Kategorie: Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Stadt Bochum will zur pestizidfreien Kommune werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeEinstimmig
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, dass sich Bochum als pestizidfreie Kommune bekennt und den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf städtischen Pachtflächen vollständig verbietet. Bereits heute verzichtet die Stadt weitgehend auf Pestizide bei der Pflege öffentlicher Grünflächen.

    Die Stadt Bochum soll sich offiziell als pestizidfreie Kommune positionieren. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die als Antwort auf einen entsprechenden Antrag entwickelt wurde. Der Vorschlag wird zunächst dem Naturschutzbeirat zur Anhörung vorgelegt, bevor er in den Fachausschüssen beraten wird.

    Dreistufiges Konzept für Pestizidverzicht

    Die Verwaltung schlägt ein dreistufiges Vorgehen vor: Erstens soll sich die Stadt zu den Zielen einer pestizidfreien Kommune bekennen. Zweitens sollen die Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen so geändert werden, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verboten wird. Drittens soll bei Neuabschlüssen von Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten oder anderen Dritten ebenfalls das Pestizidverbot eingeführt werden.

    Nach Definition des Umweltbundesamtes umfasst eine pestizidfreie Kommune verschiedene Handlungsfelder: die Pflege öffentlicher Grünflächen wie Parks, Spielplätze und Friedhöfe, das Straßen- und Wegebegleitgrün, Sport- und Freizeitanlagen sowie Schul- und Kitageländer. Auch verpachtete landwirtschaftliche Flächen können durch ökologische Pachtverträge einbezogen werden.

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    Stadt bereits weitgehend pestizidfrei

    Auf öffentlichen Grünflächen kommen bereits heute keine Pestizide mehr zum Einsatz. Der Einsatz von Glyphosat ist auf städtischen Pachtflächen seit April 2018 untersagt. Lediglich bei der zentralen Rattenbekämpfung werden noch gezielt Rodentizide eingesetzt, da hier keine Alternativen verfügbar sind.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein vollständiger Ausschluss aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung städtischer Flächen haben könne. Um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden, sollten mögliche Schritte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Ein abgestuftes Vorgehen mit Übergangsfristen und Unterstützungsangeboten wird empfohlen.

    Biodiversität und Öffentlichkeitsarbeit im Focus

    Bereits heute besteht eine Verpflichtung zur Anlage von mindestens fünf Prozent Blühstreifen auf den Pachtflächen. Mit dem Programm „Bochum blüht und summt“ verfügt die Stadt über ein etabliertes Format zur Förderung der Biodiversität, das gezielt erweitert werden könne.

    Über 550 Städte und Gemeinden in Deutschland haben sich bereits für eine pestizidfreie oder glyphosatfreie Bewirtschaftung entschieden, darunter Großstädte wie München, Leipzig und Hannover. Die Vorlage betont die besondere Vorbildfunktion der Kommunen beim Schutz von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit.

  • Innenstadtentwicklung zeigt Fortschritte – ISEK-Sachstandsbericht 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteSiehe auch Protokollierung zum Tagesordnungspunkt 5.1.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Transformation der Bochumer Innenstadt kommt voran: Mit dem jährlichen Sachstandsbericht zum ISEK Innenstadt 2025 informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand der zahlreichen öffentlichen und privaten Projekte zur Innenstadtentwicklung. Neben der Städtebauförderung tragen auch verschiedene Bundes- und Landesprogramme zur Stärkung der Innenstadt bei.

    Städtebauförderung mit 6,3 Millionen Euro

    Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt basiert auf der 2016 entwickelten „Vision Innenstadt 2030“. Für die Gesamtmaßnahme „Innenstadt I“ wurden zuwendungsfähige Ausgaben von 7,887 Millionen Euro anerkannt. Bei einer Förderquote von 80 Prozent fließen 6,31 Millionen Euro aus der Städtebauförderung in das Projekt.

    Mit den Stadterneuerungsprogrammen (STEP) 2020, 2021 und 2023 wurden bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 3,09 Millionen Euro bewilligt. Der erste Finanzierungsabschnitt für STEP 2024 über 320.000 Euro ist bereits bewilligt.

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    Bundesprogramm bringt 1,67 Millionen Euro

    Als eine von 238 Städten bundesweit erhielt Bochum 2022 eine Zusage für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ). Projekte im Wert von fast 1,67 Millionen Euro konnten bis Ende November 2025 umgesetzt werden, ergänzt durch private Investitionen von über 1,24 Millionen Euro.

    Zu den realisierten Maßnahmen gehören die Umgestaltung des Platzes am Kuhhirten, ein Zentrenmanagement für das Bermuda3Eck, ein Fassadenprogramm für Geschäftshäuser, Innenstadtmarketing im MosaikViertel sowie „Grün statt Parken“-Projekte in der Kortumstraße und Große Beckstraße.

    Große Bauprojekte prägen das Stadtbild

    Das Haus des Wissens als Anker der Entwicklungsachse Viktoriastraße macht deutliche Fortschritte. Auf 11.500 Quadratmetern Nutzfläche entstehen Räume für Stadtbücherei, Volkshochschule und den Wissensverbund UniverCity Bochum sowie eine Markthalle und ein Dachgarten. Die Sanierungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen, die Rohbauarbeiten laufen.

    Die Neugestaltung des Husemannplatzes ist zu etwa zwei Dritteln fertiggestellt. Derzeit entsteht die „Green Cloud“ – ein grüner Treff- und Spielpunkt mit Café. Die Eröffnung ist für nach den Sommerferien 2026 vorgesehen.

    Viktoriastraße wird zum „Stadtteppich“

    Für die Umgestaltung der Viktoriastraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz wurden im Oktober 2024 die beantragten Fördermittel bewilligt. Das Düsseldorfer Büro GREENBOX entwickelte das Konzept eines „Stadtteppichs“. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, die Fertigstellung soll mit der Eröffnung des Haus des Wissens Ende 2027 erfolgen.

    Private Investitionen beleben die Innenstadt

    Das Husemann-Karree hat sich als wichtiger Stadtbaustein etabliert. 2025 konnten weitere Handels- und Gastronomieflächen vermietet werden. Am Dr.-Ruer-Platz entsteht der Neubau der Sparkasse, dessen Fertigstellung für Frühjahr 2026 geplant ist.

    Mehrere Immobilien in der Kortumstraße erfahren Aufwertungen: Nach langjährigem Leerstand wurde das Objekt Kortumstraße 46-48 saniert und erhielt neue Nutzungen durch BoConcept und LimeHome. Auch weitere Gebäude zwischen Husemannplatz und Südring wurden saniert und neu genutzt.

    Begleitprogramme stärken die Entwicklung

    Die Innenstadtarchitekten Sarah Gräfer und Marcus Wagner führten 2025 zahlreiche Beratungen durch, die zu 17 Anträgen im Hof- und Fassadenprogramm mit einem Fördervolumen von knapp 239.500 Euro führten.

    Das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (ZIO) ermöglichte seit 2020 die Neubelegung von 42 Ladenlokalen. Das Konzept „Upgrade Grün und Spiel“ schafft mehr Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Grün- und Spielangebote.

  • Rat beschließt Anwendung des Wohnungsbauturbos

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will die neuen Instrumente des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nutzen, um schneller Wohnraum zu schaffen. Der Rat soll am 19. März über die Anwendung entscheiden und Zuständigkeiten auf Ausschuss und Verwaltung übertragen.

    Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – umgangssprachlich „Wohnungsbauturbo“ – soll in Bochum angewendet werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird am 19. März dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

    Neue Möglichkeiten für Wohnungsbau

    Das Gesetz ermöglicht es, Genehmigungen für Vorhaben zu erteilen, die bislang planungsrechtlich unzulässig waren oder der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedurft hätten. Konkret geht es um erweiterte Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen, Abweichungen vom Einfügungs-Gebot im Innenbereich sowie die Genehmigung ganzer Baugebiete ohne vorherigen Bebauungsplan.

    Die Regelung des § 246e BauGB ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht.

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    Gestaffelte Zuständigkeiten geplant

    Da die Anwendung der neuen Instrumente die Zustimmung des Rates erfordert, schlägt die Verwaltung vor, diese Zuständigkeit je nach Bedeutung und Umfang der Vorhaben zu übertragen:

    • Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung oder größeren Umfangs (ab etwa 1 Hektar) sollen vom Ausschuss für Planung und Grundstücke entschieden werden
    • Bei der Entwicklung ganzer Baugebiete außerhalb von Bebauungsplänen beschließt der Ausschuss über den städtebaulichen Entwurf, die Verwaltung stimmt den einzelnen Bauanträgen zu
    • Alle anderen Vorhaben sollen in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen

    Rahmenbedingungen und Ausnahmen

    Der Wohnungsbauturbo soll grundsätzlich nur auf Flächen angewendet werden, die im Gemeinsamen Flächennutzungsplan für Wohnungsbau dargestellt sind. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    In Industrie- und Gewerbegebieten ist die Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen, um Betriebe nicht durch Wohnnutzungen einzuschränken. In Gewerbegebieten sind in Randlagen zu Wohnbauflächen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

    Bedingungen für Zustimmung

    Die Zustimmung kann an verschiedene Bedingungen geknüpft werden, darunter die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen, Gestaltung nach Bochumer Grundsätzen sowie ökologischer Ausgleich.

    Beschlossene Entwicklungskonzepte wie städtebauliche Rahmenpläne oder das Handlungskonzept Wohnen sollen bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

    Evaluierung vorgesehen

    Die Verwaltung soll jährlich eine Evaluierung durchführen und dem Rat darüber berichten. Entscheidungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke werden nach Vorberatung in den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen getroffen.

    Vor der Ratsentscheidung beraten der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März über die Vorlage.

  • Verwaltung legt Jahresbericht zur Wohnraumförderung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen präsentiert Ergebnisse der geförderten Wohnungsbauprojekte aus 2025 und gibt einen Ausblick auf das laufende Jahr. Die Mitteilung wird in den Ausschüssen für Planung sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgestellt.

    Bilanz und Ausblick der Wohnraumförderung

    Die Stadtverwaltung zieht Bilanz über die Wohnraumförderung des vergangenen Jahres. In einer Mitteilung vom 21. Januar stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen die Förderergebnisse 2025 dar und wirft einen Blick auf die Planungen für 2026.

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    Beratung in zwei Ausschüssen

    Die Präsentation wird zur Kenntnisnahme in zwei kommunalpolitischen Gremien vorgestellt: Am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie am 5. März im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

    Die detaillierten Angaben zum Stand der Wohnraumförderung sind in einer begleitenden Präsentationsvorlage zusammengefasst, die als Anlage zur Mitteilung beigefügt ist.

  • Rat soll Mitglieder für Beirat für Gestaltung und Baukultur benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll fünf nichtstimmberechtigte Mitglieder aus seiner Mitte für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vorschlagen. Die endgültige Entsendung erfolgt durch den Rat am 19. März 2026.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Anschließend befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März mit der Vorlage, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.

    Der Wahlvorschlag steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Weiterführung des Beirates für Gestaltung und Baukultur beschließt (Vorlagen-Nr. 20260405).

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    Zusammensetzung und Aufgaben des Beirates

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern: fünf externen Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung sowie fünf politischen Vertretern aus dem Planungsausschuss. Seit August 2023 führt Heiner Farwick den Vorsitz.

    Das Gremium fungiert als unabhängiger Fachbeirat zur Qualitätssicherung des Stadtbildes und zum Erhalt baukultureller Werte. Es berät die Verwaltung und den Planungsausschuss bei der Wahrung baulicher Qualität und der Einhaltung der Bochumer Gestaltungsgrundsätze.

    Sitzungstermine 2026

    Für das Jahr 2026 sind vier ganztägige Sitzungen geplant:

    • 43. Sitzung: Freitag, 20. März 2026

    • 44. Sitzung: Freitag, 26. Juni 2026

    • 45. Sitzung: Freitag, 25. September 2026

    • 46. Sitzung: Freitag, 27. November 2026


    Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden die jeweils örtlich zuständigen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister als Gastteilnehmer eingeladen.

  • Verwaltung lehnt Erhaltungssatzung für Siedlung „Am Röderschacht“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgereingabe zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ abzulehnen. Grund sind rechtliche Beschränkungen und die begrenzte Wirksamkeit des Instruments.

    Bürgereingabe fordert Milieuschutzsatzung

    Bürger hatten über eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW die Vorbereitung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ vorgeschlagen. Ziel war es, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Luxusmodernisierungen mit entsprechenden Mietsteigerungen zu unterbinden.

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    Umwandlungsschutz rechtlich nicht möglich

    Die Verwaltung stellt klar, dass eine soziale Erhaltungssatzung zur Kontrolle der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine ergänzende Rechtsverordnung des Landes erfordern würde. Die Umwandlungsverordnung NRW ist jedoch bereits am 27. März 2020 außer Kraft getreten und wurde nicht in die aktuelle Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten übernommen. Daher fehlt der rechtliche Rahmen für entsprechende Genehmigungsverfahren.

    Begrenzte Wirkung bei Modernisierungen

    Auch bei Modernisierungsmaßnahmen wäre eine soziale Erhaltungssatzung nur eingeschränkt wirksam. Modernisierungen müssten genehmigt werden, wenn sie einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung entsprechen oder energetischen Mindestanforderungen dienen. Dies könnte eine Anhebung über den aktuellen Bestand hinaus rechtfertigen.

    Zudem bietet die Satzung keinen individuellen Mieterschutz und kann Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verhindern.

    Denkmalschutz als zusätzlicher Faktor

    Da es sich bei der Siedlung „Am Röderschacht“ um ein Denkmal handelt, sind alle baulichen Maßnahmen bereits nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW erlaubnispflichtig. Der Eigentümer muss alle Vorhaben mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen. Derzeit wird die Modernisierung einer Musterwohnung als Referenz für weitere Maßnahmen abgestimmt, ein Gestaltungshandbuch ist in Vorbereitung.

    Fazit der Verwaltung

    Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für die vorliegende Situation als nicht erkennbar an. Ohne konkrete Kenntnisse über den geplanten Modernisierungsumfang erübrige sich eine weitergehende Prüfung der Anwendbarkeit. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. März 2026 über die Eingabe entscheiden.

  • Stadt verkauft Teilfläche an Langendreerstraße für Bahntrassen-Zugang

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant den Verkauf einer rund 90 Quadratmeter großen Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Langendreerstraße. Die Fläche soll als Zuwegung zu einer Bahntrasse dienen.

    Grundstücksverkauf für Infrastruktur

    Die Stadt ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Langendreerstraße im Stadtteil Langendreer. Von diesem soll eine Teilfläche von etwa 90 Quadratmetern verkauft werden, um den Zugang zu einer Bahntrasse zu ermöglichen und die Pflege der angrenzenden Böschung zu gewährleisten.

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    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. März zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend befasst sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April mit dem Verkaufsvorhaben.

    Nichtöffentliche Beschlussfassung

    Die endgültige Beschlussfassung erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Damit sollen die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt werden.

  • Stadt plant Verkauf städtischer Grundstücke in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei sieben Enthaltungen (CDU, AfD)

    Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Liste ersetzt eine frühere Vorlage und enthält erstmals seit 2021 wieder neue vermarktbare Flächen.

    Erste neue Grundstücksliste seit Jahren

    Nach mehrjähriger Pause aufgrund der schwachen Marktlage am Immobiliensektor legt die Stadt erstmals wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vor. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021. Seither verhinderten stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage neue Vermarktungsaktivitäten.

    Die Beschlussvorlage 20260409 ersetzt die ursprünglich geplante Vorlage 20252690 und berücksichtigt kurzfristig ein weiteres vermarktbares Grundstück in der Alte Bahnhofstraße 106.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die Liste führt die Grundstücke nach unterschiedlichen Vermarktungsverfahren auf:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke

    • Höchstgebotsverfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Maklerbeauftragung


    Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

    Entsprechend der städtischen Neuausrichtung der Bodenpolitik kennzeichnet die Liste, welche Grundstücke alternativ zum Verkauf auch im Erbbaurecht vergeben werden können. Diese Entscheidung erfolgt auf Basis der Ratsbeschlüsse zur „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“.

    Beratungsverfahren und Zuständigkeiten

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. März 2026.

    Bei späteren Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung auf weitere Einzelbeschlüsse und informiert die Gremien nur noch quartalsweise über abgeschlossene Geschäfte.

    Transparenz und Planungssicherheit

    Die Grundstücksliste soll Transparenz schaffen und Planungssicherheit für die kommenden Jahre bieten. Sie berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre und bildet den aktuellen Sachstand ab. Dabei ist der Bestand städtischer Grundstücke durch jahrelange Verkäufe und Erbbaurechtsverträge bereits deutlich reduziert worden.

    Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses entsprechend den städtischen Grundstücksrichtlinien bestimmt. Die in der Liste angegebenen zonalen Bodenrichtwerte dienen zunächst nur der groben Orientierung.

  • Stadt stellt Grundstücke in Bochum-Südwest zum Verkauf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)

    Die Verwaltung legt eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken im Stadtbezirk Bochum-Südwest vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Bezirksvertretung entscheidet im März über die Freigabe zur Vermarktung.

    Erste Grundstücksliste seit 2021

    Nach mehrjähriger Pause wird erstmals seit Sommer 2021 wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vorgelegt. In den vergangenen Jahren war aufgrund der schwierigen Marktlage mit gestiegenen Baukosten, höheren Finanzierungskosten und zurückhaltender Nachfrage keine Aktualisierung erforderlich gewesen.

    Die vorliegende Liste ersetzt die Vorlage Nr. 20252689 und wurde um ein vermarktbares Grundstück am Gisela-Piedboeuf-Weg erweitert. Sie bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt alle in den vergangenen viereinhalb Jahren getätigten Geschäfte.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen

    Die aufgelisteten Grundstücke werden nach unterschiedlichen Verfahren vermarktet:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog (vor allem für Ein- bis Zweifamilienhäuser mit Selbstnutzung)

    • Veröffentlichung zum Höchstgebot (hauptsächlich Mehrfamilienhausgrundstücke)

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Maklerbeauftragung


    Transparenz bei Preisfindung und Grundstückszustand

    Die Liste enthält neben den Vermarktungsverfahren auch die aktuellen zonalen Bodenrichtwerte zur grundsätzlichen Orientierung. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestimmt.

    Zusätzlich informiert die Aufstellung über den Bewuchs der Flächen – von „kein Aufwuchs“ bis „dichter Aufwuchs“ – sowie über den Versiegelungsgrad in Prozent. Diese Angaben basieren auf Luftbildauswertungen und Ortsbesichtigungen.

    Beratungsfolge im März

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 3. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 4. März 2026.

    Bei späteren Verkäufen nach bestimmten Verfahren ist kein weiterer Einzelbeschluss erforderlich. Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss werden dann quartalsweise über abgeschlossene Verkäufe informiert.

  • Bebauungsplan für Technologie- und Wissenschaftsgebiet an der Alten Wittener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt plant die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebiets für Büro- und Technologienutzungen im Stadtteil Laer. Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll eine bereits gewerblich vorgeprägte Fläche von rund 31.000 Quadratmetern im Rahmen des Flächenrecyclings einer neuen Nutzung zuführen.

    Plangebiet wird verkleinert

    Das ursprünglich geplante Gebiet wird um Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 sowie einen Bereich des Flurstücks 582 verkleinert. Diese Flächen, die im Besitz der Bundesstraßenverwaltung und der Stadt stehen, sollen nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden, da dort keine städtebaulich relevanten Regelungen getroffen werden müssen.

    Das Plangebiet liegt nördlich der Wittener Straße und der A 448-Abfahrt, östlich der Schattbachstraße, westlich der Diesterwegstraße und südlich der Alten Wittener Straße. Die Fläche wurde lange Zeit von der Adam Opel AG als Abstellfläche für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7.

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    Sondergebiet für Technologie und Wissenschaft

    Der qualifizierte Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden sollen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Forschungseinrichtungen sowie Werkshallen zur Fertigung von Prototypen.

    Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem zurückgesetzten Staffelgeschoss geplant, im hinteren Bereich werden maximal vier Vollgeschosse ermöglicht. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Eine bestehende Waldfläche im Osten entlang der Diesterwegstraße bleibt erhalten.

    Umsetzung des Schwammstadtprinzips

    Zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung sind Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Begrünung von Stellplätzen vorgesehen. Parkplätze sollen hauptsächlich in Tiefgaragen, Garagengeschossen oder Parkhäusern untergebracht werden, um zusätzliche Oberflächenversiegelung zu vermeiden.

    Positive Umweltauswirkungen erwartet

    Durch die Neubebauung wird sich der Versiegelungsgrad der bereits vollflächig asphaltierten Fläche reduzieren. Die geplante Entsiegelung und Begrünung soll zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen, die über den Bedarf des Bebauungsplans hinausgehen.

    Lärmgutachten zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Verkehrslärmzunahme beträgt nur 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.

    Zeitplan und nächste Schritte

    Die Bezirksvertretung Ost wird am 4. März 2026 angehört, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April 2026. Die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 geplant, der Satzungsbeschluss soll im vierten Quartal 2026 erfolgen.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.