Kategorie: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Baumentfernung für Mehrgenerationenhaus in der Stiftstraße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück Stiftstraße 36a müssen 13 geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert als Ersatz die Pflanzung von 35 neuen Laubbäumen.

    Bäume stehen Bauplänen im Weg

    Die 13 Bäume, die entfernt werden sollen, fallen aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung. Sie befinden sich an verschiedenen Stellen des geplanten Bauvorhabens: Vier Bäume stehen direkt auf der vorgesehenen Parkplatzfläche, acht weitere im geplanten Baukörper des Mehrgenerationenhauses und ein Baum am vorgesehenen Standort für Müllboxen.

    Eine alternative Positionierung des Gebäudes ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da sonst die Auflagen des Bauordnungsamtes nicht erfüllt werden könnten.

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    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgeschrieben

    Als Kompensation für die gefällten Bäume schreibt die Verwaltung die Pflanzung von 35 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vor. Neun dieser Ersatzbäume sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück selbst gepflanzt werden. Die restlichen 26 Ersatzpflanzungen erfolgen an anderen Standorten im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.

    Verschiedene Baumarten betroffen

    Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich verschiedene Arten: vier Eiben, drei Eschen, drei Kirschen, zwei Götterbäume und ein Walnussbaum. Der größte Baum ist ein Götterbaum mit einem Stammumfang von 360 Zentimetern, für den allein sieben Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Maßnahme informiert, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026.

  • Baumentfernung am Köpersweg: Vier Bäume müssen Wohnbebauung weichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für ein Bauvorhaben mit drei Reihenhäusern und zwei Doppelhaushälften am Köpersweg müssen vier geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert eine Ausgleichszahlung von über 30.000 Euro.

    Bauvorhaben erfordert Baumfällung

    Auf dem Grundstück am Köpersweg ohne Hausnummer sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften mit insgesamt fünf Garagen und fünf Stellplätzen entstehen. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Entfernung von vier Bäumen gestellt, die aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.

    Die betroffenen Bäume befinden sich direkt im geplanten Baubereich. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, sodass die Bäume nicht erhalten werden können.

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    Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Diese Regelung greift, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung anderenfalls nicht möglich wäre oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.

    Ausgleichszahlung statt Ersatzpflanzung

    Normalerweise wären nach der Baumschutzsatzung 16 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern als Ersatz zu pflanzen. Da die Grundstücke nach der geplanten Teilung jedoch nicht die erforderliche Größe aufweisen und dem Bauherrn keine weiteren Grundstücke in der Stadt zur Verfügung stehen, kommt nur eine Ausgleichszahlung in Betracht.

    Diese beträgt 1.900 Euro pro Baum, insgesamt also 30.400 Euro für die vier zu fällenden Bäume.

    Details zu den betroffenen Bäumen

    Entfernt werden müssen:

    • Eine mehrstämmige Eibe mit Umfängen von 103, 80, 60 und 40 Zentimetern

    • Eine Lärche mit 215 Zentimetern Stammumfang

    • Zwei Kirschbäume mit 217 bzw. 170 Zentimetern Stammumfang


    Die Angelegenheit wird am 21. Januar 2026 der Bezirksvertretung Ost und am 4. März 2026 dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung: Keine strukturellen Probleme bei EU-Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    23.04.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht in Bochum keine strukturellen Probleme durch Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. In einer umfassenden Antwort auf eine AfD-Anfrage legt die Stadt detaillierte Zahlen vor und betont präventive Maßnahmen.

    Deutlich niedrigere Zahlen als in Nachbarstädten

    Die aktuellen Daten zeigen einen anderen Trend als in vergleichbaren Ruhrgebietsstädten. 2025 leben 2.164 rumänische und 1.149 bulgarische Staatsangehörige in der Stadt – das entspricht 0,5 Prozent beziehungsweise 0,27 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zum Vergleich: In Gelsenkirchen liegt der Anteil beider Gruppen bei 4,44 Prozent.

    Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt sogar einen Rückgang: Während 2022 noch 2.352 rumänische Staatsangehörige registriert waren, sank die Zahl bis 2025 auf 2.164. Bei bulgarischen Staatsangehörigen ging die Zahl von 1.272 (2023) auf 1.149 zurück.

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    Überschaubare Verlustfeststellungen

    Bei den Verlustfeststellungen nach dem Freizügigkeitsgesetz verzeichnet die Stadt seit 2020 insgesamt nur 27 Fälle – davon betrafen lediglich vier Rumänen und keinen Bulgaren. Die meisten Fälle entfielen auf polnische Staatsangehörige. Diese Zahlen sind deutlich niedriger als in anderen Ruhrgebietsstädten.

    Präventive Kontrollen und Kooperationen

    Die Verwaltung setzt auf präventive Maßnahmen: Seit 2023 besteht eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, die Datenaustausch bei Auffälligkeiten ermöglicht. Eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe führt regelmäßig Kontrollen an bekannten „Problemimmobilien“ durch und prüft Verdachtsfälle von Überbelegung.

    Sozialleistungen: Stabile Entwicklung

    Die Zahlen beim Bürgergeld zeigen eine relativ stabile Entwicklung. Ende 2025 bezogen 311 bulgarische und 598 rumänische Staatsangehörige Regelleistungen. Das JobCenter konnte jedoch keine spezifische „Bürgergeldquote“ für diese Gruppen ermitteln, da entsprechende Auswertungen nicht standardmäßig erstellt werden.

    Verwaltung sieht keine Verlagerungstendenzen

    Auf die Frage nach strukturellen Verlagerungen aus Gelsenkirchen antwortet die Verwaltung eindeutig: „Die aus den genannten Städten bekannt gewordenen Probleme sind in Bochum nicht anzutreffen.“ Die regelmäßigen Kontrollen und bereits etablierten Vernetzungen mit anderen Verwaltungsträgern könnten eine Ursache dafür sein.

    Eine Prognose für die kommenden Jahre hält die Verwaltung aufgrund ungewisser Parameter wie geopolitischer und wirtschaftlicher Entwicklungen nicht für seriös möglich.

  • Verwaltung lehnt Feuerwerksverbot für Wohngebiete in Höntrop ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)
    Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:Freie Bürger)

    Eine Bürgerin aus Wattenscheid-Höntrop fordert ein kommunales Feuerwerksverbot für reine Wohngebiete. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, den Antrag abzulehnen. Als Begründung führt sie mangelnde Praktikabilität und Durchsetzbarkeit an.

    Bürgerantrag aus Höntrop

    Irmhild Thulke aus der Varenholzstraße hat gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in reinen Wohngebieten zu untersagen. Ihr Antrag zielt insbesondere auf den Stadtteil Wattenscheid-Höntrop ab.

    Die Antragstellerin begründet ihren Vorstoß mit verschiedenen Belastungen durch privates Feuerwerk: Massive Gesundheitsgefahren für Menschen und Tiere, Panik bei Haustieren durch unvorhersehbare Detonationen, Stress für Wildtiere in den angrenzenden Feldern und Waldstücken sowie erhöhtes Brandrisiko für Wohngebäude und Fahrzeuge. Zudem bleiben Reste der Feuerwerkskörper oft tagelang auf Gehwegen und Grünanlagen liegen.

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    Verwaltung sieht Probleme bei der Umsetzung

    Die Stadtverwaltung erkennt die geschilderten Belastungen als nachvollziehbar an, sieht jedoch praktische Hindernisse für lokale Verbotszonen. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass nur eine bundesweite Lösung durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zielführend wäre.

    Verbotszonen in Wohngebieten wären aufgrund ihrer Vielzahl weder praktikabel durchsetzbar noch für Bürgerinnen und Bürger ohne Weiteres nachvollziehbar, so die Einschätzung der Verwaltung. Insbesondere die räumlichen Grenzen eines solchen Pyrotechnikverbots seien problematisch.

    Fokus bleibt auf Bermuda3Eck

    Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das bestehende Feuerwerksverbot weiterhin auf das Bermuda3Eck zu begrenzen. Dort rechtfertige das hohe Besucheraufkommen, die Bebauungsstruktur und die Erfahrungen mit gefährlicher Pyrotechnikverwendung ein räumlich eng umgrenztes Verbot.

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden.

  • Verwaltung beantwortet Anfrage zur Clankriminalität nur eingeschränkt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    23.04.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine umfangreiche AfD-Anfrage zur Clankriminalität geantwortet, verweist aber bei den meisten der 21 Fragen auf die Zuständigkeit der Polizei. Lediglich zu präventiven Maßnahmen gibt die Verwaltung detaillierte Auskünfte.

    Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf das Lagebild Clankriminalität NRW 2024, das für Bochum 493 clanrelevante Straftaten ausweist und die Stadt damit in eine der höchsten Belastungskategorien landesweit einordnet. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, wie sich diese Fallzahlen konkret auf das Stadtgebiet verteilen, welche Deliktsbereiche betroffen sind und welche Stadtteile überdurchschnittlich belastet sind.

    Verwaltung sieht sich nicht zuständig

    In ihrer Antwort betont die Verwaltung in einer Vorbemerkung, dass die Bekämpfung der Clankriminalität eine strategische Aufgabe der Polizei sei. Die Stadt arbeite lediglich „im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes“ und „innerhalb ihres Aufgabenzuschnitts“ mit der Polizei zusammen.

    Diese Einschränkung zieht sich durch die gesamte Antwort: Auf 13 der 21 Fragen antwortet die Verwaltung standardmäßig mit dem Verweis „Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil sie in die Zuständigkeit der Polizei fällt.“ Darunter fallen alle Fragen zu konkreten Fallzahlen, Deliktsbereichen, betroffenen Stadtteilen und Entwicklungen.

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    Präventionsmaßnahmen im Detail dargestellt

    Ausführlich beantwortet die Verwaltung hingegen Fragen zu präventiven Maßnahmen. Dabei werden drei zentrale Programme genannt:

    Landesprogramm „Kurve kriegen“: Das kriminalpräventive Programm richtet sich an 8- bis 17-jährige gefährdete Kinder und Jugendliche, darunter auch solche aus clanstrukturierten Familien. Es umfasst individuelle Betreuung, Kompetenztrainings und Familienarbeit.

    Bochumer Präventionskette „kinderstark in NRW“: Seit 2017 begleitet diese landesweite Strategie Kinder und Jugendliche von der Schwangerschaft bis zum Übergang in Ausbildung oder Studium. Ziel ist die frühe Erkennung von Risikolagen.

    Behördenübergreifende Zusammenarbeit: Die Stadt beteiligt sich am Projekt „Siko Ruhr“ und führt Schwerpunktkontrollen mit Partnern wie Handwerkskammer, Steuerfahndung und Bezirksregierung durch.

    Ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht quantifizierbar

    Bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen erklärt die Verwaltung, dass diese sich auf gewerberechtliche Verstöße und nicht auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Strukturen bezögen. Daher könne die entsprechende Frage nicht beantwortet werden.

    Die Verwaltung sieht das Lagebild als „wichtigen Hinweisgeber“ und bestätigt sich darin, weiterhin eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Zusätzliche Belastungen für den Ordnungsdienst entstünden nicht, da die Verwaltung nur im originären Aufgabenfeld tätig werde und Clan-Zugehörigkeit in der Regel nicht bekannt sei.

    Eine vertiefte Auswertung zur Clankriminalität auf kommunaler Ebene ist derzeit nicht vorgesehen. Der Rat habe bislang keinen entsprechenden Informationsbedarf kommuniziert.

  • Verwaltung lehnt Anregung zu Baumfällmaßnahmen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Anregung des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung zu den geplanten Baumfällmaßnahmen 2025/2026 abgelehnt. Die Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren und Sicherheitskontrollen.

    Anregung wird nicht gefolgt

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar über die Beschlussvorlage entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der eingereichten Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW nicht zu folgen.

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    Bewährtes Konzept seit 2008

    Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Ablehnung mit dem bereits im August 2008 vorgestellten Konzept für die Baumpflege. Die Pflegekonzeption und Verfahrensweisen seien den politischen Gremien bereits präsentiert worden. Bei größeren Baumfällmaßnahmen gibt die Verwaltung zusätzlich Pressemitteilungen heraus.

    Verkehrssicherheit im Fokus

    Die geplanten Fällmaßnahmen basieren auf den Ergebnissen regelmäßig durchgeführter Baumkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind bereits beschlossene Fällmaßnahmen für Neubauprojekte und Pflegemaßnahmen Dritter wie Versorgungsträger oder Straßen.NRW enthalten.

    Externe Gutachter bei Neubauprojekten

    Bei geplanten Neubaumaßnahmen wird grundsätzlich ein externer Gutachter beauftragt, der die Erhaltenswürdigkeit des Baumbestandes mit prüft. Eine zweite Sitzung des Ausschusses ist für den 4. März terminiert.

  • STADTGESTALTER/Volt fragt nach Verwarnungen wegen Hunden auf Friedhöfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will wissen, wie viele Verwarnungen und Bußgelder seit dem Ratsbeschluss zur Änderung der Friedhofssatzung verhängt wurden. Besonders kritisch sehen die Kommunalpolitiker den Umgang mit Assistenzhunden.

    Verwirrung nach Ratsbeschluss

    Nach dem Ratsbeschluss vom 3. April 2025, künftig Hunde auf städtischen Friedhöfen zu erlauben, herrschte bei vielen Hundehaltern Verwirrung. Viele nahmen fälschlicherweise an, die Regelung gelte sofort – tatsächlich wurde aber zunächst nur die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zu erarbeiten.

    Die bisherige Friedhofssatzung verbietet in § 13 Abs. 1 Nr. 5 das Mitführen aller Tiere außer Blindenhunden. Laut Radio Bochum wurden seit August 2025 zwar weiterhin Kontrollen durchgeführt und Belehrungen ausgesprochen, auf Ordnungsgelder aber „derzeit“ verzichtet.

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    Rechtliche Bedenken bei Assistenzhunden

    Die STADTGESTALTER/Volt sehen besonders bei Assistenzhunden rechtliche Probleme. Sie argumentieren, dass § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Menschen mit Assistenzhunden den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen garantiert. Eine Verweigerung würde gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, da Bundesrecht über kommunales Satzungsrecht stehe.

    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe will für den Zeitraum seit dem Ratsbeschluss wissen:

    • Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden verhängt und gab es Widersprüche?

    • Wie oft wurden Belehrungen erteilt?

    • Wie sah die Praxis in den letzten fünf Jahren aus?


    Zusätzlich fragen sie, ob Assistenzhunde bereits jetzt legal mitgeführt werden dürfen und wie darüber informiert wird.

    Neue Satzung erst in neuer Wahlperiode

    Die Verwaltung hatte im September 2025 mitgeteilt, dass die Änderungssatzung erst in der neuen Wahlperiode eingebracht wird. Die Anfrage soll in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.

  • Stadtgestalter/Volt fragt nach Stand der Haltestellen-Begrünung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt will wissen, wie es um die Begrünung von Bushaltestellen steht. In einer Anfrage für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erkundigen sich die Ratsmitglieder nach Erfahrungen, aktuellen Zahlen und Plänen für 2026 und 2027.

    Seit 2022 tauscht die BOGESTRA sukzessive Fahrgastunterstände gegen begrünte Modelle aus. Die bereits vorhandenen Unterstände lassen sich nicht nachträglich begrünen, weshalb sie durch neue Modelle ersetzt werden müssen. Pro Haltestelle entstehen dabei rund sieben Quadratmeter Begrünung, die 140 Liter Regenwasser aufnehmen können.

    Aktueller Stand und Planungen

    Im Mai 2024 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sieben Bushaltestellen bereits begrünt wurden. Der Plan sieht vor, jährlich drei Fahrgastunterstände neu zu begrünen. Bis 2029 sollen im gesamten BOGESTRA-Gebiet in Bochum, Gelsenkirchen und Witten 40 Haltestellen begrünt werden.

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    Vier konkrete Fragen

    Die Stadtgestalter/Volt wollen nun von der Verwaltung wissen, welche Erfahrungen bislang mit den begrünten Fahrgastunterständen gemacht wurden und ob Fördergelder oder Kooperationen gewonnen werden konnten. Außerdem fragen sie nach der aktuellen Anzahl begrünter Haltestellen in Bochum.

    Planungen für 2026 und 2027

    Besonders interessiert die Ratsgruppe, welche konkreten Haltestellen die BOGESTRA in den Jahren 2026 und 2027 mit begrünten Fahrgastunterständen ausstatten will. Sie fragen auch, was nötig wäre, um die Anzahl pro Jahr zu erhöhen.

    Alternative Bepflanzung gefordert

    Eine vierte Frage richtet sich auf die Art der Bepflanzung: Die Stadtgestalter/Volt erkundigen sich, ob andere, besonders insektenfreundliche extensive Bepflanzungen statt der regelmäßig genutzten Mauerpfeffer-Pflanzen möglich wären.

    Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt.

  • Verwaltung gibt Auskunft über städtische Solaranlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu drei städtischen Solaranlagen detaillierte Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Kosten und Betrieb veröffentlicht. Zwei Anlagen gehören der Stadt, eine wird von den Stadtwerken gepachtet.

    Eigentumsverhältnisse der Anlagen

    Die Verwaltung stellte klar, dass sich die Solaranlagen „Am Sattelgut 3“ und „Neuhofstraße 11a“ im städtischen Besitz befinden, während die Anlage an der „Josephinenstraße 80“ von den Stadtwerken Bochum gepachtet wird.

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    Investitionskosten und Inbetriebnahme

    Die Photovoltaikanlage „Am Sattelgut 3“ wurde am 1. Oktober 2017 zusammen mit der städtischen Kindertagesstätte in Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 43.090,03 Euro. Die Anlage „Neuhofstraße 11a“ folgte am 1. Dezember 2020 mit Investitionskosten von 51.482,95 Euro.

    Die Stadtwerke-Anlage an der Josephinenstraße 80 wurde zum 1. März 2021 im Anlagevermögen der Stadtwerke Bochum GmbH mit einem Wert von 43.191,14 Euro aktiviert.

    Abschreibung und Wartung

    Alle Photovoltaikanlagen werden als technische Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Bei den beiden städtischen Anlagen sind bislang keine Wartungskosten angefallen. Zuschreibungen erfolgten seit der Inbetriebnahme nicht.

    Pachtmodell mit den Stadtwerken

    Für die Anlage an der Josephinenstraße 80 besteht ein besonderes Arrangement: Die Stadtwerke Bochum sind Errichter und Eigentümer der Anlage und überlassen der Stadt die Nutzung. Betriebsführung, Wartung und Reparatur gehen zu Lasten der Stadtwerke. Dafür zahlt die Stadt eine monatliche Pacht von 451,17 Euro brutto.

    Die Anfrage bezog sich auf Daten aus dem Jahr 2024, wonach die drei Anlagen zusammen Strom im Wert von etwa 25.400 Euro produzierten, basierend auf einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde.

  • Verwaltung lehnt Feuerwerksverbot um denkmalgeschütztes Fachwerkhaus ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)
    Dafür – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/ AfD/ UWG:FB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Sicherheitsausschuss, eine Anregung zum Erlass eines Feuerwerksverbots um ein historisches Fachwerkhaus in Wattenscheid nicht zu behandeln. Als Grund wird angeführt, dass bereits eine nahezu identische Anregung entschieden wurde.

    Antrag auf 200-Meter-Schutzzone abgelehnt

    Eigentümer eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses aus dem Jahr 1821 in der Ridderstraße in Wattenscheid hatten Ende Januar einen Antrag auf Erlass eines Feuerwerksverbots gestellt. Sie forderten eine Schutzzone von mindestens 200 Metern um ihr Gebäude, das 2023 von der Feuerwehr als besonders brandempfindlich eingestuft wurde.

    Die Petenten begründeten ihren Antrag mit der besonderen Gefährdung ihres historischen Gebäudes durch Silvesterfeuerwerk. Besonders problematisch sehen sie die Entstehung eines neuen Wohnquartiers mit über 300 Wohneinheiten direkt gegenüber, da sie nicht alle künftigen Bewohner individuell über die Schutzbedürftigkeit informieren könnten.

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    Verwaltung verweist auf bereits behandelte Anregung

    Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, die Anregung nicht zu behandeln. Grund ist § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung, wonach von einer Befassung abzusehen ist, wenn eine Anregung gegenüber bereits beschiedenen Fällen keinen neuen Sachvortrag enthält.

    Bereits am 15. Januar hatte der Ausschuss unter der Vorlagennummer 20252641 nahezu identische Anregungen behandelt. Beide Anträge fordern dieselben Maßnahmen: einen 200-Meter-Schutzradius um brandempfindliche Gebäude, ein Feuerwerksverbot per Allgemeinverfügung und dessen Durchsetzung in der Silvesternacht.

    Rechtsgutachten ohne neue Argumente

    Den Anregungen war ein Kurzgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe beigefügt – dasselbe Gutachten, das bereits bei den im Januar behandelten Anträgen vorlag.

    Die Verwaltung sieht in der aktuellen Anregung daher keinen neuen Sachvortrag. Auch die von den Petenten zusätzlich geforderte Unterrichtung der Anwohner über die Brandempfindlichkeit setze das Vorliegen einer entsprechenden Allgemeinverfügung voraus.

    Die Entscheidung über die Empfehlung der Verwaltung fällt der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit in seiner Sitzung am 4. März.