Schlagwort: Gesundheit

  • Stadt passt Fleischuntersuchungsgebühren nach Wegfall der Rechtsgrundlage an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt muss ihre Fleischuntersuchungsgebührensatzung überarbeiten, nachdem das Land NRW die bisherigen Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungen gestrichen hat. Seit Ende Mai 2024 können bestimmte Gebühren nicht mehr erhoben werden, obwohl die Leistungen weiterhin erbracht werden.

    Rechtslücke seit Mai 2024

    Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 14. Mai 2024 wurden die Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungsgebühren gestrichen. Die Verordnung trat am 30. Mai 2024 in Kraft. Seitdem konnte die Stadt keine Rückstandsuntersuchungsgebühren mehr an die Gebührenzahler weiterberechnen, obwohl diese Leistung weiterhin erbracht wurde.

    Die Stadt hat seit dem Wegfall der Tarifstelle lediglich Gebührenbescheide für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung verschickt, jedoch ohne die Rückstandsuntersuchungsgebühren.

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    Neue Systematik bei der Abrechnung

    Der Gesetzgeber hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW neue Tarifstellen geschaffen (6.1.2.9 bis 6.1.2.9.7). Diese weisen eine neue Systematik auf: Die Abrechnungsbasis ist nicht mehr das geschlachtete Tier, sondern die Stichprobe. Die neuen Gebührensätze berücksichtigen dies, indem die Kosten für Rückstandsuntersuchungen auf die geschlachteten Tiere umgerechnet werden.

    Auswirkungen auf verschiedene Tierarten

    Die Umstellung führt zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gebührentarifen:

    • Bei ausgewachsenen Rindern und Jungrindern reduzieren sich die Rückstandsuntersuchungsgebühren

    • Bei Schafen und Ziegen steigen die Rückstandsuntersuchungsgebühren an


    Die Gesamttarife für 2024 (ab 30.05.2024) liegen beispielsweise bei ausgewachsenen Rindern bei 9,87 Euro (vorher 10,11 Euro) und bei Schafen und Ziegen über 12 kg bei 2,34 Euro (vorher 2,07 Euro).

    Konsultationsverfahren durchgeführt

    Gemäß EU-Verordnung Nr. 2017/625 wurde vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde im Bochumer Amtsblatt veröffentlicht, und die betroffenen Gebührenpflichtigen wurden separat angeschrieben. Die Frist für Anregungen und Bedenken lief bis zum 17. Oktober 2025. Es wurden keine substanziellen Einwendungen erhoben.

    Weitere Anpassungen an neue Rahmenbedingungen

    Neben der Anpassung der Rückstandsuntersuchungsgebühren wird die Satzung an veränderte Betriebsabläufe angepasst:

    • Die Tarifstelle für Schweineschlachtungen wird gestrichen, da der Schlachthof keine Schweineschlachtungen mehr durchführt

    • BSE-Untersuchungen werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt, weshalb diese Tarifstelle ebenfalls entfällt


    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Die Satzung soll rückwirkend zum 30. Mai 2024 in Kraft treten.

  • Ordnungsamt benötigt 280.000 Euro für Tierheim-Zuschüsse und Gebührenausfälle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Ordnungs- und Veterinäramt braucht zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro. Der Mehrbedarf entsteht durch gesunkene Einnahmen bei Schlachtgebühren und höhere Kosten für die Betreuung von Fundtieren. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. Dezember über die überplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden.

    Schlachtgebühren brechen um 260.000 Euro ein

    Der größte Teil des Mehrbedarfs von 180.000 Euro entsteht durch Mindereinnahmen bei den Verwaltungsgebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Die Fallzahlen im Schlachtbetrieb sind unterjährig gesunken, wodurch auch die je Schlachtung erhobenen Gebühren zurückgegangen sind.

    Die Höhe des Schlachtaufkommens ist laut Verwaltung nicht konkret planbar, da sie von verschiedenen Faktoren wie Schlachterlös, Anzahl der Schlachttiere sowie Krankheiten und Seuchen abhängt. Von den 260.000 Euro Minderertrag können nur 80.000 Euro innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.

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    Tierheim erhält deutlich höhere Zuschüsse

    Weitere 100.000 Euro Mehrbedarf entstehen bei den Ordnungsangelegenheiten, hauptsächlich durch zusätzliche Zuschüsse für das Tierheim. Der Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung übernimmt als Pflichtaufgabe die Verwahrung und Pflege von Fund- und sichergestellten Tieren und erhält dafür regulär 541.000 Euro jährlich.

    Aufgrund erheblich gestiegener Kosten prognostizierte der Tierschutzverein am 14. November Gesamtkosten von rund 1,12 Millionen Euro für 2025. Ohne zusätzliche Finanzierung könnten eventuell nicht mehr alle Tiere aufgenommen werden. Die Stadt gewährte bereits einen außervertraglichen Zuschuss von 100.000 Euro und vereinbarte zu Jahresbeginn weitere 80.000 Euro zur Kostenabmilderung.

    Quarantäne-Container verursachen Mehrkosten

    Zusätzliche 12.000 Euro entstanden durch zwei fertiggestellte Katzen-Quarantänecontainer. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 62.000 Euro, während nur 50.000 Euro dafür veranschlagt waren.

    IT-Mittel als Deckungsquelle

    Die erforderlichen 280.000 Euro sollen aus dem Budget des Amts für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation stammen. Dort werden veranschlagte Mittel für bestehende Datennetzwerke nicht vollumfänglich benötigt, da durch den Ausbau der Datennetze vermehrt Positionen investiv statt konsumtiv verbucht werden konnten.

  • Rettungsdienstgebühren steigen 2026 um über 20 Prozent

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt will die Gebühren für Rettungsdienst und Notarzteinsatz deutlich anheben. Ein Rettungstransport soll künftig 1.171 Euro statt bisher 949 Euro kosten. Die Krankenkassen verweigern weiterhin ihr Einvernehmen.

    Gebührenerhöhung um mehr als 20 Prozent geplant

    Der Rat soll am 18. Dezember die 36. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst beschließen. Damit würden sowohl Rettungstransporte als auch Krankentransporte mit Rettungswagen von derzeit 948,90 Euro auf 1.171,31 Euro steigen – ein Plus von 23,4 Prozent. Notarzteinsätze sollen von 885,31 Euro auf 914,40 Euro angehoben werden.

    Der Gesamtgebührenbedarf steigt von 38,2 Millionen Euro in 2025 auf 46,4 Millionen Euro in 2026 – ein Anstieg um 21,4 Prozent.

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    Unterdeckungen aus Vorjahren belasten Kalkulation

    Fast die Hälfte der Kostensteigerung (rund 4 Millionen Euro) geht auf Unterdeckungen der Jahre 2022 bis 2024 zurück. Weitere Kostentreiber sind zusätzliche Personalstellen, Tarifsteigerungen und die Inbetriebnahme neuer Rettungswachen. Auch gestiegene Anschaffungspreise für Rettungswagen und die technische Ausstattung für den Telenotarzt schlagen sich in den Gebühren nieder.

    Streit mit Krankenkassen über Fehleinsätze

    Die Krankenkassen verweigern ihr Einvernehmen zu den Tariferhöhungen. Streitpunkt sind sogenannte Fehleinsätze – Einsätze ohne Transport. Die Krankenkassen sehen das Bundesrecht (SGB V) als maßgeblich an, nach dem sie diese Kosten nicht übernehmen müssen. Die Stadt beruft sich hingegen auf das Landesrettungsgesetz NRW, das die Berücksichtigung von Fehleinsätzen in der Gebührenkalkulation ausdrücklich vorsieht.

    Bereits im Oktober 2025 kündigten die Krankenkassen an, die städtischen Gebühren 2025 um rund 20 Prozent auf Festbeträge zu reduzieren. Für 2026 drohen sie mit demselben Vorgehen.

    Krankentransport bleibt in privater Hand

    Der reine Krankentransport wird weiterhin hauptsächlich durch private Unternehmen und Hilfsorganisationen erbracht. Eine geplante Rekommunalisierung scheiterte am Widerstand gegen die Kostenübernahme für Fehleinsätze. Die Feuerwehr führt nur noch Krankentransporte im Rahmen der Spitzenabdeckung durch.

    Für 2026 prognostiziert die Stadt 32.600 Rettungstransporte und Spitzenabdeckungs-Einsätze sowie 9.000 Notarzteinsätze.

  • Verwaltung schlägt Änderung des Gesellschaftsvertrags für SBO vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen soll künftig allein durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin erfolgen. Der Rat berät am 18. Dezember über eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

    Die Verwaltung beantragt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH. Ziel ist es, die Vertretungsregelungen in der Gesellschafterversammlung an den städtischen Konzern-Standard anzupassen.

    Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden

    Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.

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    Bewährtes Modell soll übernommen werden

    In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.

    Politische Einflussnahme bleibt gesichert

    Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Kooperation mit Ruhr-Universität: Gesundheitsamt bildet Medizinstudierende aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das städtische Gesundheitsamt wird künftig Medizinstudierende im Praktischen Jahr ausbilden. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Ruhr-Universität Bochum soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Entscheidung vorgelegt werden.

    Ausbildungsplatz im öffentlichen Gesundheitswesen

    Die Verwaltung schlägt vor, einen Kooperationsvertrag mit der Ruhr-Universität Bochum abzuschließen, der die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr regelt. Das Gesundheitsamt verpflichtet sich dabei, pro Tertial einen Medizinstudierenden im Fachbereich des öffentlichen Gesundheitswesens auszubilden.

    Das Praktische Jahr stellt den abschließenden Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums dar. Den Studierenden soll ermöglicht werden, ein Tertial im städtischen Gesundheitsamt zu verbringen und damit Einblicke in den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zu erhalten.

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    Fachliche Betreuung durch Spezialisten

    Die praktische Anleitung der Studierenden erfolgt in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes. Durchgeführt wird sie von zur Ausbildung befugten Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGD).

    Strategische Partnerschaft geplant

    Laut Verwaltung soll die Stadt von einer strategischen Partnerschaft in Lehre, Forschung und Krankenversorgung mit der Ruhr-Universität profitieren. Die Kooperation ermöglicht eine vielseitigere Ausbildung der angehenden Mediziner.

    Finanzielle Ausstattung

    Für die Ausbildung sind monatliche Kosten von 450 Euro pro Studentin oder Student vorgesehen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales entscheidet am 16. Dezember 2025 über die Vorlage.

  • Grüne fordern besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Grünen-Ratsfraktion hat eine umfassende Anfrage zum Opferschutz gestellt und fordert mehr Prävention gegen Gewalt an Frauen. Sie kritisieren die unzureichende Umsetzung der Istanbul-Konvention und wollen konkrete Zahlen zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Stadt.

    Die Grünen im Rat haben eine detaillierte Anfrage zum Thema Opferschutz für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025 eingereicht. Hintergrund sind alarmierende bundesweite Statistiken: Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal sexualisierte oder körperliche Gewalt, durchschnittlich 15 Frauen pro Stunde werden Opfer von Partnerschaftsgewalt.

    Kritik an mangelnder Umsetzung der Istanbul-Konvention

    Besonders besorgniserregend sei laut der Anfrage, dass jeder dritte Mann zwischen 18 und 35 Jahren Gewalt gegen Frauen „okay“ findet. Die Grünen kritisieren, dass Deutschland die Istanbul-Konvention nicht stark genug umsetze und dem „dramatischen Trend des Erstarkens eines gewalttoleranten männlichen Rollenbilds“ entschieden entgegengewirkt werden müsse.

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    Umfangreicher Fragenkatalog an die Verwaltung

    Die Ratsfraktion möchte konkrete Zahlen zu Anzeigen wegen häuslicher Gewalt und Übergriffen im öffentlichen Raum zwischen 2020 und 2025 erfahren. Außerdem fragen sie nach der Anzahl von Femiziden und versuchten Morden in den letzten zehn Jahren.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den vorhandenen Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Präventionsmaßnahmen in Schulen, Jugendeinrichtungen und für Erwachsene. Die Grünen wollen auch wissen, ob es bereits Formate gibt, in denen Stadt, Träger, Polizei und Organisationen das Thema gemeinsam bearbeiten.

    Forderung nach zweitem Frauenhaus

    Besonders konkret wird die Anfrage beim Thema Frauenhaus: Die Grünen verweisen auf eine frühere Antwort der Verwaltung, wonach „ein Bedarf und entsprechend der Istanbul-Konvention auch die Notwendigkeit die Aufnahmemöglichkeiten zu erhöhen“ bestehe. Sie fordern die Einrichtung eines runden Tisches zur Thematik eines zweiten Frauenhauses, beispielsweise mit der AG Wohlfahrt.

    Social Media als Präventionsinstrument

    Darüber hinaus interessieren sich die Grünen für den Einsatz von Social Media-Kampagnen in der Präventionsarbeit und möchten wissen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche perspektivisch noch folgen könnten.

  • BSW fragt nach Krankenstand in bürgernahen Servicebereichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die BSW-Ratsgruppe will wissen, ob erhöhte Krankenstände zu den beklagten langen Wartezeiten bei städtischen Dienstleistungen beitragen. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Lukat fordert sie Auskunft über die Situation in Bereichen mit direktem Bürgerkontakt.

    Bürgerbeschwerden über schlechten Service

    Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat nach eigenen Angaben in Bürgersprechstunden und auf anderen Wegen mehrere Beschwerden von Bürgern über lange Wartezeiten und schleppenden Service in verschiedenen städtischen Dienstleistungsbereichen wahrgenommen.

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    Konkrete Fragen zum Krankenstand

    Vor diesem Hintergrund richtet BSW-Fraktionsvorsitzender Sven Ratajczak zwei konkrete Fragen an die Verwaltung: Zunächst will er wissen, ob der Krankenstand der Mitarbeitenden in Servicedienstleistungen mit direktem Bürgerkontakt bekannt ist und ob dieser in diesem Jahr höher liegt als in den vorangegangenen Jahren.

    Vergleich mit Gesamtbelegschaft gefordert

    Die zweite Frage zielt auf einen Vergleich ab: Die BSW-Ratsgruppe möchte erfahren, ob der Krankenstand in den bürgernahen Servicedienstleistungen signifikant vom durchschnittlichen Krankenstand aller städtischen Angestellten abweicht.

    Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eingereicht worden.

  • Eine Praxis in Bochum bietet operative Schwangerschaftsabbrüche an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Gesundheitsamt informiert über das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen in der Stadt. Laut Bundesärztekammer ist aktuell eine Praxis in Bochum verzeichnet, die operative Eingriffe durchführt. Im Umkreis von 20 Kilometern stehen fünf weitere Einrichtungen zur Verfügung.

    Nachfolgeregelung gesichert

    Auf eine Anfrage von Frau Lohf im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte das Gesundheitsamt mit, dass nach Informationen der Bundesärztekammer eine Praxis in der Stadt operative Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Das Angebot bleibe auch durch eine getroffene Nachfolgeregelung erhalten, heißt es in der Antwort von Dr. Cordula Kloppe.

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    Fünf Einrichtungen im Umkreis

    Im Umkreis von 20 Kilometern um die Innenstadt sind insgesamt fünf Praxen und Kliniken gelistet, die sowohl operative als auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Verwaltung verweist dabei auf die Liste der Bundesärztekammer, die nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz geführt wird.

    Rechtliche Vorgaben erfüllt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt ein Angebot als ausreichend, wenn entsprechende Einrichtungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb eines Tages erreichbar sind. Die ELSA-Studie definiert die Erreichbarkeit als angemessen, wenn eine Einrichtung innerhalb von 40 Pkw-Fahrminuten erreicht werden kann.

    Die Antwort wird auch der Kommunalen Gesundheitskonferenz zur Verfügung gestellt.

  • Verzögerungen bei Telenotarzt-System – Ersthelfer-App kommt 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Einführung des Telenotarzt-Systems verzögert sich aufgrund von Vergabeproblemen bis zur zweiten Jahreshälfte 2026. Parallel wird eine Ersthelfer-App in interkommunaler Zusammenarbeit ausgeschrieben und ein Runder Tisch zur Verbesserung der präklinischen Notfallversorgung gegründet.

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand von drei wichtigen Innovationsprojekten im Rettungsdienst, die erhebliche Auswirkungen auf die Notfallversorgung haben werden.

    Telenotarzt-System wird später eingeführt

    Das geplante Telenotarzt-System kann nicht wie ursprünglich vorgesehen im vierten Quartal 2025 starten. Eine Vergaberüge eines unterlegenen Unternehmens führte zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens. Die Trägergemeinschaften mittleres und östliches Ruhrgebiet werden das Verfahren unter externer juristischer Federführung neu ausschreiben.

    Das System soll in „doppelt interkommunaler Zusammenarbeit“ etabliert werden: Die Stadt fungiert als Kernträger für die Trägergemeinschaft mittleres Ruhrgebiet mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne und kooperiert zusätzlich mit Dortmund als Kernträger der Trägergemeinschaft östliches Ruhrgebiet.

    Unabhängig von der Technik-Beschaffung laufen die Vorbereitungen für die Personalgestellung der Telenotärztinnen und Telenotärzte weiter.

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    Ersthelfer-App startet 2026

    Ab 2026 stehen Haushaltsmittel für eine Ersthelfer-App bereit, die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027 vorgesehen ist. Das digitale System soll bei lebensbedrohlichen Notfällen qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Einsatzortes alarmieren, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

    Die Ausschreibung erfolgt erneut in interkommunaler Zusammenarbeit mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei voraussichtlich Gelsenkirchen die Federführung übernimmt. Ziel ist ein einheitliches System in der Region, damit sich Ersthelfer nicht in mehreren Apps registrieren müssen.

    Runder Tisch für bessere Notfallversorgung

    Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein „Runder Tisch Präklinische Notfallversorgung“ gegründet. Beteiligt sind neben der Feuerwehr unter anderem der Sozial-Psychiatrische Dienst, das Jugendamt, die Altenhilfe, das Palliativnetzwerk und die Kassenärztliche Vereinigung.

    Das Gremium soll Lösungen für Situationen entwickeln, in denen Bürger zwar Hilfe benötigen, aber keinen Rettungsdienst oder Krankenhaustransport brauchen. Oft handelt es sich um sozial-psychiatrische oder aufschiebbare gesundheitliche Notstände, bei denen die Betroffenen dennoch den Notruf 112 wählen.

    Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure und zielgerichteteres Handeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Begriff „Vorbeugender Rettungsdienst“ zusammengefasst, der auch im aktuellen Entwurf zur Novellierung des NRW-Rettungsgesetzes Eingang gefunden hat.

  • SPD, Grüne und Die Linke fordern Gesundheitskiosk für Bochum-Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Abstimmungsergebnis:
    Enthaltungen: 4 (CDU)
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke)

    Drei Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wollen die Verwaltung beauftragen, ein Konzept für einen Gesundheitskiosk zu entwickeln. Besonders die Stadtteile Hamme, Hofstede und Riemke sowie die Innenstadt sollen als mögliche Standorte geprüft werden.

    Die SPD-Fraktion, die Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen gemeinsamen Antrag eingereicht, um die gesundheitliche Versorgung im Stadtbezirk zu verbessern. Mit dem am 4. Januar 2026 vorgelegten Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept für einen Gesundheitskiosk in Bochum-Mitte zu erstellen.

    Vorbild Wattenscheid bereits umgesetzt

    Als Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass im Februar 2025 bereits ein Gesundheitskiosk in Wattenscheid eröffnet wurde. Auch die Menschen in Bochum-Mitte hätten einen großen Bedarf für eine solche Einrichtung, argumentieren David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Paul (Die Linke).

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    Kosten und Standorte sollen ermittelt werden

    Das zu entwickelnde Konzept soll unter anderem die Kosten und geeignete Standorte ermitteln. Besonders in den Fokus genommen werden sollen dabei die Stadtteile Hamme, Hofstede und Riemke sowie die Innenstadt. Die Verwaltung soll das fertige Konzept in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorstellen.

    Niedrigschwellige Beratung als Ziel

    Mit dem Gesundheitskiosk wollen die Fraktionen eine wohnortnahe und niedrigschwellige Möglichkeit für Beratungs- und Vorsorgeangebote zu gesundheitlichen und sozialen Themen schaffen. „Nicht alle Menschen haben die Mittel oder die Zeit, sich gesund zu ernähren, viel Sport zu treiben oder sich um ihre psychische Gesundheit zu kümmern“, heißt es in der Begründung des Antrags.