Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Umfangreiche Baumfällungen im Winter 2025/2026 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen mit der Bitte um zukünftige Berücksichtigung der vom Naturschutzbeirat vorgetragenen Argumente.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über geplante Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2025/2026. Insgesamt müssen 552 Bäume sowie umfangreiche Durchforstungsarbeiten im Stadtwald durchgeführt werden.

    Fällungen nach Standorttypen

    Die meisten Baumfällungen sind in Park- und Grünanlagen vorgesehen, wo 255 Bäume entfernt werden müssen. An Straßen sollen 126 Bäume gefällt werden, auf Friedhöfen 65 Bäume. Weitere Fällungen betreffen Schulgrundstücke (39 Bäume), Kinderspielplätze (34 Bäume), städtische Liegenschaften (23 Bäume), Regenrückhaltebecken (9 Bäume) und Sportplätze (1 Baum).

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    Durchforstung im Stadtwald

    Im Stadtwald sind auf 18 Flächen mit insgesamt 55,4 Hektar Durchforstungsarbeiten geplant. Die Maßnahmen reichen von Jungdurchforstungen bis hin zu Verkehrssicherungsmaßnahmen. Betroffen sind unter anderem Bereiche am Stiepeler Straße, Pastoratsbusch, Weitmarer Holz und Berghofer Holz. Die Arbeiten dienen der nachhaltigen Waldentwicklung und dem Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion.

    Maßnahmen externer Träger

    Zusätzlich zu den städtischen Maßnahmen führen weitere Akteure Baumfällungen durch. Die Autobahn GmbH plant Arbeiten entlang der Autobahnen, Straßen.NRW an Landes- und Bundesstraßen wie dem Nordhausenring (L705), der Königsallee (L551) und der Baroper Straße (L523). Die Stadtwerke Bochum werden an verschiedenen Standorten Bäume für Leitungsarbeiten entfernen.

    Ersatzpflanzungen geplant

    Als Ausgleich für die Fällungen sollen im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes über 650 neue Bäume gepflanzt werden. Die Stadt betont, dass neben den Fällungen im vergangenen Jahr an rund 16.000 Bäumen baumpflegerische Maßnahmen wie Kronenschnitt und Totholzentfernung durchgeführt wurden.

    Rechtliche Grundlage und Information

    Die Baumfällungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Waldstabilität notwendig. Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen können kurzfristige Gefahrenbaumfällungen erforderlich werden. An allen Durchforstungsflächen werden vor Arbeitsbeginn Hinweisschilder aufgestellt. Waldbegehungen mit den politischen Gremien sind ab Oktober 2025 möglich.

  • Raummangel im Schulzentrum Bochum-Nord: Verwaltung bestätigt Engpässe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung räumt ein, dass die ursprünglich geplante Anzahl von Klassenräumen im neuen Schulzentrum Bochum-Nord nicht mehr ausreicht. Für das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium und die Anne-Frank-Realschule müssen zusätzliche Lösungen gefunden werden.

    In ihrer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bestätigt die Verwaltung, dass die 2019 geplanten Raumkapazitäten des Schulzentrums Bochum-Nord den aktuellen Bedarf nicht mehr decken. Die damals nach der Kölner Schulbauleitlinie von 2009 kalkulierte Raumanzahl sei „inzwischen nicht mehr ausreichend“.

    Geplante Raumaufteilung bleibt bestehen

    Für das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium sind weiterhin 32 allgemeine Unterrichtsräume und für die Anne-Frank-Realschule 27 allgemeine Unterrichtsräume im Neubau vorgesehen. Diese Räume sollen auch realisiert werden. Allerdings wurden bereits Kürzungen vorgenommen: Die Stadtteilbibliothek wurde ohne Flächenkompensation integriert und zwei Internationale Klassen gestrichen. Die verbleibenden zwei Internationalen Klassen wurden in kleinere Räume des Erdgeschosses verlegt, die mit 50 Quadratmetern zu klein für eine multifunktionale Nutzung sind.

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    Zusätzliche Räume außerhalb des Hauptgebäudes

    Um den gestiegenen Raumbedarf zu decken, sollen Unterrichtsräume außerhalb des eigentlichen Neubaus entstehen. Das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium soll zusätzlich vier Räume im sogenannten „Spanischen Pavillon“ nutzen. Drei weitere Räume sind im Bereich der geplanten Dreifachsporthalle vorgesehen – sowohl für die Schulen als auch für das zdi-Netzwerk.

    ZDI-Netzwerk wird ausgelagert

    Das IST.Bochum.NRW (Innovationszentrum Schule-Technik) und die Geschäftsstelle des zdi-Netzwerkes sollten ursprünglich einen Seminarraum, einen Technikraum, ein Lego-Education-Center sowie drei Büroräume im Neubau erhalten. Aufgrund der angespannten Raumsituation wird für das zdi-Netzwerk eine alternative Unterbringung gesucht, damit die Räume den Schulen zur Verfügung gestellt werden können.

    Fertigstellung der Sporthalle erst 2032

    Die drei zusätzlichen Räume über der neuen Dreifachsporthalle werden voraussichtlich erst 2032 zur Verfügung stehen. Bis dahin soll der Raumbedarf durch die temporäre Auslagerung des zdi-Netzwerks gedeckt werden. Zudem werde das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium nicht durchgehend vierzügig geführt, sodass Raumkapazitäten verfügbar seien.

    Teilerhalt des alten Gebäudes unwirtschaftlich

    Auf die Frage nach einem möglichen Teilerhalt des westlichen Baukörpers des alten Schulzentrums antwortet die Verwaltung mit einem klaren Nein. Der Aufwand sei „wirtschaftlich nicht vertretbar“. Neben umfangreichen Planungen und Genehmigungsverfahren wären auch neue Strom- und Fernwärmeversorgungen erforderlich. Zudem würde ein Teilerhalt die geplante Nutzung des Areals für Sporthalle, Grünflächen und ein mögliches Schwimmbecken behindern.

    Kontinuierlicher Abstimmungsprozess

    Die Verwaltung verweist auf die Komplexität langjähriger Schulbauprojekte, bei denen Planungsprozesse „naturgemäß einer kontinuierlichen Weiterentwicklung“ unterliegen. Seit Inkrafttreten der Bochumer Schulbauleitlinie plane man mit anderen Flächen als zu Beginn der Planungsphasen. Alle Beteiligten befänden sich in einem „kontinuierlichen engen Abstimmungsprozess“.

  • SPD und Grüne beantragen Neuaufstellung des Landschaftsplans

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 0 Gegenstimmen – 2 (AfD) Dafür – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/Linke/ UWG:Freie Bürger)

    Die SPD- und Grünen-Fraktionen im Rat fordern die Verwaltung auf, den Landschaftsplan für Bochum grundlegend zu überarbeiten. Die beiden Teilpläne aus den 1980er Jahren sollen den aktuellen rechtlichen Anforderungen angepasst werden.

    Veraltete Pläne aus den 80er Jahren

    Die Stadt verfügt derzeit über zwei Landschaftspläne – „Bochum Mitte/Ost“ und „Bochum West“ – die das gesamte Stadtgebiet abdecken. Beide stammen aus den 1980er Jahren und wurden seither nur durch einzelne Änderungsverfahren fortgeschrieben, etwa durch die Integration neu ausgewiesener Naturschutzgebiete.

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    Rechtsinstrument soll aktualisiert werden

    Nach Ansicht der Antragsteller bedarf das „in die Jahre gekommene Planwerk“ einer generellen Überarbeitung, um seinen Anforderungen als Rechtsinstrument gerecht zu werden. Der gemeinsame Antrag von Alexander Knickmeier (SPD) und Marvin Rübhagen (Grüne) soll in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.

    Ausschuss soll Verwaltung beauftragen

    Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung mit der kompletten Neuaufstellung des Landschaftsplans beauftragt. Details zum zeitlichen Rahmen oder den Kosten des Vorhabens werden in dem Antrag nicht genannt.

  • Fünf Bäume müssen für gewerblichen Neubau weichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Bau einer gewerblichen Halle mit Büros an der Dietrich-Benking-Straße 88 werden fünf geschützte Bäume gefällt. Als Ausgleich entstehen 25 neue Ersatzpflanzungen.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Entfernung von fünf Bäumen auf dem Grundstück Dietrich-Benking-Straße 88 genehmigt. Die Bäume – eine Esche und vier Kirschen – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung und müssen dem geplanten Neubau einer gewerblichen Halle mit Büros weichen.

    Rechtliche Grundlage für die Fällung

    Die Verwaltung ist nach § 6 (1) b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen, da die Bäume im geplanten Baubereich stehen und eine rechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nicht möglich wäre. Die betroffenen Bäume können aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden.

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    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen

    Als Kompensation sind gemäß § 7 der Baumschutzsatzung 25 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern zu pflanzen. Zehn Ersatzbäume werden nach der Gebäudeerrichtung auf dem Baugrundstück selbst gepflanzt, die übrigen 15 Bäume entstehen auf einem nahegelegenen Grundstück. Der Bauherr ist zur Erhaltung und Pflege der Ersatzpflanzungen verpflichtet.

    Details zu den betroffenen Bäumen

    Die zu fällenden Bäume weisen unterschiedliche Stammumfänge auf: Die Esche hat einen Umfang von 125 Zentimetern, die vier Kirschen zwischen 70 und 304 Zentimetern. Einige der Bäume sind mehrstämmig gewachsen.

    Die Mitteilung der Verwaltung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis gegeben.

  • STADTGESTALTER/Volt beantragt Stadtteilmuseum in neuer Dreifachturnhalle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt schlägt vor, das geplante Stadtteilmuseum für das Gerther Schulzentrum Nord nicht im sanierten Altbau, sondern barrierefrei im Neubau der Dreifachturnhalle zu integrieren. Der Änderungsantrag soll in der Sitzung des Schulausschusses am 14. Januar 2026 beraten werden.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat einen Änderungsantrag zum ursprünglich geplanten Stadtteilmuseum im Gerther Schulzentrum Nord eingereicht. Statt das Museum in Räumen des sanierten Trakts des bestehenden Schulgebäudes unterzubringen, soll geprüft werden, ob es barrierefrei in das neu zu errichtende Gebäude der Dreifachturnhalle integriert werden kann.

    Moderne Lösung mit digitaler Schließanlage

    Der Antrag sieht vor, dass die nutzenden Vereine über eine moderne, digitale Schließanlage einen autarken Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten erhalten sollen. Die Antragstellenden, zu denen auch die Schulleitung des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums gehört, sollen am Prüfverfahren beteiligt werden.

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    Bestandsgebäude als problematische Option

    Als Begründung führt Ratsmitglied Stefanie Beckmann an, dass sich der Erhalt eines Teils des Bestandsgebäudes als höchst aufwendig darstelle und sich nur schwerlich in die neuen Planungen südlich des neuen Hauptgebäudes einfüge. Daher müssten andere Optionen geprüft werden.

    Integration in Dreifachturnhallen-Neubau geplant

    Mit dem bereits beschlossenen Neubau einer Dreifachturnhalle auf dem Gelände des Schulzentrums Nord wird ein zusätzlicher moderner Gebäudekörper samt Lehrschwimmbecken errichtet. Oberhalb der neuen Dreifachturnhalle sollen weitere Geschossflächen für zusätzliche multifunktionale Klassenräume oder zur Unterbringung des zdi-Netzwerks entstehen.

    Im Rahmen dieses bis 2032 geplanten Neubaus könnten laut Antrag 120 Quadratmeter neue Raumflächen zur Nutzung als Stadtteilmuseum realisiert werden, ohne die Freiflächenplanung zu beeinträchtigen. Eine derzeit in Erarbeitung befindliche Machbarkeitsstudie könne den zusätzlichen Raumbedarf für das Schulmuseum noch berücksichtigen.

  • Verwaltung lehnt Kreisverkehr An der Holtbrügge ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 3 (Linke, UWG:FB)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, eine Bürgeranregung für einen Kreisverkehr im Einmündungsbereich An der Holtbrügge, Karl-Friedrich-Straße und Am Kuhlenkamp abzulehnen. Stattdessen sollen bei der geplanten Sanierung der Karl-Friedrich-Straße Querungshilfen für Fußgänger integriert werden.

    Bürger fordern mehr Verkehrssicherheit

    Anwohner der neu entstandenen Wohnsiedlung An der Holtbrügge 41-101 und des dort fertiggestellten Studierendenwohnheims hatten gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Anregung eingereicht. Sie argumentierten, dass sich durch die neuen Wohnungen das Verkehrsaufkommen von zu Fuß gehenden Schülern und Studierenden erhöht habe. Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen solle eine sicherere Straßenquerung auf dem Weg zu umliegenden Haltestellen und Schulen ermöglichen.

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    Verwaltung setzt auf alternative Lösungen

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass die Straße An der Holtbrügge im betroffenen Bereich bereits 2018 ausgebaut wurde. Derzeit befinde sich der Ausbau der Karl-Friedrich-Straße in der Planung. Dabei sollen ausreichende Querungsstellen für Fußgänger integriert werden, einschließlich einer Querungsinsel möglichst nahe am Einmündungsbereich zur Straße An der Holtbrügge.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Anregung entscheiden. Die Planungen für den Ausbau der Karl-Friedrich-Straße sollen zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorgestellt werden.

  • Bebauungsplan für Wohnquartier mit 200 Wohneinheiten soll beschlossen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 17 (SPD, CDU. Grüne, AfD, Die Linke.)
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,OB)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen:14(AfD)
    dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW,Backs,OB)

    Die Stadt will den Bebauungsplan Nr. 1034 für das ehemalige Druckereigelände an der Hüttenstraße als Satzung beschließen. Geplant sind drei Wohngebäude mit etwa 200 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte durch die Landmarken AG.

    Sitzungsmarathon Ende Januar

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 21. Januar berät die Bezirksvertretung Südwest, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar. Nach der Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar entscheidet der Rat am 5. Februar endgültig.

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    Wiedernutzbarmachung der Druckerei

    Das Plangebiet umfasst die westliche Hälfte des ehemaligen Firmengeländes der Laupenmühlen Druck GmbH mit einer Größe von etwa 8.500 Quadratmetern. Die bestehende Bebauung wurde bereits niedergelegt. Das Areal liegt an der Hüttenstraße Ecke An der Landwehr im nördlichen Teil des Stadtbezirks Weitmar und grenzt westlich an den Iduna-Park.

    Wohnungsmix geplant

    Die Landmarken AG plant einen Wohnungsmix aus frei finanziertem, gefördertem und seniorengerechtem Wohnen. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 2,1 fest. Eine Tiefgarage soll die notwendigen Stellplätze aufnehmen.

    Herausforderung Überschwemmungsgebiet

    Das Plangebiet liegt im Randbereich eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Marbachs. Durch die Baumaßnahmen gehen etwa 90 Kubikmeter Retentionsvolumen verloren – das entspricht 0,144 Prozent des Überflutungsvolumens. Dieses muss im Baugenehmigungsverfahren ausgeglichen werden.

    Verkehrsanbindung gesichert

    Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße. Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die vorhandenen Knotenpunkte durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen kaum beeinträchtigt werden. Die Qualitätsstufen B (gut) bis C (befriedigend) können erreicht werden.

    Städtebauliche Verträge geschlossen

    Mit der Landmarken AG wurden bereits zwei städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese regeln die Kostenübernahme für das Planverfahren, die Umsetzung von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau sowie weitere Aspekte wie Ausgleichsmaßnahmen und eine fußläufige Wegeverbindung zum Iduna-Park.

  • Emil-von-Behring-Schule: Verwaltung informiert über Sanierungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur Emil-von-Behring-Schule geantwortet und Auskunft über den Stand verschiedener Sanierungsarbeiten sowie geplante Schulhofverbesserungen gegeben. Während einige Bereiche bereits hergerichtet wurden, stehen andere Maßnahmen noch aus.

    Schulhofflächen werden schrittweise fertiggestellt

    Die Fläche an der Braunsberger Straße wurde bereits vollständig hergerichtet und die Bauzäune entfernt. Der Bereich steht nun als Bewegungsfläche zur Verfügung. Im Bereich der Rastenburger Straße, wo sich die ehemalige Pavillonfläche befand, laufen die Wiederherstellungsarbeiten noch. Nach Abschluss sollen auch hier die Bauzäune entfernt werden.

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    Bewerbung um klimafreundliche Schulhofumgestaltung

    Für eine umfassende Aufwertung des Schulhofs an der Rastenburger Straße hat sich die Stadt beim Wettbewerb „Coole Schulhöfe“ der Deutschen Umwelthilfe beworben. Das Projekt sieht eine minimale, klimafreundliche Umgestaltung vor, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Bei erfolgreicher Teilnahme würde eine Fördersumme von 20.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Planung ist für 2026 vorgesehen, die Realisierung bis Ende 2027. Die Entscheidung der Fachjury wird im Dezember 2025 erwartet.

    Parallel verfolgt die Stadt mit dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ eine langfristige Strategie zur Verbesserung von Schulfreiflächen, die Entsiegelung, Begrünung und neue Bewegungsräume umfasst.

    Toilettensanierung startet 2026

    Die Sanierung der Lehrer-Toiletten im Hauptgebäude und der WC-Anlagen der Turnhalle ist projektiert und soll im ersten Quartal 2026 beginnen. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2026 geplant. Das ursprüngliche Toilettensanierungsprogramm wurde in die Konjunkturprogramme überführt und wird seit etwa 2010 im Rahmen des Programms „Sanierung in Schulen“ sowie bei größeren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

    Kein Bedarf für Hitzeschutz gemeldet

    Bezüglich eines Hitzeschutzes für die Räume der Ganztagsbetreuung im ehemaligen St. Barbara-Schulgebäude an der Braunsberger Straße teilt die Verwaltung mit, dass keine entsprechenden Bedarfsmeldungen durch die Schulleitung vorliegen.

  • Großflächige Photovoltaikanlage auf ehemaliger Opelfläche geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung plant die Genehmigung einer großen Photovoltaikanlage mit Trafostation im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Opelfläche an der Hauptstraße 63. Die etwa 8,3 Hektar große unbebaute Fläche liegt topografisch erhöht und grenzt an Wohnbebauung.

    Standort und Umgebung

    Das Baugrundstück befindet sich auf einem Hügel im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Opelfläche. Die betroffene Fläche von circa 8,3 Hektar ist im Gebietsentwicklungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und derzeit unbebaut mit angrenzendem Baumbestand.

    Die Umgebung ist geprägt von verschiedenen Nutzungen: Nordwestlich und nordöstlich befinden sich Wohnbebauungen, westlich liegt ein Werksgebäude mit Stellplatzanlage. Eine weitere großflächige Stellplatzanlage ist südlich des geplanten Standorts angelegt.

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    Rechtliche Bewertung

    Das Antragsgrundstück liegt weder in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan noch im Landschaftsplan. Die Bewertung erfolgt daher nach § 35 Absatz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuchs. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben, da die Anlage einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient und zur Energiegewinnung betrieben wird.

    Ein wichtiger Aspekt: Durch das Projekt werden keine neuen Flächen versiegelt. Die Erschließung ist öffentlich-rechtlich über Baulasten gesichert.

    Genehmigungsverfahren

    Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Angelegenheit wird zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 21. Januar 2026 und im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026 behandelt.

  • Stadtpark-Sanierung schreitet planmäßig voran – Zweiter und dritter Bauabschnitt gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die umfassende Sanierung des Stadtparks macht deutliche Fortschritte: Während der erste Bauabschnitt kurz vor der Vollendung steht, haben im Herbst 2025 die Arbeiten im zweiten und dritten Bauabschnitt begonnen. Bis Sommer 2026 sollen alle drei Bereiche fertiggestellt sein.

    Mit dem 9. Sachstandsbericht informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand der Sanierung und Instandsetzung des Stadtparks. Das Großprojekt nimmt konkrete Formen an: Der Spiel- und Wasserspielplatz wurde bereits im Juli 2025 eröffnet, die Hochfontäne im Gondelteich im September in Betrieb genommen.

    Erster Bauabschnitt vor Abschluss

    Der im November 2024 gestartete erste Bauabschnitt im nördlichen Bereich des Parks steht vor der Vollendung. Trotz herausfordernder Wetterbedingungen zum Jahreswechsel 2024/25 konnten die Arbeiten planmäßig voranschreiten. Die Bereiche um das Milchhäuschen und die Minigolfanlage waren bereits zu den Osterferien 2025 fertiggestellt.

    Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Umweltdezernent Dr. Bradtke eröffneten am 14. Juli den neuen Spiel- und Wasserspielplatz samt WC-Anlage feierlich. Die ursprünglich für Anfang Juli geplante Inbetriebnahme der Hochfontäne im Gondelteich musste aufgrund eines unzureichenden Wasserstands verschoben werden – am 29. September konnte sie schließlich offiziell in Betrieb gehen.

    Im Herbst 2025 wurden die Wege mit unterschiedlichen Belägen fertiggestellt: Bei Gefällen unter 6 Prozent kam eine rötliche wassergebundene Decke zum Einsatz, bei stärkerem Gefälle Asphalt. Der historische Pavillon südwestlich des Spielplatzes wurde originalgetreu rekonstruiert, zwei neue Stahltreppen verbessern die Anbindung zur Gudrunstraße.

    Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf rund 5,6 Millionen Euro brutto.

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    Themengärten werden neu gestaltet

    Nach Verzögerungen im Vergabeverfahren startete am 22. September 2025 der zweite Bauabschnitt im mittleren Parkbereich. Im Fokus stehen die denkmalgerechte und barrierearme Sanierung der Wege sowie die Neugestaltung der drei Themengärten Rosengarten, Dahliengarten und Heidegarten. Auch der Sitzplatz an der Maiwiese wird aufgewertet. 73 neue Bäume sowie zahlreiche Sträucher, Stauden und Gräser sollen zur Biodiversität beitragen.

    Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt betragen 3,9 Millionen Euro brutto, die Fertigstellung ist für Sommer 2026 geplant.

    Alter Weiher wird saniert

    Der dritte Bauabschnitt im südlichen Parkbereich begann am 17. November 2025. Neben der gewohnten Erneuerung von Wegen, Mobiliar und Beleuchtung wird der Eingangsbereich beim Kunstmuseum neugestaltet und der Verbindungsweg in der Lutherwiese verlegt. Die Fläche um den Bismarckturm erhält einladende Wege, die weiterhin Raum für Veranstaltungen lassen.

    Ein Schwerpunkt liegt auf der Sanierung des Alten Weihers: Teilbereiche werden entschlammt, die Fontänenanlage erneuert und historische Natursteinmauern instandgesetzt. Der Fischbestand wurde bereits im Oktober 2025 fachgerecht in den Gondelteich umgesetzt. 75 neue Bäume sind vorgesehen.

    Die Gesamtkosten für den dritten Bauabschnitt belaufen sich auf 4,8 Millionen Euro brutto.

    Denkmalschutz und Bürgerbeteiligung

    Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Fachgutachterlichen Begleitung Denkmal, der Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Nach der Erlaubnis für den ersten Bauabschnitt im August 2024 erteilte die Untere Denkmalbehörde am 25. September 2025 auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für den zweiten und dritten Bauabschnitt.

    Das 19-köpfige Empfehlungsgremium aus Politik, Verwaltung, Anwohnern und Experten hat seit September 2022 zehn reguläre und drei Sondersitzungen durchgeführt. Mehrere Baustellenbegehungen ermöglichten es Vertretern der Gremien, sich vor Ort über den Fortschritt zu informieren.

    Begleitende Infrastrukturmaßnahmen

    Parallel zur Parksanierung führen die Stadtwerke und das Tiefbauamt verschiedene Infrastrukturmaßnahmen durch: Eine Mittelspannungsleitung nördlich des Alten Weihers wurde im August 2025 fertiggestellt. Kanalarbeiten zur Einleitung von Regenwasser in den Alten Weiher begannen im September 2025. Die Gudrunstraße soll zwischen Bergstraße und Klinikstraße umgebaut werden, wobei auf der Parkseite ein durchgehender Gehweg entstehen soll.