Schlagwort: Finanzen

  • Stadt übernimmt seit 2023 Sicherheitskosten für Traditionsveranstaltungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    15.09.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine AfD-Anfrage detailliert aufgeschlüsselt, für welche Veranstaltungen seit 2020 Kosten für Verkehrssicherung und Zufahrtsschutz übernommen wurden. Insgesamt flossen über 513.000 Euro in die Absicherung von Karnevalsumzügen und dem Maiabendfest.

    Elf Veranstaltungen profitieren von städtischer Unterstützung

    Seit 2023 übernimmt die Stadt basierend auf einem Ratsbeschluss vom 30. Januar 2020 die Kosten für Verkehrssicherung und Zufahrtsschutz bei ausgewählten Brauchtums- und Traditionsveranstaltungen. Betroffen sind die Karnevalsumzüge in Wattenscheid, Linden und Höntrop sowie das Maiabendfest in der Innenstadt und in Harpen.

    Die Verwaltung betont, dass pandemiebedingt erst ab 2023 entsprechende Ausgaben anfielen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden keine Kosten übernommen.

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    Ausgaben steigen kontinuierlich an

    Die jährlichen Gesamtausgaben zeigen eine deutliche Steigerung:

    • 2023: 124.867 Euro

    • 2024: 88.702 Euro

    • 2025: 299.580 Euro


    Den größten Einzelposten stellte 2025 das Maiabendfest mit 105.415 Euro dar, gefolgt vom Karneval in Höntrop (72.948 Euro) und Wattenscheid (81.604 Euro).

    Verkehrssicherung und mobile Sperrsysteme

    Die übernommenen Kosten umfassen hauptsächlich Verkehrssicherungsmaßnahmen wie das Aufstellen von Verkehrsschildern und Verkehrslenkungsmaßnahmen sowie den Zufahrtsschutz durch mobile Sperrsysteme. Die beauftragten Firmen und Dienstleister werden dabei direkt von den Veranstaltern ausgewählt.

    Finanzierung aus verschiedenen Töpfen

    Die Finanzierung erfolgt aus einer Kombination bezirklicher und zentraler Haushaltsmittel. Aus bezirklichen Mitteln wurden speziell für den Wattenscheider Umzug 2023 und 2025 Verkehrssicherungskosten von 21.545 Euro sowie einmalig 2023 Personalkosten für die Bewachung mobiler Sperren von 3.384 Euro übernommen. Alle anderen Mittel stammen aus dem Haushalt des Ordnungs- und Veterinäramtes.

    Keine abgelehnten Anträge

    Laut Verwaltung wurden seit 2020 keine Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Auch für 2026 und die Folgejahre sollen entsprechend dem Ratsbeschluss weiterhin die Kosten für die etablierten Traditionsveranstaltungen übernommen werden.

    Bezüglich künftiger Anpassungen bei den Sicherheitsanforderungen verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage Nr. 20252702 zum Thema „Sicherheit von Veranstaltungen – Schutz vor Terroranschlägen“.

  • Stadtrat stimmt über Wirtschaftspläne der Stadtwerke-Gruppe für 2026 ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne des ewmr-Konzerns für 2026 vor. Während die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH einen Bilanzgewinn von 44,9 Millionen Euro plant, müssen Verluste in Millionenhöhe bei anderen Konzernunternehmen ausgeglichen werden.

    Beratungstermine und Beschlussweg

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar 2026 vor. Anschließend behandelt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss das Thema am 11. März, bevor der Rat am 19. März 2026 endgültig entscheidet.

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    Neun Unternehmen im Konzernverbund

    Die Beschlussvorlage umfasst die Wirtschaftspläne von neun Gesellschaften der ewmr-Gruppe: Neben der ewmr selbst gehören dazu die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH sowie die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH.

    Finanzielle Herausforderungen bei der ewmr

    Die ewmr erwartet für 2025 einen Jahresverlust von 36,0 Millionen Euro und für 2026 sogar 52,9 Millionen Euro. Hauptursache sind anhaltende Verluste aus Kraftwerks- und Speicherbeteiligungen sowie die Verlustübernahmeverpflichtung gegenüber der HVV. Besonders belastend wirken sich die Auswirkungen des Kohleausstiegs und Verluste aus der Vermarktung von Stromlieferverträgen aus.

    Verlustausgleich durch Gewinnabführungen

    Die HVV plant für 2026 mit einem Verlust von 47,1 Millionen Euro, der durch die ewmr ausgeglichen werden muss. Dem stehen Gewinnabführungen anderer Konzernunternehmen gegenüber: Die Stadtwerke Bochum Holding führt 66,0 Millionen Euro ab, die Stadtwerke Bochum GmbH 24,9 Millionen Euro.

    Investitionen in die Infrastruktur

    Trotz der angespannten Finanzlage sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Stadtwerke Bochum Holding plant Investitionen von 127,9 Millionen Euro, die Stadtwerke Bochum Netz 41,1 Millionen Euro. Den größten Investitionsposten plant die GLASFASER RUHR mit 92,7 Millionen Euro für den Glasfaserausbau.

    Bädersanierung belastet Finanzergebnis

    Die WasserWelten Bochum GmbH erwartet 2026 einen Verlust von 13,4 Millionen Euro. Das Unternehmen investiert 24,8 Millionen Euro in die Modernisierung der Bochumer Bäder, darunter die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Linden und Arbeiten am Wellenfreibad Südfeldmark.

  • AfD-Fraktion fragt nach größten Gewerbesteuerzahlern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum möchte einen Überblick über die 15 größten Gewerbesteuerzahler erhalten. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs begründet die Anfrage mit der Notwendigkeit, wirtschaftliche Auswirkungen von Ratsentscheidungen besser beurteilen zu können.

    Hintergrund der Anfrage

    Die neue Oppositionsfraktion will sich für die kommende fünfjährige Ratsperiode ein „realistisches Bild bestimmter wirtschaftlicher Konstellationen“ verschaffen. Wie Fuchs in seinem Schreiben an Oberbürgermeister Jörg Lukat ausführt, soll dies dazu dienen, Verwaltungsvorlagen und Anträge anderer Ratsmitglieder hinsichtlich ihrer Wirtschaftsauswirkungen verantwortungsvoll beurteilen zu können.

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    Konkrete Forderungen

    Die AfD-Fraktion bittet um eine Auflistung der 15 größten Gewerbesteuerzahler, konsolidiert nach Firmengruppen, samt ihrem prozentualen Anteil am städtischen Gewerbesteueraufkommen. Um Sondereffekte zu vermeiden, sollen die Gesamtsummen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden.

    Datenschutz-Aspekte berücksichtigt

    Fuchs zeigt sich bewusst für Betriebs- und Steuergeheimnisse und erwartet keine exakten Zahlen. Bei einem geschätzten Gewerbesteueraufkommen von etwa 250 Millionen Euro würden prozentuale Angaben in 0,5-Prozent-Schritten für politische Betrachtungen ausreichen und gleichzeitig den Datenschutz der Unternehmen gewährleisten.

    Bearbeitungsmodalitäten

    Die Anfrage soll nach Möglichkeit im öffentlichen Teil des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses beantwortet werden. Falls rechtliche Bedenken bestehen, akzeptiert die Fraktion auch eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil.

  • Wirtschaftsplan 2026 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eingereicht. Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien, die endgültige Beschlussfassung findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den regulären Beratungsweg durch die kommunalen Gremien. Am 17. Februar 2026 befasst sich zunächst der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Plan, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026. Den Abschluss bildet die Behandlung im Rat am 19. März 2026.

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    Vertrauliche Details erfordern nicht-öffentliche Sitzung

    Obwohl die Mitteilung öffentlich ist, erfolgt die eigentliche Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Grund hierfür sind Details zu bereits erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Grundstücken, die im Wirtschaftsplan enthalten sind. Die entsprechende Beschlussvorlage trägt die Nummer 20260276.

    Zuständigkeit beim Amt für Finanzsteuerung

    Die Vorlage wird vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung verantwortet. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik und Stadtentwicklung.

  • Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2023 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum schließt das Jahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 29,6 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro ab. Der Rat soll über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Prüfung durch örtliche Rechnungsprüfung

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Verrechnung des Jahresfehlbetrags

    Der entstandene Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat.

    Anwendung kommunaler Finanzstandards

    Das Sondervermögen nutzte bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und einem beigefügten Lagebericht.

  • Verwaltung legt Nachweisliste über außerplanmäßige Ausgaben vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung berichtet dem Rat über außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zwischen August und Dezember 2025. Dabei geht es um Beträge über 5.000 Euro, die ohne vorherige Ratsentscheidung bewilligt wurden.

    Nachweis nach Gemeindeordnung

    Das Amt für Finanzsteuerung legt mit der Mitteilung 20260249 eine Übersicht über alle über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor, die im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

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    Zuständigkeiten der Kämmerin

    Nach der Haushaltssatzung 2025 ist die Kämmerin eigenständig für folgende Mittelbereitstellungen zuständig:

    • Konsumtive Mehraufwendungen bis 250.000 Euro

    • Investive Mehrauszahlungen bis 500.000 Euro


    Für höhere Beträge benötigt sie die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses:
    • Konsumtive Ausgaben von 250.000 bis 750.000 Euro

    • Investive Ausgaben von 500.000 Euro bis 1 Million Euro


    Beratung in den Gremien

    Die Nachweisliste wird zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien behandelt. Den Anfang macht am 17. Februar der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Abschließend befasst sich der Rat am 19. März mit der Vorlage.

    Die detaillierten Aufstellungen sind in zwei Anlagen dokumentiert – getrennt nach investiven und konsumtiven Ausgaben.

  • Ausschuss soll Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung entlasten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird am 17. Februar über die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Der Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab.

    Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat den Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

    Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 29.170.674,50 Euro auf. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

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    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling die Betriebsleitung entlastet. Diese Entlastung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Rat den Jahresabschluss in eigener Zuständigkeit feststellt, wie es § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW vorsieht.

    Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

    Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde von der Möglichkeit des § 27 EigVO NRW Gebrauch gemacht und bei der Wirtschaftsführung sowie dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Anhang sowie einem beigefügten Lagebericht. Dem Rat wird der geprüfte Jahresabschluss in einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Verwaltung erklärt Verzögerungen bei Jahresabschlüssen des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf kritische Fragen der AfD-Fraktion zur verspäteten Aufstellung und Prüfung mehrerer Jahresabschlüsse des Sondervermögens Grundstücksentwicklung geantwortet. Als Hauptgrund nennt sie komplexe Prüfverfahren und den Wechsel der Prüfzuständigkeit.

    Komplexe Prüfverfahren als Ursache für Verzögerungen

    Die Verwaltung begründet die erheblichen Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen des Sondervermögens mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Bis zum Abschlussstichtag 31.12.2020 war die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) für die Prüfung zuständig, die sich dabei eines Wirtschaftsprüfers bediente. Erst ab 2021 konnte das städtische Rechnungsprüfungsamt die Prüfungen übernehmen.

    Der Jahresabschluss 2023 wurde erst im November 2024 aufgestellt, da zunächst die Gespräche mit Wirtschaftsprüfer und GPA zu Erkenntnissen aus den Vorjahresprüfungen abgewartet wurden. Die Berichte zu den Prüfungen der Jahre 2019 und 2020 datieren vom März 2024, die Ratsgenehmigung erfolgte im September 2024.

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    Implementierung neuer Prozesse ab Sommer 2024

    Die von der AfD kritisierte „hektische Betriebsamkeit“ ab Sommer 2024 erklärt die Verwaltung mit der notwendigen Implementierung neuer Prozesse. Diese mussten zunächst etabliert werden und waren mit erhöhtem externen Abstimmungsbedarf verbunden. Nach Etablierung der Abläufe konnten die weiteren Jahresabschlüsse in kurzer Abfolge erstellt und geprüft werden.

    Sondervermögen verwaltet 21 Millionen Euro

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung verfügt über 6 Millionen Euro Liquidität und weist 15 Millionen Euro an nicht eingeforderten Forderungen gegenüber der Stadt aus. Die AfD sieht darin eine Beschränkung der Haushaltshoheit des aktuellen Rates. Die Verwaltung widerspricht: Die Mittel seien in früheren Jahren haushalterisch bereitgestellt worden, über jede Grundstückstransaktion entscheide weiterhin die Politik durch Beschlussfassung.

    Organisationsform bleibt bestehen

    Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Organisationsform antwortete die Verwaltung, dass der Rat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile bewusst für das Sondervermögen entschieden habe. Eine andere Organisationsform, die ausschließlich Vorteile brächte, sei nicht erkennbar.

    Die haushalterische Deckung der Grundstücksgeschäfte erfolge im Jahr der Mittelzuweisung an das Sondervermögen. Die Forderungsposition diene der periodengerechten Abbildung ohne sofortige liquiditätswirksame Zahlung, wodurch Refinanzierungskosten und Zinsen vermieden würden.

  • 100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Stadt fördert 22 Vereine und Initiativen

    ⚠ Vorlage zurückgezogen

    Diese Ratsvorlage wurde im Bochumer Ratsinformationssystem am 13. April 2026 zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt. Der ursprüngliche Inhalt bleibt als redaktionelle Dokumentation erhalten.

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheidet am 26. Februar über die Verteilung von Zuschüssen an Vereine und Initiativen der Migrations- und Integrationsarbeit. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung – aufgeteilt in 20.000 Euro für Projektförderung und 80.000 Euro für Grundfinanzierung.

    Schwerpunktthema: Vielfalt verbindet Generationen

    Für die Projektförderung (Kategorie A) gilt in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“. Vereine können bis zu 5.000 Euro oder ihre beantragte Fördersumme erhalten. Von 18 eingereichten Projektanträgen empfiehlt die Verwaltung fünf zur Förderung.

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    Fünf Projekte erhalten Zuschlag

    Die empfohlenen Projekte sind vielfältig: Die Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) erhält 5.000 Euro für ihr Projekt „Car Community & SpielSprach-Cafè“, das auf den Abbau von Mobilitäts-, Sprach- und Zugangsbarrieren abzielt. Der Verein Ronahi bekommt 2.030 Euro für niedrigschwellige Gruppenangebote zu Gesundheit, Sprache und Technik.

    Ronak erhält 4.200 Euro für eine „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“ mit Erzähl- und Schreibwerkstätten sowie Gesundheitsberatung. Das Kulturzentrum Rostok wird mit 4.000 Euro für Sprach-, Bildungs- und Gesundheitsangebote gefördert. Selhe e.V. erhält 3.328 Euro aus Restmitteln für Generationen-Dialog-Treffen, und Vifi bekommt 5.000 Euro für Workshops zur Stärkung der Selbstständigkeit älterer Menschen.

    13 Anträge erhalten Absage

    Die Verwaltung lehnt 13 Projektanträge ab. Hauptgründe sind nicht plausible Finanzierungspläne, unerfüllte formale Voraussetzungen oder Verfehlung des Schwerpunktthemas. Einige Anträge wurden abgelehnt, weil Mietkosten über die Projektförderung finanziert werden sollten, die jedoch über die Grundfinanzierung abgedeckt werden sollen.

    Grundfinanzierung für laufende Arbeit

    In der Grundfinanzierung (Kategorie B) werden 17 von 22 Anträgen bewilligt. Die Mittel dienen der Finanzierung laufender Vereinsarbeit wie Miet- und Betriebskosten, Renovierungen oder technische Ausstattung. Vereine wie die Alevitische Gemeinde, GEMI, MOSAIK oder PrimusPlus erhalten jeweils zwischen 525 und 5.000 Euro.

    Restmittel werden umgeschichtet

    Da aus der Grundfinanzierung 3.558 Euro übrig bleiben, werden diese in die Projektförderung umgeschichtet. So stehen für Projekte insgesamt 23.558 Euro zur Verfügung, während für die Grundfinanzierung 76.442 Euro verwendet werden.

  • Die Linke fragt nach Kosten und Personal der neuen Kulturinstitute AöR

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Anfrage wurde mündlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum richtet drei konkrete Fragen zur Personalsituation und zu den Synergieeffekten der neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) der Kulturinstitute an den Ausschuss für Kultur und Tourismus.

    Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur ersten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus eingereicht. Ratsmitglied Horst Hohmeier richtet seine Fragen an den Ausschussvorsitzenden Batıkağan Pulat und thematisiert die Finanzplanung der neu geschaffenen Kulturinstitute Bochum AöR.

    Finanzielle Dimension der neuen AöR

    Laut der vorliegenden Zahlen weist der Wirtschaftsplan der zentralen Administration der AöR für das Jahr 25/26 einen städtischen Zuschuss von 1,895 Millionen Euro aus. Die mittelfristige Finanzplanung für die gesamte AöR sieht einen Zuschuss der Stadt von 33,705 Millionen Euro für 2025/26 vor, der bis 2030 auf 37,953 Millionen Euro ansteigen soll. Ab 2026/27 wird der Mittelbedarf der zentralen Administration nicht mehr gesondert ausgewiesen.

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    Personalfragen im Fokus

    Die Fraktion interessiert sich besonders für die Personalstruktur der neuen Organisation. Der Stellenplan der AöR für die zentrale Administration umfasst 19 Stellen als Vollzeitäquivalente. Vor diesem Hintergrund möchte Die Linke wissen:

    1. Wie viele der 19 Stellen werden durch vorhandenes Personal der drei Institute besetzt?
    2. Muss für die Umwandlung in die neue AöR zusätzliches Personal eingestellt werden?
    3. Wie hoch sind die Einsparungen der neuen AöR durch die angekündigten Synergieeffekte ab 2027 bis 2030?

    Transparenz bei der Antwort gewünscht

    Die Fraktion bittet darum, die Fragen soweit möglich bereits in der Ausschusssitzung zu beantworten und sowohl mündliche Antworten in das Protokoll aufzunehmen als auch in die schriftliche Antwort einzubeziehen.