Schlagwort: Mobilität

  • Pewny fragt nach Gutachten zum Straßenbahnausbau in Gerthe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage ist mündlich beantwortet worden.

    Der SPD-Politiker Sebastian Pewny erkundigt sich nach dem Stand einer 2022 angekündigten Verkehrsuntersuchung zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinien 308 und 318 in Bochum-Gerthe.

    Anfrage zum Ausbau der Straßenbahnlinien

    In einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur fordert Ratsmitglied Sebastian Pewny Auskunft über den Fortschritt einer wichtigen Verkehrsuntersuchung. Die Studie soll die Machbarkeit und Auswirkungen eines zweigleisigen Ausbaus der Straßenbahnlinien 308 und 318 in Gerthe bewerten.

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    Verzögerung bei angekündigtem Gutachten

    Pewny weist darauf hin, dass die Verkehrsuntersuchung bereits im Jahr 2022 angekündigt wurde. Nun, vier Jahre später, ist das Gutachten noch immer nicht verfügbar. Der Politiker möchte wissen, wann das Gutachten vorliegen wird und wann der zuständige Ausschuss darüber informiert wird.

    Nachfrage zum aktuellen Sachstand

    Mit seiner Anfrage vom 3. Februar 2026 fordert Pewny zudem eine umfassende Darstellung des aktuellen Sachstands bei der Untersuchung. Die Anfrage wird in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt.

  • Josef-Baumann-Straße: Stichstraße soll öffentlich gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet am 3. März über die Widmung einer Stichstraße der Josef-Baumann-Straße als Gemeindestraße. Der Abschnitt dient der Erschließung und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt.

    Erschließung in Gerthe

    Die Stichstraße Josef-Baumann-Straße in der Gemarkung Gerthe soll als Gemeindestraße gewidmet werden. Das betroffene Flurstück 98 in Flur 15 dient der Erschließung und soll daher dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Der restliche Teil der Josef-Baumann-Straße ist bereits als öffentliche Straße gewidmet.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Widmung erfolgt nach den Vorschriften des Paragrafen 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraf 37 der Gemeindeordnung NRW. Die zu widmende Fläche ist in einem Lageplan rot dargestellt und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bochum.

    Entscheidung in der Bezirksvertretung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 3. März 2026 über die Vorlage entscheiden. Finanzielle Auswirkungen sind in dem Dokument nicht konkret beziffert, die entsprechenden Felder blieben leer.

  • Brücke für Lothringentrasse: Planungsfortsetzung für bessere Radverkehrsverbindung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 5
    Dafür: 14
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt will die Planungen für eine Brücke über den Castroper Hellweg vorantreiben, um eine wichtige Lücke im Radwegenetz zu schließen. Das 4,4 Millionen Euro teure Projekt soll Ende 2027 umgesetzt werden.

    Wichtige Hauptroute im Radverkehrsnetz

    Die ehemalige Bahnlinie Lothringentrasse ist im städtischen Radverkehrskonzept als wichtige Hauptroute definiert und verbindet die Innenstadt über die nordöstlichen Stadtteile mit Castrop-Rauxel. Im Kreuzungsbereich des Castroper Hellwegs verläuft die Trasse auf einem Bahndamm, kann aber aufgrund eines fehlenden Brückenbauwerks nicht ohne Unterbrechung gequert werden.

    Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger einen Umweg über den tieferliegenden Castroper Hellweg nehmen, zur nächsten Ampelkreuzung fahren und über eine Rampe wieder auf die Trasse gelangen. Diese Unterbrechung soll durch die neue Brücke beseitigt werden.

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    Ökologische Zusatzfunktion geplant

    Neben der verkehrlichen Bedeutung soll die Brücke eine biotopvernetzende Funktion übernehmen. Geplant ist ein Grünstreifen auf dem Bauwerk, der insbesondere Reptilien und Amphibien eine Querungshilfe bieten kann, da entsprechende Landschaftsräume angrenzen.

    Fachwerkbauweise für Langlebigkeit

    Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, der Abschluss der Entwurfsplanung ist für Anfang bis Mitte 2026 vorgesehen. Favorisiert wird eine wartungsarme und langlebige Fachwerkbauweise.

    Die Grundstücke für die bauliche Umsetzung sind überwiegend im Eigentum des Regionalverbands Ruhr (RVR), der seine Zustimmung bereits signalisiert hat. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung wird noch getroffen.

    Minimale Verkehrsbeeinträchtigungen

    Die bauliche Umsetzung soll möglichst ohne Vollsperrung des Castroper Hellwegs oder der Straßenbahnlinie erfolgen. Nach aktuellem Stand sind nur zwei Wochenendsperrungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich.

    Finanzierung und Förderung

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 4,4 Millionen Euro brutto, hinzu kommen jährliche Folgekosten von geschätzten 25.000 Euro für Kontrolle und Pflege. Die Verwaltung strebt eine Förderung über das Förderprogramm Nahmobilität an, das derzeit eine 80-prozentige Förderquote bietet.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Die Bezirksvertretung Nord hört am 3. März 2026 an, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 4. März vor, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. März 2026.

  • Stadtgestalter/Volt fragen nach Sanierungszustand der Brücken und Tunnel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt richtet eine umfassende Anfrage zum Zustand der Brücken- und Tunnelinfrastruktur an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Im Fokus stehen 480 Brückenbauwerke, von denen 23 in bedenklichem Zustand sind, sowie die Vermeidung langfristiger Folgekosten.

    Die Anfrage zur 4. Ratssitzung am 5. Februar 2025 thematisiert die komplexe Verantwortungsstruktur für Brücken und Tunnel in der Stadt. Während die Stadt als Baulastträgerin für Gemeinde- und Kreisstraßen sowie Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen zuständig ist, liegt die Verantwortung für Autobahnen beim Bund.

    Aktueller Bestand und bedenkliche Zustände

    Laut städtischer Mitteilung aus 2023 verfügt die Stadt über 480 Brückenbauwerke, darunter 200 Straßenbrücken, 115 Fußgänger- und Radfahrbrücken sowie drei Straßen-/Stadtbahnbrücken. Besorgniserregend: 23 Bauwerke erhielten Zustandsnoten von „nicht ausreichend“ bis „ungenügend“ nach DIN 1076.

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    Prüfungszyklen und Personalkapazitäten im Fokus

    Die Anfragenden problematisieren, dass viele Kommunen nicht über ausreichend qualifiziertes Personal für die vorgeschriebenen Prüfungszyklen verfügen. Hauptprüfungen müssen alle sechs Jahre, einfache Prüfungen alle drei Jahre und laufende Beobachtungen zweimal jährlich durchgeführt werden. Externe Dienstleister werden daher häufig beauftragt, was die Kommunen jedoch nicht von ihrer Fachaufsicht entbindet.

    Millionenschwerer Investitionsbedarf

    Die Stadtgestalter/Volt verweisen auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik, wonach fast jede zweite Straßenbrücke in Deutschland nicht in gutem Zustand ist. Der bundesweite Investitionsbedarf für kommunale Verkehrsinfrastruktur wird auf 20,5 Milliarden Euro beziffert.

    14 detaillierte Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt insgesamt 14 Fragen, die von der Personalausstattung über Prüffristen bis hin zu konkreten Investitionsvolumina reichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei:

    • Der Vollständigkeit und Aktualität der Brückenbücher
    • Den Zustandsklassen nach Traglastindex und deren Entwicklung seit 2000
    • Dem notwendigen Investitionsvolumen für Sanierungen
    • Erhaltungskonzepten und deren Wirtschaftlichkeit

    Innovative Konzepte und Zukunftsplanung

    Neben der Bestandsanalyse fragen die Stadtgestalter/Volt auch nach zukunftsweisenden Konzepten. Sie interessieren sich für Brückenentwicklungskonzepte zur besseren Vernetzung von Stadtquartieren und innovative Lösungen wie die winter-eis- und schneefreie Brücke in Tübingen.

    Tunnel und ÖPNV-Infrastruktur eingeschlossen

    Die Anfrage berücksichtigt auch die Tunnelanlagen und unterirdischen Haltestellen der BOGESTRA. Hier sollen Zustand, Sanierungsbedarf bis 2035 und die entsprechenden Finanzplanungen transparent gemacht werden.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgelegt werden.

  • AfD fordert Ende des E-Scooter-Verleihs in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion will dem Vorbild Gelsenkirchens folgen und den kommerziellen E-Scooter-Verleih im öffentlichen Verkehrsraum beenden. In einem Änderungsantrag beruft sich die Fraktion auf Sicherheitsbedenken und ein Gerichtsurteil aus der Nachbarstadt.

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zu dem ursprünglich von CDU und UWG eingebrachten „Konzept zum Abstellen von E-Scootern“ vorgelegt. Anstatt Regelungen für das Abstellen zu entwickeln, soll der kommerzielle E-Scooter-Verleih komplett untersagt werden.

    Gelsenkirchener Gerichtsurteil als Vorbild

    Als Begründung führt die AfD ein Eilverfahren des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen an, bei dem die Anbieter Bolt und Tier ihre Leih-E-Scooter vollständig aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen mussten. Das Gericht bestätigte laut Antrag, dass Kommunen die Nutzung des öffentlichen Raums an strenge Voraussetzungen knüpfen dürfen, ohne den Anbietern unzumutbare Nachteile zuzufügen.

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    Sicherheitsbedenken durch lokale Unfälle

    Die Fraktion verweist auf mehrere Unfälle mit E-Scootern in der Stadt. So verletzte sich im Januar 2026 ein 35-jähriger Fahrer schwer, als er auf regennasser Fahrbahn stürzte. Im September 2025 verunglückte ein 48-jähriger Mann mit einem Leih-E-Scooter nach Alkoholkonsum und musste stationär behandelt werden.

    Landesweit sei die Zahl der bei E-Scooter-Unfällen verletzten Personen in Nordrhein-Westfalen um 17 Prozent gestiegen. In Bochum wurden laut AfD im vergangenen Jahr mehrere Dutzend Personen bei E-Scooter-Unfällen verletzt.

    Kritik am bestehenden System

    Die AfD kritisiert das stationslose „Free-Floating-System“ als strukturell problematisch. E-Scooter würden regelmäßig auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf Grünflächen abgestellt und stellten insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Kinder Hindernisse dar. Eine verlässliche Identifizierung der Nutzer sei nicht gewährleistet, was die Aufklärung von Verstößen erschwere.

    Verwaltung soll Maßnahmen vorbereiten

    Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, bestehende Sondernutzungserlaubnisse nicht zu verlängern und künftige Genehmigungen für stationslose E-Scooter-Verleihsysteme nicht zu erteilen. Gleichzeitig sollen die erforderlichen ordnungs- und straßenrechtlichen Maßnahmen vorbereitet werden.

    Den Antrag haben Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Ratsherrin Elke Schumacher eingereicht. Er wird in der Ratssitzung am 5. Februar 2026 behandelt.

  • Verwaltung lehnt Ausweitung der VfL-Parkverbotszonen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum will die Kfz-Sperrgebiete rund um das Ruhrstadion nicht auf weitere Straßen ausweiten. Die Verwaltung sieht trotz Problemen in Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße keinen Handlungsbedarf, da keine offiziellen Beschwerden vorliegen.

    Stadtgestalter/Volt fordern erweiterte Sperrungen

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte eine Ausweitung der bestehenden Kfz-Sperrgebiete zu VfL-Heimspielen gefordert. Konkret sollten die Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße in die Sperrungen einbezogen werden. Nach Darstellung der Ratsgruppe ist die Parksituation in diesen Straßen „untragbar“: Garagen würden regelmäßig zugeparkt, der Wendekreis zugestellt und kein ausreichender Platz für Rettungsfahrzeuge mehr vorhanden sein.

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    Verwaltung sieht keine Notwendigkeit

    Das Tiefbauamt lehnt eine Ausweitung ab. Als Hauptgrund nennt die Verwaltung, dass keine Beschwerden – weder von Anwohnenden noch der Feuerwehr – aus diesen Bereichen vorliegen. Zusätzlich führt sie an, dass die Josephinenstraße Teil des Vorbehaltsstraßennetzes mit Bogestra-Linienverkehr ist.

    Verstärkte Kontrollen geplant

    Immerhin kündigt die Verwaltung an, die Verkehrsüberwachung in den problematischen Straßen zu intensivieren. Der Außendienst soll künftig auch Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße kontrollieren und Parkverstöße ahnden.

    Lösung für Garagennutzer

    Für Menschen, die Garagen in gesperrten Bereichen nutzen, aber anderswo wohnen, bietet die Stadt eine pragmatische Lösung: Mit Miet- oder Nutzungsverträgen können sie eine Zufahrtsgenehmigung erhalten.

    Die Sperrgebiete östlich des Ruhrstadions waren erst kürzlich um die Matthias-Claudius-Straße erweitert worden, um das massive Beparken von Wohnstraßen durch Stadionbesucher zu verhindern.

  • Neue Radwege an der Wittener Straße: Verwaltung plant umfassende Umgestaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, UWG:FB)
    Enthaltungen: 3 (CDU)

    Die Stadtverwaltung hat eine überarbeitete Planung für Radwege an der Wittener Straße zwischen Alter Wittener Straße und Ümminger Straße vorgelegt. Das Projekt sieht den Bau von Zweirichtungsradwegen und Radfahrstreifen vor, wofür Fahrspuren für den Autoverkehr entfallen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro.

    Überarbeitete Planung nach parlamentarischen Anregungen

    Die neue Beschlussvorlage löst eine frühere Planung ab und ergänzt diese um eine südliche Radwegeführung in Fahrtrichtung Langendreer. Anlass für das Projekt ist neben einem Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auch die Umsetzung der Veloroute 2 zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Langendreer.

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    Bauliche Maßnahmen im Detail

    Auf der nördlichen Seite der Wittener Straße entsteht ein mindestens 3,00 Meter breiter baulicher Zweirichtungsradweg zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße. Zusätzlich wird ein 2,60 Meter breiter Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Zentrum angelegt.

    Auf der südlichen Seite plant die Verwaltung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Langendreer. Der heutige kombinierte Geh- und Radweg wird größtenteils zu einem reinen Gehweg umgestaltet.

    Vollständige Fahrbahnsanierung geplant

    Die Fahrbahn der Wittener Straße wird auf einer Länge von etwa 860 Metern vollständig ausgebaut, auf weiteren 220 Metern erfolgt eine zweischichtige Deckenerneuerung. Der neue Zweirichtungsradweg wird in Asphalt ausgeführt und rot markiert.

    Anpassungen bei Ersatzbushaltestellen

    Im Zuge der Umgestaltung werden vier Ersatzbushaltestellen für den Schienenersatzverkehr angepasst und mit Buskapsteinen sowie taktilen Leitelementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgestattet. Die Haltestelle „Alte Ümminger Straße“ in Fahrtrichtung Zentrum wird um etwa 80 Meter verlegt.

    Containerstandort wird verlagert

    Der bestehende Containerstandort mit drei Papier- und zwei Altglascontainern muss aufgrund der neuen Radwegeführung aufgegeben werden. Stattdessen wird der Standort „Ümminger Straße 76“ baulich erweitert.

    Förderung und Finanzierung

    Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt, sodass bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten von etwa 3,7 Millionen Euro gefördert werden könnten. Der Baubeginn ist für 2026/27 geplant, die Bauzeit wird sich auf etwa 18 Monate belaufen.

    Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Umschichtungen aus anderen Straßenbauprojekten bereitgestellt, da der ursprünglich eingeplante Betrag von einer Million Euro nicht ausreicht.

    Entscheidung im Februar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Bewohnerparken: Umsetzung der zweiten Stufe verzögert sich bis Sommer 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat die beauftragten Prüfungen zum Gesamtkonzept ruhender Verkehr abgeschlossen und berichtet über Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeiten. Die Umsetzung der zweiten Stufe verschiebt sich auf den Sommer 2026.

    Prüfaufträge zu Oskar-Hoffmann-Straße und Glockengarten abgeschlossen

    Die Verwaltung hat zwei erteilte Prüfaufträge des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur bearbeitet. Für die Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Wittener Straße und Steinring zeigte sich ein typisches Bewohnerparkverhalten mit hoher Auslastung nachts und am frühen Morgen sowie Entspannung tagsüber. Bewohnerparken sei hier nicht das geeignete Instrument, die Situation werde in der dritten Stufe erneut überprüft.

    Die Straße Glockengarten war in der Auslastungserhebung unauffällig, weshalb kein Handlungsbedarf festgestellt wurde. Der Charakter dieser Straße unterscheide sich stark von den nördlich gelegenen Straßen mit Altbaubestand. Eine abschließende Bewertung soll erst nach Ausweitung des Untersuchungsbereichs in der dritten Stufe erfolgen.

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    WEG-Parkhäuser: Dauerparkkarten für Anwohnende verfügbar

    Bezüglich der Prüfung zusätzlicher Dauerparkkarten für Bewohner des Gleisdreiecks in WEG-Stellplatzanlagen berichtet die Verwaltung über ein ausreichendes Angebot. In der Innenstadt stehen über 4.500 Stellplätze in WEG-Parkhäusern zur Verfügung, mit Dauerparker-Kontingenten in allen Parkhäusern.

    Durch die Einführung der Kennzeichenerkennung ist nun auch eine 24/7-Nutzung des Parkhauses P1 Husemannplatz möglich. Bewohneranfragen nach Dauerstellplätzen könnten derzeit erfüllt werden, wenn auch nicht immer im Wunschparkhaus.

    Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld West wird erweitert

    Aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die eine Ausdehnung von Bewohnerparkbereichen auf bis zu 1.500 Meter ermöglicht, wird das bestehende Bewohnerparkgebiet G „Ehrenfeld West“ erweitert. Der Bereich südlich des Bergmannsheils, der bislang als separates Gebiet geplant war, wird nun dem bestehenden Gebiet zugeordnet.

    Die neue Regelung macht ein eigenständiges Bewohnerparkgebiet überflüssig, da der südliche Bereich räumlich und funktional eng mit Ehrenfeld West verbunden ist. Das erweiterte Gebiet erreicht eine Ausdehnung von rund 1.300 Metern.

    Umsetzung verzögert sich auf Sommer 2026

    Trotz kontinuierlicher Bearbeitung führten unvorhersehbare Detailprüfungen, ergänzende rechtliche Bewertungen und behördliche Abstimmungen zu Verzögerungen. Diese Schritte seien notwendig gewesen, um eine rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Die Arbeiten konnten erst Ende 2025 vollständig abgeschlossen werden.

    Erst jetzt seien die exakten Mengenermittlungen für Schilder, Masten und bauliche Leistungen möglich gewesen. Die üblichen Vorlaufzeiten für Ausschreibung, Vergabe und Herstellung beanspruchten mehrere Monate. Die Umsetzung inklusive Installation der Beschilderung und Einführung neuer Bewohnerparkbereiche werde daher im Sommer 2026 erfolgen.

  • Die Linke fragt nach Radverkehrsverbesserungen am Werner Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum möchte wissen, ob es Fortschritte bei der Verbesserung der Radverkehrsbedingungen am Werner Hellweg gibt. Seit über zwei Jahren wartet sie auf eine Rückmeldung der Autobahn GmbH zu geplanten Maßnahmen.

    Wiederholte Anfragen zur A43-Kreuzung

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat bereits im September 2023 und im Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Dortmund gestellt. Die Verwaltung hatte jeweils zugesagt, sich beim zuständigen Amt Autobahn GmbH dafür einzusetzen und sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.

    In ihrer neuen Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 will Die Linke nun wissen, ob inzwischen eine Rückmeldung der Autobahn GmbH vorliegt und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrende geplant sind. Falls keine Rückmeldung erfolgt ist, fragt die Fraktion, wann nach über zwei Jahren mit einer Antwort zu rechnen sei.

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    Unnötige Haltelinie für Radverkehr?

    Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Kreuzung Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Wuppertal. Dort weist der aus der Innenstadt kommende Radweg eine durchgezogene Haltelinie auf, obwohl im unmittelbaren Kreuzungsbereich keine andere Fahrspur den Radweg kreuzt. Aus Sicht der Linken erscheint die Haltelinie daher aus verkehrstechnischer Sicht nicht erforderlich.

    Als Hintergrund führt die Fraktion an, dass der Werner Hellweg an dieser Stelle ursprünglich zweispurig für den Kfz-Verkehr geführt wurde. In dieser Konstellation war die Haltelinie verkehrsrechtlich notwendig. Mit der späteren Umgestaltung zu einer einspurigen Fahrbahn und der separaten Führung des Radverkehrs entfalle diese Notwendigkeit.

    Mögliche Lösungsansätze

    Die Linke möchte wissen, aus welchem Grund die Haltelinie für den Radverkehr weiterhin vorgehalten wird und ob ein Halt aus signaltechnischen oder verkehrsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Alternativ stellt sie die Frage, ob im Zuge der Umgestaltung des Werner Hellwegs versäumt wurde, die Haltelinie entsprechend anzupassen oder zu entfernen.

    Als mögliche Lösungen schlägt die Fraktion vor, die Kreuzung so umzugestalten, dass Radfahrende nicht mehr anhalten müssen – entweder durch die Entfernung der Haltelinie am Radweg oder durch die Anbringung eines eindeutigen Hinweises, der klarstellt, dass die Lichtsignalanlage für den Radverkehr an dieser Stelle keine Gültigkeit besitzt.

  • Linke fragt nach Rechtmäßigkeit von Tempo 60 auf Castroper Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ bezweifelt die rechtliche Grundlage für die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem Castroper Hellweg zwischen Castroper Straße und Josef-Baumann-Straße. In einer Anfrage für den Mobilitätsausschuss argumentiert sie, dass ohne benutzungspflichtige Radwege nur Tempo 50 zulässig sein dürfte.

    Fehlende Radwege als rechtliches Problem

    Sachkundiger Bürger Lukas Garbe von der Linksfraktion verweist in seiner Anfrage auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts nur auf Vorfahrtstraßen mit benutzungspflichtigen Radwegen und sicherem Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen auf maximal 70 km/h angehoben werden.

    Auf dem fraglichen Abschnitt des Castroper Hellwegs fehle jedoch in Fahrtrichtung Norden ein benutzungspflichtiger Radweg – stattdessen sei nur der Fußgängerweg für den Radverkehr freigegeben. Ein Radweg neben der Fahrbahn beginne erst ab der Josef-Baumann-Straße. In Gegenrichtung sei die Situation ähnlich problematisch, teilweise fehle sogar ein Gehweg.

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    Forderung nach Geschwindigkeitsreduzierung

    Die Linke sieht daher rechtlichen Handlungsbedarf und hält eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h für erforderlich. Eine solche Maßnahme würde nach Ansicht der Fraktion das Radfahren auf der Fahrbahn sicherer machen und den Verkehrslärm reduzieren.

    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    In der Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 stellt Garbe zwei konkrete Fragen: Erstens möchte er wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h festgelegt wird. Zweitens fragt er, ob die Verwaltung plant, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um den Vorgaben der VwV-StVO zu entsprechen und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.