Schlagwort: Finanzen

  • AfD will Stopp für „Smarte Bänke“ wegen Vandalismus und hoher Kosten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert den sofortigen Ausbaustopp für das Projekt „Smarte Bänke“ und will eine transparente Aufstellung aller Standorte mit deren Kosten und Schäden. Vandalismus und Reparaturkosten von rund 9.000 Euro haben das ursprünglich innovative Stadtmöbel-Projekt in die Kritik gebracht.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag eingereicht, der das Ende der weiteren Investitionen in „Smarte Bänke“ vorsieht. Das Projekt, das technisch ausgestattete Sitzbänke mit WLAN, Lademöglichkeiten und LED-Beleuchtung umfasst, sei von strukturellen Folgeproblemen geprägt.

    Hohe Reparaturkosten durch Vandalismus

    Laut der Verwaltungsmitteilung vom 23. Januar 2026 kam es wiederholt zu Vandalismusschäden, wobei der Reparaturaufwand in zwei Fällen nahezu einer Neuanschaffung entspreche. Die lokale Berichterstattung dokumentiert bereits Reparaturkosten von rund 9.000 Euro infolge von Beschädigungen und Vandalismus. Auf der städtischen Beteiligungsplattform wird bestätigt, dass Graffiti, Diebstahl und Beschädigungen an mehreren Standorten zu Nutzungseinschränkungen geführt haben.

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    Detaillierte Aufstellung gefordert

    Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine standortbezogene Übersicht aller smarten Bänke vorlegen muss. Diese soll neben der exakten Standortbezeichnung auch den aktuellen Funktionsstatus, Art und Umfang der Schäden der letzten 12 Monate sowie die Reparaturkosten der vergangenen 18 Monate pro Standort enthalten. Zusätzlich werden Angaben zur Nutzungsintensität und eine Einschätzung der Vandalismusanfälligkeit gefordert.

    Weiternutzung als normale Sitzbänke

    Nach dem Vorschlag der AfD sollen bestehende Bänke nach technischem Ausfall grundsätzlich als normale Sitzbänke weitergenutzt werden, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen. Eine automatische technische Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung technischer Komponenten wie Akkus, Ladeeinheiten oder WLAN-Technik soll nicht mehr erfolgen.

    Private Übernahme als Alternative

    Der Antrag sieht auch die Möglichkeit vor, dass private Träger wie Sportvereine einzelne Bänke übernehmen können. Eine Kostenbeteiligung der Stadt käme nur ausnahmsweise in Betracht, wenn eine Wirtschaftlichkeitsprüfung dies rechtfertige und der Rat explizit zustimmt.

    Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag mit ähnlichen Problemen in anderen deutschen Städten und verweist auf die fehlende kommunale Pflichtaufgabe bei diesem Projekt.

  • Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH an den Standard kommunaler Unternehmen angleichen. Die Gesellschaft gehört vollständig zum Sondervermögen Grundstücksentwicklung und soll zur Gewerbeflächenentwicklung genutzt werden.

    Anpassung an kommunale Standards

    Der Rat der Stadt soll der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zustimmen. Die Anteile der Gesellschaft gehören zu 100 Prozent dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung. Der bisherige Gesellschaftsvertrag stammt noch vom ursprünglichen Veräußerer und berücksichtigt kommunale Besonderheiten nicht in der für städtische Beteiligungen üblichen Weise.

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    Beratungsverfahren bis Februar

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

    Hintergrund der Gesellschaft

    Die Stadt hatte den Erwerb der Gesellschaftsanteile bereits mit einer früheren Beschlussvorlage genehmigt. Die Gesellschaft besaß als einzigen Vermögenswert das Grundstück an der Wohlfahrtstraße. Der Erwerb in gesellschaftsrechtlicher Form war Bedingung des Verkäufers.

    Nach dem Erwerb prüfte die Verwaltung eine Verschmelzung oder Auflösung der Gesellschaft. Aufgrund grunderwerbsteuerlicher Folgewirkungen bei einer Grundstücksübertragung wurde jedoch entschieden, die Gesellschaft fortzuführen und die Gewerbeflächenentwicklung innerhalb der Gesellschaft abzuwickeln.

    Vollständige Neufassung geplant

    Der neue Gesellschaftsvertrag soll bewährte Formulierungen und Strukturen verwenden, die kommunale Besonderheiten umfassend berücksichtigen. Zusätzlich werden Erleichterungen des 3. NKFWG NRW für städtische Beteiligungsgesellschaften eingearbeitet, die der Rat bereits für andere kommunale Unternehmen beschlossen hatte.

    Da es sich um eine vollständige Neufassung handelt, verzichtet die Verwaltung auf eine Synopse der Änderungen.

  • Sicherheitskosten für Weihnachtsmarkt steigen kontinuierlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat detailliert über die Sicherheitsmaßnahmen und Kosten rund um den Weihnachtsmarkt Auskunft gegeben. Die jährlichen Sicherheitskosten stiegen von 123.000 Euro (2021) auf 237.000 Euro (2024). Erstmals übernimmt die Stadt 2025 einen Teil der Kosten.

    Geschäftsbesorgungsvertrag mit Bochum Marketing

    Die Durchführung des Weihnachtsmarkts erfolgt seit 2021 über Geschäftsbesorgungsverträge zwischen der Stadt und der Bochum Marketing GmbH. Nach einer Ausschreibung wurden Verträge für die Zeiträume 2021-2024 und 2025-2029 geschlossen.

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    Kontinuierlicher Anstieg der Sicherheitskosten

    Die Gesamtkosten für Sicherheitsmaßnahmen entwickelten sich wie folgt:

    • 2020: Kein Weihnachtsmarkt (Corona-Pandemie)

    • 2021: 123.000 Euro

    • 2022: 172.000 Euro

    • 2023: 212.000 Euro

    • 2024: 237.000 Euro


    Bis 2024 wurden diese Kosten vollständig von der Bochum Marketing GmbH getragen. Für 2025 führte die Stadt erstmals eine Förderung „Zufahrtsschutz Großveranstaltungen“ ein, die bis zu 150.000 Euro (50% der Kosten) abdeckt.

    Umfassendes Sicherheitskonzept erforderlich

    Grundlage für die Sicherheitskonzepte ist der „Orientierungsrahmen zur Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential NRW“. Beteiligt sind Rechtsamt, Feuerwehr, Referat für Krisenmanagement, Ordnungs- und Veterinäramt, Polizei, Tiefbauamt, Umwelt- und Grünflächenamt sowie die Bogestra.

    Die Stadt kann aus Sicherheitsgründen keine Details zu konkreten Schutzmaßnahmen nennen. Grundsätzlich gehören zu den Konzepten Sperrkonzepte, Fluchtwegkonzepte, Vorplanung von Krisenfällen und Schutzzieldefinierungen.

    Finanzierung und Einnahmen

    Standbetreiber zahlen eine Umlage von 10% ihrer errechneten Standgebühren für die Sicherheit. Die durchschnittlichen Standkosten lagen zwischen 5.205 Euro (2021) und 5.720 Euro (2024).

    Die Gesamteinnahmen aus Standgebühren, Sondernutzungen und Werberechten betrugen:

    • 2021: 687.000 Euro

    • 2022: 671.000 Euro

    • 2023: 616.000 Euro

    • 2024: 641.000 Euro


    Die jährliche Sondernutzungsgebühr für öffentliche Flächen beträgt 16.749 Euro.

    Koordinierungsgremium für Krisensituationen

    Für alle Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential existiert ein Koordinierungsgremium unter Leitung des Ordnungs- und Veterinäramts. Mitglieder sind Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Referat für Krisenmanagement, Veranstalter, Sicherheitsdienst und Sanitätsdienst.

    Unterstützung für kleinere Veranstalter

    Seit 2022 gibt es eine Unterstützungszusage für Traditionsveranstaltungen (drei Karnevalsveranstaltungen und Bochumer Maiabendfest). Kleinere Veranstalter können beim Technischen Betrieb kostenfrei Sperrmaterial ausleihen.

  • Stadt übernimmt Ausfallbürgschaften für Sporteinrichtungs-Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt wird Ausfallbürgschaften für eine Beteiligungsgesellschaft übernehmen, die eine bestehende Sporteinrichtung umbauen und modernisieren will. Die Finanzierung erfolgt über Bankdarlehen, für die das Kreditinstitut städtische Bürgschaften als Sicherheit verlangt.

    Investition in bestehende Sporteinrichtung

    Eine Gesellschaft, an der die Stadt sowohl unmittelbar als auch mittelbar beteiligt ist, plant umfangreiche Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Sporteinrichtung. Das Projekt umfasst Umbau, Grundmodernisierung und Erweiterung der Anlage. Die Finanzierung soll durch Darlehen eines Kreditinstituts erfolgen.

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    Städtisches Interesse an der Maßnahme

    Im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung hat die Stadt ein unmittelbares eigenes Interesse an den geplanten Investitionen. Das Kreditinstitut macht die Darlehensgewährung davon abhängig, dass die Stadt Ausfallbürgschaften in Höhe der Darlehenssummen übernimmt.

    Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die eigentliche Beschlussvorlage (Nr. 20252640) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte.

    Gremienlauf

    Die Angelegenheit durchläuft mehrere städtische Gremien: zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 und schließlich den Rat am 5. Februar 2026. Alle Gremien erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme.

  • CDU, UWG und FDP fordern Konzept zur Förderung von Familieneigentum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktionen von CDU, UWG und FDP haben einen gemeinsamen Antrag zur Förderung der Eigentumsbildung von Familien eingereicht. Die Verwaltung soll ein Konzept entwickeln, das bestehende und mögliche neue kommunale Fördermaßnahmen für Wohneigentum bündelt.

    Antrag zur Ratssitzung am 19. März

    In ihrem Antrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 fordern die drei Fraktionen die Entwicklung eines umfassenden Konzepts zur familienfreundlichen Eigentumspolitik. Das Konzept soll Maßnahmen zur Förderung von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrgenerationenwohnhäusern enthalten.

    Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl bereits vorhandene Fördermaßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene darzustellen als auch deren mögliche Bündelung und Kombination zu prüfen. Darüber hinaus sollen zusätzliche kommunale Förderungen in Betracht gezogen werden.

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    Begründung: Hohe Hürden für junge Familien

    Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit den zunehmenden Schwierigkeiten für junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Hohe Grundstückskosten und stark gestiegene Baupreise stellten mittlerweile „eine extrem hohe Hürde für die Investition in Wohneigentum“ dar.

    Selbstgenutztes Wohneigentum wird als „solide Grundlage für die Daseinsvorsorge“ beschrieben, die Altersarmut abwenden und vor unkalkulierbaren Mietsteigerungen schützen könne. Zudem stärke es das Verantwortungsbewusstsein im eigenen Wohnumfeld.

    Konkurrenz mit Nachbarstädten

    Die Fraktionen verweisen auf den Verlust junger, gut ausgebildeter Menschen als „ernstzunehmendes Problem“ für die Stadt. Ziel müsse es sein, die Stadt besonders für junge Familien und Ausbildungs- sowie Studienabsolventen zu einem attraktiven „Heimatort“ zu machen.

    Als Beispiele für bereits reagierende Kommunen werden Herne und Gladbeck genannt, die bereits gezielte Förderprogramme anbieten. Auch im Sinne zukünftiger Steuereinkünfte liege ein solches Vorgehen im städtischen Interesse.

    Zeitplan für Haushaltsberatungen

    Das zu entwickelnde Konzept soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat rechtzeitig vorgelegt werden, damit es bei den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden kann.

    Der Antrag ist von Christian Haardt (CDU-Ratsfraktion), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG: Freie Bürger im Rat) sowie Felix Haltt (FDP im Rat) unterzeichnet.

  • Vierteljahresbericht zum Schuldenmanagement vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling den Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Das unterjährige Berichtswesen ergänzt die jährliche Berichterstattung über die städtischen Finanzen.

    Quartalsweise Überwachung der Stadtfinanzen

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Zillmann hat den aktuellen Vierteljahresbericht zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement für das abgelaufene dritte Quartal 2025 erstellt. Der Bericht wird dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Regelmäßige Kontrolle seit 2015

    Das unterjährige Berichtswesen für das Zins- und Schuldenmanagement wurde bereits im Oktober 2015 vom Ausschuss für Beteiligungen und Controlling beschlossen. Seither erhält das Gremium neben dem ausführlichen jährlichen Bericht auch quartalsweise aktuelle Daten zur Entwicklung der städtischen Schulden und Zinsen.

    Transparenz bei der Finanzsteuerung

    Die quartalsweisen Berichte dienen der kontinuierlichen Überwachung und Steuerung der städtischen Finanzsituation. Sie ermöglichen es den Ausschussmitgliedern, zeitnah über die Entwicklung der kommunalen Verschuldung informiert zu werden und gegebenenfalls steuernd einzugreifen.

  • Jahresabschluss der Zentralen Dienste: 1,4 Millionen Euro Gewinn an die Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat hat den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste der Stadt festgestellt. Der erzielte Jahresgewinn von knapp 1,4 Millionen Euro wird an die Stadtkasse abgeführt.

    Einstimmiger Ratsbeschluss vom Oktober

    Der Stadtrat hat bereits am 9. Oktober 2025 einstimmig den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den erzielten Jahresgewinn vollständig an die Stadt abzuführen.

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    Gewinn in Millionenhöhe

    Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2024 beläuft sich auf exakt 1.396.673,81 Euro. Dieser Betrag wird nun an die Stadt Bochum übertragen und stärkt damit die städtischen Finanzen.

    Information für Betriebsausschuss

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 über den gefassten Ratsbeschluss informiert. Dabei handelt es sich um eine reine Kenntnisnahme des bereits beschlossenen Jahresabschlusses.

  • Jahresabschluss 2024: Sondervermögen Grundstücksentwicklung mit Fehlbetrag

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro bei einer Bilanzsumme von 29,17 Millionen Euro ausgewiesen. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss beschließen.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Dies hat der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling bereits in einer separaten Vorlage vorgeschlagen.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

    Entlastung für 2024

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Das Sondervermögen arbeitet als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Eigenbetriebs-Verordnung NRW und wendet dabei das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) an.

  • Verwaltung gibt Auskunft über städtische Solaranlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu drei städtischen Solaranlagen detaillierte Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Kosten und Betrieb veröffentlicht. Zwei Anlagen gehören der Stadt, eine wird von den Stadtwerken gepachtet.

    Eigentumsverhältnisse der Anlagen

    Die Verwaltung stellte klar, dass sich die Solaranlagen „Am Sattelgut 3“ und „Neuhofstraße 11a“ im städtischen Besitz befinden, während die Anlage an der „Josephinenstraße 80“ von den Stadtwerken Bochum gepachtet wird.

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    Investitionskosten und Inbetriebnahme

    Die Photovoltaikanlage „Am Sattelgut 3“ wurde am 1. Oktober 2017 zusammen mit der städtischen Kindertagesstätte in Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 43.090,03 Euro. Die Anlage „Neuhofstraße 11a“ folgte am 1. Dezember 2020 mit Investitionskosten von 51.482,95 Euro.

    Die Stadtwerke-Anlage an der Josephinenstraße 80 wurde zum 1. März 2021 im Anlagevermögen der Stadtwerke Bochum GmbH mit einem Wert von 43.191,14 Euro aktiviert.

    Abschreibung und Wartung

    Alle Photovoltaikanlagen werden als technische Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Bei den beiden städtischen Anlagen sind bislang keine Wartungskosten angefallen. Zuschreibungen erfolgten seit der Inbetriebnahme nicht.

    Pachtmodell mit den Stadtwerken

    Für die Anlage an der Josephinenstraße 80 besteht ein besonderes Arrangement: Die Stadtwerke Bochum sind Errichter und Eigentümer der Anlage und überlassen der Stadt die Nutzung. Betriebsführung, Wartung und Reparatur gehen zu Lasten der Stadtwerke. Dafür zahlt die Stadt eine monatliche Pacht von 451,17 Euro brutto.

    Die Anfrage bezog sich auf Daten aus dem Jahr 2024, wonach die drei Anlagen zusammen Strom im Wert von etwa 25.400 Euro produzierten, basierend auf einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde.

  • Wirtschaftsplan für Zentrale Dienste 2026 steht zur Entscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Der Rat soll am 5. Februar über den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Jahr 2026 entscheiden. Zuvor berät der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 29. Januar über die Vorlage.

    Gesetzliche Grundlage für den Wirtschaftsplan

    Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) müssen Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen. Dieser Plan besteht aus drei Komponenten: dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

    Die Verwaltungsvorlage wurde von Dagmar Lemke aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung unter Leitung von T. Schrodt erstellt.

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    Beratungsverfahren läuft an

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe führt am 29. Januar 2026 die Vorberatung durch. Die finale Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Finanzielle Details in Anlagen enthalten

    Der Bericht zum Wirtschaftsplan enthält Erläuterungen zu den geplanten Aufwendungen und Erträgen für das Jahr 2026. Der vollständige Wirtschaftsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.