Schlagwort: Finanzen

  • Zentrale Dienste melden rechnerischen Gewinn im dritten Quartal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste weist für das dritte Quartal 2025 einen rechnerischen Gewinn von rund 0,252 Millionen Euro aus. Verzögerungen bei Bauprojekten und niedrigere Personalkosten prägen die aktuelle Entwicklung.

    Quartalszahlen zeigen positive Entwicklung

    Der Zwischenbericht der Zentralen Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2025 dokumentiert eine stabile betriebliche Entwicklung. Die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt bereits anteilige Jahresbeträge für Versicherungen, Grundbesitzabgaben sowie Rückstellungen für Sonderzuwendungen und leistungsorientierte Bezahlung.

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    Bauprojekte verschieben sich ins kommende Jahr

    Die ausgewiesenen Umsatzerlöse erreichten 82,83 Prozent des geplanten Volumens für das dritte Quartal. Wesentlich verantwortlich sind geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von minus 36,274 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus Leistungsverschiebungen bei den Großprojekten „Schulzentrum Nord“ und „Haus des Wissens„, wodurch sich vorgesehene Mittelabflüsse teilweise ins Jahr 2026 verlagern.

    Personalkosten unter Planwerten

    Die berücksichtigten Personalkosten unterschritten den Planwert um 2,712 Millionen Euro. Diese Abweichung erklärt sich durch ruhende Beschäftigungsverhältnisse und verzögerte Stellenbesetzungen. Zusätzlich wirkten sich unterschiedliche Tarifsteigerungen aus: Während die Wirtschaftsplanung eine Erhöhung von 2,5 Prozent ab Januar vorsah, trat die tatsächliche Tarifsteigerung von 3 Prozent erst ab April in Kraft.

    Investitionen laufen planmäßig

    Bis zum dritten Quartal wurden 379.986,91 Euro für betriebliche Investitionen verausgabt. Der Vermögensplan sieht für das Gesamtjahr 2025 Investitionen von 937.000 Euro vor. Das Jahresergebnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend bewertet werden können, darunter Rückstellungen für Beamtenversorgung und die Entwicklung interner Mietkosten.

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird den Bericht in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • AfD will Hundesteuer in Bochum abschaffen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen:71(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW, Backs,OB)
    dafür:14(AfD)

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat fordert die komplette Abschaffung der Hundesteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit derzeit 168 Euro jährlich für den ersten Hund erhebt die Stadt eine der höchsten Hundesteuern in NRW, argumentiert die Fraktion in ihrem Antrag für die Ratssitzung am 5. Februar 2026.

    Hohe Steuer ohne Lenkungswirkung

    Die AfD-Fraktion unter stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Maik Klaus bezeichnet die Hundesteuer als „historisch gewachsene Bagatellsteuer“, deren Rechtfertigung unter heutigen Bedingungen nicht mehr gegeben sei. Zum Vergleich hätten bereits zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Hundesteuer vollständig abgeschafft oder auf ein deutlich niedrigeres Niveau gesenkt.

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    Verwaltungskosten schmälern Nettoertrag

    Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer auf 2,9 bis 3,2 Millionen Euro (2020-2025). Demgegenüber stehen laut Antrag erhebliche Verwaltungskosten von zuletzt rund 277.000 Euro im Jahr 2025, die seit 2020 kontinuierlich von 225.500 Euro angestiegen sind. Diese Kosten entstehen für Erhebung, Veranlagung, Bearbeitung von Ermäßigungen und Befreiungen sowie Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen.

    Soziale Schieflage kritisiert

    Die AfD sieht in der Hundesteuer eine „ausgeprägte soziale Schieflage“, da ein erheblicher Anteil der Fälle mit Ermäßigungen oder Befreiungen verbunden sei – insbesondere bei Beziehern von SGB II- und SGB XII-Leistungen. Die Steuer belaste damit überproportional Haushalte mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

    Keine Zweckbindung vorhanden

    Eine Zweckbindung der Hundesteuer bestehe nicht, argumentiert die Fraktion weiter. Die kommunalen Ausgaben für hundebezogene Infrastruktur wie Hundewiesen oder Hundekotbeutelspender bewegten sich auf sehr niedrigem Niveau und stünden in keinem Zusammenhang zur Höhe der Steuer. Bei rund 18.600 gemeldeten Hunden in Bochum (Stand Oktober 2025) würde die Abschaffung eine spürbare Entlastung für viele Haushalte bedeuten.

  • Rat beschließt über Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29,58 Millionen Euro. Der Rat soll den Jahresabschluss am 5. Februar beschließen.

    Jahresfehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüfte Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung weist bei einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.532,60 Euro aus. Dieser soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Beschlussfassung über den Jahresabschluss vor. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 in einer Vorberatung über die Vorlage diskutieren.

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    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Entlastung des Ausschusses

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet werden. Dieser hatte bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Jahr 2023 entlastet.

  • Stadt Bochum will GovTech Kommunal beitreten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, als ordentliches Mitglied dem Verein „GovTech Kommunal e.V.“ beizutreten. Die Mitgliedschaft soll die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben und den Zugang zu innovativen Technologielösungen ermöglichen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 8.000 Euro.

    Digitale Verwaltung gemeinsam vorantreiben

    GovTech Kommunal ist ein neuer Verein unter dem Dach von GovTech Deutschland e.V., einer gemeinsamen Gründung von Bundesregierung und Ländern. Der Verein soll Kommunen dabei helfen, digitale Innovationen schneller und gemeinsam zu nutzen. Ziel ist es, die Kräfte der Kommunen zu bündeln und den verantwortungsvollen Einsatz innovativer Technologie im öffentlichen Sektor zu fördern.

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    Drei Säulen des Angebots

    Das Angebot für Mitgliedskommunen gliedert sich in drei Bereiche:

    Learning: GovTech Kommunal bietet praxisorientierte Weiterbildungskurse zu digitalen Schlüsselkompetenzen wie Cybersecurity, Künstliche Intelligenz und Cloud-Technologien an. Die virtuellen Kurse können von Mitarbeitern ohne zusätzliche Kosten besucht werden. Ab Mitte 2026 wird eine digitale Lernplattform mit personalisierten Lernpfaden verfügbar sein.

    Lösungsentwicklung: Dank der Inhouse-Fähigkeit können Mitgliedskommunen GovTech Kommunal direkt ohne Ausschreibung beauftragen. In sechs- bis zwölfwöchigen Vorprojekten wird der konkrete Bedarf ermittelt, bevor in längerfristigen Projekten gemeinsam mit Unternehmen einsatzfähige digitale Produkte entstehen.

    Deutschlandplattform: Eine gemeinsame technologische Plattform soll als „Betriebssystem der Verwaltung“ fungieren. Kommunen können dort cloudbasierte Fachanwendungen ohne weitere Ausschreibung nutzen und eigene Anwendungen bereitstellen.

    Rechtssichere Beauftragung möglich

    Als Verein mit ausschließlich kommunalen Mitgliedern erfüllt GovTech Kommunal die Voraussetzungen für Inhouse-Vergaben nach § 108 GWB. Die Mitgliedskommunen kontrollieren den Verein über die Mitgliederversammlung ähnlich wie ihre eigenen Dienststellen, wodurch Beauftragungen ohne aufwändige Vergabeverfahren möglich werden.

    Kosten und Vertretung

    Der nach Gemeindegrößenklassen gestaffelte Mitgliedsbeitrag beläuft sich für Bochum auf jährlich 8.000 Euro und soll aus dem Budget der Stabsstelle Digitalisierung finanziert werden. Chief Digital Officer Denes Kücük soll die Stadt in den Vereinsgremien vertreten.

    Die Beratung erfolgt am 28. Januar im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, die Entscheidung fällt der Rat am 5. Februar 2026.

  • Land übernimmt über 136 Millionen Euro Altschulden der Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Teilnahme der Stadt am Altschuldenentlastungsgesetz NRW bewilligt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Liquiditätskredite in Höhe von 136.524.226,01 Euro und entlastet damit den städtischen Haushalt jährlich um rund 2,8 Millionen Euro.

    Bewilligungsbescheid bestätigt Entschuldung

    Mit Bescheid vom 23. Dezember 2025 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Umfang der Schuldenübernahme durch das Land NRW festgesetzt. Die bewilligte Summe liegt damit rund vier Millionen Euro über der ursprünglich geschätzten Entlastung von 132,5 Millionen Euro, die bei der Antragstellung im Juli 2025 prognostiziert worden war.

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    Komplexe Berechnung der übermäßigen Verschuldung

    Grundlage für die Entschuldung bilden die Liquiditätskredite zum Stichtag 31. Dezember 2023. Von den ursprünglich 544,7 Millionen Euro Liquiditätskrediten wurden zunächst investive Anteile in Höhe von 175,5 Millionen Euro abgezogen. Nach Abzug des kommunalen Eigenanteils von 100 Euro je Einwohner (36,6 Millionen Euro) ergaben sich übermäßige Liquiditätskredite von 332,5 Millionen Euro.

    Das Land übernimmt davon 41,055 Prozent, was der sogenannten Mindestentschuldung entspricht. Eine zusätzliche Spitzenentschuldung greift bei der Stadt nicht, da die verbleibende Pro-Kopf-Verschuldung unter 1.500 Euro je Einwohner liegt.

    Umsetzung bis Ende 2026

    Die tatsächliche Schuldenübernahme erfolgt durch einen Schuldnerwechsel bei verschiedenen Liquiditätskrediten. Das zuständige Finanzministerium wird die festgesetzten Beträge bis spätestens zum 31. Dezember 2026 in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Finanzsteuerung ablösen. Bis zur tatsächlichen Übernahme verbleiben Zins- und Tilgungspflichten bei der Stadt.

    Die jährlichen Einsparungen von geschätzt 2,8 Millionen Euro werden anteilig ab 2026 beziehungsweise 2027 wirksam und fließen in die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft ein. Sie dienen zur Erreichung des im Haushalt eingeplanten globalen Minderaufwandes.

    Strukturelle Probleme bleiben bestehen

    Trotz der Altschuldenentlastung weist die Verwaltung auf die weiterhin ansteigende strukturelle Unterfinanzierung der Städte hin. Neben der einmaligen Entschuldung sei eine wesentliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch Bund und Land erforderlich, um dem bereits begonnenen Anstieg der Liquiditätskredite entgegenzuwirken.

    Die Mitteilung wird am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 5. Februar 2026 im Rat zur Kenntnis gebracht.

  • Bezirkshaushalt Wattenscheid: 671.520 Euro für lokale Projekte im Jahr 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung legt detaillierte Aufschlüsselung der bezirklichen Haushaltsmittel vor. Von ursprünglich 671.520 Euro wurden bereits 609.852 Euro durch Beschlüsse der Bezirksvertretung Wattenscheid gebunden. Für 2026 sind Mittel in gleicher Höhe vorgesehen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid verfügte im Haushaltsjahr 2025 über insgesamt 671.520 Euro für bezirkliche Maßnahmen. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion hervor, die in der Sitzung am 4. November 2025 gestellt wurde.

    Vier Bereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten

    Die Haushaltsmittel verteilten sich auf vier Bereiche: Aktionen und Stadtteilfeste der Bezirke (45.800 Euro), Veranstaltungen zur Nachhaltigkeitsstrategie (19.720 Euro), Sanierungsmaßnahmen und Stadtbildpflege (368.000 Euro) sowie das bezirkliche Hochbausanierungsprogramm (238.000 Euro).

    Nach Abzug der bereits für vorab festgelegte Maßnahmen verwendeten Mittel und der durch unterjährige Einzelbeschlüsse gebundenen Gelder standen zum Stichtag 4. November 2025 noch 82.186,51 Euro zur Verfügung. Diese verteilten sich auf Stadtbildpflege (49.965,11 Euro), Zuschüsse für übrige Bereiche (17.202,48 Euro) und den Nachhaltigkeitsfonds (15.018,92 Euro).

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    Flexible Mittelverwendung möglich

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch Beschlüsse der Bezirksvertretung bereits Mittel in Höhe von 609.852 Euro gebunden wurden. Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen ist in den Anlagen zur Vorlage aufgeführt.

    Für die Mittelverwendung gelten flexible Regeln: Gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW kann die Bezirksvertretung über die Mittel für Aktionen und Stadtteilfeste sowie für Sanierungsmaßnahmen und Stadtbildpflege verfügen. Die entsprechenden Haushaltspositionen sind untereinander deckungsfähig, eine verpflichtende Aufteilung wurde nicht vorgenommen.

    Kontinuität für 2026 geplant

    Für das Haushaltsjahr 2026 sind nach Angaben der Verwaltung Mittel in gleicher Höhe wie 2025 veranschlagt worden. Die Bezirksvertretung kann somit auch im kommenden Jahr mit einem Budget von 671.520 Euro für lokale Projekte und Maßnahmen planen.

  • SPD und CDU nominieren Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Erhaltung (AfD)
    Siehe auch Protokollierung unter TOP 1.2

    Die Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Nord haben einen Änderungsantrag zur Besetzung des Entscheidungsgremiums des Bochum-Fonds eingereicht. Vier Personen sollen als ordentliche Mitglieder und Stellvertretungen benannt werden.

    Nominierungen für das Entscheidungsgremium

    Für die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 20. Januar 2026 haben SPD und CDU gemeinsam einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 20252531 gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds.

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    Vorgeschlagene Personen

    Als ordentliche Mitglieder sollen Henry Donner und Hubert Wegener ernannt werden. Für die Stellvertretungen schlagen die Fraktionen Petra Willich und Snežana Ćuruvija vor.

    Gemeinsamer Antrag der Koalitionspartner

    Der Änderungsantrag wird von beiden Fraktionen gemeinsam getragen und soll in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Nord zur Abstimmung gestellt werden. Das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds würde damit personell neu besetzt.

  • SPD und Grüne beantragen Änderung bei Besetzung des Bochum-Fonds-Gremiums

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 4 (AfD)
    Dagegen: 2 (CDU)
    Dafür:12 (SPD, Grüne, Linke)
    Siehe auch Protokollierung zu TOP 1.1

    SPD und Grüne haben einen Änderungsantrag zur Besetzung des Entscheidungsgremiums des Bochum-Fonds eingereicht. Für die Bezirksvertretung Ost schlagen sie konkrete Kandidaten aus vier verschiedenen Parteien vor.

    Konkrete Personalvorschläge für das Entscheidungsgremium

    Die beiden Fraktionen beantragen für die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 21. Januar 2025 eine spezifische Besetzung des Bochum-Fonds-Gremiums. Als Hauptmitglieder sollen Dirk Meyer (SPD) und Sandra Schulze (Grüne) ernannt werden.

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    Stellvertretungen aus CDU und Die Linke

    Als erste Stellvertretung ist Yannik Theis (CDU) vorgesehen, als zweite Stellvertretung Nina Eumann (Die Linke). Der Änderungsantrag wurde von Björn Backhaus für die SPD-Fraktion und Achim Henkel für Die Grünen unterzeichnet.

    Ursprünglicher Antrag bleibt weitgehend bestehen

    Die Antragsteller betonen, dass der ursprüngliche Antrag zur Benennung der Mitglieder im Übrigen unverändert bleiben soll. Lediglich die Besetzung der Leerstellen wird durch ihre Vorschläge konkretisiert.

  • Verwaltung legt Wirtschaftlichkeitsanalyse städtischer Parkhäuser vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Wirtschaftlichkeit städtischer Parkeinrichtungen geantwortet. Während die meisten Parkhäuser kostendeckend arbeiten, werden vier Standorte mit öffentlichen Mitteln unterstützt.

    Vier Parkhäuser erhalten städtische Unterstützung

    Die städtischen Parkhäuser werden durch die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) betrieben. Wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage von Dr. Sonja Knobbe (Die Linke) mitteilt, arbeiten die meisten Parkhäuser gewerblich und kostendeckend.

    Eine Ausnahme bilden vier Standorte, die im Interesse der Allgemeinheit finanziell unterstützt werden: die Parkhäuser P9 Schauspielhaus, Westpark und Stadionring, die bei Veranstaltungen der angrenzenden Veranstaltungsstätten zum Einsatz kommen, sowie das Parkhaus Alter Markt in Wattenscheid.

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    Investitionen von 20 Millionen Euro in fünf Jahren

    In den vergangenen fünf Jahren investierte die Stadt rund 20 Millionen Euro in ihre Parkhäuser. Der Großteil entfiel dabei auf den Neubau des P7 am Hauptbahnhof sowie die Modernisierung des P1 unter dem Husemannplatz. Für die kommenden Jahre sind weitere Investitionen in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro geplant.

    Keine Opportunitätskostenberechnung für Parkflächen

    Auf die Frage nach hypothetischen Nutzungswerten der Parkflächen für andere städtebauliche Zwecke antwortete die Verwaltung, dass hierzu keine Berechnungen durchgeführt wurden. Die Flächen seien dem öffentlichen Straßenraum zugeordnet und ihre Nutzbarkeit durch Widmung, Verkehrs- und Erschließungsfunktionen sowie bauliche Rahmenbedingungen bestimmt. Eine kurzfristige Umnutzung für andere Zwecke sei daher meist nicht realistisch.

    Verweis auf frühere Berichte

    Für detailliertere Informationen zur finanziellen Situation verwies die Verwaltung auf eine bereits vorliegende Antwort mit der Vorlagennummer 20250821 aus dem Ausschuss für Beteiligung und Controlling. Dem Rat werden regelmäßig Wirtschaftspläne, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse der WEG zur Verfügung gestellt.

  • SPD erkundigt sich nach Verzögerungen beim Jugendtreff Hofstede

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion fragt nach dem aktuellen Stand der geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Jugendtreff Hofstede an der Riemker Straße. Trotz Übergabe an die Zentralen Dienste im Januar 2025 konnten bislang keine Umsetzungsarbeiten festgestellt werden.

    Geplante Maßnahmen seit 2025 ohne sichtbare Fortschritte

    Laut einer Mitteilung der Verwaltung sollten der barrierefreie Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede in den Jahren 2025 bis 2027 umgesetzt werden. Das Objekt wurde bereits im Januar 2025 an die Zentralen Dienste übergeben und der Auftrag zur Umbaumaßnahme des Kinder- und Jugendfreizeithauses erteilt. Dennoch sind im Jahr 2025 keine Umsetzungsarbeiten erkennbar geworden.

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    Umfassende Anfrage zu Zeitplan und Konzeption

    Die SPD-Fraktion möchte in ihrer Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 11. März 2026 den aktuellen Sachstand der Umbau- und Sanierungsmaßnahme erfahren. Darüber hinaus interessiert sie sich für den konkreten Zeit-, Budget- und Maßnahmenplan der Fachverwaltung.

    Beteiligung und Bürgerbeteiligung im Fokus

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der konzeptionellen Entwicklung des Jugendtreffs. Die SPD erkundigt sich, ob das Jugendamt bereits eine Konzeption mit bedarfsorientierter Schwerpunktsetzung für die Riemker Straße 12 erstellen konnte. Falls nicht, möchte die Fraktion wissen, wann mit einer solchen Konzeptionierung zu rechnen ist.

    Besonders interessiert sich die SPD dafür, ob die Akteure der Hofsteder-Riemker Sozialraumkonferenz bei der Konzepterstellung einbezogen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, fragt sie nach, ob die Verwaltung plant, die Träger der Jugendhilfe im Stadtteil Hofstede konkret zu beteiligen.

    Erfahrungen aus Bürgerbeteiligung

    Die Fraktion möchte außerdem erfahren, welche Erkenntnisse das Jugendamt aus der Hofsteder Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteil-Parcours am 16. Mai 2025 für den weiteren Prozess mitnehmen konnte.

    Finanzierungssicherheit hinterfragt

    Abschließend thematisiert die SPD die mittelfristige Finanzierungssicherheit und fragt, ob die Investitionsmittel für den barrierefreien Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede auch weiterhin zweckgebunden in den Haushaltsplanungen zur Verfügung stehen.