Schlagwort: Jugend

  • Integrationsausschuss wählt Vertreter für verschiedene Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet Vertreterinnen und Vertreter in mehrere wichtige kommunale Gremien. Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag regelt die Besetzung von Ausschüssen und Konferenzen.

    Beratungsfunktion im Jugendhilfeausschuss

    Als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll Marta Taş von der Grünen Liste Vielfalt fungieren. Als Stellvertreterin ist Daniela Arndt von der CDU-Ratsfraktion vorgesehen.

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    Delegierte für Landesintegrationsrat NRW

    Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW werden drei Delegierte entsandt: Hicham Boutayeb (SPD), Nevin Karataş (CDU-Forum Integration) und Monetta Marchiano (Migrantische Linke). Als Ersatzdelegierte stehen Alice Grzybowski (SPD-Fraktion), Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) und Batıkağan Pulat (Die Linke) bereit.

    Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates ist Aselya Dilbas (SPD) als Delegierte vorgesehen, mit Irina Becker (CDU-Ratsfraktion) als Ersatzdelegierte.

    Kommunale Konferenzen erhalten neue Vertreter

    In der Kommunalen Gesundheitskonferenz soll Yanina Kovalchuk (SPD) als Mitglied fungieren, stellvertretend Nevin Karataş. Für die Kommunale Inklusionskonferenz ist Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) als Mitglied vorgesehen, mit Hicham Boutayeb (SPD) als Stellvertreter.

    Die Konferenz für Alter und Pflege erhält mit Yanina Kovalchuk (SPD) eine Delegierte, Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) fungiert als Ersatzdelegierte.

    Breite Unterstützung verschiedener Fraktionen

    Der Änderungsantrag wird von einem breiten Spektrum politischer Gruppen getragen, darunter die SPD-Fraktion, CDU-Ratsfraktion, Die Grünen, Die Linke sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration tagt am 26. Februar 2026.

  • Jugendamt stellt Themenschwerpunkte für 2026 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Jugendamt hat einen umfassenden Ausblick auf die Schwerpunktthemen des Jahres 2026 für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt. Im Fokus stehen Kinderschutz, Kitaplätze, unbegleitete minderjährige Ausländer und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.

    Die Verwaltungsvorlage gibt einen detaillierten Überblick über die geplanten Aktivitäten aller Abteilungen des Jugendamtes. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird die Themenschwerpunkte am 4. Februar 2026 zur Kenntnis nehmen.

    Kinderschutz und Frühe Hilfen im Mittelpunkt

    Das Jugendhilfemanagement plant eine umfassende Überarbeitung aller Prozessschritte in den Kinderschutzverfahren. Parallel dazu soll das Netzwerk Kinderschutz konsolidiert und ausgebaut werden. Bei den „Bochumer Präventionsketten – kinderstark in NRW“ steht die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats auf der Agenda, außerdem wird ein Projekt- und Verstetigungsmanagement aufgebaut.

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    Kita-Betreuung vor neuen Herausforderungen

    Die Abteilung Kindertagesbetreuung setzt ihre Prioritäten auf die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und den Abschluss der Kernaktivität „Flexible KITA im Stadtbezirk“. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Übergang von der Kita zur Grundschule mit dem Projekt „Das Kind im Mittelpunkt“. Zudem stehen die Begleitung der KiBiz-Novellierung und die Neuauflage des Zukunftsvertrags an.

    Sozialer Dienst gut aufgestellt

    Die personelle Situation in den sechs Stadtbezirken hat sich deutlich verbessert und ermöglicht eine verlässliche Wahrnehmung des Kinderschutzes. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Rufbereitschaft für den Sozialen Dienst in Kooperation mit dem Träger Overdyck installiert – der Kinderschutz ist damit rund um die Uhr sichergestellt.

    Für 2026 erwartet die Verwaltung etwa 200 vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer pro Monat. Extreme Belastungssituationen werden derzeit nicht prognostiziert.

    Familienpädagogisches Zentrum erweitert Angebote

    Das Familienpädagogische Zentrum plant verschiedene Neuerungen: Die Erziehungsberatungsstellen entwickeln ein trägerübergreifendes Angebot im Bereich Trennung und Scheidung weiter und schaffen erste Angebote im Bereich Inklusion. Die Clearing- und Diagnostikstelle wird ihre Arbeit im Jugendausschuss vorstellen, ebenso das Projekt ElternChanceN.

    Vormundschaftsrechtsreform wird umgesetzt

    Die große Vormundschaftsrechtsreform von 2023 erfordert eine strategische Weiterentwicklung mit Fokus auf den vorrangigen Einsatz ehrenamtlicher Vormünder. Die Zusammenarbeit mit den kooperierenden freien Trägern soll fortgeführt und gestärkt werden.

  • Flex-Kitas: Zehn flexible Kindertagesstätten bis 2027 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt will das Netz flexibler Kindertagesstätten ausbauen. Derzeit sind sieben Flex-Kitas in Betrieb, zwei weitere folgen 2025/26. Die zehnte und letzte Einrichtung entsteht am Technologiestandort Mark 51°7.

    Erweiterte Öffnungszeiten für berufstätige Eltern

    Die „Flexible Kita im Stadtbezirk“ ist eine der 50 Kernaktivitäten der Bochum-Strategie. Diese Einrichtungen bieten erweiterte Öffnungszeiten von montags bis freitags zwischen 6.30 und 19 Uhr sowie samstags von 7.30 bis 13 Uhr. Familien, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf flexible Betreuung angewiesen sind, sollen bevorzugt aufgenommen werden. Jede Flex-Kita kann maximal zehn zusätzliche Plätze für die erweiterten Betreuungszeiten anbieten.

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    Sieben Standorte bereits in Betrieb

    Aktuell sind sieben Flex-Kitas in verschiedenen Stadtbezirken aktiv:

    • Im Bezirk Mitte drei Familienzentren (AWO Hermannstraße, Katholisches Liebfrauen, AWO Wasserstraße)

    • Im Westen zwei evangelische Familienzentren (Harkortstraße, Pastor Viertmann)

    • Im Süden die Outlaw Kita Querenburger Höhe

    • Im Norden die städtische Kita Fischerstraße


    Zwei weitere Standorte folgen 2025/26

    Für das Kita-Jahr 2025/2026 kommen zwei weitere Flex-Kitas hinzu: die Einrichtung „Hohe Eiche“ im Osten und die städtische Kindertageseinrichtung „Am Sattelgut“ im Südwesten. Beide befinden sich derzeit noch in der Fertigstellung. Da der Ausbau nach den ersten sieben Standorten stockte, wurde per Los-Verfahren festgelegt, dass diese beiden Einrichtungen als Flex-Kitas betrieben werden.

    Zehnte Flex-Kita am Technologiestandort geplant

    Die letzte der zehn geplanten Flex-Kitas soll am Wirtschaftsstandort Mark 51°7 an der Dannenbaumstraße entstehen. Die Eröffnung ist frühestens für das Kita-Jahr 2026/2027 vorgesehen. Der Investor Dekon Bau & Immobilien-Entwicklungsgesellschaft plant und baut die Einrichtung, die vom Träger PME betrieben werden soll. PME verfügt bereits über Erfahrungen mit Betriebs- und Flexkitas in anderen Kommunen und steht bereits mit der Ruhr-Universität in Kontakt.

    Die Verwaltung begründet die Standortwahl mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Mark 51°7. Viele innovative Unternehmen hätten sich dort angesiedelt, deren Mitarbeitende auf verlässliche Kinderbetreuung angewiesen seien. Beschwerden über fehlende flexible Betreuungsmöglichkeiten erreichten noch immer die Verwaltung.

    Positive Resonanz bei bestehenden Einrichtungen

    Bei einem Austauschtreffen im Juni 2025 berichteten die Leitungen der sieben etablierten Flex-Kitas von guter Nachfrage nach den flexiblen Betreuungsangeboten. Ein separates Kontrollsystem zur Platzauslastung wurde bisher nicht eingerichtet.

  • Verwaltung berichtet über Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand der Arbeiten zur 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für die Jahre 2027 bis 2031. In zwei Workshops haben bereits Fachkräfte, Trägervertreter und Jugendpolitiker über Ziele und Herausforderungen beraten.

    Zweite Berichtsrunde zum Sachstand

    Das Jugendamt legt am 4. Februar 2026 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Mitteilung über den Fortschritt bei der Planfortschreibung vor. Bereits in der Sitzung am 11. Juni 2025 hatte die Verwaltung auf Anfrage der SPD-Ratsfraktion erstmals über die beginnenden Arbeiten informiert.

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    Workshops mit verschiedenen Akteuren

    Die inhaltliche Arbeit erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendförderung„. Darüber hinaus fanden zwei Workshops statt – am 7. Oktober und am 16. Dezember 2025. Dort berieten Fachkräfte der Jugendförderung, Trägervertreter und Jugendpolitiker der Ratsfraktionen gemeinsam über Ziele, Inhalte, Herausforderungen und finanzielle Auswirkungen des neuen Förderplans.

    Präsentationsgestützte Berichterstattung

    Die Verwaltung wird den aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2027-2031 mit einer Präsentation vorstellen. Der neue Plan soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 gelten und löst damit den aktuellen vierten Förderplan ab.

  • Über 12.000 Betreuungsplätze: Kita-Struktur für 2026/2027 steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt plant für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine deutliche Ausweitung der Betreuungskapazitäten. 192 Kindertageseinrichtungen sollen in die KiBiz-Struktur aufgenommen werden, hinzu kommen 1.850 Plätze in der Kindertagespflege. Die Versorgungsquote für unter Dreijährige steigt auf 52,9 Prozent.

    Erhebliche Platz-Erweiterung geplant

    Für das am 1. August 2026 beginnende Kindergartenjahr werden insgesamt 2.358 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen beantragt. Zusammen mit den 1.850 Plätzen in der Kindertagespflege, die von 550 Tagespflegepersonen angeboten werden, ergibt sich eine U3-Versorgungsquote von 52,9 Prozent. Für Kinder ab drei Jahren sind 9.834 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgesehen, was einer Versorgung von 99,0 Prozent entspricht. Zusätzlich werden 109 Hortplätze für Schulkinder beantragt.

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    Trägervielfalt bleibt bestehen

    Von den 192 Kindertageseinrichtungen befinden sich 172 in freier Trägerschaft. Die Trägerstruktur zeigt eine große Vielfalt: Der Evangelische Kirchenkreis Bochum führt mit 44 Einrichtungen und 2.832 Plätzen die Liste an, gefolgt von KiTa Zweckverband mit 35 Einrichtungen und 2.142 Plätzen. Die AWO betreibt 29 Einrichtungen mit 1.916 Plätzen, während die Stadt selbst 20 Einrichtungen mit 1.591 Plätzen unterhält.

    Strukturelle Veränderungen im Stadtgebiet

    Mehrere Einrichtungen werden geschlossen oder verlagert: Die AWO-Kita Hedwigstraße wird auslaufend geschlossen, ebenso die AWO-Einrichtung an der Höntroper Straße. Das Gebäude am Hustadtring ist abgängig, die dort betreuten Kinder werden umverteilt. Gleichzeitig entstehen neue Kapazitäten: Die AWO eröffnet eine neue Einrichtung an der Schloßstraße, und die Vinzelino gGmbH plant eine Einrichtung am Imbuschplatz.

    Finanzielle Dimensionen

    Der Finanzmittelbedarf ist erheblich: Für den Zeitraum August bis Dezember 2026 werden Zuschüsse von 74,782 Millionen Euro geleistet, für Januar bis Juli 2027 sind es 104,695 Millionen Euro. Dem stehen erwartete Landesmittel von 32,27 Millionen Euro (August-Dezember 2026) und 45,178 Millionen Euro (Januar-Juli 2027) gegenüber.

    Flexible Betreuungszeiten ausgebaut

    Acht Flex-Kitas im Stadtgebiet bieten erweiterte Öffnungszeiten an. Diese reichen von 6:30 bis 19:00 Uhr und sind strategisch über alle Stadtbezirke verteilt. Die längsten Öffnungszeiten bieten die AWO-Einrichtungen an der Hermann- und Wasserstraße in der Innenstadt.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 4. Februar 2026 über die Vorlage.

  • Jugendamt fordert Verbesserungen für inklusive Kindertagesbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages

    Das Jugendamt will die Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten verbessern. Eine Beschlussvorlage kritisiert die mangelnde Umsetzung der Basisleistung II und fordert flexiblere Regelungen im Landesrahmenvertrag nach dem Sozialgesetzbuch IX.

    Probleme bei der inklusiven Betreuung

    Die Verwaltung sieht erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung inklusiver Kindertagesbetreuung. Kinder, die Anspruch auf einen Platz nach Basisleistung II hätten, können überwiegend nur über die weniger umfangreiche Basisleistung I versorgt werden. Die als Ausgleich zugesagten individuellen Leistungen kommen laut Vorlage in der Praxis kaum an, da der Genehmigungsprozess als langwierig oder erfolglos zurückgemeldet wird.

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    Konkrete Verbesserungsvorschläge

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll beschließen, dass drei zentrale Punkte in die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag und die KiBiz-Novellierung aufgenommen werden:

    Die Vorlage fordert eine Änderung des Vertragstext, um beiden Modellen der Basisleistung I – zusätzliche Fachkraftstunden und kleinere Gruppensettings – gleichberechtigt zu behandeln. Derzeit ist im Vertrag eine „entweder-oder“-Formulierung enthalten.

    Mietkostenpauschale als Hindernis

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mietkostenpauschale. Bei Gruppenstärkenabsenkungen über 25 Prozent werden die Zahlungen automatisch gekürzt, weil im KiBiz-System nicht ausreichend Kinder für die Gruppenform hinterlegt werden können. Diese Kürzung kann von den Sachbearbeitenden nicht manuell korrigiert werden.

    Mehr Flexibilität gefordert

    Die Praxis meldet zurück, dass die beiden Modelle der Basisleistung I – Gruppenstärkenabsenkung und zusätzliche Fachkraftstunden – derzeit nicht flexibel in einer Einrichtung kombiniert werden können. Die Träger fordern, dass beispielsweise eine Gruppe mit Gruppenstärkenabsenkung arbeiten kann, während eine andere das Zusatzkraftmodell nutzt.

    Die Beschlussvorlage geht am 4. Februar 2026 in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Finanzielle Auswirkungen hat der Vorschlag nach Angaben der Verwaltung nicht.

  • Verwaltung lehnt kostenloses Interrail-Programm für junge Bochumer ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,AfD,UWG:FB,OB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgeranregung zur jährlichen Verlosung kostenloser Interrail-Tickets für junge Erwachsene abzulehnen. Als Hauptgrund führt sie die angespannte Finanzlage und bereits gebundene Haushaltsmittel an.

    Bürgeranregung für Europa-Erlebnis

    Vier Einwohner hatten der Stadt vorgeschlagen, ab 2026 jährlich kostenlose Interrail-Tickets unter jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren zu verlosen. Die Initiatoren argumentieren, dass solche Tickets eine nachhaltige Möglichkeit bieten, Europa zu erkunden und den kulturellen Horizont zu erweitern. Besonders junge Menschen ohne Studium, wie Auszubildende, sollten von dem Programm profitieren.

    Als Vorbild verweisen die Antragsteller auf bereits bestehende Programme der EU, mehrerer Bundesländer und Städte wie Hamburg, Frankfurt und Monheim. Bei geschätzten 10.898 Jugendlichen in der entsprechenden Altersgruppe könnten etwa 109 Tickets (1 Prozent) zu Kosten von rund 17.440 Euro verlost werden.

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    Finanzielle Hürden und rechtliche Bedenken

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung hauptsächlich mit der finanziellen Situation. Das Budget für internationale und europäische Tätigkeiten sei bereits vollständig durch bestehende Maßnahmen gebunden. Eine Umschichtung würde laufende Projekte beeinträchtigen. Bei der angespannten Haushaltslage stünden keine Mittel für neue freiwillige Leistungen zur Verfügung.

    Darüber hinaus sieht die Verwaltung rechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung einer Ticketverlosung. Diese betreffen die rechtssichere Ausgestaltung des Verlosungsverfahrens, Datenschutz, Jugendschutz sowie mögliche haftungs- und steuerrechtliche Aspekte. Eine abschließende Klärung würde zusätzliche Zeit- und Ressourcen erfordern.

    Bestehende Europa-Programme für Jugendliche

    Die Verwaltung verweist auf bereits vorhandene Angebote für junge Menschen im Bereich der Europa- und Internationalarbeit. Dazu gehören internationale Jugendbegegnungen im Projekt „Generation Europe“, Unterstützung für Schulen und Jugendverbände bei Austauschprojekten sowie die Beteiligung an den jährlichen Bochumer Europawochen. Auch Kooperationen mit Partnerstädten und Bildungsangebote zu europäischen Themen seien etabliert.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 28. Januar 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Bochum App erhält Spielplatz-Funktion bis Sommer 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung plant die Integration von Spielplätzen in die Bochum App. Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion antwortet das Jugendamt, dass bereits im Sommer 2025 Basisinformationen zu Spielflächen verfügbar sein werden. Erweiterte Filterfunktionen sind perspektivisch möglich.

    Grüne fordern familienfreundliche App-Erweiterung

    Die Fraktion Die Grünen hatte im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie angeregt, die städtische App um Spielplatz-Informationen zu erweitern. Die Politiker wünschten sich eine interaktive Karte mit Spielplätzen in der Umgebung sowie Filtermöglichkeiten nach Ausstattungsmerkmalen wie Wasserspiele, Klettergerüste oder Barrierefreiheit.

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    Kategorie „Spielplatz“ bereits in Planung

    Wie das Jugendamt in seiner Antwort vom 12. August 2025 mitteilt, befindet sich die Kategorie „Spielplatz“ im Bereich „Interessante Orte“ der Bochum App bereits seit einiger Zeit in Planung. Zunächst werden Basisdaten wie Standort und Kategorie eingearbeitet.

    Die App wird verschiedene Spielflächen-Typen umfassen, darunter Spielplätze, Bolzplätze, Kunstrasen-Minispielfelder, Parcoursflächen, Bouleplätze, Ballspielwiesen und Jugendplätze.

    Erweiterte Funktionen erst später verfügbar

    Detaillierte Informationen zu Spielangeboten und Ausstattungsmerkmalen sind im städtischen Geoportal derzeit noch nicht hinterlegt. Die Verwaltung erklärt, dass mit der Fortschreibung der Spielleitplanung eine systematische Erfassung zusätzlicher Daten wie Barrierefreiheit, Art des Spielangebots und inklusive Spielgeräte perspektivisch möglich sei.

    Keine technischen Hürden

    Technische oder organisatorische Hindernisse für die Integration der Basisinformationen sieht die Verwaltung nicht. Die gewünschten Filterfunktionen müssten jedoch zusätzlich in der App programmiert werden.

  • Stadt gibt Sicherungserklärung für Kita-Fördermittel ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung informiert über eine notwendige Sicherungserklärung gegenüber einem Fördergeber im Zusammenhang mit Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Ein Verein benötigt für seine Kita einen neuen Standort, da der bisherige nur behelfsmäßig betrieben werden kann.

    Neuer Standort für Kindertageseinrichtung erforderlich

    Ein Verein im Bereich der Jugendhilfe betreibt eine Kindertageseinrichtung, an der die Stadt im Rahmen ihrer gemeindlichen Aufgabenerfüllung ein unmittelbares eigenes Interesse hat. Der bisherige Standort ist behelfsmäßig und kann deshalb nicht weiterbetrieben werden.

    Für die neue Einrichtung wurde bereits ein geeignetes Gebäude gefunden. Interessierte Investoren wollen dort eine neue Kita entstehen lassen.

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    Investitionskostenzuschuss von öffentlichem Fördergeber

    Die Stadt erhält von einem öffentlichen Fördergeber auf Antrag einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss. Als Sicherheit für eventuelle Rückzahlungsansprüche wird erwartet, dass die Stadt als Zuwendungsempfängerin eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung vor Auszahlung der bewilligten Fördermittel abgibt.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ausschuss- und Ratssitzungen behandelt, da finanzwirtschaftliche Daten und Zahlen dargelegt werden. Deren Veröffentlichung könnte zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Beteiligten führen.

    Die Beratung erfolgt zunächst im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar zur Kenntnisnahme, anschließend im Rat am 5. Februar.

  • Drei Ratsfraktionen beantragen Christina Pottmeyer als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    SPD, CDU und Grüne wollen Christina Pottmeyer von der AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berufen. Der Änderungsantrag soll in der Ratssitzung am 5. Februar behandelt werden.

    Gemeinsamer Antrag der drei großen Fraktionen

    Die Fraktionen „Die SPD im Rat“, die CDU-Ratsfraktion und die Fraktion „Die Grünen im Rat“ haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur ursprünglichen Vorlage 20252797 eingereicht. Mit diesem Antrag soll Christina Pottmeyer als Vertreterin der AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte in den Jugendhilfeausschuss berufen werden.

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    Stellvertretung durch Beate Franz

    Neben der Hauptvertreterin sehen die Antragsteller auch eine persönliche Stellvertretung vor: Beate Franz soll diese Funktion übernehmen. Die AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte wird in dem Antrag als weiterer anerkannter freier Träger der Jugendhilfe aufgeführt und erhält die laufende Nummer 9.

    Beratende Funktion im Fachausschuss

    Als beratendes Mitglied wird Christina Pottmeyer künftig an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie teilnehmen können. Beratende Mitglieder haben zwar kein Stimmrecht, können aber ihre fachliche Expertise in die Beratungen einbringen und Stellungnahmen zu den behandelten Themen abgeben.