Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Tierpark Bochum: Rat soll EU-konforme Finanzierung bis 2035 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will die Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fortsetzen. Der bisherige Betrauungsakt läuft Ende 2025 aus – ohne Neuregelung wären die jährlichen Zuschüsse von 1,18 Millionen Euro nicht EU-rechtskonform.

    Verlängerung der DAWI-Betrauung notwendig

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die ursprünglich 2016 beschlossene Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) soll bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden.

    Die Stadt ist mit rund 26 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft beteiligt, weitere 74 Prozent hält der Verein Bochumer Tierparkfreunde. Der Tierpark finanziert sich über umsatzsteuerfreie Eintrittsentgelte und Spenden, benötigt aber zusätzlich städtische Zuschüsse für den laufenden Betrieb.

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    EU-Beihilfenrecht macht Betrauungsakt erforderlich

    Nach EU-Beihilfenrecht gelten städtische Zuschüsse grundsätzlich als schädliche Beihilfen, da sie den Wettbewerb verzerren können. Eine Ausnahme bildet der Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission für DAWI-Leistungen – vorausgesetzt, die jährlichen Ausgleichszahlungen übersteigen nicht 15 Millionen Euro und das Unternehmen wird förmlich betraut.

    Als DAWI-Tätigkeiten definiert die Verwaltung das Halten und Züchten von Tieren, die Ermöglichung der Tierbeobachtung für alle Bevölkerungsgruppen, Bildungsveranstaltungen sowie die Präsentation einer Fossiliensammlung. Nicht als DAWI gelten die Verpachtung der Tierparkgaststätte und der Verkauf von Artikeln.

    Trennungsrechnung für Non-DAWI-Aktivitäten

    Der neue Betrauungsakt sieht eine strikte Trennung zwischen förderfähigen und nicht-förderfähigen Tätigkeiten vor. Die Gesellschaft muss durch eine Trennungsrechnung belegen, dass öffentliche Gelder nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennung muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

    Mit den aktuell geplanten 1,18 Millionen Euro jährlich liegt die Förderung deutlich unter der EU-Höchstgrenze von 15 Millionen Euro. Die EU-Kommission plant für Ende 2025 eine Anhebung dieser Grenze auf 20 Millionen Euro, der finale Beschluss steht jedoch noch aus.

  • Stadt will Bebauungsplan für ThyssenKrupp-Gelände aufstellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 85 (SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,UWG:FB,FDP,BSW, Backs,OB)

    Die Verwaltung drängt auf die schnelle Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ThyssenKrupp Steel Europe an der Castroper Straße. Grund ist die bis Ende September 2028 geplante Schließung des Stahlwerks und mögliche Verkaufsverhandlungen um die Jahreswende.

    Eiliger Handlungsbedarf wegen Werkschließung

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1050 – Castroper Str./Harpener Str. – soll noch im Dezember 2025 gefasst werden. Die Verwaltung begründet die Eile mit der nach einem Sanierungstarifvertrag vereinbarten stufenweisen Schließung des ThyssenKrupp-Werks bis Ende September 2028. Da möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende geführt werden, müsse die Stadt ihre städtebaulichen Entwicklungsabsichten rechtzeitig artikulieren.

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    67 Hektar großes Plangebiet

    Das Plangebiet umfasst insgesamt 67 Hektar und liegt südlich der Castroper Straße, nördlich der Harpener Straße sowie zwischen Karl-Lange-Straße und Sheffield-Ring. Etwa die Hälfte der Fläche – rund 31 Hektar – nimmt das Werksgelände der ThyssenKrupp Steel Europe ein, das überwiegend aus großformatigen Produktionshallen besteht.

    Vielfältige Entwicklungsziele

    Die Stadt verfolgt mit dem Bebauungsplan mehrere Ziele: Die Entwicklung von Gewerbeflächen mit hoher Arbeitsplatzdichte sowie gemischt genutzten Flächen in einem „gestalterisch attraktiven urbanen Stadtquartier“. Dabei sollen die bestehenden gewerblichen Strukturen entlang der Harpener Straße und Karl-Lange-Straße gesichert werden.

    Das Stadtquartier an der Castroper Straße mit seinen Wohnnutzungen, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen soll im nördlichen Bereich des Plangebiets erweitert werden. Zur Anpassung an den Klimawandel sind neue Grünstrukturen geplant, die den nördlich und südlich angrenzenden Grünzug E miteinander vernetzen sollen.

    Ausschluss bestimmter Nutzungen

    Der Bebauungsplan soll verschiedene Nutzungen ausschließen: Einzelhandel außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Große Voede, weitere Logistiknutzungen sowie Vergnügungsstätten und Wettbüros. Bestehende Betriebe sollen jedoch planungsrechtlich weiterhin zulässig bleiben.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen mehrere bestehende Pläne außer Kraft gesetzt werden.

  • Stadt sucht Vertreter für europäische Kommunal-Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    18.12.2025RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadtverwaltung will neue Mitglieder für drei Fachausschüsse und einen Arbeitskreis der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas benennen. Die Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember treffen.

    Die Beschlussvorlage sieht vor, jeweils zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder für den Deutsch-Französischen Ausschuss (DFA), den Deutsch-Polnischen Ausschuss (DPA) und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ-Ausschuss) zu benennen. Zusätzlich sollen Vertreter für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“ (AK JUMA) benannt werden.

    Wichtige Foren für europäischen Austausch

    Wie die Verwaltung in ihrer Begründung erläutert, sind kommunale Partnerschaften und Entwicklungszusammenarbeit wichtige Themenfelder der Deutschen RGRE-Sektion. Die drei Fachausschüsse bieten den Mitgliedskommunen ein Forum zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.

    Das Präsidium der deutschen RGRE-Sektion hatte am 12. Mai 2015 eine Geschäftsordnung für die Fachausschüsse verabschiedet. Danach bereiten die Ausschüsse Beschlüsse des Präsidiums vor oder sind zur selbstständigen Beschlussfassung ermächtigt.

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    Bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen

    Eine Besonderheit des DFA und DPA liegt in ihrem bilateralen Charakter: Die Ausschüsse setzen sich aus deutschen und französischen beziehungsweise deutschen und polnischen Kommunalpolitikern zusammen. Die internationalen Partner werden von der jeweiligen nationalen RGRE-Sektion benannt. Aufgrund dieser Struktur finden Sitzungen teilweise auch in Frankreich und Polen statt.

    Förderung junger Politiker

    Der Arbeitskreis JUMA dient dem Erfahrungsaustausch junger Politikerinnen und Politiker. Mit seiner Einrichtung soll die Perspektive junger Menschen innerhalb der Deutschen RGRE-Sektion verstärkt aufgegriffen werden. Ihre Mitwirkung an der Vertretung kommunaler Interessen auf europäischer und internationaler Ebene soll gefördert werden.

    Die Fachausschüsse kommen in der Regel zweimal jährlich zusammen, während der KEZ-Ausschuss und der AK JUMA ausschließlich in Deutschland tagen. Die Mitglieder werden vom Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE normalerweise für drei Jahre gewählt.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Grundsteuerhebesätze werden 2026 deutlich angehoben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt plant eine kräftige Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 2026. Die Grundsteuerreform führte zu Mindereinnahmen von 7,4 Millionen Euro gegenüber 2024. Um Aufkommensneutralität zu erreichen, sollen die Hebesätze für alle Grundstücksarten steigen – bei Wohngrundstücken von 715 auf 758 Prozent, bei Nichtwohngrundstücken von 1.190 auf 1.370 Prozent.

    Reform führt zu drastischen Einnahmeverlusten

    Die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform sollte eigentlich aufkommensneutral umgesetzt werden. Doch die Änderungen im Bewertungssystem führten zu einer Reduzierung des Messbetragsvolumens um 28,2 Prozent. Trotz der vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätze entstanden 2025 Mindereinnahmen von rund 7,4 Millionen Euro gegenüber dem Vergleichsjahr 2024.

    Das ursprünglich angestrebte Grundsteueraufkommen von 88,6 Millionen Euro konnte nicht erreicht werden. Tatsächlich erzielt die Stadt nur noch 81,7 Millionen Euro. Diese Einnahmelücke konnte 2025 noch durch außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden.

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    Massive Hebesatzerhöhungen geplant

    Um ab 2026 wieder Aufkommensneutralität zu erreichen, schlägt die Verwaltung deutliche Hebesatzanpassungen vor:

    • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): Erhöhung von 374 auf 444 Prozent
    • Grundsteuer B Wohngrundstücke: Erhöhung von 715 auf 758 Prozent
    • Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: Erhöhung von 1.190 auf 1.370 Prozent
    Die differenzierten Hebesätze sollen verhindern, dass es zu Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken kommt. Das Verhältnis der Anteile am Messbetragsvolumen hat sich durch die Reform um 12,3 Prozentpunkte von Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken verschoben.

    Kompensation ab 2026 nicht mehr möglich

    Während die Mindereinnahmen 2025 noch durch höhere Gewerbesteuererträge ausgeglichen werden können, ist dies ab 2026 nicht mehr möglich. Die Stadt muss deutlich reduzierte Schlüsselzuweisungen und erheblich gestiegene Kosten in der Jugendhilfe bewältigen. Ein freiwilliger Verzicht auf Grundsteuereinnahmen ist daher nicht mehr darstellbar.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Rat soll SAP-Hosting für Personalaktendaten zustimmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung will ihre HR-Software SAP HCM künftig direkt von SAP hosten lassen. Dafür ist die Zustimmung des Rates zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag erforderlich. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember vor, der Rat entscheidet am 18. Dezember.

    Migration zu modernerer SAP-Version geplant

    Die Verwaltung strebt eine Modernisierung ihrer HR-Software an. Bereits im Juni 2025 hatte der Rat dem externen Hosting der SAP-Server bei rku.it zugestimmt. Nun soll auf eine neuere Version von SAP HCM Private Cloud Edition migriert werden, wobei das Hosting künftig direkt durch SAP erfolgen soll.

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    Rechtliche Zustimmung nach Landesbeamtengesetz nötig

    Da in der SAP-Software Personalaktendaten sowie Daten zu Personalteilakten im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) verarbeitet werden, bedarf es gemäß § 91a LBG NRW der Zustimmung des Rates. Die oberste Dienstbehörde für Beamte der Gemeinden ist nach dem Gesetz der Rat der Stadt.

    Verwaltung begründet Erforderlichkeit des externen Hostings

    Die Verwaltung führt mehrere Argumente für das externe Hosting an:

    • Personalaktendaten werden bereits in der aktuellen Software Loga extern gehostet, worüber 2021 ein Ratsbeschluss gefasst wurde
    • Der Betrieb eigener Server wäre mit zusätzlichen Kosten und höheren Risiken für die Stadt verbunden
    • Durch externes Hosting werden Betriebsrisiken wie die Verantwortung für störungsfreien Betrieb verlagert

    Datenschutz und Zertifikate

    Bei Personalaktendaten handelt es sich um besonders schutzwürdige Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das SAP-Rechenzentrum verfügt nach Angaben der Verwaltung über die erforderlichen Zertifikate nach § 91a Abs. 2 LBG NRW in Verbindung mit Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung soll ausschließlich in Deutschland erfolgen, die Datensicherung innerhalb der Europäischen Union.

    Zertifikate als Anlagen beigefügt

    Der Vorlage sind verschiedene ISO-Zertifikate der SAP Enterprise Cloud Services beigefügt, darunter ISO 9001, ISO 27001, ISO 27017 und ISO 27018. Diese belegen die Einhaltung von Standards für Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und Cloud-Sicherheit.

  • Neuwahl der Mitglieder für den Polizeibeirat steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat der Stadt muss aufgrund der neuen Wahlperiode die Vertreter für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde neu wählen. Die Entscheidung fällt im Dezember, nachdem der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss das Thema vorberaten hat.

    Gesetzliche Grundlage für Neuwahl

    Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist eine Neuwahl der Mitglieder des Polizeibeirats erforderlich. Nach dem Polizeiorganisationsgesetz NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

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    Aufgaben und Zusammensetzung des Polizeibeirats

    Der Polizeibeirat besteht aus elf Mitgliedern und fungiert als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung mit der Polizeibehördenleitung zu polizeilichen Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung sowie die Anhörung bei wichtigen strukturellen Entscheidungen wie der Errichtung oder Auflösung von Polizeiwachen.

    Verteilung der Sitze nach Einwohnerzahl

    Die Verteilung der elf Sitze erfolgt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. Basierend auf den aktuellen Zahlen von IT.NRW (Stand 31.12.2024) entfallen auf die Stadt Bochum sechs Mitglieder, auf Herne drei Mitglieder und auf Witten zwei Mitglieder.

    Zeitplan der Entscheidung

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember 2025 vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Personalia trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Radsportanlage Feldmark soll mit Bundesmitteln modernisiert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Backs)dagegen. 13 (AfD)
    dafür: 74 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP, BSW,OB)

    Die Stadt will sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bewerben. Mit bis zu 4,5 Millionen Euro soll die Radsportanlage im Sportpark Feldmark zu einem modernen Outdoor-Sportareal ausgebaut werden.

    Teilnahme am Bundesförderprogramm geplant

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 18. Dezember die Teilnahme am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ beschließen. Zuvor berät der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember über die Vorlage der Verwaltung.

    Das Bundesprogramm des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt können zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro gefördert werden, wobei der Bund bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten übernimmt.

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    Vielfältige Angebote für alle Altersgruppen

    Die geplante Modernisierung der Radsportanlage sieht eine umfassende Erweiterung vor. Neben der bestehenden Rennradstrecke sollen ein Pumptrack, Mountainbike-Parcours, ein Trial-Parcours, Laufstrecken und Trainingsflächen entstehen. Das Angebot richtet sich sowohl an Breitensportler als auch an Wettkampfsportler aller Altersgruppen.

    Die Weiterentwicklung des Walter-Lohmann-Rings zum „Sportpark Feldmark“ soll ein öffentlich zugängliches Outdoor-Sportareal mit Schwerpunkt Radsport schaffen. Geplant sind auch spezielle Angebote für Schulen und Vereine sowie die Möglichkeit für Fahrtechnikschulungen.

    Zweistufiges Antragsverfahren

    Das Förderprogramm läuft in zwei Phasen ab. Zunächst muss bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze eingereicht werden. Wird diese von einem Fachgremium ausgewählt, folgt in der zweiten Phase die offizielle Antragsstellung.

    Für die erste Phase ist lediglich der Ratsbeschluss zur Teilnahme erforderlich. Sollte das Projekt ausgewählt werden, muss die Stadt in einer späteren Beschlussvorlage die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils von 55 Prozent der Gesamtkosten nachweisen.

    Leuchtturmprojekt mit überregionaler Ausstrahlung

    Die Verwaltung sieht in dem Projekt ein Leuchtturmprojekt mit Strahlkraft weit über Bochum hinaus. Es soll die Position als Sportstadt stärken, Gesundheitsförderung und nachhaltige Mobilität unterstützen und durch Events und Wettkämpfe überregionale Aufmerksamkeit ziehen. Gleichzeitig entstünden soziale Treffpunkte und wirtschaftliche Impulse für das Quartier.

    Das Gesamtprojekt ist aktuell mit 4,5 Millionen Euro veranschlagt, vorbereitende Arbeiten haben bereits begonnen. Mit der Bundesförderung könnte eine weitere Qualifizierung des Sportparks erreicht werden.

  • Stadt braucht eine Million Euro zusätzlich für Breitbandausbau und Brandschutz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung beantragt beim Rat überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro. Das Geld wird für gestiegene Eigenanteile beim Breitbandausbau und dringende Brandschutzmaßnahmen in städtischen Veranstaltungsstätten benötigt. Die Finanzierung soll über höhere Gewerbesteuereinnahmen erfolgen.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember über die Finanzvorlage beraten, bevor der Rat am 18. Dezember endgültig entscheidet. Die Mittel sind laut Verwaltung sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar.

    Breitbandausbau wird teurer als geplant

    Der größte Teil der zusätzlich benötigten Mittel – 755.000 Euro – entfällt auf das Projekt zum Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ im städtischen Breitbandnetz. Das bereits 2017 gestartete Vorhaben ist Teil der Bochum-Strategie „Gigabit-City“ und soll eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen gewährleisten.

    Die ursprünglich bewilligte Gesamtförderung belief sich auf rund 21 Millionen Euro, wovon die Stadt zehn Prozent als Eigenanteil tragen musste – also 2,1 Millionen Euro. Durch detaillierte Abstimmungen über das technische Materialkonzept, Verzögerungen durch Großbaustellen wie die A40 und eine angepasste Netzplanung sind die Gesamtkosten jedoch auf etwa 28 Millionen Euro gestiegen.

    Der städtische Eigenanteil erhöht sich entsprechend auf 2,8 Millionen Euro. Die Wirtschaftsförderung Bochum (WiFö GmbH) als durchleitende Stelle hat bereits einen Änderungsantrag bei den Fördermittelgebern gestellt, mit dessen Genehmigung kurzfristig gerechnet wird.

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    Neue Patronatserklärungen erforderlich

    Parallel zu den zusätzlichen Eigenmitteln müssen auch neue Patronatserklärungen gegenüber Land und Bund abgegeben werden. Diese Garantieerklärungen sichern die Projektträger – das Land NRW über die Bezirksregierung Arnsberg und den Bund über die Aconium als Projektträgerin – ab. Die Förderung teilt sich im Verhältnis 50 Prozent Bund, 40 Prozent Land und 10 Prozent Kommune auf.

    Brandschutzmängel in Veranstaltungsstätten

    Die restlichen 245.000 Euro werden für die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) benötigt. Seit Oktober hat das Unternehmen einen externen Brandschutzbeauftragten bestellt, nachdem der zuständige interne Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen ist.

    Bei Erstbegehungen des RuhrCongress und der Jahrhunderthalle im Oktober wurden erhebliche Mängel an brandschutz– und sicherheitsrelevanten Einrichtungen festgestellt. Die Instandsetzungskosten für Brandschutztüren, Sprinklerzuleitungen und CO2-Warner belaufen sich auf etwa 165.000 Euro.

    Zusätzlich sind beim geplanten Austausch der Rauchschutztüren im RuhrCongress unerwartete Kostensteigerungen aufgetreten. Statt der ursprünglich veranschlagten 520.000 Euro werden nun rund 600.000 Euro benötigt.

    Finanzierung über Gewerbesteuer-Mehrerträge

    Die zusätzlichen Ausgaben sollen über Mehrerträge bei der Gewerbesteuer finanziert werden. Diese fallen 2025 höher aus als ursprünglich in der Haushaltsplanung angenommen. Die Deckungsmittel stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung in der Produktgruppe „Allgemeine Finanzwirtschaft“ zur Verfügung.

  • Stadt prognostiziert deutlich besseres Haushaltsergebnis für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung erwartet zum Jahresende ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro – das sind 20,4 Millionen Euro weniger als ursprünglich befürchtet. Hauptgrund ist ein deutlich höheres Gewerbesteueraufkommen.

    Prognose übertrifft Erwartungen

    Basierend auf den Haushaltszahlen des dritten Quartals hat die Verwaltung ihre Jahresprognose für 2025 deutlich nach oben korrigiert. Statt des fortgeschriebenen Defizits von 58,09 Millionen Euro wird nun ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro erwartet. Die Verbesserung um 20,4 Millionen Euro geht maßgeblich auf höhere Steuereinnahmen und erfolgreiche Sparmaßnahmen zurück.

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    Gewerbesteuer als größter Hoffnungsträger

    Den größten Beitrag zur Verbesserung leistet die Gewerbesteuer mit 49,5 Millionen Euro über dem ursprünglichen Ansatz. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei der VRR-Umlage (9,8 Millionen Euro) und den Abwassergebühren (6,5 Millionen Euro). Auch Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (7,7 Millionen Euro) und verschiedene Förderprogramme tragen zur Entlastung bei.

    Belastungen in der Jugendhilfe

    Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Hilfen zur Erziehung mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich zu Buche. Entgeltsteigerungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere bei der Schulbegleitung, verursachen weitere Mehrkosten von 3,7 Millionen Euro. Auch die nicht aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform belastet den Haushalt mit 8,9 Millionen Euro.

    Globaler Minderaufwand übertroffen

    Besonders erfolgreich verlief die Umsetzung des globalen Minderaufwands: Mit 57,8 Millionen Euro wurden die ursprünglich anvisierten Einsparungen um 20,4 Millionen Euro übertroffen. Die Verwaltung führt dies auf konsequente Maßnahmenumsetzung und zentrale Steuerungsinstrumente zurück.

    Personalkosten im Rahmen

    Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird voraussichtlich bei 469 Millionen Euro liegen und damit den fortgeschriebenen Haushaltsansatz einhalten. Der Übergang der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die Kulturinstitute Bochum AöR führte zu einer Reduzierung um 4,4 Millionen Euro.

    Ausblick auf 2026 bleibt herausfordernd

    Trotz der positiven Entwicklung warnt die Verwaltung vor zusätzlichen Konsolidierungserfordernissen für 2026. Reduzierte Schlüsselzuweisungen und weiterhin hohe Belastungen in der Jugendhilfe werden neue Herausforderungen mit sich bringen.

  • Jahresabschluss 2024 der Stadt zur Feststellung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung den Jahresabschluss 2024 der Stadt feststellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss bereits geprüft und eine zustimmende Stellungnahme abgegeben.

    Prüfverfahren erfolgreich abgeschlossen

    Die Stadt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt und das vorgeschriebene Prüfverfahren durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zusammen mit der örtlichen Rechnungsprüfung den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 30. Oktober 2025 einen Bestätigungsvermerk.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste am 5. Dezember 2025 eine zustimmende Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen. Diese wird nun zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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    Umfassende Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben

    Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Dabei wurde untersucht, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden und ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

    Der Lagebericht wurde darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ein zutreffendes Bild der Lage der Kommune vermittelt. Auch die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung war Gegenstand der Prüfung.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

    Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden. Der vollständige Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz, Anhang und Lagebericht.