Schlagwort: Mobilität

  • Ausbau der Bergener Straße verzögert sich auf 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die geplante Sanierung der Bergener Straße mit Kanalbau wird später als ursprünglich angekündigt beginnen. Das Tiefbauamt korrigiert den Zeitplan und verschiebt den Baubeginn vom Jahr 2026 auf 2027.

    Zeitplan wird nach hinten verschoben

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord klargestellt, dass sich der ursprünglich für 2026 geplante Baubeginn der Maßnahme an der Bergener Straße verschieben wird. Unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung wird der Baubeginn voraussichtlich in das Jahr 2027 fallen.

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    Umfangreiche Kanal- und Straßensanierung geplant

    Das Projekt umfasst die Erneuerung des Kanals zwischen Sauerlandstraße und Schultenhof. Dabei soll der bestehende Mischwasserkanal durch ein modernes Trennsystem ersetzt werden, das aus separaten Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen besteht. Die privaten Sammelleitungen in den Gehwegen werden aufgegeben und die Hausanschlüsse direkt an das neue Kanalsystem angebunden.

    Parallel zur Kanalsanierung ist auch eine Straßenerneuerung vorgesehen: Zwischen Sauerlandstraße und der Einfahrt zum Wertstoffhof ist ein Teilausbau geplant, während von der Wertstoffhof-Einfahrt bis zum Kreisverkehr ein Vollausbau der Verkehrsfläche erfolgen soll.

    Bezirksvertretung wird Mitte 2026 informiert

    Die konkreten Ausbaupläne werden der Bezirksvertretung Bochum-Nord voraussichtlich Mitte 2026 im Rahmen einer Beschlussvorlage vorgelegt, sobald die Entwurfsplanung abgeschlossen ist.

    Anschluss über Sauerlandstraße wird geprüft

    Bezüglich der Häuser, die derzeit über einen rückseitigen Kanal über die Sauerlandstraße entwässert werden, prüft die Verwaltung im laufenden Planungsprozess einen möglichen Anschluss an den neuen Kanal der Bergener Straße. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.

    Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage betont, dass die Anwohner durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen sollten.

  • Tempo 30 wird auf Alte Bahnhofstraße bis zum Fußgängerüberweg Waterfuhrweg ausgeweitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung will die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alte Bahnhofstraße verlängern, um den Fußgängerüberweg am Waterfuhrweg mit einzubeziehen. Eine Ausdehnung wegen des Jugendheims Inpoint ist rechtlich nicht möglich.

    Sicherheit für Schulkinder im Fokus

    Die SPD-Fraktion und Fraktion Die Grünen hatten in der Bezirksvertretung Bochum-Ost nachgefragt, ob die Tempo 30-Zone zwischen Hohe Eiche und Waterfuhrweg ausgeweitet werden kann. Hintergrund ist die Sicherheit der Schulkinder der Schule am Volkspark, die den Fußgängerüberweg am Waterfuhrweg nutzen, der in einer Kurve liegt und bisher nicht von der Geschwindigkeitsbegrenzung erfasst wird.

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    StVO-Novelle ermöglicht Erweiterung

    Die Verwaltung bewertet die Anfrage positiv. Aufgrund der im Oktober 2024 in Kraft getretenen StVO-Novelle können streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen angeordnet werden.

    Die Alte Bahnhofstraße gehört zwar zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsnetz, auf dem grundsätzlich 50 km/h gelten sollen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dennoch beidseitig auf 30 km/h ohne zeitliche Einschränkung bis über den Fußgängerüberweg hinaus verlängert.

    Keine Ausweitung wegen Jugendheim

    Eine Ausdehnung der zeitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund des Jugend- und Freizeitheims Inpoint lehnt die Verwaltung ab. Das JFH Inpoint befindet sich auf der Straße Hohe Eiche, die bereits Teil einer Tempo-30-Zone ist und verfügt über keinen direkten Zugang zur Alte Bahnhofstraße. Eine rechtliche Grundlage für eine entsprechende Ausweitung bestehe daher nicht.

    Die zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung bezieht sich weiterhin nur auf die Öffnungszeiten der direkt an der Alte Bahnhofstraße grenzenden Schule am Volkspark.

  • Neue Bushaltestelle am Gesundheitscampus soll eingerichtet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle an der Straße Gesundheitscampus. Nach jahrelangen Prüfungen wurde nun eine barrierefreie Lösung im Bereich der Universitätsstraße gefunden.

    Anregung nach Gemeindeordnung

    Eine Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW fordert die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle am Gesundheitscampus. Die vorgeschlagene Haltestelle soll zwischen dem Kreisverkehr an der Max-Imdahl-Straße und der Kreuzung mit der Straße „Gesundheitscampus-Süd“ am Eingang der Stadtbahnstation entstehen.

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    Langjährige Prüfung führt zum Erfolg

    Die Verwaltung hatte bereits seit 2022 auf Wunsch des Bezirks eine zusätzliche Haltestelle gemeinsam mit BOGESTRA und Polizei im Rahmen der AG Haltestelle geprüft. Zunächst erwies sich die Umsetzung vor Ort als nicht zeitnah realistisch, wie der Bezirksvertretung Süd mit der Vorlage Nr. 2022 3359 mitgeteilt wurde.

    Barrierefreie Lösung gefunden

    Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten verlor die Verwaltung das Projekt im Rahmen der Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht aus den Augen. Bei der Einrichtung regelmäßiger Haltestellen im Abstand von 300 bis 400 Metern blieb der Gesundheitscampus weiterhin im Fokus.

    Weitere Prüfungen und Ortstermine der AG Haltestelle 2024 ergaben schließlich eine praktikable Lösung: Im Bereich des Brückenbauwerkes der Universitätsstraße auf der Max-Imdahl-Straße kann eine zusätzliche Haltestelle direkt barrierefrei geplant werden.

    Zeitnahe Umsetzung geplant

    Die Planung wird zeitnah abgeschlossen. Nach einem Beschluss im Bezirk und Fachausschuss kann der Ausbau ausgeschrieben werden. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Verwaltung lehnt Tempo-30-Verlängerung auf Hasenwinkeler Straße ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Die Stadt Bochum empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, eine Bürgeranregung zur Verlängerung der 30-km/h-Begrenzung auf der Hasenwinkeler Straße zwischen Sparkasse und Dahlhauser Straße abzulehnen. Das Tiefbauamt begründet dies mit der Funktion der Straße als Teil des Vorbehaltsstraßennetzes.

    Vorbehaltsstraßennetz hat Vorrang

    Die Hasenwinkeler Straße gehört vollständig zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetz, das vom Hauptausschuss beschlossen wurde. Diese Straßen dienen vorrangig der Abwicklung des Durchgangs- und Wirtschaftsverkehrs und sollen angrenzende Wohngebiete entlasten. Grundsätzlich gilt dort die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

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    Keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt

    Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind laut Straßenverkehrs-Ordnung nur bei besonderen Gefahrenlagen oder zwingenden verkehrlichen Gründen möglich. Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine entsprechenden Umstände. Auch das Unfalllagebild rechtfertigt keine Geschwindigkeitsreduzierung.

    StVO-Novelle ohne Auswirkungen

    Die geänderte StVO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 im Nahbereich sozialer Einrichtungen oder im Umfeld von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark frequentierten Schulwegen. Diese Voraussetzungen sind im betroffenen Straßenabschnitt jedoch nicht erfüllt.

    Bestehende Tempo-30-Bereiche bleiben

    Bereits heute ist die Hasenwinkeler Straße zwischen Hattinger Straße und Kassenberger Straße aufgrund topographischer Besonderheiten auf 30 km/h begrenzt. Diese Beschränkung wurde bis zur Sparkasse (Hausnummer 204) verlängert, da dies aufgrund der verkehrlichen Bedingungen im Geschäftsbereich notwendig war.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Verkehrsprobleme nach Kreisverkehr-Sperrung haben sich normalisiert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die während der Bauarbeiten am Kreisverkehr Hansastraße aufgetretenen Verkehrsprobleme an der Centrumstraße/Elbingerstraße sind nach Abschluss der Arbeiten wieder behoben. Das Tiefbauamt sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.

    Baubedingte Verkehrsverlagerung verursachte Probleme

    Aufgrund der umbaubedingten Vollsperrung des Kreisverkehrs an der Hansastraße in Wattenscheid war es zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrs auf der Kreuzung Centrumstraße/Elbingerstraße gekommen. Besonders problematisch war die Situation kurz vor dem Fleischereibetrieb Thiers, wo die Durchfahrbreite der Straße seit Jahren stark reduziert ist, um die Befahrung von LKWs zu verhindern.

    In den Wochen der Baumaßnahme wurden die baulichen Breitebeschränkungen immer wieder angefahren. Zudem gab es insbesondere nachts einen erheblichen Durchgangsverkehr durch Autofahrer, die verbotswidrig eine Abkürzung zur offiziellen Umleitung der Baustelle suchten.

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    Situation hat sich wieder normalisiert

    Das Tiefbauamt bestätigt in seiner Antwort auf eine Anfrage von Frau Steffens aus der Bezirksvertretung Wattenscheid, dass die geschilderte Situation tatsächlich beobachtet wurde. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Aufhebung der Vollsperrung am 9. November 2025 habe sich die verkehrliche Situation jedoch wieder normalisiert. Es seien keine weiteren Verstöße bekannt.

    Die Verwaltung sieht deshalb dort keinen Handlungsbedarf mehr. Die Antwort wird sowohl der Bezirksvertretung Wattenscheid als auch der Bezirksvertretung Mitte zur Kenntnis gegeben.

  • Bezirksvertretung Süd fordert bessere Verkehrsregelung an der Kemnader Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssituation an der Kreuzung Kemnader Straße/Steilstraße zu verbessern. Eine neue Haltelinie und klarere Beschilderung sollen für mehr Ordnung sorgen.

    Einstimmiger Beschluss für Verkehrsverbesserung

    In ihrer Sitzung am 30. September 2025 beschloss die Bezirksvertretung Bochum-Süd einstimmig eine Anregung zur Verbesserung der Verkehrssituation an einer problematischen Kreuzung. Die Verwaltung soll nun prüfen, ob an der Lichtsignalanlage auf der Kemnader Straße vor der Einmündung Steilstraße eine Haltelinie eingerichtet werden kann.

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    Neue Beschilderung geplant

    Zusätzlich zur möglichen Haltelinie soll das bestehende Schild „Bei Rot Einmündung freihalten“ durch ein klareres Schild „Bei Rot hier halten“ ersetzt werden. Die Bezirksvertreter fordern außerdem, die Sichtbarkeit der Beschilderung zu verbessern.

    Weiterbehandlung im Fachausschuss

    Die Anregung wird am 20. Januar 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme behandelt. Die Verwaltungsmitteilung wurde von Helena Sakanovic aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation verfasst.

  • Wasserwelten-Parkplätze sollen für „Feierabendparken“ geöffnet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die städtischen Wasserwelten zeigen sich offen für eine Freigabe ihrer Parkplätze außerhalb der Öffnungszeiten. Am Hallenfreibad Hofstede könnte das „Feierabendparken“ für Anwohner bereits ab 20 Uhr möglich werden.

    SPD-Fraktion erneuert Vorstoß für mehr Parkraum

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar 2025 ein Konzept für „Feierabendparken“ vorgeschlagen, um den Parkdruck in Wohngebieten zu verringern. Dabei sollen private und städtische Parkflächen nach Geschäftsschluss Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. In einer erneuten Anfrage richtete die SPD nun den Fokus auf die Stellplätze der städtischen Wasserwelten.

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    Einheitliche Regelungen bei allen Wasserwelten-Bädern

    Die WasserWelten Bochum GmbH bestätigte, dass alle ihre Standorte nach einheitlichen Regeln bewirtschaftet werden. Badegäste müssen eine Parkscheibe auslegen (Höchstparkdauer 1,5 Stunden) oder ihr Kennzeichen eingeben (ganztägiges Parken). Kontrolliert wird jedoch nur während der Öffnungszeiten der Bäder – außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Überwachung.

    Positive Bewertung für Hofstede-Vorschlag

    Für das Hallenfreibad Hofstede, dessen Öffnungszeiten zwischen 6:30 und 20 Uhr variieren (freitags bereits ab 18:30 Uhr geschlossen), bewerteten die Wasserwelten den SPD-Vorschlag positiv. Eine feste Regelung wie „täglich von 20:00 bis 6:00 Uhr“ würde Anwohnern verlässliche Parkmöglichkeiten bieten und die Stellplatznutzung optimieren.

    Ausweitung auf weitere Standorte denkbar

    Sollte sich das „Feierabendparken“ am Standort Hofstede bewähren, ist laut Wasserwelten eine Ausweitung auf weitere Standorte ausdrücklich denkbar. Voraussetzung sei eine verständliche Kommunikation und Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

    Die Wasserwelten wollen den Vorschlag nun in internen Abstimmungen weiter prüfen, um eine praktikable und rechtlich tragfähige Lösung zu entwickeln.

  • Verwaltung lehnt Verlängerung der Buslinie 357 nach Essen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat den SPD-Vorschlag zur Verlängerung der Buslinie 357 von Dahlhausen über die Stadtgrenze nach Essen-Eiberg abgelehnt. Als Hauptgründe werden Parallelverkehr zur S-Bahn, hohe Kosten und schwache Fahrgastnachfrage genannt.

    Die SPD hatte angefragt, die Linie 357 vom aktuellen Endpunkt „Am Ruhrort“ in Dahlhausen bis zur Haltestelle Hörsterfeld oder sogar bis zum S-Bahnhof Eiberg zu verlängern. Dadurch sollten Dahlhauser Bürger besseren Zugang zu Einrichtungen in den Essener Stadtteilen Hörsterfeld, Horst und Eiberg erhalten.

    Parallelverkehr zur S-Bahn als Hauptproblem

    Die Verwaltung sieht in der vorgeschlagenen Verlängerung einen problematischen Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie S3. Diese verbindet bereits Bochum-Dahlhausen über den S-Bahnhof Horst mit Essen-Steele und der Essener Innenstadt. Bereits vor fünf Jahren musste der Takt der S3 aufgrund schwacher Fahrgastnachfrage von 20 auf 30 Minuten ausgedünnt werden.

    Eine zusätzliche Buslinie parallel zu diesem bereits schwach frequentierten Schienenverkehr würde gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verstoßen, argumentiert die Verwaltung. Die Grunderschließung der Gebiete sei durch die S-Bahn S3 und lokale Buslinien im Essener Stadtgebiet bereits gewährleistet.

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    Hohe Kosten im sechsstelligen Bereich

    Die prognostizierten Mehrkosten für eine Linienverlängerung lägen im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich pro Jahr. Diese würden zusätzliche Fahrpersonalkosten, Fahrzeugvorhaltung und Infrastrukturkosten umfassen. Die Verwaltung sieht diese Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum erwarteten Fahrgastzuwachs.

    Auch einen einjährigen Versuchsbetrieb 2026/27 lehnt die Verwaltung ab. Das Risiko, die Verbindung nach dem Testzeitraum wieder einstellen zu müssen, sei zu hoch. Zudem müsste die Stadt Essen als Aufgabenträger die zusätzliche Leistung bei BOGESTRA und Ruhrbahn bestellen – was nach Absprache nicht vorgesehen ist.

    Alternative Lösungen in Planung

    Im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne beider Städte wollen die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen BOGESTRA und Ruhrbahn alternative, wirtschaftlichere Maßnahmen zur Optimierung der interkommunalen Verkehre prüfen. Grenzüberschreitende Verkehre bleiben dabei im Fokus der Planungen.

    Die Antwort wird am 20. Januar 2026 dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung lehnt Tempo-30-Vorschlag für Weitmar-Mark ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)Enthaltung: 0

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, eine Bürgeranregung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf drei Straßen in Weitmar-Mark abzulehnen. Die betroffenen Straßen gehören zum städtischen Vorbehaltsstraßennetz.

    Anregung umfasst mehrere Verkehrsmaßnahmen

    Mit einem Schreiben nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Markstraße ab Kellermannsweg, die Kemnader Straße ab Krockhausstraße sowie die Karl-Friedrich-Straße ab Kuhlenkötterweg angeregt. Zusätzlich forderten die Bürger Zebrastreifen und/oder Bedarfsampeln, Hinweisschilder sowie punktuelle Begrünungen im Geschäftsbereich.

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    Vorbehaltsstraßen haben besondere Funktion

    Das Tiefbauamt begründet die ablehnende Haltung mit der besonderen Funktion der drei Straßen. Diese sind vollständig Teil des vom Hauptausschuss beschlossenen Vorbehaltsstraßennetzes. Gemäß der städtischen Verkehrskonzeption gilt dort grundsätzlich die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Vorbehaltsstraßen dienen vorrangig der Abwicklung des Durchgangs- und Wirtschaftsverkehrs und entlasten dadurch angrenzende Wohngebiete.

    Rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt

    Tempo-30-Zonen zur Verkehrsberuhigung sind laut Verwaltung ausschließlich außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes zulässig. Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur bei besonderen Gefahrenlagen oder zwingenden verkehrlichen Gründen möglich.

    Die StVO-Novelle vom Oktober 2024 erlaubt zwar Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark frequentierten Schulwegen. Im vorliegenden Fall befinde sich jedoch kein Fußgängerüberweg oder direkter Zugang zu einem Spielplatz in der Nähe. Lediglich für die Karl-Friedrich-Straße im Umfeld der Grundschule Natorpschule wird derzeit geprüft, ob diese als stark frequentierter Schulweg einzustufen ist.

    Keine besonderen Verkehrssicherheitsgründe

    Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine besonderen Umstände oder konkreten Verkehrssicherheitsgründe, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden. Auch das Unfallagebild gebe keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer Temporeduktion. In den letzten drei Jahren seien keine Unfälle im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit oder querenden Fußgängern bekannt geworden.

    Weitere Querungshilfen nicht erforderlich

    Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten in Form von Querungshilfen, Zebrastreifen sowie Lichtsignalanlagen im Umfeld des Geschäftsviertels seien zur Fußgängersicherung ausreichend. Der Einbau weiterer Querungshilfen oder die Errichtung einer Bedarfsampel wird nicht für erforderlich gehalten.

    Gestalterische Maßnahmen wie Begrünungen sind auf Hauptverkehrsstraßen in der Regel nicht vorgesehen. Die Aufstellung der vorgeschlagenen Hinweisschilder ist nicht möglich, da solche Schilder nach der StVO nicht vorgesehen sind.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

  • SPD-Fraktion fordert Maßnahmen gegen Rotlichtverstöße an der Riemker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hat eine Anfrage zu häufigen Rotlichtverstößen an der Kreuzung Riemker Straße/Dorstener Straße gestellt. Grund sind Rückstauungen durch hohes Verkehrsaufkommen in Höhe des Hannibal Einkaufszentrums.

    Die SPD-Bezirksfraktion wendet sich mit einer fünf Punkte umfassenden Anfrage an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke. Anlass sind wiederkehrende Verkehrsprobleme auf der Riemker Straße in Fahrtrichtung Herne.

    Verkehrsprobleme durch Rückstauungen

    Besonders problematisch ist laut der Anfrage die gemeinsame Geradeaus- und Rechtsabbiegespur, die zu langen Wartezeiten führt. Die daraus resultierenden Rückstauungen verleiten Verkehrsteilnehmer dazu, Rotlichtphasen zu missachten.

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    Empfehlungen aus Verkehrsgutachten

    Die SPD-Fraktion bezieht sich auf das Verkehrsgutachten Hofstede-Hamme-Hordel, das konkrete Lösungsvorschläge enthält. Das Gutachten empfiehlt eine Anpassung des Signalzeitplans sowie eine Ummarkierung im östlichen Arm der Riemker Straße. Statt der bisherigen zwei Linksabbiegestreifen und dem Kombistreifen soll je ein Fahrstreifen pro Richtung (Links, Geradeaus, Rechts) eingerichtet werden.

    Fünf Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Fraktion möchte von der Verwaltung wissen, ob ihr die problematische Situation bekannt ist und ob zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Rotlichtblitzer auf der Dorstener Straße auch einer an der Riemker Straße installiert werden kann. Weitere Fragen betreffen mögliche Maßnahmen zur Verkehrsentzerrung und zum besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie die Bewertung der im Verkehrskonzept vorgeschlagenen Signalzeitplan-Anpassung.

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung zur 2. Sitzung der Bezirksvertretung am 22. Januar 2026.