Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|
| 05.02.2026 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
| 05.02.2026 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Stadt Bochum muss 2026 einen Eigenanteil von rund 22,22 Millionen Euro für Asylbewerber und Geflüchtete tragen. Trotz sinkender Zuweisungszahlen bleiben die finanziellen Belastungen auf hohem Niveau, wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht.
Die Verwaltung beziffert die Gesamtausgaben für Asylbewerber, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit befristetem Schutzstatus im Haushaltsplan 2026 auf rund 35,42 Millionen Euro. Dem stehen Erträge von 13,20 Millionen Euro gegenüber, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 22,22 Millionen Euro verbleibt.
Ausgaben und Refinanzierung im Detail
Die größten Kostenpunkte sind:
- 21,53 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung
- 8,87 Millionen Euro für Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Der Rest entfällt auf Personal- und Sachaufwendungen
Bei den Erträgen kommen 5,66 Millionen Euro aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Erstattungssystematik des Landes NRW und 7,02 Millionen Euro aus Benutzungsgebühren.
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Rückläufige Zuweisungszahlen
Die Zuweisungszahlen von Asylbewerbern sind zwischen 2024 und 2025 von 399 auf 236 Personen gesunken. Auch die Anzahl gemeldeter Personen aus Südosteuropa ging von 10.767 auf 10.383 zurück, darunter 1.149 aus Bulgarien und 2.164 aus Rumänien.
Aktuelle Bevölkerungsstruktur
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 375.625 Personen insgesamt:
- 733 Personen im laufenden Asylverfahren (0,19 %)
- 5.279 Personen mit Flüchtlingseigenschaft (1,41 %)
- 4.553 Personen mit subsidiärem Schutz (1,21 %)
- 3.482 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (0,93 %)
- 10.383 Personen aus Südosteuropa (2,76 %)
Unterbringungskosten und weitere Ausgaben
Für die Unterbringung fallen 2026 insgesamt 25,23 Millionen Euro an, davon 16,37 Millionen Euro für Gemeinschaftsunterkünfte und 5,16 Millionen Euro für angemietete Wohnungen. Nach Abzug der Erträge von 8,35 Millionen Euro verbleibt ein Eigenanteil von 16,88 Millionen Euro.
Für unbegleitete minderjährige Ausländer sind 6,7 Millionen Euro eingeplant, die jedoch vollständig vom Land erstattet werden. Im Schulbereich entstehen zusätzlich 211.800 Euro für heimatsprachlichen Unterricht und Deutsch als Zweitsprache.
Komplexe Refinanzierungsstruktur
Bei den Kosten der Unterkunft nach dem Bürgergeld beteiligt sich der Bund mit 62,8 Prozent, während 37,2 Prozent bei der Kommune verbleiben. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit erfolgt statistisch nicht.
Die Verwaltung betont, dass Förderprogramme grundsätzlich allen Einwohnern zugutekommen und eine isolierte Betrachtung einzelner Zielgruppen weder fachlich noch haushaltssystematisch möglich sei.