Schlagwort: Kinder

  • Spielplatz Bunsenstraße wird für 100.000 Euro umgestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt plant eine umfassende Erneuerung des Kinderspielplatzes an der Bunsenstraße im Stadtteil Kruppwerke. Mit einem Budget von rund 100.000 Euro sollen neue Spielgeräte installiert und die Aufenthaltsqualität für Familien deutlich verbessert werden.

    Dringender Handlungsbedarf bei veralteten Spielgeräten

    Der 930,58 Quadratmeter große Spielplatz an der Ecke Bunsenstraße/Leibnizstraße weist derzeit eine Bewertungsstufe von 3 von 5 auf. Die vorhandenen Spielgeräte sind veraltet und entsprechen nicht mehr den qualitativen Standards. Teilweise muss sogar Gehölzbestand gerodet werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

    Im direkten Umfeld des Spielplatzes leben 80 Kinder und Jugendliche, davon 26 unter sechs Jahren, 38 zwischen sechs und 14 Jahren sowie 16 Jugendliche bis 18 Jahre. Als einziger Spielplatz für das Wohngebiet soll er zu einem qualitativ hochwertigen Spielplatz der Kategorie B aufgewertet werden.

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    Kinder und Kitas wurden in Planung einbezogen

    Das Jugendamt führte bereits im Juli 2025 zusammen mit dem Umwelt- und Grünflächenamt eine Kinder- und Jugendbeteiligung durch. Die Ergebnisse dieser Fragebogenaktion sind in die Planungen eingeflossen. Gewünscht wurden ein übergreifendes Thema, Schaukelmöglichkeiten, Sandspiel für kleinere Kinder und niederschwelliges Balancieren.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Baumhaus als zentrales Element

    Das Gestaltungsthema „Natur“ bzw. „Wald“ prägt das neue Konzept. Als zentrales Spielelement ist ein Baumhaus mit Rutsche geplant, das sich harmonisch in den vorhandenen Baumbestand einfügt. Eine Dreifachschaukel mit Vogelnestkorb, eine neue Sandbaustelle für kleinere Kinder, ein Drehspielgerät, eine Wippe für mehrere Kinder sowie ein Federspielgerät runden das Angebot ab.

    Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wird zusätzlich ein Sitzbereich mit Picknickgarnitur angelegt. Der vorhandene Zaun, die Zugänge und die Grundstruktur des Spielplatzes bleiben erhalten.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 100.000 Euro brutto. Die Mittel stehen im Rahmen der Spielleitplanung zur Verfügung, der Mittelabfluss ist für 2026 geplant. Die jährlichen Folgelasten werden mit etwa 12.000 Euro kalkuliert, bestehend aus Zinsen und Abschreibungen über zehn Jahre.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 23. April 2026 über die Entwurfsplanung, nachdem der Jugendhilfeausschuss am 22. April vorberaten hat.

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    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Bezirksvertretung Bochum-Mitte
    tags: Beschlussvorlage, Ausschuss für Kinder Jugend und Familie, Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Spielplatz, Kruppwerke, Spielleitplanung
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  • Personalwechsel in Ausschüssen: Neue Benennungen nach Gemeindeordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Volt hat zwei Personalwechsel in wichtigen Ausschüssen vorgenommen. Nadja Zein-Draeger wird dem Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit zugeordnet, Stefanie Beckmann übernimmt eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

    Benennungen nach § 58 GO NRW

    Die Personalentscheidungen erfolgen gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung ermöglicht es, sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die Ausschussarbeit einzubinden.

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    Neue Zuordnungen in den Fachausschüssen

    Nadja Zein-Draeger wird künftig im Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit tätig sein. Dieser Ausschuss befasst sich mit Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichberechtigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.

    Stefanie Beckmann erhält eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Der Jugendhilfeausschuss ist für alle Belange zuständig, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen.

  • UWG legt Besetzungsvorschläge für städtische Ausschüsse vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Unabhängige Wähler-Gemeinschaft (UWG) hat ihre Kandidaten für die Besetzung der städtischen Ausschüsse benannt. Der Änderungsantrag zur Ausschussbildung wird in der Ratssitzung am 20. November 2025 behandelt.

    Verteilung der Ausschusssitze

    Die UWG schlägt eine umfassende Besetzung aller 14 städtischen Ausschüsse vor. Dabei übernimmt Hans-Josef Winkler die Leitung mehrerer wichtiger Gremien, darunter den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HAFA) sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    Tim Pohlmann soll den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit führen. Jens Lücking ist für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgesehen.

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    Einbindung sachkundiger Bürger

    Besonders auffällig ist die starke Einbindung sachkundiger Bürger in die Ausschussarbeit. So sollen etwa Ulli Engelbrecht den Kultur- und Tourismusausschuss, Wolfgang Rohmann den Schulausschuss und Achim Heinrichs den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit leiten.

    Stellvertretungen abgesichert

    Für alle Ausschüsse sind ein bis drei Stellvertreter benannt, um eine kontinuierliche Arbeitsweise zu gewährleisten. Robert Buder fungiert in mehreren Gremien als Stellvertreter und übernimmt selbst den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss.

    Der Antrag wird am 20. November 2025 in der zweiten Ratssitzung zur Abstimmung gestellt.

  • Jugendamt benötigt zusätzlich 16,1 Millionen Euro für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)

    Das Jugendamt der Stadt Bochum hat einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 16,1 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr angemeldet. Die Mehrkosten entstehen durch gestiegene Fallzahlen und höhere Kosten in verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe. Als Deckung sollen Mehrerträge aus der Gewerbesteuer herangezogen werden.

    Hilfen zur Erziehung als größter Kostenfaktor

    Den größten Anteil am Mehrbedarf macht die Produktgruppe „Hilfen zur Erziehung“ mit 13,1 Millionen Euro aus. Hier zeigt sich eine deutliche Steigerung kostenintensiver Fälle im stationären Bereich. Die Anzahl der Fälle mit monatlichen Aufwendungen zwischen 7.320 und 9.150 Euro hat sich im Vergleich zu 2023 verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Fälle mit Kosten oberhalb von 9.150 Euro um etwa 65 Prozent.

    Besonders betroffen sind Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen für junge Volljährige. Die Kostensteigerungen resultieren aus deutlichen Entgeltsteigerungen von bis zu 20 Prozent für stationäre und rund 10 Prozent für ambulante Maßnahmen sowie einer spürbaren Zunahme intensivpädagogischer Betreuungsbedarfe.

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    Eingliederungshilfe mit weiterem Kostenschub

    In der ambulanten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche entsteht ein Mehrbedarf von 3,7 Millionen Euro. Die Schulbegleitung als Form persönlicher Assistenz verzeichnet kontinuierlich steigende Fallzahlen – von 983 Fällen im Jahr 2020 auf 1.302 Fälle in 2024. Gleichzeitig erhöhten sich durch die Anbindung verschiedener Anbieter an Tarifverträge die Entgeltsätze vom Schuljahr 2020/2021 zum Schuljahr 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde.

    Bildungs- und Teilhabeleistungen stark nachgefragt

    Ein weiterer bedeutender Kostenfaktor sind die Leistungen zur Bildung und Teilhabe mit einem Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro. Die gestiegenen Antragszahlen gehen vor allem auf die Wohngeldreform 2024 zurück. Während 2021 noch 7.962 Anträge gestellt wurden, waren es im dritten Quartal 2025 bereits 18.440 Anträge – mehr als eine Verdopplung.

    Deckung durch höhere Gewerbesteuererträge

    Die fehlenden 16,1 Millionen Euro sollen durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden, die 2025 positiver ausfallen als ursprünglich geplant. Zusätzlich kann das Jugendamt aus anderen Produktgruppen wie der Kindertagesbetreuung rund 3,8 Millionen Euro zur teilweisen Deckung bereitstellen.

    Ausblick auf 2026

    Die Verwaltung warnt bereits jetzt vor erheblichen Mehrbedarfen auch für das Haushaltsjahr 2026. Aufgrund der fortdauernden Herausforderungen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und ambulante Eingliederungshilfe seien weitere Budgetüberschreitungen zu erwarten.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Stadt prognostiziert deutlich besseres Haushaltsergebnis für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung erwartet zum Jahresende ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro – das sind 20,4 Millionen Euro weniger als ursprünglich befürchtet. Hauptgrund ist ein deutlich höheres Gewerbesteueraufkommen.

    Prognose übertrifft Erwartungen

    Basierend auf den Haushaltszahlen des dritten Quartals hat die Verwaltung ihre Jahresprognose für 2025 deutlich nach oben korrigiert. Statt des fortgeschriebenen Defizits von 58,09 Millionen Euro wird nun ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro erwartet. Die Verbesserung um 20,4 Millionen Euro geht maßgeblich auf höhere Steuereinnahmen und erfolgreiche Sparmaßnahmen zurück.

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    Gewerbesteuer als größter Hoffnungsträger

    Den größten Beitrag zur Verbesserung leistet die Gewerbesteuer mit 49,5 Millionen Euro über dem ursprünglichen Ansatz. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei der VRR-Umlage (9,8 Millionen Euro) und den Abwassergebühren (6,5 Millionen Euro). Auch Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (7,7 Millionen Euro) und verschiedene Förderprogramme tragen zur Entlastung bei.

    Belastungen in der Jugendhilfe

    Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Hilfen zur Erziehung mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich zu Buche. Entgeltsteigerungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere bei der Schulbegleitung, verursachen weitere Mehrkosten von 3,7 Millionen Euro. Auch die nicht aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform belastet den Haushalt mit 8,9 Millionen Euro.

    Globaler Minderaufwand übertroffen

    Besonders erfolgreich verlief die Umsetzung des globalen Minderaufwands: Mit 57,8 Millionen Euro wurden die ursprünglich anvisierten Einsparungen um 20,4 Millionen Euro übertroffen. Die Verwaltung führt dies auf konsequente Maßnahmenumsetzung und zentrale Steuerungsinstrumente zurück.

    Personalkosten im Rahmen

    Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird voraussichtlich bei 469 Millionen Euro liegen und damit den fortgeschriebenen Haushaltsansatz einhalten. Der Übergang der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die Kulturinstitute Bochum AöR führte zu einer Reduzierung um 4,4 Millionen Euro.

    Ausblick auf 2026 bleibt herausfordernd

    Trotz der positiven Entwicklung warnt die Verwaltung vor zusätzlichen Konsolidierungserfordernissen für 2026. Reduzierte Schlüsselzuweisungen und weiterhin hohe Belastungen in der Jugendhilfe werden neue Herausforderungen mit sich bringen.

  • AfD beantragt Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 49 (SPD,Grüne,Linke,BSW,Backs)

    Die AfD-Fraktion will Diana Mattheus durch Xenia Müller als stellvertretendes Mitglied für Cornelia Heitmann im Jugendhilfeausschuss ersetzen. Grund ist eine gesetzliche Regelung, die sachkundige Bürger in diesem Gremium nicht zulässt.

    Antrag für Dezember-Ratssitzung

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden.

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    Gesetzliche Vorgaben erfordern Änderung

    Nach Auskunft der Verwaltung sind im Jugendhilfeausschuss sachkundige Bürger aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht zulässig. Dies wurde erst im Nachgang zu den Wahlen in der letzten Ratssitzung bekannt. Daher muss die bisherige Besetzung mit Diana Mattheus als sachkundiger Bürgerin geändert werden.

    Neue Stellvertretung vorgeschlagen

    Anstelle von Diana Mattheus soll Xenia Müller als persönlich stellvertretendes Mitglied für Cornelia Heitmann im Jugendhilfeausschuss benannt werden. Den Antrag stellte AfD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs.

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wählt neue Vorsitzende oder neuen Vorsitzenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen. Die Entscheidung steht für die Sitzung am 13. Januar 2026 auf der Tagesordnung.

    Wahl nach Jugendamtssatzung erforderlich

    Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen.

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    Wahlverfahren nach Gemeindeordnung

    Die Wahl erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben der Jugendamtssatzung. Paragraph 4 Absatz 2 Satz 6 legt fest, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt werden müssen. Wahlberechtigt sind dabei nur Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft angehören.

    Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl weder finanzielle Auswirkungen noch klimarelevante Folgen hat.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über die Besetzung des Vorsitzes entscheiden. Der Name der zu wählenden Person ist in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen.

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird neu zusammengesetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der Kommunalwahl vom 14. September 2025 konstituiert sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) neu. Die Verwaltung hat die beratenden Mitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 benannt, die verschiedene Institutionen und Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe repräsentieren.

    Gesetzliche Grundlage für die Neubildung

    Die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie richtet sich nach § 71 Abs. 5 SGB VIII sowie nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) für Nordrhein-Westfalen. Zusätzliche beratende Mitglieder können durch die örtliche Jugendamtssatzung bestimmt werden.

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    Vielfältige Vertretung verschiedener Institutionen

    Für die neue Wahlperiode wurden beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen benannt. Dazu gehören Vertreter der Hauptverwaltung, des Jugendamtes, der Justiz, der Agentur für Arbeit, der Bezirksregierung Arnsberg und der Polizei. Auch die verschiedenen Religionsgemeinschaften sind durch Vertreter der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde im Ausschuss repräsentiert.

    Interessensvertretungen von Eltern und Kindern

    Neben den institutionellen Vertretern sind auch Interessensvertretungen der Zielgruppen im Ausschuss vertreten. Der Stadtelternrat, der Kinder- und Jugendring sowie die Bezirksschülervertretung entsenden jeweils beratende Mitglieder. Zusätzlich wird ein Vertreter des Integrationsausschusses erst in der konstituierenden Sitzung gewählt.

    Besondere Regelungen für nicht vertretene Fraktionen

    Die Jugendamtssatzung sieht vor, dass Fraktionen, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss vertreten sind, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied benennen können.

    Die konstituierende Sitzung des neu zusammengesetzten Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie findet am 13. Januar 2026 statt.

  • Jugendhilfeausschuss wählt neue stellvertretende Vorsitzende

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss in seiner nächsten Sitzung am 13. Januar 2026 zwei stellvertretende Vorsitzende wählen. Die Positionen werden zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode neu besetzt.

    Wahl nach Jugendamtssatzung vorgeschrieben

    Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum (Jugendamtssatzung) wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Stellvertretung des Vorsitzenden. Wie bereits in der Vergangenheit sollen auch diesmal zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden.

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    Wahlberechtigung und -verfahren

    Laut § 4 Abs. 2 Satz 6 der Jugendamtssatzung werden die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Dabei können nur Mitglieder gewählt werden, die der Vertretungskörperschaft angehören.

    Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden voraussichtlich erst in der Sitzung bekannt gegeben.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten verursacht. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Jugendamt richtet zwei Arbeitsgemeinschaften nach SGB VIII ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Jugendamt plant die Einrichtung von zwei Arbeitsgemeinschaften zur Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe für die neue Legislaturperiode. Der Jugendhilfeausschuss soll am 13. Januar über die Fortsetzung der bereits 2005 etablierten Struktur entscheiden.

    Bewährte Kooperation wird fortgesetzt

    Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Arbeitsgemeinschaften „Fachverbände der Jugendhilfe“ und „Kinder- und Jugendförderung“ nach § 78 SGB VIII für die Dauer der neuen Legislaturperiode einzurichten. Diese Struktur hatte sich bereits seit der ersten Einrichtung im Jahr 2005 bewährt.

    Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist es, die Träger der freien Jugendhilfe in die Diskussion um aktuelle Angebote und Dienste einzubeziehen und ihre Stellungnahmen in die Entscheidungsstrukturen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einzuführen.

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    Arbeitsgemeinschaft Fachverbände der Jugendhilfe

    Die erste Arbeitsgemeinschaft widmet sich fachlichen Fragen der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung im Vorfeld der Beratungen im Jugendhilfeausschuss. Ihre Themenschwerpunkte umfassen:

    • Begleitung der sozialräumlichen Orientierung
    • Qualitätsentwicklung in Tageseinrichtungen für Kinder
    • Qualitätsentwicklung bei Hilfen zur Erziehung
    • Frühe Hilfen und Kinderschutz
    • Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
    • Kooperation mit Betreuungsvereinen und -verbänden
    Der Arbeitsgemeinschaft gehören derzeit elf Organisationen an, darunter die großen Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, DRK und Diakonie sowie kirchliche Träger und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Geschäftsführung übernimmt das Jugendamt, den Vorsitz bilden Trägervertreter.

    Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung

    Die zweite Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf die Jugendförderung und berät insbesondere bei der Aufstellung des örtlichen Jugendförderplanes. Ihre Schwerpunkte liegen in der Qualitätsentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Jugendverbandsarbeit.

    Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus je drei Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Häuser der offenen Tür, des Kinder- und Jugendrings sowie der Träger der Jugendsozialarbeit zusammen. Hinzu kommen Vertreter des Jugendamtes.

    Strukturelle Überlegungen

    Derzeit führt die Verwaltung Überlegungen zur Struktur der Mitglieder der ersten Arbeitsgemeinschaft. Nach Abschluss dieser Beratungen soll dem Jugendhilfeausschuss ein erneuter Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

    Die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften verursacht keine finanziellen Auswirkungen und hat keine klimarelevanten Folgen.