Schlagwort: Soziales

  • Ausführlicher Bericht über Asylsystem in Bochum vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat einen umfassenden Sachstandsbericht zum Asylsystem vorgelegt, der detaillierte Zahlen zu den verschiedenen Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern und der Unterbringungssituation enthält. Insgesamt leben derzeit über 11.000 Menschen aus humanitären Gründen in der Stadt.

    Der Bericht, der auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zurückgeht, gibt erstmals einen detaillierten Überblick über die Situation geflüchteter Menschen in Bochum. Die Zahlen basieren auf dem Stand von Anfang März 2026.

    Große Vielfalt bei Aufenthaltsstatus

    Die größte Gruppe bilden Menschen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft (5.381 Personen), gefolgt von Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverboten (4.602 Personen). 3.485 Menschen leben mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – hierbei handelt es sich hauptsächlich um ukrainische Kriegsgeflüchtete (3.371 Personen).

    688 Personen befinden sich noch im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung, während 617 Personen ausreisepflichtig sind. 237 Menschen haben Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz erhalten.

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    Syrien und Ukraine dominieren Herkunftsstatistik

    Bei den Herkunftsländern führt Syrien mit deutlichem Abstand, gefolgt von der Ukraine und dem Irak. Besonders bei Menschen mit Aufenthaltsgestattung stellt die Türkei mit 184 Personen die zweitgrößte Gruppe nach Syrien (235 Personen). Afghanistan, Iran und verschiedene afrikanische Staaten sind ebenfalls stark vertreten.

    Zuweisung und Rückkehr im Jahr 2025

    2025 wurden der Stadt 649 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen, davon 254 aus der Ukraine und 155 aus Syrien. Freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt sind 66 Personen, die meisten davon in die Türkei (13) und nach Syrien (10). 24 Personen wurden abgeschoben, Dublin-Rücküberstellungen erfolgten hingegen keine.

    Unterbringung und Betreuung

    Die Stadt verfügt über Sammelunterkünfte mit insgesamt 1.518 Plätzen, aufgeteilt in Übergangsheime (556 Plätze) und mobile Wohnanlagen (1.022 Plätze). Aktuell sind 838 Personen in diesen Einrichtungen untergebracht. Zusätzlich leben viele Geflüchtete in angemieteten Wohnungen oder Wohnungspaketen.

    61 unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Jugendamts, die meisten davon (55 Personen) sind zwischen 16 und 17 Jahre alt.

    Chancen-Aufenthaltsrecht wird genutzt

    560 Personen erhielten bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), 74 Anträge wurden abgelehnt. 205 Personen konnten bereits in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wechseln, während 121 in die vollziehbare Ausreisepflicht zurückfielen.

    Arbeitsmarktintegration

    Von den 1.546 erwerbsfähigen ukrainischen Kriegsgeflüchteten im Bürgergeldbezug gehen 159 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, weitere 123 sind geringfügig beschäftigt. Bei Personen im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug arbeiten 26 sozialversicherungspflichtig.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass manche Auswertungen aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der verfügbaren Personalressourcen nur eingeschränkt möglich sind.

  • Grüne beantragen Umbesetzungen in zwei städtischen Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat für die Ratssitzung am 19. März 2026 Personalwechsel in zwei städtischen Gremien beantragt. Betroffen sind der Beirat der JVA Krümmede und der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

    Wechsel im JVA-Beirat

    Im Beirat der Justizvollzugsanstalt Krümmede soll Sonja Lohf durch Marvin Rübhagen ersetzt werden. Der Beirat überwacht die Bedingungen in der Justizvollzugsanstalt und fungiert als Bindeglied zwischen der Einrichtung und der Öffentlichkeit.

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    Neuer Sachkundiger Bürger im Sozialausschuss

    Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales benennen die Grünen Dr. Jens Eyding als sachkundigen Bürger für eine stellvertretende Mitgliedschaft. Sachkundige Bürger erweitern die Fachkompetenz der Ausschüsse um externe Expertise, haben aber kein Stimmrecht.

    Der Antrag ist von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny unterzeichnet und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Die Linke schlägt Kandidaten für Beirat „Leben im Alter“ vor

    ⚠ Vorlage zurückgezogen

    Diese Ratsvorlage wurde im Bochumer Ratsinformationssystem am 13. April 2026 zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt. Der ursprüngliche Inhalt bleibt als redaktionelle Dokumentation erhalten.

    Die Linksfraktion im Bochumer Stadtrat hat einen Änderungsantrag zur Neuwahl der Mitglieder des Beirats „Leben im Alter“ eingereicht. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden.

    Vorgeschlagene Besetzung

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ schlägt für den Beirat „Leben im Alter“ folgende Personen vor:

    Als ordentliches Mitglied soll Gabriele Fuchs (SB) gewählt werden. Als Stellvertretungen sind Irene Lehmann (SB) und Georg Mamais (SB) vorgesehen.

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    Beratende Ratsmitglieder

    Für die Position des beratenden Ratsmitglieds nominiert die Linksfraktion Ralf-Dieter Lange. Als Stellvertretungen für diese beratende Funktion werden Horst Hohmeier sowie Wiebke Köllner und Horst Hohmeier benannt.

    Behandlung im Rat

    Der Änderungsantrag ist für die 5. Ratssitzung am 19. März 2026 als Tagesordnungspunkt 2.2 vorgesehen. Die Neuwahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenbeirats steht damit zur Abstimmung.

  • Verwaltung meldet 335 angesetzte Zwangsräumungen für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum hat die Statistik zu Zwangsräumungen für das Jahr 2025 vorgelegt. Von 335 angesetzten Zwangsräumungen wurden 250 durchgeführt. Etwa 90 Prozent der Fälle gehen auf Mietschulden zurück, alle Betroffenen erhielten Sozialtransferleistungen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion die aktuellen Zahlen zu Zwangsräumungen in der Stadt bekannt gegeben. Dem Amt für Soziales wurden 2025 insgesamt 335 angesetzte Zwangsräumungen durch die Gerichtsvollzieher gemeldet, von denen 250 tatsächlich stattfanden.

    Mietschulden als Hauptursache

    Wie in den Vorjahren waren auch 2025 etwa 90 Prozent der Zwangsräumungen durch Mietschulden verursacht. Die übrigen zehn Prozent basieren auf mietwidrigem Verhalten oder Eigenbedarf der Vermieter. Eine verlässliche statistische Auswertung liegt der Verwaltung zu dieser Einschätzung allerdings nicht vor.

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    Haushaltstypen und betroffene Wohnungen

    Von den Zwangsräumungen waren 208 Single-Haushalte betroffen. Bei den 127 betroffenen Mehrpersonenhaushalten lebten in 96 Fällen Kinder. Insgesamt 76 der angesetzten Zwangsräumungen betrafen Wohnungen der städtischen VBW Bauen und Wohnen GmbH.

    Darlehen und Unterstützungsmaßnahmen

    Die Stadt gewährte 2025 insgesamt 123 Darlehen zum Wohnraumerhalt – 91 für Mietrückstände und 32 für Energiekostenrückstände. In allen Fällen wurden die Rückstände vollständig übernommen. Nach Angaben des zuständigen Sachgebiets erhielten alle von Zwangsräumung betroffenen Hilfesuchenden Sozialtransferleistungen.

    Keine Verzweiflungstaten dokumentiert

    Dem Amt für Soziales wurden 2025 keine Verzweiflungstaten wie Suizide oder Selbstverletzungen im Zusammenhang mit Zwangsräumungen bekannt. Bei den von städtischen Sozialarbeitern begleiteten Zwangsräumungsterminen gab es keine affektiven Handlungen der Betroffenen. Wie viele Menschen nach einer Zwangsräumung in städtischen Unterkünften untergebracht wurden, wird statistisch nicht erfasst.

  • Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will ambulante Pflege stärker in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einbeziehen, um stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll bezahlbares Service-Wohnen ausgebaut werden. Das geht aus einer Antwort auf Anfragen der Linken-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung hervor.

    Die Verwaltung setzt auf eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung, wie im „Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030“ vorgesehen. Ambulante Pflege soll dabei als wichtiger Partner in der niederschwelligen Versorgung vor Ort eingebunden werden.

    Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel

    Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ (Caring Communities) folgen.

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    VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau

    Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.

    Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.

    Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant

    Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen „Bochumer Standards“ für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.

    Innovative Ansätze gegen Altersarmut

    Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt „#wegeweisend“ geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.

    Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.

    Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege

    Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.

    Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.

  • Ehrenamtskarte NRW: Niedrigere Zugangsvoraussetzungen und 210 neue Ausgaben in 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand der Ehrenamtskarte NRW: 2025 wurden 210 Karten ausgegeben, davon 164 Neuanträge. Die Landesregierung hat die Zugangsvoraussetzungen von 250 auf 200 Stunden pro Jahr gesenkt. Zusätzlich gibt es seit 2022 eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjährig Engagierte.

    Erfolgreiche Bilanz 2025

    Im vergangenen Jahr erhielten 210 ehrenamtlich Engagierte eine Ehrenamtskarte, davon waren 164 Neuanträge und 46 Wiederbeantragungen. Mit 116 Frauen und 94 Männern zeigt sich eine ausgewogene Geschlechterverteilung. Die größte Gruppe der Karteninhaber ist zwischen 46 und 65 Jahre alt (120 Personen), gefolgt von den über 65-Jährigen (56 Personen). Die meisten Ehrenamtlichen leisten zwischen 6 und 10 Stunden pro Woche (124 Personen).

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    Erleichterte Zugangsvoraussetzungen

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschloss im Dezember 2025 den AntragEhrenamt – Ehrensache!“, wodurch sich die Zugangsvoraussetzungen deutlich verbesserten. Statt bisher 250 Stunden pro Jahr genügen nun 200 Stunden, was einer Reduzierung von fünf auf vier Stunden pro Woche entspricht. Diese Lockerung gilt für alle 335 teilnehmenden Städte und Gemeinden in NRW.

    Jubiläums-Ehrenamtskarte für Langzeitengagierte

    Seit Mitte 2022 gibt es zusätzlich eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für Menschen mit mindestens 25 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit. Diese Karte ist lebenslang gültig und verzichtet auf die Stundenvorgaben der klassischen Ehrenamtskarte. 2025 erhielten zehn Personen diese besondere Auszeichnung.

    Umfangreiches Vergünstigungsangebot

    Karteninhaber können landesweit über 5.000 Vergünstigungen nutzen. Das Angebot reicht von Museen, Theatern und Schwimmbädern über Einzelhandel und Gastronomie bis hin zu Hotels und Sportstätten. Die Bochumer Ehrenamtsagentur und die Stadt arbeiten kontinuierlich daran, das Partnernetzwerk zu erweitern.

    Digitale Angebote

    Ergänzend zur Plastikkarte bietet das Land NRW die App „Ehrensache.NRW“ an. Über diese können Vergünstigungen abgerufen und die Ehrenamtskarte digital beantragt und verlängert werden – besonders für jüngere und digital affine Menschen eine praktische Alternative.

    Kooperation mit Ehrenamtsagentur

    Seit 2018 arbeiten Stadt und Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. bei der Kartenausgabe zusammen. Die Antragsstellung erfolgt unbürokratisch über die entsprechenden Organisationen. Informationen sind unter www.bochum.de und www.ehrenamt-bochum.de verfügbar.

  • Die Linke stellt kritische Fragen zum geplanten Missimo-Projekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat hinterfragt die Notwendigkeit des Landesprojekts Missimo für Bochum und warnt vor möglichen Diskriminierungen marginalisierter Gruppen. In einer Anfrage fordert sie detaillierte Informationen über das Ausmaß von Sozialleistungsmissbrauch und alternative Lösungsansätze.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat umfangreiche Nachfragen zum geplanten Missimo-Projekt gestellt, nachdem CDU, UWG und FDP einen entsprechenden Antrag zur Teilnahme am Landesprogramm NRW vorgelegt haben. Das Projekt soll nach Ansicht der Antragsteller zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch beitragen.

    Sorge vor Generalverdacht gegen marginalisierte Gruppen

    Die Linksfraktion äußert erhebliche Bedenken gegen das ordnungspolitische Instrument. Sie befürchtet, dass „mehrfach marginalisierte (insbesondere rassifizierte und von Armut betroffene) Menschen oder Personengruppen unter Generalverdacht gestellt werden“ könnten. Zudem bezweifelt die Partei die Wirksamkeit des Projekts zur Bekämpfung organisierter, krimineller Strukturen.

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    Konkrete Zahlen zum Problemausmaß gefordert

    In ihrer sechsteiligen Anfrage verlangt die Linksfraktion zunächst eine Einschätzung von Verwaltung, Ordnungsamt, Arbeitsamt und Polizei zur Größenordnung von Betrugsfällen beim Kindergeld- und Sozialbezug in Bochum. Konkret will sie wissen, wie viele Fälle in den vergangenen fünf Jahren verfolgt oder aufgedeckt wurden.

    Alternative: Bestehende Kooperationen stärken

    Als Alternative schlägt Die Linke vor, bestehende Kooperationen zwischen den Behörden zu qualifizieren. Sie verweist auf frühere Ordnungspartnerschaften zwischen Jugendamt, Polizei, Ordnungsamt, Arbeitsverwaltung und Gesundheitsamt und fragt, ob diese Strukturen gestärkt werden könnten.

    Datenschutz und sozialarbeiterische Begleitung

    Weitere Kritikpunkte betreffen den Datenschutz und die soziale Betreuung. Die Fraktion will wissen, wie Verdachtsfälle gemeldet werden und wie Generalverdacht verhindert werden soll. Basierend auf Erfahrungen aus anderen Städten wie Hagen fordert sie eine niederschwellige sozialarbeiterische Begleitung, um zu verhindern, dass betroffene Menschen „in die Illegalität getrieben werden“.

    Abschließend erkundigt sich die Partei nach den finanziellen Aufwendungen des Projekts und den entsprechenden Kostenträgern. Die Fraktion bittet um sowohl mündliche als auch schriftliche Antworten in der Ausschusssitzung.

  • SPD und Grüne fordern Erbbaurecht für Mehrfamilienhäuser im Bezirk Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 3 (CDU)
    Dagegen:4 (AfD)Dafür 12 (SPD, Grüne, Linke)Siehe auch Protokollierung zu TOP 1.6

    Die SPD- und Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost wollen die städtische Bodenpolitik konsequent umsetzen und beantragen für vier Grundstücke die Vergabe im Erbbaurecht statt Verkauf. Zusätzlich soll an der Krachtstraße/Adrianistraße ein Mehrfamilienhaus mit altengerechtem Wohnen entstehen.

    Erbbaurecht für vier Grundstücke gefordert

    In einem gemeinsamen Änderungsantrag zur Bezirksvertretungssitzung am 4. März 2026 fordern SPD und Grüne die Anwendung der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bodenpolitik. Diese sieht vor, städtische Grundstücke bevorzugt im Erbbaurecht zu vergeben statt zu verkaufen.

    Konkret betroffen sind die Grundstücke „Auf dem Helwe 10“, „Krachtstraße/Hölterweg“, „Krachtstraße/Adrianistraße“ und „Langendreerstraße 10“. Die Fraktionen argumentieren, dass die bereits 2021 beschlossenen Vergabekriterien auch für Grundstücke gelten sollten, die bereits vor diesem Zeitpunkt zum Verkauf vorgesehen waren.

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    Altengerechtes Wohnen und Pocket-Park geplant

    Für das Grundstück an der Krachtstraße/Adrianistraße haben die Antragsteller besondere Pläne: Dort soll ein Mehrfamilienhaus entstehen, das wenn möglich für altengerechtes Service-Wohnen genutzt wird. Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein Teil des Grundstücks für einen Pocket-Park abgetrennt werden kann.

    Bedarf an Service-Wohnungen im Bezirk Ost

    Die Begründung stützt sich auf den aktuellen Pflegebericht des ISG, der für den Bezirk Ost einen erheblichen Bedarf aufzeigt: Bislang gibt es dort keine Service-Wohnungen, bis 2035 werden jedoch 139 entsprechende Wohnungen benötigt. Das Grundstück sei durch seine Lage neben einer SBO-Senioreneinrichtung für diesen Zweck prädestiniert. Der geplante Pocket-Park könnte über eine Wegeverbindung auch den Bewohnern der Senioreneinrichtung zugutekommen.

    Die Antragsteller Björn Backhaus (SPD) und Achim Henkel (Die Grünen) sehen in der Mehrfamilienhausbebauung eine bessere Flächennutzung, die zudem dem Charakter der umliegenden Bauten entspreche.

  • Verwaltung lehnt Erhaltungssatzung für Siedlung „Am Röderschacht“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD, UWG:FB)
    Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Bürgeranregung zur Prüfung einer Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ abzulehnen. Grund: Das Instrument sei für die konkrete Situation nicht wirksam genug.

    Mehrere Eingaben zu Erhaltungssatzung

    Im November 2025 hatten Bürger eine Anregung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch eingereicht. Ziel war es, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Luxusmodernisierungen mit drastischen Mieterhöhungen zu unterbinden.

    Zwischen Februar 2026 erhielten die Behörden weitere Eingaben – eine Konkretisierung der ursprünglichen Anregung sowie mehrere Beitrittserklärungen und eine Hilfsanregung.

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    Umwandlungsverbot rechtlich nicht möglich

    Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme klar, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht verhindert werden kann. Grund: Die in NRW bis März 2020 geltende Umwandlungsverordnung wurde von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung nicht verlängert. Ohne diese ergänzende Rechtsverordnung des Landes fehlt die rechtliche Grundlage für entsprechende Genehmigungsvorbehalte.

    Modernisierungen nur begrenzt regulierbar

    Auch bei der Regulierung von Modernisierungsmaßnahmen sieht die Verwaltung erhebliche Grenzen. Eine soziale Erhaltungssatzung müsse Modernisierungen genehmigen, die einem „zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung“ entsprechen oder energetischen Mindestanforderungen dienen.

    Zudem könne die Satzung Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verhindern – „auch nicht, wenn sie in der Verhältnisrelation zwischen bestehender Ausgangsmiete und ortsüblicher Miete zu Verdrängung führen würden“, so die Verwaltung.

    Denkmalschutz bereits wirksam

    Als zusätzliches Argument führt die Verwaltung an, dass die Siedlung bereits unter Denkmalschutz steht. Alle baulichen Maßnahmen seien nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bereits genehmigungspflichtig und müssten mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.

    Der Eigentümer arbeite derzeit mit der Behörde an einem Gestaltungshandbuch für die Siedlung und stimme eine Musterwohnung als Referenz für weitere Modernisierungen ab.

    Entscheidung am 3. März

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. März 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden. Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass „die Wirksamkeit des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für die vorliegende Ausgangssituation und die angestrebten Ziele der Petenten nicht erkennbar“ sei.

  • Alle Ratsfraktionen beantragen Wiedererrichtung des Seniorenbeirats

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam die Wiedererrichtung des Beirats „Leben im Alter“ für die laufende Wahlperiode bis 2030 beantragt. Das Gremium soll sich künftig um seniorengerechte Stadtplanung, Pflegeinfrastruktur und generationenübergreifendes Zusammenleben kümmern.

    Breite Themenpalette für den Seniorenbeirat

    Der Beirat soll nach dem Willen der Antragsteller ein umfangreiches Aufgabenspektrum erhalten. Dazu gehören die Beratung der Grundsätze des Lebens im Alter, die Planung einer seniorengerechten Stadt sowie die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen. Weitere Schwerpunkte sind die Gestaltung einer alters- und alternsgerechten Infrastruktur im Wohn- und Lebensumfeld sowie die Förderung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben.

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    Seniorengerechte Planungen in verschiedenen Bereichen

    Besondere Aufmerksamkeit soll der Beirat seniorengerechten Planungen in den Bereichen Wohnraumversorgung, Mobilität, Sicherheit sowie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung widmen. Auch eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur und das Miteinander der Generationen im Quartier stehen auf der Agenda.

    Zusammensetzung und Arbeitsweise

    Der Beirat soll aus dreizehn Mitgliedern bestehen, die nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer vom Rat gewählt werden. Zusätzlich können alle im Rat vertretenen Fraktionen je ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied benennen. Als zuständiger Fachausschuss für die Anregungen des Beirats ist der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgesehen.

    Geschäftsordnung wird überarbeitet

    Die Verwaltung soll die Geschäftsordnung des Beirats redaktionell und inhaltlich überarbeiten und dabei die Amtszeit an die Wahlperiode des Rates koppeln. Die geänderte Geschäftsordnung muss anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.

    Der Antrag ist von allen sieben Ratsfraktionen unterzeichnet: SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Er soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden.

    Vollständigen Antrag zur Wiedererrichtung des Seniorenbeirats lesen