Kategorie: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Verwaltung beendet Steckersolar-Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.

    Die Stadt will ihr Steckersolar-Förderprogramm (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beenden. Das Programm war im Dezember 2025 gestartet worden, um insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Programm bereits pausiert.

    Zielgruppe wurde verfehlt

    Von 121 eingegangenen Anträgen bis zum 9. März 2026 stammten nur drei aus der intendierten Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. 42 Anträge wurden bis zum 17. Februar bewilligt. Das Programm sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät vor und war bewusst niedrigschwellig mit Online-Antrag und einfacher Nachweisführung gestaltet.

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    Lösungsversuche scheiterten

    Die Verwaltung prüfte verschiedene Wege, um die Zielgruppe doch noch zu erreichen:

    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum wurde am 18. Februar 2026 abgelehnt (rechtliche Risiken, beihilferechtliche Bedenken, unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum wurde empfohlen, ist aber für das bestehende Förderprogramm nicht realisierbar
    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadt ist haushalts- und zuwendungsrechtlich nicht umsetzbar

    Auch zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Ansprache über Vermieter und die Allianz für Wohnen, Multiplikation durch die Verbraucherzentrale oder Anpassungen der Förder-Homepage zeigten keine Wirkung bei der intendierten Zielgruppe.

    Beschlussvorschlag und Verfahren

    Der Rat soll beschließen:

    • Die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
    • Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt, die Antragstellenden werden entsprechend informiert
    • Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den städtischen Haushalt

    Die Vorlage wird direkt in den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026) und den Rat (18. Juni 2026) eingebracht, um eine zeitnahe Klärung für schwebende Anträge herbeizuführen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird nachträglich per Mitteilungsvorlage informiert.

    Finanzielle und klimatische Auswirkungen

    Vor dem Hintergrund der stark angespannten Haushaltslage sei eine Weiterführung eines Programms, das den gewünschten sozialen Hebel nicht erziele, nicht vertretbar, begründet die Verwaltung. Die nicht verausgabten Mittel sollen zur Finanzierung anderer dringlicher Maßnahmen verwendet werden. Als klimatische Auswirkung wird ein geringerer Solarausbau und damit weniger Erzeugung erneuerbarer Energien genannt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • Verwaltung lehnt verkaufsoffene Sonntage im Westfield Ruhr Park ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die beantragten Ladenöffnungen am 6. September und 13. Dezember 2026 im Westfield Ruhr Park nicht zu genehmigen. Als Begründung führt sie an, dass die geplanten Veranstaltungen keinen ausreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung darstellen.

    Zwei Termine betroffen

    Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe hatte für 2026 mehrere verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich ausschließlich mit zwei Terminen im Stadtbezirk Bochum-Nord:

    • 6. September 2026 anlässlich des Kunstfestivals „Arts’N’Acts“
    • 13. Dezember 2026 im Rahmen eines Weihnachtsmarktes

    Für beide Termine empfiehlt die Verwaltung eine Ablehnung.

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    Rechtliche Hürden nach Ladenöffnungsgesetz

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen nur dann sonntags öffnen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei wird ein Zusammenhang vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur Veranstaltung am selben Tag stattfindet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass Sonntagsöffnungen eines hinreichenden Sachgrundes bedürfen. Rein wirtschaftliche Umsatzinteressen reichen nicht aus.

    Arts’N’Acts-Festival als unzureichender Anlass

    Das für den 6. September geplante Kunst- und Kulturfestival soll an zwei Tagen stattfinden – am Samstag von 11 bis 19 Uhr und am Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Die Verwaltung kritisiert mehrere Aspekte:

    Die Veranstaltungsfläche umfasst lediglich 25.000 Quadratmeter bei einer Gesamtfläche des Einkaufszentrums von 254.000 Quadratmetern. Bei etwa 150 potenziellen Verkaufsstellen erscheine das Verhältnis zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung nicht angemessen.

    Zudem seien in der prognostizierten Besucherzahl von 70.000 bis 100.000 Personen für beide Festivaltage bereits diejenigen Besucher eingerechnet, die speziell wegen der Sonntagsöffnung kommen würden. Rechnet man diese heraus, blieben maximal 20.000 Personen, die ausschließlich wegen der Veranstaltung den Ruhr Park aufsuchen würden.

    Weihnachtsmarkt ebenfalls nicht ausreichend

    Für den 13. Dezember plant das Westfield mehrere weihnachtliche Aktivitäten: eine große Weihnachtsparade, Kreativstationen für Kinder, Auftritte von Nikolaus und Weihnachtsengel sowie abends ein lokaler Gospelchor. Der Veranstalter rechnet mit 25.000 bis 30.000 Besuchern.

    Die Verwaltung sieht auch hier keinen ausreichenden Anlass: An einem normalen Samstag werden 45.000 bis 50.000 Besucher im Ruhr Park erwartet. Rechnet man diese Zahl auf fünf Stunden Öffnungszeit herunter, entspreche dies etwa 22.500 bis 25.000 Personen – nahezu identisch mit der Prognose für den Weihnachtsmarkt.

    Einzelhandelspolitische Bedenken

    Zusätzlich führt die Verwaltung an, dass das Westfield Ruhr Park im Masterplan Einzelhandel nicht als zentraler Versorgungsbereich, sondern als Sonderstandort eingestuft ist. Eine Sonntagsöffnung würde die bereits bestehende Konkurrenz zur Innenstadt und anderen zentralen Versorgungsbereichen weiter verstärken.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Stadt auf, künftig ganz auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag.

    Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten. Von der Katholischen Kirche liegt trotz Erinnerung keine Stellungnahme vor.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 2. Juni berät die Bezirksvertretung Bochum-Nord, gefolgt vom Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt die Vorlage am 8. Juli in Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Stadt Bochum hebt lokales Lachgas-Verkaufsverbot nach Bundesregelung auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Lachgas-Verkaufsverbot an Minderjährige wird aufgehoben, nachdem ein bundesweites Gesetz in Kraft getreten ist. Der Rat soll im Juli über die Aufhebung entscheiden.

    Bundesgesetz macht kommunale Regelung überflüssig

    Am 12. April 2026 trat das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes in Kraft, das unter anderem ein Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Personen unter 18 Jahren enthält. Dadurch wird die städtische Verordnung vom 14. Juli 2025 hinfällig.

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    Beratung in mehreren Gremien geplant

    Die Aufhebungsverordnung durchläuft einen umfangreichen Beratungsprozess:

    • Alle sechs Bezirksvertretungen führen Anhörungen durch (27. Mai bis 30. Juni)
    • Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 30. Juni vor
    • Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss tagt am 8. Juli
    • Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli

    Ursprung der kommunalen Regelung

    Die städtische Lachgas-Verordnung war auf Antrag der CDU-Ratsfraktion am 10. Juli 2025 beschlossen worden. Als Begründung führte die Fraktion gesundheitliche Risiken und eine Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen an.

    Da es damals auf Bundes- oder Landesebene kein Verkaufsverbot gab, sah die CDU-Fraktion ein kommunales Eingreifen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als dringend geboten an.

    Umfassende Bundesregelung

    Das neue Bundesgesetz geht über die städtische Regelung hinaus und verbietet:

    • Handel mit Lachgas im Versandhandel oder über Automaten
    • Abgabe an Personen unter 18 Jahren
    • Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch an Minderjährige
    • Erwerb und Besitz durch Personen unter 18 Jahren

    Die Verwaltung stellt fest, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Aufhebung entstehen und auch keine negativen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

  • Sonntagsöffnung von Geschäften in der Innenstadt für zwei Anlässe 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will Verkaufsstellen in der Innenstadt an zwei Sonntagen im Jahr 2026 öffnen lassen: am 13. September zum Musiksommer und am 20. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat im Juli beschließen.

    Zwei verkaufsoffene Sonntage geplant

    Die Verwaltung schlägt vor, dass Geschäfte in der Bochumer Innenstadt an folgenden Terminen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen:

    • 13. September 2026 anlässlich des Musiksommers
    • 20. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarkts

    Ursprünglich hatte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe zehn verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Stadtteile beantragt. Der Antrag für das Maiabendfest wurde jedoch zurückgezogen, sodass für die Innenstadt nur noch zwei Termine zur Entscheidung stehen.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Beim Musiksommer werden über drei Tage etwa 150.000 Besucher erwartet, beim Weihnachtsmarkt rechnet man mit rund 1,5 Millionen Besuchern während der gesamten Laufzeit. Eine Umfrage bestätigt, dass 95,8 Prozent der Besucher den Musiksommer auch ohne Ladenöffnung besuchen würden – beim Weihnachtsmarkt sind es sogar 94,2 Prozent.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplanten Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Arbeitsruhe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass immer wieder die gleichen Rezepte im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund unterstützen dagegen die Anträge. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Räumliche Begrenzung

    Die Ladenöffnung beschränkt sich auf den Bereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks. Für den Musiksommer umfasst dies die Veranstaltungsflächen in der Bongard-, Massenberg-, Graben-, Kortum-, Harmonie- und Pariser Straße sowie weitere zentrale Bereiche. Beim Weihnachtsmarkt erstreckt sich der Bereich zusätzlich auf Teile der Hans-Böckler-Straße, Viktoriastraße und weitere angrenzende Straßen.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli.

  • Wattenscheider Geschäfte dürfen am Weinfest-Sonntag öffnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant, Verkaufsstellen im Stadtbezirk Wattenscheid am 6. September 2026 anlässlich des Weinfestes für fünf Stunden zu öffnen. Der Rat soll eine entsprechende Verordnung beschließen.

    Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des 40. Wattenscheider Weinfestes einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Das traditionelle Fest findet vom 4. bis 6. September 2026 in der Wattenscheider Innenstadt statt und lockt nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an.

    Rechtliche Grundlage für Sonntagsöffnung

    Grundlage für die geplante Verkaufsstellenöffnung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen Geschäfte im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonntagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht oder der Stärkung zentraler Versorgungsbereiche dient.

    Das Weinfest erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung beide Kriterien. Es handelt sich um eine etablierte Traditionsveranstaltung, die neben dem Wattenscheider Karneval und der Gertrudis-Kirmes zu den wichtigsten Festen im Stadtbezirk zählt.

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    Räumliche Begrenzung der Öffnung

    Die Ladenöffnung soll sich auf einen definierten Bereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken. Dazu gehören:

    • Alter Markt (Veranstaltungszentrum)
    • Fußgängerzone Oststraße
    • Teile der Hochstraße
    • Westenfelder Straße
    • August-Bebel-Platz
    • Teile von Freiheitstraße, Voedestraße und Saarlandstraße

    Der Handelsverband hatte ursprünglich eine Ausweitung auf weitere Straßen beantragt, was die Verwaltung jedoch mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltung ablehnt.

    Unterstützung für strukturschwaches Zentrum

    Die Verwaltung begründet die Empfehlung auch mit der schwierigen Einzelhandelssituation in Wattenscheid. Das Stadtbezirkszentrum kämpft mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang etablierter Einzelhändler. Im Masterplan Einzelhandel wird die Situation als „strukturell problematisch“ bewertet.

    Die Corona-Pandemie hat die Lage zusätzlich verschärft. Wattenscheid wurde deshalb in das „Sofortprogramm Innenstädte“ der NRW-Landesregierung aufgenommen. Verkaufsoffene Sonntage sollen als unterstützendes Instrument zur Belebung des Zentrums beitragen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert die „immer gleichen, alten Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Die Handwerkskammer Dortmund sieht hingegen keine Bedenken, und die Industrie- und Handelskammer unterstützt den Antrag. Die Evangelische Kirche äußert sich kritisch und empfiehlt, im Advent auf Sonntagsöffnungen zu verzichten.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Mai 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Bochumer Stadtteilen beantragt, die in separaten Verfahren behandelt werden.

  • AfD fragt nach gescheiterten Abschiebungen – Verwaltung verweist auf hohe Zahl freiwilliger Ausreisen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion wollte wissen, warum viele Rückführungen in Bochum scheitern. Die Stadtverwaltung kann keine detaillierten Stornogründe liefern und betont die steigenden freiwilligen Ausreisen.

    Die AfD-Fraktion hatte nach den Gründen für gescheiterte Abschiebungen im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ausländerbehörde gefragt. Hintergrund war eine Antwort der Landesregierung, wonach in NRW mehr als jede zweite Rückführung scheitert.

    Rückführungszahlen 2023 bis 2025

    Die Verwaltung legte für die Jahre 2023 bis 2025 folgende Zahlen vor:

    • 2023: 11 vollzogene und 11 stornierte Rückführungen
    • 2024: 17 vollzogene und 20 stornierte Rückführungen
    • 2025: 24 vollzogene und 17 stornierte Rückführungen (korrigierte Jahresangaben)

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    Keine detaillierte Aufschlüsselung der Stornogründe

    Auf die Frage nach spezifischen Stornogründen wie „nicht anwesend“, „untergetaucht“ oder „Kirchenasyl“ konnte die Verwaltung keine Antwort geben. Das vorhandene Controlling erfasse zwar die Anzahl erfolgter und abgebrochener Rückführungen, aber keine Kennzahlen zu einzelnen Stornierungsgründen.

    Unterbringungsform ohne Einfluss auf Erfolgsquote

    Die Verwaltung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Unterbringungsform und der Erfolgsquote von Rückführungen. Weder eine Unterbringung in Sammelunterkünften noch in Mietwohnungen gewährleiste das Antreffen einer Person zum Zeitpunkt der Maßnahme.

    Verwaltung sieht keine Informationslecks

    Dem Ausländerbüro liegen nach eigenen Angaben keine gesicherten Hinweise vor, dass konkrete Rückführungstermine unzulässig weitergegeben werden. Entsprechend seien auch keine besonderen Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Informationslecks ergriffen worden.

    Hohe Zahl freiwilliger Ausreisen

    Die Verwaltung verwies darauf, dass die Zahl der freiwilligen Ausreisen von 72 Personen im Jahr 2025 auf hochgerechnet 116 Personen im laufenden Jahr ansteigen dürfte. Diese Entwicklung wirke sich unmittelbar auf die Anzahl durchzuführender Rückführungsmaßnahmen aus.

    Ein Vergleich mit anderen Kommunen sei aufgrund fehlender Angaben zu aufhältigen ausreisepflichtigen Personen, deren Aufenthaltsstatus und bestehenden Vollzugshindernissen nicht möglich, so die Verwaltung.

  • Verwaltung berichtet über 28 gefälschte Sprachzertifikate bei Einbürgerungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat seit 2023 insgesamt 28 Personen mit gefälschten Sprachzertifikaten bei Einbürgerungsverfahren identifiziert. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervor. Die meisten Fälle betrafen Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit.

    Die Verwaltung reagiert damit auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Missbrauchsrisiken bei der Ausländerbehörde und dem Einbürgerungsbüro. Hintergrund ist ein bundesweiter Skandal um gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate, der im September 2025 durch investigative Recherchen von „Stern“ und RTL aufgedeckt wurde.

    Verteilung nach Nationalitäten

    Von den 28 identifizierten Personen mit gefälschten Zertifikaten haben nach Angaben der Verwaltung:

    • 12 Personen die syrische Staatsangehörigkeit
    • 8 Personen die irakische Staatsangehörigkeit
    • 3 Personen die afghanische Staatsangehörigkeit
    • 2 Personen die libanesische Staatsangehörigkeit
    • jeweils eine Person die türkische, iranische oder indische Staatsangehörigkeit

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    Prüfverfahren und Kontrollen

    Die Einbürgerungsstelle hatte bereits 2023 – vor dem bundesweiten Bekanntwerden des Skandals – ihre Prüfmechanismen angepasst. Die Mitarbeitenden wurden für die Prüfung vorgelegter Zertifikate sensibilisiert. Zusätzlich erfolgt bei jedem Einbürgerungsverfahren eine verpflichtende persönliche Vorsprache, bei der die tatsächliche Sprachkompetenz überprüft wird.

    Die Ausländerbehörde überprüft Sprachzertifikate bereits seit mehreren Jahren systematisch über Online-Verifikationsportale der Prüfungsanbieter telc und g.a.s.t.. Zertifikate werden grundsätzlich im Original angefordert und einer optischen Prüfung unterzogen.

    Zusammenarbeit mit Behörden

    Bei Verdacht auf gefälschte Unterlagen informiert die Stadt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Firma telc oder die zuständige Polizeibehörde. Die Ermittlungsbehörden werden um kriminaltechnische oder ermittlungsbezogene Unterstützung gebeten. Bei hinreichendem Anfangsverdacht werden die Unterlagen der Strafverfolgung zugeführt.

    Bewertung des Risikos

    Die Verwaltung schätzt das Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko als „latent gegeben“ ein. Allerdings deute die gemessen am gesamten Fallvolumen sehr geringe Zahl an Verdachtsfällen nicht auf ein strukturell erhöhtes Risiko hin. Die Prüfung von Sprachzertifikaten verursache nur einen geringen Anteil des gesamten Arbeitsaufwands eines Verfahrens.

    Neue gesetzliche Regelung

    Seit dem 24. Dezember 2025 kann die Verwaltung nach § 35a Staatsangehörigkeitsgesetz bei Täuschungsversuchen im Einbürgerungsprozess eine bis zu 10-jährige Sperrfrist per Ordnungsverfügung verhängen. Die Verwaltung begrüßt diese Regelung und erwartet eine generalpräventive Wirkung zur Senkung der Verdachtsfälle.

    Aufgrund der geringen Anzahl an Verdachtsfällen und der bereits etablierten Prüfmechanismen sieht die Verwaltung aktuell keinen zusätzlichen organisatorischen, personellen oder sicherheitsbezogenen Handlungsbedarf.

  • Abfallwirtschaftskonzept wird nach fünf Jahren fortgeschrieben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt die 6. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts vor. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der USB Bochum GmbH und dem Institut INFA überarbeitet und enthält aktuelle Daten sowie neue Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

    Gesetzliche Vorgaben erfordern regelmäßige Aktualisierung

    Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz müssen kommunale Abfallwirtschaftskonzepte alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die letzte Fassung wurde am 16. November 2017 vom Rat beschlossen und galt für die Jahre 2017 bis 2021. Eine frühere Aktualisierung unterblieb zunächst, da strategische Überlegungen und Entwicklungsprozesse in das neue Konzept einfließen sollten.

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    Externe Unterstützung bei der Erstellung

    Zur fachlichen Unterstützung beauftragte die Stadt das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA). Das Institut analysierte die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Bochum und bewertete die bisherige Entwicklung. Auf dieser Grundlage wurden Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen definiert.

    Umfassende Inhalte des Konzepts

    Das Abfallwirtschaftskonzept enthält gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte: Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle, Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, insbesondere zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen. Außerdem werden Ausschlüsse von der Entsorgungspflicht begründet, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachgewiesen und Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern dargestellt.

    Beratungsverfahren läuft bis Juli

    Das Konzept durchläuft ein mehrstufiges Beratungsverfahren. Zunächst werden alle sechs Bezirksvertretungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

    Die Bezirksregierung Arnsberg erhielt bereits am 27. August 2025 den ersten Entwurf zur Abstimmung. Das neue Konzept enthält aktuelle Daten bis einschließlich 2024. Die nächste, 7. Fortschreibung ist regulär erst für das Jahr 2031 geplant.

  • Vandalismus am Gondelteich: Sachschäden in Höhe von bis zu 154 Euro pro Tonne

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beziffert die Schäden durch Vandalismus am Gondelteich im Stadtgarten Wattenscheid auf maximal eine Tonne Wasserbausteine. Auf den Einbau schwererer Steine wird vorerst verzichtet, da die Ufervegetation ausreichend Schutz bietet.

    Die Stadt antwortet damit auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Folgen des Vandalismus nach der millionenschweren Sanierung der Teichanlage.

    Schäden bleiben überschaubar

    Der entstandene Sachschaden hält sich in Grenzen: Die genaue Anzahl der ins Wasser geworfenen Wasserbausteine ist zwar unbekannt, die Verwaltung schätzt jedoch eine Größenordnung von maximal einer Tonne. Bei Kosten von rund 154 Euro brutto pro Tonne für Lieferung und Einbau entspricht dies dem maximalen finanziellen Schaden.

    Zusätzlich ist an der Westseite der Teichanlage auf etwa einem Quadratmeter die Teichfolie sichtbar geworden. Diese Stelle soll mit Boden und Rollrasen für etwa 500 Euro repariert werden.

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    Keine ökologischen Auswirkungen befürchtet

    Die Verwaltung sieht durch die im Teich verbliebenen Steine keine ökologischen Probleme. Eine Bergung der Steine aus dem etwa 1,50 Meter tiefen Bereich wäre mit Wathose oder Boot nur sehr zeit- und kostenaufwendig möglich.

    Ufervegetation als natürlicher Schutz

    Auf den ursprünglich geplanten Einbau schwererer Ufersteine verzichtet die Stadt vorerst. Die Uferbereiche seien mittlerweile ausreichend mit Rasen eingewachsen, Ausspülungen durch Wellenschlag seien nicht feststellbar. Als zusätzlicher Schutz wurden bereits Röhrichtpflanzen in den Randbereichen gepflanzt.

    Verstärkte Kontrollen ohne Mehrkosten

    Das Ordnungsamt hatte bereits im vergangenen Jahr – unabhängig von den Vandalismus-Schäden – die Kontrollgänge im Stadtgarten erhöht. Diese zusätzlichen Kontrollgänge verursachen nach Angaben der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten.