Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderung beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH will ihren Gesellschaftsvertrag anpassen. Ziel ist eine Vereinheitlichung mit den anderen Gesellschaften im Konzern „Bochum Wirtschaftsentwicklung“. Der Rat entscheidet am 20. November.

    Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft vorgelegt. Die WiFö GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, die wiederum vollständig der Stadt gehört.

    Drei wesentliche Änderungen geplant

    Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht mehrere Anpassungen vor: Zunächst wird der Paragraph zum Jahresabschluss entsprechend eines Ratsbeschlusses vom Oktober 2024 aktualisiert, der Bürokratieabbauoptionen nach der Gemeindeordnung NRW umsetzt.

    Zudem werden veraltete Verweise auf die nicht mehr existierende „Wirtschaftsförderung Bochum Holding GmbH“ durch die aktuelle Bezeichnung „WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH“ ersetzt. Dabei entfallen überholte Regelungen, und es wird klargestellt, dass die Stadt die Aufsichtsratsmitglieder entsendet.

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    Einzelvertretung statt Gesamtvertretung

    Eine weitere Neuerung betrifft die Vertretungsregelung der Geschäftsführung: Künftig soll bei mehreren bestellten Geschäftsführern eine Einzelvertretung statt der bisherigen gemeinschaftlichen Vertretung gelten. Die Verwaltung begründet dies mit effizienteren Abläufen. Diese Regelung sei in den anderen Gesellschaften der WEG-Gruppe bereits üblich.

    Der Aufsichtsrat der WiFö GmbH hat den Änderungen bereits am 27. August 2025 zugestimmt. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung soll angewiesen werden, dem neuen Vertrag zuzustimmen.

  • Rat soll Wirtschaftsplan für Sportstätten-Gesellschaft beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) legt ihren ersten operativen Wirtschaftsplan vor. Das Investitionsvolumen für Ruhrstadion und Nachwuchsleistungszentrum beläuft sich auf insgesamt 117,2 Millionen Euro.

    Der Rat wird am 5. Februar über den Wirtschaftsplan 2026 der städtischen Sportstätten-Gesellschaft entscheiden. Nach Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, dem Plan zuzustimmen.

    Vergabeverfahren für Stadionsanierung läuft

    Derzeit befindet sich das Vergabeverfahren für einen Totalunternehmer in der entscheidenden Phase. Die Ausschreibung basiert auf der vom Aufsichtsrat beschlossenen Funktionalen Leistungsbeschreibung. Eine Beauftragung wird für Ende März 2026 angestrebt. Im zweiten Quartal sollen dann sowohl der finanzielle als auch der zeitliche Rahmen der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen konkretisiert werden.

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    Millionen-Investitionen in zwei Standorte

    Der Investitions- und Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben von 23,5 Millionen Euro vor. Der größte Anteil entfällt mit 14,7 Millionen Euro auf das Ruhrstadion, 8,8 Millionen Euro sind für das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße eingeplant. Über den gesamten Planungszeitraum bis 2030 summieren sich die Investitionen für das Stadion auf 91,9 Millionen Euro, für das Nachwuchsleistungszentrum auf 25,3 Millionen Euro.

    Steigende Pachteinnahmen ab 2028 erwartet

    Die Planung geht davon aus, dass der VfL Bochum ab Sommer 2028 wieder in der 1. Bundesliga spielt und die Bauarbeiten im Sommer 2029 abgeschlossen sein werden. Entsprechend werden ab diesem Zeitpunkt höhere Pachteinnahmen kalkuliert. Das Eigenkapital der Gesellschaft soll bis Ende 2030 auf 113 Millionen Euro anwachsen.

    Die Finanzierung erfolgt zunächst über Kapitaleinzahlungen der Stadt, die festverzinslich angelegt werden. Ab 2029 ist eine teilweise Fremdfinanzierung vorgesehen.

  • Volt und Stadtgestalter fordern Strategieoffensive für die BOGESTRA

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Angesichts eines erwarteten Jahresfehlbetrags von über 90 Millionen Euro wollen die Fraktionen eine externe Unternehmensberatung mit der Analyse und Neuausrichtung des Nahverkehrsbetreibers beauftragen. Der Antrag sieht weitreichende Maßnahmen vor – von leistungsbezogener Vorstandsvergütung bis zur Vision eines fusionierten Ruhrgebiets-Verkehrsbetriebs.

    Zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 haben Volt und Die Stadtgestalter einen umfangreichen Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG eingebracht. Der Antrag enthält zehn strategische Handlungsfelder, die das Unternehmen grundlegend modernisieren sollen.

    Netzausbauplan 2040 und neue Vergütungsmodelle

    Kernpunkt ist die Erarbeitung eines stadtgrenzenüberschreitenden Netzausbauplans bis 2040, der alle Verkehrsmittel umfassen und mit benachbarten Kommunen abgestimmt werden soll. Zudem fordern die Antragsteller, dass künftige Vorstandsverträge deutlich stärker an Leistungskriterien gekoppelt werden – gemessen am Kundenzuwachs und der wirtschaftlichen Entwicklung.

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    Automatisierung und Fusion als Zukunftsvision

    Die BOGESTRA soll nach dem Willen der Fraktionen zum „Branchenvorreiter in Automatisierung, autonomem Fahren und dem Einsatz von KI“ werden. Als erste konkrete Maßnahme wird die Einstellung der Mutti-App gefordert. Langfristig schwebt den Antragstellern eine Fusion aller Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet vor. Dafür soll eine eigene strategische Abteilung oder Tochtergesellschaft gegründet werden.

    Fahrgastbeirat und mehr Barrierefreiheit

    Weitere Forderungen umfassen die Einrichtung eines gewählten Fahrgastbeirats nach Frankfurter Vorbild, verstärkte Kooperationen mit Subunternehmen auf nachfrageschwächeren Linien sowie eine Verdoppelung der Anstrengungen bei der Barrierefreiheit.

    Sinkender ÖPNV-Anteil als Alarmsignal

    In der Begründung verweisen die Antragsteller auf den rückläufigen ÖPNV-Anteil am Modal Split: Dieser sei von 15,8 Prozent im Jahr 2013 auf 13,3 Prozent im Jahr 2023 gesunken – während deutsche Metropolen im Schnitt 21 Prozent erreichten. Ohne Gegenmaßnahmen drohe eine Einstellung von Angebotsteilen und Stellenabbau.

  • Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der Unna Wasser & Mehr GmbH zur Kenntnis nehmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH plant die Übernahme des Gasnetzbetriebs zum Jahreswechsel. Dafür muss der Gesellschaftsvertrag geändert werden – eine Angelegenheit, die auch den Rat beschäftigt.

    Die GELSENWASSER AG hält 49 Prozent an der Unna Wasser & Mehr GmbH. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, müssen beide Räte über die geplante Vertragsänderung informiert werden.

    Netzübernahme zum 1. Januar 2026 geplant

    Konkret soll der Gesellschaftszweck der Unna Wasser & Mehr GmbH um die Gasnetzbetreiberrolle erweitert werden. Die Aufnahme des Gasnetzbetriebs ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Die Verwaltung betont, dass die Einhaltung der durch die Energieregulierung vorgegebenen Fristen zwingend erforderlich sei. Eine verzögerte Netzübernahme könnte die regulatorische Anerkennung und damit den wirtschaftlichen Erfolg gefährden.

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    Beschlussfassung erfolgt nicht-öffentlich

    Die eigentliche Beschlussfassung findet im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung statt. Begründet wird dies mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unna Wasser & Mehr GmbH. Der Dortmunder Rat hat den entsprechenden Beschluss bereits am 9. Oktober 2025 gefasst.

    Der Rat tagt am 20. November 2025.

  • Rat soll Wirtschaftsplan der Bochum Marketing GmbH für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die städtische Marketinggesellschaft plant für das kommende Jahr mit deutlich höheren Umsätzen, rechnet aber weiterhin mit einem Jahresfehlbetrag von rund 300.000 Euro. Der Stellenplan sieht eine Aufstockung des Personals vor.

    Die Bochum Marketing GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt, über den der Rat am 19. März entscheiden soll. Zuvor beraten der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss über die Vorlage.

    Umsatzerlöse steigen auf 5,5 Millionen Euro

    Die Gesellschaft rechnet für 2026 mit Umsatzerlösen von 5,54 Millionen Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Forecast 2025 von 4,36 Millionen Euro. Als Gründe nennt die Verwaltung Sonderprojekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Sponsoring und Ausstellungsformate sowie Einnahmen durch das Convention-Büro und das Innenstadtmanagement. Auch die längere Adventszeit 2026 soll zu höheren Einnahmen beim Weihnachtsmarkt führen.

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    Personalaufstockung geplant

    Der Stellenplan sieht eine Erhöhung von 35,63 auf 39,01 Vollzeitäquivalente vor. Geplant sind unter anderem zusätzliche Minijobkräfte im Veranstaltungsbereich, weitere Stellen für die Stadtteil- und Innenstadtentwicklung sowie eine Vollzeitkraft für die Buchhaltung. Die Personalkosten steigen dadurch von 2,18 auf 2,42 Millionen Euro.

    Ergebnisverbesserung bis 2028 angestrebt

    Trotz der Expansion weist der Plan für 2026 einen Jahresfehlbetrag von rund 300.000 Euro aus. Ab 2028 soll die Gesellschaft erstmals ein positives Ergebnis erzielen. Dafür wurden bereits Anpassungen beim Musiksommer eingeplant, die 32.000 Euro Einsparung bringen sollen. Weitere Maßnahmen bei Weihnachtsmarkt und anderen Projekten stehen noch aus.

    Das prognostizierte Eigenkapital liegt 2029 bei 1,136 Millionen Euro und damit 95.000 Euro unter der Vorjahresplanung – bedingt durch notwendige Einmalinvestitionen von 145.000 Euro für die Neuaufstellung der Gesellschaft.

  • Stadt will Anteil an Technologie-Gesellschaft CHIP auf 49 Prozent ausbauen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 14 (AfD)
    dafür: 76 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW, Backs,OB)

    Der Rat soll im November über den Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile entscheiden. Die Anteile stammen aus einem aufgelösten Förderverein und kosten die Kommune rund 64.000 Euro.

    Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Übernahme von 24 Prozent der Anteile an der CHIP GmbH vorgelegt. Die Gesellschaftsanteile stammen vom Förderverein Technologietransfer Bochum e. V., der sich zum Jahresende 2024 aufgelöst hat und derzeit abgewickelt wird.

    Förderverein wurde obsolet

    Der Förderverein hielt bislang 31,46 Prozent an der CHIP GmbH. Seine Auflösung begründen die Mitglieder mit dem inzwischen breiten Angebot im Bereich Technologietransfer: Hochschulen und Universitäten verfügen heute über eigene Transferstellen, was den Verein überflüssig gemacht habe. Die verbliebenen 7,46 Prozent der Förderverein-Anteile übernimmt die Stadt Herne, deren Beteiligung damit auf 19,46 Prozent steigt.

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    Strategische Bedeutung für den Standort

    Die CHIP GmbH – Centrum für Hochleistungs-Informationstechnologie und Projektmanagement – fördert den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Die städteübergreifende Organisation vernetzt Hattingen, Witten, Herne und Bochum. Sie betreibt zwei Technologiezentren, unterstützt Start-ups und Hochschul-Ausgründungen und entwickelt gemeinsame Forschungsprojekte.

    Die Verwaltung betont, dass die Gesellschaft ein ideales Instrument für städteübergreifende Förderanträge darstelle, bei denen eine gemeinsame Rechtseinheit oft Voraussetzung sei.

    Finanzierung durch Umschichtung

    Die Gesamtkosten von 64.000 Euro – davon 60.000 Euro für die Anteile und 4.000 Euro Notarkosten – müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckungsquelle dienen freiwerdende Mittel aus dem verzögerten SAP-HANA-Projekt. Der Rat entscheidet am 20. November 2025.

  • Gelsenwasser AG plant Einstieg bei Gemeindewerken Wachtendonk

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat nimmt in seiner Sitzung am 20. November die geplante 49-Prozent-Beteiligung des regionalen Energieversorgers an den niederrheinischen Gemeindewerken zur Kenntnis. Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.

    Die Gelsenwasser AG, an der die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke-Töchter mehrheitlich beteiligt sind, will sich zum Jahreswechsel mit 49 Prozent an der Gemeindewerke Wachtendonk GmbH beteiligen. Wegen der mittelbaren kommunalen Beteiligung ist eine Beschlussfassung in beiden Räten erforderlich.

    Gasnetzbetrieb als Ausgangspunkt

    Hintergrund der Transaktion: Die Gemeindewerke Wachtendonk übernehmen zum 1. Januar 2026 die Konzession für das örtliche Gasversorgungsnetz, nachdem sie die entsprechende Ausschreibung gewonnen haben. Den operativen Netzbetrieb wird die Gelsenwasser Energienetze GmbH als Partner übernehmen.

    Die Beteiligung soll die Steuerung dieser und weiterer Aktivitäten für die Gemeindewerke am Niederrhein optimieren, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

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    Dortmund hat bereits zugestimmt

    Der Rat der Stadt Dortmund hat den korrespondierenden Beschluss bereits am 9. Oktober gefasst. Die detaillierte Beschlussfassung erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung.

  • Bochum: Zentrale Dienste schließen 2024 mit Millionengewinn ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.10.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Zentralen Dienste der Stadt Bochum haben das Geschäftsjahr 2024 mit einem Gewinn von rund 1,4 Millionen Euro abgeschlossen. Der Stadtrat soll den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 feststellen.

    Wie aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, erwirtschaftete der städtische Eigenbetrieb einen Jahresgewinn von exakt 1.396.673,81 Euro. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kauffmann und Partner aus Dortmund hatte den Abschluss zwischen Mai und August 2025 geprüft.

    Umsatz bei knapp 250 Millionen Euro

    Die Gesamterträge des Eigenbetriebs beliefen sich auf rund 249,7 Millionen Euro. Den größten Anteil an den Umsatzerlösen machten mit 131,2 Millionen Euro Einnahmen aus Hochbau, Sanierung und Sonderprogrammen sowie eigene Ingenieurleistungen aus. Aus der Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden flossen 69,8 Millionen Euro, weitere 47,4 Millionen Euro stammten aus Leistungsentgelten und Verkaufserlösen.

    Dem standen Aufwendungen von insgesamt 247,8 Millionen Euro gegenüber – darunter Materialkosten von 195,9 Millionen Euro und Personalaufwendungen von 48,5 Millionen Euro.

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    Gewinn fließt an die Stadt

    Der Betriebsausschuss empfiehlt, den vollständigen Jahresgewinn an die Stadt Bochum abzuführen. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Rat soll Jahresabschluss 2024 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung feststellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2024 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung am 19. März beschließen.

    Die Verwaltung legt den Kommunalgremien den Jahresabschluss für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung vor. Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 29,17 Millionen Euro.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits im Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wirtschaftet.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar vor, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss folgt am 11. März. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 19. März. Mit dem Beschluss soll auch der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden.

  • Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der WiN Emscher-Lippe GmbH zustimmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt ist als mittelbare Minderheitsgesellschafterin an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für das nördliche Ruhrgebiet beteiligt. Im Rahmen des Bürokratieabbaus nach dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz soll der Gesellschaftsvertrag angepasst werden.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, bevor der Rat am 18. Dezember abschließend entscheidet. Die Stadt ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt, die wiederum 0,833 Prozent an der WiN Emscher-Lippe GmbH hält.

    Über den Grundsatzbeschluss hinausgehende Änderungen

    Bereits zuvor hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss für die kommunalen Beteiligungsunternehmen der GELSENWASSER AG gefasst. Die nun geplanten Änderungen gehen jedoch darüber hinaus und erfordern eine gesonderte Beschlussfassung.

    Konkret betreffen die zusätzlichen Anpassungen Regelungen zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Wahl eines dritten Stellvertreters für den Vorsitz sowie Vorgaben zu Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Präsidiums. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und den Verlustausgleich sowie ergänzende Vorgaben zur Offenlegung.

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    Flexibilität bei formalen Anpassungen

    Sollten Aufsichtsbehörden, das Registergericht, der Notar oder die Finanzbehörde Hinweise oder Beanstandungen vorbringen, können entsprechende Anpassungen vorgenommen werden – sofern die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages nicht verändert werden und kommunalrechtliche Belange unberührt bleiben.