Kategorie: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Verkaufsoffener Sonntag in Linden: Rat soll Ladenöffnung für Hüftgold-Festival beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Grüne)
    Dagegen: 3 (Grüne, LINKE)
    Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantragt die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31. Mai 2026 im Stadtteil Linden. Anlass ist das Food-Truck-Festival „Hüftgold“, das seit 2016 jährlich auf dem Wilhelm-Hopmann-Platz stattfindet. Der Rat entscheidet am 19. März über die ordnungsbehördliche Verordnung.

    Hüftgold-Festival als Anlass für Sonntagsöffnung

    Das Food-Truck-Festival „Hüftgold“ findet vom 29. bis 31. Mai 2026 statt und bietet eine kulinarische Weltreise mit internationalen Spezialitäten. Entlang der Hattinger Straße werden Food-Truck-Stationen aufgebaut, ergänzt durch einen Kunsthandwerkermarkt auf dem unteren Wilhelm-Hopmann-Platz mit etwa 30 Ständen. Der Veranstalter rechnet mit rund 5.000 Besuchern.

    Die Verkaufsstellen sollen am Sonntag, 31. Mai 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf den Veranstaltungsbereich rund um die Hattinger Straße und den Wilhelm-Hopmann-Platz.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

    Gemäß Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an maximal acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht. Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an, da das Festival seit 2016 etabliert ist und die Ladenöffnung lediglich einen „Annex“ zur Veranstaltung darstellt.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert, dass immer die gleichen „Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag, während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Die Vorlage durchläuft bis zur Ratssitzung am 19. März verschiedene Gremien: Zunächst werden alle Bezirksvertretungen angehört, gefolgt von Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

  • AfD stellt 14 Fragen zu Feuerwerk und Silvestereinsätzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Stadtrat fragt die Verwaltung nach detaillierten Zahlen zu Rettungsdiensteinsätzen, Polizeieinsätzen und Umweltauswirkungen von Feuerwerk während der Silvesternächte seit 2020. Die Anfrage erfolgt im Kontext mehrerer Anträge auf Feuerwerksverbote.

    Die AfD-Fraktion hat eine umfangreiche Anfrage mit 14 Einzelfragen zu den Auswirkungen von privatem Feuerwerk gestellt. Im Fokus stehen die Kosten und Einsätze verschiedener Rettungsdienste sowie Umweltaspekte während der Silvesternächte der vergangenen Jahre.

    Einsätze und Kosten im Detail gefragt

    Die Fraktion möchte differenzierte Daten zur Silvesternacht 2025/2026: Getrennt erfasst werden sollen Einsätze und Kosten durch legales Feuerwerk in ordnungsgemäßer Verwendung sowie durch illegales Feuerwerk oder unsachgemäßen Gebrauch zugelassener Pyrotechnik.

    Für den Zeitraum seit 2020 fordert die AfD jährliche Zahlen zu Polizei-, Ordnungsdienst-, Feuerwehr- und Rettungsdienseinsätzen, die ursächlich mit Silvesterfeierlichkeiten zusammenhängen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Straftaten gegen Einsatzkräfte

    Besondere Aufmerksamkeit gilt Straftaten gegen Mitarbeiter der Einsatzkräfte während der Silvesternächte. Die AfD will wissen, wie viele Einsatzkräfte seit 2020 Opfer von Straftaten wurden, um welche Delikte es sich handelte und welche Täterprofile vorliegen.

    Umweltauswirkungen und Müllaufkommen

    Die Anfrage umfasst auch Umweltaspekte: Gefragt wird nach dem jährlichen Müllaufkommen durch Silvesterfeuerwerk, dessen Anteil an der Gesamtmüllmenge sowie nach dem Feinstaubanteil und den CO2-Emissionen der Silvesternacht im Verhältnis zu den Jahreswerten.

    Reaktion auf Drohung gefordert

    Die AfD bezieht sich auf eine „indirekte Drohung“ in einer der vorliegenden Anregungen, wonach Amtsträgern „haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen“ drohen könnten, falls sie ihre Schutzpflicht nicht erfüllen. Die Fraktion fragt nach der Reaktion der Verwaltung auf diese Formulierung.

    Die Anfrage steht im Zusammenhang mit mehreren Anregungen für Feuerwerksverbote, die im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit behandelt werden. Die AfD fordert eine schriftliche Beantwortung aller Fragen im Ausschuss.

  • Stadt übernimmt seit 2023 Sicherheitskosten für Traditionsveranstaltungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    15.09.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine AfD-Anfrage detailliert aufgeschlüsselt, für welche Veranstaltungen seit 2020 Kosten für Verkehrssicherung und Zufahrtsschutz übernommen wurden. Insgesamt flossen über 513.000 Euro in die Absicherung von Karnevalsumzügen und dem Maiabendfest.

    Elf Veranstaltungen profitieren von städtischer Unterstützung

    Seit 2023 übernimmt die Stadt basierend auf einem Ratsbeschluss vom 30. Januar 2020 die Kosten für Verkehrssicherung und Zufahrtsschutz bei ausgewählten Brauchtums- und Traditionsveranstaltungen. Betroffen sind die Karnevalsumzüge in Wattenscheid, Linden und Höntrop sowie das Maiabendfest in der Innenstadt und in Harpen.

    Die Verwaltung betont, dass pandemiebedingt erst ab 2023 entsprechende Ausgaben anfielen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden keine Kosten übernommen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Ausgaben steigen kontinuierlich an

    Die jährlichen Gesamtausgaben zeigen eine deutliche Steigerung:

    • 2023: 124.867 Euro

    • 2024: 88.702 Euro

    • 2025: 299.580 Euro


    Den größten Einzelposten stellte 2025 das Maiabendfest mit 105.415 Euro dar, gefolgt vom Karneval in Höntrop (72.948 Euro) und Wattenscheid (81.604 Euro).

    Verkehrssicherung und mobile Sperrsysteme

    Die übernommenen Kosten umfassen hauptsächlich Verkehrssicherungsmaßnahmen wie das Aufstellen von Verkehrsschildern und Verkehrslenkungsmaßnahmen sowie den Zufahrtsschutz durch mobile Sperrsysteme. Die beauftragten Firmen und Dienstleister werden dabei direkt von den Veranstaltern ausgewählt.

    Finanzierung aus verschiedenen Töpfen

    Die Finanzierung erfolgt aus einer Kombination bezirklicher und zentraler Haushaltsmittel. Aus bezirklichen Mitteln wurden speziell für den Wattenscheider Umzug 2023 und 2025 Verkehrssicherungskosten von 21.545 Euro sowie einmalig 2023 Personalkosten für die Bewachung mobiler Sperren von 3.384 Euro übernommen. Alle anderen Mittel stammen aus dem Haushalt des Ordnungs- und Veterinäramtes.

    Keine abgelehnten Anträge

    Laut Verwaltung wurden seit 2020 keine Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Auch für 2026 und die Folgejahre sollen entsprechend dem Ratsbeschluss weiterhin die Kosten für die etablierten Traditionsveranstaltungen übernommen werden.

    Bezüglich künftiger Anpassungen bei den Sicherheitsanforderungen verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage Nr. 20252702 zum Thema „Sicherheit von Veranstaltungen – Schutz vor Terroranschlägen“.

  • Stadt Bochum bestellt neue Schriftführer für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Stadt Bochum regelt zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführung in den Fachausschüssen des Rates neu. Insgesamt neun städtische Mitarbeiter sollen künftig die Protokollierung in den verschiedenen Gremien übernehmen.

    Wie aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Bestellung erfolgt für alle Fachgremien, um bei kurzfristigen Ausfällen flexibel reagieren zu können.

    Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ausschüssen selbst. Den Auftakt macht der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025. Die weiteren elf Fachausschüsse – darunter die Gremien für Schule, Planung, Mobilität und Kultur – stimmen im Januar und Februar 2026 über die Vorlage ab.

    Rechtsgrundlage für die Bestellung ist die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Geschäftsordnung. Diese schreibt vor, dass ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen.

    Finanzielle Auswirkungen hat die Maßnahme laut Verwaltung nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiter handelt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren
  • Stadt verfehlt Zwischenziele beim PV-Ausbau auf kommunalen Gebäuden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung räumt ein, dass die selbst gesteckten Ausbauziele für Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern nicht erreicht werden. Bis Ende 2026 sollen maximal 5.929 kWp installiert sein – das Ziel lag bei 11.100 kWp.

    In einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt hat die Stadtverwaltung den aktuellen Stand und die Perspektiven des PV-Ausbaus auf kommunalen Gebäuden dargelegt. Demnach wurden zwischen Januar 2024 und Sommer 2025 insgesamt 15 neue Anlagen mit einer Leistung von 752,82 kWp errichtet. Der Gesamtbestand erhöhte sich damit auf 40 Anlagen mit zusammen 1.469,66 kWp.

    Ziel für 2027 als „ambitioniert“ bezeichnet

    Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere 15 größere Anlagen mit insgesamt 2.960 kWp sowie rund 15 kleinere Anlagen geplant. Selbst bei vollständiger Umsetzung würde die installierte Gesamtleistung Ende 2026 bei maximal rund 5.929 kWp liegen – deutlich unter dem Zielwert von 11.100 kWp.

    Das Ziel, bis 2027 insgesamt 16.000 kWp zu erreichen, bezeichnet die Verwaltung als „ambitioniert“. Als Haupthindernis nennt sie den statischen Nachweis der Tragfähigkeit von Dachflächen, der sich als „Flaschenhals bei der Umsetzung“ erwiesen habe.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Langfristziel von 54 MWp bleibt bestehen

    Am Ziel, bis 2035 insgesamt 54 MWp auf städtischen Dächern zu installieren, hält die Verwaltung fest. Eine konkrete Planung für einzelne Gebäude in den Jahren 2027 und 2028 legte sie jedoch nicht vor. Stattdessen verwies sie darauf, dass alle Dächer systematisch auf ihre Eignung geprüft würden.

    Die Anfrage wird im Februar und März in Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen behandelt.

  • Ausschuss lehnt Bürgeranregung zur Durchsetzung der Leinenpflicht ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen – 2 (Linke)
    Dagegen – 2 (AfD)
    Dafür – 11 (SPD/Grüne/CDU/UWG:Freie Bürger)

    Ein Bürger fordert konsequenteres Vorgehen gegen unangeleinte Hunde in seinem Stadtteil. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Eingabe nicht zu folgen.

    Prof. Dr. Olm hat gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Eingabe eingereicht, in der er wiederholte Verstöße gegen die Leinenpflicht in seinem Wohnumfeld beklagt. Ein Hundehalter führe regelmäßig einen großen Hund ohne Leine im öffentlichen Raum – trotz mehrfacher Meldungen an das Ordnungsamt. Der Beschuldigte habe ihm gegenüber geäußert, Beschwerden würden „ohnehin folgenlos bleiben“.

    Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren

    Das Ordnungs- und Veterinäramt erklärt in seiner Stellungnahme, dass grundsätzlich jeder Beschwerde zur Hundehaltung nachgegangen werde. Der Sachverhalt werde geprüft, anschließend könnten Maßnahmen eingeleitet werden – von Belehrungen über Anordnungen bis hin zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzung sei jedoch, dass die beschuldigte Person oder der betroffene Hund eindeutig identifiziert werden könne.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Lückenlose Kontrolle nicht möglich

    Zur Forderung nach verstärkten Kontrollen teilt die Verwaltung mit, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen Ressourcen in allen Stadtteilen präsent sei und festgestellte Verstöße ahnde. Eine lückenlose Überwachung des gesamten Stadtgebiets sei jedoch nicht realisierbar.

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Vorlage beraten.