Schlagwort: Gesundheit

  • BSW beantragt Besetzung der Ausschüsse mit eigenen Mitgliedern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe „BSW im Rat der Stadt Bochum“ hat einen Änderungsantrag zur Besetzung der städtischen Ausschüsse eingereicht. Marc Hölper und Sven-Eric Ratajczak sollen als Mitglieder in verschiedenen Gremien vertreten sein, unterstützt von mehreren sachkundigen Bürgern.

    Verteilung auf fünf Ausschüsse

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) möchte seine beiden Ratsmitglieder Marc Hölper und Sven-Eric Ratajczak in den wichtigsten Ausschüssen des Stadtrats positionieren. Der Antrag sieht vor, dass beide in allen fünf relevanten Ausschüssen vertreten sind – entweder als ordentliches Mitglied oder als Stellvertreter.

    Marc Hölper soll als ordentliches Mitglied im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HAFA), im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Kultur und Tourismus fungieren. Sven-Eric Ratajczak ist für die ordentliche Mitgliedschaft im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen.

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    Unterstützung durch sachkundige Bürger

    Zusätzlich zu den beiden Ratsmitgliedern benennt die BSW-Fraktion mehrere sachkundige Bürger für die Ausschussarbeit. Sabine Kleemann, Zoltán Kolja Schmidt, Tarek Nassar, Regina Henzig und Jutta Veronika Manke sollen in verschiedenen Gremien als sachkundige Bürger mitwirken. Steven Wallace ist speziell für den Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgeschlagen.

    Entscheidung im Rat

    Der Änderungsantrag wird am 19. März 2026 in der Ratssitzung behandelt. Ratsgruppenvertreter Sven-Eric Ratajczak hat den Antrag am 18. März 2026 bei Oberbürgermeister Jörg Lukat eingereicht.

  • Interfraktionelle Resolution fordert Schutz vor Leerfahrt-Kosten im Rettungsdienst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    CDU, SPD, Grüne und FDP-UWG sprechen sich gemeinsam gegen eine finanzielle Belastung von Bürgern für rettungsdienstliche Leerfahrten aus. Die Ratsfraktionen fordern Bund, Land und Krankenkassen zu einer einheitlichen Regelung auf.

    Leerfahrten als Teil erfolgreicher Rettungsarbeit

    Der Stadtrat zeigt sich besorgt über die anhaltenden Unklarheiten bei der Finanzierung von sogenannten „Leerfahrten“ im Rettungsdienst. Wie die Fraktionen in ihrer gemeinsamen Resolution betonen, handele es sich dabei in vielen Fällen nicht um „Fehlfahrten“, sondern um Ausdruck erfolgreicher rettungsdienstlicher Arbeit. Dies sei etwa dann der Fall, wenn Patienten vor Ort medizinisch versorgt werden können und ein Transport ins Krankenhaus nicht erforderlich ist.

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    Schutz vor finanzieller Belastung

    Die Resolution macht deutlich, dass Menschen in akuten Notlagen nicht befürchten müssten, für das Anfordern von Hilfe finanziell belastet zu werden. In einem solidarischen Gesundheitssystem sei es Aufgabe der Gemeinschaft, die Kosten einer notwendigen Notfallversorgung zu tragen. Bis zu einer eindeutigen gesetzlichen Regelung dürften den Betroffenen möglichst keine Gebühren oder Kostenbescheide entstehen.

    Forderungen an Bund, Land und Krankenkassen

    Der Rat fordert Land und Krankenkassen auf, konstruktiv an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken und ihrer Verantwortung für eine verlässliche Notfallversorgung gerecht zu werden. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgerufen, zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die die Leistungspflicht der Krankenkassen für Rettungsdiensteinsätze – einschließlich notwendiger Leerfahrten – eindeutig und rechtssicher festschreibt.

    Die Resolution wird in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt und ist von Vertretern aller vier Fraktionen unterzeichnet worden.

  • SPD fragt nach einem Jahr Bildungs- und Teilhabepaket-Reform

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion will wissen, wie sich die Umstrukturierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgewirkt hat. Seit Februar 2025 ist das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger zuständig, während das Jugendamt weiterhin andere Rechtskreise betreut.

    Geteilte Zuständigkeiten seit einem Jahr

    Seit dem 1. Februar 2025 sind die Zuständigkeiten für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgeteilt: Das Jobcenter betreut Familien im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), während das Jugendamt weiterhin für Haushalte nach Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld, Kinderzuschlag) und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist.

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar 2025 Fragen zu dieser Umstrukturierung gestellt und möchte nun ein Jahr später eine Bilanz ziehen. In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. März 2026 erbittet sie Informationen zu den aktuellen Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten.

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    Personalausstattung und aufgetretene Probleme

    Die Fraktion möchte wissen, wie die BuT-Bereiche in beiden Institutionen personell ausgestattet sind und wie sich die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente im Vergleich zu vor der Umstrukturierung entwickelt hat. Zudem fragt sie nach aufgetretenen Problemen und möglichen Beschwerden von Leistungsberechtigten, Schulen oder Anbietern.

    Einheitliche Rechtsanwendung im Fokus

    Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwischen Jobcenter und Jugendamt. Die SPD will wissen, wer gemeinsame Vorgaben zu Bewilligungskriterien festlegt und welche Vorkehrungen bei rechtskreiswechselnden Berechtigten getroffen wurden, um eine unterbrechungsfreie Leistungsgewährung zu sichern.

    Inanspruchnahmequoten und Mittelabflüsse

    Detaillierte Zahlen zu Inanspruchnahmequoten und Mittelabflüssen in den einzelnen Teilleistungen nach Rechtskreis seit 2021 sollen Aufschluss über die Entwicklung geben. Die Verwaltung soll einschätzen, ob sie in bestimmten Bereichen Verbesserungsbedarf sieht.

    Erneuter Vorstoß für digitale Bildungskarte

    Die SPD greift auch das Thema einer digitalen Bildungskarte auf, das sie bereits früher angesprochen hatte. Nach Kenntnis der Fraktion handelt es sich dabei nicht um eine Bezahlkarte, sondern um eine onlinegestützte Form der Leistungserbringung direkt an die Anbieter. Mit Verweis auf hohe Inanspruchnahmequoten in Hamm und anderen Kommunen mit Bildungskarte fragt sie, ob ein solches System auch zur Stärkung der Bochumer Vereinslandschaft beitragen könnte.

  • Grüne beantragen Umbesetzungen in zwei städtischen Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat für die Ratssitzung am 19. März 2026 Personalwechsel in zwei städtischen Gremien beantragt. Betroffen sind der Beirat der JVA Krümmede und der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

    Wechsel im JVA-Beirat

    Im Beirat der Justizvollzugsanstalt Krümmede soll Sonja Lohf durch Marvin Rübhagen ersetzt werden. Der Beirat überwacht die Bedingungen in der Justizvollzugsanstalt und fungiert als Bindeglied zwischen der Einrichtung und der Öffentlichkeit.

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    Neuer Sachkundiger Bürger im Sozialausschuss

    Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales benennen die Grünen Dr. Jens Eyding als sachkundigen Bürger für eine stellvertretende Mitgliedschaft. Sachkundige Bürger erweitern die Fachkompetenz der Ausschüsse um externe Expertise, haben aber kein Stimmrecht.

    Der Antrag ist von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny unterzeichnet und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Ratsfraktionen sollen Vertreter für Kommunale Gesundheitskonferenz entsenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadt Bochum fordert alle im Rat vertretenen Fraktionen auf, jeweils einen Vertreter und eine Stellvertretung für die Kommunale Gesundheitskonferenz zu benennen. Der Rat soll am 5. Februar über die Entsendungen entscheiden.

    Alle Ratsfraktionen haben Entsendungsrecht

    Gemäß § 6 der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) hat jede im Rat vertretene Fraktion das Recht, einen Vertreter in dieses Gremium zu entsenden. Betroffen sind die Fraktionen SPD, CDU, AfD, Die Grünen und Die Linke.

    Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 28. Januar 2026 vorbereitet. Die endgültige Entscheidung über die Entsendungen soll der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar treffen.

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    Aufgaben der Kommunalen Gesundheitskonferenz

    Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde gemäß § 22 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) gebildet. Sie dient der Beratung über gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene und gibt bei Bedarf Empfehlungen ab.

    Darüber hinaus wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Beschlussvorlage enthält noch keine konkreten Namen für die zu entsendenden Vertreter – diese müssen von den Fraktionen noch benannt werden.

  • Matheuszik erkundigt sich nach Klagen gegen Krankenhausplanung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    CDU-Ratsherr Jens Matheuszik fragt im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach den Auswirkungen der landesweiten Klagen gegen die neue Krankenhausplanung auf die Bochumer Kliniken.

    Rund 90 Klagen gegen Landesplanung

    In seiner mündlichen Anfrage bezieht sich Matheuszik auf Presseberichte, wonach es „einige dutzend Klagen gegen die neue Krankenhausplanung des Landes“ gibt. Die letzte ihm bekannte Zahl seien 90 Klagen gewesen. Nach seinem Kenntnisstand gehen jedoch keine dieser Klagen von Bochumer Krankenhäusern aus.

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    Mögliche Auswirkungen auf lokale Kliniken

    Matheuszik möchte wissen, ob erfolgreiche Klagen aus Nachbarstädten Auswirkungen auf die Bochumer Krankenhäuser haben könnten. Er selbst verneint dies aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus den durchgeführten Anhörungen zur Krankenhausplanung.

    Die Anfrage wird am 5. März 2025 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales behandelt.

  • Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will ambulante Pflege stärker in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einbeziehen, um stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll bezahlbares Service-Wohnen ausgebaut werden. Das geht aus einer Antwort auf Anfragen der Linken-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung hervor.

    Die Verwaltung setzt auf eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung, wie im „Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030“ vorgesehen. Ambulante Pflege soll dabei als wichtiger Partner in der niederschwelligen Versorgung vor Ort eingebunden werden.

    Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel

    Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ (Caring Communities) folgen.

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    VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau

    Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.

    Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.

    Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant

    Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen „Bochumer Standards“ für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.

    Innovative Ansätze gegen Altersarmut

    Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt „#wegeweisend“ geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.

    Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.

    Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege

    Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.

    Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.

  • Die Linke stellt kritische Fragen zum geplanten Missimo-Projekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat hinterfragt die Notwendigkeit des Landesprojekts Missimo für Bochum und warnt vor möglichen Diskriminierungen marginalisierter Gruppen. In einer Anfrage fordert sie detaillierte Informationen über das Ausmaß von Sozialleistungsmissbrauch und alternative Lösungsansätze.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat umfangreiche Nachfragen zum geplanten Missimo-Projekt gestellt, nachdem CDU, UWG und FDP einen entsprechenden Antrag zur Teilnahme am Landesprogramm NRW vorgelegt haben. Das Projekt soll nach Ansicht der Antragsteller zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch beitragen.

    Sorge vor Generalverdacht gegen marginalisierte Gruppen

    Die Linksfraktion äußert erhebliche Bedenken gegen das ordnungspolitische Instrument. Sie befürchtet, dass „mehrfach marginalisierte (insbesondere rassifizierte und von Armut betroffene) Menschen oder Personengruppen unter Generalverdacht gestellt werden“ könnten. Zudem bezweifelt die Partei die Wirksamkeit des Projekts zur Bekämpfung organisierter, krimineller Strukturen.

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    Konkrete Zahlen zum Problemausmaß gefordert

    In ihrer sechsteiligen Anfrage verlangt die Linksfraktion zunächst eine Einschätzung von Verwaltung, Ordnungsamt, Arbeitsamt und Polizei zur Größenordnung von Betrugsfällen beim Kindergeld- und Sozialbezug in Bochum. Konkret will sie wissen, wie viele Fälle in den vergangenen fünf Jahren verfolgt oder aufgedeckt wurden.

    Alternative: Bestehende Kooperationen stärken

    Als Alternative schlägt Die Linke vor, bestehende Kooperationen zwischen den Behörden zu qualifizieren. Sie verweist auf frühere Ordnungspartnerschaften zwischen Jugendamt, Polizei, Ordnungsamt, Arbeitsverwaltung und Gesundheitsamt und fragt, ob diese Strukturen gestärkt werden könnten.

    Datenschutz und sozialarbeiterische Begleitung

    Weitere Kritikpunkte betreffen den Datenschutz und die soziale Betreuung. Die Fraktion will wissen, wie Verdachtsfälle gemeldet werden und wie Generalverdacht verhindert werden soll. Basierend auf Erfahrungen aus anderen Städten wie Hagen fordert sie eine niederschwellige sozialarbeiterische Begleitung, um zu verhindern, dass betroffene Menschen „in die Illegalität getrieben werden“.

    Abschließend erkundigt sich die Partei nach den finanziellen Aufwendungen des Projekts und den entsprechenden Kostenträgern. Die Fraktion bittet um sowohl mündliche als auch schriftliche Antworten in der Ausschusssitzung.

  • Alle Fraktionen beantragen gemeinsam Berufung sachkundiger Einwohner in Fachausschüsse

    Ein gemeinsamer Antrag aller Ratsfraktionen soll die Besetzung der städtischen Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern regeln. Insgesamt werden 35 Personen für acht verschiedene Ausschüsse vorgeschlagen, darunter Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Schulen.

    Breiter Konsens aller Fraktionen

    Der Antrag wird von allen im Rat vertretenen Fraktionen gemeinsam gestellt: SPD, CDU, Grüne, UWG (Freie Bürger), FDP und BSW. Dies unterstreicht die überparteiliche Bedeutung der Ausschussarbeit mit externer Expertise. Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Berufungen entscheiden.

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    Ausschüsse erhalten fachliche Verstärkung

    Die meisten Personen – neun an der Zahl – sollen in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales berufen werden. Hier sind Vertreter aller großen Wohlfahrtsverbände vorgesehen: AWO (Michaela Schröder), Diakonie (Sven Pernak), DGB (Bettina Gantenberg), Caritas (Alexander Mauer), DRK (Corinna Malchin) und Paritätischer Wohlfahrtsverband (Margarita Tomczak). Zusätzlich soll Elina Domnina die jüdische Gemeinde vertreten.

    Besondere Regelungen für Schulausschuss

    Der Ausschuss für Schule und Bildung erhält eine besondere Struktur: Neben zwei sachkundigen Einwohnern (Manuela Wienhauer und Céline Spieker) werden auch Vertreter der Kirchen und Schulen berufen. Die katholische Kirche wird durch Dr. Elisabeth Hennecke, die evangelische durch Dr. Elke Jüngling vertreten. Als Schulvertreterinnen sind Susanne Muthig-Beilmann und Tanja Knopp vorgesehen.

    Kontinuität durch bisherige Sachkundige Bürger

    In mehreren Ausschüssen sollen bisherige sachkundige Bürger ihre Arbeit fortsetzen, darunter Georg Steingass (Beteiligungen und Controlling), Martin Lenz (Kultur und Tourismus) und Lars Kreutner (Sport, Bewegung und Freizeit). Der Antrag sieht vor, dass alle bisherigen sachkundigen Bürger automatisch zu sachkundigen Einwohnern werden, falls sie gewählt werden.

    Antrag zur Berufung sachkundiger Einwohner in Fachausschüsse (PDF)

  • Alle Ratsfraktionen beantragen Wiedererrichtung des Seniorenbeirats

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam die Wiedererrichtung des Beirats „Leben im Alter“ für die laufende Wahlperiode bis 2030 beantragt. Das Gremium soll sich künftig um seniorengerechte Stadtplanung, Pflegeinfrastruktur und generationenübergreifendes Zusammenleben kümmern.

    Breite Themenpalette für den Seniorenbeirat

    Der Beirat soll nach dem Willen der Antragsteller ein umfangreiches Aufgabenspektrum erhalten. Dazu gehören die Beratung der Grundsätze des Lebens im Alter, die Planung einer seniorengerechten Stadt sowie die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen. Weitere Schwerpunkte sind die Gestaltung einer alters- und alternsgerechten Infrastruktur im Wohn- und Lebensumfeld sowie die Förderung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben.

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    Seniorengerechte Planungen in verschiedenen Bereichen

    Besondere Aufmerksamkeit soll der Beirat seniorengerechten Planungen in den Bereichen Wohnraumversorgung, Mobilität, Sicherheit sowie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung widmen. Auch eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur und das Miteinander der Generationen im Quartier stehen auf der Agenda.

    Zusammensetzung und Arbeitsweise

    Der Beirat soll aus dreizehn Mitgliedern bestehen, die nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer vom Rat gewählt werden. Zusätzlich können alle im Rat vertretenen Fraktionen je ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied benennen. Als zuständiger Fachausschuss für die Anregungen des Beirats ist der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgesehen.

    Geschäftsordnung wird überarbeitet

    Die Verwaltung soll die Geschäftsordnung des Beirats redaktionell und inhaltlich überarbeiten und dabei die Amtszeit an die Wahlperiode des Rates koppeln. Die geänderte Geschäftsordnung muss anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.

    Der Antrag ist von allen sieben Ratsfraktionen unterzeichnet: SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Er soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden.

    Vollständigen Antrag zur Wiedererrichtung des Seniorenbeirats lesen