Kategorie: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Umfangreiche Baumfällungen im Winter 2025/2026 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen mit der Bitte um zukünftige Berücksichtigung der vom Naturschutzbeirat vorgetragenen Argumente.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über geplante Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2025/2026. Insgesamt müssen 552 Bäume sowie umfangreiche Durchforstungsarbeiten im Stadtwald durchgeführt werden.

    Fällungen nach Standorttypen

    Die meisten Baumfällungen sind in Park- und Grünanlagen vorgesehen, wo 255 Bäume entfernt werden müssen. An Straßen sollen 126 Bäume gefällt werden, auf Friedhöfen 65 Bäume. Weitere Fällungen betreffen Schulgrundstücke (39 Bäume), Kinderspielplätze (34 Bäume), städtische Liegenschaften (23 Bäume), Regenrückhaltebecken (9 Bäume) und Sportplätze (1 Baum).

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    Durchforstung im Stadtwald

    Im Stadtwald sind auf 18 Flächen mit insgesamt 55,4 Hektar Durchforstungsarbeiten geplant. Die Maßnahmen reichen von Jungdurchforstungen bis hin zu Verkehrssicherungsmaßnahmen. Betroffen sind unter anderem Bereiche am Stiepeler Straße, Pastoratsbusch, Weitmarer Holz und Berghofer Holz. Die Arbeiten dienen der nachhaltigen Waldentwicklung und dem Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion.

    Maßnahmen externer Träger

    Zusätzlich zu den städtischen Maßnahmen führen weitere Akteure Baumfällungen durch. Die Autobahn GmbH plant Arbeiten entlang der Autobahnen, Straßen.NRW an Landes- und Bundesstraßen wie dem Nordhausenring (L705), der Königsallee (L551) und der Baroper Straße (L523). Die Stadtwerke Bochum werden an verschiedenen Standorten Bäume für Leitungsarbeiten entfernen.

    Ersatzpflanzungen geplant

    Als Ausgleich für die Fällungen sollen im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes über 650 neue Bäume gepflanzt werden. Die Stadt betont, dass neben den Fällungen im vergangenen Jahr an rund 16.000 Bäumen baumpflegerische Maßnahmen wie Kronenschnitt und Totholzentfernung durchgeführt wurden.

    Rechtliche Grundlage und Information

    Die Baumfällungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Waldstabilität notwendig. Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen können kurzfristige Gefahrenbaumfällungen erforderlich werden. An allen Durchforstungsflächen werden vor Arbeitsbeginn Hinweisschilder aufgestellt. Waldbegehungen mit den politischen Gremien sind ab Oktober 2025 möglich.

  • SPD und Grüne beantragen Neuaufstellung des Landschaftsplans

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Gegenstimmen – 2 (AfD) Dafür – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/Linke/ UWG:Freie Bürger)

    Die SPD- und Grünen-Fraktionen im Rat fordern die Verwaltung auf, den Landschaftsplan für Bochum grundlegend zu überarbeiten. Die beiden Teilpläne aus den 1980er Jahren sollen den aktuellen rechtlichen Anforderungen angepasst werden.

    Veraltete Pläne aus den 80er Jahren

    Die Stadt verfügt derzeit über zwei Landschaftspläne – „Bochum Mitte/Ost“ und „Bochum West“ – die das gesamte Stadtgebiet abdecken. Beide stammen aus den 1980er Jahren und wurden seither nur durch einzelne Änderungsverfahren fortgeschrieben, etwa durch die Integration neu ausgewiesener Naturschutzgebiete.

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    Rechtsinstrument soll aktualisiert werden

    Nach Ansicht der Antragsteller bedarf das „in die Jahre gekommene Planwerk“ einer generellen Überarbeitung, um seinen Anforderungen als Rechtsinstrument gerecht zu werden. Der gemeinsame Antrag von Alexander Knickmeier (SPD) und Marvin Rübhagen (Grüne) soll in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.

    Ausschuss soll Verwaltung beauftragen

    Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung mit der kompletten Neuaufstellung des Landschaftsplans beauftragt. Details zum zeitlichen Rahmen oder den Kosten des Vorhabens werden in dem Antrag nicht genannt.

  • Fünf Bäume müssen für gewerblichen Neubau weichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Bau einer gewerblichen Halle mit Büros an der Dietrich-Benking-Straße 88 werden fünf geschützte Bäume gefällt. Als Ausgleich entstehen 25 neue Ersatzpflanzungen.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Entfernung von fünf Bäumen auf dem Grundstück Dietrich-Benking-Straße 88 genehmigt. Die Bäume – eine Esche und vier Kirschen – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung und müssen dem geplanten Neubau einer gewerblichen Halle mit Büros weichen.

    Rechtliche Grundlage für die Fällung

    Die Verwaltung ist nach § 6 (1) b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen, da die Bäume im geplanten Baubereich stehen und eine rechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nicht möglich wäre. Die betroffenen Bäume können aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden.

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    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen

    Als Kompensation sind gemäß § 7 der Baumschutzsatzung 25 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern zu pflanzen. Zehn Ersatzbäume werden nach der Gebäudeerrichtung auf dem Baugrundstück selbst gepflanzt, die übrigen 15 Bäume entstehen auf einem nahegelegenen Grundstück. Der Bauherr ist zur Erhaltung und Pflege der Ersatzpflanzungen verpflichtet.

    Details zu den betroffenen Bäumen

    Die zu fällenden Bäume weisen unterschiedliche Stammumfänge auf: Die Esche hat einen Umfang von 125 Zentimetern, die vier Kirschen zwischen 70 und 304 Zentimetern. Einige der Bäume sind mehrstämmig gewachsen.

    Die Mitteilung der Verwaltung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis gegeben.

  • Verzögerungen bei Telenotarzt-System – Ersthelfer-App kommt 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Einführung des Telenotarzt-Systems verzögert sich aufgrund von Vergabeproblemen bis zur zweiten Jahreshälfte 2026. Parallel wird eine Ersthelfer-App in interkommunaler Zusammenarbeit ausgeschrieben und ein Runder Tisch zur Verbesserung der präklinischen Notfallversorgung gegründet.

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand von drei wichtigen Innovationsprojekten im Rettungsdienst, die erhebliche Auswirkungen auf die Notfallversorgung haben werden.

    Telenotarzt-System wird später eingeführt

    Das geplante Telenotarzt-System kann nicht wie ursprünglich vorgesehen im vierten Quartal 2025 starten. Eine Vergaberüge eines unterlegenen Unternehmens führte zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens. Die Trägergemeinschaften mittleres und östliches Ruhrgebiet werden das Verfahren unter externer juristischer Federführung neu ausschreiben.

    Das System soll in „doppelt interkommunaler Zusammenarbeit“ etabliert werden: Die Stadt fungiert als Kernträger für die Trägergemeinschaft mittleres Ruhrgebiet mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne und kooperiert zusätzlich mit Dortmund als Kernträger der Trägergemeinschaft östliches Ruhrgebiet.

    Unabhängig von der Technik-Beschaffung laufen die Vorbereitungen für die Personalgestellung der Telenotärztinnen und Telenotärzte weiter.

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    Ersthelfer-App startet 2026

    Ab 2026 stehen Haushaltsmittel für eine Ersthelfer-App bereit, die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027 vorgesehen ist. Das digitale System soll bei lebensbedrohlichen Notfällen qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Einsatzortes alarmieren, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

    Die Ausschreibung erfolgt erneut in interkommunaler Zusammenarbeit mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei voraussichtlich Gelsenkirchen die Federführung übernimmt. Ziel ist ein einheitliches System in der Region, damit sich Ersthelfer nicht in mehreren Apps registrieren müssen.

    Runder Tisch für bessere Notfallversorgung

    Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein „Runder Tisch Präklinische Notfallversorgung“ gegründet. Beteiligt sind neben der Feuerwehr unter anderem der Sozial-Psychiatrische Dienst, das Jugendamt, die Altenhilfe, das Palliativnetzwerk und die Kassenärztliche Vereinigung.

    Das Gremium soll Lösungen für Situationen entwickeln, in denen Bürger zwar Hilfe benötigen, aber keinen Rettungsdienst oder Krankenhaustransport brauchen. Oft handelt es sich um sozial-psychiatrische oder aufschiebbare gesundheitliche Notstände, bei denen die Betroffenen dennoch den Notruf 112 wählen.

    Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure und zielgerichteteres Handeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Begriff „Vorbeugender Rettungsdienst“ zusammengefasst, der auch im aktuellen Entwurf zur Novellierung des NRW-Rettungsgesetzes Eingang gefunden hat.

  • Verwaltung lehnt Verbot von privatem Feuerwerk ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)
    Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG: Freie Bürger)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, eine Bürgeranregung zum weitreichenden Verbot von Pyrotechnik für Privatpersonen abzulehnen. Als Begründung führt sie rechtliche Hürden und Vollzugsprobleme an.

    Drei Bürger hatten nach § 24 der Gemeindeordnung NRW angeregt, das Abbrennen von Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung in zusammenhängend bebauten Gebieten ganzjährig zu verbieten. Zusätzlich sollte privates Feuerwerk auch zum Jahreswechsel nur noch in dafür geeigneten Bereichen erlaubt sein. Stattdessen sollte die Stadt professionelle Laser- und Drohnenshows fördern.

    Verwaltung sieht rechtliche Grenzen

    In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung ein, dass die Kritik an vermehrten Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie an der Luftverschmutzung durch Pyrotechnik nachvollziehbar sei. Ein lokales Verbot könne dieser Problematik jedoch nicht wirksam begegnen.

    Ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung in einzelnen Bereichen diene lediglich dem Schutz vor Lärmbelästigung. Eine wirksame Lösung erfordere eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Bundesebene.

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    Vollzugsprobleme bei großflächigen Verbotszonen

    Die geforderte Begrenzung privaten Feuerwerks auf bestimmte Bereiche würde nach Einschätzung der Verwaltung zahlreiche Verbotszonen erforderlich machen. Angesichts der Größe des Stadtgebiets wäre eine wirksame Durchsetzung nicht realisierbar, sodass ein Vollzugsdefizit entstehen würde. Auch wäre die Regelung für die Bürger schwer nachvollziehbar.

    Laser- und Drohnenshows stellten zudem keine wirksame Alternative dar, da sie lediglich ein freiwilliges Angebot seien und das zentrale Problem der Durchsetzung zahlreicher Verbotszonen nicht lösen könnten.

    Weiterhin Feuerwerksverbot nur im Bermuda3Eck

    Die Verwaltung empfiehlt, das Feuerwerksverbot an Silvester auch in diesem Jahr auf den räumlich eng umgrenzten Bereich des Bermuda3Ecks zu beschränken. Dort bestehe aufgrund des hohen Besucheraufkommens und der Bebauungsstruktur eine besondere räumliche Enge. In der Vergangenheit habe die massive Verwendung von Pyrotechnik zu einer vergleichsweise hohen Anzahl von Einsätzen geführt.

    Die Petenten hatten auf die Belastungen an Silvester und Halloween hingewiesen. Nach Polizeiangaben gab es zu Halloween 167 Einsätze, 140 Rettungseinsätze und 17 Brandeinsätze. Nach der Silvesternacht 2023/2024 mussten 4,9 Tonnen Abfall aufgenommen werden, wovon der größte Teil Silvesterabfälle waren.

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 15. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Stadtpark-Sanierung schreitet planmäßig voran – Zweiter und dritter Bauabschnitt gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die umfassende Sanierung des Stadtparks macht deutliche Fortschritte: Während der erste Bauabschnitt kurz vor der Vollendung steht, haben im Herbst 2025 die Arbeiten im zweiten und dritten Bauabschnitt begonnen. Bis Sommer 2026 sollen alle drei Bereiche fertiggestellt sein.

    Mit dem 9. Sachstandsbericht informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand der Sanierung und Instandsetzung des Stadtparks. Das Großprojekt nimmt konkrete Formen an: Der Spiel- und Wasserspielplatz wurde bereits im Juli 2025 eröffnet, die Hochfontäne im Gondelteich im September in Betrieb genommen.

    Erster Bauabschnitt vor Abschluss

    Der im November 2024 gestartete erste Bauabschnitt im nördlichen Bereich des Parks steht vor der Vollendung. Trotz herausfordernder Wetterbedingungen zum Jahreswechsel 2024/25 konnten die Arbeiten planmäßig voranschreiten. Die Bereiche um das Milchhäuschen und die Minigolfanlage waren bereits zu den Osterferien 2025 fertiggestellt.

    Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Umweltdezernent Dr. Bradtke eröffneten am 14. Juli den neuen Spiel- und Wasserspielplatz samt WC-Anlage feierlich. Die ursprünglich für Anfang Juli geplante Inbetriebnahme der Hochfontäne im Gondelteich musste aufgrund eines unzureichenden Wasserstands verschoben werden – am 29. September konnte sie schließlich offiziell in Betrieb gehen.

    Im Herbst 2025 wurden die Wege mit unterschiedlichen Belägen fertiggestellt: Bei Gefällen unter 6 Prozent kam eine rötliche wassergebundene Decke zum Einsatz, bei stärkerem Gefälle Asphalt. Der historische Pavillon südwestlich des Spielplatzes wurde originalgetreu rekonstruiert, zwei neue Stahltreppen verbessern die Anbindung zur Gudrunstraße.

    Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf rund 5,6 Millionen Euro brutto.

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    Themengärten werden neu gestaltet

    Nach Verzögerungen im Vergabeverfahren startete am 22. September 2025 der zweite Bauabschnitt im mittleren Parkbereich. Im Fokus stehen die denkmalgerechte und barrierearme Sanierung der Wege sowie die Neugestaltung der drei Themengärten Rosengarten, Dahliengarten und Heidegarten. Auch der Sitzplatz an der Maiwiese wird aufgewertet. 73 neue Bäume sowie zahlreiche Sträucher, Stauden und Gräser sollen zur Biodiversität beitragen.

    Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt betragen 3,9 Millionen Euro brutto, die Fertigstellung ist für Sommer 2026 geplant.

    Alter Weiher wird saniert

    Der dritte Bauabschnitt im südlichen Parkbereich begann am 17. November 2025. Neben der gewohnten Erneuerung von Wegen, Mobiliar und Beleuchtung wird der Eingangsbereich beim Kunstmuseum neugestaltet und der Verbindungsweg in der Lutherwiese verlegt. Die Fläche um den Bismarckturm erhält einladende Wege, die weiterhin Raum für Veranstaltungen lassen.

    Ein Schwerpunkt liegt auf der Sanierung des Alten Weihers: Teilbereiche werden entschlammt, die Fontänenanlage erneuert und historische Natursteinmauern instandgesetzt. Der Fischbestand wurde bereits im Oktober 2025 fachgerecht in den Gondelteich umgesetzt. 75 neue Bäume sind vorgesehen.

    Die Gesamtkosten für den dritten Bauabschnitt belaufen sich auf 4,8 Millionen Euro brutto.

    Denkmalschutz und Bürgerbeteiligung

    Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Fachgutachterlichen Begleitung Denkmal, der Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Nach der Erlaubnis für den ersten Bauabschnitt im August 2024 erteilte die Untere Denkmalbehörde am 25. September 2025 auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für den zweiten und dritten Bauabschnitt.

    Das 19-köpfige Empfehlungsgremium aus Politik, Verwaltung, Anwohnern und Experten hat seit September 2022 zehn reguläre und drei Sondersitzungen durchgeführt. Mehrere Baustellenbegehungen ermöglichten es Vertretern der Gremien, sich vor Ort über den Fortschritt zu informieren.

    Begleitende Infrastrukturmaßnahmen

    Parallel zur Parksanierung führen die Stadtwerke und das Tiefbauamt verschiedene Infrastrukturmaßnahmen durch: Eine Mittelspannungsleitung nördlich des Alten Weihers wurde im August 2025 fertiggestellt. Kanalarbeiten zur Einleitung von Regenwasser in den Alten Weiher begannen im September 2025. Die Gudrunstraße soll zwischen Bergstraße und Klinikstraße umgebaut werden, wobei auf der Parkseite ein durchgehender Gehweg entstehen soll.

  • Verwaltung lehnt Feuerwerksverbot in der Nähe brandempfindlicher Gebäude ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)
    Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:Freie Bürger )

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe und mehrerer Bürger auf ein kommunales Feuerwerksverbot abzulehnen. Das bestehende Verbot soll weiterhin nur für das Bermuda3Eck gelten.

    Eine Gruppe von Bürgern hat gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern ein Feuerwerksverbot in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude und berufen sich dabei auf § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.

    Antragsteller sehen kommunale Verpflichtung

    Die Antragsteller argumentieren mit einem Kurzgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, wonach Kommunen verpflichtet seien, besonders brandempfindliche Bereiche zu identifizieren und durch entsprechende Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Als besonders brandempfindlich gelten demnach Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil, Tankstellen sowie Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien wie Bauern- und Reiterhöfe.

    Die Petenten fordern einen Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern um solche Gebäude und warnen vor haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen für Amtsträger, falls durch unterlassene Maßnahmen Schäden entstehen.

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    Verwaltung sieht Verbot als nicht praktikabel

    Die Verwaltung unter Federführung des Ordnungs- und Veterinäramts lehnt die Forderung ab. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass die geforderten Verbotszonen aufgrund ihrer Vielzahl und Kleinteiligkeit weder praktikabel durchsetzbar seien noch für Bürger nachvollziehbar. Es entstände ein Vollzugsdefizit.

    Zudem stelle ein solches Verbot lediglich eine räumliche Erweiterung bestehender Regelungen dar, da das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bereits nach § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung untersagt sei.

    Fokus bleibt auf Bermuda3Eck

    Die Verwaltung empfiehlt, das Feuerwerksverbot an Silvester weiterhin ausschließlich auf den räumlich eng umgrenzten Bereich des Bermuda3Ecks zu konzentrieren. Dort bestehe aufgrund des hohen Besucheraufkommens, der Bebauungsstruktur und der besonderen räumlichen Enge eine andere Gefahrenlage. Zudem habe es in der Vergangenheit durch massive und teilweise gefährliche Verwendung von Pyrotechnik zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Einsätzen der Rettungskräfte geführt.

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 15. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Baumentfernung für Kita-Neubau an der Kornharpener Straße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Bau einer neuen Kindertagesstätte an der Kornharpener Straße 246 müssen vier geschützte Bäume entfernt werden. Die Verwaltung ist zur Erteilung der Fällgenehmigung verpflichtet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Als Kompensation werden zehn neue Laubbäume gepflanzt.

    Fällung aufgrund baulicher Erfordernisse

    Die vier zu entfernenden Bäume – eine Erle, zwei Baumhaseln und ein Ahorn – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung. Drei der Bäume stehen im Bereich der geplanten Stellplätze, eine Umplanung ist aufgrund der Geländeausnutzung nicht möglich. Der vierte Baum befindet sich im vorgeschriebenen Anleiterflächenbereich der Feuerwehr.

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    Rechtliche Grundlage für die Genehmigung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt ist nach § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen. Dies gilt, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.

    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen

    Als Kompensation für die vier gefällten Bäume müssen zehn neue Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen direkt auf dem Baugrundstück. Besonders der große Ahorn mit einem Stammumfang von 305 Zentimetern erfordert sechs Ersatzbäume.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen.

  • Neue Mitglieder für Beirat der Verbraucherzentrale benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll Anfang Februar die Zusammensetzung des Beirats bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW neu beschließen. Alle Ratsfraktionen sowie die Verwaltung entsenden Vertreter in das Gremium.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fraktionen aktualisieren ihre Vertreter

    Nach einer Abfrage des Umwelt- und Grünflächenamtes vom November 2025 haben die Fraktionen ihre Mitglieder für den Beirat benannt. Für die SPD-Fraktion sollen Dirk Schatz als Mitglied und Martina Hoppe als Vertreterin fungieren. Die Grünen entsenden Marvin Rübhagen und Oliver Buschmann, die CDU Monika Czyz und Carolin Pesch.

    Die AfD-Fraktion nominiert Tino Müller und Xenia Müller, während Die Linke mit Lara Lösch und Gabriele Fuchs vertreten sein wird. Seitens der Verwaltung nimmt die Leitung des Umwelt- und Grünflächenamtes teil, derzeit Philipp Heidt, mit Anja Leifert als direkter Vertretung.

    Anpassung wegen UWG erforderlich

    Ursprünglich war der Beschluss nur auf Ratsfraktionen ausgelegt. Da die UWG jedoch keine Fraktion bildet, musste die Vorlage entsprechend angepasst werden.

    Aufgaben des Beirats

    Der Beirat basiert auf einem Vertrag zwischen Stadt und Verbraucherzentrale von 2001. Er soll einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch ermöglichen, Kooperationen verbessern und gemeinsame Ziele entwickeln. Das Gremium tritt in der Regel einmal jährlich zusammen.

    Die Mitgliedschaft im Beirat entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Rates.

  • Baumentfernung für Mehrgenerationenhaus in der Stiftstraße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück Stiftstraße 36a müssen 13 geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert als Ersatz die Pflanzung von 35 neuen Laubbäumen.

    Bäume stehen Bauplänen im Weg

    Die 13 Bäume, die entfernt werden sollen, fallen aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung. Sie befinden sich an verschiedenen Stellen des geplanten Bauvorhabens: Vier Bäume stehen direkt auf der vorgesehenen Parkplatzfläche, acht weitere im geplanten Baukörper des Mehrgenerationenhauses und ein Baum am vorgesehenen Standort für Müllboxen.

    Eine alternative Positionierung des Gebäudes ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da sonst die Auflagen des Bauordnungsamtes nicht erfüllt werden könnten.

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    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgeschrieben

    Als Kompensation für die gefällten Bäume schreibt die Verwaltung die Pflanzung von 35 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vor. Neun dieser Ersatzbäume sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück selbst gepflanzt werden. Die restlichen 26 Ersatzpflanzungen erfolgen an anderen Standorten im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.

    Verschiedene Baumarten betroffen

    Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich verschiedene Arten: vier Eiben, drei Eschen, drei Kirschen, zwei Götterbäume und ein Walnussbaum. Der größte Baum ist ein Götterbaum mit einem Stammumfang von 360 Zentimetern, für den allein sieben Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Maßnahme informiert, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026.