Schlagwort: Kultur

  • Zuschuss für Tag der offenen Tür im Alevitischen Kultur- und Cemhaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll einen Zuschuss von 1.500 Euro für den Tag der offenen Tür des Alevitischen Kultur- und Cemhauses bewilligen. Die Veranstaltung ist für den 6. Mai 2026 geplant.

    Antrag auf bezirkliche Förderung

    Das Alevitische Kultur- und Cemhaus Bochum und Umgebung gem. e.V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für seinen Tag der offenen Tür gestellt. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

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    Rechtliche Grundlage und Verfahren

    Der Zuschussantrag basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den städtischen Zuwendungsrichtlinien. Nach § 3 der bezirklichen Zuschussrichtlinie können Zuwendungen für Veranstaltungen gewährt werden.

    Die Bezirksverwaltungsstelle soll bei einer Bewilligung den Zuschuss auszahlen und nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Der Verein muss die Verwendung des Zuschusses und die tatsächlich entstandenen Kosten nach der Veranstaltung durch einen Verwendungsnachweis belegen. Dazu gehören Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen.

    Sollte der geförderte Zweck nicht verfolgt oder die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Entscheidung der Bezirksvertretung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 über den Zuschussantrag entscheiden. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gremiums.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid bewilligt nachträglich Zuwendung für kurdisches Neujahrsfest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll dem Verein Ronak e.V. nachträglich eine Zuwendung von bis zu 1.500 Euro für das am 20. März 2026 durchgeführte Newroz-Fest gewähren. Die ursprüngliche Planung war an fehlenden Genehmigungen gescheitert.

    Newroz-Fest auf ehemaligem Zechengelände

    Der Verein Ronak e.V. hatte das kurdische Neujahrsfest Newroz am 20. März 2026 auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Holland durchgeführt. Bereits am 3. Februar 2026 hatte der Verein einen Förderantrag gestellt und ursprünglich 1.928 Euro für Veranstaltungstechnik, Beschallungsanlage, Beleuchtung und Betreuungspersonal beantragt.

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    Ursprüngliche Planung scheiterte an fehlender Genehmigung

    Die erste Beschlussvorlage zu diesem Antrag wurde in der Sitzung am 3. März 2026 von der Verwaltung zurückgezogen. Der Grund: Für die ursprünglich am 22. März 2026 geplante Durchführung lag keine städtische Genehmigung vor.

    Nach Klärung der organisatorischen Rahmenbedingungen stellte der Verein einen neuen Antrag für die tatsächlich am 20. März durchgeführte Veranstaltung. Dabei legte er eine Kostenkalkulation für die benötigten technischen und organisatorischen Leistungen vor.

    Keine Einnahmen bei der Veranstaltung

    Auf Nachfrage der Verwaltung bestätigte der Verein schriftlich, dass bei der Veranstaltung keine Einnahmen erzielt wurden. Der Verein führte aus, dass keine Spenden eingegangen seien und bewusst darauf verzichtet wurde, die Teilnehmenden um Spenden zu bitten. Dies begründete der Verein mit seiner Gemeinnützigkeit und dem Wunsch, jede Erwartung einer materiellen Gegenleistung zu vermeiden.

    Auszahlung nur nach Verwendungsnachweis

    Die Mittel in Höhe von bis zu 1.500 Euro stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage entsprechender Verwendungsnachweise. Die Verwaltung fordert Rechnungs- und Quittungskopien über die tatsächlich angefallenen Ausgaben.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird am 21. April 2026 über den Antrag entscheiden.

  • Dauerhaftes Parklet für Schmechtingstraße geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Drei Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte beantragen die Aufstellung eines permanenten Parklets vor dem Theater der Gezeiten. Der Bezirk soll bis zu 20.000 Euro für die Anschaffung bereitstellen.

    Interfraktioneller Antrag für Nachbarschaftstreff

    SPD, Grüne und Die Linke haben gemeinsam einen Antrag für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 eingereicht. Die Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Paul (Die Linke) fordern die Verwaltung auf, an der Schmechtingstraße vor dem Theater der Gezeiten ein dauerhaftes Parklet aufzustellen.

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    Bewährtes Konzept soll verstetigt werden

    Derzeit befindet sich bereits ein Parklet an diesem Standort, das jedoch nur temporär aufgestellt ist und bald den Standort wechseln soll. Die Nachbarschaftsinitiative Hamme und das Theater der Gezeiten nutzen und pflegen die Einrichtung ehrenamtlich. Das Parklet dient als Treffpunkt für den Austausch zwischen den Anwohnerinnen und Anwohnern.

    Finanzierung aus Bezirksmitteln

    Für die Anschaffung des permanenten Parklets stellt die Bezirksvertretung eigene Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. Der Antrag wird am 23. April 2026 in der Bezirksvertretung beraten.

  • Zuwendung für interkulturelles Stadtteilfest in Wattenscheid-Leithe beantragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Initiative Leithe Kunterbunt hat eine Förderung von 1.500 Euro für ihr geplantes Nachbarschaftsfest am 27. Juni 2026 beantragt. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll am 21. April über die Zuwendung entscheiden.

    Fest soll Stadtteil zusammenbringen

    Die Nachbarschaftsgemeinschaft „Initiative Leithe Kunterbunt“ möchte am 27. Juni 2026 ein interkulturelles Stadtteilfest in Bochum-Wattenscheid-Leithe veranstalten. Ziel der Veranstaltung ist es, alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils unabhängig von Alter, Sozialstatus und kultureller Herkunft zusammenzubringen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu stärken.

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    Finanzierung nicht gesichert

    Nach Angaben der Verwaltung verfügt die Initiative nicht über ausreichende eigene Mittel zur Durchführung der Veranstaltung. Eine entsprechende Kostenkalkulation liegt der Beschlussvorlage bei. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Nachbarschaftsgemeinschaft eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

    Mittel aus Bezirksetat verfügbar

    Die benötigten Mittel stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Die Initiative müsste einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungen oder Quittungskopien vorlegen. Jährliche Folgekosten entstehen nicht, ebenso sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten.

    Die Entscheidung über den Antrag liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, die am 21. April 2026 über die Zuwendung beraten wird.

  • Shanty-Chor Wattenscheid erhält 1.500 Euro Zuschuss für Freiluft-Festival

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll dem Shanty-Chor Wattenscheid e.V. eine Zuwendung von 1.500 Euro für ein Festival mit vier Shanty-Chören am 2. August 2026 in der Freilichtbühne Wattenscheid bewilligen.

    Fünftes Festival in der Veranstaltungsreihe „Freilichtsession“

    Der Shanty-Chor Wattenscheid e.V. plant zum fünften Mal ein Festival im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Freilichtsession“. An der Veranstaltung am 2. August 2026 sollen insgesamt vier Shanty-Chöre teilnehmen. Bei der letzten Veranstaltung kamen etwa 1.200 Besucher, der Eintritt bleibt auch diesmal kostenlos.

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    Verwaltung empfiehlt Förderung

    Die Gesamtkosten der Veranstaltung belaufen sich laut Kostenkalkulation auf 2.450 Euro. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat das Festival in den vergangenen Jahren regelmäßig unterstützt. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die beantragte Zuwendung von 1.500 Euro zu gewähren.

    Mittel aus Bezirksetat verfügbar

    Die erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Der Verein muss einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien vorlegen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid entscheidet am 21. April 2026 über den Antrag.

  • Bezirksvertretung Ost unterstützt Weiberfastnachtssitzung mit 1.000 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost will die traditionsreiche Weiberfastnachtssitzung des Karnevals- und Musikverein Bochum Werne Heilige Halunken finanziell fördern. Für die Veranstaltung am 12. Februar 2026 sollen 1.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

    Entscheidung im Dezember geplant

    Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird am 3. Dezember 2025 der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Entscheidung vorgelegt. Der Verfasser Björn Sperber von der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Ost IV begründet den Vorschlag damit, dass sich neben der Bürgerwoche viele Bürgerinnen und Bürger an den traditionsreichen Weiberfastnachtsfeiern im Bochum Osten erfreuen.

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    Veranstaltung im Gemeindezentrum Herz Jesu

    Die Weiberfastnachtssitzung soll am Donnerstag, den 12. Februar 2026, im Gemeindezentrum Herz Jesu am Hölterweg 4 in Bochum-Werne stattfinden. Der Karnevals- und Musikverein Bochum Werne Heilige Halunken plant für die Karnevals-Session 2026 verschiedene Veranstaltungen, wobei die Bezirksvertretung speziell die Weiberfastnachtssitzung fördern möchte.

    Keine Folgekosten für die Stadt

    Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro würde einmalig aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt. Laut Vorlage entstehen keine jährlichen Folgelasten. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Ost sollen bei einer positiven Entscheidung die finanzielle Unterstützung an den Verein auszahlen.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid stockt Zuschuss für Adventsmarkt um 500 Euro auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid bewilligt einen zusätzlichen Zuschuss von 500 Euro für den „Adventsmarkt der Möglichkeiten“. Das Geld soll gestiegene Kosten und neue Nachhaltigkeitsmaßnahmen kompensieren.

    Umstellung auf umweltfreundliche Verpackungen

    Der Wattenscheider „Adventsmarkt der Möglichkeiten“ auf der Kirchenburg rund um die Propsteikirche St. Gertrud führt in diesem Jahr neue Umweltstandards ein. Gemeinsam mit den Ausstellern sollen ausschließlich ökologisch abbaubare Verpackungen für Speisen und Getränke verwendet werden. Diese umweltfreundlichen Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten.

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    Bewährte Veranstaltung mit hoher Attraktivität

    Der Antrag würdigt den Adventsmarkt als „atmosphärisch einen der schönsten Weihnachtsmärkte im Ruhrgebiet“. Die Veranstaltungen der vergangenen Jahre waren stets sehr gut besucht. Zahlreiche engagierte Einrichtungen, Verbände und Vereine aus Wattenscheid und Umgebung zeigen jedes Jahr großes Interesse an einer Teilnahme.

    Fraktionsübergreifende Unterstützung

    Den Antrag stellten gemeinsam Vertreter von fünf verschiedenen Fraktionen: Josef Winkler (UWG-Fraktion), Wolfgang Rohmann (Wattenscheider Chance), Gerd Kipp (CDU-Fraktion), Oliver Buschmann (Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion) und Kai Menningmann (Die Linke). Der einmalige Zuschuss wird gegen Vorlage von Rechnungen und Kostennachweisen ausgezahlt.

  • Alle Fraktionen einigen sich auf neue Ausschussstruktur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag legt die Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse fest. Die meisten Gremien sollen 15 Mitglieder haben und können sachkundige Bürger hinzuziehen.

    Breiter Konsens für Ausschussreform

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen – von SPD über CDU und Grüne bis hin zu BSW – haben gemeinsam einen Änderungsantrag zur Bildung und Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse vorgelegt. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 20. November 2025 beschlossen werden.

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    Standardgröße von 15 Mitgliedern

    Die neue Struktur sieht für die meisten Ausschüsse eine einheitliche Größe von 15 Mitgliedern vor. Dies betrifft den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ebenso wie die Fachausschüsse für Kultur und Tourismus, Sport, Schule und Bildung sowie Planung und Grundstücke. Auch die neu benannten Ausschüsse für „Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur“ und „Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit“ erhalten diese Größe.

    Sonderregelungen für spezielle Gremien

    Nur der Umlegungsausschuss bildet mit fünf Mitgliedern eine Ausnahme – davon zwei Ratsmitglieder und drei Sachverständige. Der Kinder-, Jugend- und Familienausschuss erhält aufgrund rechtlicher Vorgaben eine besondere Zusammensetzung mit neun Ratsmitgliedern und sechs Vertretern der freien Jugendhilfe.

    Sachkundige Bürger stärken Fachkompetenz

    Fast alle Ausschüsse können sachkundige Bürgerinnen und Bürger hinzuziehen – von bis zu drei beim Ausschuss für Beteiligungen bis zu neun beim Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ausgenommen sind nur der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss.

    Die Entscheidungsbefugnisse der Gremien werden in einem separaten Zuständigkeitskatalog geregelt.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid ernennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid(kein Text vorhanden)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid muss aufgrund der veränderten Gremienzusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds benennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Neubesetzung nach Kommunalwahl erforderlich

    Der Rat der Stadt hatte im Juni 2020 die Einrichtung des Bochum-Fonds beschlossen. Für die Beurteilung eingereichterer Großprojekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, in dem jede Bezirksvertretung zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter entsendet.

    Nach der zurückliegenden Kommunalwahl hat sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid verändert, weshalb neue Mitglieder für das Entscheidungsgremium benannt werden müssen.

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    Entscheidungsbefugnis ab 7.501 Euro

    Das Entscheidungsgremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in nicht-öffentlichen Sitzungen. Es entscheidet bei Projekten ab einer Fördersumme von 7.501 Euro über die Vergabe der Mittel aus dem Bochum-Fonds.

    Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds und auf Grundlage der Geschäftsordnung. Die organisatorischen Aufgaben für das Gremium übernimmt die Bochum Marketing GmbH.

    Abstimmung am 9. Dezember

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 über die Ernennung der neuen Mitglieder und deren Stellvertreter entscheiden. Die Maßnahme hat weder finanzielle noch klimarelevante Auswirkungen.

  • Stadt betraut Bochumer Veranstaltungs GmbH erneut mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll die Fortführung der Betrauung der Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beschließen. Dies ist nötig, damit die Stadt weiterhin EU-beihilfenrechtskonform Kapitaleinzahlungen und Verlustausgleiche an das Unternehmen leisten kann.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der die ursprünglich 2015 beschlossene Betrauung der BoVG erneuert werden soll. Der Betrauungsakt läuft nach zehn Jahren aus und muss daher 2025 verlängert werden.

    EU-Beihilfenrecht macht Betrauung erforderlich

    Die Finanzierung der BoVG durch die Stadt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand einer staatlichen Beihilfe nach EU-Recht. Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen begünstigen das Unternehmen gegenüber privaten Konkurrenten und können den Wettbewerb verzerren. Um diese Finanzierung dennoch rechtskonform zu gestalten, nutzt die Stadt den EU-Freistellungsbeschluss für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgleichszahlungen 15 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen, es sich um DAWI-Leistungen handelt und die BoVG durch einen förmlichen Betrauungsakt mit diesen Aufgaben betraut wird.

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    Neue EU-Regelungen in Vorbereitung

    Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der DAWI-Vorschriften. Der neue Beschluss soll noch Ende 2025 verabschiedet werden und unter anderem die Höchstgrenze von 15 auf 20 Millionen Euro anheben. Da der finale Wortlaut noch nicht bekannt ist, erfolgt die jetzige Betrauung noch nach den bisherigen Regelungen.

    Für bereits bestehende Betrauungen gilt eine zweijährige Übergangsregelung ab Inkrafttreten des neuen Beschlusses. In diesem Zeitraum will die Verwaltung alle städtischen Betrauungsakte überprüfen und anpassen.

    Gremienbefassung im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember in einer Vorberatung. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

    Der Betrauungsakt selbst begründet keinen Rechtsanspruch der BoVG auf Ausgleichszahlungen. Über konkrete Zuwendungen entscheidet der Rat separat bei den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen.