Schlagwort: Kultur

  • Stadt muss Vertreter für drei Stiftungs-Kuratorien benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung Vertreter für die Kuratorien der Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft, der Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets und der Stiftung Gemeinsam für Bochum bestellen. Dabei sind auch Geschlechterquoten zu beachten.

    Sparkassen-Stiftung benötigt fünf städtische Vertreter

    Für die Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft müssen insgesamt fünf Personen benannt werden. Das achte Mitglieder umfassende Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Sparkassen-Verwaltungsrates, zwei Sparkassen-Vorständen sowie fünf städtischen Vertretern.

    Von den städtischen Vertretern müssen zwei Ratsmitglieder sowie drei Personen aus der Bürgerschaft gestellt werden, die nicht dem Rat angehören dürfen. Die Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft im Geschäftsbereich der Sparkasse, insbesondere die künstlerische Ausgestaltung des Stadtbildes.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Oberbürgermeister vertritt Stadt bei Ruhrgebiets-Stiftung

    Für die Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als Mitglied vorgesehen, mit Dietmar Dieckmann als Stellvertreter. Die 1998 von RAG AG, Unternehmensverband Ruhrbergbau, DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, der Ruhr-Universität und der Stadt gegründete Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur.

    Geschlechterquote bei Besetzung beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien jeweils mindestens eine Frau benannt werden sollte. Dies ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.

    Amtszeit gekoppelt an Ratswahlperiode

    Die Amtszeit der benannten Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder bestimmt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit abberufen. Scheiden sie vorzeitig aus dem Rat oder ihrem Amt aus, endet automatisch auch ihre Bestellung als städtische Vertreter.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Tierpark Bochum: Rat soll EU-konforme Finanzierung bis 2035 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will die Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fortsetzen. Der bisherige Betrauungsakt läuft Ende 2025 aus – ohne Neuregelung wären die jährlichen Zuschüsse von 1,18 Millionen Euro nicht EU-rechtskonform.

    Verlängerung der DAWI-Betrauung notwendig

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die ursprünglich 2016 beschlossene Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) soll bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden.

    Die Stadt ist mit rund 26 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft beteiligt, weitere 74 Prozent hält der Verein Bochumer Tierparkfreunde. Der Tierpark finanziert sich über umsatzsteuerfreie Eintrittsentgelte und Spenden, benötigt aber zusätzlich städtische Zuschüsse für den laufenden Betrieb.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    EU-Beihilfenrecht macht Betrauungsakt erforderlich

    Nach EU-Beihilfenrecht gelten städtische Zuschüsse grundsätzlich als schädliche Beihilfen, da sie den Wettbewerb verzerren können. Eine Ausnahme bildet der Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission für DAWI-Leistungen – vorausgesetzt, die jährlichen Ausgleichszahlungen übersteigen nicht 15 Millionen Euro und das Unternehmen wird förmlich betraut.

    Als DAWI-Tätigkeiten definiert die Verwaltung das Halten und Züchten von Tieren, die Ermöglichung der Tierbeobachtung für alle Bevölkerungsgruppen, Bildungsveranstaltungen sowie die Präsentation einer Fossiliensammlung. Nicht als DAWI gelten die Verpachtung der Tierparkgaststätte und der Verkauf von Artikeln.

    Trennungsrechnung für Non-DAWI-Aktivitäten

    Der neue Betrauungsakt sieht eine strikte Trennung zwischen förderfähigen und nicht-förderfähigen Tätigkeiten vor. Die Gesellschaft muss durch eine Trennungsrechnung belegen, dass öffentliche Gelder nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennung muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

    Mit den aktuell geplanten 1,18 Millionen Euro jährlich liegt die Förderung deutlich unter der EU-Höchstgrenze von 15 Millionen Euro. Die EU-Kommission plant für Ende 2025 eine Anhebung dieser Grenze auf 20 Millionen Euro, der finale Beschluss steht jedoch noch aus.

  • Satzungsanpassungen für Kulturinstitute Bochum: Rat beschließt Änderungen aus steuerlichen Gründen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll Änderungssatzungen für die Anstalt öffentlichen Rechts „Kulturinstitute Bochum“ sowie die städtischen Betriebe gewerblicher Art Planetarium, Schauspielhaus und Bochumer Symphoniker beschließen. Die redaktionellen Anpassungen resultieren aus Abstimmungen mit dem Finanzamt und sind aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen erforderlich.

    Die Stadt legt dem Rat vier Änderungssatzungen zur Beschlussfassung vor, die sich aus formalen Anforderungen des Finanzamts ergeben. Betroffen sind die Kulturinstitute Bochum AöR sowie die drei mit ihr zusammenwirkenden Betriebe gewerblicher Art.

    Hintergrund der Änderungen

    Mit Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurde entschieden, den Betrieb der Bochumer Symphoniker und des Planetariums mit dem Schauspielhaus innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR zusammenzuführen. Die Grundstücke, Immobilien und fest eingebauten Betriebsvorrichtungen verblieben dabei in den jeweiligen Betrieben gewerblicher Art, die diese Vermögensgegenstände an die AöR überlassen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Prüfung durch das Finanzamt

    Die Gemeinnützigkeit wird nach solchen Strukturänderungen erneut vom Finanzamt geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung ergaben sich Änderungsbedarfe, insbesondere:

    • Anpassungen des Wortlauts an die neueste Formulierung des Gemeinnützigkeitskatalogs der Abgabenordnung
    • Konkretisierungen in der Abgrenzung des planmäßigen Zusammenwirkens
    • Vereinheitlichung der bisher unterschiedlich formulierten Satzungen auf Basis der aktuellen gesetzlichen Mustersatzung

    Keine operativen Auswirkungen

    Die Verwaltung betont, dass sich durch die Satzungsänderungen keine Änderungen der Ausrichtung, Organisation oder des Betriebs der Kulturinstitute Bochum AöR ergeben. Es handele sich um steuerlich notwendige redaktionelle Anpassungen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen entstehen nicht.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Besetzung des Verwaltungsrats der Kulturinstitute Bochum steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll acht Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR benennen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts umfasst Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker und Planetarium. Bislang ist nur ein Mitglied festgelegt.

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum vor. Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vereint die drei städtischen Kultureinrichtungen Schauspielhaus Bochum, Bochumer Symphoniker und Planetarium Bochum unter einem Dach.

    Acht Plätze zu vergeben

    Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Als Vorsitzender ist bereits Dietmar Dieckmann vorgesehen, der als für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete fungiert. Sein Stellvertreter wird Jens Vieting als zuständiger Vertreter im Amt. Für alle weiteren sieben Plätze müssen noch Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Geschlechterquote im Fokus

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium drei Frauen zu benennen wären. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, das für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte gilt.

    Amtszeit und Befugnisse

    Die Amtszeit der benannten Vertreterinnen und Vertreter entspricht der Wahlperiode des Stadtrats und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl. Der Rat kann die Mitglieder jederzeit abberufen und ermächtigt sie, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen, sofern dem keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Rat benennt Vertreter für städtische Beteiligungsunternehmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Stadtrat soll am 18. Dezember neue Vertreter für die Aufsichtsgremien von fünf städtischen Beteiligungsunternehmen aus den Bereichen Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus benennen. Die Vorlage der Verwaltung sieht teilweise unvollständige Besetzungen vor.

    Bochum Marketing und Tierpark im Fokus

    Für die Bochum Marketing GmbH, an der die Stadt mit 75,1 Prozent beteiligt ist, sollen Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt werden. Im sechsköpfigen Aufsichtsrat ist bisher nur Dr. Thomas Wollinger als Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen – die weiteren fünf Plätze bleiben zunächst unbesetzt.

    Beim Tierpark Bochum gGmbH, an dem die Stadt zu 26 Prozent beteiligt ist, soll dieselbe Konstellation in der Gesellschafterversammlung gelten. Für den Aufsichtsrat ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgeschlagen, ein zweiter städtischer Vertreter fehlt noch.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Weitere Beteiligungsunternehmen

    Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (7,2 Prozent Beteiligung) werden ebenfalls Hubbert und Kopietz für die Gesellschafterversammlung benannt. Der Aufsichtsrat bleibt unbesetzt, für den Beirat der Betriebsstätte Kemnade soll Dietmar Dieckmann mit Falko Hildebrand als Stellvertreter fungieren.

    Für das european centre for creative economy (ecce) mit zehn Prozent städtischer Beteiligung ist Matthias Frense als Gesellschaftervertreter vorgeschlagen. Im Kuratorium soll Dietmar Dieckmann einen der zwei städtischen Sitze übernehmen.

    Geschlechterquote als Herausforderung

    Die Verwaltung weist in mehreren Fällen darauf hin, dass zur Erreichung der angestrebten 40-Prozent-Frauenquote in den Aufsichtsgremien weitere weibliche Kandidatinnen benannt werden müssten. Diese Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes kann jedoch aufgrund des Wahlverfahrens nach Gemeindeordnung nur bei der Aufstellung der Listen berücksichtigt werden, nicht bei der finalen Ratsentscheidung.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest übernimmt Kosten für Karnevalsumzug-Verkehrssicherung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll die Kosten für die Verkehrssicherung des Karnevalsumzuges in Linden übernehmen. Bis zu 30.000 Euro aus bezirklichen Restmitteln sind für die gestiegenen Sicherheitsanforderungen vorgesehen.

    Höhere Sicherheitskosten durch verschärfte Auflagen

    Seit 2020 übernimmt die Stadt die nachgewiesenen Kosten für Sicherheitsauflagen zum Schutz der Veranstaltungsbesucher vor Bedrohungslagen. Aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen sind für 2025 deutlich höhere Kosten entstanden: rund 40.000 Euro für die Abwehr von Überfahrttaten und weitere 30.000 Euro für sonstige Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Unterstützung für Traditionsveranstaltung

    Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Südwest für den Karnevalsumzug am Rosenmontag, 16. Februar 2026, in Linden einen Zuschuss von 30.000 Euro für die Verkehrssicherung bereitstellt. Die Kosten sollen größtenteils wie in den Vorjahren von der Verwaltung getragen werden, jedoch ist zusätzliche bezirkliche Unterstützung erforderlich.

    Finanzierung aus bezirklichen Restmitteln

    Die Mittel werden aus den bezirklichen Restmitteln der Produktgruppe 1126 des Haushaltsjahres 2026 zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von Rechnungen durch die Bezirksverwaltungsstelle Südwest direkt an die ausführende Firma. Die Verwaltung sieht diese Unterstützung als angemessen an, um Veranstalter solcher Traditionsveranstaltungen zu entlasten.

    Entscheidung im Dezember

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 10. Dezember 2025 über die Kostenübernahme entscheiden. Jährliche Folgelasten oder klimarelevante Auswirkungen sind laut Vorlage nicht zu erwarten.

  • Bezirksvertretung Südwest benennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest muss aufgrund der veränderten Gremienzusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Hintergrund des Bochum-Fonds

    Der Rat der Stadt hatte im Juni 2020 die Einrichtung des Bochum-Fonds beschlossen. Für die Beurteilung eingereichterer Großprojekte wurde ein spezielles Entscheidungsgremium eingerichtet, das bei Projekten ab einer Fördersumme von 7.501 Euro über die Vergabe der Mittel entscheidet.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Zusammensetzung und Arbeitsweise

    Jede Bezirksvertretung ernennt zwei Mitglieder sowie entsprechende Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing in regelmäßigen Abständen dreimal im Jahr und entscheidet in nicht-öffentlichen Sitzungen nach pflichtgemäßem Ermessen über die Projektförderung.

    Personelle Veränderungen notwendig

    In der vergangenen Wahlperiode 2020 bis 2025 waren Bezirksbürgermeister Marc Gräf und Nicole Sehrig als Mitglieder des Entscheidungsgremiums tätig. Die Stellvertretungen übernahmen Monika Engel und Dr. Andreas Bracke, der zum 31. Oktober 2025 aus der Bezirksvertretung Bochum-Südwest ausgeschieden ist.

    Die organisatorischen Aufgaben für das Entscheidungsgremium obliegen der Bochum Marketing GmbH. Die Entscheidung über die neuen Mitglieder soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 10. Dezember 2025 getroffen werden.

  • Stadtarchiv erhält neues Außendepot für historische Objekte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte ist nach überraschender Kündigung des bisherigen Vermieters in ein neues Außendepot an der Querenburger Straße umgezogen. Die neue Lagerfläche bietet auch Platz für Bestände des Kunstmuseums und der kulturhistorischen Sammlung Haus Kemnade.

    Kündigung des langjährigen Mietverhältnisses

    Seit 2015 nutzte das Stadtarchiv zusätzlich zu seinem Hauptstandort in der Wittener Straße 47 ein externes Depot mit rund 1.200 Quadratmetern Lagerfläche. Dort waren historische Objekte untergebracht, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht im Hauptgebäude gelagert werden können.

    Im September 2024 kündigte der Vermieter das langjährige Mietverhältnis überraschend zum 31. März 2025, was die Verwaltung vor die Herausforderung stellte, kurzfristig eine geeignete Alternative zu finden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Neue Lagerfläche an der Querenburger Straße

    Die Zentralen Dienste suchten gemeinsam mit dem Stadtarchiv nach einer Lagerfläche, die die Mindestanforderungen für die Einlagerung historischer Objekte erfüllt. Mit dem Objekt Querenburger Straße 19-23 konnte eine passende Lösung gefunden werden.

    Inzwischen sind bereits alle historischen Objekte in das neue Depot umgezogen. Dazu gehören unter anderem Großmöbel, die historischen Fensterbilder aus dem ehemaligen Kaufhaus „Kortum“ – die sogenannten „Geitel-Fenster“ -, historische Skulpturen, Gedenktafeln und Relikte der Bergbaugeschichte.

    Synergien mit anderen Kultureinrichtungen

    Das neue Außendepot bietet zusätzlich zu den Beständen des Stadtarchivs auch kleinere Stellflächen für das Kunstmuseum sowie für Bestände der kulturhistorischen Sammlung Haus Kemnade. Diese Bündelung ermöglicht eine effizientere Nutzung der Lagerfläche.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über den neuen Mietvertrag informiert.

  • Verwaltung lehnt Antrag auf Erhalt von Schulgebäude-Trakt für Museum ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen. (CDU, AfD).

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Bildung, den Antrag dreier Vereine auf Erhaltung eines Gebäudeteils des alten Schulzentrums Nord in Gerthe abzulehnen. Ein Teilerhalt sei technisch und finanziell nicht vertretbar und gefährde die Gesamtplanung für den Schulneubau.

    Antrag für Stadtteil-Museum

    Der Bergmanns-Kameradschaftsverein Glückauf Gerthe 1891 e.V., die Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums und der Gerther Treff e.V. hatten gemeinsam einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie wollten einen Trakt des sanierten Bestandsgebäudes des Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße für ein „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ erhalten.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Technische Hindernisse überwiegen

    Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung mit zahlreichen technischen und planerischen Problemen. Ein Erhalt des Gebäudeteils würde das bereits genehmigte Brandschutzkonzept verletzen und die barrierefreie Erschließung des Neubaus gefährden. Zudem befindet sich die geplante Spiel- und Bewegungsfläche genau an der Stelle des zu erhaltenden Trakts.

    Hohe Sanierungskosten erwartet

    Für den Teilerhalt wären umfangreiche Arbeiten nötig: statische Neuberechnungen, neue Treppenverbindungen, Schadstoffsanierung der Innenräume sowie komplett neue Versorgungsleitungen für Strom, Heizung und Sanitär. Die bisherige Teilsanierung umfasste nur Fassade und Teildachflächen. Die Fernwärmekapazität im Gebäudekomplex sei bereits ausgereizt.

    Vision eines modernen Campus

    Die Verwaltung argumentiert, dass ein Teilerhalt die Vision eines modernen, zusammenhängenden Schulcampus mit Dreifachturnhalle, möglichem Schwimmbad und großzügigen Grünflächen gefährden würde. Zudem seien die Flächen für umfangreiche Ersatzpflanzungen als Kompensationsmaßnahme des Neubaus erforderlich.

    Der Ausschuss für Schule und Bildung soll am 14. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Opposition beantragt öffentliche Ausschreibung für Dezernatsposten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    CDU, UWG und FDP wollen die geplante Wiederwahl von Stadtrat Dietmar Dieckmann verhindern und fordern stattdessen eine transparente Neubesetzung des Dezernats IV für Bildung, Integration, Kultur und Sport.

    Die drei Oppositionsfraktionen CDU, UWG (Freie Bürger) und FDP haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18. Dezember eingereicht. Anstelle der vorgesehenen Wiederwahl von Stadtrat Dietmar Dieckmann soll der Oberbürgermeister eine öffentliche Ausschreibung für die Dezernentenstelle vorbereiten.

    Neuausschreibung mit externer Beratung

    Der Antrag sieht vor, dass die Ausschreibung für das Dezernat IV – Bildung, Integration, Kultur und Sport – bereits in der nächsten Ratssitzung am 5. Februar 2026 vorgelegt wird. Zusätzlich soll ein geeignetes Personalberatungsunternehmen in das Personalfindungsverfahren einbezogen werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Begründung bleibt offen

    Die drei Fraktionen haben angekündigt, ihre Begründung für den Änderungsantrag erst mündlich in der Ratssitzung zu erläutern. Unterzeichnet wurde der Antrag von Karsten Herlitz (CDU-Fraktion), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG) sowie Felix Haltt (FDP).