Kategorie: Rechnungsprüfungsausschuss

  • Rechnungsprüfungsamt überprüft Umweltmedizin und Infektionsschutz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz durchgeführt. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung des Gesundheitsamtes

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Sabina Hölzel-Papadopoulos und Christina Spiekermann hat die Arbeitsweise im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz untersucht. Der am 26. Februar 2026 erstellte Bericht trägt die Nummer 20260595 und hat öffentlichen Status.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich am 22. Mai 2026 mit dem Prüfbericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis. Dem Bericht ist eine Anlage mit der detaillierten Untersuchung zu Umweltmedizin und Infektionsschutz beigefügt.

    Die Prüfung erfolgte im Rahmen der kommunalen Haushaltsüberwachung, bei der das Rechnungsprüfungsamt die ordnungsgemäße Erfüllung öffentlicher Aufgaben kontrolliert.

  • Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22. Mai

    Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt am 22. Mai von 12:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Beitrag bilden wir die Tagesordnung ab und verlinken die entsprechenden Beiträge im Ratskompass sowie die Vorlage im Ratsinformationssystem.

    Letztes Update vom 14. Mai 2026

    Hinweis: Diese Übersicht entsteht automatisch aus dem OParl-Datenfeed des Bochumer Ratsinformationssystems und kann von der formellen Einladung abweichen.

    5.1. Prüfung der Mitgliedschaften der Stadt Bochum in Vereinen und Verbänden

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Mitgliedschaften der Stadt Bochum in Vereinen und Verbänden geprüft. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    5.2. Prüfung der Verfahrensabläufe der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Verfahrensabläufe der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Zechenstraße“ untersucht. Der Bericht wird im Mai dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    5.3. Prüfung der Spielgerätekontrollen

    Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat die Durchführung von Spielgerätekontrollen geprüft. Die Ergebnisse werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    5.4. Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich Umweltmedizin und Infektionsschutz durchgeführt. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    5.5. Prüfung des Förderprogramms „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“

    Das Rechnungsprüfungsamt hat das städtische Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    5.6. Prüfung externer Bauvergaben des Umwelt- und Grünflächenamtes (Amt67)

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der externen Bauvergaben des Umwelt- und Grünflächenamtes durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    6.1. Prüfung der offenen Forderungen

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der offenen Forderungen durchgeführt und informiert den Rechnungsprüfungsausschuss über die Ergebnisse.

    6.2. Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich der ehrenamtlichen Rechtspflege

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Untersuchung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich der ehrenamtlichen Rechtspflege durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    6.3. Prüfung der Parkflächenbewirtschaftung

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der Parkflächenbewirtschaftung bei der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum durchgeführt. Der Prüfbericht wird aus Gründen der Kassensicherheit im nichtöffentlichen Teil des Rechnungsprüfungsausschusses beraten.

    6.4. Bochum-Fonds

    Die Verwaltung hat Fragen der AfD-Fraktion zum Bochum-Fonds beantwortet. Während einige Projekte erfolgreich liefen, wurde ein 25.000-Euro-Projekt für eine Kita-Gartenparzelle nie umgesetzt. Die Lastenräder kommen auf 29.000 Kilometer Fahrleistung.

    6.5. Fehlender Wirtschaftsplan „Sondervermögen Grundstücksentwicklung“

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu einem fehlenden Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung geantwortet. Für 2024 wurde kein Plan erstellt, da sich das Sondervermögen noch in der Aufbauphase befand. Für 2025 und 2026 existieren hingegen Wirtschaftspläne.

    6.6. Prüfung der Ausnahmegenehmigungen und der verkehrsregelnden Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Die Stadt hat die Gebühren für Parkerleichterungen von Handwerkern, Ärzten und sozialen Diensten neu kalkuliert. Handwerkerparkausweise kosten künftig 150 Euro jährlich, Parkausweise für medizinische und soziale Dienste 50 Euro. Die Anpassung erfolgte bereits zum 1. Februar 2026.

    6.7. Digitales Schadnagerkataster

    Die Stadt hat seit 2024 ein digitales Schadnagerkataster eingeführt, das die Bekämpfung von Ratten und Mäusen im öffentlichen Raum revolutioniert. Eine erste Auswertung der Jahre 2024/2025 zeigt: Der Einsatz von Giftstoffen konnte um 90 Prozent reduziert werden, Schadnager leben überwiegend an der Oberfläche und nicht in der Kanalisation.

    6.8. Sonderprüfung Kommunaler Ordnungsdienst

    Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Rat haben das Rechnungsprüfungsamt mit einer Sonderprüfung des Kommunalen Ordnungsdienstes beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über die Beauftragung informiert.

  • Rechnungsprüfungsausschuss berät über Jahresabschluss 2024

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird am 5. Dezember über den Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2024 entscheiden. Das Rechnungsprüfungsamt hat einen Bestätigungsvermerk erteilt und empfiehlt die Feststellung des Abschlusses.

    Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt abgeschlossen

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen. Der Prüfungsbericht wurde am 30. Oktober 2025 vorgelegt und enthält einen Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung erfolgte nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und umfasste neben dem Jahresabschluss auch die Buchführung und den Lagebericht.

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    Empfehlung zur Feststellung und Entlastung

    Der Rechnungsprüfungsausschuss soll dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses in der vom Oberbürgermeister am 30. Oktober bestätigten Fassung empfehlen. Zusätzlich wird eine Empfehlung zur Entlastung des Oberbürgermeisters ausgesprochen. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang sowie einem Lagebericht.

    Weiteres Verfahren

    Nach der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss wird die Stellungnahme zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk an den Rat weitergeleitet. Dieser entscheidet dann über die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDer Bericht wird zur Kenntnis genommen.

    Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung zum 31. Dezember 2024 geprüft. Der entsprechende Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der städtischen Grundstücksentwicklung

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Christian Brauner und Marcello Marchese hat die Prüfung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Grundstücksentwicklung der Stadt für das Jahr 2024 abgeschlossen. Der entsprechende Prüfbericht trägt die Nummer 20252334 und ist als öffentliches Dokument eingestuft.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 mit dem Prüfbericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der städtischen Flächenpolitik und wird regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt kontrolliert.

  • Rechnungsprüfungsamt stellt Aufgaben und Rechtsstellung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Zu Beginn der neuen Legislaturperiode informiert das Rechnungsprüfungsamt über seine Rechtsstellung und vielfältigen Aufgabenbereiche. Als unabhängiges Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates überwacht es die Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen.

    Unabhängige Stellung des Rechnungsprüfungsamtes

    Das Rechnungsprüfungsamt ist entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt ein Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates und seiner Ausschüsse. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung bei der Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in der Beurteilung der Prüfungsvorgänge nur Recht und Gesetz verpflichtet.

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    Gesetzliche und übertragene Aufgaben

    Das Rechnungsprüfungsamt hat umfangreiche gesetzliche Aufgaben nach der Gemeindeordnung NRW. Dazu gehören die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Gesamtabschlusses, die laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung, die Überwachung der Zahlungsabwicklung und die Prüfung von Vergaben.

    Der Rat hat dem Amt zusätzlich weitere Aufgaben übertragen, darunter die Visakontrolle von Buchungsbelegen, die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen sowie die Mitwirkung bei der Korruptionsprävention. Eine besondere übertragene Aufgabe ist die Prüfung der durch die Bochum Perspektive GmbH umgesetzten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Fläche des OPEL-Werks I, die seit Juli 2017 als vertraglich vereinbarte Prüfung für Externe wahrgenommen wird.

    Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss

    Die Rechnungsprüfung umfasst sowohl den Rechnungsprüfungsausschuss als auch das Rechnungsprüfungsamt. Der Ausschuss bedient sich des Amtes zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses. Berichte über wichtige Prüfungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt, wobei der Oberbürgermeister diese Berichte vorab erhält.

    Prüfungsaufträge von verschiedenen Stellen

    Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen und Prüfungsaufträge erteilen. Auch der Oberbürgermeister kann unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss dem Amt Prüfungsaufträge erteilen.

  • Verwaltung antwortet zu Bochum-Fonds: Gemischte Bilanz bei geförderten Projekten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat Fragen der AfD-Fraktion zum Bochum-Fonds beantwortet. Während einige Projekte erfolgreich liefen, wurde ein 25.000-Euro-Projekt für eine Kita-Gartenparzelle nie umgesetzt. Die Lastenräder kommen auf 29.000 Kilometer Fahrleistung.

    Die Stadt hat detailliert über den Erfolg verschiedener Bochum-Fonds-Projekte Auskunft gegeben. Die Antwort der Verwaltung zeigt ein differenziertes Bild der seit 2021 geförderten „bürgerschaftlichen“ Projekte.

    Lastenräder mit hoher Nutzung

    Das 2021 mit 15.000 Euro geförderte Elektrolastenrad mit Anhänger ist weiterhin über das Sharingsystem www.bosela.de ausleihbar. Eine genaue Aufschlüsselung der jährlichen Ausleihzahlen kann die Verwaltung nicht liefern, da weder ein Fahrtenbuch geführt noch eine systematische Datenerfassung vorgesehen war. Die ermittelte Gesamtleistung der geförderten Räder beträgt jedoch rund 29.000 Kilometer.

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    Kita-Gartenprojekt nie realisiert

    Das mit 25.000 Euro geplante Projekt einer Kleingartenparzelle für Kinder einer integrativen Kita wurde nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums zurückgezogen. Die Kita-Einrichtung setzte das Vorhaben aus organisatorischen Gründen nicht um. Daher wurden keine Fördermittel ausgezahlt und es fanden keine geplanten Aktionen oder Feste statt.

    Erfolgreiche Workshop-Reihe in „Bibliothek der Dinge“

    Positiv verlief hingegen das 2022 mit 16.900 Euro geförderte Workshop-Programm der „Bibliothek der Dinge“. Trotz Corona-Schutzmaßnahmen konnten alle zwölf geplanten monatlichen Workshops durchgeführt werden – von Siebdrucken über Filzen bis hin zur Entwicklung eines Saatgut-Tauschregals. Die Teilnehmerzahl lag zwischen fünf und zwölf Personen pro Termin. Aus der Initiative heraus entstand auch ein erfolgreicher Adventsbasar.

    VR-Systeme für Sportjugend im Einsatz

    Für die Sportjugend im Stadtsportbund wurden 2023 mit 25.000 Euro VR-Brillen, Icaros-Systeme, Blaze Pods und iMo-Lern-Cubes angeschafft. Die Geräte kamen bei verschiedenen Veranstaltungen zum Einsatz, darunter Digitaltage an Schulen und Sportfeste. 2023 fanden fünf dokumentierte Aktionen statt, 2024 waren es sechs und 2025 eine. Alle Geräte sind laut Verwaltung noch funktionsfähig.

    Eine Vollzeitstelle für Fondsverwaltung

    Die Organisation und Verwaltung des Bochum-Fonds obliegt bei der Bochum Marketing GmbH einer Vollzeitstelle als zentraler Projektleitung. Ergänzend erbringen Mitarbeitende aus Quartiersmanagement, Kommunikation und Buchhaltung abteilungsübergreifende Unterstützung.

  • Digitales Schadnagerkataster zeigt erste Erfolge bei Rattenbekämpfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt hat seit 2024 ein digitales Schadnagerkataster eingeführt, das die Bekämpfung von Ratten und Mäusen im öffentlichen Raum revolutioniert. Eine erste Auswertung der Jahre 2024/2025 zeigt: Der Einsatz von Giftstoffen konnte um 90 Prozent reduziert werden, Schadnager leben überwiegend an der Oberfläche und nicht in der Kanalisation.

    Moderne Technik statt Giftköder

    Das seit 2024 eingesetzte digitale Schadnagerkataster basiert auf der Open-Source-Software QGIS und ermöglicht eine georeferenzierte Erfassung aller Bekämpfungsmaßnahmen. Mitarbeiter des Technischen Betriebs dokumentieren mit Laptops jeden Standort von Köderstationen digital auf der Stadtgrundkarte. Ein Ampelsystem zeigt dabei den Befallsgrad an: Grün für schwachen Abfraß (0-10g), Orange für mittleren (10-40g) und Rot für starken Befall (ab 40g).

    Der moderne Ansatz setzt vor allem auf Prävention und Aufklärung, um Nahrungsquellen für Schadnager zu eliminieren. Erst wenn alternative Maßnahmen nicht ausreichen, kommen Rodentizide zum Einsatz. Diese Strategie folgt der EU-Biozid-Verordnung, die das präventive Ausbringen von Nagetierbekämpfungsmitteln weitgehend untersagt.

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    Umfangreiche Datensammlung liefert Erkenntnisse

    In zwei Jahren wurden 2.414 Datenpunkte erfasst und ausgewertet. Die Zahlen verdeutlichen den Arbeitsaufwand: Für die Oberflächenbeköderung fielen 336 dokumentierte Meldungen und rund 2.250 Mitarbeiterstunden an. Dabei wurden 200 kg Köder ausgebracht, von denen 80 kg angenommen wurden. Die Kanalbeköderung erforderte aufgrund der Zwei-Mann-Besetzung noch mehr Personal: 726 Meldungen und 3.200 Mitarbeiterstunden bei 85 kg ausgebrachten Ködern und 24 kg Köderannahme.

    Acht Hotspots identifiziert

    Das Kataster identifizierte acht Hotspots im Stadtgebiet, darunter die Kortumstraße mit ihrem ausgeprägten To-go-Angebot, den Bereich am Stadion mit verstärktem Müllaufkommen durch Veranstaltungen und den Friemannplatz mit Wochenmarkt und defektem Kanal. Als Hotspot gilt ein Ort, wenn überdurchschnittlicher Abfraß über längere Zeit (Kanal über 60g, Oberfläche über 200g) und regelmäßige Wiederholung zusammenkommen.

    Präventionsmaßnahmen im Fokus

    Der Technische Betrieb entwickelte umfangreiche Präventionsmaßnahmen: Informationsflyer für Gastronomie und Haushalte, Beratungsangebote zum Abfallmanagement und das Schließen von Zugangslöchern durch Eigentümer. Geplant sind weitere Maßnahmen wie ein animiertes Video „Schadnager erkennen und handeln“ für 2026 und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften.

    Dauerhafter Ansatz notwendig

    Die Verwaltung betont, dass die Bekämpfung von Schadnagern eine Daueraufgabe bleibt, die kontinuierliche Präventionsarbeit erfordert. Erfolgreiche Gegenmaßnahmen seien nur im Zusammenspiel zwischen fachlicher Bekämpfung und verantwortungsbewusstem Verhalten der Bürger möglich. Unachtsam weggeworfene Essensreste und übermäßiges Vogelfutter schaffen ideale Bedingungen für eine unkontrollierte Vermehrung.

  • Verwaltung erklärt fehlenden Wirtschaftsplan für Sondervermögen Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu einem fehlenden Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung geantwortet. Für 2024 wurde kein Plan erstellt, da sich das Sondervermögen noch in der Aufbauphase befand. Für 2025 und 2026 existieren hingegen Wirtschaftspläne.

    Hintergrund der Anfrage

    Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht zum Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für 2024 festgestellt, dass entgegen den Vorgaben der Landesverordnung (§ 14 EigVO NRW) und der eigenen Satzung kein Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 aufgestellt wurde. Daraufhin stellte die AfD-Fraktion fünf konkrete Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

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    Begründung für das Jahr 2024

    Die Verwaltung erklärt das Fehlen des Wirtschaftsplans für 2024 mit der besonderen Situation des Sondervermögens. Es befand sich noch in der Aufbau- und Anlaufphase. Zum Zeitpunkt der regulären Planaufstellung waren noch nahezu keine Objekte im Sondervermögen vorhanden. Für die wenigen bereits vorhandenen Objekte lagen zudem keine belastbaren Erfahrungswerte vor.

    Nach Ansicht der Verwaltung hätten die erforderlichen Ansätze im Wirtschaftsplan daher im Wesentlichen auf nicht hinreichend fundierten Schätzannahmen beruht. Eine solche Planung hätte zwar formal die Vorgabe erfüllt, jedoch keinen verlässlichen Steuerungs- und Vergleichsmaßstab für Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt.

    Aktuelle Situation

    Für die Jahre 2025 und 2026 existieren bereits Wirtschaftspläne des Sondervermögens. Die Verwaltung versichert, dass die jährliche Aufstellung von Wirtschaftsplänen künftig sichergestellt ist, um die landesrechtlichen Vorgaben satzungsgemäß einzuhalten.

    Beratungsfolge

    Die Antwort der Verwaltung wird in verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme behandelt: am 17. Februar 2026 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, am 19. März 2026 im Rat und am 27. März 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss.

  • Rechnungsprüfungsausschuss bestellt neun Schriftführer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Zu Beginn der neuen Wahlperiode werden die Protokollverantwortlichen für die politischen Gremien neu ernannt. Der Ausschuss entscheidet am 5. Dezember über die Personalien.

    Das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation hat eine Beschlussvorlage zur Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Rechnungsprüfungsausschuss eingebracht. Neun städtische Dienstkräfte sollen mit sofortiger Wirkung für diese Aufgabe bestellt werden.

    Rechtliche Grundlage

    Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass ausschließlich städtische Beschäftigte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen. Die Ernennung und Abberufung obliegt dem jeweiligen Gremium selbst.

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    Flexibilität bei Ausfällen

    Die Verwaltung begründet die Bestellung von gleich neun Personen mit der notwendigen Flexibilität im Sitzungsbetrieb. So könnten kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensiert werden. Die Bestellung gilt übergreifend für alle Fachgremien des Rates sowie die Beiräte.

    Keine zusätzlichen Kosten

    Die Maßnahme verursacht laut Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Auch jährliche Folgelasten entstehen nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt.