Schlagwort: Mobilität

  • Verwaltung sieht keine Verkehrsprobleme in der Straße Am Hangenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Tiefbauamt und die Straßenverkehrsbehörde lehnen verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Hangenden in Bochum-Hamme ab. Die Verwaltung sieht keinen Abkürzungsverkehr oder Geschwindigkeitsprobleme und hält die meisten der von der Grünen Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht umsetzbar.

    Die Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte im Dezember 2025 eine Anfrage zur Verkehrsberuhigung gestellt, nachdem sich Anwohner über zu schnelles Fahren und Abkürzungsverkehr beschwert hatten. Die Straße Am Hangenden verbindet die Overdyker Straße mit der Von-der-Recke-Straße und hat einen engen Straßenquerschnitt mit einseitigem Parken.

    Verwaltung widerspricht Anwohnerklagen

    In ihrer Antwort, die mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt wurde, widerspricht die Verwaltung den Beschwerden der Anwohner. Die Straße sei „polizeilich gänzlich unauffällig“ und nicht dafür bekannt, dass verstärkt Geschwindigkeitsverstöße begangen werden. Auch ein Abkürzungsverkehr könne „nicht nachvollzogen werden“ und sei der Verwaltung nicht bekannt.

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    Meiste Maßnahmen nicht umsetzbar

    Auf die fünf konkreten Fragen der Grünen reagiert die Verwaltung überwiegend ablehnend:

    Einbahnstraßenregelung: Die Straße ist bereits als „unechte“ Einbahnstraße beschildert – Zufahrt nur von der Von-der-Recke-Straße, Ausfahrt in beide Richtungen möglich. Eine „echte“ Einbahnstraße würde sogar kontraproduktiv wirken, da dann schneller gefahren werden könnte.

    Versetztes Parken: Bei einer Straßenbreite von nur 4,50 Metern ist versetztes Parken nicht möglich. Dafür wären mindestens 5,30 Meter erforderlich.

    Einbauten mit Bepflanzung: Diese würden andere Probleme bei Straßenreinigung und Unterhaltung verursachen sowie Begegnungsfälle erschweren und das Lärmaufkommen erhöhen.

    Verkehrsberuhigter Bereich erfordert bauliche Umgestaltung

    Zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs erklärt die Verwaltung, dass dies nicht allein durch Beschilderung möglich sei. Es wäre eine bauliche Umgestaltung des gesamten Straßenraums zu einer Mischverkehrsfläche erforderlich. Nachteilig wäre zudem, dass dann nur noch in gekennzeichneten Bereichen geparkt werden dürfte, wodurch sich die Parksituation verschlechtern würde.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird die Antwort in ihrer Sitzung am 5. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Verkehrssituation Hordeler Heide: Verwaltung sieht keine weiteren Maßnahmen als notwendig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung bewertet die Verkehrssituation auf der Hordeler Heide als angemessen geregelt. Trotz Beschwerden von Anwohnern über Verkehrsstaus durch Elterntaxis und Busverkehr sieht das Tiefbauamt keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Maßnahmen.

    SPD-Fraktion kritisiert Verkehrschaos an der Grundschule

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte im Dezember 2025 auf die problematische Verkehrssituation auf der Hordeler Heide hingewiesen. Die Straße dient gleichzeitig als Wohnstraße, Busroute der Linie 368 und Zufahrt zur örtlichen Grundschule. Anwohner beklagen regelmäßig Verkehrsstaus zu Stoßzeiten, bei denen Busse waghalsige Wendemanöver durchführen müssen.

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    Verwaltung: Bestehende Regelungen ausreichend

    Das Tiefbauamt stuft die Verkehrssituation als bekannt, aber nicht problematisch ein. „Mit den geltenden gesetzlichen Verkehrsregeln in Verbindung mit der vorhandenen Tempo 30-Zone besteht insgesamt eine angemessene und ausreichende Verkehrsregelung„, heißt es in der Antwort. Im Schulbereich seien bereits umfangreiche absolute Haltverbote eingerichtet worden.

    BOGESTRA erhält Ausweichflächen

    Die Verkehrsgesellschaft BOGESTRA hatte konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht: Sie benötigt Ausweichflächen an den Einmündungen „Innenhof“ und „Schoppenkampstraße“. Diese wurden bereits am 19. Januar 2026 verkehrsrechtlich angeordnet und sollen je nach Witterung im Frühjahr 2026 umgesetzt werden.

    Kein Zebrastreifen vor der Schule

    Einen bereits 2019 beantragten Zebrastreifen vor der Grundschule lehnt die Verwaltung weiterhin ab. In Tempo-30-Zonen sei das Überqueren der Fahrbahn auch ohne zusätzliche Querungshilfen „ausreichend sicher möglich“. Zebrastreifen könnten sogar ein höheres Sicherheitsrisiko darstellen, da Grundschulkinder oft noch nicht über ausreichende Verkehrserfahrung verfügten.

    Keine Erweiterung der Parkverbote geplant

    Eine von der SPD geforderte Ausweitung der Park- und Haltverbote in Richtung Berthastraße sieht die Verwaltung als nicht erforderlich an. Die BOGESTRA habe diesen Bereich nicht als problematisch eingestuft. Das Schulverwaltungsamt wurde zu der Verkehrssituation gehört, neue Erkenntnisse oder Probleme seien dabei nicht bekannt geworden.

  • Heckertstraße: Erneuerung frühestens 2027/2028 möglich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Tiefbauamt stuft den Zustand der Kopfsteinpflaster-Fahrbahn im unteren Teil der Heckertstraße als erneuerungsbedürftig ein. Eine grundhafte Sanierung könnte aus haushälterischen Gründen allerdings frühestens in zwei Jahren erfolgen.

    Straßenzustand als problematisch eingestuft

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort auf eine SPDAnfrage die Probleme im Bereich zwischen Heideler Straße und An der Kaiseraue. Die aus Natursteinpflaster bestehende Fahrbahn sei durch den alten Baumbestand und jahrzehntelange Witterungseinflüsse stark verformt. Gullideckel ragen heraus und es sind Schlaglöcher entstanden.

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    Provisorische Reparaturen für Verkehrssicherheit

    Bis zu einer grundhaften Erneuerung werden verkehrsgefährdende Schäden im Zuge der laufenden baulichen Unterhaltung umgehend ausgebessert. Bestehende Unebenheiten werden mittels Asphalts provisorisch ausgeglichen, um den Fahrkomfort für die Fahrgäste der Buslinien 336 und 339 nicht über das normale Maß hinaus zu beeinträchtigen.

    Baugrunduntersuchung geplant

    Das Tiefbauamt hält eine kurzfristige, nachhaltige Instandsetzung der Pflasterfläche mittels Asphalt für nicht realisierbar. Daher soll eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden, um genauere Erkenntnisse über den Straßenaufbau und dessen Tragfähigkeit zu erhalten. Im Anschluss wird eine Abwägung der möglichen Maßnahmen stattfinden.

    Aufnahme in Maßnahmenkatalog beabsichtigt

    Eine grundhafte Erneuerung des Fahrbahnaufbaus könnte aus haushälterischen Gründen frühestens 2027/2028 erfolgen, ist aber in der bisherigen Priorisierung nicht vorgesehen. Das Tiefbauamt beabsichtigt jedoch, den Abschnitt in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.

  • Verwaltung plant Verkehrsmaßnahmen an der Overdyker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt will die problematische T-Kreuzung Overdyker Straße/Untere Heidestraße mit zusätzlichen Halteverboten und Absperrpfosten entschärfen. Die Umsetzung könnte bereits im Februar 2026 erfolgen.

    Halteverbote sollen Busverkehr verbessern

    Das Tiefbauamt hat in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der BOGESTRA konkrete Maßnahmen für den Kreuzungsbereich entwickelt. Auf der westlichen Fahrbahnseite der Overdyker Straße wird ein zusätzliches absolutes Halteverbot über 15 Meter Länge ab der Einmündung der Unteren Heidestraße eingerichtet. Das bereits bestehende Halteverbot auf der östlichen Seite bleibt unverändert.

    Zusätzlich sollen Absperrpfosten das verkehrswidrige Parken auf dem westlichen Gehweg im Bereich des neuen Halteverbotes verhindern.

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    Öffentlicher Nahverkehr als Priorität

    Die Verwaltung begründet die Maßnahmen mit der Bedeutung der Buslinie 368, die das Plangebiet bedient. Diese verkehrt zu Spitzenzeiten im 15-Minuten-Takt und verbindet die Wohngebiete mit dem Hauptbahnhof und dem Ruhrpark. Häufig werden Busse an der T-Kreuzung durch parkende Fahrzeuge behindert, was den Fahrplan beeinträchtigt.

    Vorgeschichte der Anfrage

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hatte bereits im August 2024 auf die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung aufmerksam gemacht. In einer ersten Antwort vom Juni 2025 sah die Verwaltung noch keine Notwendigkeit für verkehrsregelnde Maßnahmen. Nach weiterer Beobachtung der Verkehrssituation und aufgrund der Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr änderte sich jedoch die Bewertung.

    Die geplanten Maßnahmen sollen zeitnah, möglicherweise bereits im Februar 2026, umgesetzt werden.

  • Parkplatz Poststraße: Verwaltung sieht keine Zuständigkeit für Sicherheitsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht sich nicht in der Verantwortung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen am kirchlichen Parkplatz an der Poststraße. Weder für Beleuchtung noch für Abfallbehälter sei die Stadt zuständig, da es sich um Privatgrund handle.

    Die SPD-Fraktion hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte auf Probleme mit nächtlichen Ansammlungen, Alkoholkonsum und Vermüllung am Ende der Poststraße hingewiesen. In unmittelbarer Nähe befindet sich der katholische Kindergarten Nikolaus-von-Flüe.

    BOGESTRA plant Toilettenhäuschen

    Die BOGESTRA wird auf einem Teil der Parkplatzfläche ein Toilettenhäuschen für ihre Beschäftigten errichten. Das Gebäude soll etwa 2,50 x 1,60 x 2,80 Meter groß werden und in der ersten Parkbucht zur Haltestelle Hordelerstraße entstehen. Die Arbeiten sind für den Zeitraum zwischen März und November 2026 geplant.

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    Keine zusätzliche Beleuchtung vorgesehen

    Auf die Frage nach verbesserter Beleuchtung zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls antwortet die Verwaltung, die Straße sei bereits ausreichend beleuchtet. Da es sich um ein Privatgrundstück handle, seien weder Stadt noch BOGESTRA für die Beleuchtung zuständig. Eine Installation zusätzlicher Beleuchtung sei nicht geplant.

    Grünstreifen nur begrenzt schneidbar

    Auch beim städtischen Grünstreifen zwischen Post- und Dorstener Straße sieht die Verwaltung nur begrenzte Möglichkeiten. Da dort Ziergehölze verpflanzt seien, könne nur ein begrenzter Rückschnitt erfolgen. Eine freie Sicht von der Dorstener Straße auf die Poststraße könne nicht sichergestellt werden.

    Kein Abfallbehälter geplant

    Zur Verbesserung der Sauberkeitssituation wird die Verwaltung ebenfalls nicht aktiv. Da der Parkplatz Privatgrundstück sei, seien weder Stadt noch BOGESTRA für das Aufstellen und Leeren von Abfallbehältern zuständig. Die Installation eines Abfallbehälters sei daher nicht geplant.

  • Linie 302 erhält direkten Anschluss zur S1 in Langendreer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Straßenbahnlinie 302 ist seit dem Fahrplanwechsel am 7. Januar 2026 mit der S-Bahn-Linie S1 in Bochum-Langendreer vertaktet. Der Übergang beträgt nur 3 bis 4 Minuten in Richtung Dortmund.

    Nachfrage der Fraktion Die Linken

    Die Fraktion Die Linken hatte in der Dezembersitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte nachgefragt, ob die angekündigte Verbesserung des Anschlusses zur S1 in Langendreer tatsächlich eine direkte Vertaktung bedeute. Hintergrund war eine Mitteilung der Verwaltung zum regulären Fahrplanwechsel der BOGESTRA, in der es hieß, dass die Linie 302 aufgrund von Baumaßnahmen und veränderten Gegebenheiten eine neue Fahrplanlage erhalten habe.

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    Direkte Anschlüsse mit kurzen Wartezeiten

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort in Absprache mit der BOGESTRA: Die neue Fahrplanlage der Linie 302 orientiert sich an den Ankunfts- und Abfahrtzeiten der S1 in Bochum-Langendreer. Konkret bedeutet dies einen direkten Anschluss in bzw. aus Richtung Dortmund mit einer Übergangszeit von nur 3 bis 4 Minuten zu allen Tageszeiten.

    Ergänzung durch Linie 309

    Zusätzlich bietet seit Januar auch die Straßenbahnlinie 309 eine Anschlussbeziehung von und zur S1 aus bzw. in Richtung Bochum. Damit wird das Anschlussnetz am wichtigen Umsteigepunkt Langendreer weiter verdichtet.

    Abwägung bei mehreren Umsteigepunkten

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort auch die Herausforderungen bei der Fahrplangestaltung: Da die Linie 302 über viele Umsteigepunkte verfügt, können nicht an allen Stellen gleichzeitig optimale Anschlüsse gewährleistet werden. Die Fahrplanplanung orientiere sich daher an typischen Fahrtbeziehungen der Fahrgäste und den am häufigsten genutzten Strecken.

  • Teilfläche am Goetheplatz soll eingezogen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet im März über die Einziehung einer Teilfläche der Straße „Goetheplatz“. Das nicht mehr benötigte Areal soll in die Zuständigkeit der Goethe-Schule übergehen.

    Entscheidung im März geplant

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung einer Teilfläche am Goetheplatz vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll am 5. März 2026 darüber entscheiden. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen Teil des Flurstücks 296 in der Gemarkung Bochum, Flur 4.

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    Fläche für Verkehr nicht mehr erforderlich

    Laut Tiefbauamt wird die Teilfläche für die sichere Verkehrsführung nicht benötigt, da ausreichend Restgehwegbreite vorhanden ist. Die Einziehung soll eine bereits 1969 eingezogene Fläche der Straße „Goetheplatz“ vervollständigen. Nach der Einziehung geht das Areal in die Zuständigkeit der Goethe-Schule und der Zentralen Dienste der Stadt über.

    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Bei der Straße „Goetheplatz“ handelt es sich um eine sogenannte Straße alten Rechts, die bereits vor Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes am 1. Januar 1962 öffentlichen Charakter hatte. Für die Einziehung ist daher ein formelles Verfahren nach § 7 StrWG NRW erforderlich.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an: Die Straßenfläche hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist für den Verkehr entbehrlich. Durch die Einziehung entstehen für die Öffentlichkeit keine Nachteile.

  • Marmelshagen soll als öffentliche Gemeindestraße gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Tiefbauamt beantragt die Widmung der Straße „Marmelshagen“ als Gemeindestraße. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll am 5. März über den Antrag entscheiden.

    Erschließung der Anwohner

    Die Straße „Marmelshagen“ dient zur Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Entsprechend den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beantragt die Verwaltung die Widmung als Gemeindestraße.

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    Betroffene Grundstücke

    Die zu widmende Straßenfläche liegt in der Gemarkung Hofstede und umfasst Teile des Flurstücks 138 in Flur 14 sowie die Flurstücke 731, 1058, 1059, 1060, 1061, 1062 und 1063 in Flur 15. Die Stadt ist bereits Eigentümerin aller betroffenen Flächen.

    Nächste Schritte

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Widmung entscheiden. Ein Lageplan mit der rot markierten Straßenfläche ist der Vorlage beigefügt. Die finanzielle Bewertung der Maßnahme und eventuelle klimarelevante Auswirkungen sind in der Vorlage noch nicht ausgefüllt.

  • Wielandstraße und Verbindungsweg zur Lessingstraße sollen öffentlich gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Tiefbauamt beantragt die Widmung der Stichstraße Wielandstraße sowie eines Verbindungsweges zur Lessingstraße als Gemeindestraßen. Die Bezirksvertretung Mitte soll am 5. März 2026 über den Vorschlag entscheiden.

    Erschließung für Anwohner

    Die betroffenen Straßenabschnitte liegen in der Gemarkung Bochum, Flur 4, auf den Flurstücken 477, 485, 486 und 487. Sie dienen der Erschließung von Anwohnern und sollen daher in den öffentlichen Straßenraum überführt werden. Der restliche Teil der Wielandstraße ist bereits öffentlich gewidmet.

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    Bebauungsplan als Grundlage

    Die Widmung erfolgt entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 981 der Stadt. Dieser sieht die Wielandstraße als öffentliche Verkehrsfläche vor, während der Verbindungsweg als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbindung für Rad- und Fußverkehr festgesetzt ist.

    Unterschiedliche Nutzungsarten

    Während die Stichstraße Wielandstraße als normale Gemeindestraße gewidmet werden soll, erhält der Verbindungsweg zur Lessingstraße die Beschränkung „Fuß- und Radweg“. Die Stadt ist bereits Eigentümerin aller betroffenen Flächen.

    Die zu widmenden Bereiche sind in einem Lageplan dokumentiert – die Straße rot und der Verbindungsweg blau markiert. Angaben zu finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sind in der Vorlage nicht beziffert.

  • Wegeverbindung „Finefraustraße“ soll als Fuß- und Radweg gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 5. März über die Widmung der Wegeverbindung „Finefraustraße“ als öffentliche Gemeindestraße mit Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr.

    Erschließung für Anwohner

    Die Wegeverbindung „Finefraustraße“ in der Gemarkung Hordel (Flur 5, Flurstück 887) dient der Erschließung der Anwohner und soll daher als öffentlicher Weg gewidmet werden. Das Tiefbauamt hat entsprechend eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorbereitet.

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    Rechtliche Grundlage

    Die geplante Widmung erfolgt nach den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. Die Wegeverbindung soll als Gemeindestraße mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ ausgewiesen werden.

    Eigentumsverhältnisse geklärt

    Die zu widmende Fläche ist bereits im Eigentum der Stadt. Die betroffene Fläche wird in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten macht die Vorlage nicht.