Schlagwort: Finanzen

  • Rat muss alle Ausschüsse nach Gerichtsbeschluss auflösen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Stadt verpflichtet, sämtliche Ratsausschüsse mit 15 Mitgliedern aufzulösen und neu zu bilden. Der Beschluss geht auf eine Klage der Parteien Stadtgestalter und Volt zurück.

    Gerichtsentscheidung zwingt zur Neuorganisation

    Mit Beschluss vom 5. März 2026 (Az. 15 B 1430/25) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Rat der Stadt alle am 20. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern auflösen muss. Die Entscheidung erging in einem Rechtsstreit, den die Parteien Stadtgestalter und Volt gegen den Rat angestrengt hatten.

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    Elf Ausschüsse von Auflösung betroffen

    Die Neubildung betrifft insgesamt elf Ausschüsse:

    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    • Ausschuss für Beteiligung und Controlling

    • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    • Ausschuss für Kultur und Tourismus

    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

    • Ausschuss für Schule und Bildung

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke

    • Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

    • Rechnungsprüfungsausschuss

    • Betriebsausschuss für Eigenbetriebe

    • Wahlprüfungsausschuss


    Zwei Ausschüsse bleiben unberührt

    Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sind von der gerichtlichen Anordnung nicht betroffen, da sie nicht mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern besetzt sind.

    Entscheidung am 19. März

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Auflösung und Neubildung der betroffenen Ausschüsse entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

  • Stellenbesetzungsquote der Stadtverwaltung steigt auf 91,42 Prozent

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung verzeichnet bei der Stellenbesetzung weitere Fortschritte: Die Quote liegt aktuell bei 91,42 Prozent und damit höher als im Vorjahr. Von 467 unbesetzten Stellen sind fast die Hälfte weniger als sechs Monate vakant. Für Tarifsteigerungen wurden 2,5 Prozent jährlich eingeplant.

    Positive Entwicklung bei Personalgewinnung

    Die Stadtverwaltung Bochum hat ihre Stellenbesetzungsquote gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert. Mit 91,42 Prozent setzt sich der positive Trend fort, wie aus der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion, UWG: Freie Bürger und FDP hervorgeht. Die Verbesserungen im Recruiting-Bereich zeigen bereits Wirkung – sowohl die Dauer von Stellenbesetzungen konnte reduziert als auch länger unbesetzte Stellen erfolgreich besetzt werden.

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    Große Unterschiede zwischen den Ämtern

    Die Besetzungsquoten variieren erheblich zwischen den einzelnen Fachbereichen: Während die Bezirksverwaltungsstellen, das Museum Bochum und die Musikschule vollständig besetzt sind (100 Prozent), weisen kleinere Bereiche wie die Stabsstelle Integration (69,33 Prozent) oder das Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten (70,85 Prozent) niedrigere Quoten auf. Bei kleinen Fachbereichen führen bereits wenige freie Stellen zu deutlichen Auswirkungen auf die Gesamtquote.

    Knapp die Hälfte der Vakanzen kurzfristig

    Von insgesamt 467 unbesetzten Stellen sind 218 (47 Prozent) weniger als sechs Monate vakant. Weitere 162 Stellen (34 Prozent) bleiben zwischen sechs und 18 Monaten unbesetzt. 69 Stellen (15 Prozent) sind bereits länger als 24 Monate nicht besetzt. Diese werden im Rahmen der Budgetdialoge überprüft, um zu klären, ob sie perspektivisch entfallen können.

    Besonderheiten bei Feuerwehr und Rettungsdienst

    Der Großteil der unbesetzten Stellen im Dezernat III entfällt auf die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Dies ist den Besonderheiten der feuerwehrrechtlichen Beamtenlaufbahn geschuldet, da Wiederbesetzungen ausnahmslos durch Übernahmen aus der Ausbildung erfolgen. Bis zum Ausbildungsende bleiben die Stellen daher unbesetzt.

    Über 100 Austritte für 2026 absehbar

    Für das laufende Jahr rechnet die Verwaltung mit etwa 104 freiwerdenden Stellen. Davon entfallen knapp 48 auf Altersaustritte, etwa 52 auf das Ende befristeter Verträge und gut fünf auf sonstige Beendigungen. Zusätzlich wurden Stellen aufgelistet, die sich aktuell in der Besetzung befinden.

    Vorsorge für Tarifsteigerungen

    Für anstehende Tarif- und Besoldungserhöhungen hat die Verwaltung eine pauschale jährliche Steigerung von 2,5 Prozent in die Haushaltsplanung eingestellt. Diese Fortschreibung basiert auf den jeweiligen Gesamtjahresbruttopersonalkosten.

  • SPD benennt Vertreter für Bochum Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Rat hat für die Ratssitzung am 19. März 2026 einen Änderungsantrag eingereicht, um ihre Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum Fonds zu benennen.

    Personelle Besetzung des Gremiums

    Mit dem am 13. März 2026 eingereichten Änderungsantrag schlägt die SPD-Fraktion Peter Reinirkens als ordentliches Mitglied für das Entscheidungsgremium des Bochum Fonds vor. Als Stellvertreterin soll Martina Schnell fungieren.

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    Behandlung im Rat

    Der Änderungsantrag wird als Tagesordnungspunkt 1.30 in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt. Die Begründung für den Antrag ist knapp gehalten und bezieht sich ausschließlich auf die personelle Besetzung des Entscheidungsgremiums.

    Der Antrag ist von Peter Reinirkens im Namen der Fraktion „Die SPD im Rat“ unterzeichnet und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

  • Interfraktionelle Resolution fordert Schutz vor Leerfahrt-Kosten im Rettungsdienst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    CDU, SPD, Grüne und FDP-UWG sprechen sich gemeinsam gegen eine finanzielle Belastung von Bürgern für rettungsdienstliche Leerfahrten aus. Die Ratsfraktionen fordern Bund, Land und Krankenkassen zu einer einheitlichen Regelung auf.

    Leerfahrten als Teil erfolgreicher Rettungsarbeit

    Der Stadtrat zeigt sich besorgt über die anhaltenden Unklarheiten bei der Finanzierung von sogenannten „Leerfahrten“ im Rettungsdienst. Wie die Fraktionen in ihrer gemeinsamen Resolution betonen, handele es sich dabei in vielen Fällen nicht um „Fehlfahrten“, sondern um Ausdruck erfolgreicher rettungsdienstlicher Arbeit. Dies sei etwa dann der Fall, wenn Patienten vor Ort medizinisch versorgt werden können und ein Transport ins Krankenhaus nicht erforderlich ist.

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    Schutz vor finanzieller Belastung

    Die Resolution macht deutlich, dass Menschen in akuten Notlagen nicht befürchten müssten, für das Anfordern von Hilfe finanziell belastet zu werden. In einem solidarischen Gesundheitssystem sei es Aufgabe der Gemeinschaft, die Kosten einer notwendigen Notfallversorgung zu tragen. Bis zu einer eindeutigen gesetzlichen Regelung dürften den Betroffenen möglichst keine Gebühren oder Kostenbescheide entstehen.

    Forderungen an Bund, Land und Krankenkassen

    Der Rat fordert Land und Krankenkassen auf, konstruktiv an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken und ihrer Verantwortung für eine verlässliche Notfallversorgung gerecht zu werden. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgerufen, zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die die Leistungspflicht der Krankenkassen für Rettungsdiensteinsätze – einschließlich notwendiger Leerfahrten – eindeutig und rechtssicher festschreibt.

    Die Resolution wird in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt und ist von Vertretern aller vier Fraktionen unterzeichnet worden.

  • GRÜNE schlagen Vicki Marschall für BochumFonds-Entscheidungsgremium vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion DIE GRÜNEN im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Entscheidungsgremiums des BochumFonds eingereicht. Als Mitglied soll Vicki Marschall benannt werden, als Stellvertreter Fritjof Schmidt.

    Personalvorschlag für Ratssitzung

    In einem Änderungsantrag vom 13. März 2026 schlagen die Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny vor, dass Vicki Marschall als Mitglied im Entscheidungsgremium des BochumFonds fungieren soll. Als stellvertretendes Mitglied wird Fritjof Schmidt vorgeschlagen.

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    Behandlung im Rat

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.30 „Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des BochumFonds“ und soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden. Der Antrag ist an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet.

  • Vierteljahresbericht zum Schuldenmanagement vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling den aktuellen Vierteljahresbericht zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement für das vierte Quartal 2025 vorgelegt.

    Regelmäßige Berichterstattung

    Das Amt für Finanzsteuerung erstellt neben dem ausführlichen jährlichen Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement auch unterjährig quartalsweise Berichte mit aktuellen Daten. Diese regelmäßige Berichterstattung geht auf eine Vorlage aus dem Jahr 2015 zurück, die das unterjährige Berichtswesen für das Zins- und Schuldenmanagement etablierte.

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    Behandlung im Ausschuss

    Der Vierteljahresbericht für das abgelaufene vierte Quartal 2025 wird am 27. Januar 2026 dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Mitteilung wurde von Frank Zillmann aus dem Amt für Finanzsteuerung verfasst und trägt die Vorlagennummer 20260051.

    Der detaillierte Bericht ist als Excel-Datei beigefügt und enthält die aktuellen Daten zur städtischen Verschuldung und zum Zinsmanagement.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 319.000 Euro aus.

    Jahresabschluss mit Fehlbetrag

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29.170.674,50 Euro, während ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro zu Buche steht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

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    Verrechnung mit Rücklage geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Entscheidung unter Vorbehalt

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

    Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisiert und wendet bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) an.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling entscheidet am 27. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Ausschuss entlastet Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird voraussichtlich am 27. Januar die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, den der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit der allgemeinen Rücklage verrechnen will.

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    Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach NKF-Vorschriften

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die ihren Jahresabschluss unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dies entspricht den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Rat wird über den geprüften Jahresabschluss in einer separaten Vorlage beschließen.

  • BOGESTRA plant für 2026 mit Verlust von 94,8 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 16 (AfD,FDP)
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 67 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,BSW,Backs,OB)

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) rechnet für das Jahr 2026 mit einem Verlust von 94,831 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Investitionen von knapp 30 Millionen Euro geplant. Der Stadtrat soll dem Wirtschaftsplan Ende Januar zustimmen.

    Deutschlandticket belastet weiterhin die Finanzen

    Die Unternehmensplanung der BOGESTRA ist stark von den Auswirkungen des vergünstigten Deutschlandtickets geprägt. Zwar steigt der Preis zum 1. Januar 2026 von 58 auf 63 Euro, dennoch entstehen weiterhin erhebliche Einnahmeausfälle. Bund und Länder haben insgesamt drei Milliarden Euro zum Ausgleich der Verluste bei Verkehrsunternehmen zugesagt. Davon entfallen auf die BOGESTRA rund 27,8 Millionen Euro an finanziellen Hilfsmitteln.

    Trotz dieser Unterstützung warnt das Unternehmen vor einer Finanzierungslücke. Nach Prognosen des Branchenverbandes VDV werden die drei Milliarden Euro nicht ausreichen, um alle Ausgleichsansprüche vollständig zu bedienen. Zusätzlich wird ein Risiko von drei Millionen Euro identifiziert, das nicht im geplanten Ergebnis enthalten ist.

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    Personalkosten und Energiepreise steigen weiter

    Für den Personalaufwand sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen – etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Berücksichtigt sind eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent sowie eine Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtumlage um zehn Prozent ab Mai 2025.

    Bei den Energiekosten zeigt sich eine stabile Entwicklung, wobei Einspareffekte durch die Schließung des Busstandorts Witten wirken. Der Dieselpreis wurde gegenüber der Vorjahresplanung um sechs Cent auf 1,20 Euro reduziert. Beim Strom deckt die BOGESTRA ihren Bedarf über Spot-Markt-Verträge zu tagesaktuellen Preisen.

    Investitionen konzentrieren sich auf Infrastruktur

    Das geplante Investitionsvolumen beträgt 57,3 Millionen Euro, wovon 27,4 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Auf eine Beschaffung neuer Busse wird 2026 verzichtet. Die Investitionen konzentrieren sich stattdessen auf die Infrastruktur: Gleisanlagen, Fahrtreppen, barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

    Personalabbau um 100 Stellen geplant

    Der Personalplan sieht eine Reduzierung um 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt 2.289 Beschäftigte vor. Dies ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Stärker“, das die eingeleiteten Sparmaßnahmen des Vorgängerprogramms „Move“ fortsetzt.

    Beratungen in den Gremien

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Januar) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (28. Januar), bevor der Rat am 5. Februar die finale Entscheidung trifft. Aufgrund der Kommunalwahlen finden die konstituierenden Aufsichtsratssitzungen der BOGESTRA erst im März statt.

  • Rat entscheidet über Wirtschaftspläne der USB-Gesellschaften für 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH haben ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch die Aufsichtsräte soll der Rat am 5. Februar über die Zustimmung zu den Planungen der städtischen Unternehmen entscheiden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne beider USB-Gesellschaften zur Beschlussfassung vor. Die Beratungen beginnen Ende Januar in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

    USB Bochum GmbH plant mit 329.000 Euro Gewinn

    Die USB Bochum GmbH weist in ihrem Erfolgsplan ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 329.000 Euro aus. Die Umsatzerlöse verringern sich gegenüber 2025 geringfügig um 308.000 Euro auf 82,779 Millionen Euro. Dieser Rückgang um 0,37 Prozent ist hauptsächlich auf geringere Erlöse bei Ersatzbaustoffen und der Papierverwertung zurückzuführen.

    Gleichzeitig steigen die LSP-Entgelte für die Abfallwirtschaft um 6,98 Prozent und für die Straßenreinigung um 3,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Der Personalaufwand erhöht sich um 1,509 Millionen Euro auf 46,778 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,3 Prozent entspricht. Grund sind die eingeplanten tariflichen Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent.

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    Deponierückstellungen wirken sich positiv aus

    Bei den Deponierückstellungen plant die USB Bochum mit einer Zuführung von 183.000 Euro und einer Inanspruchnahme von 7,566 Millionen Euro. Dies wirkt sich im Saldo mit 7,383 Millionen Euro aufwandsmindernd auf das Ergebnis aus.

    Die Abschreibungen steigen deutlich um 1,692 Millionen Euro auf 6,984 Millionen Euro, was einem Anstieg von knapp 32 Prozent entspricht. Auch die zusätzlichen Aufwendungen für das stadtweite Projekt „Smart City Innovation Unit“ belasten weiterhin das Ergebnis.

    USB Service GmbH rechnet mit 511.000 Euro Gewinn

    Die USB Service GmbH, die den Containerdienst und das EKOCityCenter umfasst, plant für 2026 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 511.000 Euro. Dies liegt unter dem erwarteten Jahresüberschuss für 2025 von 742.000 Euro, der jedoch noch durch den Brand im EKOCityCenter beeinflusst wird.

    Die Umsatzerlöse sollen 2026 bei 29,299 Millionen Euro liegen, deutlich über der Hochrechnung 2025 von 25,856 Millionen Euro. Die höheren Erlöse im Maklergeschäft und Containerdienstgeschäft resultieren vorrangig aus Preisanpassungen.

    Steigende Kosten durch CO2-Steuer

    Die Aufwendungen für Fremdleistungen steigen um 2,853 Millionen Euro auf 15,890 Millionen Euro. Dies liegt größtenteils an höheren Verwertungs- und Verbrennungsaufwendungen, unter anderem durch die angehobene CO2-Steuer.

    Die Personalkosten erhöhen sich um 1,060 Millionen Euro auf 7,087 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent und zusätzliche Stellen.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Wirtschaftspläne durchlaufen zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.