Schlagwort: Finanzen

  • Verwaltung erklärt fehlenden Wirtschaftsplan für Sondervermögen Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu einem fehlenden Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung geantwortet. Für 2024 wurde kein Plan erstellt, da sich das Sondervermögen noch in der Aufbauphase befand. Für 2025 und 2026 existieren hingegen Wirtschaftspläne.

    Hintergrund der Anfrage

    Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht zum Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für 2024 festgestellt, dass entgegen den Vorgaben der Landesverordnung (§ 14 EigVO NRW) und der eigenen Satzung kein Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 aufgestellt wurde. Daraufhin stellte die AfD-Fraktion fünf konkrete Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

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    Begründung für das Jahr 2024

    Die Verwaltung erklärt das Fehlen des Wirtschaftsplans für 2024 mit der besonderen Situation des Sondervermögens. Es befand sich noch in der Aufbau- und Anlaufphase. Zum Zeitpunkt der regulären Planaufstellung waren noch nahezu keine Objekte im Sondervermögen vorhanden. Für die wenigen bereits vorhandenen Objekte lagen zudem keine belastbaren Erfahrungswerte vor.

    Nach Ansicht der Verwaltung hätten die erforderlichen Ansätze im Wirtschaftsplan daher im Wesentlichen auf nicht hinreichend fundierten Schätzannahmen beruht. Eine solche Planung hätte zwar formal die Vorgabe erfüllt, jedoch keinen verlässlichen Steuerungs- und Vergleichsmaßstab für Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt.

    Aktuelle Situation

    Für die Jahre 2025 und 2026 existieren bereits Wirtschaftspläne des Sondervermögens. Die Verwaltung versichert, dass die jährliche Aufstellung von Wirtschaftsplänen künftig sichergestellt ist, um die landesrechtlichen Vorgaben satzungsgemäß einzuhalten.

    Beratungsfolge

    Die Antwort der Verwaltung wird in verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme behandelt: am 17. Februar 2026 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, am 19. März 2026 im Rat und am 27. März 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss.

  • VBW plant 2026 mit Millionen-Investitionen in Neubau und Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der städtische Wohnungskonzern VBW Bauen und Wohnen GmbH plant für 2026 Investitionen von 52,7 Millionen Euro und rechnet mit einem Jahresüberschuss von 11,4 Millionen Euro. Der Rat soll dem Wirtschaftsplan am 19. März zustimmen.

    Umsatzerlöse steigen um 5,2 Prozent

    Die VBW erwartet für 2026 Umsatzerlöse von 102,1 Millionen Euro – ein Plus von 5,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Treiber sind steigende Sollmieten aus der Wohnungsvermietung um 2,7 Millionen Euro. Diese resultieren aus moderaten Mieterhöhungen nach § 558 BGB (0,5 Millionen Euro), Anpassungen bei öffentlich geförderten Objekten (0,4 Millionen Euro) sowie zusätzlichen Mieteffekten aus Neubauprojekten und Wiedervermietungen.

    Die Leerstandsquote bleibt mit geplanten 1,80 Prozent weiterhin gering. Zusätzliche Erlössteigerungen von 2,5 Millionen Euro erwartet das Unternehmen aus Umlagen für Betriebs- und Heizkosten.

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    Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    Die Wirtschaftsplanung 2026 ist geprägt von schwierigen Bedingungen: Die konjunkturelle Situation in Deutschland, steigende Bau- und Energiepreise, hohes Zinsniveau sowie regulatorische Vorschriften beeinflussen die Geschäftsentwicklung. Der Zinsaufwand steigt aufgrund des Fremdkapitalbedarfs für Modernisierungs- und Neubaustrategie um 0,5 Millionen Euro auf 9,3 Millionen Euro.

    Investitionsschwerpunkt: Modernisierung und Neubau

    Von den geplanten Investitionen in Höhe von 52,7 Millionen Euro fließen 30,5 Millionen Euro in Modernisierungsmaßnahmen und 20,3 Millionen Euro in Neubauprojekte. Die deutlich gestiegenen Modernisierungsaktivitäten (von 16,8 auf 25,4 Millionen Euro) führen auch zu höheren aktivierten Eigenleistungen von 4,2 Millionen Euro.

    Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen

    2026 sollen Neubauprojekte mit 45 Wohneinheiten starten: 21 Wohnungen in Kornharpen (8,3 Millionen Euro Investitionsvolumen) und 24 Wohnungen im Glockengarten (5,6 Millionen Euro). Im Frühjahr ist mit der Fertigstellung von 99 neugebauten Wohnungen zu rechnen, davon 44 öffentlich gefördert und 55 frei finanziert.

    Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie plant die VBW den Start der Modernisierung von 307 Wohnungen, um den Bestand energetisch zu optimieren und CO₂-neutral umzustellen. Hierfür werden auch öffentliche Fördermittel eingesetzt.

    Bestandsentwicklung

    Der VBW-Bestand wächst von 13.022 auf 13.121 Wohnungen. Insgesamt verfügt das Unternehmen dann über 18.861 Einheiten (inklusive Garagen, Stellplätze und Gewerbe) mit einer Gesamtfläche von 985.236 Quadratmetern.

    Die Beratungsfolge sieht Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Februar) sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März) vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • Neue Radwege an der Wittener Straße: Verwaltung plant umfassende Umgestaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, UWG:FB)
    Enthaltungen: 3 (CDU)

    Die Stadtverwaltung hat eine überarbeitete Planung für Radwege an der Wittener Straße zwischen Alter Wittener Straße und Ümminger Straße vorgelegt. Das Projekt sieht den Bau von Zweirichtungsradwegen und Radfahrstreifen vor, wofür Fahrspuren für den Autoverkehr entfallen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro.

    Überarbeitete Planung nach parlamentarischen Anregungen

    Die neue Beschlussvorlage löst eine frühere Planung ab und ergänzt diese um eine südliche Radwegeführung in Fahrtrichtung Langendreer. Anlass für das Projekt ist neben einem Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auch die Umsetzung der Veloroute 2 zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Langendreer.

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    Bauliche Maßnahmen im Detail

    Auf der nördlichen Seite der Wittener Straße entsteht ein mindestens 3,00 Meter breiter baulicher Zweirichtungsradweg zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße. Zusätzlich wird ein 2,60 Meter breiter Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Zentrum angelegt.

    Auf der südlichen Seite plant die Verwaltung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Langendreer. Der heutige kombinierte Geh- und Radweg wird größtenteils zu einem reinen Gehweg umgestaltet.

    Vollständige Fahrbahnsanierung geplant

    Die Fahrbahn der Wittener Straße wird auf einer Länge von etwa 860 Metern vollständig ausgebaut, auf weiteren 220 Metern erfolgt eine zweischichtige Deckenerneuerung. Der neue Zweirichtungsradweg wird in Asphalt ausgeführt und rot markiert.

    Anpassungen bei Ersatzbushaltestellen

    Im Zuge der Umgestaltung werden vier Ersatzbushaltestellen für den Schienenersatzverkehr angepasst und mit Buskapsteinen sowie taktilen Leitelementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgestattet. Die Haltestelle „Alte Ümminger Straße“ in Fahrtrichtung Zentrum wird um etwa 80 Meter verlegt.

    Containerstandort wird verlagert

    Der bestehende Containerstandort mit drei Papier- und zwei Altglascontainern muss aufgrund der neuen Radwegeführung aufgegeben werden. Stattdessen wird der Standort „Ümminger Straße 76“ baulich erweitert.

    Förderung und Finanzierung

    Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt, sodass bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten von etwa 3,7 Millionen Euro gefördert werden könnten. Der Baubeginn ist für 2026/27 geplant, die Bauzeit wird sich auf etwa 18 Monate belaufen.

    Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Umschichtungen aus anderen Straßenbauprojekten bereitgestellt, da der ursprünglich eingeplante Betrag von einer Million Euro nicht ausreicht.

    Entscheidung im Februar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Freie Kulturszene erhält auch 2027 zweijährige Planungssicherheit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen:0
    Dagegen:2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll im März beschließen, die institutionelle Förderung für die Freie Kultur fortzusetzen. Insgesamt stehen rund 1,65 Millionen Euro für Betriebskostenzuschüsse bereit.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der die bewährte zweijährige Förderpraxis für Einrichtungen der Freien Kultur fortgesetzt werden soll. Damit würden die Kulturinstitutionen auch 2027 ihre Betriebskostenzuschüsse ohne Haushaltsvorbehalt erhalten.

    Planungssicherheit seit 2016 etabliert

    Das System der zweijährigen Förderzusagen besteht seit 2016. Im Rahmen der Bochum-Strategie wurde es 2017 verstetigt und um eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent erweitert. Kultureinrichtungen mit laufenden Personal- und Mietkosten erhalten so einen verlässlichen finanziellen Rahmen, während dem Rat noch ausreichend Entscheidungsspielräume bei der Haushaltswirtschaft bleiben.

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    Nachfolgeverein übernimmt Theater der Gezeiten

    Ein besonderer Fall ist das Theater der Gezeiten: Der bisherige Trägerverein Ecce Homo e.V. meldete Anfang 2025 Insolvenz an, der Förderbescheid wurde im Mai widerrufen. Der neu gegründete Verein Ebbe und Flut e.V. soll nun die für den Kulturort eingeplanten Mittel als Betriebskostenzuschuss erhalten.

    Mehrbedarf wird intern gedeckt

    Der Gesamtmittelbedarf beläuft sich auf 1.653.821 Euro. Da in der Planung für 2027 nur gut 1,6 Millionen Euro vorgesehen sind, entsteht ein Mehrbedarf von rund 52.400 Euro. Dieser wird durch Umschichtungen innerhalb des Kulturbüro-Budgets gedeckt – unter anderem aus Töpfen für Projektförderung und den Diversitätsfonds.

    Das HalloDu-Theater profitiert von einer bereits im September 2025 beschlossenen Erhöhung seiner Förderung, die ab 2027 mit der jährlichen Indexsteigerung fortgeschrieben wird.

    Der Ausschuss für Kultur und Tourismus berät die Vorlage am 12. Februar, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die Entscheidung fällt im Rat am 19. März.

  • Stadt legt Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung informiert den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss über die aktuelle Entwicklung der städtischen Finanzen im dritten Quartal 2025.

    Regelmäßige Berichterstattung seit 2015

    Das Amt für Finanzsteuerung hat den Quartalsbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für den Zeitraum Juli bis September 2025 vorgelegt. Die unterjährige Berichterstattung geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2015 zurück. Seither erhält das Gremium neben dem ausführlichen Jahresbericht auch quartalsweise aktuelle Daten zur Schulden- und Zinsentwicklung.

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    Ausschuss berät im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 mit dem Bericht befassen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.

  • Stadt will Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender U3-Kostenerstattung einreichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung plant eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW. Der Grund: Das Land erstatte die Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige nicht ausreichend.

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 20. November über die Einreichung einer Kommunalverfassungsbeschwerde informiert werden. Die Stadt wirft dem Land vor, im sogenannten Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) zu wenig Geld für den notwendigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bereitzustellen.

    Gemeinsames Vorgehen mit dem Städtetag

    Das Verfahren wird vom Städtetag NRW begleitet. Nach Angaben der Verwaltung soll die Klage idealerweise gemeinsam mit einer weiteren Großstadt geführt werden. Welche Kommune ebenfalls klagen will, geht aus der Vorlage nicht hervor.

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    Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Verwaltung begründet dies mit Vorgaben der Geschäftsordnung sowie dem Schutz von Datenschutz– und Geheimhaltungsinteressen.

    Die Vorlage wurde vom Jugendamt erstellt und trägt das Datum vom 6. November 2025.

  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bekommt neue Schriftführerinnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Mit Beginn der neuen Wahlperiode schlägt die Verwaltung drei Mitarbeiterinnen aus dem Referat für politische Gremien als Schriftführerinnen für den wichtigsten Ratsausschuss vor.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 über die Neubesetzung der Schriftführung entscheiden. Vorgeschlagen werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis und Astrid Schier, die sich künftig gegenseitig vertreten sollen.

    Rechtliche Grundlage

    Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der städtischen Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass zu Beginn jeder Wahlperiode die Schriftführungen für sämtliche Gremien neu bestellt werden müssen. Zuständig für die Bestellung ist jeweils das Gremium selbst.

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    Städtische Dienstkräfte erforderlich

    Laut Geschäftsordnung dürfen ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführerinnen oder Schriftführer eingesetzt werden. Alle drei vorgeschlagenen Personen arbeiten im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.

    Keine Kosten für die Maßnahme

    Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass mit der Bestellung weder ein zusätzlicher Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten verbunden sind.

  • Gebühren für städtische Wohnunterkünfte steigen ab Januar 2026 deutlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Nutzungsgebühr für Übergangsheime und andere kommunale Unterkünfte soll von 300 auf 370 Euro pro Person und Monat angehoben werden. Der Rat entscheidet am 18. Dezember über die Änderungssatzung.

    Das Amt für Soziales hat eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für städtische Wohnunterkünfte vorgelegt. Grund für die geplante Erhöhung um rund 23 Prozent sind gestiegene Kosten sowie Veränderungen bei der Unterbringungssituation verschiedener Personengruppen. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2023, der Gebührensatz ist seit 2024 unverändert.

    Transferleistungsempfänger nicht direkt betroffen

    Die Verwaltung betont, dass die große Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von der Erhöhung nicht persönlich belastet wird. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder SGB XII bezieht, erhält entsprechend höhere Transferleistungen. Bei SGB-II-Empfängern rechnet die Stadt sogar mit Mehreinnahmen, da der Bund einen großen Teil dieser Kosten erstattet.

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    Neue Ermäßigungsregelung für Selbstzahler

    Lediglich 364 Personen (Stand November 2025) zahlen die Gebühren aus eigener Tasche. Für diese Gruppe wurde eine zusätzliche Kategorie zur Gebührenreduzierung eingeführt. Bei geringem Einkommen können Betroffene ermäßigte Gebühren beantragen – 26 Personen nutzen diese Möglichkeit bereits.

    Kalkulation basiert auf rund 17 Millionen Euro Gesamtkosten

    Die Stadt betreibt verschiedene Einrichtungsarten: Übergangsheime, umgenutzte Schulgebäude, mobile Wohnanlagen, angemietete Wohnungen und Hotelzimmer. Für 2026 kalkuliert die Verwaltung mit Gesamtkosten von rund 17,1 Millionen Euro bei durchschnittlich 3.057 verfügbaren Unterbringungsplätzen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 80 Prozent.

    Vergleich mit anderen Kommunen

    Ein Blick in die Region zeigt eine große Bandbreite bei den Gebühren. Während Herne 175 Euro erhebt, verlangt Mönchengladbach für Übergangsheime 366 Euro. Bielefeld liegt mit bis zu 386 Euro an der Spitze. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Kalkulationen anderer Städte veraltet seien und dort ebenfalls Erhöhungen zu erwarten sind.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die Ratsentscheidung fällt eine Woche später.

  • Stadt will Bundesförderung für neue Großsporthalle beantragen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll in seiner Dezembersitzung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschließen. Geplant ist ein Ersatzneubau für die Rundsporthalle auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße.

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage eingebracht, mit der die Stadt am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen teilnehmen will. Bis zum 15. Januar 2026 muss eine Projektskizze über das Antragsportal des Bundes eingereicht werden.

    Bis zu 8 Millionen Euro Förderung möglich

    Für den Förderaufruf stehen bundesweit insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt gewährt der Bund einen Zuschuss zwischen 250.000 und maximal 8 Millionen Euro. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 45 Prozent – die Kommune müsste demnach 55 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.

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    Multifunktionale Sportnutzung geplant

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) hat bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die neue Halle soll ausschließlich sportlich genutzt werden: für Schulsport, professionellen Basketball, Vereinstraining und sportliche Großereignisse. Neben Basketball als Hauptnutzung sind auch nationale und internationale Veranstaltungen in anderen Hallensportarten wie Judo, Turnen, Boxen oder Tanzsport vorgesehen.

    Zweistufiges Verfahren

    Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase werden Projektskizzen bewertet. Erst bei erfolgreicher Auswahl durch ein Fachgremium folgt die offizielle Antragstellung. Dann muss auch der kommunale Finanzierungsanteil per Ratsbeschluss nachgewiesen werden.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, der Rat entscheidet am 18. Dezember.

  • Ratsgruppe fordert Auskunft über De-Minimis-Beihilfen und Vorbereitung auf EU-Transparenzregister

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtgestalter und Volt wollen wissen, wie sich die Stadtverwaltung auf die ab 2026 geltende Pflicht zur Registrierung staatlicher Kleinbeihilfen vorbereitet.

    In einer Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat thematisiert die Ratsgruppe die Auswirkungen des neuen europäischen Transparenzregisters für sogenannte De-Minimis-Beihilfen. Diese Förderungen unterhalb bestimmter Bagatellgrenzen sind von dem grundsätzlichen EU-Subventionsverbot ausgenommen, müssen künftig aber zentral erfasst werden.

    Neue Meldepflichten ab Januar 2026

    Ab dem 1. Januar 2026 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein öffentliches Transparenzregister über sämtliche De-Minimis-Beihilfen zu führen. Jede gewährte Förderung muss dann binnen 20 Arbeitstagen eingetragen werden. Während einer Übergangsphase müssen das bisherige Selbstauskunftsverfahren der Unternehmen und das neue Register parallel geführt werden.

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    Vier Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe erkundigt sich konkret nach der Anzahl und Höhe der in den vergangenen fünf Jahren gewährten Beihilfen – sowohl durch die Verwaltung selbst als auch an kommunale Unternehmen. Zudem soll die Verwaltung einschätzen, ob die neuen Regelungen zu Vereinfachungen oder Mehraufwand führen werden. Schließlich fragen die Stadtverordneten, welche Stelle künftig für die Registermeldungen zuständig sein wird und ob bereits Schulungen und organisatorische Anpassungen erfolgt sind.

    Die allgemeine De-Minimis-Verordnung erlaubt Beihilfen bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Für Unternehmen mit Leistungen im Allgemeininteresse – etwa in den Bereichen Wasser, Energie oder ÖPNV – liegt die Grenze bei 750.000 Euro.