Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Josef-Baumann-Straße: Stichstraße soll öffentlich gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet am 3. März über die Widmung einer Stichstraße der Josef-Baumann-Straße als Gemeindestraße. Der Abschnitt dient der Erschließung und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt.

    Erschließung in Gerthe

    Die Stichstraße Josef-Baumann-Straße in der Gemarkung Gerthe soll als Gemeindestraße gewidmet werden. Das betroffene Flurstück 98 in Flur 15 dient der Erschließung und soll daher dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Der restliche Teil der Josef-Baumann-Straße ist bereits als öffentliche Straße gewidmet.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Widmung erfolgt nach den Vorschriften des Paragrafen 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraf 37 der Gemeindeordnung NRW. Die zu widmende Fläche ist in einem Lageplan rot dargestellt und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bochum.

    Entscheidung in der Bezirksvertretung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 3. März 2026 über die Vorlage entscheiden. Finanzielle Auswirkungen sind in dem Dokument nicht konkret beziffert, die entsprechenden Felder blieben leer.

  • Neues Polizeipräsidium: Bebauungsplan für Standort am Harpener Hellweg vor Beschluss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (Grüne)
    Dafür: 17 (SPD, CDU, AfD, Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 19. März den Bebauungsplan Nr. 832 für das neue Polizeipräsidium am Harpener Hellweg beschließen. Das 17,5 Hektar große Plangebiet in Kornharpen soll neben dem Polizeistandort auch Gewerbeflächen und Waldausgleichsflächen umfassen.

    Jahrhundertealter Standort wird aufgegeben

    Das bisherige Polizeipräsidium an der Uhlandstraße war über ein Jahrhundert Dienstsitz der Polizei. Eine zeitgemäße Sanierung ist dort jedoch nicht möglich, weshalb die Polizei eine Ausschreibung für einen Neubau durchführte. Die Thelen Gruppe erhielt den Zuschlag und soll das neue Präsidium im westlichen Teil des Plangebietes errichten.

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    Plangebiet zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg

    Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbebauung an Havel- und Spreestraße, östlich des Sheffield-Rings und südlich des Harpener Hellwegs. Die derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im östlichen Teil sind weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

    Waldausgleich und Grünverbindung geplant

    Das städtebauliche Konzept sieht vor, die vorhandene Waldfläche im Osten zu sichern und angrenzende landwirtschaftliche Flächen aufzuforsten. Diese sollen als Waldausgleichsflächen für andere städtebauliche Vorhaben dienen, da in der Stadt ein akuter Mangel an solchen Flächen herrscht. Zusätzlich ist eine Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung geplant.

    Verkehrsanbindung über ausgebauten Harpener Hellweg

    Die Erschließung erfolgt über den Harpener Hellweg, der parallel zum Bebauungsplan ausgebaut wird. Das ursprünglich geplante Konzept mit einem Kreisverkehr wurde zugunsten einer lichtsignalgeregelten Kreuzung geändert, da diese eine höhere Leistungsfähigkeit aufweist. Ein neuer Fuß- und Radweg soll das Gebiet mit angrenzenden Stadtteilen verbinden.

    Lärmschutz und Umweltauswirkungen berücksichtigt

    Gutachterliche Untersuchungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die östlichen Gewerbegebiete werden stärker emittierende Anlagen ausgeschlossen. Eine Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten.

    Planverfahren seit 2005 in Bearbeitung

    Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde bereits 2005 gefasst. Nach verschiedenen Nutzungskonzepten und einer ersten Offenlage 2011 wurde das Verfahren aufgrund der neuen Planungsziele für das Polizeipräsidium grundlegend überarbeitet. Nach erneuter Veröffentlichung und Beteiligungsverfahren erfolgte eine Betroffenenbeteiligung zu geringfügigen Anpassungen.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 geprüft und bestätigt

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Bilanzsumme von fast 30 Millionen Euro

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden soll.

    Entscheidung im Februar geplant

    Am 17. Februar 2026 soll der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen.

    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern Baustoffbörse zur CO2-Reduzierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will eine Baustoffbörse nach Gelsenkirchener Vorbild einführen. Mit fünf konkreten Fragen zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 sollen Verwaltung und USB Stellung zur Wiederverwertung von Baustoffen beziehen.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Einführung einer Baustoffbörse gestellt. Ziel ist es, graues CO2 zu reduzieren und Bauabfälle zu vermeiden. Die Anfrage wird in der 4. Sitzung des Stadtrates am 5. Februar 2026 behandelt.

    Hälfte der Gebäude-Emissionen beim Bau

    Als Begründung führen die Antragsteller an, dass die Hälfte der Treibhausgase eines Gebäudes nicht während des Betriebs, sondern bereits beim Bau entstehen. Allein die Baustoffherstellung verursache acht Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen in Deutschland. Gleichzeitig fallen 55 Prozent des deutschen Abfallaufkommens in der Bauwirtschaft an.

    Viele Bauteile wie Fenster, Türen, Fliesen oder Dachziegel ließen sich grundsätzlich wiederverwenden, würden aber unnötig häufig zu Abfall. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stelle die Abfallvermeidung vor andere Maßnahmen wie das Recycling.

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    Gelsenkirchen als Vorbild

    Als Beispiel nennt die Ratsgruppe die Baustoffbörse in Gelsenkirchen, die seit Dezember 2025 in Kooperation von Verwaltung, SEG und Baukultur NRW betrieben wird. Dort können Baustoffe aus städtischen Bautätigkeiten zentral abgeholt werden. Weitere Angebote existieren bereits in Bremen, Hannover, Berlin-Brandenburg und Herzogenrath.

    Fünf konkrete Fragen

    Die Ratsgruppe stellt fünf Fragen an Verwaltung und USB: Sie will deren Bewertung der bestehenden Baustoffbörsen erfahren und ob ein ähnliches Angebot geplant ist. Außerdem fragen sie nach der aktuellen Nutzung wiederverwendeter Baustoffe bei städtischen Projekten und der Weiterleitung anfallender Bauteile zur Wiederverwertung.

    Schließlich soll aufgeschlüsselt werden, welche Mengen und Arten von Baustoffen von 2020 bis 2025 bei Stadt, städtischen Gesellschaften und beim USB angefallen sind.

    Bezug zum Klimaplan

    Die Anfrage verweist auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand und den Klimaplan 2023 mit dem Ziel der Klimaneutralität. Für dieses Ziel seien vielfältige Maßnahmen auch im Bausektor notwendig.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorgelegt werden. Unterzeichnet haben Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger.

  • Stadtgestalter/Volt fragen nach Sanierungszustand der Brücken und Tunnel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt richtet eine umfassende Anfrage zum Zustand der Brücken- und Tunnelinfrastruktur an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Im Fokus stehen 480 Brückenbauwerke, von denen 23 in bedenklichem Zustand sind, sowie die Vermeidung langfristiger Folgekosten.

    Die Anfrage zur 4. Ratssitzung am 5. Februar 2025 thematisiert die komplexe Verantwortungsstruktur für Brücken und Tunnel in der Stadt. Während die Stadt als Baulastträgerin für Gemeinde- und Kreisstraßen sowie Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen zuständig ist, liegt die Verantwortung für Autobahnen beim Bund.

    Aktueller Bestand und bedenkliche Zustände

    Laut städtischer Mitteilung aus 2023 verfügt die Stadt über 480 Brückenbauwerke, darunter 200 Straßenbrücken, 115 Fußgänger- und Radfahrbrücken sowie drei Straßen-/Stadtbahnbrücken. Besorgniserregend: 23 Bauwerke erhielten Zustandsnoten von „nicht ausreichend“ bis „ungenügend“ nach DIN 1076.

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    Prüfungszyklen und Personalkapazitäten im Fokus

    Die Anfragenden problematisieren, dass viele Kommunen nicht über ausreichend qualifiziertes Personal für die vorgeschriebenen Prüfungszyklen verfügen. Hauptprüfungen müssen alle sechs Jahre, einfache Prüfungen alle drei Jahre und laufende Beobachtungen zweimal jährlich durchgeführt werden. Externe Dienstleister werden daher häufig beauftragt, was die Kommunen jedoch nicht von ihrer Fachaufsicht entbindet.

    Millionenschwerer Investitionsbedarf

    Die Stadtgestalter/Volt verweisen auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik, wonach fast jede zweite Straßenbrücke in Deutschland nicht in gutem Zustand ist. Der bundesweite Investitionsbedarf für kommunale Verkehrsinfrastruktur wird auf 20,5 Milliarden Euro beziffert.

    14 detaillierte Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt insgesamt 14 Fragen, die von der Personalausstattung über Prüffristen bis hin zu konkreten Investitionsvolumina reichen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei:

    • Der Vollständigkeit und Aktualität der Brückenbücher
    • Den Zustandsklassen nach Traglastindex und deren Entwicklung seit 2000
    • Dem notwendigen Investitionsvolumen für Sanierungen
    • Erhaltungskonzepten und deren Wirtschaftlichkeit

    Innovative Konzepte und Zukunftsplanung

    Neben der Bestandsanalyse fragen die Stadtgestalter/Volt auch nach zukunftsweisenden Konzepten. Sie interessieren sich für Brückenentwicklungskonzepte zur besseren Vernetzung von Stadtquartieren und innovative Lösungen wie die winter-eis- und schneefreie Brücke in Tübingen.

    Tunnel und ÖPNV-Infrastruktur eingeschlossen

    Die Anfrage berücksichtigt auch die Tunnelanlagen und unterirdischen Haltestellen der BOGESTRA. Hier sollen Zustand, Sanierungsbedarf bis 2035 und die entsprechenden Finanzplanungen transparent gemacht werden.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgelegt werden.

  • Wirtschaftsplan 2026 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eingereicht. Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien, die endgültige Beschlussfassung findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den regulären Beratungsweg durch die kommunalen Gremien. Am 17. Februar 2026 befasst sich zunächst der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Plan, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026. Den Abschluss bildet die Behandlung im Rat am 19. März 2026.

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    Vertrauliche Details erfordern nicht-öffentliche Sitzung

    Obwohl die Mitteilung öffentlich ist, erfolgt die eigentliche Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Grund hierfür sind Details zu bereits erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Grundstücken, die im Wirtschaftsplan enthalten sind. Die entsprechende Beschlussvorlage trägt die Nummer 20260276.

    Zuständigkeit beim Amt für Finanzsteuerung

    Die Vorlage wird vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung verantwortet. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik und Stadtentwicklung.

  • Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2023 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum schließt das Jahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 29,6 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro ab. Der Rat soll über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Prüfung durch örtliche Rechnungsprüfung

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Verrechnung des Jahresfehlbetrags

    Der entstandene Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat.

    Anwendung kommunaler Finanzstandards

    Das Sondervermögen nutzte bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und einem beigefügten Lagebericht.

  • Ausschuss soll Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung entlasten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird am 17. Februar über die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Der Jahresabschluss schließt mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab.

    Jahresabschluss mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat den Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

    Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 29.170.674,50 Euro auf. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

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    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling die Betriebsleitung entlastet. Diese Entlastung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Rat den Jahresabschluss in eigener Zuständigkeit feststellt, wie es § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW vorsieht.

    Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

    Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde von der Möglichkeit des § 27 EigVO NRW Gebrauch gemacht und bei der Wirtschaftsführung sowie dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Anhang sowie einem beigefügten Lagebericht. Dem Rat wird der geprüfte Jahresabschluss in einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Verwaltung erklärt Verzögerungen bei Jahresabschlüssen des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf kritische Fragen der AfD-Fraktion zur verspäteten Aufstellung und Prüfung mehrerer Jahresabschlüsse des Sondervermögens Grundstücksentwicklung geantwortet. Als Hauptgrund nennt sie komplexe Prüfverfahren und den Wechsel der Prüfzuständigkeit.

    Komplexe Prüfverfahren als Ursache für Verzögerungen

    Die Verwaltung begründet die erheblichen Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen des Sondervermögens mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Bis zum Abschlussstichtag 31.12.2020 war die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) für die Prüfung zuständig, die sich dabei eines Wirtschaftsprüfers bediente. Erst ab 2021 konnte das städtische Rechnungsprüfungsamt die Prüfungen übernehmen.

    Der Jahresabschluss 2023 wurde erst im November 2024 aufgestellt, da zunächst die Gespräche mit Wirtschaftsprüfer und GPA zu Erkenntnissen aus den Vorjahresprüfungen abgewartet wurden. Die Berichte zu den Prüfungen der Jahre 2019 und 2020 datieren vom März 2024, die Ratsgenehmigung erfolgte im September 2024.

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    Implementierung neuer Prozesse ab Sommer 2024

    Die von der AfD kritisierte „hektische Betriebsamkeit“ ab Sommer 2024 erklärt die Verwaltung mit der notwendigen Implementierung neuer Prozesse. Diese mussten zunächst etabliert werden und waren mit erhöhtem externen Abstimmungsbedarf verbunden. Nach Etablierung der Abläufe konnten die weiteren Jahresabschlüsse in kurzer Abfolge erstellt und geprüft werden.

    Sondervermögen verwaltet 21 Millionen Euro

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung verfügt über 6 Millionen Euro Liquidität und weist 15 Millionen Euro an nicht eingeforderten Forderungen gegenüber der Stadt aus. Die AfD sieht darin eine Beschränkung der Haushaltshoheit des aktuellen Rates. Die Verwaltung widerspricht: Die Mittel seien in früheren Jahren haushalterisch bereitgestellt worden, über jede Grundstückstransaktion entscheide weiterhin die Politik durch Beschlussfassung.

    Organisationsform bleibt bestehen

    Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Organisationsform antwortete die Verwaltung, dass der Rat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile bewusst für das Sondervermögen entschieden habe. Eine andere Organisationsform, die ausschließlich Vorteile brächte, sei nicht erkennbar.

    Die haushalterische Deckung der Grundstücksgeschäfte erfolge im Jahr der Mittelzuweisung an das Sondervermögen. Die Forderungsposition diene der periodengerechten Abbildung ohne sofortige liquiditätswirksame Zahlung, wodurch Refinanzierungskosten und Zinsen vermieden würden.

  • Stadt verlängert Mietvertrag für Obdachlosenunterkunft in der Schützenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Verlängerung des Mietvertrags für vier Wohnungen in der Schützenstraße 148 um weitere fünf Jahre bis März 2031. Die Unterkunft dient der ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen und soll diese schrittweise auf eine Rückkehr in den regulären Wohnungsmarkt vorbereiten.

    Die Stadt mietet seit 2016 vier Wohnungen in der Liegenschaft Schützenstraße 148 zur Unterbringung von Personen, die aufgrund von Wohnraumverlust von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind. Der bestehende Geschäftsraummietvertrag läuft am 14. März 2026 aus und soll nun bis zum 14. März 2031 verlängert werden.

    Konzept der Wohnungsähnlichen Unterkunft

    Seit Dezember 2021 wird die Adresse als ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Personen genutzt. Die Einrichtung ist als Sammelunterkunft mit Wohnungscharakter konzipiert und stellt eine Übergangsform zwischen klassischer Sammelunterkunft und eigenständigem Wohnen dar.

    Die Unterkunft verfügt über 11 Einzelzimmer, die in vier Wohngruppen organisiert sind. Jede Person erhält ein eigenes Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppen genutzt werden. Diese wohnungsähnliche Struktur soll alltagspraktische Kompetenzen fördern.

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    Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

    Die Unterkunft richtet sich an wohnungslose Personen, die bereits in städtischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten möchten und die Voraussetzungen für gemeinschaftliches Wohnen mitbringen. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich aus anderen städtischen Unterkünften durch den Fachbereich 50 35 in Abstimmung mit 50 31.

    Begleitung und Zeitliche Begrenzung

    Die Bewohner werden bei der Wohnungssuche durch das Projekt Shelter der Stadt unterstützt und begleitet. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate begrenzt, um den Übergangscharakter der Maßnahme zu unterstreichen und eine zielgerichtete Wohnperspektive zu fördern.

    Mietvertragliche Rahmenbedingungen

    Der Mietvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre mit einer Option von weiteren fünf Jahren geschlossen. Kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Vorfall trägt die Stadt als Mieter, jedoch höchstens dreimal pro Jahr. Die Verwaltung begründet die Vertragsverlängerung mit dem weiterhin hohen Bedarf an Unterbringungskapazitäten und fehlenden geeigneten Alternativstandorten.

    Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 final entscheidet.