Kategorie: Ausschuss für Planung und Grundstücke

  • Denkmalschutz in NRW: Verwaltung sieht Schwächung durch geplante Gesetzesänderungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum hat auf Anfrage der Grünen-Fraktion eine kritische Bewertung der aktuellen Entwicklungen im Denkmalschutz vorgelegt. Während das 2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz bereits zu einer formellen Schwächung geführt hat, könnte eine geplante Änderung der Landesbauordnung weitreichende negative Folgen haben.

    Neue Herausforderungen seit 2022

    Die Verwaltung berichtet von gemischten Erfahrungen mit dem neuen Denkmalschutzgesetz. Die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wurde von einer verpflichtenden Benehmensherstellung auf eine bloße Anhörung reduziert. Dadurch wurde die fachliche Einflussnahme des LWL erheblich beschnitten, während die Verantwortung vollständig auf die kommunalen Denkmalbehörden übertragen wurde.

    Besonders herausfordernd erwies sich die Integration neuer Belange wie Wohnungsbau, Klimaschutz und erneuerbare Energien in die Abwägungsprozesse. Dies führte zu einer Flut von Anträgen für Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern und erhöhtem Beratungsaufwand, da viele Eigentümer fälschlicherweise annahmen, denkmalpflegerische Belange seien nicht mehr relevant.

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    Bedrohung durch geplante Landesbauordnung

    Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung NRW sieht weitreichende Ausnahmen vom Denkmalschutz vor. Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung, dem Katastrophenschutz oder der Unfallhilfe dienen, sollen vollständig vom Denkmalschutzgesetz ausgenommen werden. Dies würde auch bereits unter Schutz stehende Denkmäler betreffen.

    Zusätzlich soll das Ministerium per Verordnung Zuständigkeiten neu regeln oder an sich ziehen können. Gleichzeitig würden die Denkmalfachämter ihr Antragsrecht auf Unterschutzstellung für Liegenschaften des Landes oder Bundes verlieren.

    Konkrete Auswirkungen auf Bochumer Denkmäler

    Das Polizeipräsidium an der Uhlandstraße wäre von den geplanten Änderungen definitiv betroffen. Möglicherweise könnten auch die Ruhr-Universität und andere Bauwerke in Landes- oder Bundeseigentum erfasst werden, da diese im Katastrophenfall genutzt werden könnten. Bei der Zeche Klosterbusch wurde bereits keine Denkmalwürdigkeit erkannt.

    Wegfall der Pauschalmittel belastet Denkmalschutz

    Die Streichung der Pauschalmittel für kommunale Denkmalschutzmaßnahmen im Landeshaushalt trifft die Stadt hart. Diese Mittel, die kommunal aufgestockt wurden, ermöglichten kleinere, aber wichtige Maßnahmen und unterstützten insbesondere private Eigentümer bei denkmalgerechten Sanierungen. Die Verwaltung bezeichnet dies als wichtiges Vermittlungs- und Förderinstrument auf kommunaler Ebene.

    Fazit der Verwaltung

    Trotz der formellen Schwächung des Denkmalschutzes sieht die Verwaltung aufgrund der vorhandenen Fachlichkeit und der guten Zusammenarbeit mit dem LWL weiterhin Möglichkeiten zur Sicherung der denkmalwerten Bausubstanz. Allerdings fallen Entscheidungen aufgrund der neuen Abwägungsaspekte etwas weiter gefasst aus als zuvor.

  • Neue Schutzzone: Bebauungsplan für Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg auf dem Weg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan den Grundstein für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr legen. Der Plan sieht vor, bisherige Sondergebietsflächen der Ruhr-Universität in Wald- und Naturschutzflächen umzuwandeln.

    Zwei Teilbereiche für den Naturschutz

    Der Bebauungsplan Nr. 1031 umfasst zwei getrennte Bereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A erstreckt sich über 1,4 Hektar zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus. Diese Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand soll künftig als Wald festgesetzt werden.

    Teilbereich B mit 0,9 Hektar liegt südwestlich der Straße Auf dem Kalwes und beherbergt die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein nach Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation. Diese Fläche soll als Bereich für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen werden.

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    Wegfall bisheriger Baurechte

    Mit dem neuen Plan werden Teile der bestehenden Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, die diese Bereiche bislang als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ ausweisen. Diese Festsetzung steht der geplanten Einbeziehung in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet entgegen.

    Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt und bereitet die Integration der Flächen in das geplante Naturschutzgebiet Nr. 8 sowie den Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost vor.

    Verfahrensstand und weitere Schritte

    Das Planverfahren läuft bereits seit dem Aufstellungsbeschluss vom November 2022. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2023 fand die öffentliche Auslegung von Mai bis Juni 2025 statt.

    Nun steht der Satzungsbeschluss an. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird am 27. Januar 2026 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März vorberät. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • Verwaltung verteidigt Umsetzung der Bürgerbeteiligung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtspitze weist Kritik der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zurück und betont Erfolge bei der digitalen Bürgerbeteiligung. 41 Projekte wurden 2025 über die städtische Plattform abgewickelt.

    Die Verwaltung hat auf die Kritik der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zur mangelhaften Umsetzung der Bürgerbeteiligung reagiert. In einer umfangreichen Antwort verteidigt sie ihre Arbeit und verweist auf konkrete Erfolge bei der Umsetzung der 2024 beschlossenen „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung“.

    Plattform mit 41 Projekten im Städtevergleich erfolgreich

    Die Verwaltung betont, dass allein im vergangenen Jahr 41 Beteiligungsprojekte über die Plattform bochum-mitgestalten.de abgebildet wurden. Im Städtevergleich belege die Stadt derzeit nach Augsburg Rang zwei bei der Nutzerzahl. Die Plattform solle zum zentralen digitalen „Beteiligungsort“ entwickelt werden.

    Corinna Haarmann vom Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation erklärt, dass die 2024 beschlossenen Eckpunkte zunächst einen Orientierungsrahmen schaffen sollten. Die enthaltenen Vorschläge würden schrittweise ausgestaltet.

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    Fachbereiche entscheiden eigenverantwortlich über Beteiligungsformen

    Auf die Kritik, dass bei vielen Projekten keine echten Beteiligungsmöglichkeiten bestünden, antwortet die Verwaltung differenziert. Die Fachverwaltung führe regelmäßig verschiedene Beteiligungsformate durch, orientiere sich dabei an den Ratsbeschlüssen, entscheide aber eigenverantwortlich über Art und Umfang der Beteiligung.

    Je nach gesetzlichen Vorgaben, Beteiligungszielen und Zielgruppen kämen unterschiedliche Stufen der Beteiligung in Betracht – von reiner Information bis hin zu komplexen, mehrstufigen Verfahren. Manche Verfahren beschränkten sich bewusst auf bestimmte Zielgruppen.

    Organisatorische Verbesserungen geplant

    Für die Zukunft kündigt die Verwaltung konkrete Verbesserungen an. Seit August 2025 kümmert sich eine eigene Mitarbeiterin im Referat 01 um die Koordinierung der Plattform. Im ersten Halbjahr 2026 soll ein KI-Tool das Einstellen von Projekten vereinfachen.

    Geplant sind außerdem eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, regelmäßige Schulungsangebote für Mitarbeitende und verstärkte Bewerbung der Plattform. Regelmäßige Meetups mit verwaltungsinternen Nutzern sollen Erfahrungsaustausch und Best-Practice-Beispiele fördern.

    Stadtplanung wickelt alle Beteiligungen über Plattform ab

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen habe bereits sämtliche Beteiligungen seit Inbetriebnahme über die Plattform abgewickelt, betont die Verwaltung. Alle öffentlichen Beteiligungsformate seien weiterhin in der Rubrik „abgeschlossene Projekte“ einsehbar.

  • Die Linke schlägt Horst Hohmeier für Gestaltungsbeirat vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Linke-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats für Gestaltung und Baukultur eingereicht. Horst Hohmeier soll als Vertreter des Ausschusses für Planung und Grundstücke in das Gremium entsandt werden.

    Personalvorschlag für Gestaltungsbeirat

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ beantragt für die 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 4. März 2026, Horst Hohmeier als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur zu benennen. Der Änderungsantrag wurde am 24. Februar 2026 bei der Ausschussvorsitzenden Angelika Dümenil eingereicht.

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    Ausschussentscheidung steht bevor

    Der Tagesordnungspunkt 3.4 der kommenden Ausschusssitzung befasst sich mit der Benennung der Mitglieder aus dem Ausschuss für Planung und Grundstücke für den Beirat für Gestaltung und Baukultur. Die Entscheidung über die personelle Besetzung erfolgt durch Beschluss des Ausschusses.

  • Grüne beantragen Wahl von Barbara Jessel in Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Grünen im Rat haben einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats für Gestaltung und Baukultur eingereicht. Barbara Jessel soll in das Gremium gewählt werden.

    Antrag für kommende Ausschusssitzung

    Die Grünen-Fraktion hat am 26. Februar 2026 einen Änderungsantrag für die zweite Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke gestellt. Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 3.3 der für den 3. März 2026 angesetzten Sitzung.

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    Personalie Barbara Jessel

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass Barbara Jessel in den Beirat für Gestaltung und Baukultur gewählt werden soll. Der Antrag wurde von Fabian Krömling für die Grünen-Fraktion gestellt und richtet sich an die Ausschussvorsitzende Angelika Dümenil.

    Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur ist ein städtisches Beratungsgremium, das Empfehlungen zu architektonischen und städtebaulichen Projekten abgibt. Die Neubesetzung steht auf der Tagesordnung der kommenden Ausschusssitzung.

  • Verwaltung lehnt Erhaltungssatzung für Siedlung „Am Röderschacht“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD, UWG:FB)
    Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Bürgeranregung zur Prüfung einer Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ abzulehnen. Grund: Das Instrument sei für die konkrete Situation nicht wirksam genug.

    Mehrere Eingaben zu Erhaltungssatzung

    Im November 2025 hatten Bürger eine Anregung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch eingereicht. Ziel war es, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Luxusmodernisierungen mit drastischen Mieterhöhungen zu unterbinden.

    Zwischen Februar 2026 erhielten die Behörden weitere Eingaben – eine Konkretisierung der ursprünglichen Anregung sowie mehrere Beitrittserklärungen und eine Hilfsanregung.

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    Umwandlungsverbot rechtlich nicht möglich

    Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme klar, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht verhindert werden kann. Grund: Die in NRW bis März 2020 geltende Umwandlungsverordnung wurde von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung nicht verlängert. Ohne diese ergänzende Rechtsverordnung des Landes fehlt die rechtliche Grundlage für entsprechende Genehmigungsvorbehalte.

    Modernisierungen nur begrenzt regulierbar

    Auch bei der Regulierung von Modernisierungsmaßnahmen sieht die Verwaltung erhebliche Grenzen. Eine soziale Erhaltungssatzung müsse Modernisierungen genehmigen, die einem „zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung“ entsprechen oder energetischen Mindestanforderungen dienen.

    Zudem könne die Satzung Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verhindern – „auch nicht, wenn sie in der Verhältnisrelation zwischen bestehender Ausgangsmiete und ortsüblicher Miete zu Verdrängung führen würden“, so die Verwaltung.

    Denkmalschutz bereits wirksam

    Als zusätzliches Argument führt die Verwaltung an, dass die Siedlung bereits unter Denkmalschutz steht. Alle baulichen Maßnahmen seien nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bereits genehmigungspflichtig und müssten mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.

    Der Eigentümer arbeite derzeit mit der Behörde an einem Gestaltungshandbuch für die Siedlung und stimme eine Musterwohnung als Referenz für weitere Modernisierungen ab.

    Entscheidung am 3. März

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. März 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden. Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass „die Wirksamkeit des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für die vorliegende Ausgangssituation und die angestrebten Ziele der Petenten nicht erkennbar“ sei.

  • AfD fordert Abschaffung von Baugenehmigungen zugunsten von Bebauungsplänen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Vereinfachung von Bauverfahren gestellt. Sie schlägt vor, Baugenehmigungen durch Bebauungspläne zu ersetzen, um die Bürokratie zu reduzieren. Dazu stellt sie fünf Fragen zur aktuellen Praxis des Bauordnungsamtes.

    Bebauungsplan statt Baugenehmigung als Reformvorschlag

    Die AfD-Fraktion bringt in ihrer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 einen ungewöhnlichen Vorschlag ein: Baugenehmigungen sollen durch Bebauungspläne ersetzt werden. Ratsherr Sebastian Südekum räumt dabei ein, dass eine solche Reform eine Änderung der Landesbauordnung erfordern würde, die nicht in der Entscheidungsgewalt der Stadt liegt.

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    Fragen zur aktuellen Baupraxis

    Um die Grundlage für ihren Reformvorschlag zu untermauern, stellt die Fraktion fünf konkrete Fragen zur aktuellen Arbeit des Bauordnungsamtes:

    Abgewiesene Bauanträge: Wie viele Bauanträge wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgewiesen und aus welchen drei häufigsten Gründen?

    Bearbeitungszeiten: Bei wie vielen Bauanträgen betrug die Bearbeitungszeit mehr als drei Monate in den genannten Jahren?

    Unnötige Verfahren: Gab es Bauanträge für rückbaufähige Projekte, die unnötig Verwaltungskapazitäten gebunden haben?

    Siedlungsbild: Wie viele Baugenehmigungen wurden ohne Rücksicht auf das Siedlungsbild erteilt und warum?

    Nachträgliche Genehmigungen: Wie viele Baugenehmigungen wurden erst nach Baubeginn erteilt?

    Schriftliche Antwort gefordert

    Die AfD-Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen sowohl im Ausschuss für Planung und Grundstücke als auch im Rat. Mit den Antworten will sie offenbar belegen, dass das aktuelle System der Baugenehmigungen zu bürokratisch und ineffizient ist.

  • CDU nominiert Angelika Dümenil für Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum schlägt Angelika Dümenil als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vor. Der Änderungsantrag wird am 3. März 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke behandelt.

    Personalie für städtischen Gestaltungsbeirat

    Mit einem Änderungsantrag vom 2. März 2026 benennt die CDU-Fraktion Angelika Dümenil als ihr Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur der Stadt. Dümenil ist gleichzeitig Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, der über die Benennung der Mitglieder für den Gestaltungsbeirat entscheidet.

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    Behandlung im Planungsausschuss

    Der Antrag wird unter Tagesordnungspunkt 3.4 in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 behandelt. Stefan Klapperich, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hat den Antrag eingereicht. Eine schriftliche Begründung liegt nicht vor – diese soll gegebenenfalls mündlich in der Sitzung erfolgen.

    Bedeutung des Gestaltungsbeirats

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur berät die Stadt in Fragen der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung. Das Gremium begleitet wichtige Bauvorhaben und trägt zur Qualitätssicherung bei der Stadtentwicklung bei.

  • AfD beantragt Nominierung für Gestaltungsbeirat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats für Gestaltung und Baukultur eingereicht. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs soll als Mitglied benannt werden.

    Antrag für Ausschusssitzung

    Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 3.4 der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März 2026. Die Fraktion schlägt vor, dass der Ausschuss Ulrich Fuchs als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur benennt.

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    Hintergrund zur Person

    Ulrich Fuchs ist Ratsherr und Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat. Der Änderungsantrag ist vom 2. März 2026 datiert und richtet sich an die Ausschussvorsitzende Angelika Dümenil.

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur berät die Stadt bei städtebaulichen und architektonischen Fragen und hat beratende Funktion bei wichtigen Bauvorhaben.

  • SPD benennt Simone Gottschlich für Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Die SPD-Fraktion im Rat schlägt Simone Gottschlich als Mitglied für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vor. Der entsprechende Änderungsantrag soll am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke behandelt werden.

    Personelle Besetzung des Gestaltungsbeirats

    Mit einem Änderungsantrag vom 27. Februar wendet sich die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Planung und Grundstücke. Gegenstand ist die Benennung von Mitgliedern aus dem Ausschuss für den Beirat für Gestaltung und Baukultur.

    Die Sozialdemokraten schlagen vor, dass Simone Gottschlich als Vertreterin der SPD-Fraktion in das Gremium entsandt wird. Der Antrag ist auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung am 3. März als TOP 3.4 vorgesehen.

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    Beirat für städtische Baukultur

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur ist ein wichtiges Gremium für die städtebauliche Entwicklung. Die personelle Besetzung durch Vertreter aus dem Planungsausschuss stellt die politische Anbindung des Beirats sicher.

    Änderungsantrag der SPD-Fraktion ansehen