Schlagwort: Mobilität

  • Stadt beteiligt sich an bundesweitem Projekt für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Bochum nimmt am Projekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten“ des Deutschen Instituts für Urbanistik teil. Im Fokus steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“.

    Die Stadt beteiligt sich gemeinsam mit Duisburg, Kiel, Frankfurt am Main, Esslingen am Neckar und Ulm an dem bundesweiten Städteprojekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten (WiNa)“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die Verwaltung und die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum (WEG) entsenden jeweils einen Mitarbeitenden.

    Zwei Module für Fortbildung und stadtspezifische Analyse

    Das Projekt umfasst zwei Bausteine:

    • Basismodul – Fortbildung und Erfahrungsaustausch: In fünf Workshops werden rechtliche, organisatorische und planerische Grundlagen eines zukunftsfähigen Wirtschaftsverkehrs vermittelt. Ergänzend werden Beispiele aus Forschung und Praxis sowie aus den teilnehmenden Kommunen vorgestellt und diskutiert.
    • Vertiefungsmodul – Kommunenspezifische Analyse: Das Difu erarbeitet gemeinsam mit jeder Kommune eine stadtspezifische Analyse und darauf abgestimmte Handlungsmöglichkeiten.

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    Strategische Weiterentwicklung von „Bochum bringt’s“

    Im Vertiefungsmodul steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“ im Mittelpunkt. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage über den nächsten Entwicklungsschritt des Angebots.

    Zu klären sind insbesondere folgende Aspekte:

    • welche Reichweite und welche Zielgruppen künftig wie adressiert werden sollen
    • welche organisatorischen und finanziellen Strukturen dafür erforderlich sind
    • welche Formate – etwa Pilotprojekte, Reallabore oder neue Kooperationsmodelle – zur Konkretisierung der nächsten Entwicklungsschritte geeignet sind
    • welches Verhältnis zwischen anzustrebender direkter Übertragbarkeit und struktureller Offenheit passend ist, um die verschiedenen Stadtteile gleichermaßen gut einbinden zu können

    Das Modul soll ein klares Zielbild, vorbewertete Entwicklungsoptionen sowie einen priorisierten Umsetzungspfad liefern. Die operative Umsetzung der Ergebnisse ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Projekts.

    Amt für Stadtplanung federführend

    Federführend für die Verwaltung ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen, da sowohl die Erfahrungen aus dem Basismodul als auch die konkreten Ergebnisse des Vertiefungsmoduls für die strategische Verkehrsplanung bedeutsam sind. Die WEG, die „Bochum bringt’s“ operativ begleitet, und die Betreiberfirma e-Cargo sind ebenfalls kontinuierlich eingebunden.

    Workshops und Zeitplan

    Im Verlauf des Jahres 2026 werden zwei Workshops durchgeführt, in denen weitere für das Projekt relevante Akteure eingebunden werden. Die Bearbeitung des Vertiefungsmoduls erfolgt in vier Arbeitsbausteinen von April bis November 2026. Mit den finalen Ergebnissen ist im ersten Quartal 2027 zu rechnen.

  • Verwaltung lehnt erneute Prüfung von Einbahnstraße „Im Hagenacker“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einer Bürgeranregung zur nochmaligen Überprüfung der geplanten Einbahnstraßenregelung „Im Hagenacker“ nicht zu folgen. Als Begründung führt sie an, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

    Beschluss bereits gefasst

    Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hatte bereits am 18. Dezember 2024 auf Basis eines gemeinsamen Änderungsantrags von SPD und Grünen einstimmig bei einer Enthaltung die verkehrliche Optimierung des Knotenpunkts Wiescherstraße – Dietrich-Benking-Straße – Frauenlobstraße – Im Hagenacker beschlossen.

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    Mehrstufiges Konzept geplant

    Der damalige Beschluss sieht vor:

    • Kurzfristig: Optimierung der Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung der Einbahnstraße Im Hagenacker in Fahrtrichtung Bergener Straße
    • Langfristig: Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz
    • Beobachtung der Auswirkungen im Dorf Hiltrop
    • Untersuchung der Auswirkungen auf Bergener Straße und Eifelstraße
    • Prüfung, ob Ampeln an den Einmündungen Bergener Straße/Hiltroper Straße und Eifelstraße/Hiltroper Straße erforderlich sind

    Umsetzung steht kurz bevor

    Die Einbahnstraße Im Hagenacker wird laut Verwaltung in Kürze eingerichtet. Die Erreichbarkeit der ansässigen Firmen und Institutionen bleibe dabei gewährleistet. Während der Einrichtung könne es temporär zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.

    Der Beschluss basiert auf einer gutachterlichen Untersuchung eines externen Ingenieurbüros. Nach der Einrichtung will die Verwaltung die Auswirkungen auf benachbarte Straßen beobachten und entsprechend reagieren.

  • Verwaltung lehnt Wirtschaftsparkzonen für Handwerk und Pflegedienste ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Anregung zur Einrichtung reservierter Parkplätze für Handwerker, Pflegedienste und Hebammen abzulehnen. Als Begründung führt sie an, dass die Nachteile überwiegen und das bestehende System der Handwerkerparkausweise flexibler sei.

    Anregung für digitale Wirtschaftsparkzonen

    Ein Vertreter der Stadtgestalter/Volt hatte angeregt, nach dem Vorbild von Bonn spezielle Wirtschaftsparkzonen einzurichten. Diese sollten werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen, Pflegediensten und Hebammen reserviert werden. Die Stellplätze sollten mit elektronischen Sensoren ausgestattet und über eine digitale Anwendung einsehbar gemacht werden.

    Der Antragsteller verwies auf das Problem der Parkplatzsuche, die laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei 39 Prozent der Unternehmen bis zu 20 Minuten dauern kann. Dies führe zu wirtschaftlichen Belastungen und verschärfe den Fachkräftemangel durch zusätzlichen Stress.

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    Verwaltung sieht bestehende Regelung als ausreichend an

    Die Verwaltung argumentiert, dass das aktuelle System der Handwerkerparkausweise mehr Flexibilität biete. Diese ermöglichen das Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen
    • an Parkscheinautomaten gebührenfrei
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibe zeitlich unbegrenzt

    Mit einem zusätzlichen Bochumer Handwerkerzusatzausweis ist auch das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone während der Ladezeiten möglich.

    Befürchtete Nachteile der Wirtschaftsparkzonen

    Die Verwaltung sieht mehrere problematische Aspekte:

    • Verknappung des allgemeinen Stellplatzangebots in ohnehin dicht besiedelten Gebieten
    • Dauerhafte Reservierung auch bei fehlendem Bedarf
    • Schwierige Ausrichtung an wechselnden Einsatzorten
    • Verkehrsrechtlich schwer begründbare Bevorzugung bestimmter Gruppen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beschilderung und Überwachung

    Erkenntnisse aus anderen Städten noch ausstehend

    Die Verwaltung hat bei den Städten Bonn und Köln nach Erfahrungen mit Wirtschaftsparkzonen gefragt. Beide Kommunen konnten aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten noch keine Evaluierung durchführen. Die Verwaltung kündigte an, den Mobilitätsausschuss über neue Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Verwaltung erklärt Verkehrsprobleme am Harpener Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zu Verkehrsbehinderungen am Harpener Hellweg geantwortet. Die temporären Probleme entstanden durch Baumfällarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Polizeipräsidiums.

    Ampelanlage führt zu Verkehrsstau

    Die Verwaltung bestätigt, dass ihr die von Anwohnern gemeldeten Verkehrsprobleme bekannt sind. Aufgrund des Neubaus des Polizeipräsidiums ist zwischen der Castroper Straße und der Auffahrt zur A40 eine mobile Signalanlage erforderlich. Diese regelt montags bis freitags von 5:30 bis 18:30 Uhr den Baustellenverkehr.

    Die Ampel ist mit Detektoren ausgestattet, die bei Bedarf Linksabbiegern Grün geben. In dieser Phase müssen die Hauptrichtungen warten.

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    Baumfällarbeiten verschärften Situation

    Zusätzliche Probleme entstanden durch Baumfällarbeiten, bei denen kurzzeitig die rechte Fahrspur gesperrt war. Der Verkehr wurde über die linke Spur geführt und schwenkte erst kurz vor der Ampel zurück. Dies führte dazu, dass die Detektoren die Fahrzeuge zu spät erkannten und nach 60 Sekunden den Ampelzyklus starteten. Dadurch wurde der Geradeaus-Verkehr häufiger angehalten. Diese verstärkten Verkehrsprobleme bestanden bis zum 27. Februar.

    Verwaltung sieht keine Gefahren

    Die Verwaltung bewertet die Situation nicht als gefährlich. Die Maßnahme wird nach eigenen Angaben eng von der Polizei begleitet. Bislang wurde lediglich ein Auffahrunfall im Bereich der temporären Ampel gemeldet.

    Normalzustand wiederhergestellt

    Mittlerweile wurden die Baumfällarbeiten abgeschlossen und die Sperrungen zurückgebaut. Der Zustand, wie er bereits seit Februar 2025 besteht, ist damit wiederhergestellt.

  • SPD, Grüne und Linke fordern Stellplätze für Anwohner nach Parkdeck-Sanierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Drei Fraktionen wollen per Änderungsantrag erreichen, dass Anwohnern nach der geplanten Sanierung des Parkdecks am Lohring möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe zum befürchteten Parkplatzwegfall.

    Gemeinsamer Antrag von drei Fraktionen

    SPD, Grüne und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema „Parkplatzwegfall durch Lohring-Umbau“.

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    Forderung an die Verwaltung

    Die drei Fraktionen wollen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ersetzen. Ihr neuer Vorschlag lautet: „Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sie möge darauf hinwirken, dass den Anwohner*innen nach der Parkdeck-Sanierung dort möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.“

    Mündliche Begründung geplant

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag liegt nicht vor. Die Antragsteller Christian Kalisch (SPD), Sonja Knobbe (Die Linke) und Sebastian Pewny (Grüne) wollen ihre Beweggründe mündlich in der Ausschusssitzung erläutern.

  • Radverkehrssensorik an der Veloroute 1: Thermalkameras erfassen Fahrräder für bedarfsgerechte Ampelschaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum setzt an der Veloroute 1 im Bereich Vierhausstraße Wärmebildkameras zur Erfassung des Radverkehrs ein. Die CDU-Fraktion hatte nach dem Schutz der Sensoren gefragt, nachdem bei einer Ortsbesichtigung die Installation als unzureichend geschützt erschien.

    Thermalsensorik statt Radar oder Induktion

    Die Radverkehrserkennung an der Veloroute 1 funktioniert über videobasierte Detektoren mit Wärmebildkameras. Diese erfassen die von Verkehrsteilnehmern abgegebene Infrarot-Wärmestrahlung. Radar-, LIDAR- oder Induktionsschleifentechnik kommen dort nicht zum Einsatz.

    Die Detektion erfolgt in Echtzeit über eine integrierte Bildanalyse mit mindestens 20 Bildern pro Sekunde und einer Mindestauflösung von 336 × 256 Pixel. Durch Weitwinkeloptik können mindestens acht frei definierbare Erkennungszonen überwacht werden.

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    Erfassungsbereich bis zu 100 Meter

    Der Erfassungsbereich erstreckt sich von null bis 20 Meter vor dem Haltebereich. Eine Vordetektion ist etwa 50 bis 100 Meter vor der Anlage möglich. Das System kann zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern unterscheiden und verfügt zusätzlich über eine Zählfunktion sowie Falschfahrererkennung.

    Die Datenübertragung erfolgt IP-basiert über Ethernet an das Steuergerät der Lichtsignalanlage. Zweck der Sensorik ist ausschließlich die verkehrsabhängige Signalsteuerung für bedarfsgerechte Grünanforderungen und dynamische Anpassung an das tatsächliche Verkehrsaufkommen.

    Schutz nach IP67-Standard

    Die Verwaltung bestätigt, dass es sich um für den Außeneinsatz zugelassene Sensorik gemäß Herstellervorgaben handelt. Das Gehäuse ist witterungsbeständig ausgeführt für einen Temperaturbereich von etwa -34°C bis +80°C und erfüllt mindestens Schutzart IP67. Zudem ist das Gerät stoß- und vibrationsfest ausgelegt.

    Die Montage der Kameras erfolgte an den Signalmasten in einer Höhe von etwa 4,50 bis 5,00 Metern. Ein Zugriff vom Boden aus ist nicht unmittelbar möglich. Für Wartungsarbeiten ist ein Hubsteiger erforderlich.

    Zum Zeitpunkt der Antwort waren der Verwaltung keine Störungen, Fehlmessungen, Beschädigungen oder Manipulationsversuche bekannt. Weitere Schutzmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.

    Weitere Standorte bereits in Betrieb

    An der Veloroute 1 befindet sich eine weitere Anlage mit gleichen Sensoren am Knoten Nordring/Widumestraße. Weitere Anlagen mit ähnlicher Technik sind an den Knoten RS 1/Blücherstraße sowie Herner Straße/BAB 40 (Nord und Süd) in Betrieb.

    Bei Neu- oder Umbauten von Lichtsignalanlagen prüft die Verwaltung grundsätzlich, ob eine Detektion mit dieser Technik sinnvoll ist. Entsprechend werden künftig weitere Anlagen mit derartigen Sensoren ausgestattet.

    Grundlage für digitale Verkehrssteuerung

    Die Verwaltung sieht in einem umfangreichen Sensornetzwerk die Grundlage für eine künftige digitale Verkehrssteuerung oder ähnliche Systeme zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs. Mit dem weiteren Ausbau dieser Technologie werden die entsprechenden Grundlagen geschaffen.

    Die Verwaltung steht hierzu mit Herstellern sowie anderen Kommunen im Austausch und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Der mögliche Einsatz solcher Systeme im Rahmen von Teststrecken wird derzeit geprüft.

  • Radverkehr am Werner Hellweg: Verwaltung kündigt Verbesserungen an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt hat Fortschritte bei den seit 2023 geforderten Verbesserungen für Radfahrer am Werner Hellweg/A43 erzielt. Während die Autobahn GmbH grundsätzlich zugestimmt hat, verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Lichtsignalanlagen.

    Zustimmung der Autobahn GmbH liegt vor

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte bereits im September 2023 und Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Radverkehrssituation im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 gestellt. Wie die Verwaltung nun mitteilt, liegt die grundsätzliche Zustimmung der Autobahn GmbH zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mittlerweile vor.

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    Verzögerung durch Zuständigkeitswechsel

    Eine sofortige Umsetzung ist jedoch noch nicht möglich. Der Grund liegt in einem komplexen Zuständigkeitswechsel: Ursprünglich befanden sich die Lichtsignalanlagen an Autobahnanschlussstellen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Nach der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes wurde 2021 zwar die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen, die Lichtsignalanlagen verblieben jedoch zunächst bei Straßen.NRW.

    Derzeit werden diverse Anlagen, darunter auch jene am Werner Hellweg, in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH übertragen. Im Anschluss soll eine Vereinbarung zwischen der Autobahn GmbH und der Stadtverwaltung getroffen werden, die regelt, unter welchen Bedingungen und auf wessen Kosten Veränderungen durch die Verwaltung veranlasst werden können.

    Geplante technische Verbesserungen

    Sobald die Vereinbarung vorliegt, soll die Detektion der Radfahrer angepasst werden. Ziel ist es, dass Radfahrer frühzeitiger erkannt werden und sofern die Verkehrssituation es erlaubt, ohne zusätzliches Anhalten die Anlage passieren können.

    Haltelinie rechtlich weiterhin erforderlich

    Zur zweiten Anfrage bezüglich der Haltelinie für Radfahrer am Werner Hellweg in Fahrtrichtung Wuppertal erklärte die Verwaltung, dass diese rechtlich nicht entfernt werden kann. Durch die rechtsseitig aufgestellte Lichtsignalanlage ist es nicht zulässig, die Haltelinie zu überfahren. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass von der Autobahn kommender, nach links abbiegender Verkehr – insbesondere LKW – den Radfahrstreifen überschleift.

    Protected Bike Lane als Zukunftslösung

    Grundsätzlich wäre es möglich, Radfahrer durch einen eigenen, dauergrünen Signalgeber zu signalisieren, dass sie die Lichtsignalanlage jederzeit überfahren können. Aufgrund der Sicherheitsbedenken wird hiervon jedoch abgeraten. Zunächst wäre eine bauliche Anpassung des Radfahrstreifens als Protected Bike Lane erforderlich, um ein Überschleifen wirksam zu verhindern.

    Die Verwaltung kündigte an, mit der Planung einer solchen baulichen Anpassung zu beginnen und diese nach Abschluss dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur als Beschlussvorlage vorzulegen.

  • Zweirichtungsradweg an Universitätsstraße aus Sicherheitsgründen abgelehnt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung lehnt die Freigabe des Radwegs an der Universitätsstraße für beide Fahrtrichtungen ab. Als Grund werden Verkehrssicherheit und zu geringe Breite angeführt. Auch eine Freigabe des Bürgersteigs kommt nicht in Frage.

    Die Verwaltung hat eine Prüfung zur Freigabe des Radwegs an der Universitätsstraße auf Höhe des Polizeipräsidiums für beide Fahrtrichtungen abgeschlossen. Das Ergebnis fällt negativ aus: Eine solche Lösung ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

    Sicherheitsbedenken stehen im Vordergrund

    Die Nutzung von Radverkehrsanlagen in Gegenrichtung sei innerorts eine häufige Unfallursache, erklärt die Verwaltung. Die Prüfung im Einvernehmen mit der Polizei habe ergeben, dass eine wechselseitige Freigabe aufgrund verschiedener Faktoren ausgeschlossen werden müsse:

    • Hohe Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs (60 km/h)
    • Hochfrequentierte Einfahrten
    • Einmündung zwischen Universitätsstraße 102-104
    • Hohe Verkehrs- und Radfahrermenge

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    Bauliche Mindestanforderungen nicht erfüllt

    Zusätzlich zu den Sicherheitsbedenken sprechen auch bauliche Gründe gegen eine Freigabe. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen schreiben für wechselseitige Freigaben eine Mindestbreite von 2,50 Meter vor. Der bestehende Radfahrstreifen weist jedoch nur eine Breite von zwei Metern auf.

    Alternative Route über Friedrich-Harkort-Straße

    Als sichere Alternative für Radfahrende von den Studierendenwohnheimen zur Innenstadt verweist die Verwaltung auf die Route über Friedrich-Harkort-Straße/Mulderpaßstraße/Kampmannstraße zur Radverkehrsanlage Wasserstraße. Von dort könne über den signalisierten indirekten Linksabbieger auf die Universitätsstraße gewechselt werden.

    Auch Bürgersteigfreigabe nicht möglich

    Die Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hatte auch eine mögliche Freigabe des Bürgersteigs für den Radverkehr als Alternative ins Spiel gebracht. Auch dies lehnt die Verwaltung ab. Im Bereich der Universitätsstraße 84-88 gebe es Engstellen durch Baumscheiben und Sicherheitssysteme, die einen Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern und Radfahrenden unmöglich machten.

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Querungssituation im Bereich der A448-Auffahrt für Radfahrende als „nicht zufriedenstellend“, sieht aber keine Möglichkeiten für bauliche Verbesserungen.

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost regt Kreisverkehr an Kreuzung Ümminger Straße an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat einstimmig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße vorgeschlagen. Die Verwaltung soll nun eine umfassende Machbarkeitsprüfung durchführen.

    Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung

    In ihrer Sitzung am 21. Januar 2025 sprach sich die Bezirksvertretung Bochum-Ost einstimmig für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße aus. Die Verwaltung wird nun gebeten, die Umsetzbarkeit des Vorhabens zu prüfen.

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    Umfangreiche Prüfkriterien festgelegt

    Die Bezirksvertretung hat detaillierte Prüfkriterien für die Machbarkeitsstudie festgelegt. Diese umfassen:

    • die aktuelle Verkehrssituation einschließlich Verkehrsbelastung und Unfalllage
    • die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr
    • die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs
    • die bauliche Machbarkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenräume
    • eine überschlägige Kostenschätzung sowie mögliche Fördermöglichkeiten

    Verzicht auf dauerhafte Ampelanlage gewünscht

    Die Bezirksvertretung betonte ausdrücklich, dass die Einrichtung einer dauerhaften Ampelanlage an der Kreuzung vorher unterbleiben sollte. Das Prüfergebnis soll der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

    Behandlung im Fachausschuss

    Die Anregung wird am 27. Mai 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnis behandelt. Von dort aus wird das weitere Verfahren koordiniert.

  • Lothringentrasse: Verwaltung erläutert Planungen zum Lückenschluss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Fragen der CDU-Fraktion zum geplanten Lückenschluss der Lothringentrasse im Bereich Dietrich-Benking-Straße beantwortet. Die Bauarbeiten für die Rampenanlage „In der Grume“ haben bereits begonnen.

    Bauphase bereits angelaufen

    Die Maßnahme „Lückenschluss In der Grume“ befindet sich bereits in der Bauphase. Derzeit werden Arbeiten zur Herstellung einer Rampenanlage durchgeführt. Der Verlauf führt von der Straße „In der Grume“ (westlich PICARD) nach Norden auf den ehemaligen Trassenverlauf der Lothringenbahn und weiter in östliche Richtung bis zum bestehenden Ausbauanfang der Lothringentrasse an der Dietrich-Benking-Straße (Ost).

    Die politische Einbindung zum Vorhaben erfolgte bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (10.09.2025) und der Bezirksvertretung Nord (23.09.2025).

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    Alternative Routenführungen geprüft und verworfen

    Die Verwaltung hatte alternative Führungen untersucht. Eine Variante westlich entlang des Gaskraftwerks über den Wendekreis der Steiger-Stein-Straße wurde aufgrund mehrerer Faktoren verworfen:

    • Fehlende Verfügbarkeit von Grundstücken
    • Höhere ökologische Eingriffe
    • Längere Wegeführung
    • Ungünstiger Anschluss an die Bestandstrasse

    Eine Führung über die westlich gelegene Hiltroper Straße beziehungsweise über die Steiger-Stein-Straße zur Dietrich-Benking-Straße (West) wurde ebenfalls nicht weiterverfolgt, da keine Möglichkeiten zur Anlage eines eigenständigen Geh-/Radwegs im Straßenverlauf bestehen.

    Fahrradstraße als ergänzende Maßnahme

    Als Kompensation plant die Stadt, die Straße „In der Grume“ als Fahrradstraße auszuweisen. Dies würde die Verbindung von der Dietrich-Benking-Straße (West) und der Hiltroper Straße aufwerten. Die Straße ist im östlichen Bereich bereits nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, im westlichen Bereich nur als Anliegerzufahrt.

    Finanzierung und RVR-Beteiligung

    Die Baumaßnahme setzt Planungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) um. Ursprünglich sollte dieser Abschnitt im Zusammenhang mit dem Gesamtausbau durch den RVR erfolgen, wurde aber aufgrund von Kostensteigerungen und begrenztem Budget nicht umgesetzt.

    Die aktuelle Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem RVR und findet überwiegend auf dessen Grundstücken statt. Die Finanzierung übernimmt nun die Stadt Bochum. Die Maßnahme wird mit FöRiNah-Mitteln gefördert (80 Prozent auf zuwendungsfähige Leistungen). Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 560.000 Euro brutto.

    Barrierefreie Bauweise mit Einschränkungen

    Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem städtischen Inklusionsgremium nur in barrierearmer Bauweise. Steigungen von über sechs Prozent werden im geplanten Verlauf toleriert, da eine nahezu gefällegerechte Führung über die Straße „In der Grume“ und die Dietrich-Benking-Straße (West) möglich ist.

    Weitere Wegeverbindungen in Prüfung

    Die Verwaltung will die Überlegungen zur Reaktivierung einer Wegeverbindung ab der Hiltroper Straße (Höhe Hausnummer 376) in südliche Richtung mit Anbindung an die Steiger-Stein-Straße und weiter zur Lothringentrasse intensivieren.