Kategorie: Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Stadt plant Grundstückserwerb für Regenwasserprojekt an der Blumenfeldstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung möchte das Grundstück Blumenfeldstraße 114 erwerben, um die Regenwasserabkoppelung im Stadtteil umzusetzen. Das 1.153 Quadratmeter große Areal soll als Trasse für die Einleitung von Regenwasser in einen nahegelegenen Bachlauf dienen.

    Strategische Lage für Entwässerungsprojekt

    Das zum Verkauf stehende Grundstück an der Blumenfeldstraße 114 ist nach Angaben der Verwaltung optimal für die geplante Regenwasserabkoppelung gelegen. Auf dem Areal befindet sich derzeit noch die Ruine eines abgebrannten Wohnhauses, die vom aktuellen Eigentümer beseitigt werden soll.

    Die Stadt benötigt eine Trasse, um Regenwasser künftig in den Bachlauf im nördlich der Blumenfeldstraße gelegenen Siepen einleiten zu können. Das Kaufobjekt besteht aus sieben Flurstücken mit einer Gesamtgröße von 1.153 Quadratmetern.

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    Historische Gewässerführung als Grundlage

    Aus der preußischen Uraufnahme von 1836 bis 1850 geht hervor, dass die Flurstücke ursprünglich vom Goldhammer Bach durchflossen wurden. Dieser ehemalige Siepen ist in der Örtlichkeit noch heute als Geländeeinschnitt und Tiefpunkt der Blumenfeldstraße erkennbar.

    Bei Starkregenereignissen soll dieser ehemalige Siepen zur Sicherstellung eines Notwasserweges genutzt werden, da der Bereich bereits heute in einem Fließwasserweg liegt.

    Integration in Trennsystem geplant

    Die Verwaltung sieht vor, die Fläche konzeptionell zur Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen des Umbaus der Stadt zu einem Trennsystem mitzuentwickeln. Randbereiche bieten möglicherweise zusätzliche Kompensationsmöglichkeiten.

    Beratungsverfahren

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird das Vorhaben am 4. März 2026 anhören. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April 2026. Entsprechend der Geschäftsordnung erfolgt die Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Stadt verkauft Teilflächen an der Hattinger Straße als Gartenland

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt plant den Verkauf von zwei städtischen Grundstücken in Weitmar an direkte Anwohner. Die Flächen mit insgesamt knapp 700 Quadratmetern sollen zur Nutzung als Gartenland parzelliert und veräußert werden.

    Grundstücke in Weitmar betroffen

    Die Verwaltung informiert über den geplanten Verkauf der städtischen Grundstücke in der Gemarkung Weitmar, Flur 10. Dabei handelt es sich um das Flurstück 868 mit einer Größe von 637 Quadratmetern und das Flurstück 43 mit 60 Quadratmetern.

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    Parzellierung in drei Teilflächen

    Das größere Grundstück 868 soll in drei Teilflächen aufgeteilt werden, um es an die direkten Anwohner zu verkaufen. Ein Anwohner erhält zusätzlich das kleinere Flurstück 43. Die Flächen sind zur Nutzung als Gartenland vorgesehen.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird zunächst am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis genommen. Einen Tag später befasst sich auch die Bezirksvertretung Bochum-Südwest mit der Angelegenheit. Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt laut Verwaltung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Zweigbücherei Linden: Mietvertrag wird verlängert für Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verlängert den Mietvertrag für die Zweigbücherei Linden an der Hattinger Straße. Mit einer 80%-Förderung des Landes NRW soll die Bibliothek modernisiert und zu einem zeitgemäßen Lern- und Aufenthaltsort ausgebaut werden.

    Die Zweigbücherei Linden befindet sich seit Februar 2002 in dem angemieteten Gebäude an der Hattinger Straße 804-806. Um das Angebot langfristig zu sichern und zu modernisieren, wird nun ein Nachtrag zur Verlängerung des Mietvertrages abgeschlossen.

    Open Library bereits erfolgreich eingeführt

    Bereits im Februar 2024 wurde in der Zweigstelle die Open Library eingeführt. Diese ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten die Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie die Nutzung als Lern- und Aufenthaltsort. Der Erfolg ist messbar: Im Eröffnungsjahr 2024 wurde die Bücherei außerhalb der Öffnungszeiten 5.188 Mal besucht, 2025 stieg die Nutzung bereits um mehr als 40 Prozent auf 7.281 Besuche.

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    Modernisierung mit Landesmitteln geplant

    Die gestiegene Frequentierung macht technische Verbesserungen erforderlich. So sollen die vorhandenen Rückgabestationen durch sogenannte Smart Shelves ersetzt werden. Diese verbuchen mittels RFID-Technik die Medien automatisch und führen zu einem Zirkulationsgewinn bei der Ausleihe von etwa 35 Prozent.

    Im Kontrast zum modernen Angebot steht die veraltete und teilweise beschädigte Möblierung. Daher soll noch in diesem Jahr eine zeitgemäße Ausstattung realisiert werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde im Oktober 2025 beim Land NRW eingereicht, das 80 Prozent der Kosten übernimmt.

    Vermieter übernimmt bauliche Anpassungen

    Für die optimale Nutzung der neuen Einrichtung sind verschiedene Renovierungsmaßnahmen erforderlich, unter anderem zur Integration der neuen Bibliothekstechnik und zur Erneuerung des Fußbodenbelags. Da es sich um ein Landesmittelprojekt mit vorgegebenem Zeitrahmen handelt, müssen alle Maßnahmen noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

    Der Vermieter hat zugesichert, sämtliche baulichen Anpassungen und investiven Maßnahmen zu übernehmen. Die Verlängerung des Mietverhältnisses schafft die notwendige Planungssicherheit für diese Investitionen.

    Wirtschaftlich sinnvollste Lösung

    Die Verwaltung bewertet die Vertragsverlängerung als wirtschaftlich günstigste und organisatorisch sinnvollste Lösung. Ein Umzug würde erhebliche Zusatzkosten für Transport, technische Neuinstallationen und bauliche Herrichtung verursachen. Zudem wurde bereits städtisch in den aktuellen Standort investiert.

    Die Zweigstelle liegt zentral im Stadtteil und ist den Bürgerinnen und Bürgern seit vielen Jahren als attraktive Einrichtung vertraut. Die hohe Identifikation der Bevölkerung mit der Bücherei und ihre starke lokale Verankerung sprechen zusätzlich für den Verbleib am bestehenden Ort.

  • Zwei neue Maßnahmen für Stadterneuerung Wattenscheid-Mitte beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 12 (SPD,CDU,Grüne,UWG:FB, WatC,Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will zwei zusätzliche Projekte in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Wattenscheid aufnehmen: den Umgang mit Problemimmobilien und städtebauliche Verbesserungen der Friedrich-Ebert-Straße. Für beide Maßnahmen sollen Städtebaufördermittel eingeworben werden.

    Die Stadt erweitert ihr Stadterneuerungskonzept für Wattenscheid-Mitte um zwei wichtige Bausteine. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beantragt die Aufnahme der Maßnahmen „Problemimmobilien – Sicherung und Instandsetzung“ sowie „Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ in das bereits beschlossene ISEK WAT 2025.

    Intervention bei verfallenden Gebäuden

    Die erste Maßnahme zielt auf leerstehende und teilweise verfallende Gebäude in der Wattenscheider Innenstadt ab. Diese befinden sich oft in städtebaulich exponierten Lagen und wirken sich negativ auf den Erneuerungsprozess aus. Viele stehen zusätzlich unter Denkmalschutz.

    Da intensive Gespräche mit Eigentümern nicht immer erfolgreich waren, erwägt die Stadt den Einsatz städtebaulicher Gebote nach dem Baugesetzbuch. Diese können private Eigentümer zu Instandsetzungen und Modernisierungen auf eigene Kosten verpflichten. Die dabei entstehenden unrentierlichen Kosten trägt die Kommune und sollen über Städtebaufördermittel finanziert werden.

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    Aufwertung der Friedrich-Ebert-Straße

    Der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße ist bereits Teil des 2025 beschlossenen KRIS-Programms. Da sich das Stadterneuerungsgebiet teilweise mit dem KRIS-Betrachtungsraum überlagert, sollen nun zusätzliche gestalterische Elemente über die Städtebauförderung finanziert werden.

    Während die technische Infrastruktur über KRIS und Nahmobilitätsprogramme gefördert wird, können städtebauliche Qualitätsmerkmale wie Sitzgelegenheiten und gestaltende Bepflanzungen nur begrenzt darüber finanziert werden. Der städtebauliche Mehraufwand soll daher zusätzlich über Städtebaufördermittel abgedeckt werden.

    Finanzierung und Zeitplan

    Für die Problemimmobilien sind förderfähige Gesamtkosten von 1,18 Millionen Euro geplant, für die Friedrich-Ebert-Straße 1,905 Millionen Euro. Beide Projekte sollen zu 70 Prozent durch Städtebaufördermittel finanziert werden.

    Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in der Bezirksvertretung Wattenscheid und dem Planungsausschuss. Die finale Entscheidung fällt am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

  • Neues Polizeipräsidium: Bebauungsplan für Standort am Harpener Hellweg vor Beschluss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (Grüne)
    Dafür: 17 (SPD, CDU, AfD, Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 19. März den Bebauungsplan Nr. 832 für das neue Polizeipräsidium am Harpener Hellweg beschließen. Das 17,5 Hektar große Plangebiet in Kornharpen soll neben dem Polizeistandort auch Gewerbeflächen und Waldausgleichsflächen umfassen.

    Jahrhundertealter Standort wird aufgegeben

    Das bisherige Polizeipräsidium an der Uhlandstraße war über ein Jahrhundert Dienstsitz der Polizei. Eine zeitgemäße Sanierung ist dort jedoch nicht möglich, weshalb die Polizei eine Ausschreibung für einen Neubau durchführte. Die Thelen Gruppe erhielt den Zuschlag und soll das neue Präsidium im westlichen Teil des Plangebietes errichten.

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    Plangebiet zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg

    Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbebauung an Havel- und Spreestraße, östlich des Sheffield-Rings und südlich des Harpener Hellwegs. Die derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im östlichen Teil sind weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

    Waldausgleich und Grünverbindung geplant

    Das städtebauliche Konzept sieht vor, die vorhandene Waldfläche im Osten zu sichern und angrenzende landwirtschaftliche Flächen aufzuforsten. Diese sollen als Waldausgleichsflächen für andere städtebauliche Vorhaben dienen, da in der Stadt ein akuter Mangel an solchen Flächen herrscht. Zusätzlich ist eine Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung geplant.

    Verkehrsanbindung über ausgebauten Harpener Hellweg

    Die Erschließung erfolgt über den Harpener Hellweg, der parallel zum Bebauungsplan ausgebaut wird. Das ursprünglich geplante Konzept mit einem Kreisverkehr wurde zugunsten einer lichtsignalgeregelten Kreuzung geändert, da diese eine höhere Leistungsfähigkeit aufweist. Ein neuer Fuß- und Radweg soll das Gebiet mit angrenzenden Stadtteilen verbinden.

    Lärmschutz und Umweltauswirkungen berücksichtigt

    Gutachterliche Untersuchungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die östlichen Gewerbegebiete werden stärker emittierende Anlagen ausgeschlossen. Eine Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten.

    Planverfahren seit 2005 in Bearbeitung

    Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde bereits 2005 gefasst. Nach verschiedenen Nutzungskonzepten und einer ersten Offenlage 2011 wurde das Verfahren aufgrund der neuen Planungsziele für das Polizeipräsidium grundlegend überarbeitet. Nach erneuter Veröffentlichung und Beteiligungsverfahren erfolgte eine Betroffenenbeteiligung zu geringfügigen Anpassungen.

  • Stadt verlängert Mietvertrag für Obdachlosenunterkunft in der Schützenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Verlängerung des Mietvertrags für vier Wohnungen in der Schützenstraße 148 um weitere fünf Jahre bis März 2031. Die Unterkunft dient der ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen und soll diese schrittweise auf eine Rückkehr in den regulären Wohnungsmarkt vorbereiten.

    Die Stadt mietet seit 2016 vier Wohnungen in der Liegenschaft Schützenstraße 148 zur Unterbringung von Personen, die aufgrund von Wohnraumverlust von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind. Der bestehende Geschäftsraummietvertrag läuft am 14. März 2026 aus und soll nun bis zum 14. März 2031 verlängert werden.

    Konzept der Wohnungsähnlichen Unterkunft

    Seit Dezember 2021 wird die Adresse als ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Personen genutzt. Die Einrichtung ist als Sammelunterkunft mit Wohnungscharakter konzipiert und stellt eine Übergangsform zwischen klassischer Sammelunterkunft und eigenständigem Wohnen dar.

    Die Unterkunft verfügt über 11 Einzelzimmer, die in vier Wohngruppen organisiert sind. Jede Person erhält ein eigenes Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppen genutzt werden. Diese wohnungsähnliche Struktur soll alltagspraktische Kompetenzen fördern.

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    Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

    Die Unterkunft richtet sich an wohnungslose Personen, die bereits in städtischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten möchten und die Voraussetzungen für gemeinschaftliches Wohnen mitbringen. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich aus anderen städtischen Unterkünften durch den Fachbereich 50 35 in Abstimmung mit 50 31.

    Begleitung und Zeitliche Begrenzung

    Die Bewohner werden bei der Wohnungssuche durch das Projekt Shelter der Stadt unterstützt und begleitet. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate begrenzt, um den Übergangscharakter der Maßnahme zu unterstreichen und eine zielgerichtete Wohnperspektive zu fördern.

    Mietvertragliche Rahmenbedingungen

    Der Mietvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre mit einer Option von weiteren fünf Jahren geschlossen. Kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Vorfall trägt die Stadt als Mieter, jedoch höchstens dreimal pro Jahr. Die Verwaltung begründet die Vertragsverlängerung mit dem weiterhin hohen Bedarf an Unterbringungskapazitäten und fehlenden geeigneten Alternativstandorten.

    Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 final entscheidet.

  • Stadt Bochum bestellt neue Schriftführer für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Stadt Bochum regelt zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführung in den Fachausschüssen des Rates neu. Insgesamt neun städtische Mitarbeiter sollen künftig die Protokollierung in den verschiedenen Gremien übernehmen.

    Wie aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Bestellung erfolgt für alle Fachgremien, um bei kurzfristigen Ausfällen flexibel reagieren zu können.

    Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ausschüssen selbst. Den Auftakt macht der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025. Die weiteren elf Fachausschüsse – darunter die Gremien für Schule, Planung, Mobilität und Kultur – stimmen im Januar und Februar 2026 über die Vorlage ab.

    Rechtsgrundlage für die Bestellung ist die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Geschäftsordnung. Diese schreibt vor, dass ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen.

    Finanzielle Auswirkungen hat die Maßnahme laut Verwaltung nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiter handelt.

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  • Batteriespeicher soll im Landschaftsschutzgebiet Osterholt entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.11.2025Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung will den Bau eines Großbatteriespeicher-Systems auf einer Fläche von rund einem Hektar am Kreuzacker genehmigen. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet und auf Flächen, die eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten sind.

    Ein Antragsteller plant die Errichtung eines stationären Batteriespeichersystems in modularer Containerbauweise. Die Anlage soll Batteriecontainer, Wechselrichter- und Transformatorstationen sowie einen Betriebscontainer umfassen – bei einer maximalen Bauhöhe von drei Metern über der Geländeoberfläche.

    Nähe zum Umspannwerk Laer ausschlaggebend

    Die Standortwahl begründet sich durch die unmittelbare Nähe zum Umspannwerk Laer. Über Erdkabel soll die Anlage mit dem Umspannwerk verbunden werden, um elektrische Energie zu entnehmen und zeitversetzt wieder einzuspeisen. Der Betrieb erfolgt automatisiert und fernüberwacht – dauerhaftes Personal vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Verkehr beschränkt sich auf gelegentliche Wartungsfahrten.

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    Privilegiertes Vorhaben trotz Flächenkonflikt

    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 334 a, der seit 1980 eine landwirtschaftliche Nutzung festsetzt. Zudem befindet sich die Fläche in der Verbandsgrünfläche Nr. 9 und im Landschaftsschutzgebiet Osterholt.

    Die Verwaltung stuft das Projekt dennoch als privilegiertes Vorhaben gemäß Baugesetzbuch ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien mit netzdienlicher Einspeisung leiste einen Beitrag zur Netzstabilisierung.

    Befristete Nutzung für 20 bis 30 Jahre

    Die Betriebsdauer soll mindestens 20, nach Möglichkeit 30 Jahre betragen. Nach Nutzungsende ist der Rückbau vorgesehen, sodass die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden könnte.

    Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen und die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden – sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

    Die Bezirksvertretung Ost befasst sich am 12. November 2025 mit dem Vorhaben, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026.

  • Stadt will Grundstücke im Bezirk Mitte verkaufen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages

    Nach über vier Jahren Pause legt die Verwaltung erstmals wieder eine Sammelliste mit städtischen Grundstücken zur Veräußerung vor. Die Bezirksvertretung Mitte soll im März 2026 über den Verkauf entscheiden.

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine aktualisierte Übersicht der zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht vorgesehenen Grundstücke im Stadtbezirk Mitte erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026, die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung am 5. März 2026.

    Marktschwäche bremste Verkäufe

    Die letzte Beschlussfassung zu einer solchen Grundstücksliste liegt bereits viereinhalb Jahre zurück. Als Gründe für die lange Pause nennt die Verwaltung die schwierige Lage am Immobilienmarkt: Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung sowie eine insgesamt zurückhaltende Nachfrage hätten die Vermarktung erschwert. Zudem seien im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden.

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    Fünf verschiedene Vermarktungsverfahren

    Je nach Art der Grundstücke kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke werden nach einem Kriterienkatalog mit Selbsteinzugspflicht vergeben, Mehrfamilienhausgrundstücke gehen an den Höchstbietenden. Für größere Projekte sind Investorenaufrufe vorgesehen, bei anderen Flächen erfolgen individuelle Verhandlungen.

    Erbbaurecht als Alternative

    Entsprechend der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bodenpolitik enthält die Liste auch Angaben dazu, welche Grundstücke alternativ im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die konkreten Kaufpreise werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses ermittelt.

    Bei Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung künftig auf parlamentarische Einzelbeschlüsse. Stattdessen werden die Gremien quartalsweise über abgeschlossene Verträge informiert.

  • Stadt will Bebauungspläne teilweise aufheben, um Aufforstungsflächen zu schaffen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen plant die Teilaufhebung zweier Bebauungspläne aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf den derzeit als Landwirtschaftsflächen festgesetzten Arealen sollen künftig Wälder als ökologische Ausgleichsflächen entstehen.

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll im Januar 2026 über die öffentliche Auslegung der Aufhebungspläne entscheiden. Betroffen sind drei Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 „Tippelsberg / Berger Mühle“ im Ortsteil Bergen sowie ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 351 „Ölbachtal Teilgebiet Bochum I“ im Ortsteil Gerthe. Insgesamt geht es um rund 21 Hektar Fläche.

    Waldausgleich als Hintergrund

    Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem dringenden Bedarf an Flächen für den forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich. Mit einem Waldanteil von nur etwa zehn Prozent gilt die Stadt als waldarme Kommune. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Verpflichtung zur Waldvermehrung, sondern auch zu strengeren Ausgleichsanforderungen bei Eingriffen in bestehende Waldflächen.

    Angesichts zahlreicher laufender und geplanter Bebauungsplanverfahren – insbesondere für Wohn- und Gewerbeflächen – seien kaum noch geeignete Flächen für den Waldausgleich verfügbar, heißt es in der Vorlage.

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    Verbindung bestehender Waldflächen geplant

    Die ausgewählten Areale grenzen überwiegend an bereits vorhandene Waldflächen oder Baumreihen. Die geplanten Aufforstungen sollen diese Bereiche miteinander verbinden und so einen zusammenhängenden Biotopverbund schaffen. Die Flächen im Bereich Bergen befinden sich nördlich der Bundesautobahn 43 nahe der Stadtgrenze zu Herne.

    Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2024 waren keine Stellungnahmen eingegangen. Die Bezirksvertretungen Nord und Mitte werden Anfang Dezember angehört, bevor der Planungsausschuss am 22. Januar 2026 abschließend entscheidet.