Schlagwort: Wirtschaft

  • Verwaltung offen für flexiblere Taxitarife im Wettbewerb mit Mietwagenanbietern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung zeigt sich aufgeschlossen für eine Flexibilisierung der Taxitarife und die Einführung von Festpreisen in regulierten Tarifkorridoren. Dies geht aus einer Antwort auf eine FDP-Anfrage hervor, die den Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen thematisiert.

    Die Verwaltung reagiert damit auf eine Anfrage von Herrn Beck (FDP) vom Dezember 2025, in der unter anderem die Situation der örtlichen Taxiunternehmen im Wettbewerb mit appbasierten Mietwagenanbietern beleuchtet wurde.

    171 Fahrzeuge konzessioniert

    Aktuell sind in der Stadt 171 Fahrzeuge als Taxis konzessioniert, davon ruhen 10 Konzessionen vorübergehend auf Antrag. In den Jahren 2024 und 2025 wurden insgesamt 104 Taxi-Konzessionen erteilt – dabei handelte es sich ausschließlich um Verlängerungen bereits bestehender Konzessionen etablierter Bestandsunternehmen. Ablehnungen gab es nicht.

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    Festpreise in Tarifkorridoren möglich

    Die Verwaltung sieht in der Einführung von Festpreisen innerhalb regulierter Tarifkorridore eine potenzielle Stärkung der heimischen Taxiunternehmen. Nach § 51 Abs.1 PBefG sei dies rechtlich zulässig und könne als „taugliches Element im Wettbewerb mit den appbasierten Mietwagenanbietern“ dienen. Bereits jetzt können außerhalb des Stadtgebietes Festpreise, etwa bei Flughafentransfers, angeboten werden.

    Vorteile für Verbraucher erwartet

    Durch die Transparenz der Preisgestaltung würden Fahrgäste größere Vergleichsmöglichkeiten und Planungssicherheit erhalten, so die Verwaltung. Die appbasierten Mietwagenanbieter arbeiten bereits mit vorab benannten Festpreisen.

    Rechtliche Diskussion um Mindestpreise

    Zur Frage nach der zurückgenommenen Allgemeinverfügung zu Mindestpreisen verweist die Verwaltung auf ein Urteil des VG Leipzig vom November 2024. Das Gericht habe zwar die Höhe der Mindestbeförderungsentgelte beanstandet, aber betont, dass grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen die Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten bestünden. Eine abschließende Klärung erwarte die Verwaltung erst durch höchstrichterliche Entscheidungen.

  • Verwaltung verweigert Auskunft über größte Gewerbesteuerzahler

    Die Stadt kann keine Informationen zu den größten Gewerbesteuerzahlern herausgeben. Eine entsprechende Anfrage der AfD-Fraktion wurde mit Verweis auf das Steuergeheimnis abgelehnt.

    Die AfD-Fraktion hatte in der Ratssitzung am 5. Februar 2026 eine Liste der 15 größten Gewerbesteuerzahler in Bochum angefordert. Die neu in den Rat eingezogene Oppositionsfraktion begründete ihre Anfrage damit, für die kommenden fünf Jahre ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Konstellationen der Stadt zu benötigen.

    Anfrage bezog sich auf systemrelevante Unternehmen

    Die Fraktion wollte eine nach Firmengruppen konsolidierte Auflistung mit dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gewerbesteueraufkommen erhalten. Um Sondereffekte auszuschließen, sollten dabei die Gesamtsummen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden. Bei einem städtischen Gewerbesteueraufkommen von etwa 250 Millionen Euro hätte eine prozentuale Angabe in 0,5-Prozent-Schritten genügt, um den Datenschutz der Unternehmen zu gewährleisten.

    Die AfD-Fraktion argumentierte, diese Informationen seien notwendig, um Verwaltungsvorlagen und Anträge anderer Ratsmitglieder hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft verantwortungsvoll beurteilen zu können.

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    Steuergeheimnis verhindert Auskunft

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frau Yazar erteilte der Anfrage eine klare Absage. In der schriftlichen Antwort heißt es, die Verwaltung könne die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Die Gewerbesteuer unterliege als bundesrechtlich geregelte Realsteuer dem Steuerverfahrensrecht der Abgabenordnung (AO).

    Sämtliche steuerlichen Einzelangaben fallen unter das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO. Eine Offenbarung personenbezogener oder unternehmensbezogener Steuerdaten sei daher rechtlich unzulässig, so die Verwaltung.

    Behandlung im Ausschuss

    Die Antwort der Verwaltung wird am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

    Vollständige Antwort der Verwaltung (PDF)

  • Flex-Kitas: Zehn flexible Kindertagesstätten bis 2027 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt will das Netz flexibler Kindertagesstätten ausbauen. Derzeit sind sieben Flex-Kitas in Betrieb, zwei weitere folgen 2025/26. Die zehnte und letzte Einrichtung entsteht am Technologiestandort Mark 51°7.

    Erweiterte Öffnungszeiten für berufstätige Eltern

    Die „Flexible Kita im Stadtbezirk“ ist eine der 50 Kernaktivitäten der Bochum-Strategie. Diese Einrichtungen bieten erweiterte Öffnungszeiten von montags bis freitags zwischen 6.30 und 19 Uhr sowie samstags von 7.30 bis 13 Uhr. Familien, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf flexible Betreuung angewiesen sind, sollen bevorzugt aufgenommen werden. Jede Flex-Kita kann maximal zehn zusätzliche Plätze für die erweiterten Betreuungszeiten anbieten.

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    Sieben Standorte bereits in Betrieb

    Aktuell sind sieben Flex-Kitas in verschiedenen Stadtbezirken aktiv:

    • Im Bezirk Mitte drei Familienzentren (AWO Hermannstraße, Katholisches Liebfrauen, AWO Wasserstraße)

    • Im Westen zwei evangelische Familienzentren (Harkortstraße, Pastor Viertmann)

    • Im Süden die Outlaw Kita Querenburger Höhe

    • Im Norden die städtische Kita Fischerstraße


    Zwei weitere Standorte folgen 2025/26

    Für das Kita-Jahr 2025/2026 kommen zwei weitere Flex-Kitas hinzu: die Einrichtung „Hohe Eiche“ im Osten und die städtische Kindertageseinrichtung „Am Sattelgut“ im Südwesten. Beide befinden sich derzeit noch in der Fertigstellung. Da der Ausbau nach den ersten sieben Standorten stockte, wurde per Los-Verfahren festgelegt, dass diese beiden Einrichtungen als Flex-Kitas betrieben werden.

    Zehnte Flex-Kita am Technologiestandort geplant

    Die letzte der zehn geplanten Flex-Kitas soll am Wirtschaftsstandort Mark 51°7 an der Dannenbaumstraße entstehen. Die Eröffnung ist frühestens für das Kita-Jahr 2026/2027 vorgesehen. Der Investor Dekon Bau & Immobilien-Entwicklungsgesellschaft plant und baut die Einrichtung, die vom Träger PME betrieben werden soll. PME verfügt bereits über Erfahrungen mit Betriebs- und Flexkitas in anderen Kommunen und steht bereits mit der Ruhr-Universität in Kontakt.

    Die Verwaltung begründet die Standortwahl mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Mark 51°7. Viele innovative Unternehmen hätten sich dort angesiedelt, deren Mitarbeitende auf verlässliche Kinderbetreuung angewiesen seien. Beschwerden über fehlende flexible Betreuungsmöglichkeiten erreichten noch immer die Verwaltung.

    Positive Resonanz bei bestehenden Einrichtungen

    Bei einem Austauschtreffen im Juni 2025 berichteten die Leitungen der sieben etablierten Flex-Kitas von guter Nachfrage nach den flexiblen Betreuungsangeboten. Ein separates Kontrollsystem zur Platzauslastung wurde bisher nicht eingerichtet.

  • Innenstadtentwicklung zeigt Fortschritte – ISEK-Sachstandsbericht 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteSiehe auch Protokollierung zum Tagesordnungspunkt 5.1.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Transformation der Bochumer Innenstadt kommt voran: Mit dem jährlichen Sachstandsbericht zum ISEK Innenstadt 2025 informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand der zahlreichen öffentlichen und privaten Projekte zur Innenstadtentwicklung. Neben der Städtebauförderung tragen auch verschiedene Bundes- und Landesprogramme zur Stärkung der Innenstadt bei.

    Städtebauförderung mit 6,3 Millionen Euro

    Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt basiert auf der 2016 entwickelten „Vision Innenstadt 2030“. Für die Gesamtmaßnahme „Innenstadt I“ wurden zuwendungsfähige Ausgaben von 7,887 Millionen Euro anerkannt. Bei einer Förderquote von 80 Prozent fließen 6,31 Millionen Euro aus der Städtebauförderung in das Projekt.

    Mit den Stadterneuerungsprogrammen (STEP) 2020, 2021 und 2023 wurden bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 3,09 Millionen Euro bewilligt. Der erste Finanzierungsabschnitt für STEP 2024 über 320.000 Euro ist bereits bewilligt.

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    Bundesprogramm bringt 1,67 Millionen Euro

    Als eine von 238 Städten bundesweit erhielt Bochum 2022 eine Zusage für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ). Projekte im Wert von fast 1,67 Millionen Euro konnten bis Ende November 2025 umgesetzt werden, ergänzt durch private Investitionen von über 1,24 Millionen Euro.

    Zu den realisierten Maßnahmen gehören die Umgestaltung des Platzes am Kuhhirten, ein Zentrenmanagement für das Bermuda3Eck, ein Fassadenprogramm für Geschäftshäuser, Innenstadtmarketing im MosaikViertel sowie „Grün statt Parken“-Projekte in der Kortumstraße und Große Beckstraße.

    Große Bauprojekte prägen das Stadtbild

    Das Haus des Wissens als Anker der Entwicklungsachse Viktoriastraße macht deutliche Fortschritte. Auf 11.500 Quadratmetern Nutzfläche entstehen Räume für Stadtbücherei, Volkshochschule und den Wissensverbund UniverCity Bochum sowie eine Markthalle und ein Dachgarten. Die Sanierungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen, die Rohbauarbeiten laufen.

    Die Neugestaltung des Husemannplatzes ist zu etwa zwei Dritteln fertiggestellt. Derzeit entsteht die „Green Cloud“ – ein grüner Treff- und Spielpunkt mit Café. Die Eröffnung ist für nach den Sommerferien 2026 vorgesehen.

    Viktoriastraße wird zum „Stadtteppich“

    Für die Umgestaltung der Viktoriastraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz wurden im Oktober 2024 die beantragten Fördermittel bewilligt. Das Düsseldorfer Büro GREENBOX entwickelte das Konzept eines „Stadtteppichs“. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, die Fertigstellung soll mit der Eröffnung des Haus des Wissens Ende 2027 erfolgen.

    Private Investitionen beleben die Innenstadt

    Das Husemann-Karree hat sich als wichtiger Stadtbaustein etabliert. 2025 konnten weitere Handels- und Gastronomieflächen vermietet werden. Am Dr.-Ruer-Platz entsteht der Neubau der Sparkasse, dessen Fertigstellung für Frühjahr 2026 geplant ist.

    Mehrere Immobilien in der Kortumstraße erfahren Aufwertungen: Nach langjährigem Leerstand wurde das Objekt Kortumstraße 46-48 saniert und erhielt neue Nutzungen durch BoConcept und LimeHome. Auch weitere Gebäude zwischen Husemannplatz und Südring wurden saniert und neu genutzt.

    Begleitprogramme stärken die Entwicklung

    Die Innenstadtarchitekten Sarah Gräfer und Marcus Wagner führten 2025 zahlreiche Beratungen durch, die zu 17 Anträgen im Hof- und Fassadenprogramm mit einem Fördervolumen von knapp 239.500 Euro führten.

    Das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (ZIO) ermöglichte seit 2020 die Neubelegung von 42 Ladenlokalen. Das Konzept „Upgrade Grün und Spiel“ schafft mehr Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Grün- und Spielangebote.

  • Kostnixladen findet neue Bleibe in Bochum-Weitmar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der Kündigung seiner Räume in der Dorstener Straße hat der Kostnixladen eine neue Unterkunft gefunden. Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum unterstützte bei der Vermittlung, sodass der Verein künftig in der Karl-Friedrich-Straße 29 weitermachen kann.

    Der Kostnixladen, der seit zehn Jahren kostenlos Kleidung und Hausrat ohne Bedürftigkeitsnachweis weitergibt, musste Ende 2025 seine angestammten Räume in der Dorstener Straße 37 verlassen. Die Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte sich nach der Zukunft des Vereins erkundigt und gefragt, wie die Stadt bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten helfen könne.

    WEG vermittelte erfolgreich neue Räume

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) nahm bereits kurz nach Bekanntwerden der Schließungsankündigung über soziale Medien Kontakt zum Kostnixladen auf. Dabei wurden verschiedene Optionen vorgestellt, darunter ein preiswertes Ladenlokal in Wattenscheid und der Kontakt zu Bochum Marketing für das Projekt „Tapetenwechsel“.

    Letztendlich meldete sich ein Eigentümer aus Bochum-Weitmar direkt beim Kostnixladen und bot seine Gewerbefläche an. Der Verein wird daher künftig in der Karl-Friedrich-Straße 29 zu finden sein. Derzeit läuft der Umzug in die neuen Räumlichkeiten.

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    Innenstadt-Standort scheiterte an Mietpreisen

    Eine direkte Anmietung in der Innenstadt war nach Angaben der Verwaltung aufgrund unterschiedlicher Preisvorstellungen zwischen dem Kostnixladen und den Eigentümern nicht möglich. Der neue Standort in Weitmar ermöglicht es dem Verein jedoch, sein bewährtes Konzept des kostenlosen Weitergebens nicht mehr benötigter Gegenstände fortzusetzen.

    Der Kostnixladen gilt als wertvoller Teil der Stadtgesellschaft, da sowohl Menschen als auch die Umwelt vom Prinzip des Weiterverwendens profitieren.

  • Bebauungsplan für Technologie- und Wissenschaftsgebiet an der Alten Wittener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt plant die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebiets für Büro- und Technologienutzungen im Stadtteil Laer. Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll eine bereits gewerblich vorgeprägte Fläche von rund 31.000 Quadratmetern im Rahmen des Flächenrecyclings einer neuen Nutzung zuführen.

    Plangebiet wird verkleinert

    Das ursprünglich geplante Gebiet wird um Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 sowie einen Bereich des Flurstücks 582 verkleinert. Diese Flächen, die im Besitz der Bundesstraßenverwaltung und der Stadt stehen, sollen nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden, da dort keine städtebaulich relevanten Regelungen getroffen werden müssen.

    Das Plangebiet liegt nördlich der Wittener Straße und der A 448-Abfahrt, östlich der Schattbachstraße, westlich der Diesterwegstraße und südlich der Alten Wittener Straße. Die Fläche wurde lange Zeit von der Adam Opel AG als Abstellfläche für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7.

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    Sondergebiet für Technologie und Wissenschaft

    Der qualifizierte Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden sollen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Forschungseinrichtungen sowie Werkshallen zur Fertigung von Prototypen.

    Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem zurückgesetzten Staffelgeschoss geplant, im hinteren Bereich werden maximal vier Vollgeschosse ermöglicht. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Eine bestehende Waldfläche im Osten entlang der Diesterwegstraße bleibt erhalten.

    Umsetzung des Schwammstadtprinzips

    Zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung sind Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Begrünung von Stellplätzen vorgesehen. Parkplätze sollen hauptsächlich in Tiefgaragen, Garagengeschossen oder Parkhäusern untergebracht werden, um zusätzliche Oberflächenversiegelung zu vermeiden.

    Positive Umweltauswirkungen erwartet

    Durch die Neubebauung wird sich der Versiegelungsgrad der bereits vollflächig asphaltierten Fläche reduzieren. Die geplante Entsiegelung und Begrünung soll zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen, die über den Bedarf des Bebauungsplans hinausgehen.

    Lärmgutachten zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Verkehrslärmzunahme beträgt nur 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.

    Zeitplan und nächste Schritte

    Die Bezirksvertretung Ost wird am 4. März 2026 angehört, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April 2026. Die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 geplant, der Satzungsbeschluss soll im vierten Quartal 2026 erfolgen.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Maiabendfest in der Innenstadt geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Grüne, LINKE)
    Dagegen: 2 (Grüne)
    Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 8 (CDU, Linke, Grüne)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, AfD)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 10 (SPD, CDU, Die Linke)
    Dagegen: 0
    Dafür: 8 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, SPD, FDP)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, am 26. April 2026 anlässlich des traditionellen Maiabendfestes einen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt zu genehmigen. Der Rat soll über die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden.

    Umfassende Beratungsfolge vor Ratsentscheidung

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie in den zuständigen Ausschüssen vorberaten wird. Nach der Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März und im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März soll der Rat am 19. März 2026 die finale Entscheidung treffen.

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    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Grundlage ist das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz, das maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr in Verbindung mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erlaubt. Die Geschäfte dürfen dann zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen. Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an.

    Jahrhundertealte Tradition als Grundlage

    Das Maiabendfest, dessen Geschichte bis ins Jahr 1388 zurückreicht, gilt als eines der ältesten Heimatfeste Deutschlands. Die viertägige Veranstaltung vom 23. bis 26. April 2026 erwartet insgesamt 50.000 bis 60.000 Besucher. Am Familiensonntag wird mit etwa 10.000 Besuchern gerechnet.

    Das Programm am Sonntag umfasst einen Mittelaltermarkt, Aufführungen von Schulen und Kindergärten, ein mobiles Schulmuseum und Präsentationen zur Bochumer Stadtgeschichte. Die Veranstaltung erstreckt sich über Teile der Bongardstraße zwischen Graben- und Bleichstraße – genau der Bereich, für den die Ladenöffnung vorgesehen ist.

    Geteilte Meinungen der Sozialpartner

    Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Während die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund den Antrag unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Sonntagsöffnungen ab. Sie verweisen auf den Schutz der Arbeitsruhe und fordern andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Auch die Evangelische Kirche äußert sich kritisch.

    Teil einer größeren Planung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen geplant. Neben dem Maiabendfest in der Innenstadt sollen weitere Termine in Linden, Wattenscheid, Langendreer und Harpen folgen. Jeder Stadtteil wird durch separate Beschlussvorlagen behandelt.

  • Rosenberg-Quartiersplatz: Verwaltung prüft Vorschlag für neues Zentrum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung prüft einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen Infrastruktur am Quartiersplatz Rosenberg. Das Projekt soll sowohl die Nahversorgung verbessern als auch Angsträume überwinden. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Mitinhaberin der Grundstücke steht dem Vorhaben positiv gegenüber.

    SPD-Fraktion erkundigt sich nach Planungsstand

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 2. Dezember 2025 hatte die SPD-Fraktion nach dem Stand der Planungen für ein neues Zentrum am Quartiersplatz Rosenberg gefragt. Wie die Fraktion mitteilte, war ihr durch einen Unternehmer bekannt geworden, dass der Verwaltung ein entsprechender Vorschlag vorliege.

    Das geplante Projekt verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen soll die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch Nahversorger verbessert werden. Zum anderen geht es um die Überwindung von Angsträumen in dem Bereich.

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    Verschiedene Themen müssen noch geklärt werden

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen bestätigte in seiner Antwort, dass der Vorschlag bekannt sei. Derzeit laufen weitere Gespräche mit dem Unterbreiter des Vorschlags sowie Abstimmungen mit den verschiedenen betroffenen Ämtern.

    Noch bestehe eine Vielzahl zu klärender beziehungsweise zu überarbeitender Themen. Dazu gehören unter anderem Stellplätze, Verkehrsführung, die erforderliche Mehrgeschossigkeit sowie Schulhofflächen. Die Verwaltung verwies dabei auch auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 (Vorlage Nr. 20182032).

    Konzept erfüllt noch nicht alle Anforderungen

    Die bisherigen Darstellungen erfüllten grundlegende Anforderungen nicht und müssten daher überarbeitet werden, so die Verwaltung weiter. Sollte es gelingen, durch umfassende Überarbeitungen des Konzeptes zu einer realisierbaren Version zu kommen, werde die Politik erneut informiert.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Verkaufsoffener Sonntag in Langendreer zum Fest „Bänke raus“ geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (Linke)
    Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll eine ordnungsbehördliche Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 14. Juni 2026 in Bochum-Langendreer beschließen. Anlass ist das bereits zum 14. Mal stattfindende Bürgerfest „Bänke raus“, das Teil der Bürgerwoche Bochum-Ost ist.

    Bürgerfest mit langer Tradition

    Das Fest „Bänke raus“ wurde 2011 erstmals in Anlehnung an das Stillleben auf der A 40 durchgeführt und ist seit 2015 in die Bürgerwoche Bochum-Ost integriert. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest, das von einer Arbeitsgruppe aus Werbegemeinschaft, Stadtteilmanagement, drei Kirchengemeinden, dem Sportverein 04, dem Stadtteilverein „Langendreer hat’s“, dem Basketball Club Langendreer und Anwohnern organisiert wird.

    Die Veranstaltung findet am 15. Juni 2026 von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Alten Bahnhofstraße zwischen Mansfelder Straße/Maiwegstraße und Ümminger Straße/Auf dem Helwe statt. Das Programm umfasst zwei Bühnen mit Musikprogramm, Straßen-Acts, Kinderschminken, Basteln, einen Streetball-Turnier, internationale Gastronomie und einen Flohmarkt.

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    Rechtliche Grundlagen und Prüfung

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Das Fest zieht nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an und hat sich über die Jahre kontinuierlich entwickelt – von ursprünglich 39 Standplätzen 2011 auf 125 Parzellen 2025. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits 2017 festgestellt, dass die Ladenöffnung sich als „bloßer Annex“ des Festes darstellt.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und empfiehlt andere Formen der Freizeitgestaltung. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung ebenfalls kritisch.

    Die Handwerkskammer Dortmund und die Industrie- und Handelskammer unterstützen hingegen den Antrag für die verkaufsoffenen Sonntage.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren: Alle sechs Bezirksvertretungen werden angehört, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Insgesamt hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe für 2026 zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen beantragt, die jeweils in separaten Beschlussvorlagen behandelt werden.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Sommerfest in Wattenscheid geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (SPD,Grüne)
    Dagegen: 3 (SPD,Grüne,Linke)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, UWG:FB, AfD, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, am 14. Juni 2026 anlässlich des Sommerfestes WAT 609 die Geschäfte in der Wattenscheider Innenstadt zu öffnen. Der Rat soll über die ordnungsbehördliche Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag entscheiden.

    Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage für einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Anlass ist das geplante Sommerfest WAT 609, das von Freitag, 12. Juni, bis Sonntag, 14. Juni 2026 stattfinden soll.

    Sommerfest als achte Folgeveranstaltung

    Die Veranstaltung WAT 609 soll als achte Folgeveranstaltung der Jubiläumsveranstaltung WAT 600 aus dem Jahr 2017 durchgeführt werden. Das identitätsstiftende Veranstaltungsformat wird von Wattenscheider Bürgern gestaltet und bietet zahlreichen örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Parteien die Möglichkeit zur Präsentation.

    Das Fest umfasst ein Musikprogramm auf dem Alten Markt sowie 17-20 Pagodenzelte in der Fußgängerzone, in denen sich die teilnehmenden Organisationen vorstellen können. Zusätzlich sind Aktivitäten auf dem August-Bebel-Platz geplant, darunter Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien.

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    Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung

    Die geplante Verkaufsstellenöffnung soll sich auf die unmittelbare Nähe zur Veranstaltung beschränken: den Alten Markt, die Wattenscheider Fußgängerzone (Oststraße, teilweise Hochstraße), den August-Bebel-Platz sowie Teile der Freiheitsstraße, Voedestraße und Saarlandstraße.

    Der ursprünglich von der Werbegemeinschaft Wattenscheid gewünschte erweiterte Bereich um Hochstraße und Gertrudiscenter kann nach Einschätzung der Verwaltung mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht einbezogen werden.

    Rechtliche Begründung

    Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes als erfüllt an. Ein öffentliches Interesse liege vor, da die Öffnung im Zusammenhang mit einem örtlichen Fest erfolge und dem Erhalt sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels diene.

    Die Wattenscheider Innenstadt kämpfe als Stadtbezirkszentrum besonders mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang der Facheinzelhändler. Der Masterplan Einzelhandel von 2017 hatte bereits strukturelle Probleme des Stadtbezirkszentrums identifiziert. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die Sozialpartner haben bereits Stellung genommen: Während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Sonntagsöffnung ablehnen, unterstützt die Industrie- und Handelskammer den Antrag. Die Handwerkskammer Dortmund sieht keine Bedenken.