Schlagwort: Jugend

  • Stadt prognostiziert deutlich besseres Haushaltsergebnis für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung erwartet zum Jahresende ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro – das sind 20,4 Millionen Euro weniger als ursprünglich befürchtet. Hauptgrund ist ein deutlich höheres Gewerbesteueraufkommen.

    Prognose übertrifft Erwartungen

    Basierend auf den Haushaltszahlen des dritten Quartals hat die Verwaltung ihre Jahresprognose für 2025 deutlich nach oben korrigiert. Statt des fortgeschriebenen Defizits von 58,09 Millionen Euro wird nun ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro erwartet. Die Verbesserung um 20,4 Millionen Euro geht maßgeblich auf höhere Steuereinnahmen und erfolgreiche Sparmaßnahmen zurück.

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    Gewerbesteuer als größter Hoffnungsträger

    Den größten Beitrag zur Verbesserung leistet die Gewerbesteuer mit 49,5 Millionen Euro über dem ursprünglichen Ansatz. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei der VRR-Umlage (9,8 Millionen Euro) und den Abwassergebühren (6,5 Millionen Euro). Auch Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (7,7 Millionen Euro) und verschiedene Förderprogramme tragen zur Entlastung bei.

    Belastungen in der Jugendhilfe

    Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Hilfen zur Erziehung mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich zu Buche. Entgeltsteigerungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere bei der Schulbegleitung, verursachen weitere Mehrkosten von 3,7 Millionen Euro. Auch die nicht aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform belastet den Haushalt mit 8,9 Millionen Euro.

    Globaler Minderaufwand übertroffen

    Besonders erfolgreich verlief die Umsetzung des globalen Minderaufwands: Mit 57,8 Millionen Euro wurden die ursprünglich anvisierten Einsparungen um 20,4 Millionen Euro übertroffen. Die Verwaltung führt dies auf konsequente Maßnahmenumsetzung und zentrale Steuerungsinstrumente zurück.

    Personalkosten im Rahmen

    Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird voraussichtlich bei 469 Millionen Euro liegen und damit den fortgeschriebenen Haushaltsansatz einhalten. Der Übergang der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die Kulturinstitute Bochum AöR führte zu einer Reduzierung um 4,4 Millionen Euro.

    Ausblick auf 2026 bleibt herausfordernd

    Trotz der positiven Entwicklung warnt die Verwaltung vor zusätzlichen Konsolidierungserfordernissen für 2026. Reduzierte Schlüsselzuweisungen und weiterhin hohe Belastungen in der Jugendhilfe werden neue Herausforderungen mit sich bringen.

  • AfD beantragt Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 49 (SPD,Grüne,Linke,BSW,Backs)

    Die AfD-Fraktion will Diana Mattheus durch Xenia Müller als stellvertretendes Mitglied für Cornelia Heitmann im Jugendhilfeausschuss ersetzen. Grund ist eine gesetzliche Regelung, die sachkundige Bürger in diesem Gremium nicht zulässt.

    Antrag für Dezember-Ratssitzung

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden.

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    Gesetzliche Vorgaben erfordern Änderung

    Nach Auskunft der Verwaltung sind im Jugendhilfeausschuss sachkundige Bürger aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht zulässig. Dies wurde erst im Nachgang zu den Wahlen in der letzten Ratssitzung bekannt. Daher muss die bisherige Besetzung mit Diana Mattheus als sachkundiger Bürgerin geändert werden.

    Neue Stellvertretung vorgeschlagen

    Anstelle von Diana Mattheus soll Xenia Müller als persönlich stellvertretendes Mitglied für Cornelia Heitmann im Jugendhilfeausschuss benannt werden. Den Antrag stellte AfD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs.

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wählt neue Vorsitzende oder neuen Vorsitzenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen. Die Entscheidung steht für die Sitzung am 13. Januar 2026 auf der Tagesordnung.

    Wahl nach Jugendamtssatzung erforderlich

    Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen.

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    Wahlverfahren nach Gemeindeordnung

    Die Wahl erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben der Jugendamtssatzung. Paragraph 4 Absatz 2 Satz 6 legt fest, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt werden müssen. Wahlberechtigt sind dabei nur Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft angehören.

    Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl weder finanzielle Auswirkungen noch klimarelevante Folgen hat.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über die Besetzung des Vorsitzes entscheiden. Der Name der zu wählenden Person ist in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen.

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird neu zusammengesetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der Kommunalwahl vom 14. September 2025 konstituiert sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) neu. Die Verwaltung hat die beratenden Mitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 benannt, die verschiedene Institutionen und Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe repräsentieren.

    Gesetzliche Grundlage für die Neubildung

    Die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie richtet sich nach § 71 Abs. 5 SGB VIII sowie nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) für Nordrhein-Westfalen. Zusätzliche beratende Mitglieder können durch die örtliche Jugendamtssatzung bestimmt werden.

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    Vielfältige Vertretung verschiedener Institutionen

    Für die neue Wahlperiode wurden beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen benannt. Dazu gehören Vertreter der Hauptverwaltung, des Jugendamtes, der Justiz, der Agentur für Arbeit, der Bezirksregierung Arnsberg und der Polizei. Auch die verschiedenen Religionsgemeinschaften sind durch Vertreter der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde im Ausschuss repräsentiert.

    Interessensvertretungen von Eltern und Kindern

    Neben den institutionellen Vertretern sind auch Interessensvertretungen der Zielgruppen im Ausschuss vertreten. Der Stadtelternrat, der Kinder- und Jugendring sowie die Bezirksschülervertretung entsenden jeweils beratende Mitglieder. Zusätzlich wird ein Vertreter des Integrationsausschusses erst in der konstituierenden Sitzung gewählt.

    Besondere Regelungen für nicht vertretene Fraktionen

    Die Jugendamtssatzung sieht vor, dass Fraktionen, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss vertreten sind, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied benennen können.

    Die konstituierende Sitzung des neu zusammengesetzten Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie findet am 13. Januar 2026 statt.

  • Jugendhilfeausschuss wählt neue stellvertretende Vorsitzende

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss in seiner nächsten Sitzung am 13. Januar 2026 zwei stellvertretende Vorsitzende wählen. Die Positionen werden zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode neu besetzt.

    Wahl nach Jugendamtssatzung vorgeschrieben

    Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum (Jugendamtssatzung) wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Stellvertretung des Vorsitzenden. Wie bereits in der Vergangenheit sollen auch diesmal zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden.

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    Wahlberechtigung und -verfahren

    Laut § 4 Abs. 2 Satz 6 der Jugendamtssatzung werden die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Dabei können nur Mitglieder gewählt werden, die der Vertretungskörperschaft angehören.

    Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden voraussichtlich erst in der Sitzung bekannt gegeben.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten verursacht. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Jugendamt richtet zwei Arbeitsgemeinschaften nach SGB VIII ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Jugendamt plant die Einrichtung von zwei Arbeitsgemeinschaften zur Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe für die neue Legislaturperiode. Der Jugendhilfeausschuss soll am 13. Januar über die Fortsetzung der bereits 2005 etablierten Struktur entscheiden.

    Bewährte Kooperation wird fortgesetzt

    Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Arbeitsgemeinschaften „Fachverbände der Jugendhilfe“ und „Kinder- und Jugendförderung“ nach § 78 SGB VIII für die Dauer der neuen Legislaturperiode einzurichten. Diese Struktur hatte sich bereits seit der ersten Einrichtung im Jahr 2005 bewährt.

    Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist es, die Träger der freien Jugendhilfe in die Diskussion um aktuelle Angebote und Dienste einzubeziehen und ihre Stellungnahmen in die Entscheidungsstrukturen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einzuführen.

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    Arbeitsgemeinschaft Fachverbände der Jugendhilfe

    Die erste Arbeitsgemeinschaft widmet sich fachlichen Fragen der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung im Vorfeld der Beratungen im Jugendhilfeausschuss. Ihre Themenschwerpunkte umfassen:

    • Begleitung der sozialräumlichen Orientierung
    • Qualitätsentwicklung in Tageseinrichtungen für Kinder
    • Qualitätsentwicklung bei Hilfen zur Erziehung
    • Frühe Hilfen und Kinderschutz
    • Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
    • Kooperation mit Betreuungsvereinen und -verbänden
    Der Arbeitsgemeinschaft gehören derzeit elf Organisationen an, darunter die großen Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, DRK und Diakonie sowie kirchliche Träger und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Geschäftsführung übernimmt das Jugendamt, den Vorsitz bilden Trägervertreter.

    Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung

    Die zweite Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf die Jugendförderung und berät insbesondere bei der Aufstellung des örtlichen Jugendförderplanes. Ihre Schwerpunkte liegen in der Qualitätsentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Jugendverbandsarbeit.

    Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus je drei Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Häuser der offenen Tür, des Kinder- und Jugendrings sowie der Träger der Jugendsozialarbeit zusammen. Hinzu kommen Vertreter des Jugendamtes.

    Strukturelle Überlegungen

    Derzeit führt die Verwaltung Überlegungen zur Struktur der Mitglieder der ersten Arbeitsgemeinschaft. Nach Abschluss dieser Beratungen soll dem Jugendhilfeausschuss ein erneuter Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

    Die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften verursacht keine finanziellen Auswirkungen und hat keine klimarelevanten Folgen.

  • Verwaltung sucht neue Räumlichkeiten für Jugendarbeit in Kornharpen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Jugendamt führt vielversprechende Gespräche über die Anmietung von Räumen für Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kornharpen. Seit dem Abriss des Kindergartens „Zur Wegschere“ fehlen in dem Stadtteil Möglichkeiten für Jugendliche, sich zu treffen.

    Keine Jugendräume mehr in Kornharpen

    Seit einigen Jahren gibt es in Kornharpen keine Jugendräume mehr. Der letzte Jugendraum im inzwischen abgerissenen Kindergarten „Zur Wegschere“ ist Geschichte. Damit ist Kornharpen der einzige Bereich im gesamten Stadtgebiet Nord ohne entsprechende Angebote für Jugendliche.

    Die CDU-Fraktion im Bezirk Nord hatte die Verwaltung nach Lösungen gefragt und zwei konkrete Vorschläge unterbreitet: die Anmietung von Räumen bei der evangelischen Kirchengemeinde Harpen zwischen 16 und 20 Uhr sowie die Integration eines Jugendraums in die geplante Kindertagesstätte im Neubaugebiet an der Kornharpener Straße.

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    Kirchenräume noch nicht geprüft, Kita-Lösung nicht möglich

    Bisher haben keine Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde Harpen über eine mögliche Raumnutzung stattgefunden. Die Integration von Jugendangeboten in die geplante Kindertagesstätte lehnt die Verwaltung ab. Als Gründe werden die unterschiedlichen Zielgruppen, Angebotszeiten und die organisatorischen Bedingungen in einer betriebserlaubnispflichtigen Einrichtung genannt.

    Hoffnung auf baldige Lösung

    Positiv ist jedoch, dass sich das Jugendamt bereits in „vielversprechenden Gesprächen“ über die Anmietung von Räumlichkeiten in Kornharpen befindet. Damit sollen dort wieder Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht werden.

    Die Antwort wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnis genommen.

  • Personalengpass in Kitas: Notbetreuungszeiten nehmen weiter zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Zahl der gemeldeten Betreuungseinschränkungen in Kindertageseinrichtungen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das Jugendamt meldet für 2025 bereits 187 Fälle von Personalausfällen mit Auswirkungen auf den Regelbetrieb. Die Stadt reagiert mit einem Springerpool und einer Ausbildungsoffensive.

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im November 2024 nach der Situation in den Kindertagesstätten gefragt und nun eine Aktualisierung der Zahlen angefordert. Die Antwort der Verwaltung zeigt: Das Problem der eingeschränkten Betreuungszeiten hat sich verschärft.

    Deutlicher Anstieg der Meldungen

    Nach § 47 SGB VIII müssen Kitas dem Landesjugendamt melden, wenn Personalausfälle zu Einschränkungen des normalen Betreuungsangebots führen. Im gesamten Jahr 2024 gingen aus allen Bochumer Kindertageseinrichtungen 347 solcher Meldungen ein.

    Bereits bis zur 26. Kalenderwoche 2025 wurden 187 Meldungen registriert – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 144 Meldungen. Von den rund 190 Einrichtungen sind 74 betroffen. Aktuell verzeichnet das Jugendamt drei Meldungen für die Kalenderwoche 26.

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    Springerpool für städtische Einrichtungen

    Bei den 176 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft hat die Stadt keine direkten Steuerungsmöglichkeiten. Für die 20 städtischen Einrichtungen wurde jedoch ein Springerpool mit 12 Vollzeitäquivalenten geschaffen, die je nach Personalbedarf in verschiedenen Kitas eingesetzt werden.

    Seit November 2024 konnten zwei neue Mitarbeitende für den Springerpool gewonnen werden, sodass dieser nun aus elf Personen besteht. Um flexibel auf Personalengpässe reagieren zu können, sind monatliche Auswahlverfahren geplant.

    Optimierung der Einstellungsverfahren

    Die Verwaltung arbeitet an einer Beschleunigung der Einstellungsprozesse. Derzeit läuft eine Änderung der Dienstverteilung, die eine anteilige Übernahme von Aufgaben des Einstellungsverfahrens in die Verwaltungsleitung der städtischen Kitas vorsieht. Ziel ist eine schnellere Rückmeldung an Bewerber und ein Onboarding-Gespräch zur Vertragsunterzeichnung.

    Ausbildungsoffensive zeigt erste Erfolge

    Besonders erfolgreich verlief die Ausbildungsoffensive: Zum Ausbildungsbeginn 2024 wurden 27 Auszubildende in städtischen Kindertageseinrichtungen eingestellt – eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich: 2023 waren es neun, 2022 nur drei Auszubildende.

    Von den drei Auszubildenden des Jahrgangs 2022 konnte allerdings nur eine Person für eine Einstellung in einer städtischen Kita gewonnen werden. Mit der verstärkten Ausbildungsoffensive hofft die Verwaltung auf deutlich mehr Übernahmen in den kommenden Jahren.

    Kooperation mit freien Trägern

    Mit den freien Trägern findet ein regelmäßiger Austausch in Träger- und Fachberatungskonferenzen statt. Für 2025 ist erneut die Durchführung eines „mix and match“-Events geplant. 2026 soll diese Veranstaltung in der Rotunde vergrößert und von einer Werbekampagne sowie Bewerbung in umliegenden Berufsschulen begleitet werden.

  • Verwaltung informiert über Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion zum schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beantwortet. Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf einen OGS-Platz, bis 2029 wird dieser auf alle Klassenstufen ausgeweitet.

    Die Verwaltung hat bereits umfassende Planungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs entwickelt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden für jeden Grundschulstandort individuelle Betreuungsquoten zwischen 80 und 95 Prozent ermittelt. Gleichzeitig laufen an allen Standorten Begehungen der Küchen- und Speiseräume, um notwendige Kapazitätserweiterungen zu planen.

    Investitionen und bauliche Maßnahmen

    Für den Ganztagsausbau stehen insgesamt 14.050.193 Euro aus der Förderrichtlinie des Bundes zur Verfügung. Die Mittel werden für bauliche Erweiterungen, zusätzliche Betreuungsräume sowie die Modernisierung von Küchen und Speiseräumen eingesetzt. Neue Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur noch mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

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    Personalbedarf steigt deutlich

    Bis zur vollständigen Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 müssen voraussichtlich rund 80 zusätzliche Vollzeitstellen unterschiedlicher Qualifikation geschaffen werden. Da Bochum das Trägermodell gewählt hat, liegt die Verantwortung für die Personalgewinnung bei den Trägern der Schulbetreuungsmaßnahmen. Diese haben jedoch bereits signalisiert, dass sich die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zunehmend schwierig gestaltet.

    Alle Erstklässler sollen Platz bekommen

    Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich für alle anspruchsberechtigten Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach dem Aufnahmeverfahren im Frühjahr 2026 möglich.

    Risiko für höhere Klassen

    Die Verwaltung räumt ein gewisses Risiko ein, dass durch die vorrangige Vergabe von Plätzen an Erstklässler zunächst Engpässe für Kinder der höheren Grundschulklassen entstehen können. Die Stadt ist jedoch bemüht, allen Kindern mit Betreuungsbedarf ein Angebot bereitzustellen.

    Die Anmeldung für Betreuungsplätze erfolgt wie bisher voraussichtlich in der letzten Januar- und ersten Februarwoche 2026, die finale Platzvergabe um die Osterferien herum.

  • Baumentfernung für Kita-Neubau an der Kornharpener Straße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Bau einer neuen Kindertagesstätte an der Kornharpener Straße 246 müssen vier geschützte Bäume entfernt werden. Die Verwaltung ist zur Erteilung der Fällgenehmigung verpflichtet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Als Kompensation werden zehn neue Laubbäume gepflanzt.

    Fällung aufgrund baulicher Erfordernisse

    Die vier zu entfernenden Bäume – eine Erle, zwei Baumhaseln und ein Ahorn – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung. Drei der Bäume stehen im Bereich der geplanten Stellplätze, eine Umplanung ist aufgrund der Geländeausnutzung nicht möglich. Der vierte Baum befindet sich im vorgeschriebenen Anleiterflächenbereich der Feuerwehr.

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    Rechtliche Grundlage für die Genehmigung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt ist nach § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen. Dies gilt, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.

    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen

    Als Kompensation für die vier gefällten Bäume müssen zehn neue Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen direkt auf dem Baugrundstück. Besonders der große Ahorn mit einem Stammumfang von 305 Zentimetern erfordert sechs Ersatzbäume.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen.