Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • FDP-UWG: WAT stellt Änderungsantrag für Strategiebeirat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT beantragt für die kommende Ratssitzung am 19. März 2026, Felix Haltt in den Strategiebeirat der Bochum Strategie zu wählen.

    Antrag für Strategiebeirat

    Mit einem Änderungsantrag vom 17. März 2025 wendet sich die Fraktion FDP-UWG: WAT an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Der Antrag bezieht sich auf die 5. Sitzung des Rates am 19. März 2026 und dort konkret auf den Tagesordnungspunkt 2.2 „Strategiebeirat der Bochum Strategie„.

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    Personalvorschlag der Fraktion

    Die Fraktion schlägt vor, dass Felix Haltt als Vertreter der FDP-UWG: WAT in den Strategiebeirat der Bochum Strategie gewählt wird. Der Antrag ist von Felix Haltt als Vorsitzender und Hans-Josef Winkler als weiterem Vorsitzender der Fraktion unterzeichnet.

    Formaler Beschlussvorschlag

    Der Rat soll beschließen: „In den Strategiebeirat der Bochum Strategie wird gewählt: Felix Haltt (FDP-UWG: WAT).“

  • Verwaltung lehnt Forderung nach festen Regeln für Bürgerbeteiligung beim Wohnungsbauturbo ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will sich bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Wohnungsbauturbos nicht im Voraus festlegen. Eine entsprechende Eingabe von Bürgern nach § 24 Gemeindeordnung wird mit dem Verweis auf notwendige Flexibilität abgelehnt.

    Bürgerinitiative fordert verbindliche Standards

    Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Jürgen Dassow, Brigitte Giese und Andrea Wirtz haben als Vertreter des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie fordern, dass die Verwaltung vorab transparent und verbindlich über die Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Wohnungsbauturbo informiert.

    Die Bürgervertreter wollen wissen, welcher Adressatenkreis in welchen Fällen wie beteiligt werden soll, ob nur unmittelbar betroffene Nachbarn einbezogen werden oder der Betroffenenkreis weiter gefasst wird. Zudem fragen sie nach Präsenzveranstaltungen zusätzlich zu Online-Formaten und nach mehrstufigen Beteiligungsverfahren analog zu Bebauungsplanverfahren.

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    Verwaltung setzt auf Flexibilität statt feste Vorgaben

    Die Verwaltung lehnt die Anregung ab und begründet dies mit der Notwendigkeit flexibler Instrumente. Die Beteiligung der Öffentlichkeit werde in konkreten Fällen über die bereits bekannte Plattform bochum-mitgestalten.de kommuniziert. Eine starre Festlegung im Voraus behindere die Anwendung passgenauer Beteiligungsformate.

    Sorge vor Beschleunigung zu Lasten der Bürgerbeteiligung

    Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung befürchtet, dass die Beschleunigung des Wohnungsbaus auf Kosten des Artenschutzes, des Natur- und Umweltschutzes und zulasten der Beteiligung der Zivilgesellschaft gehen wird. Aus der ursprünglichen Verwaltungsvorlage zum Wohnungsbauturbo lasse sich nicht erahnen, wie Öffentlichkeitsbeteiligung unter den beschleunigten Verfahren aussehen werde.

    Evaluation soll Erfahrungen bewerten

    Die Verwaltung verweist darauf, dass der Wohnungsbauturbo eine flexible Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfordere, um fallbezogen passende Formate wählen zu können. Da die konkreten Anwendungsfälle noch nicht bekannt seien, sei eine Vorabdefinition nicht zielführend. Im Rahmen einer geplanten Evaluierung werde der Rat auch über die Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert.

    Der Rat entscheidet am 19. März 2026 über die Eingabe.

  • AfD nominiert Sebastian Südekum für Strategiebeirat der Bochum Strategie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Wahl eines Mitglieds in den Strategiebeirat der Bochum Strategie eingereicht. Die Fraktion schlägt Sebastian Südekum für diese Position vor.

    Änderungsantrag zur Ratssitzung

    Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.4 der 5. Ratssitzung am 19. März 2026. Dabei geht es um die Wahl eines Mitglieds in den „Strategiebeirat“ der Bochum Strategie.

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    Beschlussvorschlag

    In ihrem Beschlussvorschlag fordert die AfD-Fraktion den Rat der Stadt auf, Sebastian Südekum als Mitglied in den Strategiebeirat der Bochum Strategie zu wählen. Der Antrag wurde von Cornelia Heitmann, Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführerin der AfD, unterzeichnet und am 16. März 2026 eingereicht.

    Strategiebeirat der Bochum Strategie

    Der Strategiebeirat ist ein Gremium im Rahmen der Bochum Strategie, das zur strategischen Stadtentwicklung beiträgt. Über die Zusammensetzung und die genauen Aufgaben des Beirats werden die Ratsmitglieder in der kommenden Sitzung entscheiden.

  • Wohnungsmarktbarometer 2025: Angespannte Lage trotz leichter Entspannungstendenzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Wohnungsmarkt bleibt weiterhin angespannt, besonders bei geförderten Mietwohnungen. Das aktuelle Wohnungsmarktbarometer zeigt: Haushalte mit geringem Einkommen, ältere Menschen, Alleinerziehende und Familien haben große Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers 2025 vorgelegt. Die jährliche Befragung lokaler Expertinnen und Experten bestätigt die anhaltend schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt, auch wenn sich in einzelnen Bereichen leichte Entspannungstendenzen zeigen.

    Preisgebundenes Segment besonders betroffen

    Nach Einschätzung der befragten Fachleute bleibt die Lage angespannt. Besonders kritisch bewerten die Experten das preisgebundene Segment – den geförderten Mietwohnungsbau wird oft sogar als „sehr angespannt“ eingestuft. Ähnlich schwierig ist die Situation im freifinanzierten Mietwohnungsbereich im normalen Preissegment. Auf dem Eigentumsmarkt sind zwar gewisse Entspannungstendenzen im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar, dennoch wird auch der Erwerb von Wohneigentum weiterhin kritisch bewertet.

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    Kaum Leerstand, Neubau unverzichtbar

    Leerstand ist in den Beständen der teilnehmenden Wohnungsunternehmen kaum ein Thema – es stehen nur wenige Wohnungen zur sofortigen Vermietung zur Verfügung. Deshalb bleibt Neubau unverzichtbar. Vor allem große, geförderte und betreute Wohnungen für ältere Haushalte fehlen. Neben dem Neubau spielen Modernisierungsmaßnahmen und Bestandsaufwertungen eine wichtige Rolle.

    Investitionsklima kritisch

    Trotz der identifizierten Bedarfe erwarten die befragten Fachleute aufgrund der anhaltend hohen Kosten kaum Impulse im Wohnungsbau. Dies spiegelt sich in einer kritischen Einschätzung des Investitionsklimas wider, insbesondere im Neubausegment.

    Preise steigen weiter

    Die angespannte Situation zeigt sich auch in der Entwicklung der Miet- und Immobilienpreise. Auswertungen der empirica-Preisdatenbank belegen, dass die Mieten weiter steigen und auch die Kaufpreise nach einer kurzen Phase stagnierender oder sinkender Werte wieder anziehen.

    Nächster Bericht 2026

    Die nächste Expertenbefragung wird im Frühjahr 2026 durchgeführt und im Rahmen des alle zwei Jahre erscheinenden Wohnungsmarktberichtes veröffentlicht. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird am 22. Januar 2026 über die Ergebnisse informiert.

  • Planungsgemeinschaft kritisiert 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr begrüßt grundsätzlich die geplante Flexibilisierung in der Landes- und Regionalplanung, sieht aber erhebliche Defizite bei der nachhaltigen Flächenentwicklung. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme warnt sie vor verstärktem Freiflächenverbrauch und voranschreitender Suburbanisierung.

    Flexibilisierung mit problematischen Nebenwirkungen

    Die Landesregierung NRW hat am 14. März 2025 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Ziel: eine Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz schaffen. Gleichzeitig greift die Änderung Regelungen der 1. Änderung auf, die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zuvor als unzureichend begründet für unwirksam erklärt hatte.

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    Hauptkritikpunkte der Stellungnahme

    Die Planungsgemeinschaft, die über den Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundenen Städte der Region, äußert in mehreren Punkten deutliche Bedenken:

    Siedlungserweiterungen ohne Regionalplanung: Besonders kritisch sieht die Planungsgemeinschaft die geplante Ausnahmeregelung zu Ziel 2-3, wonach Siedlungserweiterungen von bis zu 5 Hektar oder in Einzelfällen sogar bis zu 10 Hektar über die Grenzen der in Regionalplänen festgelegten Siedlungsbereiche hinaus möglich werden sollen. Diese würden sich damit der regionalplanerischen Steuerung entziehen.

    Ortsentwicklung über Eigenbedarf hinaus: Problematisch ist auch die neue Möglichkeit in Ziel 2-4, nicht in Regionalplänen festgelegte Ortsteile über den Eigenbedarf hinaus entwickeln zu können. Dies würde Suburbanisierung und Zersiedelung vorantreiben.

    Brachflächen und Flächenverbrauch

    Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf. Die Planungsgemeinschaft befürchtet, dass dies in Konkurrenz zur Brachflächenentwicklung den Siedlungsdruck auf den Freiraum massiv erhöhen würde.

    Besonders das sogenannte „Flex-Modell“ stößt auf Widerstand: Es soll ermöglichen, bis zum Dreifachen des ermittelten Bedarfs als Siedlungsbereiche festzulegen. Die Planungsgemeinschaft regt stattdessen an, vor dem Hintergrund des Ziels einer Netto-Null-Versiegelung bis 2050 verbleibende Restkontingente für den Flächenverbrauch zu definieren.

    Naturschutz und weitere Anregungen

    Die Stellungnahme fordert außerdem die Beibehaltung einer qualifizierten Alternativenprüfung bei der ausnahmsweisen Inanspruchnahme von Bereichen zum Schutz der Natur oder Waldbereichen.

    Positiv bewertet werden hingegen die vorgesehenen Klarstellungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Kommunen bei der Erarbeitung kommunaler Konzepte für Freiflächen-Solaranlagen zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen stoßen.

    Zeitplan und Verfahren

    Die gemeinsame Stellungnahme wurde fristgemäß am 30. Juni 2025 an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesregierung strebt an, das Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode abzuschließen. Am 22. Januar 2026 wird der Ausschuss für Planung und Grundstücke über die Stellungnahme informiert.

  • Schulzentrum Nord: Umzug für Sommer 2026 geplant – Abriss ab Ende 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand beim Neubau des Schulzentrums Nord in Gerthe. Der Schulbetrieb soll nach den Sommerferien 2026 im neuen Gebäude aufgenommen werden. Der Abriss der alten Schulgebäude ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen.

    Zeitplan für Fertigstellung und Umzug

    Der bauliche Abschluss des neuen Schulzentrums Nord an der Heinrichstraße ist für Januar 2026 geplant. Anschließend folgen bis Juli 2026 die Inbetriebnahme, Restarbeiten, Möbellieferungen und diverse Abnahmen. Der Umzug der Schule ist für die Sommerferien 2026 terminiert, sodass der Schulbetrieb im neuen Gebäude zum Schuljahresbeginn 2026/2027 starten kann.

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    Abriss der alten Gebäude verzögert sich

    Für den Abriss der bestehenden Schulgebäude plant die Stadt einen längeren Zeitraum ein. Die Schadstoffentsorgung soll 2026 nach dem Leerzug beginnen, der eigentliche Rückbau wird voraussichtlich erst im vierten Quartal 2027 abgeschlossen. Die Ausschreibungen für beide Maßnahmen werden im Januar und Februar 2026 veröffentlicht.

    Außenanlagen in mehreren Phasen

    Die Gestaltung der Außenbereiche erfolgt stufenweise. Zunächst werden die notwendigen Schulhofflächen im aktuellen Baufeld hergestellt, um Gebäudezugang, Pausenaufenthalt und Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Die vollständigen Außenanlagen südlich des Baufeldes sollen erst im ersten Quartal 2028 fertiggestellt werden – parallel zum Rückbau der alten Gebäude.

    Bürgerbeteiligung bei Grünanlagen geplant

    Die angrenzenden Freiflächen und Grünanlagen werden im Zusammenhang mit der geplanten Dreifachsporthalle konzipiert. Eine Machbarkeitsstudie zur Integration eines Schwimmbeckens ist noch in Arbeit. Das Grünflächenamt plant eine Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Grünanlagen und Freiflächen.

    Bis zur endgültigen Ferstellung aller Außenbereiche 2028 stehen den Schülern die dann fertiggestellten Freianlagen des aktuellen Baufeldes für die Pausenzeiten zur Verfügung.

  • Verwaltung lehnt Aufhebung von Bebauungsplan Nr. 3 ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, einen Bürgerantrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 abzulehnen. Der 1964 rechtskräftig gewordene Plan diene weiterhin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

    Bürgerantrag sieht Plan als überholt an

    Ein Bürger hatte beantragt, den Bebauungsplan Nr. 3 nebst Fluchtlinienplan aufzuheben. Seine Begründung: Die Ziele des Bebauungsplans seien erreicht und die Bestimmungen würden sich aufgrund des Alters zunehmend als Behinderung erweisen.

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    Verwaltung sieht Plan weiterhin als zeitgemäß

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen widerspricht dieser Einschätzung grundlegend. Der qualifizierte Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 setze Baulinien, Baugrenzen, Vollgeschosszahl, Ausnutzungsziffern, öffentliche Verkehrsflächen und Vorgartenflächen fest. Entsprechend diesen Festsetzungen sei der Bereich in aufgelockerter Bauweise mit ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut worden.

    Aktuelle Anforderungen erfüllt

    Die Ziele des Bebauungsplans entsprächen auch aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, argumentiert die Verwaltung. Durch die Festsetzungen werde die Siedlungsstruktur gesichert. Eine Aufhebung sei aus stadtplanerischer Sicht nicht zielführend.

    Fluchtlinienplan existiert nicht

    Nebenbei stellt die Verwaltung klar, dass ein im Antrag genannter aufzuhebender Fluchtlinienplan nicht existiert.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird am 22. Januar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen hat die Angelegenheit nicht.

  • Machbarkeitsstudie für Großsporthalle am Kirmesplatz wird vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung präsentiert dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eine Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Großsporthalle auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße. Die Vorstellung erfolgt durch Vertreter der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft, eines Beratungsunternehmens und der Stadtverwaltung.

    Präsentation im Sportausschuss

    Am 23. Januar 2026 wird dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eine Machbarkeitsstudie zum geplanten Neubau einer Großsporthalle vorgestellt. Als Standort ist der Kirmesplatz an der Castroper Straße vorgesehen.

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    Beteiligte Akteure

    Die präsentationsgestützte Vorstellung erfolgt durch drei Fachvertreter: Denise Wäscher von der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH, Gerrit Binz vom Institut für Sportstättenberatung GmbH sowie Alexander Figge vom städtischen Referat für Sport und Bewegung.

    Weiteres Verfahren

    Der Sportausschuss nimmt die Studie zur Kenntnis. Die Mitteilung der Verwaltung vom 18. December 2025 gibt noch keine Details zu den Inhalten der Machbarkeitsstudie oder möglichen nächsten Schritten bekannt.

  • Stadt will Grundstücke in Bochum-Nord verkaufen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung

    Die Verwaltung legt erstmals seit 2021 wieder eine Liste mit städtischen Grundstücken vor, die zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht stehen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll am 3. März 2026 darüber entscheiden.

    Nach den städtischen Grundstücksrichtlinien müssen die Bezirksvertretungen einmal jährlich über die zur Veräußerung vorgesehenen bebauten und unbebauten Grundstücke entscheiden. Die nun vorgelegte Liste bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre.

    Keine neuen Beschlüsse wegen schwachem Immobilienmarkt

    Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden sind. Die Verwaltung begründet dies mit der deutlichen Marktschwäche in den vergangenen Jahren, verursacht durch stark gestiegene Baukosten, erhöhte Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage.

    Der Bestand städtischer Grundstücke sei bereits durch Verkäufe und die Vergabe von Erbbaurechten spürbar abgebaut worden, heißt es in der Vorlage.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen

    Die Grundstücke werden nach verschiedenen Vermarktungsverfahren angeboten:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhäuser

    • Veröffentlichung zum Höchstgebot für Mehrfamilienhäuser

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Versteigerungen


    Die Liste enthält auch Angaben zum Aufwuchs der Grundstücke, der Versiegelung und dem zonalen Bodenrichtwert. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses bestimmt.

    Beratung und Entscheidung

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet dann am 3. März 2026. Bei Grundstücken der Vermarktungsverfahren A, B und E ist nach einem späteren Verkauf kein parlamentarischer Einzelbeschluss mehr erforderlich.

  • Bockholt-Teich: Sanierung verschiebt sich erneut auf 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die seit Jahren geplante Sanierung des Teiches im Bockholt verzögert sich abermals. Statt wie angekündigt im Winter 2025/2026 werden die Arbeiten erst ab September 2026 beginnen und im April 2027 abgeschlossen sein.

    Die Verwaltung antwortete auf eine erneute Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Sanierung des Bockholt-Teiches im Stadtteil Harpen. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bereits im Oktober 2023 starten, wurden jedoch mehrfach verschoben.

    Planungsverfahren erst 2025 abgeschlossen

    Die Genehmigungsplanung wurde erst im Oktober 2024 fertiggestellt und bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Plangenehmigung erhielt die Stadt im Juli 2025, woraufhin die Ausführungsplanung erstellt werden konnte. Aktuell bereitet die Verwaltung das Vergabeverfahren vor, das Anfang 2026 durchgeführt werden soll.

    Eine Auftragserteilung fand bis zum Frühjahr 2025 nicht statt, da die erforderliche Plangenehmigung noch nicht vorlag. Der Zeitraum zwischen der Genehmigungserteilung im Juli 2025 und dem Ende der Brutzeit am 1. Oktober 2025 war nach Angaben der Verwaltung zu kurz für Ausführungsplanung, Vergabeverfahren und Auftragserteilung.

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    Bauzeitenfenster muss vollständig genutzt werden

    Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen muss das gesamte naturschutzfachlich begründete Bauzeitenfenster von Anfang Oktober bis Ende Februar voll ausgenutzt werden. Ein Beginn vor dem 1. Oktober 2026 ist daher nicht möglich. Die vorbereitenden Arbeiten sollen im September 2026 starten, die eigentlichen Bauarbeiten im Oktober 2026 beginnen und die gesamte Maßnahme im April 2027 abgeschlossen werden.

    Keine zusätzlichen Kosten erwartet

    Kostensteigerungen durch die Verzögerungen erwartet die Verwaltung nicht. Vielmehr könnte der längere Vorlauf zwischen Ausschreibung und geplanter Vergabe zu mehr Bietern und damit verbessertem Wettbewerb führen. Nach der Auftragsvergabe sollen alle vor dem 1. Oktober zulässigen vorbereitenden Arbeiten durchgeführt werden.

    Die Sanierung umfasst 650 Quadratmeter Wegeabschnitte sowie die Grundsanierung des Teiches. Ein erster Bauabschnitt von der Josef-Baumann-Straße zum Teich wurde bereits im Dezember 2023 fertiggestellt.