Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Neues Naturschutzgebiet: Bebauungsplan für Kalwes/Grimberg soll beschlossen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Die Verwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan die Grundlage für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr schaffen. Dafür sollen Teile bestehender Universitätspläne aufgehoben werden.

    Schutz für ökologisch wertvolle Flächen

    Der Bebauungsplan Nr. 1031 „Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg“ umfasst zwei Teilbereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A liegt zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus, Teilbereich B befindet sich südwestlich der Straße Auf dem Kalwes angrenzend an das Waldgebiet Kalwes.

    Ziel ist der Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vorhandenen Grünflächen. Die bewaldeten Ruhrsteilhänge des Kalwes und des Grimbergs sollen als 73 Hektar großes Naturschutzgebiet festgesetzt werden, um diese ökologisch wertvollen Flächen langfristig zu sichern.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen

    Derzeit stehen die Festsetzungen der rechtsgültigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ der beabsichtigten Unterschutzstellung entgegen. Für die Aufnahme in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet müssen die Flächen planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet oder als Freiflächen festgesetzt werden.

    Der neue Bebauungsplan setzt den Teilbereich A (1,4 Hektar) als Wald und den Teilbereich B (0,9 Hektar) als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft fest.

    Besondere Biotope betroffen

    Beim Teilbereich A handelt es sich um eine Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand. Der Teilbereich B umfasst die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd berät am 9. December 2025 über die Vorlage, der Rat entscheidet am 18. Dezember 2025. Eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ist für den 28. Januar 2026 vorgesehen.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden die entsprechenden Teilbereiche der bisherigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, wodurch die dort bestehenden Baurechte entfallen.

  • Bürgernetzwerk fragt nach Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklungskonzepten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Fünf Einwohner aus dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung haben neun detaillierte Fragen zur Erstellung der Stadtentwicklungskonzepte (STEKs) eingereicht. Sie wollen wissen, wie die ersten drei Gebiete ausgewählt wurden und wie die Bürgerbeteiligung künftig aussehen soll.

    Die Einwohner Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Jürgen Dassow, Brigitte Giese, Johannes Habich und Andrea Wirtz haben zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 umfangreiche Fragen zu den geplanten Stadtentwicklungskonzepten gestellt. Dabei geht es sowohl um bereits getroffene Entscheidungen als auch um zukünftige Planungen.

    Kritik am Auswahlverfahren

    Die Fragensteller kritisieren, dass in der ursprünglichen Vorlage vom September 2024 nicht konkretisiert wurde, welche Konzepte, Planwerke und Berichte neben dem Handlungskonzept „Zentren neu denken“ für die Auswahl der ersten drei Gebiete Hofstede/Riemke, Höntrop/Westenfeld und Werne verwendet wurden. Sie fordern Transparenz über den „sorgfältigen Auswahlprozess“ und wollen wissen, wer an den Ortsbesichtigungen teilgenommen hat.

    Besonders interessiert sie, ob es dabei Gespräche mit Bürgern durch Spontanbefragungen oder Haustür-Gespräche gegeben hat.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Fragen zur weiteren Prioritätenliste

    Das Netzwerk möchte erfahren, welche Stadtgebiete als nächste für die STEK-Erstellung vorgesehen sind und ob sich die weitere Liste nach den Handlungsbedarfen aus „Zentren neu denken“ richtet.

    Transparenz bei Online-Beteiligung gefordert

    Zur laufenden Bürgerbeteiligung auf der Plattform bochum-mitgestalten.de fragen die Einwohner, ob die Ergebnisse transparent gemacht werden. Falls eine Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, wollen sie wissen, wie die Ergebnisse erkennbar in die weitere Planung einfließen sollen.

    Vorschläge für erweiterte Bürgerbeteiligung

    Die Fragesteller haben sich offenbar intensiv mit Beteiligungsverfahren in anderen Städten beschäftigt. Sie verweisen auf Beispiele aus Augsburg, Iserlohn, Bergheim, Göppingen und Heidelberg und schlagen vor, ähnliche Formate wie Auftaktveranstaltungen, Stadtforen, Stadtdialoge, Werkstätten, Arbeitskreise und aufsuchende Beteiligungen auch hier einzusetzen.

    Ihre achte und neunte Frage enthalten detaillierte Links zu Beteiligungsprozessen in anderen Kommunen als Vorbilder für eine umfassendere Bürgerbeteiligung.

  • Volt fordert systematische Umsetzung der Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt beantragt für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eine verbesserte Umsetzung der bereits beschlossenen Bürgerbeteiligung. Kern der Kritik: Bürgerinnen und Bürger können aus Verwaltungsvorlagen nicht erkennen, ob und wie eine Bürgerbeteiligung geplant ist.

    Transparenz bei Planungsverfahren gefordert

    Dr. Volker Steude von der Fraktion Volt hat einen Änderungsantrag zur Ratssitzung eingereicht, der sich auf eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bezieht. Der Antrag kritisiert die mangelnde Transparenz bei der Umsetzung der bereits 2023 beschlossenen Vorlage 20232815 zur Bürgerbeteiligung.

    Nach Ansicht der Antragsteller ist für Bürgerinnen und Bürger aus den Beschlussvorlagen der Verwaltung regelmäßig nicht erkennbar, ob und in welcher Weise eine Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen stattfinden soll. Auch im städtischen Bürgerbeteiligungsportal gebe es dazu in der Regel keine Angaben.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Systematische Implementierung in Verwaltungsprozesse

    Der vorgelegte Beschlusstext sieht vor, dass die Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen systematisch in die Verwaltungsprozesse für außenwirkende Planungsprozesse implementiert wird. Zudem soll das Ergebnis zur Planung der Bürgerbeteiligung zur Sicherstellung der Transparenz Bestandteil der entsprechenden Vorlagen werden.

    Beschwerde über unvollständige Umsetzung

    In der Begründung stellt Steude klar, dass die vorliegende Anregung zunächst eine Beschwerde über die unvollständige Umsetzung der Vorlage 20232815 darstellt. Die Umsetzung entspreche zwar den rechtlichen Vorgaben, aber nicht dem ursprünglich intendierten Sinn und Zweck des Beschlusses.

    Durch eine systematische Implementierung soll vermieden werden, dass jeder Fachbereich die Vorgaben unterschiedlich interpretiert und umsetzt. Ziel sei ein einheitliches Verwaltungshandeln bei der Bürgerbeteiligung.

  • SPD fragt nach temporärer Aufwertung des Inge-Baecker-Platzes in Hamme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte fordert kurzfristige Verbesserungen für den Inge-Baecker-Platz in Hamme. Obwohl der Platz im Oktober offiziell eingeweiht wurde, macht er weiterhin keinen gepflegten Eindruck. Die Sozialdemokraten fragen nach temporären Lösungen bis zur geplanten Umgestaltung 2028.

    Platz trotz Einweihung wenig attraktiv

    Der Inge-Baecker-Platz in Hamme wurde am 8. Oktober 2025 offiziell eingeweiht und setzte damit eine Anregung der Expedition Hamme um, die von der SPD-Fraktion unterstützt worden war. Dennoch macht der Platz nach Ansicht der Sozialdemokraten weiterhin keinen schönen und gepflegten Eindruck.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Umgestaltung erst 2028 geplant

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte am 26. Juni 2025 im Rahmen der Umgestaltung des Amtsplatzes beschlossen, auch den Inge-Baecker-Platz zu entwickeln. Nach den vorliegenden Plänen soll die Umgestaltung beider Plätze bis Ende 2028 abgeschlossen sein – sofern das Land NRW seine Förderung für das ISEK Hamme nicht weiter einschränkt.

    Expedition Hamme wünscht schnellere Verbesserungen

    Mitglieder und Ehrenamtliche der Expedition Hamme wünschen sich jedoch bereits jetzt mehr Aufenthaltsqualität für den Platz. Die SPD-Fraktion greift diese Forderung auf und richtet drei konkrete Fragen an die Verwaltung:

    Zunächst möchten die Sozialdemokraten wissen, ob bereits Planungen für eine temporäre Umgestaltung und Aufwertung existieren. Darüber hinaus fragen sie nach den Kosten einer Umgestaltung mit temporären Sitzmöglichkeiten wie beispielsweise einem Parklet. Schließlich interessiert sie, ob im Rahmen des ISEK-Hamme kurzfristig Mittel für solche Maßnahmen zur Verfügung stehen.

  • Verwaltung lehnt Antrag auf Erhalt von Schulgebäude-Trakt für Museum ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen. (CDU, AfD).

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Bildung, den Antrag dreier Vereine auf Erhaltung eines Gebäudeteils des alten Schulzentrums Nord in Gerthe abzulehnen. Ein Teilerhalt sei technisch und finanziell nicht vertretbar und gefährde die Gesamtplanung für den Schulneubau.

    Antrag für Stadtteil-Museum

    Der Bergmanns-Kameradschaftsverein Glückauf Gerthe 1891 e.V., die Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt des Heinrich-von-Kleist-Gymnasiums und der Gerther Treff e.V. hatten gemeinsam einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie wollten einen Trakt des sanierten Bestandsgebäudes des Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße für ein „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ erhalten.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Technische Hindernisse überwiegen

    Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung mit zahlreichen technischen und planerischen Problemen. Ein Erhalt des Gebäudeteils würde das bereits genehmigte Brandschutzkonzept verletzen und die barrierefreie Erschließung des Neubaus gefährden. Zudem befindet sich die geplante Spiel- und Bewegungsfläche genau an der Stelle des zu erhaltenden Trakts.

    Hohe Sanierungskosten erwartet

    Für den Teilerhalt wären umfangreiche Arbeiten nötig: statische Neuberechnungen, neue Treppenverbindungen, Schadstoffsanierung der Innenräume sowie komplett neue Versorgungsleitungen für Strom, Heizung und Sanitär. Die bisherige Teilsanierung umfasste nur Fassade und Teildachflächen. Die Fernwärmekapazität im Gebäudekomplex sei bereits ausgereizt.

    Vision eines modernen Campus

    Die Verwaltung argumentiert, dass ein Teilerhalt die Vision eines modernen, zusammenhängenden Schulcampus mit Dreifachturnhalle, möglichem Schwimmbad und großzügigen Grünflächen gefährden würde. Zudem seien die Flächen für umfangreiche Ersatzpflanzungen als Kompensationsmaßnahme des Neubaus erforderlich.

    Der Ausschuss für Schule und Bildung soll am 14. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Verwaltung lehnt Anregung zur Bürgerbeteiligung ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 7 (Linke)
    dagegen: 16 (AfD,StG/V)
    dafür: 65 (SPD,CDU,Grüne,UWG:FB,FDP,BSW,Backs,OB)

    Die Stadtverwaltung will sich nicht mit einer Bürgereingabe zur besseren Umsetzung von Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen befassen. Der Rat soll am 18. Dezember entscheiden, die Anregung ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen.

    Die Einwohnerinnen Nadja Zein-Draeger und Stefanie Beckmann hatten eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, dass die bereits 2023 beschlossenen Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung systematisch in die Verwaltungsprozesse implementiert werden.

    Konkrete Forderungen der Bürgerinnen

    Die beiden Frauen beziehen sich auf die Vorlage 20232815 „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung Bochum“, die vorsieht, Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen verbindlich einzuplanen. Sie kritisieren, dass diese Vorgaben nicht umgesetzt werden und fordern mehr Transparenz.

    Konkret soll das Ergebnis zur Planung der Bürgerbeteiligung künftig Bestandteil aller Vorlagen für außenwirkende Planungen werden, um Transparenz zu schaffen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verwaltung sieht sich nicht zuständig

    Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung damit, dass die Eingabe auf die „Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln“ abziele. Die Verfasserinnen wollten die Umsetzung eines Ratsbeschlusses überwachen – dafür sei eine Anregung nach § 24 GO NRW nicht das richtige Instrument.

    Kritik an mangelnder Umsetzung

    In ihrer Begründung führen Zein-Draeger und Beckmann konkrete Beispiele an: Bei der Durchsicht von Vorlagen für den Planungsausschuss zwischen Mai 2024 und Oktober 2025 sei nicht erkennbar gewesen, ob informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen war. Auch auf der städtischen Beteiligungsplattform fand sich zum Stichtag nur ein informelles Beteiligungsverfahren.

    Die Bürgerinnen empfehlen zudem die Kenntnisnahme einer Informationsbroschüre zu „Häufigen Vorbehalten gegenüber Bürgerbeteiligung“.

  • SPD-Fraktion fordert öffentliche Stellplätze an der Hegelstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord beantragt in einem Änderungsantrag, dass bei der geplanten Einbeziehung eines Teilbereichs der Hegelstraße die straßenbegleitenden Schulparkplätze als öffentliche Stellplätze ausgewiesen werden sollen.

    Schulgelände-Erweiterung führt zu Parkplatzproblemen

    Die SPD-Fraktion unter Führung von Snežana Ćuruvija hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 20252402 eingereicht, die sich mit der Einbeziehung eines Teilbereichs der Hegelstraße beschäftigt. Der Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 2. Dezember 2025 behandelt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Bedarfsgerechte Erweiterung mit unerwünschten Folgen

    In der Begründung ihres Antrags erkennt die SPD-Fraktion an, dass die Erweiterung des Schulgeländes durch die einzuziehende Fläche „absolut bedarfsgerecht und nachvollziehbar“ sei. Gleichzeitig warnt sie jedoch vor den Folgen für die Anwohnerschaft: Die Maßnahme führe zu einer „erhöhten Parkplatzproblematik für Anwohnerinnen und Anwohner auf Grund von fehlenden bzw. nicht ausreichenden öffentlichen Stellplätzen“.

    Lösungsvorschlag unter Rechtsvorbehalt

    Der Änderungsvorschlag sieht vor, dass die straßenbegleitenden Schulparkplätze – sofern rechtlich möglich – als öffentliche Stellplätze ausgewiesen werden sollen. Damit würde ein Teil der durch die Schulgelände-Erweiterung wegfallenden Parkmöglichkeiten für die Anwohner kompensiert.

  • Verwaltung erklärt Timing der Surkenstraße-Sperrung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Tiefbauamt hat auf Anfragen der CDU-Fraktion zur umstrittenen Vollsperrung der Surkenstraße im November geantwortet. Die Verwaltung begründet den Zeitpunkt mit vorgelagerten Arbeiten der Stadtwerke und verweist auf Verkehrssicherheit als Priorität.

    Die seit dem 27. Oktober andauernde Vollsperrung der Surkenstraße und der Straße Im Haarmannsbusch zwischen der Kreuzung „Im Lottental“ und Hausnummer 54 hatte für erhebliche Kritik gesorgt. Die CDU-Fraktion hatte insbesondere das Timing der Bauarbeiten im verkehrsreichen November hinterfragt.

    Vorarbeiten verzögerten optimalen Zeitplan

    Laut Verwaltungsantwort war der Zeitpunkt der Straßensanierung durch vorgelagerte Arbeiten bedingt. „Im betroffenen Bereich mussten vorab Versorgungsleitungen der Stadtwerke Bochum verlegt werden. Zusätzlich wurde der Ausbau des Glasfasernetzes dort durchgeführt“, heißt es in der Antwort des Tiefbauamts. Erst im Anschluss konnte die Straßensanierung in Abstimmung mit der beauftragten Baufirma erfolgen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verkehrssicherheit hatte Vorrang

    Die Verwaltung räumt ein, dass ihr die problematische Verkehrssituation mit Vorlesungsbeginn am 13. Oktober bewusst war. Dennoch wurde die Maßnahme vor Winterbeginn durchgeführt, „um die Straße für die stärkere Beanspruchung zu ertüchtigen“.

    Auch die besonderen Herausforderungen für mobilitätseingeschränkte Personen rund um die Feiertage am 1., 16. und 23. November waren der Verwaltung bekannt. Nach einem „intensiven Abwägungsprozess“ habe jedoch „der Erhalt der Verkehrssicherheit Vorrang“ gehabt.

    Herbstferien-Termin scheiterte an Baufirma

    Ursprünglich hatte die Verwaltung eine zumindest teilweise Durchführung während der Herbstferien angestrebt, um die verkehrlichen Auswirkungen abzufedern. Bei einer Bauzeit von drei bis vier Wochen wäre jedoch auch dann ein Teil der Arbeiten außerhalb der Ferien angefallen. „Die entsprechende Disposition konnte durch die beauftragte Firma leider nicht umgesetzt werden“, so das Tiefbauamt.

    Die Sperrung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen im ÖPNV: Die Buslinie 370 kann alle Haltestellen von der Stiepeler Dorfkirche bis Im Lottental nicht bedienen und wird über Markstraße und Königsallee umgeleitet.

  • STADTGESTALTER/Volt fragt nach mobilen barrierefreien Toiletten nach Dortmunder Vorbild

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt möchte von der Verwaltung wissen, ob das Pilotprojekt der Nachbarstadt Dortmund mit einer mobilen barrierefreien Toilettenanlage als Vorbild für Bochum dienen könnte. Die Anfrage zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 thematisiert den Mangel an öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet.

    Dortmunder Pilotprojekt als Beispiel

    Dortmund testet seit dem 16. Dezember 2025 eine moderne, verlegbare und barrierefreie Toilettenanlage. Die Stadt reinigt diese regelmäßig und hält sie täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Alle sechs Monate soll der Standort verlegt werden, um zu untersuchen, welche Verortung von den Einwohnern am besten angenommen wird.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Zwei zentrale Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt zwei konkrete Fragen: Erstens möchten Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wissen, wie die Verwaltung das Dortmunder Pilotprojekt bewertet.

    Zweitens fragen sie, ob dies ein Beispiel für ein ähnliches Projekt in Bochum sein könnte. Falls ja, soll die Verwaltung erläutern, wie ein entsprechendes Konzept aussehen könnte und welche Standorte – insbesondere auch dezentral gelegene – in Frage kämen. Falls nein, sollen die Gründe dargelegt werden.

    Herausforderung öffentliche Toiletten

    Die Anfragenden sehen sowohl Dortmund als auch Bochum vor der gleichen Herausforderung: nicht ausreichend öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet anbieten zu können.

  • Verwaltung erklärt jahrzehntelange Verzögerungen bei Straßenwidmungen in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Grünen-Bezirksfraktion zu verzögerten Straßenwidmungen geantwortet. Etwa 40 bis 50 Straßen, Wege und Plätze in Wattenscheid sind noch nicht offiziell gewidmet, obwohl sie teilweise seit Jahrzehnten existieren.

    Systematische Aufarbeitung als laufender Prozess

    Die Verwaltung begründet die jahrzehntelangen Verzögerungen mit der systematischen Aufarbeitung aller noch zu widmenden Flächen im gesamten Stadtgebiet. Dies erfolge in einem „rollierenden wiederkehrenden Prozess“, bei dem jeder Stadtbezirk regelmäßig betrachtet werde. Dabei werde geprüft, welche Straßen, Wege und Plätze die Voraussetzungen zur Widmung erfüllen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Reinigung trotz fehlender Widmung

    Auf die Frage, ob in den betroffenen Straßen keine Reinigungen durchgeführt wurden, antwortete die Verwaltung differenziert: Die Frühlingstraße und die Märkische Straße wurden bereits gereinigt, die Martin-Lang-Straße nur teilweise. Nach der rechtskräftigen Widmung und Anpassung der Straßenreinigungssatzung soll das neu gewidmete Flurstück 945 in der Martin-Lang-Straße hinzukommen.

    Weitere ungewidmete Straßen bekannt

    Die Verwaltung schätzt, dass noch etwa 40 bis 50 Widmungen in Wattenscheid ausstehen. Konkret genannt werden:

    • Carl-Bosch-Straße

    • Stichstraße der Höntroper Straße (Höhe Haus Nr. 101)

    • Probst-Hellmich-Promenade

    • Rankenweg

    • Stauffenbergstraße


    Die Verwaltung betont, bemüht zu sein, die noch ausstehenden Straßen, Wege und Plätze zügig zu widmen. Eine konkrete Zeitschiene für die Abarbeitung wurde jedoch nicht genannt.