Kategorie: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

  • Fraktionsübergreifender Änderungsantrag zur Ausschussleitungswahl

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Ein breites Bündnis aus sieben Fraktionen hat einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der Ausschussleitung für Chancengerechtigkeit und Integration eingereicht. SPD-Politikerin Aselya Dilbas soll zur Vorsitzenden gewählt werden.

    Vorschlag für die Ausschussleitung

    Der Änderungsantrag sieht vor, Aselya Dilbas von der SPD zur Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zu wählen. Als stellvertretende Vorsitzende sollen Irina Becker (CDU-Ratsfraktion) und Marta Taş (Grüne Liste Vielfalt) fungieren.

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    Breite Unterstützung verschiedener Fraktionen

    Der Antrag wird von einem ungewöhnlich breiten Spektrum getragen: Neben den SPD-Fraktionen und der CDU-Ratsfraktion sowie dem CDU-Forum Integration unterstützen auch die Grünen-Fraktionen und die Grüne Liste Vielfalt sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht den Vorschlag.

    Abstimmung im Ausschuss

    Die Wahl soll in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 stattfinden. Der Änderungsantrag richtet sich an Tagesordnungspunkt 1.3 zur Wahl der vorsitzenden Person und zweier Stellvertretungen.

  • AfD beantragt Vorsitz im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion will mit Maik Klaus und Ingrid Mohelská sowohl den Vorsitz als auch beide Stellvertreterpositionen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration besetzen. Der entsprechende Änderungsantrag wurde für die konstituierende Sitzung am 26. Februar eingereicht.

    Gemeinsame Kandidatenliste der AfD

    Die beiden AfD-Ausschussmitglieder Maik Klaus und Ingrid Mohelská haben eine gemeinsame Liste für die Wahl der Ausschussleitung gebildet. Klaus soll demnach als Vorsitzender kandidieren, Mohelská als erste Stellvertreterin. Für die zweite Stellvertreterposition wird ebenfalls Mohelská benannt.

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    Konstituierende Sitzung am 26. Februar

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.3 der ersten Sitzung des Ausschusses, in der die Wahl der vorsitzenden Person und zweier Stellvertretungen vorgesehen ist. Maik Klaus fungiert als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, Ingrid Mohelská ist direkt gewähltes Mitglied im Ausschuss.

  • AfD benennt Vertreter für städtische Gremien und Konferenzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat ihre Kandidaten für die Besetzung verschiedener städtischer Gremien und Konferenzen benannt. Maik Klaus und Ingrid Mohelská sollen die Partei in sechs verschiedenen Ausschüssen und Konferenzen vertreten.

    Gemeinsame Liste für sechs Gremien

    In einem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung haben die beiden AfD-Ausschussmitglieder Maik Klaus und Ingrid Mohelská eine gemeinsame Liste für die Besetzung von sechs Gremien vorgelegt. Der Antrag ist für die erste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 vorgesehen.

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    Verteilung der Mandate

    Für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bochum soll Ingrid Mohelská als Delegierte fungieren, mit Maik Klaus als Ersatzdelegierten. Bei der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Rollenverteilung umgekehrt: Maik Klaus als Delegierter, Ingrid Mohelská als Ersatzdelegierte.

    Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist wieder Ingrid Mohelská als Delegierte vorgesehen, Maik Klaus als Ersatz. In der Kommunalen Gesundheitskonferenz soll Ingrid Mohelská vertreten sein, mit Maik Klaus als Stellvertreter.

    Einzelmandate und Unterzeichnung

    Für die Kommunale Inklusionskonferenz ist ausschließlich Maik Klaus vorgesehen. Bei der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege soll erneut Ingrid Mohelská als Delegierte und Maik Klaus als Ersatzdelegierter fungieren.

    Der Antrag ist von beiden Ratsmitgliedern unterzeichnet. Maik Klaus fungiert als Ratsherr und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, Ingrid Mohelská als Ratsfrau und direkt gewähltes Mitglied im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.

  • Integrationsausschuss wählt Vertreter für verschiedene Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet Vertreterinnen und Vertreter in mehrere wichtige kommunale Gremien. Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag regelt die Besetzung von Ausschüssen und Konferenzen.

    Beratungsfunktion im Jugendhilfeausschuss

    Als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll Marta Taş von der Grünen Liste Vielfalt fungieren. Als Stellvertreterin ist Daniela Arndt von der CDU-Ratsfraktion vorgesehen.

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    Delegierte für Landesintegrationsrat NRW

    Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW werden drei Delegierte entsandt: Hicham Boutayeb (SPD), Nevin Karataş (CDU-Forum Integration) und Monetta Marchiano (Migrantische Linke). Als Ersatzdelegierte stehen Alice Grzybowski (SPD-Fraktion), Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) und Batıkağan Pulat (Die Linke) bereit.

    Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates ist Aselya Dilbas (SPD) als Delegierte vorgesehen, mit Irina Becker (CDU-Ratsfraktion) als Ersatzdelegierte.

    Kommunale Konferenzen erhalten neue Vertreter

    In der Kommunalen Gesundheitskonferenz soll Yanina Kovalchuk (SPD) als Mitglied fungieren, stellvertretend Nevin Karataş. Für die Kommunale Inklusionskonferenz ist Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) als Mitglied vorgesehen, mit Hicham Boutayeb (SPD) als Stellvertreter.

    Die Konferenz für Alter und Pflege erhält mit Yanina Kovalchuk (SPD) eine Delegierte, Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) fungiert als Ersatzdelegierte.

    Breite Unterstützung verschiedener Fraktionen

    Der Änderungsantrag wird von einem breiten Spektrum politischer Gruppen getragen, darunter die SPD-Fraktion, CDU-Ratsfraktion, Die Grünen, Die Linke sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration tagt am 26. Februar 2026.

  • AfD fragt nach Nutzung des Welcome Office Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion möchte detaillierte Informationen über die Tätigkeit des Welcome Office Bochum seit dessen Start im Herbst 2024. Die Anfrage fokussiert sich auf Nutzerzahlen nach Aufenthaltsstatus und Vermittlungserfolge.

    Hintergrund des Welcome Office

    Die Stadt Bochum gehört zu den zehn Städten in Nordrhein-Westfalen, die das Landesprogramm NRW*integrativ im Herbst 2024 operativ mitgestartet haben. Für die Umsetzung wurde ein Welcome Office eingerichtet, das als zentrale Anlaufstelle für alle notwendigen Anmeldevorgänge dient. An einem Tag der Woche können dort alle Behördengänge vor Ort erledigt werden.

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    Kooperationspartner und Services

    Das Welcome Office arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen: Neben Experten aus dem Amt für Bürgerservice und dem Kommunalen Integrationsmanagement stehen die Agentur für Arbeit, die IHK Mittleres Ruhrgebiet und die Handwerkskammer Dortmund zur Verfügung.

    Detaillierte Anfrage nach Nutzerdaten

    Die AfD-Fraktion unter Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, möchte wissen, wie viele Einzelpersonen aus dem Ausland seit Herbst 2024 das Welcome Office für ihre Anmeldeverfahren genutzt haben. Dabei interessiert sie besonders die Aufschlüsselung nach verschiedenen Aufenthaltsgründen:

    • Personen mit völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26 AufenthG)
    • Personen zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG)
    • Geduldete ausreisepflichtige Personen
    • Personen mit Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§§ 25a und 25b AufenthG)

    Fragen zu Unternehmen und Vermittlung

    Weitere Fragen betreffen die Nutzung durch Unternehmen: Wie viele und welche Betriebe haben sich an das Welcome Office gewandt, um Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben? Außerdem möchte die AfD wissen, wie vielen Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnte und in wie vielen Fällen es sich um Vollzeitstellen handelte.

    Kostenaspekt im Fokus

    Abschließend fragt die Fraktion nach den Kosten, die der Stadt Bochum im Zusammenhang mit dem Welcome Center bisher entstanden sind. Die AfD bittet um schriftliche Beantwortung aller Fragen.

  • Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Ein breites Bündnis aus neun Fraktionen und Listen hat Änderungen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgeschlagen. Die Anpassungen sollen die Entsendung von Delegierten in Landesgremien regeln und einen Steuerungskreis für Fördermittel etablieren.

    Erweiterte Delegiertenentsendung

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Ausschuss nicht nur direkt gewählte Migrantenvertreterinnen, sondern auch Ratsmitglieder in den Landesintegrationsrat und dessen Hauptausschuss entsenden kann. Diese Erweiterung ist notwendig, da die Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen beide Personengruppen als Delegierte zulässt.

    Konkret sollen drei Mitglieder und drei Stellvertreterinnen in den Landesintegrationsrat sowie ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates entsendet werden.

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    Neuer Steuerungskreis für Fördermittel

    Als weitere Neuerung wird die Einrichtung eines Steuerungskreises vorgeschlagen. Diesem Gremium sollen die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie beide Stellvertretungen angehören. Der Steuerungskreis soll eingegangene Zuwendungsanträge vorberaten und Vergabeempfehlungen erarbeiten.

    Effizienteres Förderverfahren angestrebt

    Die Antragsteller begründen die Einführung des Steuerungskreises mit der Notwendigkeit eines „schlanken, effizienten und zügigen Förderverfahrens“. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass ein vorheriger Austausch mit der Verwaltung bei der Gewährung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen sinnvoll sei.

    Der Steuerungskreis soll als „kompaktes, arbeitsfähiges Gremium“ eine fachlich orientierte Vorprüfung der Anträge vornehmen, bevor diese zur abschließenden Beschlussfassung im Ausschuss behandelt werden.

    Breite politische Unterstützung

    Den Änderungsantrag haben Vertreter*innen von insgesamt neun politischen Gruppierungen unterzeichnet: SPD-Ratsfraktion und SPD-Partei, CDU-Ratsfraktion und CDU-Forum Integration, Die Grünen im Rat und Grüne Liste Vielfalt, Die Linke im Rat und Migrantische Linke sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht.

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll über die Änderungen in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 entscheiden.

  • Kommunale Pflegeplanung: Fortschreibung für 2024 liegt vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung ihrer kommunalen Pflegeplanung vorgelegt. Der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte Bericht analysiert den aktuellen Bestand an Pflegeeinrichtungen und prognostiziert den künftigen Bedarf. Der Rat soll die unverbindliche Planung im März 2026 beschließen.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung basiert auf § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangebote und bewertet diese vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zahl pflegebedürftiger Menschen.

    Der Bericht enthält statistische Daten zur Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. Außerdem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen Pflegebereichen untersucht und eine Prognose zur künftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das Alten- und Pflegegesetz NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren– und Pflegeplanung stärker auf die Entwicklung altengerechter Quartiersstrukturen auszurichten. Dabei sollen neue Wohn- und Pflegeformen einbezogen werden. Die sozialräumlich orientierte Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der ersten Vorberatung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar 2026 folgen Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die örtliche Planung muss alle zwei Jahre veröffentlicht und bei Bedarf den zuständigen Aufsichtsbehörden – der Bezirksregierung und der Landesregierung – zugeleitet werden.

  • 100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Stadt fördert 22 Vereine und Initiativen

    ⚠ Vorlage zurückgezogen

    Diese Ratsvorlage wurde im Bochumer Ratsinformationssystem am 13. April 2026 zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt. Der ursprüngliche Inhalt bleibt als redaktionelle Dokumentation erhalten.

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheidet am 26. Februar über die Verteilung von Zuschüssen an Vereine und Initiativen der Migrations- und Integrationsarbeit. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung – aufgeteilt in 20.000 Euro für Projektförderung und 80.000 Euro für Grundfinanzierung.

    Schwerpunktthema: Vielfalt verbindet Generationen

    Für die Projektförderung (Kategorie A) gilt in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“. Vereine können bis zu 5.000 Euro oder ihre beantragte Fördersumme erhalten. Von 18 eingereichten Projektanträgen empfiehlt die Verwaltung fünf zur Förderung.

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    Fünf Projekte erhalten Zuschlag

    Die empfohlenen Projekte sind vielfältig: Die Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) erhält 5.000 Euro für ihr Projekt „Car Community & SpielSprach-Cafè“, das auf den Abbau von Mobilitäts-, Sprach- und Zugangsbarrieren abzielt. Der Verein Ronahi bekommt 2.030 Euro für niedrigschwellige Gruppenangebote zu Gesundheit, Sprache und Technik.

    Ronak erhält 4.200 Euro für eine „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“ mit Erzähl- und Schreibwerkstätten sowie Gesundheitsberatung. Das Kulturzentrum Rostok wird mit 4.000 Euro für Sprach-, Bildungs- und Gesundheitsangebote gefördert. Selhe e.V. erhält 3.328 Euro aus Restmitteln für Generationen-Dialog-Treffen, und Vifi bekommt 5.000 Euro für Workshops zur Stärkung der Selbstständigkeit älterer Menschen.

    13 Anträge erhalten Absage

    Die Verwaltung lehnt 13 Projektanträge ab. Hauptgründe sind nicht plausible Finanzierungspläne, unerfüllte formale Voraussetzungen oder Verfehlung des Schwerpunktthemas. Einige Anträge wurden abgelehnt, weil Mietkosten über die Projektförderung finanziert werden sollten, die jedoch über die Grundfinanzierung abgedeckt werden sollen.

    Grundfinanzierung für laufende Arbeit

    In der Grundfinanzierung (Kategorie B) werden 17 von 22 Anträgen bewilligt. Die Mittel dienen der Finanzierung laufender Vereinsarbeit wie Miet- und Betriebskosten, Renovierungen oder technische Ausstattung. Vereine wie die Alevitische Gemeinde, GEMI, MOSAIK oder PrimusPlus erhalten jeweils zwischen 525 und 5.000 Euro.

    Restmittel werden umgeschichtet

    Da aus der Grundfinanzierung 3.558 Euro übrig bleiben, werden diese in die Projektförderung umgeschichtet. So stehen für Projekte insgesamt 23.558 Euro zur Verfügung, während für die Grundfinanzierung 76.442 Euro verwendet werden.

  • Geschäftsordnung für Chancengerechtigkeit und Integration wird überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll eine überarbeitete Geschäftsordnung erhalten. Die Neufassung dient der Rechtsklarheit und passt veraltete Bezeichnungen an die aktuelle Gremienstruktur an.

    Aktualisierung der Gremienbezeichnung erforderlich

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung ist die Anpassung veralteter Bezeichnungen: Die ursprüngliche Geschäftsordnung enthält noch die frühere Bezeichnung „Integrationsrat“, die durch den aktuellen Namen ersetzt werden muss.

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    Rechtsgrundlage und Zielsetzung

    Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW regelt der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine eigene Geschäftsordnung. Die Neufassung soll mehrere Ziele erreichen: Rechtsklarheit schaffen, Einheitlichkeit mit anderen Ausschüssen herstellen und die Effizienz der Gremienarbeit verbessern.

    Transparente und rechtssichere Arbeitsweise

    Mit der überarbeiteten Geschäftsordnung will die Verwaltung sicherstellen, dass die Arbeitsweise des Ausschusses transparent, rechtssicher und praktikabel gestaltet wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die Änderung in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 beschließt.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Anpassung der Geschäftsordnung hat nach Angaben der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Integrationsausschuss wählt Delegierte für verschiedene Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet am 26. Februar Vertreter in sechs wichtige kommunale und landesweite Gremien. Die Wahlen umfassen Positionen vom Jugendhilfeausschuss bis zur Kommunalen Gesundheitskonferenz.

    Vertretung in sechs Gremien zu bestimmen

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration muss Delegierte für verschiedene Ausschüsse und Konferenzen bestimmen. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW, dessen Hauptausschuss sowie drei kommunale Konferenzen zu den Themen Gesundheit, Inklusion und Alter/Pflege.

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    Rechtliche Grundlagen für Entsendungen

    Die Entsendung in den Jugendhilfeausschuss basiert auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW von 2012, das eine Vertretung des Integrationsausschusses als beratendes Mitglied vorsieht. Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates können drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte benannt werden, für den Hauptausschuss je eine Person plus Stellvertretung.

    Kommunale Fachkonferenzen

    Die drei kommunalen Konferenzen haben unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte: Die Gesundheitskonferenz berät über örtliche Gesundheitsversorgung und wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Inklusionskonferenz behandelt Fragen der gleichberechtigten Teilhabe und berät Fachämter sowie Ratsausschüsse. Die Konferenz Alter und Pflege klärt Fragen zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und entwickelt Qualitätssicherungskonzepte.

    Entscheidung am 26. Februar

    Die Namen der zu wählenden Delegierten sind in der Beschlussvorlage noch nicht ausgefüllt. Die endgültige Bestimmung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026.