Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • ÖPNV-Defizit an der Rheinischen Bahn: Verwaltung verweist auf Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtgestalterfraktion fragte nach konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung entlang der Rheinischen Bahn. Die Verwaltung sieht die Prüfung von Verbesserungen als Teil der anstehenden Nahverkehrsplan-Fortschreibung bis 2028.

    Die Anfrage der Stadtgestalter bezog sich auf zwei konkrete Defizitbereiche: die Verbindung zwischen Essen-Leithe/Kray Nord Bahnhof und Wattenscheid-Leithe sowie zwischen Günnigfeld-Nord und Südfeldmark/Gewerbegebiet Gewerbestraße/Wattenscheider Heide. Bereits in einer früheren Sitzung hatte die Verwaltung bestätigt, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) keine SPNV-Maßnahmen zur Beseitigung des bekannten ÖPNV-Defizits entlang der Rheinischen Bahn plant.

    Keine konkreten Sofortmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung plant nach eigenen Angaben derzeit keine spezifischen Aufwertungen für die beiden genannten Defizitbereiche. Sie verweist auf ihre ausführliche Stellungnahme vom Juni 2025 und erklärt, dass sich hieran bis heute nichts geändert habe.

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    Prüfung im Rahmen der Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Als Aufgabenträgerin für den kommunalen Verkehr überprüft die Stadt das Nahverkehrsangebot regelmäßig und entwickelt es durch Fortschreibungen des Nahverkehrsplans weiter. Der nächste Nahverkehrsplan wird erstmalig gemeinsam mit vielen anderen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen der Region zum 1. Januar 2028 fortgeschrieben.

    Der entsprechende Prozess wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 28. Mai 2025 gestartet. Die Prüfung von Verbesserungspotenzialen im Stadtgebiet sowie Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden ÖPNV-Verbesserung ist nach Angaben der Verwaltung Teil dieser Nahverkehrsplanfortschreibung.

    Bisherige Erfolge bei der Netzentwicklung

    Die Verwaltung verweist auf umfangreiche Verbesserungen, die bereits mit dem Nahverkehrsplan von 2017 und der Entwicklung zum „Netz 2020“ umgesetzt wurden. Dabei wurden Defizite in der Erschließung und bei Verbindungen analysiert und an vielen Stellen behoben. Die Änderungen wurden durch eine Evaluation 2023/2024 überprüft.

  • Versetzung von Laterne und Verteilerkasten am Ginsterweg scheitert an Grundstückseigentümerin

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die geplante Versetzung eines Beleuchtungsmastes und Verteilerkastens am Ginsterweg in Wattenscheid kann nicht realisiert werden. Die Grundstückseigentümerin widersprach dem Vorhaben nach eingehender Prüfung.

    Grundstückseigentümerin ändert Position

    Nachdem die Grundstückseigentümerin einer ersten Anfrage zur Versetzung der Infrastruktur zunächst grundsätzlich offen gegenüberstand, hat sie ihre Position nach einer erneuten Kontaktaufnahme und ausführlichen Prüfung geändert. Sie widerspricht nun einer möglichen Versetzung des Beleuchtungsmastes sowie des Verteilerkastens auf ihr Grundstück.

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    Ästhetische Bedenken als Grund

    Als wesentlichen Grund für ihre Ablehnung führt die Eigentümerin an, dass nach einer Versetzung lediglich ein einzelner Mast entlang des Ginsterwegs eine entsprechende Durchgangsbreite aufweisen würde. Zudem würde dieser Mast dann nicht länger mit den anderen Beleuchtungsmasten in einer Flucht stehen.

    Lösung nur bei geänderten Verhältnissen möglich

    Das Tiefbauamt teilt mit, dass ein Versatz des Mastes sowie des Verteilerkastens somit in absehbarer Zeit nicht erfolgen wird. Sollten sich in der Zukunft die Grundstücksverhältnisse und/oder Straßengeometrien so verändern, dass ein Versatz aller Beleuchtungsmaste möglich und sinnvoll ist, wird die Verwaltung dies entsprechend veranlassen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid nimmt die Stellungnahme in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 zur Kenntnis.

  • Lahariplatz-Umbau startet 2028 – Planungsbüro wird Anfang 2026 beauftragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Restrukturierung des Lahariplatzes im Stadtteil Laer nimmt konkrete Formen an: Ab Jahresbeginn 2026 beginnt die Planungsphase, der Umbau selbst soll 2028 starten. Die Verwaltung kündigt Bürgerbeteiligung und enge Abstimmung mit der Veloroute 2 an.

    Die Verwaltung hat den aktuellen Sachstand zur geplanten Umgestaltung des Lahariplatzes bekannt gegeben. Dieser gilt als Herzstück des Stadtteils Laer und ist Teil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Laer/Mark 51°7.

    Zeitplan steht fest

    Derzeit bereitet die Verwaltung die Beauftragung eines Planungsbüros vor. Die eigentliche Planungsarbeit beginnt zum Jahresbeginn 2026. Nach aktuellem Zeitplan ist der Umbau des Lahariplatzes ab 2028 vorgesehen.

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    Bürgerbeteiligung geplant

    Die Öffentlichkeit und insbesondere die Eigentümer sollen in den Planungsprozess einbezogen werden. Vorgesehen sind Beteiligungsverfahren sowohl in der Vorplanung als auch in der Entwurfsplanung. Die abgestimmte Entwurfsplanung wird anschließend den entsprechenden politischen Gremien vorgelegt.

    Koordination mit Veloroute 2

    Das Planungsgebiet umfasst neben dem Lahariplatz selbst auch den angrenzenden Abschnitt der Alten Wittener Straße. Durch die Planung „Vom Rand in die Mitte“ wird dieser Bereich vom Durchgangsverkehr abgebunden und erhält eine neue Funktion für das Nahversorgungszentrum.

    Die Umgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit der Veloroute 2. Während die Planung der Suntumer Straße unabhängig vom Lahariplatz-Projekt läuft, werden die Anschlussbereiche und Querungsstellen eng koordiniert. Das Planungsgebiet knüpft außerdem an die Quartiersachse mit Klimagärten und die Verbindungsachse zwischen Laer und dem Innovationsquartier MARK 51°7 an.

  • CDU Wattenscheid will Innenstadt mit Dach- und Fassadenbegrünung aufwerten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, CDU, UWG:FB, Grüne, LINKE., WatC)

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid schlägt vor, die Innenstadt durch systematische Dach- und Fassadenbegrünung grüner und attraktiver zu gestalten. Zusätzlich sollen Photovoltaikanlagen installiert und eine „Speakers‘ Corner“ an der Friedenskirche eingerichtet werden.

    Begrünung und Solarenergie für Wattenscheider Dächer

    In einem Schreiben an den Bezirksbürgermeister regt die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid an, dass sich die Verwaltung systematisch um Dach- und Fassadenbegrünung kümmern soll. Die Wirtschaftsentwicklung Bochum soll sich des Themas annehmen, da die Dächer der City gut geeignet seien, um begrünt oder mit Photovoltaikanlagen ausgestattet zu werden. Die Fördermöglichkeiten seien gut und sollten von Hausbesitzern genutzt werden.

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    Investoren-Modell für zögerliche Eigentümer

    Für den Fall, dass sich Hauseigentümer gegen eigene Investitionen sträuben, schlägt die CDU ein Investoren-Modell vor. Ein Investor könnte Dachflächen anmieten, einen Teil begrünen und auf den restlichen Flächen Strom erzeugen. Die Begrünung käme in jedem Fall der Allgemeinheit zugute.

    Grüne Inseln in der Fußgängerzone geplant

    Neben der Dachbegrünung soll auch Fassadenbegrünung das Stadtklima verbessern und Wattenscheid optisch voranbringen. In der Fußgängerzone könnten grüne Inseln zum Verweilen einladen.

    „Speakers‘ Corner“ an der Friedenskirche vorgeschlagen

    An der Flanke der Friedenskirche zur Westenfelder Straße hin sieht die CDU Platz für mehr Grün. Vor der Kirche könnte eine „Speakers‘ Corner“ eingerichtet werden, um eine eigene Tradition zu etablieren und die politische Kultur in der Stadt zu fördern.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid könnte die vorgeschlagenen Maßnahmen finanziell begleiten, so der Vorschlag von Marc Westerhoff von der CDU-Bezirksfraktion.

  • CDU-Fraktion beantragt Nachpflanzung von Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Abstimmungsergebnis:
    Enthaltungen: 12 (SPD, Grüne, Linke)
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 4 (CDU)

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte fordert die kurzfristige Pflanzung von zwei neuen Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße. Für die Ersatzpflanzung sollen bis zu 7.000 Euro aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt werden.

    Anregung zur Sitzung im Januar 2026

    Die CDU-Fraktion hat eine Anregung zur 3. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 eingereicht. Darin wird die Nachpflanzung von zwei Straßenbäumen an vorhandenen Baumscheiben an der Tippelsberger Straße in Höhe der Hausnummern 2-12 gefordert.

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    Begründung mit Verweis auf Sturmschäden

    Als Begründung führt die CDU-Fraktion an, dass Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks bereits lange auf die Ersatzpflanzung von Straßenbäumen warten, die beispielsweise aufgrund von Sturmschäden entfernt worden sind.

    Verbesserung für Seniorenheim-Bewohner

    Bezirksvertreter David Schary, der die Anregung unterzeichnet hat, sieht in den geplanten Baumpflanzungen vor dem Seniorenheim einen wichtigen Beitrag für bessere Privatsphäre der dort lebenden Menschen. Zudem würden die Bäume als wichtige Schattenspender fungieren.

    Optische Aufwertung der Kreuzungssituation

    Mit Blick auf die anstehende bauliche Entwicklung an der Tippelsberger Straße/Ecke Herner Straße soll die Maßnahme auch eine optische Aufwertung bewirken. Die Kreuzungssituation direkt an der Herner Straße mache derzeit einen „tristen und nicht einladenden Eindruck“, so die Begründung der CDU-Fraktion.

    Die Bereitstellung der bezirklichen Mittel in Höhe von maximal 7.000 Euro ist an die Bedingung geknüpft, dass der zuständige Fachausschuss die Maßnahme beschließt.

  • Großes Batteriespeicher-System am Stalleickenweg geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Bauordnungsamt hat den Antrag für ein Batterie-Energie-Speicher-System im Außenbereich am Stalleickenweg vorgelegt. Die Anlage mit 84 Batteriecontainern soll der öffentlichen Stromversorgung dienen und wird als privilegiertes Vorhaben eingestuft.

    Technische Details der geplanten Anlage

    Auf einer Fläche von 80 mal 166 Metern soll ein Stand-Alone-Batteriespeicher entstehen, der direkt an das Stromnetz angeschlossen wird. Die Anlage umfasst 84 Batteriecontainer, eine Übergabestation, Transformatoren und Blitzschutzanlagen. Ein fünf Meter breiter Grünstreifen mit einheimischen Gehölzen wird die Anlage umlaufend einfassen.

    Der Betrieb erfolgt vollautomatisiert und wird fernüberwacht. Personal ist nur für Reparaturarbeiten vor Ort erforderlich. Die Erschließung wird über einen kleinen Stichweg vom Stalleickenweg realisiert.

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    Lage und Anbindung

    Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie Bochum-Essen im planungsrechtlichen Außenbereich. Nördlich der Bahnlinie befindet sich das Umspannwerk Eiberg, an das die Anlage über ein Erdkabel oder eine Freileitung angeschlossen werden soll.

    Das Vorhaben befindet sich in einem sensiblen Bereich: Die Fläche ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt innerhalb der Verbandsgrünfläche Nr. 26, des Landschaftsschutzgebiets Nr. L4 und des Landschaftsplans 1.1.8.

    Rechtliche Einordnung und Zweck

    Die Verwaltung stuft das Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB als privilegiert ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Batteriespeicher sollen Regelenergie auf dem Primärleistungsmarkt bereitstellen und Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungshaltung erbringen. Zusätzlich dient die Anlage dem Engpassmanagement durch Speicherung überschüssiger Energie und das Abfangen von Lastspitzen.

    Befristeter Betrieb und Rückbau

    Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist die befristete Betriebsdauer. Nach Nutzungsende muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche wieder der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist vorgesehen.

    Weitere Verfahrensschritte

    Das Vorhaben wird als planungsrechtlich zulässig bewertet. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gegeben.

  • Baumentfernung für Mehrgenerationenhaus in der Stiftstraße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück Stiftstraße 36a müssen 13 geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert als Ersatz die Pflanzung von 35 neuen Laubbäumen.

    Bäume stehen Bauplänen im Weg

    Die 13 Bäume, die entfernt werden sollen, fallen aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung. Sie befinden sich an verschiedenen Stellen des geplanten Bauvorhabens: Vier Bäume stehen direkt auf der vorgesehenen Parkplatzfläche, acht weitere im geplanten Baukörper des Mehrgenerationenhauses und ein Baum am vorgesehenen Standort für Müllboxen.

    Eine alternative Positionierung des Gebäudes ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da sonst die Auflagen des Bauordnungsamtes nicht erfüllt werden könnten.

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    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgeschrieben

    Als Kompensation für die gefällten Bäume schreibt die Verwaltung die Pflanzung von 35 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vor. Neun dieser Ersatzbäume sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück selbst gepflanzt werden. Die restlichen 26 Ersatzpflanzungen erfolgen an anderen Standorten im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.

    Verschiedene Baumarten betroffen

    Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich verschiedene Arten: vier Eiben, drei Eschen, drei Kirschen, zwei Götterbäume und ein Walnussbaum. Der größte Baum ist ein Götterbaum mit einem Stammumfang von 360 Zentimetern, für den allein sieben Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Maßnahme informiert, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026.

  • Grüne fragen nach Pachtzinsen für städtische Landwirtschaftsflächen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Grünen-Fraktion im Rat erkundigt sich bei der Stadtverwaltung nach den aktuellen Pachtpreisen für landwirtschaftliche Flächen im städtischen Besitz. Dabei interessiert sie sich auch für einen Vergleich mit den umliegenden Kommunen.

    Drei Kernfragen zur Pachthöhe

    Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 eingereicht. Marvin Rübhagen möchte von Oberbürgermeister Jörg Lukat wissen, wie hoch der durchschnittliche Pachtzins pro Hektar für städtische landwirtschaftliche Flächen aktuell ist und ob es je nach Nutzungsart unterschiedliche Pachtzinsen gibt.

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    Zeitpunkt der letzten Erhöhung im Fokus

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem zeitlichen Aspekt: Die Grünen wollen erfahren, wann der Pachtzins zuletzt erhöht wurde. Dies könnte Aufschluss darüber geben, ob die städtischen Pachtpreise noch marktgerecht sind.

    Regionaler Vergleich gewünscht

    Besonders interessiert sich die Fraktion für einen Vergleich mit anderen Kommunen. Sie fragt nach den Pachtzinsen der umliegenden Städte und Gemeinden sowie nach dem Durchschnittswert für die Pacht pro Hektar in den Gebietskörperschaften des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands.

    Die Stadt Bochum besitzt mehrere landwirtschaftliche Flächen, die sie an Landwirtinnen und Landwirte zur Bewirtschaftung verpachtet. Die Antwort der Verwaltung wird in der Ausschusssitzung erwartet.

  • Baumentfernung am Köpersweg: Vier Bäume müssen Wohnbebauung weichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für ein Bauvorhaben mit drei Reihenhäusern und zwei Doppelhaushälften am Köpersweg müssen vier geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert eine Ausgleichszahlung von über 30.000 Euro.

    Bauvorhaben erfordert Baumfällung

    Auf dem Grundstück am Köpersweg ohne Hausnummer sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften mit insgesamt fünf Garagen und fünf Stellplätzen entstehen. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Entfernung von vier Bäumen gestellt, die aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.

    Die betroffenen Bäume befinden sich direkt im geplanten Baubereich. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, sodass die Bäume nicht erhalten werden können.

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    Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Diese Regelung greift, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung anderenfalls nicht möglich wäre oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.

    Ausgleichszahlung statt Ersatzpflanzung

    Normalerweise wären nach der Baumschutzsatzung 16 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern als Ersatz zu pflanzen. Da die Grundstücke nach der geplanten Teilung jedoch nicht die erforderliche Größe aufweisen und dem Bauherrn keine weiteren Grundstücke in der Stadt zur Verfügung stehen, kommt nur eine Ausgleichszahlung in Betracht.

    Diese beträgt 1.900 Euro pro Baum, insgesamt also 30.400 Euro für die vier zu fällenden Bäume.

    Details zu den betroffenen Bäumen

    Entfernt werden müssen:

    • Eine mehrstämmige Eibe mit Umfängen von 103, 80, 60 und 40 Zentimetern

    • Eine Lärche mit 215 Zentimetern Stammumfang

    • Zwei Kirschbäume mit 217 bzw. 170 Zentimetern Stammumfang


    Die Angelegenheit wird am 21. Januar 2026 der Bezirksvertretung Ost und am 4. März 2026 dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Städtisches Grundstück an Stiftstraße wird an gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt vergibt das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das ursprünglich geplante Bestandsgebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen durch einen Neubau ersetzt.

    Neubau statt Sanierung

    Das Wohnprojekt hatte zunächst geplant, das bestehende Gebäude an der Stiftstraße 36a zu erhalten. Aufgrund wirtschaftlich notwendiger und funktional einschränkender Maßnahmen, die für den Erhalt erforderlich wären, sieht das Projekt nun die Errichtung eines neuen Gebäudes an gleicher Stelle und mit gleichem Umriss vor. Zusätzlich sind zwei Neubauten auf dem gesamten Grundstück geplant.

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    Erbbaurecht bis 2108

    Die Laufzeit des Erbbaurechts wird an das benachbarte Grundstück Stiftstraße 40 angeglichen, das bereits durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht genutzt wird. Das bedeutet eine Laufzeit bis 2108. Das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 war bereits für die Entwicklung durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vorgehalten.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 angehört. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung fällt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.