Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Verwaltung erklärt fehlenden Wirtschaftsplan für Sondervermögen Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu einem fehlenden Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung geantwortet. Für 2024 wurde kein Plan erstellt, da sich das Sondervermögen noch in der Aufbauphase befand. Für 2025 und 2026 existieren hingegen Wirtschaftspläne.

    Hintergrund der Anfrage

    Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht zum Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für 2024 festgestellt, dass entgegen den Vorgaben der Landesverordnung (§ 14 EigVO NRW) und der eigenen Satzung kein Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 aufgestellt wurde. Daraufhin stellte die AfD-Fraktion fünf konkrete Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

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    Begründung für das Jahr 2024

    Die Verwaltung erklärt das Fehlen des Wirtschaftsplans für 2024 mit der besonderen Situation des Sondervermögens. Es befand sich noch in der Aufbau- und Anlaufphase. Zum Zeitpunkt der regulären Planaufstellung waren noch nahezu keine Objekte im Sondervermögen vorhanden. Für die wenigen bereits vorhandenen Objekte lagen zudem keine belastbaren Erfahrungswerte vor.

    Nach Ansicht der Verwaltung hätten die erforderlichen Ansätze im Wirtschaftsplan daher im Wesentlichen auf nicht hinreichend fundierten Schätzannahmen beruht. Eine solche Planung hätte zwar formal die Vorgabe erfüllt, jedoch keinen verlässlichen Steuerungs- und Vergleichsmaßstab für Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt.

    Aktuelle Situation

    Für die Jahre 2025 und 2026 existieren bereits Wirtschaftspläne des Sondervermögens. Die Verwaltung versichert, dass die jährliche Aufstellung von Wirtschaftsplänen künftig sichergestellt ist, um die landesrechtlichen Vorgaben satzungsgemäß einzuhalten.

    Beratungsfolge

    Die Antwort der Verwaltung wird in verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme behandelt: am 17. Februar 2026 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, am 19. März 2026 im Rat und am 27. März 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss.

  • VBW plant 2026 mit Millionen-Investitionen in Neubau und Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der städtische Wohnungskonzern VBW Bauen und Wohnen GmbH plant für 2026 Investitionen von 52,7 Millionen Euro und rechnet mit einem Jahresüberschuss von 11,4 Millionen Euro. Der Rat soll dem Wirtschaftsplan am 19. März zustimmen.

    Umsatzerlöse steigen um 5,2 Prozent

    Die VBW erwartet für 2026 Umsatzerlöse von 102,1 Millionen Euro – ein Plus von 5,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Treiber sind steigende Sollmieten aus der Wohnungsvermietung um 2,7 Millionen Euro. Diese resultieren aus moderaten Mieterhöhungen nach § 558 BGB (0,5 Millionen Euro), Anpassungen bei öffentlich geförderten Objekten (0,4 Millionen Euro) sowie zusätzlichen Mieteffekten aus Neubauprojekten und Wiedervermietungen.

    Die Leerstandsquote bleibt mit geplanten 1,80 Prozent weiterhin gering. Zusätzliche Erlössteigerungen von 2,5 Millionen Euro erwartet das Unternehmen aus Umlagen für Betriebs- und Heizkosten.

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    Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    Die Wirtschaftsplanung 2026 ist geprägt von schwierigen Bedingungen: Die konjunkturelle Situation in Deutschland, steigende Bau- und Energiepreise, hohes Zinsniveau sowie regulatorische Vorschriften beeinflussen die Geschäftsentwicklung. Der Zinsaufwand steigt aufgrund des Fremdkapitalbedarfs für Modernisierungs- und Neubaustrategie um 0,5 Millionen Euro auf 9,3 Millionen Euro.

    Investitionsschwerpunkt: Modernisierung und Neubau

    Von den geplanten Investitionen in Höhe von 52,7 Millionen Euro fließen 30,5 Millionen Euro in Modernisierungsmaßnahmen und 20,3 Millionen Euro in Neubauprojekte. Die deutlich gestiegenen Modernisierungsaktivitäten (von 16,8 auf 25,4 Millionen Euro) führen auch zu höheren aktivierten Eigenleistungen von 4,2 Millionen Euro.

    Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen

    2026 sollen Neubauprojekte mit 45 Wohneinheiten starten: 21 Wohnungen in Kornharpen (8,3 Millionen Euro Investitionsvolumen) und 24 Wohnungen im Glockengarten (5,6 Millionen Euro). Im Frühjahr ist mit der Fertigstellung von 99 neugebauten Wohnungen zu rechnen, davon 44 öffentlich gefördert und 55 frei finanziert.

    Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie plant die VBW den Start der Modernisierung von 307 Wohnungen, um den Bestand energetisch zu optimieren und CO₂-neutral umzustellen. Hierfür werden auch öffentliche Fördermittel eingesetzt.

    Bestandsentwicklung

    Der VBW-Bestand wächst von 13.022 auf 13.121 Wohnungen. Insgesamt verfügt das Unternehmen dann über 18.861 Einheiten (inklusive Garagen, Stellplätze und Gewerbe) mit einer Gesamtfläche von 985.236 Quadratmetern.

    Die Beratungsfolge sieht Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Februar) sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März) vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • Verwaltung informiert über Baufortschritt bei Gesamtschule Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat eine umfassende Antwort auf Fragen der CDU-Fraktion zum Sachstand der Gesamtschule Mitte vorgelegt. Dabei werden sowohl die laufenden Umbauarbeiten an der Feldsieper Straße als auch die Planungen für den Neubau an der Berliner Straße detailliert erläutert.

    Die Antwort der Verwaltung vom 29. Januar 2026 gibt detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand der Baumaßnahmen für die Gesamtschule Mitte. Die CDU-Fraktion hatte nach den Gründen für den verzögerten Baubeginn, dem Zeitplan für die Fertigstellung und den aktuellen Schülerzahlenprognosen gefragt.

    Umbauarbeiten an der Feldsieper Straße in vier Bauabschnitten

    Die Umbaumaßnahmen an den Standorten Gahlensche Straße 204b und Feldsieper Straße 94 erfolgen seit 2023 in vier systematisch geplanten Bauabschnitten. Nach Angaben der Verwaltung waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig, darunter statische Nachweise, Prüfstatik sowie Brandschutz– und Sanierungskonzepte.

    Der erste Bauabschnitt an der Gahlensche Straße mit Maler- und Lackierarbeiten sowie dem Austausch von Fenstern und Türen wurde bereits im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen. Der zweite Bauabschnitt an der Feldsieper Straße, der umfangreiche Schadstoffsanierungen, neue Elektroinstallationen und Renovierungen vom Untergeschoss bis zum dritten Obergeschoss umfasste, konnte ebenfalls termingerecht im vierten Quartal 2025 fertiggestellt werden.

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    Oberstufentrakt wird schrittweise verfügbar

    Die ehemaligen Räume der Grundschule stehen seit 2025 der Oberstufe zur Verfügung. Die naturwissenschaftlichen Räume werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 baulich fertiggestellt, jedoch kann die Möblierung aufgrund von Lieferengpässen erst im dritten Quartal 2026 erfolgen.

    Neubau an der Berliner Straße verzögert sich bis 2032

    Für den geplanten Neubau an der Berliner Straße wurden bereits wichtige Weichen gestellt. Das Bebauungsplanverfahren startete im März 2025, das VgV-Verfahren für die Projektsteuerung beginnt im Januar 2026. Die Verwaltung rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 2,5 Jahren für den Planungsprozess.

    Bei störungsfreiem Projektverlauf ist die Bauausführung von Ende 2028 bis Ende 2031 vorgesehen. Der Nutzungsbeginn für das neue Schulgebäude, in dem auch die Musikschule Wattenscheid untergebracht werden soll, ist für den Schuljahresbeginn 2032/2033 geplant.

    Raumbedarf bleibt konstant

    Die letzte Evaluierung der Schülerzahlen erfolgte im November 2025 im Zuge schulorganisatorischer Maßnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Der Raumbedarf bleibt nach Angaben der Verwaltung unverändert und entspricht weiterhin den Vorgaben der Schulbauleitlinie für eine sechszügige Gesamtschule.

    Änderungen des Leistungsumfangs sind nach Veröffentlichung der Funktionalen Leistungsbeschreibung nur mit großem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich, da mit der Beauftragung des Totalübernehmers ein verbindlicher Leistungsumfang vertraglich vereinbart wird.

  • Verwaltung lehnt Free-Floating-Carsharing ab – Fokus auf stationsbasierte Systeme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Einführung von Free-Floating-Carsharing vor und bevorzugt weiterhin den Ausbau stationsbasierter Angebote. Konkrete Anfragen von Anbietern liegen nicht vor, eine Befreiung von Parkgebühren wird grundsätzlich abgelehnt.

    Die SPD-Fraktion hatte im September 2025 nach dem Stand von Free-Floating-Carsharing-Angeboten gefragt, nachdem der Mobilitätsausschuss zuvor einstimmig den Ausbau stationsbasierter Carsharing-Stationen beschlossen hatte.

    Keine aktuellen Anbieter-Anfragen

    Derzeit liegen der Verwaltung keine konkreten Anfragen oder Absichtsbekundungen von Free-Floating-Anbietern vor. Lediglich Miles Mobility hatte im September 2024 eine konkrete Anfrage gestellt, im August 2025 fand im Rahmen einer allgemeinen Informationskampagne eine weitere Kontaktaufnahme statt.

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    Unterschiedliche Gebührenregelungen möglich

    Bei den Sondernutzungsgebühren handhaben Städte Free-Floating-Systeme unterschiedlich. Oftmals wird das Angebot als öffentlicher Gemeingebrauch gewertet, wofür keine Gebühren anfallen. Einige Städte wie Bonn haben jedoch Sondernutzungsgebühren eingeführt.

    Anders verhält es sich bei E-Scootern: Diese benötigen eine Sondernutzungserlaubnis und kosten derzeit 3,86 Euro monatlich je Fahrzeug. Für stationsbasiertes Carsharing verzichtet die Stadt zum Anschub zunächst auf Sondernutzungsgebühren bei befristeten fünfjährigen Genehmigungen.

    Bedenken wegen Parkdruck und Verkehrsbelastung

    Die Verwaltung lehnt eine Befreiung von Parkgebühren für Free-Floating-Fahrzeuge grundsätzlich ab. Als Begründung führt sie an, dass stationsbasiertes Carsharing nicht benachteiligt werden solle, da dessen verkehrsentlastende Effekte nach bisherigen Studien überwiegen.

    Free-Floating-Anbieter kämen in der Regel mit deutlich größeren Fahrzeugflotten, was den Parkdruck mindestens kurz- und mittelfristig erhöhe. Dies gelte besonders in Bewohnerparkgebieten, die gerade wegen des hohen Parkdrucks eingerichtet wurden. Bei stationsbasiertem Carsharing entfalle dagegen die Parkplatzsuche bei der Rückgabe, wodurch der Parksuchverkehr minimiert werde.

    Pauschalbetrag nicht berechnet

    Die von der SPD erfragte Berechnung eines angemessenen Pauschalbetrags kann die Verwaltung aufgrund des erheblichen Aufwands derzeit nicht leisten. Priorität habe momentan die Ausweitung des stationsgebundenen Carsharing-Angebots.

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement auf MARK 51°7 abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das dreijährige Beratungsprojekt zur Förderung nachhaltiger Mobilität im Innovationsquartier MARK 51°7 ist im November 2025 erfolgreich beendet worden. Gemeinsam mit ansässigen Unternehmen wurden Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad-, ÖPNV- und Sharing-Angeboten entwickelt.

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen zieht eine positive Bilanz des Modellprojekts zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM). Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 25. Februar über die Projektergebnisse informiert.

    Herausforderungen in der Startphase

    Die Umsetzung erwies sich als komplexer als ursprünglich geplant. Viele Unternehmen befanden sich zum Projektstart noch im Baugenehmigungsverfahren oder in Umzugssituationen. Die Kommunikation gestaltete sich schwierig, da Ansprechpersonen auf verschiedenen Ebenen gesucht werden mussten – neben Unternehmensleitungen waren auch Projektentwickler und Architekten eingebunden.

    Die beauftragten Institute B.A.U.M. Consult GmbH und EcoLibro GmbH passten daraufhin ihr Beratungsangebot an und konnten bei den interessierten Unternehmen intensiver beraten.

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    Vielfältige Maßnahmen umgesetzt

    Im Projektverlauf entstand ein breites Spektrum an Informations- und Beratungsangeboten:

    • Online- und Präsenz-Workshops sowie Erreichbarkeitsanalysen
    • Regelmäßige Teilnahme an Netzwerkevents auf MARK 51°7
    • Entwicklung eines spezialisierten Qualifizierungsangebots in Kooperation mit IHK/BEMO
    • Vertriebskampagnen gemeinsam mit BOGESTRA, Stadtwerken und TIER
    • Videopodcast-Produktion und LinkedIn-Marketing
    Ein besonderer Fokus lag auf der Beratung während der Bauantragstellung. Durch die neue Stellplatzsatzung können Unternehmen die Anzahl der Pkw-Stellplätze mittels Mobilitätskonzept reduzieren.

    Positive Bewertung trotz Herausforderungen

    Die Projektevaluation zeigt, dass die Implementierung von BMM in Gewerbegebieten spezifische Herausforderungen mit sich bringt, besonders in frühen Entwicklungsphasen. Messbare Mobilitätsveränderungen sind kurzfristig schwer nachweisbar, jedoch konnten die Aspekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements erfolgreich in die Unternehmen transportiert werden.

    Als effektivste Kommunikationswege erwiesen sich persönliche Ansprache und strategische Partnerschaften. Hemmnisse entstanden durch die geringe Priorität von Mobilitätsthemen in Unternehmen und den hohen Ressourcenbedarf während Bau- und Umzugsprozessen.

    Empfehlungen für künftige Projekte

    Aus den Erfahrungen leitet die Verwaltung zentrale Erfolgsfaktoren für nachhaltige Mobilität in Gewerbegebieten ab:

    • Frühzeitige Integration von Mobilitätsthemen in Planungs- und Bauphasen
    • Verstärkte Vernetzung zwischen Unternehmen, Mobilitätsanbietern und städtischen Akteuren
    • Aufbau von Anreizsystemen und baurechtlichen Steuerungsmöglichkeiten
    • Niedrigschwellige Informations- und Schulungsangebote
    • Langfristige Zuständigkeit für Koordination und Verstetigung
    Die Projektergebnisse wurden im Dezember 2025 in der Broschüre „Kurzgesagt… Strategien und Instrumente für nachhaltige Mobilität in neuen Gewerbegebieten“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW veröffentlicht.
  • Neue Radwege an der Wittener Straße: Verwaltung plant umfassende Umgestaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, UWG:FB)
    Enthaltungen: 3 (CDU)

    Die Stadtverwaltung hat eine überarbeitete Planung für Radwege an der Wittener Straße zwischen Alter Wittener Straße und Ümminger Straße vorgelegt. Das Projekt sieht den Bau von Zweirichtungsradwegen und Radfahrstreifen vor, wofür Fahrspuren für den Autoverkehr entfallen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro.

    Überarbeitete Planung nach parlamentarischen Anregungen

    Die neue Beschlussvorlage löst eine frühere Planung ab und ergänzt diese um eine südliche Radwegeführung in Fahrtrichtung Langendreer. Anlass für das Projekt ist neben einem Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auch die Umsetzung der Veloroute 2 zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Langendreer.

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    Bauliche Maßnahmen im Detail

    Auf der nördlichen Seite der Wittener Straße entsteht ein mindestens 3,00 Meter breiter baulicher Zweirichtungsradweg zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße. Zusätzlich wird ein 2,60 Meter breiter Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Zentrum angelegt.

    Auf der südlichen Seite plant die Verwaltung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Langendreer. Der heutige kombinierte Geh- und Radweg wird größtenteils zu einem reinen Gehweg umgestaltet.

    Vollständige Fahrbahnsanierung geplant

    Die Fahrbahn der Wittener Straße wird auf einer Länge von etwa 860 Metern vollständig ausgebaut, auf weiteren 220 Metern erfolgt eine zweischichtige Deckenerneuerung. Der neue Zweirichtungsradweg wird in Asphalt ausgeführt und rot markiert.

    Anpassungen bei Ersatzbushaltestellen

    Im Zuge der Umgestaltung werden vier Ersatzbushaltestellen für den Schienenersatzverkehr angepasst und mit Buskapsteinen sowie taktilen Leitelementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgestattet. Die Haltestelle „Alte Ümminger Straße“ in Fahrtrichtung Zentrum wird um etwa 80 Meter verlegt.

    Containerstandort wird verlagert

    Der bestehende Containerstandort mit drei Papier- und zwei Altglascontainern muss aufgrund der neuen Radwegeführung aufgegeben werden. Stattdessen wird der Standort „Ümminger Straße 76“ baulich erweitert.

    Förderung und Finanzierung

    Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt, sodass bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten von etwa 3,7 Millionen Euro gefördert werden könnten. Der Baubeginn ist für 2026/27 geplant, die Bauzeit wird sich auf etwa 18 Monate belaufen.

    Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Umschichtungen aus anderen Straßenbauprojekten bereitgestellt, da der ursprünglich eingeplante Betrag von einer Million Euro nicht ausreicht.

    Entscheidung im Februar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Bewohnerparken: Umsetzung der zweiten Stufe verzögert sich bis Sommer 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat die beauftragten Prüfungen zum Gesamtkonzept ruhender Verkehr abgeschlossen und berichtet über Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeiten. Die Umsetzung der zweiten Stufe verschiebt sich auf den Sommer 2026.

    Prüfaufträge zu Oskar-Hoffmann-Straße und Glockengarten abgeschlossen

    Die Verwaltung hat zwei erteilte Prüfaufträge des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur bearbeitet. Für die Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Wittener Straße und Steinring zeigte sich ein typisches Bewohnerparkverhalten mit hoher Auslastung nachts und am frühen Morgen sowie Entspannung tagsüber. Bewohnerparken sei hier nicht das geeignete Instrument, die Situation werde in der dritten Stufe erneut überprüft.

    Die Straße Glockengarten war in der Auslastungserhebung unauffällig, weshalb kein Handlungsbedarf festgestellt wurde. Der Charakter dieser Straße unterscheide sich stark von den nördlich gelegenen Straßen mit Altbaubestand. Eine abschließende Bewertung soll erst nach Ausweitung des Untersuchungsbereichs in der dritten Stufe erfolgen.

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    WEG-Parkhäuser: Dauerparkkarten für Anwohnende verfügbar

    Bezüglich der Prüfung zusätzlicher Dauerparkkarten für Bewohner des Gleisdreiecks in WEG-Stellplatzanlagen berichtet die Verwaltung über ein ausreichendes Angebot. In der Innenstadt stehen über 4.500 Stellplätze in WEG-Parkhäusern zur Verfügung, mit Dauerparker-Kontingenten in allen Parkhäusern.

    Durch die Einführung der Kennzeichenerkennung ist nun auch eine 24/7-Nutzung des Parkhauses P1 Husemannplatz möglich. Bewohneranfragen nach Dauerstellplätzen könnten derzeit erfüllt werden, wenn auch nicht immer im Wunschparkhaus.

    Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld West wird erweitert

    Aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die eine Ausdehnung von Bewohnerparkbereichen auf bis zu 1.500 Meter ermöglicht, wird das bestehende Bewohnerparkgebiet G „Ehrenfeld West“ erweitert. Der Bereich südlich des Bergmannsheils, der bislang als separates Gebiet geplant war, wird nun dem bestehenden Gebiet zugeordnet.

    Die neue Regelung macht ein eigenständiges Bewohnerparkgebiet überflüssig, da der südliche Bereich räumlich und funktional eng mit Ehrenfeld West verbunden ist. Das erweiterte Gebiet erreicht eine Ausdehnung von rund 1.300 Metern.

    Umsetzung verzögert sich auf Sommer 2026

    Trotz kontinuierlicher Bearbeitung führten unvorhersehbare Detailprüfungen, ergänzende rechtliche Bewertungen und behördliche Abstimmungen zu Verzögerungen. Diese Schritte seien notwendig gewesen, um eine rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Die Arbeiten konnten erst Ende 2025 vollständig abgeschlossen werden.

    Erst jetzt seien die exakten Mengenermittlungen für Schilder, Masten und bauliche Leistungen möglich gewesen. Die üblichen Vorlaufzeiten für Ausschreibung, Vergabe und Herstellung beanspruchten mehrere Monate. Die Umsetzung inklusive Installation der Beschilderung und Einführung neuer Bewohnerparkbereiche werde daher im Sommer 2026 erfolgen.

  • Rat soll Vertreter für städtische Immobilienunternehmen benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Besetzung von Gremien bei vier Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft vor. Die Entscheidung soll in der Ratssitzung am 18. Dezember fallen.

    Vier Unternehmen betroffen

    Die Stadt ist an mehreren Unternehmen der Immobilienwirtschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Für die VBW Bauen und Wohnen GmbH, die VBW green power GmbH, die WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH müssen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten benannt werden.

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    VBW als größte Beteiligung

    Bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hält die Stadt über die Stadtwerke Bochum Holding und die Sparkasse zusammen rund 79,5 Prozent der Anteile. Der Aufsichtsrat umfasst neun Mitglieder, von denen sechs durch die Stadt entsendet werden. Den ersten Sitz nimmt laut Vorlage Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft ein.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens zwei Frauen in den Aufsichtsrat zu benennen wären.

    Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt

    Die Amtszeit der benannten Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach einer Neuwahl, in der neue Mitglieder bestellt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch gesonderten Beschluss abberufen.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

  • Interessengemeinschaft fordert Antworten zur geplanten Bebauung an der Overdyker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Bürgerinitiative „Grünes Overdyck“ hat zur Ratssitzung am 20. November einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Im Mittelpunkt stehen fehlende Gutachten, Umweltschutz und die Kritik an der bisherigen Planung.

    Frederick Ostkämper vertritt die Interessengemeinschaft in der Einwohnerfragehalbestunde und konfrontiert die Verwaltung mit 17 Fragen rund um das Bauprojekt. Die Anwohner zeigen sich besorgt über den Umgang mit dem angrenzenden Waldgebiet, das offiziell vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW anerkannt ist.

    Kritik an fehlenden Gutachten

    Die Initiative bemängelt, dass bislang keine Gutachten zum Abwasser-, Hochwasserschutz und Artenschutz vorgelegen hätten. Sie fragt, wie die Planung ohne diese Grundlagen voranschreiten konnte. Zudem fordern die Bürger Einsicht in eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Ergebnisse.

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    Verkehrsprobleme bereits jetzt spürbar

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verkehrssituation. Laut der Eingabe bleiben Gelenkbusse der Bogestra mehrmals täglich in der T-Kreuzung zur Unteren Heide Straße stecken. Die Anwohner wollen wissen, welches Verkehrskonzept bei einer zusätzlichen Belastung durch die Neubebauung vorgesehen ist.

    Fragen zur Sanierung und Entsorgung

    Bezüglich der geplanten Bodensanierung durch die Firma Ecosoil verlangt die Initiative Auskunft über die Entsorgung kontaminierter Materialien, vertragliche Vereinbarungen sowie die Höhe der Fördermittel. Auch die Staubbelastung während der Arbeiten bereitet den Anwohnern Sorgen.

    Grundsätzliche Zweifel am Wohnungsbedarf

    Die Bürgerinitiative stellt zudem die Notwendigkeit des Projekts infrage und fordert eine Bedarfsanalyse für den lokalen Wohnungsmarkt. Als Alternative schlagen sie vor, das Areal als ökologische Ausgleichsfläche zu nutzen statt es zu bebauen.

  • Rat soll Mitglieder für interkommunalen Planungsausschuss wählen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt beteiligt sich weiterhin am gemeinsamen Flächennutzungsplan mit fünf Nachbarstädten. Für den begleitenden Ausschuss müssen nach der Kommunalwahl neue Vertreter bestimmt werden.

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 fünf stimmberechtigte Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter für den interkommunalen Ausschuss „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ (vbA GFNP) wählen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird.

    Sechs Ruhrgebietsstädte planen gemeinsam

    Der Ausschuss begleitet seit 2006 die gemeinsame Flächennutzungsplanung der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen den kommunalen Gremien und befasst sich mit regionalen Fragestellungen, die über die einzelne Stadtebene hinausgehen. Das Gremium gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, hat jedoch keine eigenen Entscheidungskompetenzen.

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    Zukunft des Gremiums steht zur Debatte

    Auf seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, zwei Szenarien zu entwickeln: die mögliche Abschaffung des Gremiums oder dessen strukturelle Neuaufsetzung mit erweiterten Aufgaben. Diese Frage soll nach der Neubesetzung diskutiert werden.

    Konstituierung im ersten Quartal 2026

    Die konstituierende Sitzung des neu besetzten Ausschusses ist für das erste Quartal 2026 geplant. Regulär sind zwei bis vier Sitzungen pro Jahr vorgesehen, die in Essen stattfinden. Die Geschäftsstelle verbleibt bei der Stadt Essen. Die Vorlage wird mit gleichem Wortlaut in allen sechs beteiligten Städten zur Beschlussfassung vorgelegt.