Schlagwort: Kinder

  • Jugendamt fordert Verbesserungen für inklusive Kindertagesbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages

    Das Jugendamt will die Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten verbessern. Eine Beschlussvorlage kritisiert die mangelnde Umsetzung der Basisleistung II und fordert flexiblere Regelungen im Landesrahmenvertrag nach dem Sozialgesetzbuch IX.

    Probleme bei der inklusiven Betreuung

    Die Verwaltung sieht erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung inklusiver Kindertagesbetreuung. Kinder, die Anspruch auf einen Platz nach Basisleistung II hätten, können überwiegend nur über die weniger umfangreiche Basisleistung I versorgt werden. Die als Ausgleich zugesagten individuellen Leistungen kommen laut Vorlage in der Praxis kaum an, da der Genehmigungsprozess als langwierig oder erfolglos zurückgemeldet wird.

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    Konkrete Verbesserungsvorschläge

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll beschließen, dass drei zentrale Punkte in die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag und die KiBiz-Novellierung aufgenommen werden:

    Die Vorlage fordert eine Änderung des Vertragstext, um beiden Modellen der Basisleistung I – zusätzliche Fachkraftstunden und kleinere Gruppensettings – gleichberechtigt zu behandeln. Derzeit ist im Vertrag eine „entweder-oder“-Formulierung enthalten.

    Mietkostenpauschale als Hindernis

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mietkostenpauschale. Bei Gruppenstärkenabsenkungen über 25 Prozent werden die Zahlungen automatisch gekürzt, weil im KiBiz-System nicht ausreichend Kinder für die Gruppenform hinterlegt werden können. Diese Kürzung kann von den Sachbearbeitenden nicht manuell korrigiert werden.

    Mehr Flexibilität gefordert

    Die Praxis meldet zurück, dass die beiden Modelle der Basisleistung I – Gruppenstärkenabsenkung und zusätzliche Fachkraftstunden – derzeit nicht flexibel in einer Einrichtung kombiniert werden können. Die Träger fordern, dass beispielsweise eine Gruppe mit Gruppenstärkenabsenkung arbeiten kann, während eine andere das Zusatzkraftmodell nutzt.

    Die Beschlussvorlage geht am 4. Februar 2026 in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Finanzielle Auswirkungen hat der Vorschlag nach Angaben der Verwaltung nicht.

  • Verwaltung lehnt kostenloses Interrail-Programm für junge Bochumer ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,AfD,UWG:FB,OB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgeranregung zur jährlichen Verlosung kostenloser Interrail-Tickets für junge Erwachsene abzulehnen. Als Hauptgrund führt sie die angespannte Finanzlage und bereits gebundene Haushaltsmittel an.

    Bürgeranregung für Europa-Erlebnis

    Vier Einwohner hatten der Stadt vorgeschlagen, ab 2026 jährlich kostenlose Interrail-Tickets unter jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren zu verlosen. Die Initiatoren argumentieren, dass solche Tickets eine nachhaltige Möglichkeit bieten, Europa zu erkunden und den kulturellen Horizont zu erweitern. Besonders junge Menschen ohne Studium, wie Auszubildende, sollten von dem Programm profitieren.

    Als Vorbild verweisen die Antragsteller auf bereits bestehende Programme der EU, mehrerer Bundesländer und Städte wie Hamburg, Frankfurt und Monheim. Bei geschätzten 10.898 Jugendlichen in der entsprechenden Altersgruppe könnten etwa 109 Tickets (1 Prozent) zu Kosten von rund 17.440 Euro verlost werden.

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    Finanzielle Hürden und rechtliche Bedenken

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung hauptsächlich mit der finanziellen Situation. Das Budget für internationale und europäische Tätigkeiten sei bereits vollständig durch bestehende Maßnahmen gebunden. Eine Umschichtung würde laufende Projekte beeinträchtigen. Bei der angespannten Haushaltslage stünden keine Mittel für neue freiwillige Leistungen zur Verfügung.

    Darüber hinaus sieht die Verwaltung rechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung einer Ticketverlosung. Diese betreffen die rechtssichere Ausgestaltung des Verlosungsverfahrens, Datenschutz, Jugendschutz sowie mögliche haftungs- und steuerrechtliche Aspekte. Eine abschließende Klärung würde zusätzliche Zeit- und Ressourcen erfordern.

    Bestehende Europa-Programme für Jugendliche

    Die Verwaltung verweist auf bereits vorhandene Angebote für junge Menschen im Bereich der Europa- und Internationalarbeit. Dazu gehören internationale Jugendbegegnungen im Projekt „Generation Europe“, Unterstützung für Schulen und Jugendverbände bei Austauschprojekten sowie die Beteiligung an den jährlichen Bochumer Europawochen. Auch Kooperationen mit Partnerstädten und Bildungsangebote zu europäischen Themen seien etabliert.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 28. Januar 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Bochum App erhält Spielplatz-Funktion bis Sommer 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung plant die Integration von Spielplätzen in die Bochum App. Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion antwortet das Jugendamt, dass bereits im Sommer 2025 Basisinformationen zu Spielflächen verfügbar sein werden. Erweiterte Filterfunktionen sind perspektivisch möglich.

    Grüne fordern familienfreundliche App-Erweiterung

    Die Fraktion Die Grünen hatte im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie angeregt, die städtische App um Spielplatz-Informationen zu erweitern. Die Politiker wünschten sich eine interaktive Karte mit Spielplätzen in der Umgebung sowie Filtermöglichkeiten nach Ausstattungsmerkmalen wie Wasserspiele, Klettergerüste oder Barrierefreiheit.

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    Kategorie „Spielplatz“ bereits in Planung

    Wie das Jugendamt in seiner Antwort vom 12. August 2025 mitteilt, befindet sich die Kategorie „Spielplatz“ im Bereich „Interessante Orte“ der Bochum App bereits seit einiger Zeit in Planung. Zunächst werden Basisdaten wie Standort und Kategorie eingearbeitet.

    Die App wird verschiedene Spielflächen-Typen umfassen, darunter Spielplätze, Bolzplätze, Kunstrasen-Minispielfelder, Parcoursflächen, Bouleplätze, Ballspielwiesen und Jugendplätze.

    Erweiterte Funktionen erst später verfügbar

    Detaillierte Informationen zu Spielangeboten und Ausstattungsmerkmalen sind im städtischen Geoportal derzeit noch nicht hinterlegt. Die Verwaltung erklärt, dass mit der Fortschreibung der Spielleitplanung eine systematische Erfassung zusätzlicher Daten wie Barrierefreiheit, Art des Spielangebots und inklusive Spielgeräte perspektivisch möglich sei.

    Keine technischen Hürden

    Technische oder organisatorische Hindernisse für die Integration der Basisinformationen sieht die Verwaltung nicht. Die gewünschten Filterfunktionen müssten jedoch zusätzlich in der App programmiert werden.

  • Stadt gibt Sicherungserklärung für Kita-Fördermittel ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung informiert über eine notwendige Sicherungserklärung gegenüber einem Fördergeber im Zusammenhang mit Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Ein Verein benötigt für seine Kita einen neuen Standort, da der bisherige nur behelfsmäßig betrieben werden kann.

    Neuer Standort für Kindertageseinrichtung erforderlich

    Ein Verein im Bereich der Jugendhilfe betreibt eine Kindertageseinrichtung, an der die Stadt im Rahmen ihrer gemeindlichen Aufgabenerfüllung ein unmittelbares eigenes Interesse hat. Der bisherige Standort ist behelfsmäßig und kann deshalb nicht weiterbetrieben werden.

    Für die neue Einrichtung wurde bereits ein geeignetes Gebäude gefunden. Interessierte Investoren wollen dort eine neue Kita entstehen lassen.

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    Investitionskostenzuschuss von öffentlichem Fördergeber

    Die Stadt erhält von einem öffentlichen Fördergeber auf Antrag einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss. Als Sicherheit für eventuelle Rückzahlungsansprüche wird erwartet, dass die Stadt als Zuwendungsempfängerin eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung vor Auszahlung der bewilligten Fördermittel abgibt.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ausschuss- und Ratssitzungen behandelt, da finanzwirtschaftliche Daten und Zahlen dargelegt werden. Deren Veröffentlichung könnte zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Beteiligten führen.

    Die Beratung erfolgt zunächst im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar zur Kenntnisnahme, anschließend im Rat am 5. Februar.

  • Drei Ratsfraktionen beantragen Christina Pottmeyer als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    SPD, CDU und Grüne wollen Christina Pottmeyer von der AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berufen. Der Änderungsantrag soll in der Ratssitzung am 5. Februar behandelt werden.

    Gemeinsamer Antrag der drei großen Fraktionen

    Die Fraktionen „Die SPD im Rat“, die CDU-Ratsfraktion und die Fraktion „Die Grünen im Rat“ haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur ursprünglichen Vorlage 20252797 eingereicht. Mit diesem Antrag soll Christina Pottmeyer als Vertreterin der AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte in den Jugendhilfeausschuss berufen werden.

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    Stellvertretung durch Beate Franz

    Neben der Hauptvertreterin sehen die Antragsteller auch eine persönliche Stellvertretung vor: Beate Franz soll diese Funktion übernehmen. Die AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte wird in dem Antrag als weiterer anerkannter freier Träger der Jugendhilfe aufgeführt und erhält die laufende Nummer 9.

    Beratende Funktion im Fachausschuss

    Als beratendes Mitglied wird Christina Pottmeyer künftig an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie teilnehmen können. Beratende Mitglieder haben zwar kein Stimmrecht, können aber ihre fachliche Expertise in die Beratungen einbringen und Stellungnahmen zu den behandelten Themen abgeben.

  • Urban Mental Health: Befragung zur Wirksamkeit des Leuchtturmprojekts läuft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Gesundheitsamt führt eine erneute Befragung zur Bewertung des Projekts „Urban Mental Health“ durch. Die anonyme Online-Umfrage richtet sich an Mitglieder der zuständigen Fachausschüsse und dient der Wirkungsmessung der Initiative zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

    Kooperation zwischen Stadt und Universität

    Seit 2023 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Ruhr-Universität Bochum zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Stadt beherbergt zudem einen Standort des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbundes „Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit“, der am Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie angesiedelt ist.

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    Leuchtturminitiative stärkt Fachkräfte

    Das gemeinsame Projekt „Urban Mental Health“ wurde 2023 als Leuchtturminitiative gestartet und von einer Arbeitsgruppe aus Gesundheitsamt, Jugendamt und Schulverwaltungsamt begleitet. Die Initiative stärkt Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schulen sowie Jugendhilfe- und Beratungseinrichtungen, entwickelt Strukturen weiter und verankert psychische Gesundheit als kommunale Querschnittsaufgabe.

    Wirksamkeitsmessung durch Befragung

    Das Konzept wurde 2023/2024 in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt und durch eine vollständig anonymisierte Online-Befragung begleitet, die der Wirkungsmessung dient. Diese Befragung wird nun 2026 erneut durchgeführt und umfasst sechs Fragen zur mentalen Gesundheit sowie zu möglichen Verbesserungen durch „Urban Mental Health“.

    Beratung in drei Fachausschüssen

    Die Befragung wird in drei Fachausschüssen zur Kenntnis genommen: im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar, im Ausschuss für Schule und Bildung am 26. März sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026.

  • Musikschule führt institutionelles Schutzkonzept ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Musikschule Bochum hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, um den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen soll die Einrichtung zu einem sicheren Ort für alle Beteiligten werden.

    Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Tourismus über die Einführung des neuen Schutzkonzepts, das speziell auf die besonderen Herausforderungen der musikalischen Bildung zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigt das Konzept sowohl die große Altersspanne der Schüler als auch die verschiedenen Unterrichtsformen von Einzelunterricht bis hin zu großen Ensembles.

    Prävention durch Risikoanalyse und Verhaltenskodex

    Für die präventive Arbeit wurde eine Risikoanalyse in Frageform entwickelt, die zur selbstkritischen Reflexion anregt und den Sensibilisierungsprozess einleitet. Darauf aufbauend entstand ein Verhaltenskodex, der ein Statement für sensibles, individuelles und respektvolles Verhalten gegenüber Schülern, Eltern, Gästen und anderen Mitarbeitenden darstellt. Alle Beschäftigten verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kodex.

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    Klare Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

    Das Interventionskonzept beschreibt detailliert die erforderlichen Maßnahmen bei verschiedenen Verdachtsfällen: wenn Schüler außerhalb der Musikschule Gewalt ausgesetzt sind, Vorfälle zwischen Schülern beobachtet werden oder der Verdacht gegen Mitarbeitende besteht.

    Partizipative Entwicklung mit Expertinnen-Input

    Die Konzeptentwicklung begann mit einer Schulung aller Mitarbeitenden durch zwei Expertinnen für Kinder- und Jugendschutz an Musikschulen. Anschließend erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Lehrkräften und Leitungsmitgliedern das Schutzkonzept gemeinsam. Nach der Vorstellung vor allen Beschäftigten wurden deren Anregungen eingearbeitet. Das Jugendamt steuerte abschließend wichtige Hinweise und Ergänzungen bei.

    Umsetzung und Veröffentlichung

    Im Februar 2026 sollen die im Schutzkonzept vorgesehenen Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz benannt werden, die dann als erste Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Das vollständige Schutzkonzept wird auf der Website der Musikschule veröffentlicht, zusätzlich entsteht eine gekürzte Printversion.

  • Bezirksvertretung Mitte entscheidet über Zuschuss für Jugendaustausch nach Sheffield

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll über einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro für den traditionellen Jugendaustausch zwischen der DJK Adler Riemke 1923 e.V. und dem Wisewood Juniors FC aus Sheffield entscheiden.

    Prüfung der Kostenkalkulation steht im Vordergrund

    Die Verwaltung schlägt vor, zunächst im Austausch mit dem Sportverein die Kostenkalkulation der Fahrt zu überprüfen. Besondere Berücksichtigung soll dabei der bereits gestellte Förderantrag bei der DSJ-Deutsche Sportjugend in Frankfurt finden. Nur wenn die Vereinseinnahmen nicht ausreichend sind, soll der Zuschuss nach der bezirklichen Zuschussrichtlinie gewährt werden.

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    Traditioneller Austausch als besonderer Anlass

    Aus Sicht der Bezirksverwaltungsstelle zählt der traditionelle Jugendaustausch zwischen der DJK Adler Riemke 1923 e.V. und dem englischen Partnerverein zu den besonderen Anlässen, für die nach der bezirklichen Zuschussrichtlinie Zuwendungen gewährt werden können. Gemäß § 1 der Richtlinie kann die Bezirksvertretung Vereine im Stadtbezirk unterstützen.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Der Verein muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen bei der Bezirksverwaltungsstelle erbringen. Die Zuwendung wird ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn sie zweckwidrig verwendet wird oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird.

    Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, die am 5. März 2026 darüber beraten wird.

  • Kinderspielplatz Herner Straße wird für 60.000 Euro modernisiert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll der Umgestaltung des Kinderspielplatzes an der Herner Straße 381 zustimmen. Die marode Kletterkombination wird ersetzt, neue Spielgeräte ergänzt und die Aufenthaltsqualität für Begleitpersonen verbessert.

    Alte Kletteranlage muss weichen

    Der Spielplatz an der Herner Straße 381 bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Die vorhandene Kletterkombination ist abgängig und muss ersetzt werden. Da der Spielplatz einen großen Einzugsbereich hat und auch die Wilbergschule Interesse angemeldet hat, plant die Verwaltung eine umfassende Aufwertung.

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    Neue Spielgeräte und bessere Ausstattung

    Das neue Konzept sieht punktuelle, aber wirkungsvolle Verbesserungen vor. Die alte Kletterkombination wird durch ein qualitativ hochwertigeres Spielgerät mit mehr Spielwert ersetzt. Zusätzlich kommen Balancierelemente mit verschiedenen Aufstiegen zum Hang hinauf zur bestehenden Rutsche hinzu.

    Als neue Bewegungsmöglichkeit ist eine Stehwippe geplant, die auch inklusiv genutzt werden kann. Die vorhandene Schaukel, das Drehspielgerät, die Rutsche und die Tischtennisplatte bleiben erhalten.

    Mehr Komfort für Begleitpersonen

    Bisher gibt es auf dem Kinderspielplatz kaum Aufenthaltsqualität für Begleitpersonen. Deshalb werden eine neue Tisch-Bank-Kombination, eine zusätzliche Bank und ein weiterer Abfallbehälter aufgestellt. Die von der nahegelegenen Schule gewünschte Truhenbox für Sandspielzeug wird bereits vorab installiert.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 60.000 Euro. Davon stehen bereits 16.000 Euro aus einem früheren Beschluss der Bezirksvertretung zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten 44.000 Euro sollen nun bewilligt werden. Der Mittelabfluss erfolgt vollständig im Jahr 2026, im vierten Quartal sind noch Baumnachpflanzungen geplant.

    Positive Klimawirkung

    Die Umgestaltung wirkt sich auch positiv auf das Klima aus. Die unversiegelten Flächen werden vergrößert, mehr Grünfläche geschaffen und neue Bäume gepflanzt. Ein thematisch passender Wegweiser soll zudem die Sichtbarkeit des Spielplatzes von der Straße erhöhen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 5. März 2026 über die Vorlage.

  • Schulhöfe als Kinderspielplätze: Verwaltung erklärt geltende Regelungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zur Freigabe von Schulhöfen außerhalb der Schulzeit geantwortet. Demnach sind die Pausenhöfe bereits seit den 1950er Jahren unter bestimmten Bedingungen als Kinderspielplätze freigegeben.

    Geltende Rechtslage seit 1952

    Bereits mit Beschlüssen des Schulausschusses vom 19. Juli 1952 und 9. November 1957 wurden die Schulhöfe als Kinderspielplätze bereitgestellt. Die Nutzung ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Berechtigt sind ausschließlich Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Die Schulhöfe dürfen nur werktags genutzt werden – an Unterrichtstagen ab 14:00 Uhr und in den Ferien ab 8:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 19:00 Uhr.

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    Einschränkungen und Verbote

    Nicht alle Aktivitäten sind erlaubt: Fußballspielen, Radfahren, Skateboardfahren und das Ausführen von Hunden sind untersagt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr der Erziehungsberechtigten, eine Haftung der Stadt ist ausgeschlossen. Schulen mit Nachmittagsunterricht sind von der Regelung ausgenommen.

    Zuständigkeiten und Beschilderung

    Für die Schulhöfe sind die Zentralen Dienste als Teil der Schulträgeraufgaben zuständig. Die geltenden Regelungen werden durch standardisierte Beschilderung kommuniziert, die auf die Freigabe als „Schulgrundstück-Kinderspielplatz“ hinweist und Unbefugten das Betreten untersagt.

    Keine pauschale Bewertung möglich

    Auf die Fragen nach möglichen Folgen und Konflikten bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten gibt die Verwaltung keine konkreten Antworten. Eine pauschale Bewertung sei nicht möglich, da diese von standortspezifischen Faktoren wie dem Sozialindex des Quartiers und den Erkenntnissen der Spielleitplanung abhänge.