Kategorie: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

  • Verwaltung räumt Verfahrensfehler bei Integrations-Förderung ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Verfahrensfehler bei der Vergabe von Zuschüssen für Migrations- und Integrationsarbeit eingeräumt. Nach einer Anfrage der AfD-Fraktion zog die Verwaltung ihre Beschlussvorlage zurück und bestätigte, dass obligatorische Vorberatungen im Begleitgremium des Integrationsausschusses nicht stattgefunden hatten.

    Kritik an fehlendem Beteiligungsverfahren

    Die AfD-Fraktion hatte in der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 scharfe Kritik am Vorgehen der Verwaltung geübt. Kernpunkt der Kritik: Eine ursprünglich zur Abstimmung vorgesehene Beschlussvorlage über die Verteilung von Fördermitteln war ohne die nach der Förderrichtlinie vorgeschriebene Vorberatung im Begleitgremium erstellt worden.

    Laut § 5 der städtischen Förderrichtlinie müssen eingegangene Anträge „von der Verwaltung geprüft und in dem Begleitgremium des Integrationsausschusses vorberaten“ werden. Dieses Begleitgremium tagte jedoch zuletzt im Frühjahr 2025, während die Beschlussvorlage erst am 27. Januar 2026 veröffentlicht wurde – zu einem Zeitpunkt, als der neue Ausschuss noch nicht konstituiert war.

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    40 Förderanträge ohne Ausschussbeteiligung bearbeitet

    Insgesamt waren 40 Förderanträge eingegangen, die in zwei Kategorien unterteilt wurden: projektbezogene Förderungen (Kategorie A) und Zuschüsse für laufende Kosten wie Miete und Betrieb (Kategorie B). Die Anträge gingen zwischen dem 3. und 17. Dezember 2025 ein und stammten von verschiedenen Vereinen der Migrations- und Integrationsarbeit.

    Bei acht Anträgen wurden die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, überarbeitet wurden jedoch keine der eingereichten Anträge. Die Verwendungszwecke reichten von Projekten zum Generationendialog bis hin zur Unterstützung bei Miet- und Betriebskosten.

    Verwaltung gesteht Fehler ein

    In ihrer Antwort räumte die Verwaltung die Verfahrensfehler unumwunden ein. Sandra Hinzmann vom Kommunalen Integrationszentrum bestätigte, dass „der in § 5 der Förderrichtlinie vorgesehene Verfahrensschritt der obligatorischen Vorberatung im Begleitgremium des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration nicht vollständig berücksichtigt“ worden sei.

    Als Grund wurde das „Bestreben, das Verfahren zu beschleunigen“ genannt, um eine „zeitnahe Bereitstellung der Fördermittel zu ermöglichen“. Eine gesonderte Rechtsgrundlage für das Vorgehen ohne Vorberatung bestehe nicht.

    Künftige Einhaltung der Verfahrensschritte zugesagt

    Die Verwaltung zog die ursprüngliche Vorlage zurück und sicherte zu, künftig alle nach der Förderrichtlinie vorgesehenen Beteiligungs- und Verfahrensschritte „vollständig und regelkonform“ einzuhalten.

    Zur Überprüfung von Doppelförderungen verwies die Verwaltung auf die Selbstauskunft der Antragsteller, die per Unterschrift bestätigen müssen, dass keine anderen öffentlichen Mittel für den gleichen Zweck beantragt werden. Eine systematische Vorab-Prüfung bei anderen Stellen erfolge nicht, da keine entsprechende Mitteilungspflicht bestehe.

  • Stadt kann keine Abschiebungen von Jezid*innen beziffern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Verwaltung kann nicht beantworten, wie viele Jezidinnen in den vergangenen fünf Jahren abgeschoben wurden. Grund: Personen sind nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit zu machen.

    Anfrage zu verfolgter Religionsgemeinschaft

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte sich nach Abschiebungen von Angehörigen der jezidischen Religionsgemeinschaft erkundigt. Jezidinnen gehören zu den weltweit am stärksten verfolgten religiösen Minderheiten. Auch Jahre nach den Verbrechen des „Islamischen Staates“ sei die Sicherheitslage für diese Personengruppe in mehreren Staaten weiterhin angespannt.

    Die Linksfraktion wollte wissen, wie viele Abschiebungen von Jezidinnen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden, aus welchen Gründen diese erfolgten und wie viele positive Bescheide der Härtefallkommission diese Personengruppe betrafen.

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    Verwaltung: Keine verlässlichen Daten verfügbar

    Das Amt für Bürgerservice teilte mit, dass eine valide Beantwortung nicht möglich sei. Personen seien nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit zu machen. Daher könne nicht festgestellt werden, ob im Einzelfall eine Jezidin abgeschoben worden sei.

    Ein Verfahren bei der Härtefallkommission, das mit der Zugehörigkeit zu dieser religiös-ethnischen Gruppe begründet wurde, habe es nicht gegeben.

    Prüfungskompetenz liegt beim Bund

    Zur Bewertung von Abschiebungen in Länder mit möglicher Verfolgung oder Diskriminierung verwies die Verwaltung auf die Rechtslage. Die Frage betreffe zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Die Prüfungskompetenz liege gesetzlich ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

    Die Antwort wird am 21. April 2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnis genommen.

  • Linke beantragt Umbesetzung im Landesintegrationsrat NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die ACI-Sitzung am 21. April 2026 eine Personaländerung bei der Vertretung im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen beantragt.

    Wechsel bei Ersatzdelegierten

    Der Antrag sieht vor, dass Batıkağan Pulat als bisheriger Ersatzdelegierter aus dem Gremium ausscheidet. Als Nachfolger soll Gavin Währisch als neuer Ersatzdelegierter für das Gremium Landesintegrationsrat NRW benannt werden.

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    Behandlung im Ausschuss

    Der Antrag wird in der zweiten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 21. April 2026 zur Abstimmung gestellt. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Umbesetzung liegt beim Ausschuss.

    Den Antrag haben Monetta Marchiano und Gavin Währisch unterzeichnet und an die Ausschussvorsitzende Aselya Dilbas gerichtet.

  • 100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Ausschuss entscheidet über Vereinsförderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vergibt im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 100.000 Euro an Vereine und Initiativen in der Migrations- und Integrationsarbeit. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“ werden sowohl Projekte als auch die Grundfinanzierung gefördert.

    Die Steuerungsgruppe des Ausschusses hat am 17. März 2026 die eingegangenen Anträge geprüft und Empfehlungen für die Mittelverteilung ausgesprochen. Von den verfügbaren 100.000 Euro sind 20.000 Euro für die Projektförderung (Kategorie A) und 80.000 Euro für die Grundfinanzierung (Kategorie B) vorgesehen.

    Projektförderung: Fünf Vereine erhalten Zuschüsse

    Aufgrund der hohen Nachfrage werden Restmittel aus der Grundfinanzierung in Höhe von 3.558 Euro zur Projektförderung umgeschichtet, sodass insgesamt 23.558 Euro für Projekte zur Verfügung stehen. Von 18 eingereichten Projektanträgen mit einem Gesamtvolumen von über 80.000 Euro empfiehlt die Steuerungsgruppe die Förderung von fünf Vereinen:

    • Deutsch Afrikanisches Ruhr Forum (DARF) e.V.: 3.328 Euro für das Projekt „Älter werden und weiter wirken in Vielfalt“
    • Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) e.V.: 5.000 Euro für „Car Community & Spiel-Sprach-Cafè“
    • Ronahi e.V.: 2.030 Euro für „Fit im Alltag – Senioren stärken“
    • Ronak e.V.: 4.200 Euro für „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“
    • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro für das Projekt „Ankoppeln“
    • Vifi e.V.: 5.000 Euro für „Stark im Alter – Vernetzt und aktiv im Quartier“

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    Ablehnungen aufgrund formaler Mängel

    Mehrere Anträge wurden abgelehnt, weil sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten oder das Schwerpunktthema verfehlten. Häufige Ablehnungsgründe waren unplausible Finanzierungspläne, die Beantragung von Mietkosten über die Projektförderung statt über die Grundfinanzierung oder fehlende Unterlagen bei Erstanträgen.

    Grundfinanzierung für 19 Vereine

    In der Grundfinanzierung erhalten 19 Vereine und Initiativen insgesamt 76.442 Euro. Die Förderung erfolgt mit maximal 5.000 Euro pro Antragsteller. Zu den geförderten Organisationen gehören unter anderem die Alevitische Gemeinde, verschiedene Kulturvereine, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen.

    Die Mittel werden hauptsächlich für Miet- und Betriebskosten, laufende Angebote sowie technische Ausstattung verwendet. Auch hier führten bei einigen Antragstellern formale Mängel oder doppelte Anträge zur Ablehnung.

    Entscheidung am 21. April

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird am 21. April 2026 über die Empfehlungen der Steuerungsgruppe entscheiden. Die Förderung erfolgt auf Basis der städtischen Richtlinie für Zuwendungen an Vereine der Migrations- und Integrationsarbeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verwaltung verteidigt Steuerungsgruppe im Integrationsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht die von der AfD-Fraktion angezweifelte Steuerungsgruppe im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als rechtlich zulässig an. Als Rechtsgrundlage führt sie Paragraph 27 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW an.

    Die AfD-Fraktion hatte in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 26. Februar 2026 die rechtliche Zulässigkeit einer neu eingerichteten Steuerungsgruppe in Frage gestellt. Diese war durch einen Änderungsantrag von SPD, CDU, Grünen, Linken und BSW in die Geschäftsordnung implementiert worden.

    Steuerungsgruppe soll Förderverfahren optimieren

    Die Steuerungsgruppe soll laut Änderungsantrag eine fachlich orientierte Vorprüfung von Förderanträgen durchführen, bevor diese zur abschließenden Beschlussfassung im ACI behandelt werden. Ziel sei ein „schlankes, effizientes und zügiges Förderverfahren“ durch den Austausch mit der Verwaltung bereits im Vorfeld.

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    AfD zweifelt an Rechtsgrundlage

    Die AfD-Fraktion argumentierte, weder die Gemeindeordnung NRW noch die Hauptsatzung der Stadt oder die Geschäftsordnung des Rats sähen die Einrichtung eines derartigen Gremiums vor. Das einzig vergleichbare Gremium sei der Ältestenrat, in dem jedoch alle Fraktionen vertreten seien. Die Partei stellte neun detaillierte Fragen zur rechtlichen Grundlage und befürchtete eine Einschränkung des freien Mandats der Ratsmitglieder.

    Verwaltung verweist auf Geschäftsordnungsrecht

    In ihrer Antwort führt die Verwaltung als zentrale Rechtsgrundlage § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW an, wonach der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regelt. Die Geschäftsordnung dürfe interne Arbeits- und Vorbereitungsstrukturen vorsehen, sofern die Entscheidungskompetenz des ACI nicht verlagert werde.

    Keine Entscheidungskompetenz der Steuerungsgruppe

    Auf die Kritik einer möglichen Einschränkung des freien Mandats entgegnet die Verwaltung, dass die Steuerungsgruppe nicht beschlussbefugt sei und der ACI die Förderentscheidungen selbst berate und beschließe. Allen Ausschussmitgliedern würden zeitgleich sämtliche Anträge zur Verfügung gestellt, die zudem integraler Bestandteil der öffentlichen Beschlussvorlage seien.

    Die Mitglieder der Steuerungsgruppe unterliegen nach Angaben der Verwaltung der Verschwiegenheitspflicht nach § 30 der Gemeindeordnung NRW.

  • Verwaltung bestätigt Rechtmäßigkeit von vorbereitenden Gremien im Integrationsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine Anfrage der Grünen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantwortet. Die Einrichtung einer Steuerungsgruppe als vorbereitendes Gremium stehe im Einklang mit geltendem Kommunalrecht.

    Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hatte in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) nachgefragt, ob die Verankerung zusätzlicher vorbereitender Gremien in der Geschäftsordnung rechtlich zulässig sei. Konkret ging es um Gremien, deren Empfehlungen dem Ausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Steuerungsgruppe als vorbereitendes Organ

    In ihrer Antwort bestätigt die Verwaltung die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuerungsgruppe. Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen könne der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln. Hierzu gehöre auch die organisatorische Ausgestaltung der Arbeitsweise, einschließlich vorbereitender Arbeitsstrukturen.

    Die Steuerungsgruppe sei ausdrücklich als vorbereitendes Gremium ohne eigenständige Entscheidungsbefugnis konzipiert. Ihre Aufgabe bestehe darin, Förderanträge vorab zu sichten und Empfehlungen für die Ausschussberatung zu erarbeiten.

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    Ausschussrechte bleiben unberührt

    Die Verwaltung betont, dass die abschließende Beratung und Beschlussfassung über Förderanträge weiterhin ausschließlich beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verbleibt. Die Rechte der Ausschussmitglieder auf Beratung, Stellungnahme und Abstimmung blieben uneingeschränkt bestehen.

    Die Antwort wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 21. April 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Ausführlicher Bericht über Asylsystem in Bochum vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat einen umfassenden Sachstandsbericht zum Asylsystem vorgelegt, der detaillierte Zahlen zu den verschiedenen Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern und der Unterbringungssituation enthält. Insgesamt leben derzeit über 11.000 Menschen aus humanitären Gründen in der Stadt.

    Der Bericht, der auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zurückgeht, gibt erstmals einen detaillierten Überblick über die Situation geflüchteter Menschen in Bochum. Die Zahlen basieren auf dem Stand von Anfang März 2026.

    Große Vielfalt bei Aufenthaltsstatus

    Die größte Gruppe bilden Menschen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft (5.381 Personen), gefolgt von Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverboten (4.602 Personen). 3.485 Menschen leben mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – hierbei handelt es sich hauptsächlich um ukrainische Kriegsgeflüchtete (3.371 Personen).

    688 Personen befinden sich noch im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung, während 617 Personen ausreisepflichtig sind. 237 Menschen haben Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz erhalten.

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    Syrien und Ukraine dominieren Herkunftsstatistik

    Bei den Herkunftsländern führt Syrien mit deutlichem Abstand, gefolgt von der Ukraine und dem Irak. Besonders bei Menschen mit Aufenthaltsgestattung stellt die Türkei mit 184 Personen die zweitgrößte Gruppe nach Syrien (235 Personen). Afghanistan, Iran und verschiedene afrikanische Staaten sind ebenfalls stark vertreten.

    Zuweisung und Rückkehr im Jahr 2025

    2025 wurden der Stadt 649 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen, davon 254 aus der Ukraine und 155 aus Syrien. Freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt sind 66 Personen, die meisten davon in die Türkei (13) und nach Syrien (10). 24 Personen wurden abgeschoben, Dublin-Rücküberstellungen erfolgten hingegen keine.

    Unterbringung und Betreuung

    Die Stadt verfügt über Sammelunterkünfte mit insgesamt 1.518 Plätzen, aufgeteilt in Übergangsheime (556 Plätze) und mobile Wohnanlagen (1.022 Plätze). Aktuell sind 838 Personen in diesen Einrichtungen untergebracht. Zusätzlich leben viele Geflüchtete in angemieteten Wohnungen oder Wohnungspaketen.

    61 unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Jugendamts, die meisten davon (55 Personen) sind zwischen 16 und 17 Jahre alt.

    Chancen-Aufenthaltsrecht wird genutzt

    560 Personen erhielten bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), 74 Anträge wurden abgelehnt. 205 Personen konnten bereits in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wechseln, während 121 in die vollziehbare Ausreisepflicht zurückfielen.

    Arbeitsmarktintegration

    Von den 1.546 erwerbsfähigen ukrainischen Kriegsgeflüchteten im Bürgergeldbezug gehen 159 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, weitere 123 sind geringfügig beschäftigt. Bei Personen im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug arbeiten 26 sozialversicherungspflichtig.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass manche Auswertungen aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der verfügbaren Personalressourcen nur eingeschränkt möglich sind.

  • AfD fragt nach Einbürgerungsstatistik in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion will detaillierte Informationen über Einbürgerungen der vergangenen Jahre. In einer umfangreichen Anfrage fordert sie Daten zu Herkunftsländern, Staatsangehörigkeiten und möglichen Betrugsfällen.

    Die AfD-Fraktion hat eine detaillierte Anfrage zur Einbürgerungsstatistik in Bochum gestellt. Anlass ist der bundesweite Höchststand von 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies entspricht einem Anstieg von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Fragen zu Einbürgerungszahlen und Staatsangehörigkeiten

    Die Anfrage umfasst 13 detaillierte Fragen für den Zeitraum 2020 bis 2025. Die AfD möchte wissen, wie viele Personen unter Aufgabe ihrer alten Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden und aus welchen Ländern diese stammten. Zusätzlich wird nach Fällen gefragt, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit beibehalten wurde.

    Bundesweit wurden 2024 am häufigsten Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit eingebürgert (28 Prozent), gefolgt von türkischen (8 Prozent), irakischen (5 Prozent), russischen (4 Prozent) und afghanischen Staatsangehörigen (3 Prozent).

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    Rechtliche Grundlagen im Fokus

    Die Fraktion unterscheidet zwischen Ermessenseinbürgerungen nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und Anspruchseinbürgerungen nach § 10 StAG. Auch nach anderen Rechtsgrundlagen und abgelehnten Anträgen wird gefragt.

    Zusätzlich interessiert sich die AfD für Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit nach §§ 28 oder 35 StAG wieder entzogen wurde.

    Betrugsprävention bei Sprachtests

    Ein besonderer Fokus liegt auf möglichen Betrugsfällen bei Sprach- und Einbürgerungstests. Die Fraktion verweist auf ein von der Polizei Nürnberg aufgedecktes bundesweites Betrugsnetz, bei dem Stellvertreter für 2.500 bis 6.000 Euro an Prüfungen teilnahmen und gefälschte Ausweise verwendet wurden.

    Die AfD möchte wissen, ob solche Fälle auch in Bochum bekannt geworden sind und welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Besonders die Identitätsfeststellung und das Vorgehen bei entdeckten Betrugsfällen stehen im Mittelpunkt des Interesses.

    Die Anfrage wurde von Ratsherr Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, eingereicht und richtet sich an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.

  • Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will ambulante Pflege stärker in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einbeziehen, um stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll bezahlbares Service-Wohnen ausgebaut werden. Das geht aus einer Antwort auf Anfragen der Linken-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung hervor.

    Die Verwaltung setzt auf eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung, wie im „Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030“ vorgesehen. Ambulante Pflege soll dabei als wichtiger Partner in der niederschwelligen Versorgung vor Ort eingebunden werden.

    Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel

    Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ (Caring Communities) folgen.

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    VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau

    Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.

    Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.

    Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant

    Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen „Bochumer Standards“ für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.

    Innovative Ansätze gegen Altersarmut

    Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt „#wegeweisend“ geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.

    Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.

    Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege

    Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.

    Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.

  • AfD beantragt Änderung der Geschäftsordnung für Integrationsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert eine Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Entsendung von Vertretern in den Landesintegrationsrat und soll eine rechtliche Unstimmigkeit korrigieren.

    Änderung bei Entsendungsregelungen gefordert

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration eingereicht. Der Antrag zielt auf eine Modifikation des Paragraphen 2 (1) ab, der die Entsendung von Vertretern in übergeordnete Gremien regelt.

    Konkret soll der bisherige Wortlaut „aus der Mitte der direkt gewählten Migrantenvertreter*innen“ durch „aus der Mitte der direkt gewählten Mitglieder und der in den Ausschuss entsandten Ratsmitglieder“ ersetzt werden. Die Änderung betrifft die Entsendung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern in den Landesintegrationsrat sowie eines Mitglieds und eines Stellvertreters in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates.

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    Widerspruch zur Satzung des Landesintegrationsrats

    Als Begründung führt die AfD-Fraktion an, dass die aktuelle Geschäftsordnung der Satzung des Landesintegrationsrats NRW widerspreche. Diese besage in Paragraph 6, dass Mitglieder durch Delegierte vertreten werden, die „direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder“ sein müssen.

    Auch Paragraph 7 der Satzung zum Hauptausschuss sehe vor, dass sowohl direkt gewählte Integrationsratsmitglieder als auch entsandte Ratsmitglieder als Delegierte fungieren können. Stellvertretende Mitglieder seien hingegen als Delegierte für den Hauptausschuss ausgeschlossen.

    Verwaltung bestätigt Rechtslage

    Der Änderungsantrag stützt sich zusätzlich auf eine schriftliche Auskunft der Verwaltung vom 20. Februar 2026. Diese habe bestätigt, dass alle Arten von Ausschussmitgliedern zur Mitgliederversammlung entsandt werden können und beim Wahlverfahren nach Hare/Niemeyer alle 15 Mitglieder berücksichtigt werden.

    Der Antrag wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 behandelt. Eingebracht haben ihn Maik Klaus als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ingrid Mohelská als direkt gewähltes Ausschussmitglied.