Schlagwort: Wirtschaft

  • Verkaufsoffener Sonntag in Linden: Rat soll Ladenöffnung für Hüftgold-Festival beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Grüne)
    Dagegen: 3 (Grüne, LINKE)
    Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantragt die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31. Mai 2026 im Stadtteil Linden. Anlass ist das Food-Truck-Festival „Hüftgold“, das seit 2016 jährlich auf dem Wilhelm-Hopmann-Platz stattfindet. Der Rat entscheidet am 19. März über die ordnungsbehördliche Verordnung.

    Hüftgold-Festival als Anlass für Sonntagsöffnung

    Das Food-Truck-Festival „Hüftgold“ findet vom 29. bis 31. Mai 2026 statt und bietet eine kulinarische Weltreise mit internationalen Spezialitäten. Entlang der Hattinger Straße werden Food-Truck-Stationen aufgebaut, ergänzt durch einen Kunsthandwerkermarkt auf dem unteren Wilhelm-Hopmann-Platz mit etwa 30 Ständen. Der Veranstalter rechnet mit rund 5.000 Besuchern.

    Die Verkaufsstellen sollen am Sonntag, 31. Mai 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf den Veranstaltungsbereich rund um die Hattinger Straße und den Wilhelm-Hopmann-Platz.

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    Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

    Gemäß Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an maximal acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht. Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an, da das Festival seit 2016 etabliert ist und die Ladenöffnung lediglich einen „Annex“ zur Veranstaltung darstellt.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert, dass immer die gleichen „Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag, während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Die Vorlage durchläuft bis zur Ratssitzung am 19. März verschiedene Gremien: Zunächst werden alle Bezirksvertretungen angehört, gefolgt von Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

  • Wirtschaftsplan der Bochum Perspektive GmbH für 2026 zur Beschlussfassung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch den Aufsichtsrat soll der Rat der Stadt über den Plan entscheiden und die Gesellschaftervertreterin entsprechend anweisen.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026, bevor der Rat am 19. März 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Verwaltung empfiehlt, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen und die städtische Gesellschaftervertreterin anzuweisen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

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    Flächenentwicklung MARK 51°7 abgeschlossen

    Die Flächenentwicklung des Projekts MARK 51°7 wurde zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen, was gleichzeitig das Ende des Durchführungszeitraums der RWP-Förderung markiert. Grundsätzlich sind die Flächen vollständig vermarktet, jedoch haben die Interessenten für die Grundstücke 12 und 34 von ihren Bauvorhaben Abstand genommen. Die Vermarktung dieser Grundstücke wurde daher wieder aufgenommen, ihre Veräußerung ist für 2027 eingeplant.

    Finanzplanung 2026

    Der Erfolgsplan für 2026 sieht keine Erlöse aus Grundstücksverkäufen vor. Die Veräußerung der Grundstücke 12 und 34 in Höhe von 4,1 Millionen Euro ist erst für 2027 berücksichtigt. Stattdessen werden sonstige Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung von 0,35 Millionen Euro eingeplant.

    Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus laufenden Kosten für Reparaturen, Energiekosten der vermieteten Liegenschaften, Grundbesitzabgaben, Raumkosten, Versicherungen und dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Gewinn- und Verlustrechnung kommt zu einem voraussichtlichen negativen Jahresergebnis von 0,24 Millionen Euro.

    Liquiditätssituation

    Der Finanzplan zeigt einen Mittelbedarf von 0,58 Millionen Euro für 2026. Dem stehen Deckungsmittel in Höhe von 0,35 Millionen Euro gegenüber, die sich hauptsächlich aus Mieterlösen speisen. Der Plan stellt die Liquiditätsplanung für die gesamte Gesellschaft dar und berücksichtigt nicht nur geplante Investitionen.

  • Wirtschaftsplan 2026 der Wirtschaftsförderung Bochum zur Ratsentscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung – nun entscheidet der Rat über die weitere Vorgehensweise der städtischen Gesellschaftervertretung.

    Beratungsweg und Entscheidungsfindung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026, anschließend den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die finale Entscheidung fällt der Rat am 19. März 2026.

    Der Aufsichtsrat der WiFö hat den Plan bereits in seiner Sitzung vom 30. Januar beraten und der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung empfohlen. Mit dem Ratsbeschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, entsprechend zu votieren.

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    Schwerpunkt Breitbandversorgung

    Der Wirtschaftsplan 2026 wird maßgeblich durch das Förderprojekt „Breitbandversorgung“ geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Zuwendungen von 25,7 Millionen Euro für dieses Projekt. Der erforderliche Eigenanteil von 2,9 Millionen Euro wurde der WiFö bereits 2021 und 2025 von der Stadt zur Verfügung gestellt.

    Korrespondierend fallen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Fremdleistungen und Fremdarbeiten von 28,5 Millionen Euro an. Für 2026 ist eine zusätzliche Entnahme von 2,9 Millionen Euro vorgesehen, um den Eigenanteil zu kompensieren.

    Weitere Geschäftstätigkeiten

    Neben dem Breitbandprojekt betreibt die WiFö das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW. Dabei werden leerstehende Ladenlokale angemietet und zeitlich begrenzt zu günstigeren Konditionen an Unternehmen weitervermietet.

    Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf die Organisation von Gründungswettbewerben und Messeteilnahmen, unter anderem regelmäßig an der Expo Real in München.

    Personalentwicklung

    Eine wichtige Änderung betrifft den Personalbereich: Die Personalgestellung städtischer Mitarbeiter ist Ende 2024 ausgelaufen. Die Beschäftigten wurden entweder von der WiFö übernommen oder erhielten neue Aufgabenfelder bei der Stadt.

    Der Wirtschaftsplan gliedert sich in Erfolgsplan, Eigenkapitalentwicklung und Stellenplan. Auf einen eigenständigen Investitions- und Finanzplan wurde verzichtet, da keine größeren Investitionen geplant sind.

  • Stadtrat soll Wirtschaftsplan der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung und bittet die Stadt um Kapitaleinzahlungen in Höhe von insgesamt 20,9 Millionen Euro.

    Beratungsweg und Beschlussempfehlung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März, bevor der Rat am 19. März final darüber entscheidet. Mit dem Beschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, dem Plan in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

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    Finanzierung erfordert hohe Kapitaleinzahlungen

    Der Aufsichtsrat der WEG empfiehlt der Stadt, für 2026 eine konsumtive Kapitaleinzahlung von 17,371 Millionen Euro sowie eine investive Kapitaleinzahlung von 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Die konsumtive Zahlung erfolgt bereits 2025 und wurde unter Vorbehalt am 18. Dezember 2025 geleistet.

    Ein großer Teil der konsumtiven Mittel fließt an die Tochtergesellschaften weiter: 6,0 Millionen Euro an die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH, 4,5 Millionen Euro an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH und 1,9 Millionen Euro an die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft.

    Schwerpunkte im Geschäftsbereich

    Der Wirtschaftsplan sieht verschiedene Entwicklungen vor: Die Umsätze aus der Parkraumbewirtschaftung sollen durch Stabilisierung nach Sanierungen und turnusmäßige Entgelterhöhungen steigen. Allerdings sind Sanierungsmaßnahmen beim Parkhaus Husemann-Platz (2026) und Konrad-Adenauer-Platz (2025-2028) mit Einnahmeausfällen verbunden.

    Bei den Gewerbemieten sinkt das Niveau, da der Mietvertrag mit der WiFö aufgelöst und durch eine Neujustierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ersetzt wird. Zudem entfällt die Investitionsmiete für Laborumbauten der chemischen Untersuchungsämter.

    Investitionen und Eigenkapitalentwicklung

    Der Investitions- und Finanzplan umfasst 5,8 Millionen Euro für 2026 beziehungsweise 40,7 Millionen Euro insgesamt. Die größten Positionen entfallen auf Flächen (35,2 Millionen Euro) und Parkhäuser (3,7 Millionen Euro). Geplante Generalsanierungen der Parkhäuser im Volumen von 11,6 Millionen Euro sind noch nicht eingeplant.

    Die Eigenkapitalquote soll sich von 31,3 Prozent Ende 2026 auf 26,4 Prozent Ende 2030 entwickeln. Zur Finanzierung sind in den Jahren 2029 und 2030 zusätzliche Entnahmen aus der Kapitalrücklage erforderlich.

  • AfD-Fraktion fragt nach größten Gewerbesteuerzahlern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum möchte einen Überblick über die 15 größten Gewerbesteuerzahler erhalten. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs begründet die Anfrage mit der Notwendigkeit, wirtschaftliche Auswirkungen von Ratsentscheidungen besser beurteilen zu können.

    Hintergrund der Anfrage

    Die neue Oppositionsfraktion will sich für die kommende fünfjährige Ratsperiode ein „realistisches Bild bestimmter wirtschaftlicher Konstellationen“ verschaffen. Wie Fuchs in seinem Schreiben an Oberbürgermeister Jörg Lukat ausführt, soll dies dazu dienen, Verwaltungsvorlagen und Anträge anderer Ratsmitglieder hinsichtlich ihrer Wirtschaftsauswirkungen verantwortungsvoll beurteilen zu können.

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    Konkrete Forderungen

    Die AfD-Fraktion bittet um eine Auflistung der 15 größten Gewerbesteuerzahler, konsolidiert nach Firmengruppen, samt ihrem prozentualen Anteil am städtischen Gewerbesteueraufkommen. Um Sondereffekte zu vermeiden, sollen die Gesamtsummen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden.

    Datenschutz-Aspekte berücksichtigt

    Fuchs zeigt sich bewusst für Betriebs- und Steuergeheimnisse und erwartet keine exakten Zahlen. Bei einem geschätzten Gewerbesteueraufkommen von etwa 250 Millionen Euro würden prozentuale Angaben in 0,5-Prozent-Schritten für politische Betrachtungen ausreichen und gleichzeitig den Datenschutz der Unternehmen gewährleisten.

    Bearbeitungsmodalitäten

    Die Anfrage soll nach Möglichkeit im öffentlichen Teil des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses beantwortet werden. Falls rechtliche Bedenken bestehen, akzeptiert die Fraktion auch eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil.

  • GELSENWASSER-Tochter steigt in Windenergieprojekt ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gemeindewerke Schlangen GmbH plant eine achprozentige Beteiligung an der Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG. Da die Gemeindewerke über die GELSENWASSER AG mittelbar mit den Stadtwerken Bochum und Dortmund verbunden sind, müssen beide Stadträte dem Vorhaben zustimmen.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbeschluss

    Die geplante Beteiligung ergibt sich aus einer mehrstufigen Unternehmensstruktur: Die WasserServiceKommunal GmbH, eine 50-prozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG, hält 12,5 Prozent an der Gemeindewerke Schlangen GmbH. An der GELSENWASSER AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Holdings mehrheitlich beteiligt.

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    Beratungen in drei Gremien geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling befasst sich am 17. Februar 2026 erstmals mit der Angelegenheit. Anschließend folgen Beratungen im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März sowie im Rat am 19. März 2026. In allen drei Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung wegen Geschäftsgeheimnissen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen muss. Dies betrifft sowohl die Gemeindewerke Schlangen GmbH als auch die Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG.

  • Trianel beteiligt sich an Wasserstoffkraftwerk-Projekt in Hamm

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Trianel GmbH, eine mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Bochum, plant eine Beteiligung von bis zu 10 Prozent an der Projektgesellschaft für ein neues Wasserstoffkraftwerk in Hamm-Uentrop. Das Projekt soll zur Schließung der Kapazitätslücke bei der Stromerzeugung beitragen.

    Hintergrund: Kapazitätslücke nach Atom- und Kohleausstieg

    Deutschland steuert nach dem Kernenergieausstieg und dem geplanten Ende der Kohleverstromung bis 2038 auf eine erhebliche Lücke bei der steuerbaren Stromerzeugung zu. Die Bundesnetzagentur prognostiziert bis 2035 eine Kapazitätslücke von 22,4 bis 35,5 Gigawatt. Als Reaktion kündigte die Bundesregierung für 2026 Ausschreibungen von 10 Gigawatt steuerbarer Kraftwerkskapazität an.

    Die neuen Kraftwerke müssen „H2-ready“ sein, also grundsätzlich auf Wasserstoffbetrieb umrüstbar, und bis 2045 vollständig dekarbonisiert werden. Eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus, wird aber zeitnah erwartet.

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    Standortvorteile in Hamm-Uentrop

    Seit 2008 betreibt die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG bereits erfolgreich ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit 900 Megawatt Leistung. Der Standort bietet nach Angaben der Verwaltung „sehr gute technische und genehmigungsrechtliche Voraussetzungen“ für die Erweiterung um einen dritten Block.

    Besondere Vorteile ergeben sich durch die Lage in Nordrhein-Westfalen im „netztechnischen Süden Deutschlands“, wo neue Gaskraftwerke aus Sicht der Netzsicherheit bevorzugt benötigt werden. Zudem befindet sich der Standort in unmittelbarer Nähe zum geplanten Wasserstoffkernnetz.

    Zeitplan und Projektentwicklung

    Seit 2023 laufen bereits Voruntersuchungen, die positive Ergebnisse erbracht haben. Daraufhin wurde die Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) als Projektentwicklungsgesellschaft gegründet.

    Der Zeitplan ist eng mit den Kapazitätsausschreibungen verknüpft. Bei rechtzeitiger EU-Genehmigung könnte eine erste Ausschreibung bereits im ersten oder zweiten Quartal 2026 starten. Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung aller Projektpartner soll bis spätestens 30. April 2026 abgeschlossen sein.

    Chancen und Risiken

    Die geplanten Kapazitätsausschreibungen sollen die Unsicherheit bei den Erlöspotenzialen reduzieren und machen die Investition risikoärmer als vergleichbare Projekte in der Vergangenheit. Zusätzliche Marktsegmente wie Intraday-Handel und Regelleistung bieten weitere Erlöschancen.

    Als Risiken nennt die Verwaltung mögliche Verzögerungen bei der Projektumsetzung, die zu Strafzahlungen führen könnten, oder ein kompletter Projektausfall. Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit negativer Szenarien jedoch als „sehr gering“ eingeschätzt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar beraten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März und schließlich im Rat am 19. März – jeweils zur Kenntnisnahme. Aufgrund wirtschaftlich sensibler Informationen erfolgt die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement auf MARK 51°7 abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das dreijährige Beratungsprojekt zur Förderung nachhaltiger Mobilität im Innovationsquartier MARK 51°7 ist im November 2025 erfolgreich beendet worden. Gemeinsam mit ansässigen Unternehmen wurden Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad-, ÖPNV- und Sharing-Angeboten entwickelt.

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen zieht eine positive Bilanz des Modellprojekts zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM). Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 25. Februar über die Projektergebnisse informiert.

    Herausforderungen in der Startphase

    Die Umsetzung erwies sich als komplexer als ursprünglich geplant. Viele Unternehmen befanden sich zum Projektstart noch im Baugenehmigungsverfahren oder in Umzugssituationen. Die Kommunikation gestaltete sich schwierig, da Ansprechpersonen auf verschiedenen Ebenen gesucht werden mussten – neben Unternehmensleitungen waren auch Projektentwickler und Architekten eingebunden.

    Die beauftragten Institute B.A.U.M. Consult GmbH und EcoLibro GmbH passten daraufhin ihr Beratungsangebot an und konnten bei den interessierten Unternehmen intensiver beraten.

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    Vielfältige Maßnahmen umgesetzt

    Im Projektverlauf entstand ein breites Spektrum an Informations- und Beratungsangeboten:

    • Online- und Präsenz-Workshops sowie Erreichbarkeitsanalysen
    • Regelmäßige Teilnahme an Netzwerkevents auf MARK 51°7
    • Entwicklung eines spezialisierten Qualifizierungsangebots in Kooperation mit IHK/BEMO
    • Vertriebskampagnen gemeinsam mit BOGESTRA, Stadtwerken und TIER
    • Videopodcast-Produktion und LinkedIn-Marketing
    Ein besonderer Fokus lag auf der Beratung während der Bauantragstellung. Durch die neue Stellplatzsatzung können Unternehmen die Anzahl der Pkw-Stellplätze mittels Mobilitätskonzept reduzieren.

    Positive Bewertung trotz Herausforderungen

    Die Projektevaluation zeigt, dass die Implementierung von BMM in Gewerbegebieten spezifische Herausforderungen mit sich bringt, besonders in frühen Entwicklungsphasen. Messbare Mobilitätsveränderungen sind kurzfristig schwer nachweisbar, jedoch konnten die Aspekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements erfolgreich in die Unternehmen transportiert werden.

    Als effektivste Kommunikationswege erwiesen sich persönliche Ansprache und strategische Partnerschaften. Hemmnisse entstanden durch die geringe Priorität von Mobilitätsthemen in Unternehmen und den hohen Ressourcenbedarf während Bau- und Umzugsprozessen.

    Empfehlungen für künftige Projekte

    Aus den Erfahrungen leitet die Verwaltung zentrale Erfolgsfaktoren für nachhaltige Mobilität in Gewerbegebieten ab:

    • Frühzeitige Integration von Mobilitätsthemen in Planungs- und Bauphasen
    • Verstärkte Vernetzung zwischen Unternehmen, Mobilitätsanbietern und städtischen Akteuren
    • Aufbau von Anreizsystemen und baurechtlichen Steuerungsmöglichkeiten
    • Niedrigschwellige Informations- und Schulungsangebote
    • Langfristige Zuständigkeit für Koordination und Verstetigung
    Die Projektergebnisse wurden im Dezember 2025 in der Broschüre „Kurzgesagt… Strategien und Instrumente für nachhaltige Mobilität in neuen Gewerbegebieten“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW veröffentlicht.
  • Rat soll Jahresabschluss 2024 der Bochum Perspektive GmbH beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten

    Die städtische Entwicklungsgesellschaft für das Gewerbegebiet MARK 51°7 weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 5,3 Millionen Euro aus. Der Rat soll in seiner Sitzung am 20. November dem Jahresabschluss zustimmen und die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats beschließen.

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG), die das ehemalige Opel-Gelände zu einem modernen Technologie- und Gewerbestandort entwickelt, hat ihren geprüften Jahresabschluss vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfer von PKF Fasselt erteilten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Bilanzsumme beläuft sich auf knapp 55,9 Millionen Euro.

    Defizit wird aus Kapitalrücklage ausgeglichen

    Der Jahresfehlbetrag von 5.286.122 Euro soll vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplan fiel das Defizit um rund 3,9 Millionen Euro höher aus als ursprünglich kalkuliert. Die Umsatzerlöse lagen mit 4,7 Millionen Euro etwa 30 Prozent unter Plan – hauptsächlich weil weniger Grundstücksverkäufe realisiert wurden.

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    Bauabschnitte planmäßig abgeschlossen

    Die Entwicklung des Areals schreitet dennoch voran: Die Baureifmachung im 2. und 3. Bauabschnitt wurde im Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft Heitkamp/Stricker hat die Sanierungsmaßnahmen fristgerecht beendet. Mit Stand Dezember 2024 sind bereits 93 Prozent der vermarktbaren Grundstücke vertraglich gebunden, weitere 4 Prozent reserviert.

    Förderung sichert Finanzierung der Altlastensanierung

    Die hohen Sanierungskosten, die sich aus der früheren Nutzung als Zechen- und Kokereigelände ergeben, werden größtenteils durch Fördermittel von Bund und Land gedeckt. Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms wurden zuwendungsfähige Gesamtausgaben von 134,1 Millionen Euro ermittelt und eine Förderung von 82,5 Millionen Euro bewilligt.

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH ist seit 2021 alleinige Gesellschafterin der BoPG, die 2014 als Public Private Partnership mit der Opel Automobile GmbH gegründet worden war.

  • Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderung beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH will ihren Gesellschaftsvertrag anpassen. Ziel ist eine Vereinheitlichung mit den anderen Gesellschaften im Konzern „Bochum Wirtschaftsentwicklung“. Der Rat entscheidet am 20. November.

    Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft vorgelegt. Die WiFö GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, die wiederum vollständig der Stadt gehört.

    Drei wesentliche Änderungen geplant

    Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht mehrere Anpassungen vor: Zunächst wird der Paragraph zum Jahresabschluss entsprechend eines Ratsbeschlusses vom Oktober 2024 aktualisiert, der Bürokratieabbauoptionen nach der Gemeindeordnung NRW umsetzt.

    Zudem werden veraltete Verweise auf die nicht mehr existierende „Wirtschaftsförderung Bochum Holding GmbH“ durch die aktuelle Bezeichnung „WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH“ ersetzt. Dabei entfallen überholte Regelungen, und es wird klargestellt, dass die Stadt die Aufsichtsratsmitglieder entsendet.

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    Einzelvertretung statt Gesamtvertretung

    Eine weitere Neuerung betrifft die Vertretungsregelung der Geschäftsführung: Künftig soll bei mehreren bestellten Geschäftsführern eine Einzelvertretung statt der bisherigen gemeinschaftlichen Vertretung gelten. Die Verwaltung begründet dies mit effizienteren Abläufen. Diese Regelung sei in den anderen Gesellschaften der WEG-Gruppe bereits üblich.

    Der Aufsichtsrat der WiFö GmbH hat den Änderungen bereits am 27. August 2025 zugestimmt. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung soll angewiesen werden, dem neuen Vertrag zuzustimmen.