Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Stadt antwortet auf CDU-Anfrage zu sanierungsbedürftigen Immobilien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu Problemimmobilien geantwortet. Von 13 bekannten Problemimmobilien im Stadtgebiet befinden sich 10 Gebäude in städtischem Eigentum. Für die Immobilienunterhaltung sind 10,7 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt.

    Die CDU-Fraktion hatte nach dem Fall der geräumten Immobilie „Auf den Holln 1-3“ nachgefragt, wie die Stadt mit sanierungsbedürftigen Gebäuden umgeht. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude musste aufgrund erheblicher bau- und brandschutztechnischer Mängel geräumt werden.

    13 Problemimmobilien im städtischen Kataster

    Das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster weist aktuell 13 sogenannte Problemimmobilien im Stadtgebiet aus. Davon befinden sich 10 Gebäude in städtischem Eigentum, die jedoch nur nachrichtlich im Kataster geführt werden.

    Die Verwaltung betont, dass es sich bei den städtischen Objekten nicht um Problemimmobilien im eigentlichen Sinne handelt. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe im Gegensatz zu anderen Problemimmobilien nicht. Für diese Objekte seien Folgemaßnahmen wie Überplanung, Abbruch oder Verkauf vorgesehen.

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    Verwaltungsinterne Koordination

    Bei städtischen Immobilien erfolgt die Abstimmung über verwaltungsinterne Strukturen. Der regelmäßige Austausch zwischen Bauordnungsamt, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sowie den Zentralen Diensten sei sichergestellt.

    Verkehrssicherungspflicht wird eingehalten

    Für vermietete städtische Immobilien wird die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht in allen Fällen eingehalten. Notwendige Maßnahmen zur Gebäudesicherung seien durchgeführt worden.

    10,7 Millionen Euro für Immobilienunterhaltung

    Im Haushaltsjahr 2025 sind rund 10,7 Millionen Euro für die Unterhaltung städtischer Immobilien veranschlagt. Eine separate Aufschlüsselung für denkmalgeschützte Gebäude lasse sich jedoch nicht vornehmen, so die Verwaltung.

  • Stadt beschließt Vorkaufssatzung für ehemaliges ThyssenKrupp-Areal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will sich ein Vorkaufsrecht für das 67 Hektar große Industrieareal an Castroper Straße und Harpener Straße sichern. Nach der angekündigten Schließung des ThyssenKrupp Steel-Standorts bis 2028 soll eine geordnete Stadtentwicklung gewährleistet werden.

    Eilbedürftige Satzung wegen Verkaufsabsichten

    Der Rat soll am 18. Dezember 2025 eine Vorkaufssatzung für das ehemalige Bochumer Stahlwerksgelände beschließen. Die Verwaltung stuft die Satzung als eilbedürftig ein, da die vorgesehene Aufgabe des Werksbetriebs von Verkaufsabsichten für das Gelände begleitet wird. Möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende machen einen Beschluss noch 2025 erforderlich.

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    67 Hektar mit heterogener Eigentümerstruktur

    Das Plangebiet umfasst etwa 67 Hektar zwischen Castroper Straße, Harpener Straße, Sheffield-Ring und Karl-Lange-Straße. Davon sind circa 31 Hektar das Produktionsgelände der ThyssenKrupp Steel Europe (TKSE) mit großformatigen Produktionshallen. Im Norden liegt das Stadtteilzentrum Große Voede mit Einzelhandel und Wohnnutzungen, im Westen befinden sich Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie vereinzelte Wohngebäude.

    Die Eigentümerstruktur ist sehr heterogen: Ein großer Anteil gehört TKSE, die übrigen Flächen teilen sich auf verschiedene private Einzeleigentümer auf. Nur eine kleinere Teilfläche im Nordwesten ist im städtischen Eigentum.

    Schließung bis September 2028 geplant

    Nach der ursprünglichen Ankündigung von TKSE Ende November 2024, das Produktionsgelände 2030 zu schließen, einigten sich die IG Metall NRW und ThyssenKrupp Steel Europe im Juli 2025 auf eine stufenweise Schließung bis Ende September 2028. Dies macht nach Ansicht der Verwaltung planerischen Handlungsbedarf zwingend erforderlich.

    Vorkaufsrecht als Steuerungsinstrument

    Die Rechtsgrundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Grundstückseigentümer im Geltungsbereich müssen der Stadt künftig den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich anzeigen. Steht ein geplanter Verkauf nicht im Einklang mit den Entwicklungszielen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 1050, kann die Stadt das Vorkaufsrecht androhen oder ausüben.

    Alternativ können Abwendungsvereinbarungen mit potenziellen Käufern abgeschlossen werden. Die Stadt kann das Vorkaufsrecht auch zugunsten Dritter ausüben und ist bei der Entscheidung über die Ausübung frei.

    Ziel: Nachhaltige Stadtentwicklung

    Ziel ist eine wirtschaftliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter stadtplanerischen, baukulturellen, verkehrlichen, freiraumbezogenen und ökologischen Aspekten. Der Beratungsfolge nach soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember entscheidet.

  • Beleuchtung der Unterführung Hönnebecke verzögert sich durch Garagenzufahrt-Problem

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die geplante Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen „In der Hönnebecke“ und Mandelweg im Bereich der Bahnunterführung verzögert sich. Die im Juli begonnenen Arbeiten mussten abgebrochen werden, weil die Erreichbarkeit eines Garagenhofs nicht mehr gewährleistet war.

    Beschwerden führten zum Arbeitsstopp

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid zum Stand der Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom Mai 2025. Die Arbeiten sollten ursprünglich im Juli beginnen, mussten jedoch kurz nach Beginn der Sperrmaßnahmen eingestellt werden. Grund waren mehrere Beschwerden von Garagennutzern auf der Südseite der Bahngleise, die ihren Garagenhof nicht mehr ausreichend erreichen konnten. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde daraufhin widerrufen.

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    Umplanung auf temporäre Lösung

    Das Tiefbauamt hat die Anlage inzwischen umgeplant, um Zeit- und Platzaufwand zu minimieren. Geplant ist nun eine temporäre Beleuchtung mit Holzmasten und Luftverkabelung, wodurch der zeitaufwändige Tiefbau deutlich reduziert wird. Eine alternative Zufahrt vom Mandelweg aus, wie sie bei der Brückenerneuerung 2022 realisiert wurde, sei aufgrund des hohen Aufwands keine Option.

    Neuer Ausführungstermin in Abstimmung

    Derzeit wird zwischen Verwaltung und Stadtwerken ein neuer Ausführungstermin abgestimmt. Die Garagennutzer sollen frühzeitig über Informationstafeln aufgeklärt werden. Für die temporäre Anlage sind nur mehrstündige Sperrungen pro Tag erforderlich, sodass die Erreichbarkeit des Garagenhofs in den Morgen- und Abendstunden gewährleistet bleibt.

    Die Verwaltung plant, die temporäre Lösung später in einen Endzustand mit Stahlmasten und erdverlegten Kabeln zu überführen, sobald eine größere Baumaßnahme in dem Bereich ansteht, die eine mehrtägige Vollsperrung rechtfertigen würde.

  • Stadt will Bebauungsplan für ThyssenKrupp-Gelände aufstellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 85 (SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,UWG:FB,FDP,BSW, Backs,OB)

    Die Verwaltung drängt auf die schnelle Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ThyssenKrupp Steel Europe an der Castroper Straße. Grund ist die bis Ende September 2028 geplante Schließung des Stahlwerks und mögliche Verkaufsverhandlungen um die Jahreswende.

    Eiliger Handlungsbedarf wegen Werkschließung

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1050 – Castroper Str./Harpener Str. – soll noch im Dezember 2025 gefasst werden. Die Verwaltung begründet die Eile mit der nach einem Sanierungstarifvertrag vereinbarten stufenweisen Schließung des ThyssenKrupp-Werks bis Ende September 2028. Da möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende geführt werden, müsse die Stadt ihre städtebaulichen Entwicklungsabsichten rechtzeitig artikulieren.

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    67 Hektar großes Plangebiet

    Das Plangebiet umfasst insgesamt 67 Hektar und liegt südlich der Castroper Straße, nördlich der Harpener Straße sowie zwischen Karl-Lange-Straße und Sheffield-Ring. Etwa die Hälfte der Fläche – rund 31 Hektar – nimmt das Werksgelände der ThyssenKrupp Steel Europe ein, das überwiegend aus großformatigen Produktionshallen besteht.

    Vielfältige Entwicklungsziele

    Die Stadt verfolgt mit dem Bebauungsplan mehrere Ziele: Die Entwicklung von Gewerbeflächen mit hoher Arbeitsplatzdichte sowie gemischt genutzten Flächen in einem „gestalterisch attraktiven urbanen Stadtquartier“. Dabei sollen die bestehenden gewerblichen Strukturen entlang der Harpener Straße und Karl-Lange-Straße gesichert werden.

    Das Stadtquartier an der Castroper Straße mit seinen Wohnnutzungen, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen soll im nördlichen Bereich des Plangebiets erweitert werden. Zur Anpassung an den Klimawandel sind neue Grünstrukturen geplant, die den nördlich und südlich angrenzenden Grünzug E miteinander vernetzen sollen.

    Ausschluss bestimmter Nutzungen

    Der Bebauungsplan soll verschiedene Nutzungen ausschließen: Einzelhandel außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Große Voede, weitere Logistiknutzungen sowie Vergnügungsstätten und Wettbüros. Bestehende Betriebe sollen jedoch planungsrechtlich weiterhin zulässig bleiben.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen mehrere bestehende Pläne außer Kraft gesetzt werden.

  • Verdacht auf Schrottimmobilie in Wattenscheid: Gebäude wird beobachtet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt hat ein Eckhaus an der Steinhausstraße/Sommerdellenstraße auf mögliche Verwahrlosung überprüft. Nach einer Ortsbesichtigung wurde das Gebäude zur Beobachtung in das Verdachtsimmobilien-Kataster aufgenommen, jedoch nicht als Problemimmobilie eingestuft.

    Anfrage wegen Abfall und Verwahrlosung

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. September 2025 hatte FDP-Vertreter Dr. Rolf Heyer auf das Eckhaus in Höhe der ehemaligen Asthmabrücke aufmerksam gemacht. Das Gebäude stehe bereits länger leer, Abfall und Gerümpel lägen meterhoch in der Einfahrt und im Hof bis an die Nachbarn heran. Heyer warnte vor möglichen Umweltgefahren durch Kühlschränke und Ungezieferbefall.

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    Umfangreiche Renovierungsarbeiten festgestellt

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat die Immobilie Steinhausstraße 65 daraufhin vor Ort überprüft. Bei der Besichtigung stellten die Mitarbeiter fest, dass dort aktuell umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

    Eigentümer zur Entsorgung aufgefordert

    Die problematische Situation auf dem Hof des Grundstücks war dem zuständigen Fachamt bereits bekannt. Der Grundstückseigentümer wurde schriftlich zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle aufgefordert. Zusätzlich wurde die Entsorgung in direkten Gesprächen mit den Beteiligten erörtert.

    Das Gebäude wurde zur weiteren Beobachtung in das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster eingetragen, eine Einstufung als Problemimmobilie erfolgte jedoch nicht.

  • Grundsteuerhebesätze werden 2026 deutlich angehoben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt plant eine kräftige Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 2026. Die Grundsteuerreform führte zu Mindereinnahmen von 7,4 Millionen Euro gegenüber 2024. Um Aufkommensneutralität zu erreichen, sollen die Hebesätze für alle Grundstücksarten steigen – bei Wohngrundstücken von 715 auf 758 Prozent, bei Nichtwohngrundstücken von 1.190 auf 1.370 Prozent.

    Reform führt zu drastischen Einnahmeverlusten

    Die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform sollte eigentlich aufkommensneutral umgesetzt werden. Doch die Änderungen im Bewertungssystem führten zu einer Reduzierung des Messbetragsvolumens um 28,2 Prozent. Trotz der vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätze entstanden 2025 Mindereinnahmen von rund 7,4 Millionen Euro gegenüber dem Vergleichsjahr 2024.

    Das ursprünglich angestrebte Grundsteueraufkommen von 88,6 Millionen Euro konnte nicht erreicht werden. Tatsächlich erzielt die Stadt nur noch 81,7 Millionen Euro. Diese Einnahmelücke konnte 2025 noch durch außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden.

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    Massive Hebesatzerhöhungen geplant

    Um ab 2026 wieder Aufkommensneutralität zu erreichen, schlägt die Verwaltung deutliche Hebesatzanpassungen vor:

    • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): Erhöhung von 374 auf 444 Prozent
    • Grundsteuer B Wohngrundstücke: Erhöhung von 715 auf 758 Prozent
    • Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: Erhöhung von 1.190 auf 1.370 Prozent
    Die differenzierten Hebesätze sollen verhindern, dass es zu Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken kommt. Das Verhältnis der Anteile am Messbetragsvolumen hat sich durch die Reform um 12,3 Prozentpunkte von Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken verschoben.

    Kompensation ab 2026 nicht mehr möglich

    Während die Mindereinnahmen 2025 noch durch höhere Gewerbesteuererträge ausgeglichen werden können, ist dies ab 2026 nicht mehr möglich. Die Stadt muss deutlich reduzierte Schlüsselzuweisungen und erheblich gestiegene Kosten in der Jugendhilfe bewältigen. Ein freiwilliger Verzicht auf Grundsteuereinnahmen ist daher nicht mehr darstellbar.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Windthorststraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Windthorststraße erfüllt nach Ansicht der Stadtverwaltung trotz schmaler Fahrbahn und fehlender Gehwege ihre Erschließungsfunktion. Eine Bewertung nach heutigen Standards sei bei der historisch gewachsenen Straße nicht zielführend.

    Die Windthorststraße in der Innenstadt steht wegen ihrer beengten Verhältnisse in der Kritik. Mit einer Fahrbahnbreite von nur 3,95 Metern, stellenweise sogar 3,70 Metern, und ohne Gehwege entspricht sie nicht den heutigen Empfehlungen für Straßen mit Aufenthaltsfunktion.

    Straße stammt aus den 1930er Jahren

    Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort auf die Geschichte der Straße: Sie wurde zwischen 1928 und 1935 erbaut, zu einer Zeit, als es noch keine verbindlichen Regelwerke für den Straßenbau gab. Heute diene die Windthorststraße der Erschließung der anliegenden Grundstücke.

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    Keine Bewertung nach aktuellen Standards

    Auf die Frage, ob die Straße den Anforderungen der damaligen und heutigen Regelwerke entspricht, gibt die Verwaltung eine ausweichende Antwort. Da die Straße „historisch gewachsen“ sei, sei eine Beurteilung nach den heutigen Maßstäben der Regelwerke wie der RaSt 06 „nicht zielführend“.

    Die Antwort wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 4. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die ursprüngliche Bürgerfrage hatte auch auf Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität der Straße abgezielt.

  • Quartiersfonds für das Germanenviertel in Wattenscheid geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Die LINKE.)

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll am 9. Dezember über die Einführung eines Quartiersfonds im Germanenviertel entscheiden. Mit 40.000 Euro sollen Projekte zur Aufwertung des Quartiers gefördert werden, die von Eigentümern und Bewohnern selbst umgesetzt werden.

    Hintergrund und Ziele des Quartiersfonds

    Der geplante Quartiersfonds orientiert sich an den bereits seit 2011 erfolgreich eingesetzten Stadtteilfonds in den Stadterneuerungsgebieten. Da die Verwaltung auf den privaten Grundstücksflächen im Germanenviertel nicht tätig werden kann, sollen die Eigentümer und Bewohner selbst aktiv werden.

    Die Ziele des Fonds sind die Aktivierung und Stärkung des Engagements der Anwohner, die Förderung der Kooperation und Vernetzung sowie die Attraktivierung und Gestaltung der Außenflächen im Quartier. Gefördert werden sollen beispielsweise die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für private Außenflächen, kleinere Veranstaltungen, Kultur-, Kinder- und Jugendarbeit oder Kunstaktionen als Mitmachaktionen.

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    Antragsberechtigung und Beirat

    Antragsteller können alle Eigentümer, Bewohner und von Eigentümern beauftragte Hausverwaltungen sowie Vereine und Institutionen sein, die sich für das Quartier einsetzen wollen. Ein Beirat als lokales Vergabegremium soll über die eingereichten Projektvorschläge entscheiden.

    Der Beirat soll aus zehn Einzeleigentümern und den vier größten Immobilieneigentümern zusammengesetzt werden. Die Auswahl der Einzeleigentümer erfolgt über ein Interessensbekundungsverfahren und gegebenenfalls über ein Losverfahren.

    Geschäftsführung und Finanzierung

    Die Geschäftsführung des Quartiersfonds liegt für 2026 zunächst beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. Diese umfasst die organisatorische Abwicklung, die Organisation der Beiratssitzungen, Berichterstattung über geförderte Projekte und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

    Über das Jahr 2026 hinaus soll die Geschäftsführung auf die Akteure im Quartier übertragen werden, um selbstragende Strukturen zu entwickeln. Langfristig sollte der Quartiersfonds aus Privatmitteln finanziert werden, da es sich um Privateigentum handelt und eine dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln dem Ziel der Eigenverantwortung entgegenstehen würde.

    Für 2026 stehen 40.000 Euro zur Verfügung, die von der Bezirksvertretung Wattenscheid bereitgestellt werden. Über die geförderten Projekte wird die Bezirksvertretung im ersten Quartal 2027 informiert.

  • Stadt übernimmt Bürgschaft für Wohngebiet-Entwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt übernimmt eine Ausfallbürgschaft für eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die ein Wohngebiet entwickeln soll. Das ursprünglich geplante Projekt konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden und benötigt nun ein neues Darlehen.

    Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung

    Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.

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    Neue Finanzierung erforderlich

    Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.

    Städtisches Interesse an Projektfortführung

    Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.

    Beratung in den Gremien

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.

  • CDU fragt nach Schutz der Tiefbunkeranlage am Amtsplatz Hamme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte will wissen, ob bei der geplanten Umgestaltung des Amtsplatzes in Hamme die dort befindliche alte Tiefbunkeranlage erhalten werden kann. Hintergrund ist ein neues nationales Schutzraumkonzept von Bund und Ländern.

    Nationale Schutzraumstrategie als Hintergrund

    Die Bezirksvertretung hatte bereits der funktionalen und gestalterischen Aufwertung des Amtsplatzes und Umfelds in Hamme zugestimmt und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung beauftragt. Dabei befindet sich unter der südwestlichen asphaltierten Platzfläche eine alte Tiefbunkeranlage.

    In der 221. Sitzung der Innenministerkonferenz im Juni 2025 haben sich Bund und Länder auf Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes verständigt. Eine Wiederinstandsetzung entwidmeter Anlagen ist demnach denkbar, sofern die entwidmeten Schutzräume physisch noch vorhanden sind.

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    Konkrete Fragen zur Bausubstanz

    Die CDU-Bezirksfraktion möchte von der Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke wissen, ob die Planungen so verwirklicht werden können, dass die Bausubstanz der Tiefbunkeranlage einschließlich Lüftungsanlagen und möglicher Trinkwasserversorgung nicht beeinträchtigt oder zerstört wird.

    Zusätzlich fragt die Fraktion, ob der Platz so gestaltet werden könnte, dass im Bedarfsfall die geschützten Schutzraumein- und -ausgänge kurzfristig wiederhergestellt werden können.

    Klimaschutz und Zivilschutz vereinbaren

    Die CDU betont dabei ihre grundsätzliche Unterstützung des Vorentwurfs und der Planungen zum klimarelevanten Umbau des Amtsplatzes. Gleichzeitig sollten aber bestehende Strukturen für den Zivil- und Bevölkerungsschutz nicht geschwächt werden.