Schlagwort: Kinder

  • Verwaltung sucht neue Räumlichkeiten für Jugendarbeit in Kornharpen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Jugendamt führt vielversprechende Gespräche über die Anmietung von Räumen für Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kornharpen. Seit dem Abriss des Kindergartens „Zur Wegschere“ fehlen in dem Stadtteil Möglichkeiten für Jugendliche, sich zu treffen.

    Keine Jugendräume mehr in Kornharpen

    Seit einigen Jahren gibt es in Kornharpen keine Jugendräume mehr. Der letzte Jugendraum im inzwischen abgerissenen Kindergarten „Zur Wegschere“ ist Geschichte. Damit ist Kornharpen der einzige Bereich im gesamten Stadtgebiet Nord ohne entsprechende Angebote für Jugendliche.

    Die CDU-Fraktion im Bezirk Nord hatte die Verwaltung nach Lösungen gefragt und zwei konkrete Vorschläge unterbreitet: die Anmietung von Räumen bei der evangelischen Kirchengemeinde Harpen zwischen 16 und 20 Uhr sowie die Integration eines Jugendraums in die geplante Kindertagesstätte im Neubaugebiet an der Kornharpener Straße.

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    Kirchenräume noch nicht geprüft, Kita-Lösung nicht möglich

    Bisher haben keine Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde Harpen über eine mögliche Raumnutzung stattgefunden. Die Integration von Jugendangeboten in die geplante Kindertagesstätte lehnt die Verwaltung ab. Als Gründe werden die unterschiedlichen Zielgruppen, Angebotszeiten und die organisatorischen Bedingungen in einer betriebserlaubnispflichtigen Einrichtung genannt.

    Hoffnung auf baldige Lösung

    Positiv ist jedoch, dass sich das Jugendamt bereits in „vielversprechenden Gesprächen“ über die Anmietung von Räumlichkeiten in Kornharpen befindet. Damit sollen dort wieder Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht werden.

    Die Antwort wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnis genommen.

  • Personalengpass in Kitas: Notbetreuungszeiten nehmen weiter zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Zahl der gemeldeten Betreuungseinschränkungen in Kindertageseinrichtungen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das Jugendamt meldet für 2025 bereits 187 Fälle von Personalausfällen mit Auswirkungen auf den Regelbetrieb. Die Stadt reagiert mit einem Springerpool und einer Ausbildungsoffensive.

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im November 2024 nach der Situation in den Kindertagesstätten gefragt und nun eine Aktualisierung der Zahlen angefordert. Die Antwort der Verwaltung zeigt: Das Problem der eingeschränkten Betreuungszeiten hat sich verschärft.

    Deutlicher Anstieg der Meldungen

    Nach § 47 SGB VIII müssen Kitas dem Landesjugendamt melden, wenn Personalausfälle zu Einschränkungen des normalen Betreuungsangebots führen. Im gesamten Jahr 2024 gingen aus allen Bochumer Kindertageseinrichtungen 347 solcher Meldungen ein.

    Bereits bis zur 26. Kalenderwoche 2025 wurden 187 Meldungen registriert – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 144 Meldungen. Von den rund 190 Einrichtungen sind 74 betroffen. Aktuell verzeichnet das Jugendamt drei Meldungen für die Kalenderwoche 26.

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    Springerpool für städtische Einrichtungen

    Bei den 176 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft hat die Stadt keine direkten Steuerungsmöglichkeiten. Für die 20 städtischen Einrichtungen wurde jedoch ein Springerpool mit 12 Vollzeitäquivalenten geschaffen, die je nach Personalbedarf in verschiedenen Kitas eingesetzt werden.

    Seit November 2024 konnten zwei neue Mitarbeitende für den Springerpool gewonnen werden, sodass dieser nun aus elf Personen besteht. Um flexibel auf Personalengpässe reagieren zu können, sind monatliche Auswahlverfahren geplant.

    Optimierung der Einstellungsverfahren

    Die Verwaltung arbeitet an einer Beschleunigung der Einstellungsprozesse. Derzeit läuft eine Änderung der Dienstverteilung, die eine anteilige Übernahme von Aufgaben des Einstellungsverfahrens in die Verwaltungsleitung der städtischen Kitas vorsieht. Ziel ist eine schnellere Rückmeldung an Bewerber und ein Onboarding-Gespräch zur Vertragsunterzeichnung.

    Ausbildungsoffensive zeigt erste Erfolge

    Besonders erfolgreich verlief die Ausbildungsoffensive: Zum Ausbildungsbeginn 2024 wurden 27 Auszubildende in städtischen Kindertageseinrichtungen eingestellt – eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich: 2023 waren es neun, 2022 nur drei Auszubildende.

    Von den drei Auszubildenden des Jahrgangs 2022 konnte allerdings nur eine Person für eine Einstellung in einer städtischen Kita gewonnen werden. Mit der verstärkten Ausbildungsoffensive hofft die Verwaltung auf deutlich mehr Übernahmen in den kommenden Jahren.

    Kooperation mit freien Trägern

    Mit den freien Trägern findet ein regelmäßiger Austausch in Träger- und Fachberatungskonferenzen statt. Für 2025 ist erneut die Durchführung eines „mix and match“-Events geplant. 2026 soll diese Veranstaltung in der Rotunde vergrößert und von einer Werbekampagne sowie Bewerbung in umliegenden Berufsschulen begleitet werden.

  • Verwaltung informiert über Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion zum schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beantwortet. Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf einen OGS-Platz, bis 2029 wird dieser auf alle Klassenstufen ausgeweitet.

    Die Verwaltung hat bereits umfassende Planungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs entwickelt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden für jeden Grundschulstandort individuelle Betreuungsquoten zwischen 80 und 95 Prozent ermittelt. Gleichzeitig laufen an allen Standorten Begehungen der Küchen- und Speiseräume, um notwendige Kapazitätserweiterungen zu planen.

    Investitionen und bauliche Maßnahmen

    Für den Ganztagsausbau stehen insgesamt 14.050.193 Euro aus der Förderrichtlinie des Bundes zur Verfügung. Die Mittel werden für bauliche Erweiterungen, zusätzliche Betreuungsräume sowie die Modernisierung von Küchen und Speiseräumen eingesetzt. Neue Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur noch mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

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    Personalbedarf steigt deutlich

    Bis zur vollständigen Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 müssen voraussichtlich rund 80 zusätzliche Vollzeitstellen unterschiedlicher Qualifikation geschaffen werden. Da Bochum das Trägermodell gewählt hat, liegt die Verantwortung für die Personalgewinnung bei den Trägern der Schulbetreuungsmaßnahmen. Diese haben jedoch bereits signalisiert, dass sich die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zunehmend schwierig gestaltet.

    Alle Erstklässler sollen Platz bekommen

    Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich für alle anspruchsberechtigten Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach dem Aufnahmeverfahren im Frühjahr 2026 möglich.

    Risiko für höhere Klassen

    Die Verwaltung räumt ein gewisses Risiko ein, dass durch die vorrangige Vergabe von Plätzen an Erstklässler zunächst Engpässe für Kinder der höheren Grundschulklassen entstehen können. Die Stadt ist jedoch bemüht, allen Kindern mit Betreuungsbedarf ein Angebot bereitzustellen.

    Die Anmeldung für Betreuungsplätze erfolgt wie bisher voraussichtlich in der letzten Januar- und ersten Februarwoche 2026, die finale Platzvergabe um die Osterferien herum.

  • Baumentfernung für Kita-Neubau an der Kornharpener Straße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Bau einer neuen Kindertagesstätte an der Kornharpener Straße 246 müssen vier geschützte Bäume entfernt werden. Die Verwaltung ist zur Erteilung der Fällgenehmigung verpflichtet, da das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Als Kompensation werden zehn neue Laubbäume gepflanzt.

    Fällung aufgrund baulicher Erfordernisse

    Die vier zu entfernenden Bäume – eine Erle, zwei Baumhaseln und ein Ahorn – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung. Drei der Bäume stehen im Bereich der geplanten Stellplätze, eine Umplanung ist aufgrund der Geländeausnutzung nicht möglich. Der vierte Baum befindet sich im vorgeschriebenen Anleiterflächenbereich der Feuerwehr.

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    Rechtliche Grundlage für die Genehmigung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt ist nach § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen. Dies gilt, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.

    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen

    Als Kompensation für die vier gefällten Bäume müssen zehn neue Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen direkt auf dem Baugrundstück. Besonders der große Ahorn mit einem Stammumfang von 305 Zentimetern erfordert sechs Ersatzbäume.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen.

  • Zuschuss für Osteraktion im Tierpark beantragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Sportjugend im Stadtsportbund Bochum e.V. hat einen Zuschuss von 1.500 Euro für eine Osteraktion am 4. April 2026 im Tierpark beantragt. Die Bezirksvertretung Mitte soll über die Förderung entscheiden.

    Bewegung und Spaß für Kinder und Jugendliche

    Wie bereits in den Vorjahren plant die Sportjugend im Stadtsportbund gemeinsam mit dem Tierpark eine Osteraktion am Samstag vor Ostern. Das Event soll Bewegung, Spaß und soziale Begegnung miteinander verbinden und gleichzeitig sportliche Werte wie Fairness, Teamgeist und Respekt fördern.

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    Vielfältiges Programm geplant

    Das Projekt umfasst eine abwechslungsreiche Mischung aus sportlichen und kreativen Angeboten. Geplant sind eine Oster-Rallye mit Bewegungsstationen, sportliche Workshops zum Kennenlernen verschiedener Sportarten sowie kreative Aktivitäten wie das Basteln von Osterdekorationen und das Bemalen von Ostereiern.

    Entscheidung am 22. Januar

    Die Bezirksvertretung Mitte wird am 22. Januar 2026 über den Zuschussantrag entscheiden. Der beantragte Zuschussanteil für die Versorgung der Ehrenamtlichen ist jedoch nicht zuschussfähig und wird bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs nicht berücksichtigt.

    Die Sportjugend muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle vorlegen. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.

  • Vier Fraktionen stellen gemeinsamen Änderungsantrag für Ausschussspitze

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    SPD, CDU, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Christian Haardt (CDU) und Mustafa Calikoglu (Grüne) sollen die beiden Stellvertreterposten übernehmen.

    Interfraktioneller Antrag zur Ausschussleitung

    In einem seltenen Beispiel interfraktioneller Zusammenarbeit haben sich alle vier im Rat vertretenen Fraktionen auf eine gemeinsame Personalentscheidung verständigt. Der am 8. Januar 2026 eingereichte Änderungsantrag sieht vor, dass Christian Haardt von der CDU-Ratsfraktion zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wird.

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    Grünen-Politiker als zweiter Stellvertreter vorgeschlagen

    Als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden schlagen die Fraktionen Mustafa Calikoglu von den Grünen vor. Der Änderungsantrag ist von Vertretern aller beteiligten Fraktionen unterzeichnet: Markus Knapp (SPD), Christian Haardt (CDU), Mustafa Calikoglu (Grüne) und Gavin Währisch (Die Linke).

    Entscheidung am 13. Januar

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über den Änderungsantrag zur ursprünglichen Vorlage 20252749 entscheiden. Die breite fraktionsübergreifende Unterstützung deutet auf eine einvernehmliche Lösung bei der Besetzung der Ausschussführung hin.

  • Vier Fraktionen schlagen Martina Schnell als JHA-Vorsitzende vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    SPD, CDU, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der Ausschussvorsitzenden für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Sie schlagen Martina Schnell von der SPD-Fraktion für das Amt vor.

    Parteiübergreifender Konsens

    Die vier Ratsfraktionen SPD, CDU, Grüne und Die Linke haben sich auf einen gemeinsamen Kandidatenvorschlag für den Vorsitz des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA) geeinigt. In ihrem Änderungsantrag vom 8. Januar 2026 schlagen sie Martina Schnell aus der SPD-Fraktion für das Amt vor.

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    Wahl in der kommenden Sitzung

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Sitzung des Jugendausschusses am 13. Januar 2026. Dort soll unter Tagesordnungspunkt 1.2 die Wahl des oder der Vorsitzenden stattfinden. Die ursprüngliche Vorlage trägt die Nummer 20252746.

    Unterzeichnende Fraktionsvertreter

    Den Antrag haben für ihre jeweiligen Fraktionen unterzeichnet: Markus Knapp (SPD), Christian Haardt (CDU), Mustafa Calikoglu (Grüne) und Gavin Währisch (Die Linke). Der Antrag wurde an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet.

  • Volt beantragt Mietkaufmodell für familienfreundlichen Wohnungserwerb

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt will die Eigentumspolitik in Bochum familienfreundlicher gestalten und schlägt ein Mietkaufmodell in Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsgesellschaft VBW vor. Der Änderungsantrag sieht vor, dass Mietzahlungen vollständig auf den Kaufpreis angerechnet werden.

    Die Fraktion Volt hat für die Ratssitzung am 19. März 2026 einen Änderungsantrag eingereicht, der ein innovatives Mietkaufmodell für Wohnungen der Vonovia Bochumer Wohnstättengesellschaft (VBW) vorsieht. Das Konzept soll Familien den Weg zum Wohneigentum erleichtern, ohne Verdrängung zu verursachen.

    Mietkaufmodell für Neu- und Bestandswohnungen

    Der Antrag sieht zwei verschiedene Ansätze vor: Neu errichtete VBW-Wohnungen sollen grundsätzlich über das Mietkaufmodell für Familien in beengten Wohnverhältnissen angeboten werden. Bestandswohnungen hingegen sollen ausschließlich den aktuellen Mietern zum Kauf angeboten werden.

    Zusätzlich soll geprüft werden, ob Wohnungen Dritter, die kurz- bis mittelfristig aus der Sozialbindung laufen, aufgekauft werden können, um sie den dort Wohnenden für den Mietkauf anzubieten. Diese Ausgestaltung soll Verdrängung verhindern.

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    Vollständige Anrechnung der Mietzahlungen

    Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die vollständige Anrechnung der Mietzahlungen auf den Kaufpreis nach Abzug der Verwaltungs- und Nebenkosten. Für die Auswahl der Zielgruppe orientiert sich Volt an den Einkommensgrenzen für Förderungen der NRW.Bank.

    Finanzierung durch Kooperationen

    Zur Finanzierung des Modells sollen Optionen mit der Sparkasse Bochum ausgelotet werden. Bestehende Förderungen sowie Angebote der KfW und der NRW.Bank sollen nach Möglichkeit eingebunden werden.

    Begründung: Eigenkapital als größte Hürde

    In der Begründung führt Volt aus, dass das notwendige Eigenkapital oft die größte Hürde beim Eigentumserwerb darstelle. Jüngere Menschen aus nicht-wohlhabenden Familien würden dadurch selbst bei überdurchschnittlichem Einkommen vom Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum ausgeschlossen.

    Neben finanziellen sieht die Fraktion auch sozio-kulturelle Hürden wie Unkenntnis, organisatorischen Aufwand und die Scheu vor hohen Schulden. Mietkaufmodelle könnten diese Hindernisse überwinden und Zinsaufwendungen einsparen. Die Fraktion verweist auf Empfehlungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für solche Modelle.

  • Sportgutscheine für alle Grundschulkinder erfolgreich gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Programm „Sportgutscheine für Erstklässler“ wurde erfolgreich auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Seit November 2025 können alle Grundschulkinder bis März 2026 die Gutscheine bei Sportvereinen einlösen. Die Verwaltung berichtet über positive Resonanz der ersten Aktionen.

    Programm wird deutlich ausgeweitet

    Mit einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die Grünen“ wurde die Verwaltung beauftragt, das bestehende Programm „Sportgutscheine für Erstklässler“ ab dem Schuljahr 2025/2026 auf alle Grundschulklassen (1 bis einschließlich 4) auszuweiten. Über einen Änderungsantrag der Koalition zum Doppelhaushalt 2025/26 erhielt die Sportverwaltung zusätzliche finanzielle Mittel für das erstmals 2022 aufgelegte Programm.

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    Positive Bilanz der ersten Aktion

    Die erste Aktion für die Erstklässler des Schuljahres 2024/2025 startete im April 2025 und zeigt erfreuliche Ergebnisse: 181 Gutscheine wurden über 42 Schulen bei 61 Sportvereinen in 15 verschiedenen Sportarten eingelöst.

    Zweite Runde bereits gestartet

    Im November 2025 begann die zweite Aktion für das Schuljahr 2025/26, bei der nun alle Grundschulkinder anspruchsberechtigt sind. Die operative Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Sportreferat und dem Stadtsportbund. Bis März 2026 haben Grundschulkinder die Möglichkeit, Gutscheine bei Vereinen einzureichen.

    Zusätzliche Mittel für Fortführung nötig

    Für eine Fortführung oder Verstetigung des Programms müsste die Sportverwaltung erneut mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ausgestattet werden. Eine Finanzierung aus dem laufenden Budget ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich.

  • Verwaltung bestätigt: Skate-Anlagen in Bochum entsprechen nicht den Bedürfnissen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung räumt ein, dass die Kritik der Initiative „Make Bochum Skate Again“ berechtigt ist. Es gibt derzeit keine ausschließlich für Skater ausgelegten Parks oder Plätze in der Stadt. Lediglich einzelne Skate-Elemente sind auf Kinderspielplätzen aufgestellt.

    Initiative kritisiert marode Anlagen

    Die SPD-Fraktion hatte in einer Anfrage auf einen Radio Bochum-Bericht über die Initiative „Make Bochum Skate Again“ Bezug genommen. Laut der Berichterstattung kritisiere die Initiative den aktuellen Zustand der Skateplätze, die „häufig marode oder nicht den Bedürfnissen der Skaterinnen und Skater entsprechend gestaltet“ seien.

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    Verwaltung gibt Kritik recht

    Das Referat für Sport und Bewegung bestätigt in seiner Antwort die Vorwürfe: „Die Kritik der Initiative ist aus Sicht der Verwaltung nachzuvollziehen. Die vorhandenen Skateanlagen bzw. Skatepunkte befinden sich in einem Zustand, der nicht den Bedürfnissen der Skate-Community entspricht.“

    Nur Skate-Elemente auf Spielplätzen vorhanden

    Auf die Frage nach vorhandenen Skateparks und -plätzen stellt die Verwaltung klar: „Es gibt in Bochum keinen Skatepark oder Skateplätze die ausschließlich auf die Bedarfe von Skaterinnen und Skater ausgerichtet sind.“

    Lediglich einzelne Skate-Elemente wurden bisher auf Kinderspielflächen aufgestellt, und zwar in der Spielzone West, Am Sattelgut, In der Voßbank / In der Röttgersbank, Auf der Heide, an der Stockumer Straße und am städtischen Kinder- und Jugendfreizeithaus JuMa an der Markstraße. Da diese Elemente auf Kinderspielflächen stehen, liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.

    Überlegungen für zentralen Skatepark laufen

    Die Verwaltung gibt an, dass die Möglichkeit eines zentralen Skateparks oder mehrerer dezentraler Skateflächen in ämterübergreifende Überlegungen einbezogen wird. Diese erfolgen im Rahmen der Diskussionen über zusätzliche Bewegungsangebote außerhalb bestehender Sportinfrastrukturen, beispielsweise im Gremium Spielleitplanung.

    Die Vorlage wird am 23. Januar 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Kenntnisnahme behandelt.