Schlagwort: Mobilität

  • Verkehrsoptimierung in Hiltrop: Einbahnstraße kommt im Frühjahr 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum informiert über den aktuellen Stand der verkehrlichen Optimierungsmaßnahmen im Dorf Hiltrop. Die kurzfristig geplante Einbahnstraßenregelung Im Hagenacker verzögert sich aufgrund komplexer Planungsanforderungen bis ins Frühjahr 2026.

    Verzögerungen bei kurzfristigen Maßnahmen

    Zehn Monate nach dem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Dezember 2024 sind die versprochenen kurzfristigen Verkehrsverbesserungen noch nicht umgesetzt. Die SPD-Bezirksfraktion hatte in ihrer Anfrage einen Sachstandsbericht gefordert, da weder Details mitgeteilt noch Arbeiten erkennbar seien.

    Die Verwaltung erklärt die Verzögerung mit komplexen Planungsanforderungen: „Leider kann die Einrichtung einer Einbahnstraße nicht einfach durch die Installation eines entsprechenden Verkehrszeichens erfolgen.“ Besonders die Ein- und Ausfahrten, der Busverkehr sowie Auflagen der Straßenverkehrsbehörde und Polizei erfordern zusätzlichen Planungsaufwand.

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    Bürgervorschlag geprüft – teilweise berücksichtigt

    Im Dezember 2025 prüfte die Verwaltung einen Bürgervorschlag zur Verkehrsführung auf der Dietrich-Benking-Straße. Obwohl der Vorschlag aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vollständig übernommen werden kann, wird die Fahrbahnmarkierung für Linksabbieger optimiert, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

    Kreisverkehr in Planung aufgenommen

    Der von der Bezirksvertretung Bochum-Nord seit Jahren geforderte Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Wiescherstraße – Dietrich-Benking-Straße – Frauenlobstraße – Im Hagenacker wurde ins Planungsprogramm aufgenommen. Die Planung gestaltet sich jedoch aufgrund verschiedener Randbedingungen als schwierig: Grundstücksverhältnisse, Geometrie, Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit und Belange Dritter müssen berücksichtigt werden.

    Zeitplan für die Umsetzung

    Die neue Verkehrsführung Im Hagenacker soll witterungsabhängig im Frühjahr 2026 eingerichtet werden. Sie erfordert Tiefbau-, Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Für den Kreisverkehrsplatz gibt die Verwaltung noch keinen konkreten Zeitplan bekannt, betont aber, die Planung „so schnell wie möglich“ unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten vorantreiben zu wollen.

    Der ursprünglich einstimmig gefasste Beschluss sah auch eine Prüfung möglicher Ampelinstallationen an den Einmündungen Bergener Straße/Hiltroper Straße und Eifelstraße/Hiltroper Straße vor, um Auswirkungen auf benachbarte Straßen zu minimieren.

  • UWG fragt nach Gehweg-Sanierung an der Weststraße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die UWG-Fraktion wendet sich mit drei Fragen zur Sanierung des Gehwegs an der Weststraße in Wattenscheid an Bezirksbürgermeister Dünnebacke. Der südliche Abschnitt zwischen den Hausnummern 67 und 101 ist in einem erheblich schlechten Zustand und für mobilitätseingeschränkte Personen nur eingeschränkt nutzbar.

    Gehweg stellt Gefährdung dar

    Der Gehweg an der Weststraße befindet sich laut der Anfrage der UWG-Fraktion insbesondere im südlichen Abschnitt zwischen den Hausnummern 67 und 101 in einem erheblich schlechten Zustand. Die Nutzung sei für mobilitätseingeschränkte Personen teilweise nur eingeschränkt möglich und stelle stellenweise eine Gefährdung dar. Auch für Personen mit Kinderwagen sei der Gehweg nur eingeschränkt nutzbar.

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    Eigentumsverhältnisse als Hindernis

    Anwohner haben sich bereits an die Verwaltung gewandt. Nach deren Auskunft befinde sich ein Großteil der betroffenen Flächen nicht im städtischen Eigentum. Die Eigentümer seien nicht verkaufsbereit, weshalb eine Sanierung nicht möglich sei. Der ursprünglich geplante Sanierungsabschnitt wurde verlegt. Stattdessen soll der nördliche Bereich der Weststraße zwischen den Hausnummern 44 und 55 erneuert werden.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion UWG – Freie Bürger stellt drei konkrete Fragen: Erstens, wer für Personen- und Sachschäden haftet, die aufgrund des schlechten Zustands entstehen, sofern der Gehweg nicht als Privatfläche gekennzeichnet ist. Zweitens möchte sie wissen, ob die Eigentümer eine Sanierung grundsätzlich abgelehnt oder lediglich eine finanzielle Beteiligung verweigert haben. Drittens fragt sie nach den rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltung, eine Sanierung im öffentlichen Interesse durchzusetzen.

    Die Anfrage soll in der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 20. Januar 2026 beantwortet werden.

  • Stadtgestalter/Volt fragt nach Stand der Haltestellen-Begrünung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt will wissen, wie es um die Begrünung von Bushaltestellen steht. In einer Anfrage für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erkundigen sich die Ratsmitglieder nach Erfahrungen, aktuellen Zahlen und Plänen für 2026 und 2027.

    Seit 2022 tauscht die BOGESTRA sukzessive Fahrgastunterstände gegen begrünte Modelle aus. Die bereits vorhandenen Unterstände lassen sich nicht nachträglich begrünen, weshalb sie durch neue Modelle ersetzt werden müssen. Pro Haltestelle entstehen dabei rund sieben Quadratmeter Begrünung, die 140 Liter Regenwasser aufnehmen können.

    Aktueller Stand und Planungen

    Im Mai 2024 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sieben Bushaltestellen bereits begrünt wurden. Der Plan sieht vor, jährlich drei Fahrgastunterstände neu zu begrünen. Bis 2029 sollen im gesamten BOGESTRA-Gebiet in Bochum, Gelsenkirchen und Witten 40 Haltestellen begrünt werden.

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    Vier konkrete Fragen

    Die Stadtgestalter/Volt wollen nun von der Verwaltung wissen, welche Erfahrungen bislang mit den begrünten Fahrgastunterständen gemacht wurden und ob Fördergelder oder Kooperationen gewonnen werden konnten. Außerdem fragen sie nach der aktuellen Anzahl begrünter Haltestellen in Bochum.

    Planungen für 2026 und 2027

    Besonders interessiert die Ratsgruppe, welche konkreten Haltestellen die BOGESTRA in den Jahren 2026 und 2027 mit begrünten Fahrgastunterständen ausstatten will. Sie fragen auch, was nötig wäre, um die Anzahl pro Jahr zu erhöhen.

    Alternative Bepflanzung gefordert

    Eine vierte Frage richtet sich auf die Art der Bepflanzung: Die Stadtgestalter/Volt erkundigen sich, ob andere, besonders insektenfreundliche extensive Bepflanzungen statt der regelmäßig genutzten Mauerpfeffer-Pflanzen möglich wären.

    Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt.

  • CDU fragt nach Tempo 30 in Cruismannstraße und Zillertalstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion will wissen, wie es um die geplante Tempo-30-Regelung in der Cruismannstraße und Zillertalstraße steht. Seit dem Ratsbeschluss vom Mai 2024 liegt der Vorgang zur Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg – ohne erkennbaren Fortschritt.

    Straßen bereits aus Vorbehaltsnetz herausgenommen

    Mit dem Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurden die Cruismannstraße und die Zillertalstraße bereits aus dem sogenannten Vorbehaltsnetz herausgenommen. Dies war ein wichtiger Schritt für die angestrebte Verkehrsberuhigung in beiden Straßen.

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    Prüfung bei Bezirksregierung verzögert sich

    Bereits im September und Oktober 2025 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Vorgang zur weiteren Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt. Grund dafür ist die Nähe zur Stadt Herne, die eine übergreifende Abstimmung erforderlich macht.

    Anwohner zeigen Unverständnis

    Seitdem ist nach Angaben der CDU-Fraktion jedoch kein Fortschritt erkennbar. Dies stoße bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend auf Unverständnis, so die Christdemokraten in ihrer Anfrage.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die CDU-Fraktion möchte von der Verwaltung wissen:

    • Wie der aktuelle Sachstand zur Einführung der Tempo-30-Regelung ist
    • Welche konkreten Prüf- oder Abstimmungsschritte derzeit bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen
    • Inwiefern die Stadt Herne in das Verfahren eingebunden ist und welche Auswirkungen dies auf den zeitlichen Ablauf hat
    • Wann mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen ist
    Die Anfrage von Ratsmitglied Dr. Benedikt Gräfingholt soll in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt werden.
  • SPD fragt nach Lösungen für Parkprobleme am Postkutschenweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Ratsfraktion fordert Maßnahmen gegen das wilde Parken in der Anwohnerstraße Postkutschenweg in Altenbochum. Externe Parker, oft Kunden des nahegelegenen Einzelhandels, blockieren regelmäßig Hauszugänge und Garageneinfahrten.

    Probleme durch wildes Parken

    Der Postkutschenweg in Altenbochum ist eine schmale Anwohnerstraße, die als Seitenstraße der Wittener Straße in direkter Nachbarschaft zu einem größeren Lebensmitteleinzelhandel liegt. Anwohner berichten wiederholt von erheblichen Parkproblemen durch wildes Parken von meist externen Fahrzeugen, häufig von Besuchern des nahegelegenen Einzelhandels.

    Konkret werden Hauszugänge, Fußwegeverbindungen, Zufahrten zu privaten Garagen und Stellplätzen sowie das anliegende Trafohaus zugeparkt. Besonders problematisch ist das Zuparken des Trafohauses, wodurch Lieferfahrzeuge bei Warenanlieferungen über die vielbefahrene Wittener Straße rückwärtsfahren müssen, um die Warenannahme zu erreichen.

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    Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

    Nach Angaben der SPD-Fraktion erklärte die Verwaltung auf eine erste Rückfrage, ein Mitarbeiter habe sich die Situation bereits angesehen und es gäbe keinen Handlungsbedarf. Die Parkprobleme für die Anwohner bestehen jedoch nach wie vor. Einige Anwohner haben bereits eigenständig Poller auf ihren privaten Grundstücken angebracht.

    SPD fordert konkrete Lösungen

    In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 stellt die SPD-Ratsfraktion zwei konkrete Fragen:

    1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die de facto bestehenden Parkprobleme zu entschärfen?

    2. Können kleinere Maßnahmen dazu beitragen, das unerwünschte Parken auf bestimmten Flächen einzudämmen, wie beispielsweise Markierungen, Schraffierungen, Abpollerungen oder Anpflanzungen?

    Die Anfrage ist von Simone Gottschlich gestellt und wird mit Fotos vom Oktober 2025 dokumentiert, die das Ausmaß der Parkprobleme verdeutlichen.

  • CDU fragt nach Tempo-30-Zone für Friederikastraße und Romanusplatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion will wissen, ob die Verwaltung plant, die bestehenden Tempo-30-Zonen auf die Friederikastraße und den Romanusplatz auszuweiten. In einer Anfrage für die kommende Ausschusssitzung begründet sie dies mit dem Wohnstraßencharakter und hohem Parkdruck.

    Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz als Ausgangspunkt

    Mit dem Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurden der Romanusplatz und die Friederikastraße zwischen Hattinger Straße und Königsallee aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen. Die CDU-Fraktion sieht nun Handlungsbedarf für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen.

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    Wohnstraßencharakter führt zu Verkehrsproblemen

    Nach Einschätzung der Christdemokraten hat der Straßenzug den Charakter einer Wohnstraße mit dichter Bebauung. Der damit verbundene hohe Parkdruck führe bereits in weiten Teilen zu einer Einengung der Straße, was den Begegnungsverkehr erschwere.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage für die Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 stellt die CDU-Fraktion drei konkrete Fragen:

    1. Ob die Verwaltung eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zonen auf die Friederikastraße und den Romanusplatz zur weiteren Verkehrsberuhigung beabsichtigt
    2. Welche planerischen Schritte sowie Änderungen von Vorfahrtsregelungen und baulichen Maßnahmen dafür erforderlich wären
    3. Wann mit einer entsprechenden Beschlussvorlage in den politischen Gremien zu rechnen ist

    Die Anfrage stammt vom verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Stefan Jox.

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Tempolimit auf der Bruchstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hält das bestehende Tempolimit von 50 km/h auf der Bruchstraße trotz schlechten Fahrbahnzustands in Teilbereichen für vertretbar. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei aufgrund der Funktion als Hauptverkehrsstraße rechtlich nicht möglich.

    Die Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrssituation auf der Bruchstraße hat das Tiefbauamt nun beantwortet. Die Verwaltung sieht derzeit keinen Anlass für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

    Straße gehört zum Hauptverkehrsnetz

    Laut Verwaltung ist die Bruchstraße grundsätzlich mit 50 km/h befahrbar, da sie zum gesamtstädtischen Hauptverkehrsstraßennetz gehört. Die Straße werde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig kontrolliert, Schäden oder Unfallgefahrenstellen würden kurzfristig im Zuge der Straßenunterhaltung behoben.

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    Verkehrsbelastung gestiegen

    Auf die Frage nach der ursprünglich vorgesehenen Auslastung räumt die Verwaltung ein, dass sich die Verkehrsbelastung der Bruchstraße in den letzten Jahren erhöht habe – „wie in allen Bereichen“. Dennoch entspreche der Aufbau der Straße den Anforderungen für die aktuelle Belastung, einschließlich der Nutzung durch Linienbusse.

    Sanierung frühestens ab 2029

    Eine umfassende Sanierung der Bruchstraße ist nicht in Sicht. Die Verwaltung bestätigt zwar, dass der Abschnitt zwischen der Wiemelhauser Straße und Hausnummer 23 einen schlechten Fahrbahnzustand aufweise – dies betreffe maximal ein Drittel der Gesamtlänge. Allerdings liege hier kein Unterhaltungsschwerpunkt vor. Eine Maßnahme sei kurz bis mittelfristig nicht vorgesehen, werde aber in die Liste möglicher Maßnahmen ab 2029 aufgenommen.

    Rechtliche Hürden für Tempolimit

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h sei rechtlich nicht möglich, da die Bruchstraße zum Vorbehaltsnetz der Stadt gehöre. Über diese Straße werde der Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr sowie der öffentliche Nahverkehr abgewickelt. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung könne daher keine entsprechende Anordnung getroffen werden.

    Die Verwaltung versichert jedoch, verkehrsgefährdende Schäden weiterhin umgehend im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung auszubessern, um die Straße in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

  • CDU fordert Evaluation des Verkehrskonzepts Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion im Bochumer Stadtrat verlangt eine umfassende Bewertung des Verkehrskonzepts für den Stadtnorden. In einer Anfrage kritisiert sie, dass bislang keine konsolidierte Übersicht über Fortschritte und Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen veröffentlicht wurde.

    Transparenz bei millionenschweren Projekten gefordert

    Das Verkehrskonzept Bochum-Nord wurde laut CDU-Fraktion „unter erheblichem planerischen und finanziellen Aufwand“ von der Planersocietät erstellt. Ziel war es, Verkehrsströme im nördlichen Stadtgebiet zu ordnen, sichere Querungen zu schaffen und das Radverkehrsnetz sinnvoll mit den Stadtteilen zu verknüpfen.

    Ratsmitglied Dr. Benedikt Gräfingholt bemängelt in der Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur das Fehlen einer transparenten Evaluation. Diese sei notwendig, um Prioritäten für kommende Haushaltsjahre zu setzen, den Bürgerdialog zu stärken und die Wirksamkeit der Konzepte nachzuhalten.

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    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die CDU-Fraktion fordert von der Stadtverwaltung eine detaillierte Aufstellung aller im Konzept enthaltenen Maßnahmen mit dem jeweiligen Status „umgesetzt / in Umsetzung / nicht begonnen“. Zudem soll bewertet werden, inwieweit bereits umgesetzte Maßnahmen ihre verkehrlichen Ziele erreicht haben – etwa bei der Verbesserung der Schulwegsicherheit, dem Verkehrsfluss oder dem Unfallgeschehen.

    Kreisverkehr „Hiltroper Loch“ im Fokus

    Besondere Aufmerksamkeit widmet die Anfrage dem geplanten Kreisverkehr am „Hiltroper Loch“ an der Kreuzung Dietrich-Benking-Straße / Im Hagenacker / Frauenlobstraße / Wiescherstraße. Die CDU will wissen, wie der aktuelle Sachstand der Umsetzung dieser Verkehrsanlage ist.

    Die Anfrage soll in der Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 behandelt werden.

  • Die Linke fordert systematische Prüfung für flächendeckendes Tempo 30

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat will die neuen rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für eine umfassende Einführung von Tempo 30 nutzen. In einer Anfrage an den Mobilitätsausschuss kritisiert sie die bisherige „stückwerkhafte“ Praxis und fordert eine systematische Potentialanalyse für das gesamte Stadtgebiet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine umfangreiche Anfrage zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eingereicht. Darin fordert sie eine Potentialanalyse für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 unter Nutzung der erweiterten Handlungsspielräume der novellierten Straßenverkehrsordnung.

    Neue rechtliche Möglichkeiten nutzen

    Nach Ansicht der Linksfraktion haben die jüngsten Änderungen der StVO und des Straßenverkehrsgesetzes den Kommunen mehr Spielraum verschafft. Neben der Verkehrssicherheit seien nun auch Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung explizit als Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen anerkannt. Besonders die Erleichterungen für Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen und der erweiterte Schutz vor sensiblen Einrichtungen böten neue Möglichkeiten.

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    Kritik an bisheriger Praxis

    Die aktuelle Praxis, Tempo 30 nur auf Einzelantrag und nach langwierigen Prüfungsverfahren einzuführen, bezeichnet die Fraktion als ineffizient. Ein systematisches Vorgehen, gestützt auf Daten des Amtes für Geoinformation und die neuen rechtlichen Möglichkeiten, würde die Verwaltung entlasten und Vision Zero sowie Lärmschutz voranbringen.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Linksfraktion stellt vier spezifische Fragen: Zunächst möchte sie wissen, an welchen Abschnitten des Haupt- und Nebenstraßennetzes bereits die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 vorliegen, ohne dass die Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt wurde.

    Des Weiteren fragt sie nach den Plänen der Verwaltung, die neuen Spielräume für Lückenschlüsse von bis zu 500 Metern zwischen Tempo-30-Abschnitten systematisch zu nutzen.

    Geoportal als transparentes Instrument

    Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Erstellung einer fachübergreifenden Analysekarte im städtischen Geoportal. Diese soll Lärmkartierungen, Standorte sensibler Einrichtungen, aktuelle Unfalldaten und bestehende Geschwindigkeitsvorgaben übereinanderlegen, um transparent darzustellen, wo Tempo 30 rechtlich bereits heute möglich wäre.

    Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den personellen und finanziellen Ressourcen für eine flächendeckende Prüfung des Stadtgebietes anhand der neuen Rechtslage, statt nur auf punktuelle Anträge der Bezirksvertretungen zu reagieren.

    Die Anfrage wurde von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe eingereicht und ist für die Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 vorgesehen.

  • BOGESTRA plant für 2026 mit Verlust von 94,8 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 16 (AfD,FDP)
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 67 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,BSW,Backs,OB)

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) rechnet für das Jahr 2026 mit einem Verlust von 94,831 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Investitionen von knapp 30 Millionen Euro geplant. Der Stadtrat soll dem Wirtschaftsplan Ende Januar zustimmen.

    Deutschlandticket belastet weiterhin die Finanzen

    Die Unternehmensplanung der BOGESTRA ist stark von den Auswirkungen des vergünstigten Deutschlandtickets geprägt. Zwar steigt der Preis zum 1. Januar 2026 von 58 auf 63 Euro, dennoch entstehen weiterhin erhebliche Einnahmeausfälle. Bund und Länder haben insgesamt drei Milliarden Euro zum Ausgleich der Verluste bei Verkehrsunternehmen zugesagt. Davon entfallen auf die BOGESTRA rund 27,8 Millionen Euro an finanziellen Hilfsmitteln.

    Trotz dieser Unterstützung warnt das Unternehmen vor einer Finanzierungslücke. Nach Prognosen des Branchenverbandes VDV werden die drei Milliarden Euro nicht ausreichen, um alle Ausgleichsansprüche vollständig zu bedienen. Zusätzlich wird ein Risiko von drei Millionen Euro identifiziert, das nicht im geplanten Ergebnis enthalten ist.

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    Personalkosten und Energiepreise steigen weiter

    Für den Personalaufwand sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen – etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Berücksichtigt sind eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent sowie eine Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtumlage um zehn Prozent ab Mai 2025.

    Bei den Energiekosten zeigt sich eine stabile Entwicklung, wobei Einspareffekte durch die Schließung des Busstandorts Witten wirken. Der Dieselpreis wurde gegenüber der Vorjahresplanung um sechs Cent auf 1,20 Euro reduziert. Beim Strom deckt die BOGESTRA ihren Bedarf über Spot-Markt-Verträge zu tagesaktuellen Preisen.

    Investitionen konzentrieren sich auf Infrastruktur

    Das geplante Investitionsvolumen beträgt 57,3 Millionen Euro, wovon 27,4 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Auf eine Beschaffung neuer Busse wird 2026 verzichtet. Die Investitionen konzentrieren sich stattdessen auf die Infrastruktur: Gleisanlagen, Fahrtreppen, barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

    Personalabbau um 100 Stellen geplant

    Der Personalplan sieht eine Reduzierung um 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt 2.289 Beschäftigte vor. Dies ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Stärker“, das die eingeleiteten Sparmaßnahmen des Vorgängerprogramms „Move“ fortsetzt.

    Beratungen in den Gremien

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Januar) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (28. Januar), bevor der Rat am 5. Februar die finale Entscheidung trifft. Aufgrund der Kommunalwahlen finden die konstituierenden Aufsichtsratssitzungen der BOGESTRA erst im März statt.