Schlagwort: Familie

  • Zuschuss für 32. Kinderfußballwerbetag der SpVgg Gerthe

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll der Spielvereinigung Gerthe 1911 e.V. einen Zuschuss von 1.500 Euro für ihren traditionellen Kinderfußballwerbetag gewähren. Die Veranstaltung findet am 12. Mai 2026 statt.

    Antrag für bewährte Veranstaltung

    Die Spielvereinigung Gerthe 1911 e.V. hat bei der Stadt einen Förderantrag für ihren 32. Kinderfußballwerbetag eingereicht. Die Veranstaltung ist für den 12. Mai 2026 geplant und richtet sich an Kinder aus dem Bochumer Norden.

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    Teilnehmer aus Bildungseinrichtungen

    An dem Aktionstag nehmen traditionell Kinder aus zahlreichen Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen des Stadtbezirks teil. Sie stehen als Hauptakteure im Mittelpunkt der Veranstaltung.

    Finanzierung und Haushaltsmittel

    Die beantragten 1.500 Euro sollen zur Finanzierung der Veranstaltung verwendet werden. Die Mittel würden aus der Produktgruppe 11.23 des städtischen Haushalts bereitgestellt, wo entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Prüfung durch Verwaltung

    Die Bezirksverwaltungsstelle hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass er den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Nord entspricht. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord.

    Entscheidung am 28. April

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird in ihrer Sitzung am 28. April 2026 über den Förderantrag entscheiden. Jährliche Folgelasten entstehen durch den Zuschuss nicht.

  • Stadt verbietet Plakatieren an Kinderspielplätzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Anbringen von Werbeplakaten an Zäunen von Kinderspielplätzen ist nach der städtischen Ordnungsverordnung nicht erlaubt. Die Verwaltung will künftig mit neuen Hinweisschildern über das Verbot informieren.

    Die SPD-Bezirksfraktion hatte sich in einer Anfrage über die zunehmende Plakatierung an Spielplätzen beschwert. Plakate für Kindertheater, Zirkusveranstaltungen oder Monster-Truck-Rennen würden teilweise nicht wieder entfernt und verwitterten, was zu einem unschönen Anblick führe.

    Verstoß gegen städtische Verordnung

    Das Jugendamt stellte in seiner Antwort klar: Nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 der Bochumer Ordnungsverordnung (BOSVO) vom 5. Juni 2025 ist das Anbringen von Werbeplakaten an Kinderspielplätzen nicht erlaubt.

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    Bürgermeldungen führen zur Entsorgung

    Bei illegaler Plakatierung können Bürger die Stadt über den städtischen Mängelmelder oder das Bürgertelefon (0234 910 4000) informieren. Die Verwaltung kümmert sich dann um die Entsorgung der Plakate.

    Neue Beschilderung geplant

    Das Jugendamt arbeitet bereits an neuen Beschilderungen für Kinderspielplätze. Ein Hinweis oder QR-Code über das Plakatierungsverbot soll in die Planungen aufgenommen werden.

    Die Antwort wird am 22. April 2026 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen.

  • Kinderspielplatz Wendenstraße wird für 110.000 Euro neu gestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll der Neugestaltung des Kinderspielplatzes an der Wendenstraße zustimmen. Das 200 Quadratmeter große Areal wird erweitert und erhält neue Spielgeräte. Die Planungen basieren auf einer Kinder- und Jugendbeteiligung.

    Stark frequentierter Spielplatz wird aufgewertet

    Der Kinderspielplatz Wendenstraße liegt im Wohngebiet Bochum-Mitte und wird durch den Zuzug junger Familien stark frequentiert. Aktuell bietet die Fläche nur ein kleines Spielangebot, das teilweise bereits abgängig ist. Im Umkreis von 250 Metern leben 345 Kinder und Jugendliche. Der Spielplatz wurde im Rahmen der Spielleitplanung in die Bewertungsstufe 2 (von 5) eingeordnet.

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    Kinder wünschen sich Klettergerüst und Rutsche

    Das Jugendamt führte im Juni 2025 eine Fragebogenaktion mit Kindern und Jugendlichen durch. Die meistgewünschten Spielangebote waren ein Klettergerüst, eine Rutsche für verschiedene Altersgruppen und eine Wippe. Auch der Erhalt der Tischtennisplatte und die Fortführung der Hecke als Randeinfassung standen auf der Wunschliste.

    Spielbereiche werden getrennt und erweitert

    Die Verwaltung plant, die Spielfläche auf die gegenüberliegende Wiesenfläche auszuweiten. Dadurch können die Spielbereiche für unterschiedliche Altersgruppen voneinander getrennt werden. Für ältere Kinder entsteht eine neue Holzhäckselfläche mit einem farbenfrohen Klettergerät mit „Freifall“-Rutsche und einer Stehwippe.

    Jüngere Kinder erhalten auf der gegenüberliegenden Fläche ein Sandspielhaus mit Rutsche und eine inklusiv nutzbare Vogelnestschaukel. Beide Bereiche werden durch waagerechte Baumstämme und Natursteinblöcke voneinander getrennt. Der Tischtennisbereich und der Sitzbereich unter der großen Platane bleiben erhalten.

    Umsetzung für zweite Jahreshälfte 2026 geplant

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 110.000 Euro brutto. 100.000 Euro stammen aus Mitteln der Spielleitplanung, weitere 10.000 Euro sind konsumtive Mittel. Die jährlichen Folgelasten betragen etwa 13.000 Euro. Die Umsetzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

    Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026 vor. Die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Mitte am 23. April 2026.

  • SPD, Grüne und Linke wollen Ballsport-Projekt für Mädchen umstrukturieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll das Projekt „Mädchen an den Ball“ künftig über städtische Jugendeinrichtungen statt über private Anbieter finanzieren. Ein Änderungsantrag von SPD, Grünen und Linken sieht eine Umverteilung von 11.000 Euro vor.

    Finanzierung soll zu städtischen Strukturen wechseln

    Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Mitte die Finanzierung des Ballsport-Projekts für Mädchen neu organisieren. Statt einen privaten Drittanbieter zu fördern, sollen etablierte städtische und gemeinnützige Jugendeinrichtungen das Angebot übernehmen.

    Der Antrag zur Sitzung am 5. März 2026 sieht vor, dass das Jugend- und Stadtteilhaus Hamme sowie das Jugend- und Freizeithaus Riemke jeweils 3.000 Euro erhalten. Weitere 5.000 Euro sollen an das Q1 – Eins im Quartier in Stahlhausen gehen.

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    Projekt richtet sich an Mädchen mit Migrationshintergrund

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ zeichnet sich laut Begründung durch einen niedrigschwelligen Zugang aus und soll gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Ballsport gewinnen. Dabei stehe die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Die Antragsteller betonen, dass das Projekt im Bezirk Mitte bereits seit 2023 rege genutzt wird. Die bisherige Funktion soll nun von bereits bestehenden Strukturen übernommen werden.

    Drei Standorte sollen Angebot ausweiten

    Das städtische Jugend- und Stadtteilhaus Hamme soll als langjähriger Jugendtreffpunkt das bisherige Angebot in Hamme fortführen. Das Kinder- und Jugendfreizeithaus Riemke am Urban Green sei durch die direkte Nachbarschaft zur Sportanlage Urban Green am Hausacker prädestiniert für ein entsprechendes Angebot.

    Das Q1 – Eins im Quartier, das gemeinsam von der IFAK e.V. und der evangelischen Kirche getragen wird, soll mit der höchsten Fördersumme ein weiteres Angebot im Westend schaffen und dort junge Mädchen für Sport begeistern.

  • Kindertagespflege: Wirtschaftliche Unsicherheit durch freie Plätze wächst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt Alarm: Immer mehr Kindertagespflegepersonen geraten durch unbesetzte Plätze in wirtschaftliche Bedrängnis. Seit 2023 haben bereits 60 Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit aufgegeben. Das Ausbauziel von 60 Prozent U3-Versorgung bis 2030 steht zur Diskussion.

    Deutlicher Rückgang bei Tagespflegepersonen

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Von ursprünglich 550 Kindertagespflegepersonen sind nur noch 500 übrig geblieben. Entsprechend sank die Zahl der Betreuungsplätze von 1.900 auf 1.850. Aktuell stehen 46 von 1.800 Plätzen leer – das entspricht 2,6 Prozent der Gesamtkapazität.

    Besonders dramatisch war die Entwicklung im vergangenen Jahr: Während im Juni 2024 noch 50 Plätze unbesetzt waren, stieg diese Zahl bis Juni 2025 auf 141 freie Plätze. Zum Beginn des Kindergartenjahres im August waren sogar 171 Plätze verfügbar.

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    Selbständige unter Druck

    Als Selbständige sind Kindertagespflegepersonen auf eine hohe Auslastung angewiesen. Dauerhaft freibleibende Plätze können nicht bei jeder Tagespflegeperson kompensiert werden, erklärt die Verwaltung. Die wirtschaftliche Unsicherheit führt dazu, dass sich vermehrt Betroffene an die Fachabteilung wenden.

    Die Verwaltung nimmt diese Anliegen ernst und hat bereits interne Gespräche zur weiteren Entwicklung angeregt. Gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung werden Handlungsoptionen und Strategien erarbeitet.

    Ausbauziel wird hinterfragt

    Das ursprünglich für 2025 anvisierte Ausbauziel von 50 Prozent U3-Versorgung ist bereits erreicht – aktuell liegt die Quote bei 52 Prozent. Bis 2030 soll diese auf 60 Prozent steigen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Fachabteilung jedoch eine vertiefte Diskussion über dieses Ziel.

    Problematisch ist zudem der Elternwunsch: Viele Familien bevorzugen U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gegenüber der Kindertagespflege. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII spielt hierbei eine nicht unerhebliche Rolle.

    Steuerungsmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung hat bereits reagiert und stellt nun auch standortgenaue Bedarfsbestätigungen für angehende Tagespflegepersonen aus – analog zum Kitaausbau. Dies soll die Versorgungsquote auf Ebene der statistischen Bezirke und die Auslastung besser steuern.

    Bei neuen Kindertageseinrichtungen könnte durch eine Fokussierung auf Ü3-Plätze die Relevanz der Kindertagespflege als tragende Säule der Betreuungslandschaft unterstrichen werden. Zusätzlich wird über Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen diskutiert, um ihnen den Wechsel in Kindertagesstätten zu ermöglichen.

  • Stadt bewilligt 36.600 Euro Investitionszuschüsse für Jugendfreizeithäuser

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    17 Anträge freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten Förderung aus dem städtischen Investitionsprogramm 2026. Das Spektrum reicht von Kletterwänden über Gaming-Ausstattung bis hin zu Heizungsanlagen.

    Das Jugendamt hat die Förderanträge für Investitionen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit geprüft und empfiehlt die Bewilligung von insgesamt 36.619,42 Euro. Von den 18 eingereichten Anträgen für zwölf Jugendfreizeithäuser und ihre Dependancen konnten 17 als förderfähig eingestuft werden.

    Vielfältige Investitionsmaßnahmen geplant

    Die Bandbreite der beantragten Investitionen ist groß: Das Wichernhaus und der Ortsteil Linden erhalten Zuschüsse für Kletterwände und Sicherheitsmatten. Mehrere Einrichtungen investieren in moderne Gaming-Ausstattung wie PlayStation 5-Konsolen oder Nintendo Switch-Systeme.

    Größere bauliche Maßnahmen umfassen eine anteilige Heizungsanlage für das CVJM Neuhofstraße (8.439,48 Euro), eine Klimaanlage für den Mädchentreff im MGH Dahlhausen (3.012,58 Euro) sowie die Neugestaltung eines Raumes im Ortsteil Laer (3.684,69 Euro).

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    Förderkonditionen und verfügbare Mittel

    Die Stadt gewährt nach den geltenden Richtlinien 80 Prozent der beantragten Summen als Zuschuss, die verbleibenden 20 Prozent tragen die freien Träger selbst. Insgesamt stehen für 2026 rund 60.000 Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

    Reserve für kurzfristige Reparaturen

    Da viele Träger zu Jahresbeginn noch nicht alle notwendigen Investitionen absehen können, verbleibt ein Restbetrag von etwa 23.400 Euro im Haushalt. Diese Reserve soll kurzfristige Reparaturen und dringende Ersatzbeschaffungen bei defekten Einrichtungsgegenständen ermöglichen.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 22. April 2026 über die Förderanträge.

  • Fachstelle Kinderschutz wird dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die Aufgaben und Tätigkeiten der Fachstelle Kinderschutz und des Netzwerks Kinderschutz. Die Präsentation findet am 22. April 2026 statt.

    Landeskinderschutzgesetz als Grundlage

    Mit dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW im Jahr 2022 wurden die Grundlagen für eine verbindliche, trägerübergreifende Weiterentwicklung kommunaler Kinderschutzstrukturen geschaffen. Auf dieser Basis wurde das Netzwerk Kinderschutz gestärkt und die Fachstelle Kinderschutz eingerichtet.

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    Interdisziplinäres Netzwerk für den Kinderschutz

    Das Netzwerk Kinderschutz vereint gemäß § 9 des Landeskinderschutzgesetzes NRW Fachkräfte aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildung und Beratung sowie weiteren Bereichen, die im Kinderschutz aktiv sind. Ziel ist es, den interdisziplinären Austausch zu fördern, gemeinsame Standards weiterzuentwickeln und ein abgestimmtes Vorgehen bei der Einschätzung und Bearbeitung von Gefährdungslagen zu unterstützen.

    Zentrale Koordinierungsaufgaben

    Die Fachstelle Kinderschutz übernimmt eine zentrale Rolle bei der Koordination der Netzwerkarbeit und übernimmt fachliche Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes sowie die fachlichen Empfehlungen auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Darüber hinaus versteht sie sich als Anlaufstelle für alle Fachkräfte, die mit Fragen des Kinderschutzes befasst sind.

    Präsentation für den Ausschuss

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erhält einen zusammenfassenden Einblick in die bisherige Arbeit des Netzwerks Kinderschutz und der Fachstelle Kinderschutz sowie einen Ausblick. Die Vorstellung erfolgt zur Kenntnisnahme mittels einer PowerPoint-Präsentation.

  • KiBiz-Regelung bislang ohne konkrete Auswirkungen in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht derzeit keine Träger von Kindertageseinrichtungen von der neuen Eigenmittelregelung des Landes betroffen. Konkrete Auswirkungen auf den Kita-Ausbau können noch nicht beziffert werden, da Details zur angekündigten Investitionsförderung fehlen.

    Noch keine betroffenen Träger bekannt

    Auf eine SPD-Anfrage zu den Auswirkungen der verschärften KiBiz-Eigenmittelregelung teilt die Verwaltung mit, dass dem Jugendamt bislang keine Träger von Kindertageseinrichtungen bekannt seien, die konkret von der neuen Regelung betroffen sind. Auch Fälle, in denen Träger Förderanträge zurückziehen mussten oder bewilligte Projekte nicht umsetzen konnten, sind nicht bekannt.

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    Land stellt 1,5 Milliarden Euro ab 2027 bereit

    Die neue Regelung betrifft aktuell nur die Investitionskostenförderung, da hier eine Anteilsfinanzierung mit Eigenanteil vorgesehen ist. Programme wie Kita-Helfer und Sprach-Kita sind als Festbetragsfinanzierungen davon nicht betroffen. Im Rahmen der KiBiz-Novelle will das Land ab 2027 1,5 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellen. Nach welchen Kriterien diese Mittel abgerufen werden können, ist der Verwaltung jedoch noch nicht bekannt.

    Finanzierungssituation bereits angespannt

    Da die KiBiz-Mittel seit Jahren knapp bemessen seien und die Finanzierungssituation der Kitas angespannt ist, könne derzeit nicht belastbar festgestellt werden, in welchem Umfang Träger überhaupt Rücklagen bilden konnten. Die Träger finanzieren ihre Eigenanteile hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden, Fördervereine oder Einnahmen aus Vermietungen.

    Stadt engagiert sich auf Landesebene

    Die Verwaltung betont, dass die Stadt aktiv an den Diskussionen um die KiBiz-Novellierung in den Gremien des Städtetags teilnimmt. Gespräche wurden auf verschiedenen Ebenen geführt, um die kommunale Perspektive einzubringen. Zudem hat die Stadt gemeinsam mit dem Städtetag NRW Klage gegen den gültigen Belastungsausgleich erhoben.

    Förderung für eingruppige Kitas bleibt erhalten

    Entwarnung gibt es bei der ursprünglich geplanten Einstellung der Sonderförderung für eingruppige Kitas: Diese wurde im überarbeiteten Entwurf nicht weiterverfolgt, die Förderung soll erhalten bleiben.

  • Jugendamt plant mobile Angebote und Aktionen für 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt legt dem Jugendhilfeausschuss ein umfassendes Programm mobiler Kinder- und Jugendarbeit vor. Für die Umsetzung der Spielleitplanung 2026 stehen insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung, die für Projekte in allen Stadtbezirken eingesetzt werden sollen.

    Arbeitskreis entwickelt stadtweite Maßnahmen

    Der Arbeitskreis „Mobile Arbeit“ hat ein vielfältiges Programm für das Jahr 2026 konzipiert. In dem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Kinder- und Jugendfreizeithäusern, Spielflächen, Schulsozialarbeit, Streetwork, Spielmobil, Jugendmobil und dem Soccer-Court des Fan-Projekts zusammen. Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum zu verbessern.

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    Spielmobile im Dauereinsatz

    Ein Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz von Spielmobilen. Der Stadtsportbund plant 15 Termine mit jeweils zwei bis drei Stunden, bei denen verschiedene Outdoorspielgeräte und ein aufblasbares Modul zum Einsatz kommen. Die Falken Bochum werden ebenfalls mit 15 Einsätzen ihres Spielmobils vertreten sein, das Kindern ab drei Jahren Outdoor-Spielgeräte und eine Hüpfburg bietet.

    Neue Ausstattung für Jugendarbeit

    Zu den geplanten Neuanschaffungen gehören eine ausleihbare Fotobox für Erinnerungsfotos bei Veranstaltungen, ein stabiler Faltpavillon für Outdoor-Angebote bei schlechtem Wetter und eine Slush-Eis-Maschine als Anziehungsfaktor für Kinder und Jugendliche. Das Jugendmobil „Eumel“ soll eine neue Bastelmaschine erhalten, mit der Kinder und Jugendliche kreative Ideen umsetzen können.

    Sportveranstaltungen und Fußballligen

    Mehrere Sportveranstaltungen sind geplant: Ein Fußballevent in Wattenscheid soll die Gemeinschaft fördern, eine Mädchenfußballliga (6-14 Jahre) wird zum zweiten Mal angeboten, und die Hustadt-Fußballliga (6-18 Jahre) soll am Brunnenplatz stattfinden. Für alle Events werden Trainerpauschalen von 15 Euro pro Stunde veranschlagt.

    Action-Event als Höhepunkt

    Das Hauptereignis wird ein dreitägiges Action-Event vom 20. bis 22. Oktober 2026 auf der Fußballanlage der Union Bergen. In Kooperation zwischen Stadtsportbund, Fan-Projekt und Falken werden ein mobiler Hochseil-Klettergarten, Spiel- und Sportmobil, Soccer-Court sowie das Jugendmobil angeboten. Am dritten Tag ist ein Fußballturnier geplant.

    Inklusive Kommunikation im Fokus

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung inklusiver Kommunikationstafeln. Diese sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen mit eingeschränkter Lautsprache eine aktive Mitwirkung ermöglichen und barrierefreie Kommunikation schaffen. Für diese Maßnahme sind 8.500 Euro vorgesehen.

    Entscheidung im Jugendhilfeausschuss

    Der Jugendhilfeausschuss wird am 22. April 2026 über die Vorlage entscheiden. Die benötigten 55.854,43 Euro stehen im städtischen Haushalt in der Produktgruppe „Kinder- und Jugendarbeit“ zur Verfügung. Jährliche Folgelasten entstehen nicht.

    —META—
    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Sport
    tags: Beschlussvorlage, Jugendhilfeausschuss, Spielleitplanung, Mobile Jugendarbeit, Spielmobile
    —META—

  • Stadt erhöht Verpflegungsentgelt in Kindertagesstätten auf 70 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verpflegungskosten für die Über-Mittag-Betreuung in den 20 städtischen Kindertageseinrichtungen steigen ab August 2026 von derzeit 57,50 Euro auf 70 Euro monatlich. Zusätzlich wird eine jährliche Dynamisierung um 2,50 Euro eingeführt.

    Das Jugendamt begründet die Erhöhung mit anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Personalkosten für hauswirtschaftliche Kräfte und Energiekosten. Nach Angaben des Verpflegungsanbieters haben sich die Einkaufspreise in den letzten drei Jahren um etwa 30 Prozent erhöht.

    Strukturelles Defizit bei Verpflegungskosten

    Die Kalkulation zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen tatsächlichen Kosten und Erträgen. Die realen Verpflegungskosten betragen 112,50 Euro pro Kind und Monat, während bisher nur 57,50 Euro erhoben wurden. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von lediglich 51 Prozent.

    Mit der neuen Regelung steigt der Kostendeckungsgrad auf etwa 62 Prozent. Die Verwaltung verzichtet bewusst auf eine Vollkostenrechnung, da dies zu „unzumutbar hohen Belastungen der Eltern“ führen würde.

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    Jährliche Erhöhung um 2,50 Euro

    Erstmals zum 1. August 2027 wird das Verpflegungsentgelt automatisch um 2,50 Euro erhöht – ein Euro mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Dynamisierung soll jeweils zum 1. August erfolgen und den kontinuierlichen Kostensteigerungen besser Rechnung tragen.

    Vergleich mit anderen Trägern

    Die städtischen Kindertageseinrichtungen liegen mit dem neuen Entgelt im unteren Bereich der örtlichen Anbieter. Die Arbeiterwohlfahrt erhebt bereits seit August 2025 70 Euro, der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 82,40 Euro und die evangelische Kindergartengemeinschaft 77 Euro.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für 2026 erwartet die Stadt durch die Erhöhung Mehrerträge von 21.000 Euro, für 2027 von 178.000 Euro. Über den gesamten Fünfjahreszeitraum bis 2031 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf rund 1,365 Millionen Euro.

    Keine Auswirkungen für einkommensschwache Familien

    Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können weiterhin eine Befreiung vom Verpflegungsentgelt nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Auch der Härtefallfonds des Landes „Alle Kinder essen mit“ bleibt verfügbar.

    Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, der am 7. Mai 2026 über die Vorlage abstimmt. Zuvor beraten der Jugendhilfeausschuss am 22. April und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 29. April.