Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • CDU nominiert zwei Kandidaten für Strategiebeirat der Bochum Strategie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt schlägt Christian Haardt und Carolin Pesch für die Wahl in den Strategiebeirat der Bochum Strategie vor. Der entsprechende Änderungsantrag wird in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt.

    Personalvorschläge für strategisches Gremium

    Mit einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 benennt die CDU-Fraktion ihre beiden Kandidaten für den Strategiebeirat der Bochum Strategie. Christian Haardt und Carolin Pesch sollen in das strategische Beratungsgremium gewählt werden.

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    Mündliche Begründung angekündigt

    Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichnete Antrag verzichtet auf eine schriftliche Begründung der Personalvorschläge. Diese soll gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgen.

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.4 der Ratssitzung und ergänzt die ursprüngliche Beschlussvorlage um die konkreten Personalvorschläge der CDU-Fraktion.

  • Grüne beantragen Personalie für Baubegleitgremium Haus des Wissens

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Politischen Baubegleitgremiums für das Haus des Wissens eingereicht. Fabian Krömling soll als Mitglied in das Gremium gewählt werden.

    Antrag zur Ratssitzung im März

    Der Änderungsantrag der Grünen richtet sich an die Ratssitzung am 19. März 2026 und betrifft den Tagesordnungspunkt 1.4 „Politisches Baubegleitgremium Haus des Wissens„. Die Fraktion beantragt, dass der Rat Fabian Krömling in das Politische Baubegleitgremium wählt.

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    Fraktionsführung unterzeichnet Antrag

    Der Änderungsantrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny unterzeichnet und am 10. März 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat übermittelt.

    Das Politische Baubegleitgremium wird den Bauprozess des Hauses des Wissens begleiten und überwachen. Mit dem Antrag positionieren sich die Grünen für eine aktive Beteiligung an diesem bedeutenden Bauprojekt.

  • Stadt antwortet auf Anfrage zu sanierungsbedürftigen Immobilien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Linken zum Zustand städtischer Gebäude geantwortet. Zehn städtische Immobilien stehen im Verdachtsimmobilien-Kataster, darunter ein denkmalgeschütztes Objekt. Die Erfahrungen aus dem Fall „Villa Kunterbunt“ sollen in die künftige Bewirtschaftung einfließen.

    Hintergrund der Anfrage

    Die Anfrage der Linken bezog sich auf den aktuellen Sachstand sanierungsbedürftiger städtischer Immobilien. Anlass war der Fall der „Villa Kunterbunt„, bei dem deutlich wurde, dass die Stadt teilweise Probleme bei der Betreuung eigener Immobilien hat. Die Fraktion wollte wissen, welche weiteren städtischen Gebäude betroffen sind und wie verhindert werden soll, dass sich ähnliche Situationen wiederholen.

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    Keine pauschale Aussage zu Instandhaltungsproblemen

    Auf die Frage nach konkreten Problemen bei der Instandhaltung städtischer Gebäude antwortete die Verwaltung, dass eine pauschale Aussage nicht möglich sei. Jedes Objekt weise individuelle bauliche Voraussetzungen auf. Die Stadt stelle jedoch sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht eingehalten werde und notwendige Maßnahmen zur Gebäudesicherung fortlaufend durchgeführt würden.

    Lehren aus der Villa Kunterbunt

    Die Erfahrungen aus der Situation rund um die Villa Kunterbunt sollen nach Angaben der Verwaltung in die zukünftige Bewirtschaftung vergleichbarer Objekte einfließen. Ziel sei es, Abläufe zu optimieren und frühzeitig auf besondere Problemlagen zu reagieren, um vergleichbare Entwicklungen zu vermeiden.

    Bei der Villa Kunterbunt selbst seien unter den gegebenen Umständen lediglich notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten möglich gewesen, um die grundlegende Funktionsfähigkeit des Gebäudes zu gewährleisten. Eine übliche Wahrnehmung der Eigentümerfunktion habe nicht erfolgen können.

    Verdachtsimmobilien-Kataster mit zehn städtischen Objekten

    Im Verdachtsimmobilien-Kataster sind derzeit zehn städtische Objekte nachrichtlich eingetragen. Dabei handele es sich nicht um Gebäude mit einer Einstufung als Problemimmobilie, stellte die Verwaltung klar. Nur ein einziges dieser Gebäude steht unter Denkmalschutz: das Objekt Auf den Holln 1/3.

    Für 2025 hatte die Stadt 10,7 Millionen Euro für den Unterhalt von städtischen Immobilien veranschlagt.

  • CDU beantragt Wahl von Angelika Dümenil in Beirat für Gestaltung und Baukultur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht. Darin schlägt sie vor, Angelika Dümenil in den Beirat für Gestaltung und Baukultur zu wählen.

    Personalvorschlag für städtischen Beirat

    Mit einem Schreiben vom 12. März 2026 wendet sich die CDU-Fraktion unter Vorsitz von Karsten Herlitz an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.6 der kommenden Ratssitzung und enthält den Vorschlag, Angelika Dümenil als neues Mitglied in den Beirat für Gestaltung und Baukultur zu wählen.

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    Begründung offen gelassen

    Die CDU-Fraktion verzichtet in ihrem Antrag auf eine schriftliche Begründung für die Personalentscheidung. Stattdessen behält sie sich vor, die Gründe für den Vorschlag gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung darzulegen.

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur ist ein städtisches Beratungsgremium, das sich mit Fragen der Stadtgestaltung und baukulturellen Entwicklung beschäftigt.

  • CDU beantragt Verkleinerung des Baubegleitgremiums für Schulbauten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will das geplante Baubegleitgremium für Schulbauten von ursprünglich mehr auf sieben Ratsmitglieder begrenzen. Für die christdemokratische Seite sollen Dr. Stefan Jox und Dr. Sascha Dewender in das Gremium entsandt werden.

    Änderungsantrag zur Ratssitzung

    Mit einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 macht die CDU-Fraktion einen konkreten Vorschlag zur Zusammensetzung des politischen Baubegleitgremiums für Schulbauten. Fraktionsvorsitzender Karsten Herlitz hat den Antrag am 12. März 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat übermittelt.

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    Personalvorschläge der CDU

    Als Vertreter der CDU-Fraktion in dem Gremium sind Dr. Stefan Jox und Dr. Sascha Dewender vorgesehen. Das Gremium soll insgesamt aus sieben Ratsmitgliedern bestehen, wobei die anderen Fraktionen ihre Kandidaten separat benennen werden.

    Begründung offen

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag liegt nicht vor. Die CDU-Fraktion behält sich vor, die Beweggründe für die vorgeschlagene Zusammensetzung in der Ratssitzung mündlich zu erläutern.

    Das politische Baubegleitgremium soll künftig Schulbauprojekte in der Stadt begleiten und die politische Kontrolle über diese wichtigen Infrastrukturmaßnahmen sicherstellen.

  • UWG fragt nach Gehweg-Sanierung an der Weststraße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die UWG-Fraktion wendet sich mit drei Fragen zur Sanierung des Gehwegs an der Weststraße in Wattenscheid an Bezirksbürgermeister Dünnebacke. Der südliche Abschnitt zwischen den Hausnummern 67 und 101 ist in einem erheblich schlechten Zustand und für mobilitätseingeschränkte Personen nur eingeschränkt nutzbar.

    Gehweg stellt Gefährdung dar

    Der Gehweg an der Weststraße befindet sich laut der Anfrage der UWG-Fraktion insbesondere im südlichen Abschnitt zwischen den Hausnummern 67 und 101 in einem erheblich schlechten Zustand. Die Nutzung sei für mobilitätseingeschränkte Personen teilweise nur eingeschränkt möglich und stelle stellenweise eine Gefährdung dar. Auch für Personen mit Kinderwagen sei der Gehweg nur eingeschränkt nutzbar.

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    Eigentumsverhältnisse als Hindernis

    Anwohner haben sich bereits an die Verwaltung gewandt. Nach deren Auskunft befinde sich ein Großteil der betroffenen Flächen nicht im städtischen Eigentum. Die Eigentümer seien nicht verkaufsbereit, weshalb eine Sanierung nicht möglich sei. Der ursprünglich geplante Sanierungsabschnitt wurde verlegt. Stattdessen soll der nördliche Bereich der Weststraße zwischen den Hausnummern 44 und 55 erneuert werden.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion UWG – Freie Bürger stellt drei konkrete Fragen: Erstens, wer für Personen- und Sachschäden haftet, die aufgrund des schlechten Zustands entstehen, sofern der Gehweg nicht als Privatfläche gekennzeichnet ist. Zweitens möchte sie wissen, ob die Eigentümer eine Sanierung grundsätzlich abgelehnt oder lediglich eine finanzielle Beteiligung verweigert haben. Drittens fragt sie nach den rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltung, eine Sanierung im öffentlichen Interesse durchzusetzen.

    Die Anfrage soll in der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 20. Januar 2026 beantwortet werden.

  • CDU-Fraktion mahnt fehlende Treppenplanung in Wattenscheid an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid kritisiert die Verzögerungen bei der Neuplanung der Treppenanlage Saarlandstraße Ecke Propst-Hellmich-Promenade. Trotz eines Beschlusses der Bezirksvertretung vom März 2024 wurde bisher keine Planung vorgelegt.

    Beschluss aus 2024 noch nicht umgesetzt

    In einem Schreiben an den Bezirksbürgermeister vom 5. Januar 2026 macht die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid auf die schleppende Umsetzung eines bereits gefassten Beschlusses aufmerksam. Die Bezirksvertretung hatte am 19. März 2024 die Neuplanung der Treppenanlage an der Saarlandstraße Ecke Propst-Hellmich-Promenade beschlossen, wobei die Planung noch im gleichen Jahr erfolgen sollte.

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    Fraktion fordert Aufklärung

    Fast zwei Jahre nach dem ursprünglichen Beschluss stellt Fraktionsvorsitzender Marc Westerhoff konkrete Nachfragen zur Verzögerung. Die CDU-Bezirksfraktion möchte wissen, warum der Beschluss der Bezirksvertretung bisher nicht umgesetzt wurde und wie der aktuelle Stand der Planung ist.

    Die Anfrage verdeutlicht die Ungeduld der Opposition über die aus ihrer Sicht mangelnde Umsetzung von Bezirksvertretungsbeschlüssen in Wattenscheid.

  • Verwaltung antwortet zu Problemen in Terrassenhäusern an der Girondelle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die Linke kommen darauf zurück.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Situation der Terrassenhäuser Girondelle 84-90 geantwortet. Gegen den Eigentümer Peach Property wurden bereits zwei Anordnungen unter Androhung von Zwangsgeld in Höhe von rund 24.000 Euro erlassen. Die defekte Heizungsanlage wurde nach Angaben der Verwaltung mittlerweile repariert.

    Die Fraktion Die Linke hatte sich nach einer Mieterversammlung im Dezember 2025 mit rund 80 Bewohnern der Terrassenhäuser an die Bezirksvertretung Süd gewandt. Die Mieter hatten über anhaltende Probleme mit defekten Heizungsanlagen und Schimmelproblemen berichtet.

    Zwangsgelder angedroht, aber noch nicht verhängt

    Auf die Frage nach behördlichen Maßnahmen teilte das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit, dass bislang zwei Anordnungen unter Androhung von Zwangsgeld ergangen seien. Die Summe der angedrohten Strafgelder belaufe sich auf rund 24.000 Euro. Bußgelder seien jedoch noch nicht verhängt worden, da Peach Property bisher nicht nachgewiesen werden konnte, Anordnungen nicht fristgerecht befolgt zu haben.

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    Heizungsreparatur abgeschlossen

    Bezüglich der Heizungsprobleme erklärte die Verwaltung, dass ein defekter Heizungsstrang zwischen dem 26. November und 5. Dezember 2025 vollständig erneuert wurde. Alle betroffenen Wohnungen könnten seit Abschluss der Arbeiten wieder beheizt werden. Eine Ersatzvornahme durch die Stadt sei daher nicht erforderlich.

    Sanierungsgebiet und Vorkaufsrecht

    Die Einrichtung eines Sanierungsgebiets für die Terrassenhäuser wurde nach Angaben der Verwaltung bislang nicht geprüft. Eine solche Maßnahme komme grundsätzlich zur Behebung städtebaulicher Missstände in Betracht, erfordere aber eine umfangreiche Vorprüfung des Einzelfalls.

    Zum kommunalen Vorkaufsrecht beim Verkauf 2018 teilte die Verwaltung mit, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen damals noch nicht galten und das Objekt zu diesem Zeitpunkt auch kein Denkmal war. Andere Vorkaufsrechtstatbestände hätten ebenfalls nicht vorgelegen.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 319.000 Euro aus.

    Jahresabschluss mit Fehlbetrag

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29.170.674,50 Euro, während ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro zu Buche steht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

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    Verrechnung mit Rücklage geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Entscheidung unter Vorbehalt

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

    Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisiert und wendet bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) an.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling entscheidet am 27. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Neue Schutzzone: Bebauungsplan für Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg auf dem Weg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan den Grundstein für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr legen. Der Plan sieht vor, bisherige Sondergebietsflächen der Ruhr-Universität in Wald- und Naturschutzflächen umzuwandeln.

    Zwei Teilbereiche für den Naturschutz

    Der Bebauungsplan Nr. 1031 umfasst zwei getrennte Bereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A erstreckt sich über 1,4 Hektar zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus. Diese Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand soll künftig als Wald festgesetzt werden.

    Teilbereich B mit 0,9 Hektar liegt südwestlich der Straße Auf dem Kalwes und beherbergt die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein nach Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation. Diese Fläche soll als Bereich für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen werden.

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    Wegfall bisheriger Baurechte

    Mit dem neuen Plan werden Teile der bestehenden Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, die diese Bereiche bislang als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ ausweisen. Diese Festsetzung steht der geplanten Einbeziehung in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet entgegen.

    Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt und bereitet die Integration der Flächen in das geplante Naturschutzgebiet Nr. 8 sowie den Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost vor.

    Verfahrensstand und weitere Schritte

    Das Planverfahren läuft bereits seit dem Aufstellungsbeschluss vom November 2022. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2023 fand die öffentliche Auslegung von Mai bis Juni 2025 statt.

    Nun steht der Satzungsbeschluss an. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird am 27. Januar 2026 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März vorberät. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.