Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2023 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum schließt das Jahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 29,6 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro ab. Der Rat soll über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Prüfung durch örtliche Rechnungsprüfung

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Verrechnung des Jahresfehlbetrags

    Der entstandene Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat.

    Anwendung kommunaler Finanzstandards

    Das Sondervermögen nutzte bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und einem beigefügten Lagebericht.

  • Volt beantragt Änderung der Satzung für Bürgerentscheide

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Volt will die Satzung über Bürgerentscheide erweitern und schlägt vor, dass künftig alle Fraktionen und Gruppen ihre Positionen im Abstimmungsbuch darstellen können. Der Änderungsantrag bezieht sich auf den geplanten Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr.

    Die Stadtratsfraktion Volt hat einen Änderungsantrag zur vierten Ratssitzung am 5. Februar 2026 eingereicht. Dabei geht es um eine Ergänzung des Tagesordnungspunkts 1.9, der die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides zur Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für 2036, 2040 oder 2044 behandelt.

    Erweiterte Darstellung im Abstimmungsbuch

    Der Kernpunkt der vorgeschlagenen Satzungsänderung betrifft das Abstimmungsbuch, das bei Bürgerentscheiden verwendet wird. Bisher enthält es unter anderem Begründungen der Vertretungsberechtigten und der Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben.

    Neu hinzukommen sollen:

    • Begründungen der Fraktionen und Gruppen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben

    • Eine Übersicht über die Stimmenempfehlungen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen samt Angabe ihrer jeweiligen Stärke

    • Ein Verfahren zur Abstimmung über Obergrenzen für die Textlängen zwischen allen Beteiligten


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    Abstimmung über Textlängen vorgesehen

    Die Satzungsänderung sieht vor, dass sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, je ein Mitglied aller Fraktionen und Gruppen sowie der Oberbürgermeister gemeinsam über eine Obergrenze für die Länge der verschiedenen Begründungstexte verständigen.

    Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger kündigten an, die Begründung für ihren Antrag mündlich in der Ratssitzung zu präsentieren.

  • Ausschuss soll Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung entlasten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird am 17. Februar über die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Der Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab.

    Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat den Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

    Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 29.170.674,50 Euro auf. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

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    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling die Betriebsleitung entlastet. Diese Entlastung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Rat den Jahresabschluss in eigener Zuständigkeit feststellt, wie es § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW vorsieht.

    Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

    Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde von der Möglichkeit des § 27 EigVO NRW Gebrauch gemacht und bei der Wirtschaftsführung sowie dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Anhang sowie einem beigefügten Lagebericht. Dem Rat wird der geprüfte Jahresabschluss in einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Verwaltung erklärt Verzögerungen bei Jahresabschlüssen des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf kritische Fragen der AfD-Fraktion zur verspäteten Aufstellung und Prüfung mehrerer Jahresabschlüsse des Sondervermögens Grundstücksentwicklung geantwortet. Als Hauptgrund nennt sie komplexe Prüfverfahren und den Wechsel der Prüfzuständigkeit.

    Komplexe Prüfverfahren als Ursache für Verzögerungen

    Die Verwaltung begründet die erheblichen Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen des Sondervermögens mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Bis zum Abschlussstichtag 31.12.2020 war die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) für die Prüfung zuständig, die sich dabei eines Wirtschaftsprüfers bediente. Erst ab 2021 konnte das städtische Rechnungsprüfungsamt die Prüfungen übernehmen.

    Der Jahresabschluss 2023 wurde erst im November 2024 aufgestellt, da zunächst die Gespräche mit Wirtschaftsprüfer und GPA zu Erkenntnissen aus den Vorjahresprüfungen abgewartet wurden. Die Berichte zu den Prüfungen der Jahre 2019 und 2020 datieren vom März 2024, die Ratsgenehmigung erfolgte im September 2024.

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    Implementierung neuer Prozesse ab Sommer 2024

    Die von der AfD kritisierte „hektische Betriebsamkeit“ ab Sommer 2024 erklärt die Verwaltung mit der notwendigen Implementierung neuer Prozesse. Diese mussten zunächst etabliert werden und waren mit erhöhtem externen Abstimmungsbedarf verbunden. Nach Etablierung der Abläufe konnten die weiteren Jahresabschlüsse in kurzer Abfolge erstellt und geprüft werden.

    Sondervermögen verwaltet 21 Millionen Euro

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung verfügt über 6 Millionen Euro Liquidität und weist 15 Millionen Euro an nicht eingeforderten Forderungen gegenüber der Stadt aus. Die AfD sieht darin eine Beschränkung der Haushaltshoheit des aktuellen Rates. Die Verwaltung widerspricht: Die Mittel seien in früheren Jahren haushalterisch bereitgestellt worden, über jede Grundstückstransaktion entscheide weiterhin die Politik durch Beschlussfassung.

    Organisationsform bleibt bestehen

    Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Organisationsform antwortete die Verwaltung, dass der Rat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile bewusst für das Sondervermögen entschieden habe. Eine andere Organisationsform, die ausschließlich Vorteile brächte, sei nicht erkennbar.

    Die haushalterische Deckung der Grundstücksgeschäfte erfolge im Jahr der Mittelzuweisung an das Sondervermögen. Die Forderungsposition diene der periodengerechten Abbildung ohne sofortige liquiditätswirksame Zahlung, wodurch Refinanzierungskosten und Zinsen vermieden würden.

  • GELSENWASSER-Tochter steigt in Windenergieprojekt ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gemeindewerke Schlangen GmbH plant eine achprozentige Beteiligung an der Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG. Da die Gemeindewerke über die GELSENWASSER AG mittelbar mit den Stadtwerken Bochum und Dortmund verbunden sind, müssen beide Stadträte dem Vorhaben zustimmen.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbeschluss

    Die geplante Beteiligung ergibt sich aus einer mehrstufigen Unternehmensstruktur: Die WasserServiceKommunal GmbH, eine 50-prozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG, hält 12,5 Prozent an der Gemeindewerke Schlangen GmbH. An der GELSENWASSER AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Holdings mehrheitlich beteiligt.

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    Beratungen in drei Gremien geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling befasst sich am 17. Februar 2026 erstmals mit der Angelegenheit. Anschließend folgen Beratungen im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März sowie im Rat am 19. März 2026. In allen drei Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung wegen Geschäftsgeheimnissen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen muss. Dies betrifft sowohl die Gemeindewerke Schlangen GmbH als auch die Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG.

  • Trianel beteiligt sich an Wasserstoffkraftwerk-Projekt in Hamm

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Trianel GmbH, eine mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Bochum, plant eine Beteiligung von bis zu 10 Prozent an der Projektgesellschaft für ein neues Wasserstoffkraftwerk in Hamm-Uentrop. Das Projekt soll zur Schließung der Kapazitätslücke bei der Stromerzeugung beitragen.

    Hintergrund: Kapazitätslücke nach Atom- und Kohleausstieg

    Deutschland steuert nach dem Kernenergieausstieg und dem geplanten Ende der Kohleverstromung bis 2038 auf eine erhebliche Lücke bei der steuerbaren Stromerzeugung zu. Die Bundesnetzagentur prognostiziert bis 2035 eine Kapazitätslücke von 22,4 bis 35,5 Gigawatt. Als Reaktion kündigte die Bundesregierung für 2026 Ausschreibungen von 10 Gigawatt steuerbarer Kraftwerkskapazität an.

    Die neuen Kraftwerke müssen „H2-ready“ sein, also grundsätzlich auf Wasserstoffbetrieb umrüstbar, und bis 2045 vollständig dekarbonisiert werden. Eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus, wird aber zeitnah erwartet.

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    Standortvorteile in Hamm-Uentrop

    Seit 2008 betreibt die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG bereits erfolgreich ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit 900 Megawatt Leistung. Der Standort bietet nach Angaben der Verwaltung „sehr gute technische und genehmigungsrechtliche Voraussetzungen“ für die Erweiterung um einen dritten Block.

    Besondere Vorteile ergeben sich durch die Lage in Nordrhein-Westfalen im „netztechnischen Süden Deutschlands“, wo neue Gaskraftwerke aus Sicht der Netzsicherheit bevorzugt benötigt werden. Zudem befindet sich der Standort in unmittelbarer Nähe zum geplanten Wasserstoffkernnetz.

    Zeitplan und Projektentwicklung

    Seit 2023 laufen bereits Voruntersuchungen, die positive Ergebnisse erbracht haben. Daraufhin wurde die Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) als Projektentwicklungsgesellschaft gegründet.

    Der Zeitplan ist eng mit den Kapazitätsausschreibungen verknüpft. Bei rechtzeitiger EU-Genehmigung könnte eine erste Ausschreibung bereits im ersten oder zweiten Quartal 2026 starten. Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung aller Projektpartner soll bis spätestens 30. April 2026 abgeschlossen sein.

    Chancen und Risiken

    Die geplanten Kapazitätsausschreibungen sollen die Unsicherheit bei den Erlöspotenzialen reduzieren und machen die Investition risikoärmer als vergleichbare Projekte in der Vergangenheit. Zusätzliche Marktsegmente wie Intraday-Handel und Regelleistung bieten weitere Erlöschancen.

    Als Risiken nennt die Verwaltung mögliche Verzögerungen bei der Projektumsetzung, die zu Strafzahlungen führen könnten, oder ein kompletter Projektausfall. Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit negativer Szenarien jedoch als „sehr gering“ eingeschätzt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar beraten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März und schließlich im Rat am 19. März – jeweils zur Kenntnisnahme. Aufgrund wirtschaftlich sensibler Informationen erfolgt die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

  • Verwaltung erklärt fehlenden Wirtschaftsplan für Sondervermögen Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu einem fehlenden Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung geantwortet. Für 2024 wurde kein Plan erstellt, da sich das Sondervermögen noch in der Aufbauphase befand. Für 2025 und 2026 existieren hingegen Wirtschaftspläne.

    Hintergrund der Anfrage

    Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht zum Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für 2024 festgestellt, dass entgegen den Vorgaben der Landesverordnung (§ 14 EigVO NRW) und der eigenen Satzung kein Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 aufgestellt wurde. Daraufhin stellte die AfD-Fraktion fünf konkrete Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

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    Begründung für das Jahr 2024

    Die Verwaltung erklärt das Fehlen des Wirtschaftsplans für 2024 mit der besonderen Situation des Sondervermögens. Es befand sich noch in der Aufbau- und Anlaufphase. Zum Zeitpunkt der regulären Planaufstellung waren noch nahezu keine Objekte im Sondervermögen vorhanden. Für die wenigen bereits vorhandenen Objekte lagen zudem keine belastbaren Erfahrungswerte vor.

    Nach Ansicht der Verwaltung hätten die erforderlichen Ansätze im Wirtschaftsplan daher im Wesentlichen auf nicht hinreichend fundierten Schätzannahmen beruht. Eine solche Planung hätte zwar formal die Vorgabe erfüllt, jedoch keinen verlässlichen Steuerungs- und Vergleichsmaßstab für Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt.

    Aktuelle Situation

    Für die Jahre 2025 und 2026 existieren bereits Wirtschaftspläne des Sondervermögens. Die Verwaltung versichert, dass die jährliche Aufstellung von Wirtschaftsplänen künftig sichergestellt ist, um die landesrechtlichen Vorgaben satzungsgemäß einzuhalten.

    Beratungsfolge

    Die Antwort der Verwaltung wird in verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme behandelt: am 17. Februar 2026 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, am 19. März 2026 im Rat und am 27. März 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss.

  • VBW plant 2026 mit Millionen-Investitionen in Neubau und Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der städtische Wohnungskonzern VBW Bauen und Wohnen GmbH plant für 2026 Investitionen von 52,7 Millionen Euro und rechnet mit einem Jahresüberschuss von 11,4 Millionen Euro. Der Rat soll dem Wirtschaftsplan am 19. März zustimmen.

    Umsatzerlöse steigen um 5,2 Prozent

    Die VBW erwartet für 2026 Umsatzerlöse von 102,1 Millionen Euro – ein Plus von 5,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Treiber sind steigende Sollmieten aus der Wohnungsvermietung um 2,7 Millionen Euro. Diese resultieren aus moderaten Mieterhöhungen nach § 558 BGB (0,5 Millionen Euro), Anpassungen bei öffentlich geförderten Objekten (0,4 Millionen Euro) sowie zusätzlichen Mieteffekten aus Neubauprojekten und Wiedervermietungen.

    Die Leerstandsquote bleibt mit geplanten 1,80 Prozent weiterhin gering. Zusätzliche Erlössteigerungen von 2,5 Millionen Euro erwartet das Unternehmen aus Umlagen für Betriebs- und Heizkosten.

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    Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    Die Wirtschaftsplanung 2026 ist geprägt von schwierigen Bedingungen: Die konjunkturelle Situation in Deutschland, steigende Bau- und Energiepreise, hohes Zinsniveau sowie regulatorische Vorschriften beeinflussen die Geschäftsentwicklung. Der Zinsaufwand steigt aufgrund des Fremdkapitalbedarfs für Modernisierungs- und Neubaustrategie um 0,5 Millionen Euro auf 9,3 Millionen Euro.

    Investitionsschwerpunkt: Modernisierung und Neubau

    Von den geplanten Investitionen in Höhe von 52,7 Millionen Euro fließen 30,5 Millionen Euro in Modernisierungsmaßnahmen und 20,3 Millionen Euro in Neubauprojekte. Die deutlich gestiegenen Modernisierungsaktivitäten (von 16,8 auf 25,4 Millionen Euro) führen auch zu höheren aktivierten Eigenleistungen von 4,2 Millionen Euro.

    Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen

    2026 sollen Neubauprojekte mit 45 Wohneinheiten starten: 21 Wohnungen in Kornharpen (8,3 Millionen Euro Investitionsvolumen) und 24 Wohnungen im Glockengarten (5,6 Millionen Euro). Im Frühjahr ist mit der Fertigstellung von 99 neugebauten Wohnungen zu rechnen, davon 44 öffentlich gefördert und 55 frei finanziert.

    Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie plant die VBW den Start der Modernisierung von 307 Wohnungen, um den Bestand energetisch zu optimieren und CO₂-neutral umzustellen. Hierfür werden auch öffentliche Fördermittel eingesetzt.

    Bestandsentwicklung

    Der VBW-Bestand wächst von 13.022 auf 13.121 Wohnungen. Insgesamt verfügt das Unternehmen dann über 18.861 Einheiten (inklusive Garagen, Stellplätze und Gewerbe) mit einer Gesamtfläche von 985.236 Quadratmetern.

    Die Beratungsfolge sieht Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Februar) sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März) vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • Verwaltung will Bürgereingabe zum Lohring-Umbau nicht behandeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine erneute Bürgereingabe der Interessengemeinschaft Akademiestraße zum Parkplatzwegfall durch den Lohring-Umbau nicht zu behandeln. Als Begründung führt sie an, dass bereits in einer früheren Vorlage zu diesem Thema entschieden wurde und keine neuen Sachverhalte vorlägen.

    Die Interessengemeinschaft Akademiestraße hat sich erneut mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt. Sie fordert, den geplanten Umbau des Lohrings mit beidseitigen Radwegen zu überdenken oder das entstehende Parkplatzproblem vorab zu lösen.

    Sorge um Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs

    In ihrer Eingabe kritisieren die Bürger besonders die Auswirkungen auf auswärtige Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs. Diese seien auf die Parkmöglichkeiten am Lohring angewiesen, da Ausweichparkplätze in der Umgebung nicht vorhanden seien und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit langen Fahrzeiten verbunden wäre.

    Die Interessengemeinschaft befürchtet zudem, dass durch den Wegfall der Parkplätze vermehrter Suchverkehr in der Akademiestraße entstehen könnte.

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    Vorschlag für BP-Parkdeck als Lösung

    Als Lösungsansatz schlagen die Bürger vor, das brachliegende Parkdeck bei BP zu nutzen. Sie bitten die Verwaltung, Kontakt zu der verantwortlichen englischen Immobilienfirma aufzunehmen, da ihre eigenen Bemühungen erfolglos geblieben seien.

    Verwaltung sieht keine neuen Aspekte

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, die Eingabe nicht zu behandeln. In der Begründung heißt es, dass die angesprochenen Punkte bereits in der Vorlage 20250813 umfassend behandelt worden seien.

    Nach § 9 Abs. 4 Buchstabe b der Hauptsatzung sei von einer Befassung mit einer Eingabe abzusehen, wenn diese gegenüber einer bereits beschiedenen Anregung kein neues Sachvorbringen enthalte.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden.

  • Rat soll Jahresabschluss 2024 der Bochum Perspektive GmbH beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten

    Die städtische Entwicklungsgesellschaft für das Gewerbegebiet MARK 51°7 weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 5,3 Millionen Euro aus. Der Rat soll in seiner Sitzung am 20. November dem Jahresabschluss zustimmen und die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats beschließen.

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG), die das ehemalige Opel-Gelände zu einem modernen Technologie- und Gewerbestandort entwickelt, hat ihren geprüften Jahresabschluss vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfer von PKF Fasselt erteilten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Bilanzsumme beläuft sich auf knapp 55,9 Millionen Euro.

    Defizit wird aus Kapitalrücklage ausgeglichen

    Der Jahresfehlbetrag von 5.286.122 Euro soll vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplan fiel das Defizit um rund 3,9 Millionen Euro höher aus als ursprünglich kalkuliert. Die Umsatzerlöse lagen mit 4,7 Millionen Euro etwa 30 Prozent unter Plan – hauptsächlich weil weniger Grundstücksverkäufe realisiert wurden.

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    Bauabschnitte planmäßig abgeschlossen

    Die Entwicklung des Areals schreitet dennoch voran: Die Baureifmachung im 2. und 3. Bauabschnitt wurde im Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft Heitkamp/Stricker hat die Sanierungsmaßnahmen fristgerecht beendet. Mit Stand Dezember 2024 sind bereits 93 Prozent der vermarktbaren Grundstücke vertraglich gebunden, weitere 4 Prozent reserviert.

    Förderung sichert Finanzierung der Altlastensanierung

    Die hohen Sanierungskosten, die sich aus der früheren Nutzung als Zechen- und Kokereigelände ergeben, werden größtenteils durch Fördermittel von Bund und Land gedeckt. Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms wurden zuwendungsfähige Gesamtausgaben von 134,1 Millionen Euro ermittelt und eine Förderung von 82,5 Millionen Euro bewilligt.

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH ist seit 2021 alleinige Gesellschafterin der BoPG, die 2014 als Public Private Partnership mit der Opel Automobile GmbH gegründet worden war.