Schlagwort: Finanzen

  • Bezirksvertretung Südwest beschließt Technikausstattung für neue Besprechungsräume

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll am 4. März 2026 über die Beschaffung von Präsentationstechnik für die Besprechungsräume im Amtshaus Weitmar entscheiden. Für die Ausstattung mit Bildschirmen und Zubehör sind bis zu 5.000 Euro aus bezirklichen Restmitteln vorgesehen.

    Neue Raumaufteilung nach Gebäudewechsel

    Mit Beginn der neuen Wahlperiode wurden die ehemaligen Fraktionsräume in der Hattinger Straße 387 aufgegeben. Die vier Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nutzen seitdem zwei neue Besprechungsräume im Amtshaus Weitmar an der Hattinger Straße 389. Diese werden nach Terminbuchung von allen Fraktionen gemeinsam genutzt. Zusätzlich steht ein separater Raum mit verschließbaren Schränken zur Aufbewahrung zur Verfügung.

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    Ausstattung mit Monitoren geplant

    Die beiden Besprechungsräume sollen jeweils mit einem Monitor ausgestattet werden, um den Nutzern die Präsentation digitaler Inhalte zu ermöglichen. Neben den Fraktionen können auch der Bezirksbürgermeister für Sprechstunden und Besprechungen sowie die Stadtverwaltung die Räumlichkeiten nach Terminbuchung nutzen.

    Finanzierung aus Restmitteln

    Markterkundungen der Bezirksverwaltungsstelle Südwest haben ergeben, dass für die komplette Ausstattung einschließlich Zubehör und Verkabelung eine Summe von 5.000 Euro benötigt wird. Das Geld soll aus den bezirklichen Restmitteln des Jahres 2026 bereitgestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 4. März 2026.

  • SPD und CDU beantragen Anschaffung von Stehtischen für Bezirk Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 5
    Dafür:14

    Die Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Bochum-Nord wollen bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung von Stehtischen und Stehtheken ausgeben. Die Möbel sollen künftig bei bezirklichen Veranstaltungen eingesetzt und auch Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

    Kosteneinsparung durch eigene Ausstattung

    Im Stadtbezirk Bochum-Nord finden regelmäßig bezirkliche Veranstaltungen wie der Gerther Sommer oder der Jahresempfang der Bezirksvertretung statt. Bislang müssen für diese Events Stehtische und Stehtheken gegen Entgelt angemietet werden, was durchschnittlich mehr als zehn Euro pro Stehtisch kostet.

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    Konkrete Anschaffungsplanung

    Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU sieht vor, aus den Mitteln des Bezirks Bochum-Nord maximal 5.000 Euro für den Kauf von fünf Stehtheken und 15 Stehtischen bereitzustellen. Die beigefügte Kostenaufstellung des Anbieters GWW Campus Mensch beziffert die Gesamtkosten auf 4.327,50 Euro inklusive Versand.

    Nutzung auch für Vereine vorgesehen

    Die neuen Möbel sollen nicht nur bei Veranstaltungen der Bezirksvertretung zum Einsatz kommen. Auch Vereine, Verbände und Institutionen sollen die Stehtische und Stehtheken zur Unterstützung ihrer Veranstaltungen unentgeltlich nutzen können. Die Bezirksverwaltungsstelle Nord wird mit der Abwicklung des Ankaufs beauftragt.

    Der Antrag wird in der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 3. März 2026 zur Abstimmung gestellt.

  • Die Linke stellt kritische Fragen zur geplanten Olympia-Bewerbung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linke im Stadtrat hat eine umfangreiche Anfrage zur geplanten Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr gestellt. In 35 Einzelfragen werden die Auswirkungen auf Breitensport, soziale Gerechtigkeit, Kosten und die historische Problematik einer Bewerbung für 2036 hinterfragt.

    Die Fraktion bezieht sich dabei auf wissenschaftliche Studien, die den behaupteten positiven Effekten von Olympischen Spielen widersprechen. Eine Metastudie von Lion et al. (2022) habe bei der Analyse von 36 wissenschaftlichen Arbeiten keinen Beweis für einen positiven „Trickle-Down-Effekt“ des Leistungssports auf die allgemeine sportliche Aktivität gefunden.

    Sorge um Mietpreissteigerungen und Verdrängung

    Besonders kritisch sieht Die Linke die sozialen Auswirkungen. Unter Verweis auf eine Studie von Lopes dos Santos et al. (2025) warnt die Fraktion vor Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen, extremen Mietpreissteigerungen und Gentrifizierung, wie sie in London, Rio, Barcelona und anderen Olympia-Städten aufgetreten seien. Die Partei fragt nach konkreten Schutzmaßnahmen für Mieter und Plänen zur systematischen Erhebung von Mietpreisdaten.

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    Kostenrisiken im Fokus

    Zur Finanzierung verweist Die Linke auf die Oxford Olympic Study (Flyvbjerg et al. 2021), die eine durchschnittliche Kostenüberschreitung von 172 Prozent bei Sommerspielen seit 1960 dokumentiert. Die Fraktion kritisiert, dass Infrastrukturkosten nicht konkret beziffert werden, obwohl dies für eine „informierte Bürgerentscheidung essenziell“ sei.

    Historische Problematik des Jahres 2036

    Besonders brisant ist die Frage nach der historischen Verantwortung: Eine Bewerbung für 2036 wäre „historisch hochproblematisch“, da die Spiele dann 100 Jahre nach den nationalsozialistischen Propagandaspielen von Berlin stattfinden würden. Die Linke fragt, ob diese historische Tragweite in der öffentlichen Kommunikation thematisiert wird.

    Weitere Kritikpunkte

    Die Anfrage umfasst auch Fragen zu vulnerablen Gruppen – mit Verweis auf die Verdrängung Obdachloser vor den Pariser Spielen 2024 – sowie zu Korruptionsrisiken rund um das IOC. Auch die einseitigen Host City Contracts und deren Vereinbarkeit mit der kommunalen Selbstbestimmung werden hinterfragt.

    Zweifel am wirtschaftlichen Nutzen

    Schließlich bezweifelt Die Linke die behaupteten volkswirtschaftlichen Vorteile. Studien von Baade & Matheson (2016) erkannten keinen nachhaltigen ökonomischen Nutzen, während Zimbalist (2015) sogar systematische Verluste für Austragungsstädte feststellte. Die Fraktion fordert eine unabhängige Kosten-Nutzen-Analyse.

    Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung gebeten, bei schneller zu beantwortenden Fragen auch um Zwischenmitteilungen.

  • Volt beantragt Abschaffung der Hundesteuer und Einführung einer Beitragssatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt will die Hundesteuer in Bochum bis Ende 2026 abschaffen und durch eine zweckgebundene Beitragssatzung ersetzen. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 argumentiert die Fraktion, dass die derzeitige Hundesteuer eine überholte Luxussteuer sei und fordert eine gerechtere Lösung.

    Hundesteuer als veraltete Luxussteuer kritisiert

    Die Volt-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Hundesteuer aus dem 19. Jahrhundert stamme und damals als Luxussteuer für Tiere eingeführt wurde, die nicht der Lebensbedarfsdeckung oder landwirtschaftlichen Zwecken dienten. Heute seien Hunde jedoch „guter Freund und Begleiter, Teil der Familie“ und würden in Zeiten grassierender Einsamkeit einen sozialen und sozialpädagogischen Gewinn für die Stadtgesellschaft darstellen.

    Besonders kritisiert wird die Höhe der Bochumer Hundesteuer: Gemeinsam mit Oberhausen und Wülfrath erhebe Bochum landesweit die zweithöchste Hundesteuer aller 396 Kommunen in NRW. Als positives Beispiel wird Ahlen genannt, das bereits ohne Hundesteuer auskomme.

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    Ungleichbehandlung gegenüber Katzenhaltenden

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die unterschiedliche Behandlung von Hunde- und Katzenhaltenden. Während Hunde ausschließlich unter Aufsicht und meist an der Leine geführt würden, hätten freilaufende Katzen als „unbeaufsichtigte Freigänger durch das Reißen von Vögeln erheblichen negativen Einfluss auf die Umwelt und Biodiversität“. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.

    Hundesteuer als Bagatellsteuer

    Die Fraktion bezeichnet die Hundesteuer als „Bagatellsteuer“, da die Einnahmen von 3,2 Millionen Euro im Jahr 2024 nur 0,2 Prozent der Gesamtplaneinnahmen von 1,73 Milliarden Euro ausmachen. Abzüglich der Erhebungskosten lägen die tatsächlichen Einnahmen sogar unter drei Millionen Euro.

    Zusätzlich kritisiert Volt, dass laut einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes 2024 Verstöße gegen die Hundesteuersatzung nicht verfolgt werden.

    Zweckgebundene Beitragssatzung als Alternative

    Als Alternative schlägt die Fraktion eine Beitragssatzung vor, die ausschließlich tatsächliche Kosten der Hundehaltung finanzieren soll. Dazu gehören:

    • Anteilige Kosten zur Finanzierung des Tierheims (2025 rund 1,2 Millionen Euro für den Tierschutzverein)
    • Infrastruktur für Hundehaltende wie Hundewiesen und Kotbeutelspender
    • Rasenschnitt auf Hundewiesen (rund 40.000 Euro pro Jahr)
    • Anlegung neuer Hundewiesen (20.000 Euro pro Jahr in den Haushalten 2020-2022)
    Die Kosten für Kotbeutelspender bei 130 Spendern und 48.000 Beuteln lägen bei lediglich 3,46 Euro pro Hund und Jahr.

    Vergünstigungen sollen bestehen bleiben

    Aktuelle Vergünstigungen für Tierheimhunde oder Assistenzhunde sowie soziale Ermäßigungen sollen grundsätzlich in die neue Beitragssatzung übernommen werden.

    Der Antrag sieht vor, dass sowohl die Aufhebungssatzung als auch die neue Beitragssatzung bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden. Die Beitragssatzung soll zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorberaten werden.

  • Wirtschaftsplan der Bochum Perspektive GmbH für 2026 zur Beschlussfassung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch den Aufsichtsrat soll der Rat der Stadt über den Plan entscheiden und die Gesellschaftervertreterin entsprechend anweisen.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026, bevor der Rat am 19. März 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Verwaltung empfiehlt, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen und die städtische Gesellschaftervertreterin anzuweisen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

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    Flächenentwicklung MARK 51°7 abgeschlossen

    Die Flächenentwicklung des Projekts MARK 51°7 wurde zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen, was gleichzeitig das Ende des Durchführungszeitraums der RWP-Förderung markiert. Grundsätzlich sind die Flächen vollständig vermarktet, jedoch haben die Interessenten für die Grundstücke 12 und 34 von ihren Bauvorhaben Abstand genommen. Die Vermarktung dieser Grundstücke wurde daher wieder aufgenommen, ihre Veräußerung ist für 2027 eingeplant.

    Finanzplanung 2026

    Der Erfolgsplan für 2026 sieht keine Erlöse aus Grundstücksverkäufen vor. Die Veräußerung der Grundstücke 12 und 34 in Höhe von 4,1 Millionen Euro ist erst für 2027 berücksichtigt. Stattdessen werden sonstige Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung von 0,35 Millionen Euro eingeplant.

    Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus laufenden Kosten für Reparaturen, Energiekosten der vermieteten Liegenschaften, Grundbesitzabgaben, Raumkosten, Versicherungen und dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Gewinn- und Verlustrechnung kommt zu einem voraussichtlichen negativen Jahresergebnis von 0,24 Millionen Euro.

    Liquiditätssituation

    Der Finanzplan zeigt einen Mittelbedarf von 0,58 Millionen Euro für 2026. Dem stehen Deckungsmittel in Höhe von 0,35 Millionen Euro gegenüber, die sich hauptsächlich aus Mieterlösen speisen. Der Plan stellt die Liquiditätsplanung für die gesamte Gesellschaft dar und berücksichtigt nicht nur geplante Investitionen.

  • Verwaltung erklärt Vorgehen bei Grundsteuer-Bescheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur fehlenden Information über rückwirkende Grundsteuer-Nachforderungen geantwortet. Grund für das Versäumnis war ein überraschendes Gerichtsurteil, das kurzfristig zu Änderungen bei der Jahresveranlagung führte.

    Hintergrund der CDU-Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte kritisiert, dass in den versandten Bescheiden über Grundbesitzabgaben für 2026 keine Grundsteuer erhoben wird, aber auch kein Hinweis darauf enthalten ist, dass diese nach Beschluss einer neuen Satzung rückwirkend festgesetzt wird. Die Fraktion sah hierin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und forderte bessere Information der Bürger über zu erwartende Nachforderungen.

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    Verwaltung wurde von Gerichtsurteil überrascht

    Die Verwaltung erklärte, sie habe ursprünglich für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eine Vorlage zur Anhebung der Hebesätze vorbereitet. Ein Informationsbeiblatt für Grundstückseigentümer war bereits erstellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2026, das den höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke als nicht steuergerecht einstufte, überraschte jedoch die Verwaltung.

    Da die Urteilsbegründung zum Zeitpunkt der Ratssitzung noch nicht vorlag, wurde die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Bei der automatisierten Erstellung der Bescheide wurde auf eine standardisierte Vorlage zurückgegriffen, wodurch der Hinweis auf die verzögerte Grundsteuer-Festsetzung fehlte.

    Information über andere Kanäle

    Die Verwaltung betonte, dass sie ihre Informationspflicht ernst nehme und andere Kanäle genutzt habe. Am 7. Januar 2026 wurde eine Pressemitteilung zum Sachstand veröffentlicht, die auch über die ausstehende Grundsteuer-Festsetzung informierte. Zusätzlich erfolgten Informationen über soziale Medien und die städtische Internetseite.

    Zusätzliches Informationsschreiben geplant

    Um die Grundstückseigentümer über die Nachfestsetzung zu unterrichten und sie an eine entsprechende Rücklage zu erinnern, will die Verwaltung kurzfristig ein zusätzliches Informationsschreiben mit entsprechenden Erläuterungen erstellen und versenden.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 geprüft und bestätigt

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Bilanzsumme von fast 30 Millionen Euro

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden soll.

    Entscheidung im Februar geplant

    Am 17. Februar 2026 soll der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen.

    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

  • Wirtschaftsplan 2026 der Wirtschaftsförderung Bochum zur Ratsentscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung – nun entscheidet der Rat über die weitere Vorgehensweise der städtischen Gesellschaftervertretung.

    Beratungsweg und Entscheidungsfindung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026, anschließend den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die finale Entscheidung fällt der Rat am 19. März 2026.

    Der Aufsichtsrat der WiFö hat den Plan bereits in seiner Sitzung vom 30. Januar beraten und der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung empfohlen. Mit dem Ratsbeschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, entsprechend zu votieren.

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    Schwerpunkt Breitbandversorgung

    Der Wirtschaftsplan 2026 wird maßgeblich durch das Förderprojekt „Breitbandversorgung“ geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Zuwendungen von 25,7 Millionen Euro für dieses Projekt. Der erforderliche Eigenanteil von 2,9 Millionen Euro wurde der WiFö bereits 2021 und 2025 von der Stadt zur Verfügung gestellt.

    Korrespondierend fallen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Fremdleistungen und Fremdarbeiten von 28,5 Millionen Euro an. Für 2026 ist eine zusätzliche Entnahme von 2,9 Millionen Euro vorgesehen, um den Eigenanteil zu kompensieren.

    Weitere Geschäftstätigkeiten

    Neben dem Breitbandprojekt betreibt die WiFö das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW. Dabei werden leerstehende Ladenlokale angemietet und zeitlich begrenzt zu günstigeren Konditionen an Unternehmen weitervermietet.

    Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf die Organisation von Gründungswettbewerben und Messeteilnahmen, unter anderem regelmäßig an der Expo Real in München.

    Personalentwicklung

    Eine wichtige Änderung betrifft den Personalbereich: Die Personalgestellung städtischer Mitarbeiter ist Ende 2024 ausgelaufen. Die Beschäftigten wurden entweder von der WiFö übernommen oder erhielten neue Aufgabenfelder bei der Stadt.

    Der Wirtschaftsplan gliedert sich in Erfolgsplan, Eigenkapitalentwicklung und Stellenplan. Auf einen eigenständigen Investitions- und Finanzplan wurde verzichtet, da keine größeren Investitionen geplant sind.

  • Stadtgestalter/Volt fragen nach Sanierungszustand der Brücken und Tunnel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt richtet eine umfassende Anfrage zum Zustand der Brücken- und Tunnelinfrastruktur an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Im Fokus stehen 480 Brückenbauwerke, von denen 23 in bedenklichem Zustand sind, sowie die Vermeidung langfristiger Folgekosten.

    Die Anfrage zur 4. Ratssitzung am 5. Februar 2025 thematisiert die komplexe Verantwortungsstruktur für Brücken und Tunnel in der Stadt. Während die Stadt als Baulastträgerin für Gemeinde- und Kreisstraßen sowie Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen zuständig ist, liegt die Verantwortung für Autobahnen beim Bund.

    Aktueller Bestand und bedenkliche Zustände

    Laut städtischer Mitteilung aus 2023 verfügt die Stadt über 480 Brückenbauwerke, darunter 200 Straßenbrücken, 115 Fußgänger- und Radfahrbrücken sowie drei Straßen-/Stadtbahnbrücken. Besorgniserregend: 23 Bauwerke erhielten Zustandsnoten von „nicht ausreichend“ bis „ungenügend“ nach DIN 1076.

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    Prüfungszyklen und Personalkapazitäten im Fokus

    Die Anfragenden problematisieren, dass viele Kommunen nicht über ausreichend qualifiziertes Personal für die vorgeschriebenen Prüfungszyklen verfügen. Hauptprüfungen müssen alle sechs Jahre, einfache Prüfungen alle drei Jahre und laufende Beobachtungen zweimal jährlich durchgeführt werden. Externe Dienstleister werden daher häufig beauftragt, was die Kommunen jedoch nicht von ihrer Fachaufsicht entbindet.

    Millionenschwerer Investitionsbedarf

    Die Stadtgestalter/Volt verweisen auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik, wonach fast jede zweite Straßenbrücke in Deutschland nicht in gutem Zustand ist. Der bundesweite Investitionsbedarf für kommunale Verkehrsinfrastruktur wird auf 20,5 Milliarden Euro beziffert.

    14 detaillierte Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt insgesamt 14 Fragen, die von der Personalausstattung über Prüffristen bis hin zu konkreten Investitionsvolumina reichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei:

    • Der Vollständigkeit und Aktualität der Brückenbücher
    • Den Zustandsklassen nach Traglastindex und deren Entwicklung seit 2000
    • Dem notwendigen Investitionsvolumen für Sanierungen
    • Erhaltungskonzepten und deren Wirtschaftlichkeit

    Innovative Konzepte und Zukunftsplanung

    Neben der Bestandsanalyse fragen die Stadtgestalter/Volt auch nach zukunftsweisenden Konzepten. Sie interessieren sich für Brückenentwicklungskonzepte zur besseren Vernetzung von Stadtquartieren und innovative Lösungen wie die winter-eis- und schneefreie Brücke in Tübingen.

    Tunnel und ÖPNV-Infrastruktur eingeschlossen

    Die Anfrage berücksichtigt auch die Tunnelanlagen und unterirdischen Haltestellen der BOGESTRA. Hier sollen Zustand, Sanierungsbedarf bis 2035 und die entsprechenden Finanzplanungen transparent gemacht werden.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgelegt werden.

  • Stadtrat soll Wirtschaftsplan der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung und bittet die Stadt um Kapitaleinzahlungen in Höhe von insgesamt 20,9 Millionen Euro.

    Beratungsweg und Beschlussempfehlung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März, bevor der Rat am 19. März final darüber entscheidet. Mit dem Beschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, dem Plan in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

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    Finanzierung erfordert hohe Kapitaleinzahlungen

    Der Aufsichtsrat der WEG empfiehlt der Stadt, für 2026 eine konsumtive Kapitaleinzahlung von 17,371 Millionen Euro sowie eine investive Kapitaleinzahlung von 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Die konsumtive Zahlung erfolgt bereits 2025 und wurde unter Vorbehalt am 18. Dezember 2025 geleistet.

    Ein großer Teil der konsumtiven Mittel fließt an die Tochtergesellschaften weiter: 6,0 Millionen Euro an die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH, 4,5 Millionen Euro an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH und 1,9 Millionen Euro an die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft.

    Schwerpunkte im Geschäftsbereich

    Der Wirtschaftsplan sieht verschiedene Entwicklungen vor: Die Umsätze aus der Parkraumbewirtschaftung sollen durch Stabilisierung nach Sanierungen und turnusmäßige Entgelterhöhungen steigen. Allerdings sind Sanierungsmaßnahmen beim Parkhaus Husemann-Platz (2026) und Konrad-Adenauer-Platz (2025-2028) mit Einnahmeausfällen verbunden.

    Bei den Gewerbemieten sinkt das Niveau, da der Mietvertrag mit der WiFö aufgelöst und durch eine Neujustierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ersetzt wird. Zudem entfällt die Investitionsmiete für Laborumbauten der chemischen Untersuchungsämter.

    Investitionen und Eigenkapitalentwicklung

    Der Investitions- und Finanzplan umfasst 5,8 Millionen Euro für 2026 beziehungsweise 40,7 Millionen Euro insgesamt. Die größten Positionen entfallen auf Flächen (35,2 Millionen Euro) und Parkhäuser (3,7 Millionen Euro). Geplante Generalsanierungen der Parkhäuser im Volumen von 11,6 Millionen Euro sind noch nicht eingeplant.

    Die Eigenkapitalquote soll sich von 31,3 Prozent Ende 2026 auf 26,4 Prozent Ende 2030 entwickeln. Zur Finanzierung sind in den Jahren 2029 und 2030 zusätzliche Entnahmen aus der Kapitalrücklage erforderlich.