Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Problemimmobilie Auf dem Dahlacker: Verwaltung erklärt Verzögerungen bei Sanierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet Fragen der SPD-Fraktion zur ehemaligen Gaststätte „Haus Budde“ in Riemke. Trotz erteilter Baugenehmigung verzögert sich der Baubeginn wegen fehlender bautechnischer Nachweise.

    Auflagen für Eigentümer festgelegt

    Das Bauordnungsamt hat den Eigentümern der Problemimmobilie Auf dem Dahlacker 43-45 konkrete Auflagen erteilt. Die Baugenehmigung vom 27. November 2024 setzt den Baubeginn für den 3. Februar 2025 fest. Bis zum 20. Januar 2025 müssen alle erforderlichen bautechnischen Nachweise vorgelegt werden. Die Fertigstellung ist bis zum 31. Januar 2027 vorgeschrieben. Zusätzlich muss vor Gebäude Nr. 43 ein Gerüst zur Gefahrenabwehr aufgestellt werden.

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    Verzögerungen durch fehlende Nachweise

    Die Verwaltung kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Auflagen. Bei den vorgeschriebenen bautechnischen Nachweisen, die größtenteils von staatlich anerkannten Prüfsachverständigen erstellt werden müssen, kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Diese liegen nun jedoch fast vollständig vor.

    Für die Liegenschaft Nr. 43 konnte bereits teilweise der Baubeginn gestattet werden. Aus der Bewertung der bautechnischen Nachweise ergab sich die Notwendigkeit eines Nachtrags zur erteilten Baugenehmigung. Der erforderliche Bauantrag wurde am 7. Dezember 2025 eingereicht, war jedoch unvollständig.

    Keine Aufhebung der Baugenehmigung geplant

    Die Nichterfüllung der Auflagen führt nicht zur Aufhebung der rechtmäßig erteilten Baugenehmigung. Stattdessen würde die Ordnungsbehörde die Auflagen vollstrecken. Der ursprünglich geplante Baubeginn musste jedoch verschoben werden, da nicht alle bautechnischen Nachweise vorlagen.

    Die nächste Kontrolle durch die Bauaufsicht erfolgt aufgrund der Schließungszeit der Verwaltung Mitte bis Ende Januar 2026.

  • Die Linke fragt nach Zukunft von Altem Finanzamt und Polizeipräsidium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion will wissen, ob die Stadt das Vorkaufsrecht für das denkmalgeschützte ehemalige Finanzamt an der Uhlandstraße nutzen wird. Auch die Pläne für das benachbarte Polizeipräsidium, das 2027 nach Harpen umzieht, stehen im Fokus der Anfrage.

    Die Ratsfraktion Die Linke hat eine umfangreiche Anfrage zur Zukunft mehrerer wichtiger Liegenschaften im Stadtgebiet gestellt. Im Mittelpunkt stehen das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Alte Finanzamt an der Uhlandstraße sowie das benachbarte Polizeipräsidium.

    Vorkaufsrecht und Bestbieterverfahren

    Die Fraktion möchte von der Verwaltung erfahren, ob die Stadt plant, das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) in Anspruch zu nehmen. Das Alte Finanzamt wird derzeit vom Finanzamt Bochum-Mitte zwischengenutzt und soll voraussichtlich Mitte 2026 veräußert werden.

    Zudem interessiert sich Die Linke dafür, ob bei einer städtischen Übernahme ein „Bestbieter“-Verfahren geplant ist, um die Liegenschaft an interessierte Gruppen zu übertragen. Die Initiativgruppe „Alte Uhle“ hat bereits ein Nutzungskonzept entwickelt, das Altenwohnungen, eine Kindertagesstätte, studentisches Wohnen sowie Cluster- und WG-Angebote vorsieht.

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    Bebauungspläne und städtische Nutzung

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf möglichen Bebauungsplänen für die Flächen an der Uhlandstraße und Am Bergbaumuseum. Die Fraktion will wissen, welche Überlegungen für die zukünftige Nutzung der Gebäude bestehen und ob eine Bebauung durch städtische Institutionen geplant ist.

    Katholische Erwachsenenbildung betroffen

    Auch das benachbarte Grundstück der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) am Bergbaumuseum 37 steht im Fokus. Diese Einrichtung soll Ende 2026 geschlossen und ab 2027 vom Bistum Essen veräußert werden. Die Linke fragt nach Konzepten für die langfristige Sicherung sozialer Einrichtungen im Viertel.

    Zeitplan gefordert

    Abschließend fordert die Fraktion einen konkreten Zeitplan für die geplante Nutzung oder Entwicklung der genannten Liegenschaften. Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026 behandelt.

  • Verwaltung plant Prüfung von Leerstand an Tippelsberger Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt will ab Januar 2026 den langjährigen Leerstand eines Gebäudes an der Tippelsberger Straße 45 nach der neuen Wohnraumschutzsatzung überprüfen. Bislang besteht kein Kontakt zur Eigentümerschaft der seit Jahren leerstehenden Immobilie.

    Niedrige Einstufung im Verdachtskataster

    Das Gebäude Tippelsberger Straße 45, in dem sich einst eine Filiale der Riemker Traditionsbäckerei Fork befand, ist bereits im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die Verwaltung stuft die Immobilie jedoch mit niedriger Priorität zur weiteren Beobachtung ein. Es handele sich nicht um eine Problemimmobilie mit dringendem Handlungserfordernis, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte.

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    Kein bisheriger Kontakt zur Eigentümerschaft

    Die Stadtverwaltung steht bislang nicht in Kontakt mit den Eigentümern des Gebäudes. Als Grund gibt sie an, dass es hierzu bisher keine Veranlassung gegeben habe. Welche Hindernisse einer Entwicklung oder einem Verkauf der Immobilie entgegenstehen, ist daher unbekannt.

    Wohnraumschutzsatzung ab 2026 anwendbar

    Leerstände von mehr als sechs Monaten stellen nach der Wohnraumschutzsatzung grundsätzlich eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung dar. Die entsprechende Frist begann mit der Veröffentlichung der Satzung Mitte Juli 2025 zu laufen. Eine Klärung des Sachverhalts und gegebenenfalls eine Ansprache der Eigentümerschaft erfolgt daher ab Mitte Januar 2026.

    Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass das Gebäude seit vielen Jahren vollständig leer steht. Türen und Fenster seien mit Brettern verschlossen, die Mülltonnen bereits eingezogen worden.

  • Städtische Grundstücke im Osten sollen verkauft werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadt legt eine aktualisierte Liste mit bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtbezirk Ost vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021.

    Neue Grundstücksliste nach vierjähriger Pause

    Nach den Grundstücksrichtlinien der Stadt werden den Bezirksvertretungen einmal jährlich die zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke zur Entscheidung vorgelegt. Die nun vorgelegte Liste für den Bezirk Ost bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre.

    In der Zwischenzeit war keine Beschlussfassung erforderlich, da keine neuen Grundstücke baureif geworden sind. Die Entwicklung am Immobilienmarkt war durch eine deutliche Marktschwäche geprägt, verursacht durch stark gestiegene Baukosten, erhöhte Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die Grundstücke werden nach verschiedenen Verfahren vermarktet: von der Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug über Höchstgebotsverfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke bis hin zu individuellen Grundstücksgeschäften ohne Ausschreibung.

    Die Liste enthält auch Angaben zum Aufwuchs der Grundstücke, der in verschiedene Kategorien von „kein Aufwuchs“ bis „dichter Aufwuchs“ unterteilt wird. Zusätzlich wird der Versiegelungsgrad in Prozent angegeben.

    Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

    Entsprechend der Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik ist bei entsprechend gekennzeichneten Grundstücken die Einräumung eines Erbbaurechts anstelle eines Verkaufs vorgesehen. Dies ermöglicht der Stadt, langfristig Einfluss auf die Nutzung zu behalten.

    Für Grundstücke der Vermarktungsverfahren C und D soll zunächst nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Nach detaillierten städtebaulichen Untersuchungen folgt ein späterer Einzelvorschlag zur Vermarktung.

    Beratungsverfahren und Transparenz

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor, die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Ost am 4. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach bestimmten Verfahren wird auf parlamentarische Einzelbeschlüsse verzichtet – die Bezirksvertretung erhält quartalsweise Mitteilungen über abgeschlossene Geschäfte.

  • Verwaltung lehnt Eingabe zu Gnadenhof Wattenscheid ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die städtische Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Eingabe des Gnadenhof Wattenscheid e.V. nicht zu behandeln. Der Verein hatte um Unterstützung bei der Standortsuche und Richtigstellung von Aussagen über angebliche Neubauten gebeten.

    Eingabe nach Kündigung durch Grundstückseigentümer

    Der Gnadenhof Wattenscheid e.V. hat nach eigenen Angaben zum 31.10.2026 die Kündigung vom Grundstückseigentümer erhalten. Als Grund für die Kündigung nennt der Verein Auskünfte der Stadt, wonach „Gebäude neu errichtet“ worden seien. Diese Darstellung weist der Verein als „nachweislich falsch“ zurück und behauptet, lediglich eingestürzte Strukturen aus den 1980er-Jahren wiederhergestellt zu haben.

    Der Verein führt seine sozialen Leistungen an, darunter die Integration von Langzeitarbeitslosen, Unterstützung von Menschen mit psychischen Belastungen und Suchtproblemen sowie Praktikumsplätze für Schüler.

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    Verwaltung verweist auf Luftbildauswertung

    Das Bauordnungsamt widerspricht der Darstellung des Vereins grundsätzlich. Aus der historischen Luftbildauswertung gehe hervor, dass bis 2001 „keinerlei baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorhanden waren“. Die Entwicklung der baulichen Anlagen und Nutzungen habe sich bis 2019 vollzogen.

    Baugenehmigungen lägen dem Bauordnungsamt nicht vor, auch konnte die Betreiberin keine vorlegen. Eine Ordnungsverfügung auf Rückbau aller baulichen Anlagen sei rechtskräftig geworden. Die Verwaltung habe der Betreiberin jedoch eine fünfjährige Frist eingeräumt.

    Ablehnung nach Hauptsatzung

    Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe nicht zu behandeln. Sie falle unter § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung, wonach Eingaben abgelehnt werden können, wenn Rechtsmittel gegeben sind oder der Gegenstand die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist.

    Warum die Eigentümerin gekündigt hat, sei der Verwaltung nicht bekannt, heißt es in der Vorlage. Der Planungsausschuss soll am 22. Januar 2026 über die Empfehlung entscheiden.

  • Beschädigter Poller am Verbindungsweg In der Provitze wurde repariert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat einen mutwillig zerstörten Absperrpoller am Spazierweg zwischen Herzogstraße und In der Provitze instandgesetzt. Der Poller war bereits im August gemeldet worden.

    SPD-Fraktion fragte nach Reparatur

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 nach dem Zustand des beschädigten Pollers gefragt. Bereits am 28. August 2025 war über den Mängelmelder angezeigt worden, dass ein Absperrpoller für den Spazierweg zwischen der Herzogstraße und der Straße In der Provitze aus der Metallverankerung genommen worden war.

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    Bodenhülse mutwillig zerstört

    Der Poller lag im Eingangsbereich des Spazierweges In der Provitze im Gebüsch und konnte nicht mehr eingesteckt werden, da die entsprechende Bodenhülse mutwillig zerstört worden war. In der Folge wurde der Spazierweg bereits als wilde Müllkippe benutzt.

    Reparatur in Kalenderwoche 49

    In ihrer Antwort teilte die Verwaltung mit, dass der Sperrpfosten samt Bodenhülse zwischenzeitlich in der 49. Kalenderwoche instandgesetzt wurde. Die Antwort der Verwaltung wird am 22. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnis genommen.

  • Bezirksvertretung Bochum-Süd entscheidet über Grundstücksverkäufe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages:
    Enthaltungen: 1 (AfD)
    Dagegen: 0
    Dafür: 18 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, AfD)

    Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Liste städtischer Grundstücke vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Nach über vier Jahren ohne Beschlussfassung schafft die neue Liste Transparenz und Planungssicherheit für kommende Jahre.

    Erste Liste seit 2021 wegen schwachem Immobilienmarkt

    Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da aufgrund der schwierigen Marktlage keine neuen Grundstücke baureif wurden. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage prägten die vergangenen Jahre am Immobilienmarkt.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die vorgelegte Liste enthält sowohl bereits früher beschlossene als auch neue Grundstücke. Sie sind nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:

    • Verfahren A: Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug
    • Verfahren B: Höchstgebot-Verfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke
    • Verfahren C: Interessenten- und Investorenaufrufe
    • Verfahren D: Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
    • Verfahren E: Auktionen, Versteigerungen und Maklerbeauftragung

    Detaillierte Grundstücksinformationen verfügbar

    Neben den Vermarktungsverfahren enthält die Liste Angaben zu zonalen Bodenrichtwerten, Aufwuchs-Kategorien und Versiegelungsgrad. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses festgelegt. Für Grundstücke der Verfahren C und D sollen zunächst nur Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.

    Beratungsverfahren und Zuständigkeiten

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach den Verfahren A, B oder E ist kein erneuter parlamentarischer Beschluss erforderlich.

  • Die Linke schlägt Arnim Backs für Baubegleitgremium „Haus des Wissens“ vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Stadtrat hat einen Änderungsantrag für die Besetzung des politischen Baubegleitgremiums „Haus des Wissens“ eingereicht. Als Vertreter soll Arnim Backs von der Partei „Die Partei“ benannt werden.

    Personalvorschlag für Begleitgremium

    In ihrem Antrag zur 5. Ratssitzung am 19. März 2026 fordert die Fraktion „Die Linke im Rat“, dass Arnim Backs (Die Partei) für das politische BaubegleitgremiumHaus des Wissens“ benannt wird. Der Antrag ist von den Fraktionsmitgliedern Wiebke Köllner und Horst Hohmeier unterzeichnet.

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    Begleitung von Bauvorhaben

    Das politische Baubegleitgremium soll offenbar den Bau des „Hauses des Wissens“ begleiten. Über die genauen Aufgaben und die Zusammensetzung des Gremiums macht der vorliegende Antrag keine weiteren Angaben.

    Der Änderungsantrag wird als Tagesordnungspunkt 1.4 in der kommenden Ratssitzung behandelt.

  • AfD fragt nach Parkplatzsituation für Berufspendler in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum will wissen, wie sich die Parkplatzsituation für Berufspendler in der Innenstadt entwickelt hat und welche Auswirkungen der Wegfall öffentlicher Parkplätze auf den Einzelhandel hat. In einer umfangreichen Anfrage stellt die Fraktion 19 detaillierte Fragen zur Parkraumentwicklung.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Fraktion verweist in ihrer Anfrage auf widersprüchliche Entwicklungen beim innerstädtischen Parkraum. Einerseits seien Ende 2023 mit dem Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz und dem Parkhaus Husemann Karree rund 1.000 zusätzliche Stellplätze geschaffen worden. Andererseits würden im Zuge von Umgestaltungsmaßnahmen Parkplätze für „mehr Grün und Bänke“ weichen.

    Die Stadt verfolgt nach ihrem Leitbild Mobilität 2030 das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs bis 2030 auf 40 Prozent zu senken. Zudem sieht das städtische Parkraumkonzept für die Innenstadt die Ausweitung von Bewohnerparkbereichen vor.

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    Umfangreicher Fragenkatalog

    Der Fraktionsvorsitzende Ulrich Fuchs möchte unter anderem wissen, wie viele allgemein öffentlich zugängliche Stellplätze im Straßenraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 entfallen sind und aus welchen Gründen. Weitere Fragen betreffen die Umwandlung von Stellplätzen in Bewohnerparkplätze und die Verfügbarkeit kostenfreier Parkmöglichkeiten für Berufspendler.

    Auswirkungen auf Einzelhandel im Fokus

    Besonders interessiert sich die AfD-Fraktion für dokumentierte Rückmeldungen von Einzelhändlern und Werbegemeinschaften zu den Auswirkungen der Parkraumentwicklung auf Erreichbarkeit und Besucherfrequenz. Die Fraktion will auch wissen, welche Folgen für Berufspendler und den innerstädtischen Einzelhandel die Stadt bei ihrer Zielsetzung zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs prognostiziert oder in Kauf genommen hat.

    Wirtschaftliche Aspekte

    Abgefragt werden auch die jährlichen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung seit dem 1. Januar 2023, getrennt nach Parkhäusern und Straßenraum. Die Anfrage soll zur 5. Sitzung des Rates am 19. März 2026 beantwortet werden.

  • Volt beantragt Aufnahme von Dr. Volker Steude in Strategiebeirat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Strategiebeirats der Bochum Strategie eingereicht. Dr. Volker Steude soll als neues Mitglied in das Gremium aufgenommen werden.

    Antrag für Ratssitzung im März

    Der Änderungsantrag richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat und bezieht sich auf die 5. Sitzung des Stadtrats am 19. März 2026. Unter Tagesordnungspunkt 2.4 „Strategiebeirat der Bochum Strategie“ soll in Punkt 7 Nr. 2 der Name Dr. Volker Steude eingefügt werden.

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    Begründung erfolgt mündlich

    Die drei Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger verzichten in dem schriftlichen Antrag auf eine ausführliche Begründung. Stattdessen ist vorgesehen, dass eine Begründung gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgt.

    Hintergrund zum Strategiebeirat

    Der Strategiebeirat ist Teil der Bochum Strategie, mit der die Stadt ihre langfristige Entwicklung plant und steuert. Durch die Aufnahme neuer Mitglieder soll offenbar die Zusammensetzung des beratenden Gremiums erweitert oder verändert werden.