Kategorie: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Stadt beantwortet Anfrage zu Tierschutzverstößen und Tierversuchskontrollen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Ordnungs- und Veterinäramt hat detailliert auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geantwortet. In den vergangenen fünf Jahren gingen rund 1.800 Meldungen zu möglichen Tierschutzverstößen ein, derzeit bestehen 48 aktive Tierhaltungsverbote.

    Die Verwaltungsantwort gibt Einblick in die umfangreiche Arbeit des Ordnungs- und Veterinäramts im Tierschutzbereich. Anlass der Anfrage war unter anderem ein schwerwiegender Fall in Günnigfeld, bei dem ein Tierrettungsverein gemeinsam mit dem städtischen Ordnungsamt eine Vielzahl von Tieren aus einem Hinterhof retten musste und dabei mehrere Tierkadaver fand.

    Hohe Zahl an Meldungen

    Etwa 1.800 Meldungen von Bürgern, Interessengruppen, Vereinen und Verbänden zu möglichen Tierschutzverstößen sind in den vergangenen fünf Jahren beim Ordnungs- und Veterinäramt eingegangen. Nicht alle führten zu Verfahren: Bei offensichtlich unbegründeten Meldungen, Zuständigkeiten anderer Behörden oder mangelnder Aufklärbarkeit wurde auf die Einleitung verzichtet.

    Jede Beschwerde führt jedoch zu einer amtlichen Maßnahme, mindestens zur Prüfung des Sachverhalts und erforderlichen Kontrollen. Die Verwaltung stellt fest, dass bei nahezu allen anlassbezogenen Kontrollen zumindest geringfügige Mängel festgestellt werden.

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    Aktuelle Tierhaltungsverbote

    Derzeit bestehen im Stadtgebiet 48 aktive Tierhaltungsverbote nach dem Tierschutzgesetz. In den vergangenen fünf Jahren wurden 29 neue Verbote angeordnet. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt grundsätzlich anlassbezogen, insbesondere aufgrund von Beschwerden.

    Bei Verstößen gegen bestehende Verbote werden regelmäßig Zwangsgelder festgesetzt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, zudem werden die Tiere sichergestellt.

    Anträge auf Aufhebung meist erfolglos

    In den vergangenen fünf Jahren wurden fünf Anträge auf Aufhebung bestehender Tierhaltungsverbote gestellt, drei davon von derselben Person. In keinem Fall konnten die erforderlichen Nachweise zur Wiedererlangung der Eignung zur Tierhaltung erbracht werden – alle Anträge wurden abgelehnt.

    Lücken beim Informationsaustausch

    Ein Problem stellt der Informationsaustausch zwischen Kommunen dar: Eine automatische Information über zuziehende Personen mit bestehenden Tierhaltungsverboten erfolgt nicht. Mitteilungen werden nur dann übermittelt, wenn die zuvor zuständige Behörde Kenntnis vom Umzug hat und die Information aktiv weitergibt.

    Tierversuchsanlagen kontrolliert

    Bei den Tierversuchsanlagen wurden in den vergangenen zehn Jahren etwa 60 Kontrollen durchgeführt. Diese erfolgen sowohl risikobasiert als auch anlassbezogen, insbesondere bei Änderungen in der Tierhaltung. Bei festgestellten Beanstandungen erfolgten Belehrungen mit Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung. Untersagungen von Tierversuchen wurden nicht ausgesprochen.

  • Digitales Schadnagerkataster zeigt erste Erfolge bei Rattenbekämpfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt hat seit 2024 ein digitales Schadnagerkataster eingeführt, das die Bekämpfung von Ratten und Mäusen im öffentlichen Raum revolutioniert. Eine erste Auswertung der Jahre 2024/2025 zeigt: Der Einsatz von Giftstoffen konnte um 90 Prozent reduziert werden, Schadnager leben überwiegend an der Oberfläche und nicht in der Kanalisation.

    Moderne Technik statt Giftköder

    Das seit 2024 eingesetzte digitale Schadnagerkataster basiert auf der Open-Source-Software QGIS und ermöglicht eine georeferenzierte Erfassung aller Bekämpfungsmaßnahmen. Mitarbeiter des Technischen Betriebs dokumentieren mit Laptops jeden Standort von Köderstationen digital auf der Stadtgrundkarte. Ein Ampelsystem zeigt dabei den Befallsgrad an: Grün für schwachen Abfraß (0-10g), Orange für mittleren (10-40g) und Rot für starken Befall (ab 40g).

    Der moderne Ansatz setzt vor allem auf Prävention und Aufklärung, um Nahrungsquellen für Schadnager zu eliminieren. Erst wenn alternative Maßnahmen nicht ausreichen, kommen Rodentizide zum Einsatz. Diese Strategie folgt der EU-Biozid-Verordnung, die das präventive Ausbringen von Nagetierbekämpfungsmitteln weitgehend untersagt.

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    Umfangreiche Datensammlung liefert Erkenntnisse

    In zwei Jahren wurden 2.414 Datenpunkte erfasst und ausgewertet. Die Zahlen verdeutlichen den Arbeitsaufwand: Für die Oberflächenbeköderung fielen 336 dokumentierte Meldungen und rund 2.250 Mitarbeiterstunden an. Dabei wurden 200 kg Köder ausgebracht, von denen 80 kg angenommen wurden. Die Kanalbeköderung erforderte aufgrund der Zwei-Mann-Besetzung noch mehr Personal: 726 Meldungen und 3.200 Mitarbeiterstunden bei 85 kg ausgebrachten Ködern und 24 kg Köderannahme.

    Acht Hotspots identifiziert

    Das Kataster identifizierte acht Hotspots im Stadtgebiet, darunter die Kortumstraße mit ihrem ausgeprägten To-go-Angebot, den Bereich am Stadion mit verstärktem Müllaufkommen durch Veranstaltungen und den Friemannplatz mit Wochenmarkt und defektem Kanal. Als Hotspot gilt ein Ort, wenn überdurchschnittlicher Abfraß über längere Zeit (Kanal über 60g, Oberfläche über 200g) und regelmäßige Wiederholung zusammenkommen.

    Präventionsmaßnahmen im Fokus

    Der Technische Betrieb entwickelte umfangreiche Präventionsmaßnahmen: Informationsflyer für Gastronomie und Haushalte, Beratungsangebote zum Abfallmanagement und das Schließen von Zugangslöchern durch Eigentümer. Geplant sind weitere Maßnahmen wie ein animiertes Video „Schadnager erkennen und handeln“ für 2026 und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften.

    Dauerhafter Ansatz notwendig

    Die Verwaltung betont, dass die Bekämpfung von Schadnagern eine Daueraufgabe bleibt, die kontinuierliche Präventionsarbeit erfordert. Erfolgreiche Gegenmaßnahmen seien nur im Zusammenspiel zwischen fachlicher Bekämpfung und verantwortungsbewusstem Verhalten der Bürger möglich. Unachtsam weggeworfene Essensreste und übermäßiges Vogelfutter schaffen ideale Bedingungen für eine unkontrollierte Vermehrung.

  • Bezirksvertretung Mitte regt Nachpflanzung von Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat sich für die kurzfristige Nachpflanzung von zwei Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße ausgesprochen. Der entsprechende Beschluss wurde in der Sitzung am 22. Januar 2026 gefasst.

    Konkrete Standorte identifiziert

    Die Bezirksvertreter haben in ihrer Anregung bereits konkrete Standorte für die Neupflanzungen benannt. An der Tippelsberger Straße in Höhe der Hausnummern 2-12 befinden sich demnach bereits vorhandene Baumscheiben, die für die Pflanzung von zwei neuen Straßenbäumen genutzt werden sollen.

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    Weiterleitung an Fachausschuss

    Die Verwaltung hat die Anregung der Bezirksvertretung dokumentiert und leitet sie zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit weiter. Dieser wird sich in seiner Sitzung am 4. März 2026 mit dem Vorschlag befassen.

    Grünflächenentwicklung im Stadtbezirk

    Mit der Initiative zeigt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte ihr Engagement für die Verbesserung des Stadtbildes und die Förderung des urbanen Grüns in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die vorhandenen Baumscheiben bieten bereits die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme.

  • Stadt beschafft neue Gerätewagen für Rettungsdienst im interkommunalen Verbund

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt dem Rat die Beschaffung von drei Gerätewagen für den Rettungsdienst vor. Die Fahrzeuge sollen über eine interkommunale Kooperation angeschafft werden und bei Großschadenslagen mit vielen Verletzten zum Einsatz kommen.

    Ersatz für Landesfahrzeug erforderlich

    Die Stadt verfügt derzeit über einen Abrollbehälter MANV (Massenanfall von Verletzten) aus einer Landesbeschaffung. Da das Land NRW keine Ersatzbeschaffung plant, sieht der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan Ersatzfahrzeuge vor, die bis zu 50 Patienten versorgen können.

    Als Träger des Rettungsdienstes ist die Stadt nach dem Rettungsgesetz NRW verpflichtet, Vorkehrungen für außergewöhnliche Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten zu treffen. Solche Lagen können durch Brände, Unfälle oder Anschläge entstehen.

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    Flexible Einsatzmöglichkeiten geplant

    Die drei neuen Gerätewagen sollen nicht nur bei Großschadenslagen, sondern auch bei Veranstaltungen wie „Bochum Total“ eingesetzt werden. Durch die interkommunale Beschaffung mit anderen Städten entstehen einsatztaktische Vorteile: Bei Großeinsätzen können benachbarte Feuerwehren aus Herne oder Dortmund mit identisch ausgestatteten Fahrzeugen unterstützen.

    Beratung in drei Gremien

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. März 2026) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März 2026). Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    650.000 Euro bereits eingeplant

    Für die Fahrzeugbeschaffung sind 650.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Haushaltsmittel wurden auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans bereits eingeplant und auf der entsprechenden Finanzstelle gebunden.

  • Barrierefreier Verbindungsweg zwischen Mark 51°7 und Dannenbaumstraße geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung plant den Bau eines barrierefreien Fußweges zwischen dem Park MARK 51°7 und der Siedlung an der Dannenbaumstraße. Das 87.000 Euro teure Projekt soll die Vernetzung zwischen den Stadtteilen verbessern und wird zu 80 Prozent durch Städtebauförderung finanziert.

    Bessere Anbindung für Stadtteil Laer

    Der geplante 2,50 Meter breite Fußweg soll eine wichtige Lücke im Wegenetz schließen. Aktuell gibt es nur zwei Zugänge von der nördlichen Parkanlage zur Dannenbaumstraße – im Westen beim Evangelischen Johanneswerk und im Osten bei Hardeck. Aufgrund der Topographie ermöglicht jedoch nur der westliche Zugang eine barrierefreie Verbindung.

    Die neue zentrale Anbindung wurde bereits im Freiraumkonzept Laer von 2019 vorgesehen und bietet den Bewohnern eine direkte Verbindung vom Nahversorgungsbereich Lahariplatz über die Grünanlagen MARK 51°7 zum Wohnbereich Dannenbaumstraße. Gleichzeitig wird der bisher schlecht erreichbare Park Laer besser angebunden.

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    Umsetzung über Privateigentum

    Die Wegeverbindung führt teilweise über Abstandsflächen der vorhandenen Wohnbebauung an der Dannenbaumstraße. Die Stadt hat von der Eigentümerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Zustimmung zum Wegebau erhalten. Die rechtliche Absicherung erfolgte durch einen notariell beurkundeten Gestattungsvertrag für das Wegerecht.

    Der Weg quert anschließend die Dannenbaumstraße und schließt an den bestehenden Fußweg an, der in den Park Laer und zum dortigen Kinderspielplatz führt. Die Straßenquerung wird verkehrssicher und barrierefrei gestaltet.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten von rund 87.000 Euro werden zu 80 Prozent durch die Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Bochum Laer/Mark 51°7“ des Landes NRW getragen. Der städtische Eigenanteil von 20 Prozent stammt aus dem Budget des Amtes für Stadtplanung und Wohnen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 eingeplant.

    Für die Unterhaltung der Wegeverbindung entstehen jährliche Folgekosten von etwa 800 Euro. Durch den Wegbau werden 130 Quadratmeter Rasenfläche versiegelt, klimarelevante Auswirkungen sind aufgrund der geringen Größe jedoch nicht zu erwarten.

    Beratung in den Gremien

    Die Beschlussvorlage wird am 4. März 2026 zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme behandelt. Am selben Tag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Ost über die Umsetzung des Projekts.

  • Rat muss neue Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsforums beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Nach den Kommunalwahlen 2025 haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat geändert. Deshalb soll eine neue Konstellation für das begleitende Nachhaltigkeitsforum festgelegt werden, das die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt fachlich unterstützt.

    Anpassung an neue Mehrheitsverhältnisse

    Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der für die Wahlzeit vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2030 neue Ratsmitglieder für die beobachtende Teilnahme am Nachhaltigkeitsforum benannt werden sollen. Die bisherige Zusammensetzung richtete sich nach den Mehrheitsverhältnissen der Kommunalwahl 2020.

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    Beratungsfolge bis März

    Über die Vorlage beraten zunächst der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Forum unterstützt Nachhaltigkeitsstrategie

    Das begleitende Nachhaltigkeitsforum soll die zehn Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie durch fachliche Expertise und bürgerschaftliche Perspektiven unterstützen. Die erste Sitzung fand am 10. Dezember 2024 statt, insgesamt hat das Forum bisher dreimal getagt.

    Bisherige Regelung und Zivilgesellschaft

    In der Vergangenheit wurde beschlossen, dass je zwei Ratsmitglieder aus den Fraktionen SPD, Grüne und CDU sowie je ein Ratsmitglied der anderen Fraktionen in beobachtender Funktion teilnehmen. Neben den Ratsmitgliedern gehören 20 Personen aus der Zivilgesellschaft zum Forum, darunter Sozial-, Umwelt- und Naturschutzverbände.

    Die Maßnahme hat weder finanzielle noch klimarelevante Auswirkungen.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Maiabendfest in der Innenstadt geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Grüne, LINKE)
    Dagegen: 2 (Grüne)
    Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 8 (CDU, Linke, Grüne)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, AfD)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 10 (SPD, CDU, Die Linke)
    Dagegen: 0
    Dafür: 8 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, SPD, FDP)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, am 26. April 2026 anlässlich des traditionellen Maiabendfestes einen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt zu genehmigen. Der Rat soll über die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden.

    Umfassende Beratungsfolge vor Ratsentscheidung

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie in den zuständigen Ausschüssen vorberaten wird. Nach der Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März und im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März soll der Rat am 19. März 2026 die finale Entscheidung treffen.

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    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Grundlage ist das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz, das maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr in Verbindung mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erlaubt. Die Geschäfte dürfen dann zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen. Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an.

    Jahrhundertealte Tradition als Grundlage

    Das Maiabendfest, dessen Geschichte bis ins Jahr 1388 zurückreicht, gilt als eines der ältesten Heimatfeste Deutschlands. Die viertägige Veranstaltung vom 23. bis 26. April 2026 erwartet insgesamt 50.000 bis 60.000 Besucher. Am Familiensonntag wird mit etwa 10.000 Besuchern gerechnet.

    Das Programm am Sonntag umfasst einen Mittelaltermarkt, Aufführungen von Schulen und Kindergärten, ein mobiles Schulmuseum und Präsentationen zur Bochumer Stadtgeschichte. Die Veranstaltung erstreckt sich über Teile der Bongardstraße zwischen Graben- und Bleichstraße – genau der Bereich, für den die Ladenöffnung vorgesehen ist.

    Geteilte Meinungen der Sozialpartner

    Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Während die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund den Antrag unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Sonntagsöffnungen ab. Sie verweisen auf den Schutz der Arbeitsruhe und fordern andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Auch die Evangelische Kirche äußert sich kritisch.

    Teil einer größeren Planung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen geplant. Neben dem Maiabendfest in der Innenstadt sollen weitere Termine in Linden, Wattenscheid, Langendreer und Harpen folgen. Jeder Stadtteil wird durch separate Beschlussvorlagen behandelt.

  • Verkaufsoffener Sonntag in Langendreer zum Fest „Bänke raus“ geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (Linke)
    Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll eine ordnungsbehördliche Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 14. Juni 2026 in Bochum-Langendreer beschließen. Anlass ist das bereits zum 14. Mal stattfindende Bürgerfest „Bänke raus“, das Teil der Bürgerwoche Bochum-Ost ist.

    Bürgerfest mit langer Tradition

    Das Fest „Bänke raus“ wurde 2011 erstmals in Anlehnung an das Stillleben auf der A 40 durchgeführt und ist seit 2015 in die Bürgerwoche Bochum-Ost integriert. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest, das von einer Arbeitsgruppe aus Werbegemeinschaft, Stadtteilmanagement, drei Kirchengemeinden, dem Sportverein 04, dem Stadtteilverein „Langendreer hat’s“, dem Basketball Club Langendreer und Anwohnern organisiert wird.

    Die Veranstaltung findet am 15. Juni 2026 von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Alten Bahnhofstraße zwischen Mansfelder Straße/Maiwegstraße und Ümminger Straße/Auf dem Helwe statt. Das Programm umfasst zwei Bühnen mit Musikprogramm, Straßen-Acts, Kinderschminken, Basteln, einen Streetball-Turnier, internationale Gastronomie und einen Flohmarkt.

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    Rechtliche Grundlagen und Prüfung

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Das Fest zieht nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an und hat sich über die Jahre kontinuierlich entwickelt – von ursprünglich 39 Standplätzen 2011 auf 125 Parzellen 2025. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits 2017 festgestellt, dass die Ladenöffnung sich als „bloßer Annex“ des Festes darstellt.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und empfiehlt andere Formen der Freizeitgestaltung. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung ebenfalls kritisch.

    Die Handwerkskammer Dortmund und die Industrie- und Handelskammer unterstützen hingegen den Antrag für die verkaufsoffenen Sonntage.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren: Alle sechs Bezirksvertretungen werden angehört, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Insgesamt hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe für 2026 zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen beantragt, die jeweils in separaten Beschlussvorlagen behandelt werden.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Sommerfest in Wattenscheid geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (SPD,Grüne)
    Dagegen: 3 (SPD,Grüne,Linke)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, UWG:FB, AfD, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, am 14. Juni 2026 anlässlich des Sommerfestes WAT 609 die Geschäfte in der Wattenscheider Innenstadt zu öffnen. Der Rat soll über die ordnungsbehördliche Verordnung für den verkaufsoffenen Sonntag entscheiden.

    Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage für einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Anlass ist das geplante Sommerfest WAT 609, das von Freitag, 12. Juni, bis Sonntag, 14. Juni 2026 stattfinden soll.

    Sommerfest als achte Folgeveranstaltung

    Die Veranstaltung WAT 609 soll als achte Folgeveranstaltung der Jubiläumsveranstaltung WAT 600 aus dem Jahr 2017 durchgeführt werden. Das identitätsstiftende Veranstaltungsformat wird von Wattenscheider Bürgern gestaltet und bietet zahlreichen örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Parteien die Möglichkeit zur Präsentation.

    Das Fest umfasst ein Musikprogramm auf dem Alten Markt sowie 17-20 Pagodenzelte in der Fußgängerzone, in denen sich die teilnehmenden Organisationen vorstellen können. Zusätzlich sind Aktivitäten auf dem August-Bebel-Platz geplant, darunter Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien.

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    Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung

    Die geplante Verkaufsstellenöffnung soll sich auf die unmittelbare Nähe zur Veranstaltung beschränken: den Alten Markt, die Wattenscheider Fußgängerzone (Oststraße, teilweise Hochstraße), den August-Bebel-Platz sowie Teile der Freiheitsstraße, Voedestraße und Saarlandstraße.

    Der ursprünglich von der Werbegemeinschaft Wattenscheid gewünschte erweiterte Bereich um Hochstraße und Gertrudiscenter kann nach Einschätzung der Verwaltung mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht einbezogen werden.

    Rechtliche Begründung

    Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes als erfüllt an. Ein öffentliches Interesse liege vor, da die Öffnung im Zusammenhang mit einem örtlichen Fest erfolge und dem Erhalt sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels diene.

    Die Wattenscheider Innenstadt kämpfe als Stadtbezirkszentrum besonders mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang der Facheinzelhändler. Der Masterplan Einzelhandel von 2017 hatte bereits strukturelle Probleme des Stadtbezirkszentrums identifiziert. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die Sozialpartner haben bereits Stellung genommen: Während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Sonntagsöffnung ablehnen, unterstützt die Industrie- und Handelskammer den Antrag. Die Handwerkskammer Dortmund sieht keine Bedenken.

  • Brücke für Lothringentrasse: Planungsfortsetzung für bessere Radverkehrsverbindung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 5
    Dafür: 14
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt will die Planungen für eine Brücke über den Castroper Hellweg vorantreiben, um eine wichtige Lücke im Radwegenetz zu schließen. Das 4,4 Millionen Euro teure Projekt soll Ende 2027 umgesetzt werden.

    Wichtige Hauptroute im Radverkehrsnetz

    Die ehemalige Bahnlinie Lothringentrasse ist im städtischen Radverkehrskonzept als wichtige Hauptroute definiert und verbindet die Innenstadt über die nordöstlichen Stadtteile mit Castrop-Rauxel. Im Kreuzungsbereich des Castroper Hellwegs verläuft die Trasse auf einem Bahndamm, kann aber aufgrund eines fehlenden Brückenbauwerks nicht ohne Unterbrechung gequert werden.

    Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger einen Umweg über den tieferliegenden Castroper Hellweg nehmen, zur nächsten Ampelkreuzung fahren und über eine Rampe wieder auf die Trasse gelangen. Diese Unterbrechung soll durch die neue Brücke beseitigt werden.

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    Ökologische Zusatzfunktion geplant

    Neben der verkehrlichen Bedeutung soll die Brücke eine biotopvernetzende Funktion übernehmen. Geplant ist ein Grünstreifen auf dem Bauwerk, der insbesondere Reptilien und Amphibien eine Querungshilfe bieten kann, da entsprechende Landschaftsräume angrenzen.

    Fachwerkbauweise für Langlebigkeit

    Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, der Abschluss der Entwurfsplanung ist für Anfang bis Mitte 2026 vorgesehen. Favorisiert wird eine wartungsarme und langlebige Fachwerkbauweise.

    Die Grundstücke für die bauliche Umsetzung sind überwiegend im Eigentum des Regionalverbands Ruhr (RVR), der seine Zustimmung bereits signalisiert hat. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung wird noch getroffen.

    Minimale Verkehrsbeeinträchtigungen

    Die bauliche Umsetzung soll möglichst ohne Vollsperrung des Castroper Hellwegs oder der Straßenbahnlinie erfolgen. Nach aktuellem Stand sind nur zwei Wochenendsperrungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich.

    Finanzierung und Förderung

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 4,4 Millionen Euro brutto, hinzu kommen jährliche Folgekosten von geschätzten 25.000 Euro für Kontrolle und Pflege. Die Verwaltung strebt eine Förderung über das Förderprogramm Nahmobilität an, das derzeit eine 80-prozentige Förderquote bietet.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Die Bezirksvertretung Nord hört am 3. März 2026 an, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 4. März vor, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. März 2026.