Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Untere Heidestraße soll als Gemeindestraße gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Widmung der „Unteren Heidestraße“ als öffentliche Gemeindestraße. Die Straße in der Gemarkung Hamme dient der Erschließung von Anwohnern und befindet sich bereits im städtischen Eigentum.

    Rechtliche Grundlage und Verfahren

    Die Widmung erfolgt nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Hamme, Flur 1, auf den Flurstücken 1957 und 2071 (jeweils teilweise) und sind bereits Eigentum der Stadt Bochum.

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    Beratungsweg durch die Gremien

    Der Antrag durchläuft ein zweistufiges Verfahren: Zunächst findet am 5. März 2026 eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte statt. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur in seiner Sitzung am 25. März 2026.

    Technische Details

    Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen, Folgelasten oder klimarelevanten Aspekten bleiben in der Vorlage unausgefüllt.

  • Verwaltung lehnt Erhaltungssatzung für Siedlung „Am Röderschacht“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgereingabe zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ abzulehnen. Grund sind rechtliche Beschränkungen und die begrenzte Wirksamkeit des Instruments.

    Bürgereingabe fordert Milieuschutzsatzung

    Bürger hatten über eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW die Vorbereitung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ vorgeschlagen. Ziel war es, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Luxusmodernisierungen mit entsprechenden Mietsteigerungen zu unterbinden.

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    Umwandlungsschutz rechtlich nicht möglich

    Die Verwaltung stellt klar, dass eine soziale Erhaltungssatzung zur Kontrolle der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine ergänzende Rechtsverordnung des Landes erfordern würde. Die Umwandlungsverordnung NRW ist jedoch bereits am 27. März 2020 außer Kraft getreten und wurde nicht in die aktuelle Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten übernommen. Daher fehlt der rechtliche Rahmen für entsprechende Genehmigungsverfahren.

    Begrenzte Wirkung bei Modernisierungen

    Auch bei Modernisierungsmaßnahmen wäre eine soziale Erhaltungssatzung nur eingeschränkt wirksam. Modernisierungen müssten genehmigt werden, wenn sie einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung entsprechen oder energetischen Mindestanforderungen dienen. Dies könnte eine Anhebung über den aktuellen Bestand hinaus rechtfertigen.

    Zudem bietet die Satzung keinen individuellen Mieterschutz und kann Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verhindern.

    Denkmalschutz als zusätzlicher Faktor

    Da es sich bei der Siedlung „Am Röderschacht“ um ein Denkmal handelt, sind alle baulichen Maßnahmen bereits nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW erlaubnispflichtig. Der Eigentümer muss alle Vorhaben mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen. Derzeit wird die Modernisierung einer Musterwohnung als Referenz für weitere Maßnahmen abgestimmt, ein Gestaltungshandbuch ist in Vorbereitung.

    Fazit der Verwaltung

    Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für die vorliegende Situation als nicht erkennbar an. Ohne konkrete Kenntnisse über den geplanten Modernisierungsumfang erübrige sich eine weitergehende Prüfung der Anwendbarkeit. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. März 2026 über die Eingabe entscheiden.

  • Die Linke fragt nach Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklung in Langendreer und Werne

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage ist mündlich beantwortet worden.Siehe auch Protokollierung zu TOP 5.7.

    Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Ost kritisiert mangelnde Transparenz bei der Nachbereitung von Akteurstreffen zur Stadtentwicklung. In einer Anfrage bemängeln die Politiker, dass Workshop-Teilnehmer nicht über die Ergebnisse informiert wurden.

    Im September 2025 fanden in Langendreer und Werne Akteurstreffen statt, die darauf abzielten, die Prozesse und Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungsprogramm ISEK zu verstetigen. Die Workshops wurden von WLAB organisiert und ihre Ergebnisse der Bezirksvertretung Ost am 13. Januar 2026 in nicht-öffentlicher Sitzung präsentiert.

    Kritik an fehlender Nachkommunikation

    Die Fraktion Die Linke, vertreten durch Nina Eumann und Ralf-D. Lange, kritisiert nun, dass die Workshop-Teilnehmer nicht über die Sachstände und Ergebnisse informiert wurden, obwohl diese im Protokoll festgehalten und der Bezirksvertretung vorgestellt wurden. Stand 15. Februar 2026 seien die Akteure noch nicht über die Entwicklungen in Kenntnis gesetzt worden.

    Die Politiker fordern Auskunft darüber, ob eine nachträgliche Information der Beteiligten geplant ist und falls bereits eine Kommunikation stattgefunden hat, in welcher Form diese erfolgte und wie die Rückmeldungen ausgefallen sind.

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    Fragen zur geplanten Verstetigungsmanager-Stelle

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der geplanten Position eines „Verstetigungsmanagers“ oder einer „Verstetigungsmanagerin“. Die Linke möchte wissen, welcher Träger für diese Maßnahme vorgesehen ist und welche alternativen Träger bei den Überlegungen in Erwägung gezogen wurden.

    Zusätzlich erkundigt sich die Fraktion nach ähnlichen Projekten in anderen Stadtteilen, die als Anregung gedient haben könnten, sowie nach einem möglichen Austausch bei vergleichbaren Projekten in Bochum.

    Die Politiker bitten um Beantwortung ihrer Fragen in der anstehenden 4. Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 4. März 2026.

  • Stadterneuerung Laer/Mark 51°7: Umfangreicher Fortschrittsbericht für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen berichtet über die Entwicklungen im Stadterneuerungsgebiet Laer/Mark 51°7 im Jahr 2025. Mehrere Großprojekte wurden abgeschlossen oder vorangetrieben, darunter die Fertigstellung der MARK 51°7-Erschließung und der Beginn des Umbaus der Wittener Straße.

    Abgeschlossene Baumaßnahmen 2025

    Die Baureifmachung und Erschließung des ehemaligen Opel-Werksgeländes MARK 51°7 wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit Stand Juni 2025 sind 97% der vermarktbaren Grundstücksfläche auf dem 70 Hektar großen Areal verkauft oder reserviert. Das moderne Innovationsquartier soll mittelfristig rund 10.000 Arbeitsplätze in den Bereichen Wissenschaft, Gewerbe und Dienstleistungen bieten. Die Fertigstellung wurde am 5. Juli 2025 mit einem öffentlichen Quartierstag gefeiert.

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    Laufende Großprojekte

    Umbau der Wittener Straße

    Der Umbau der Wittener Straße zu einer integrierten Stadtstraße mit Geh- und Radwegen sowie einem Grünband mit Baumallee begann im August 2025. Die Baumaßnahme wird etwa zwei Jahre dauern und aus Mitteln des Kommunalen Straßenbaus sowie der Städtebauförderung finanziert.

    Aufwertung Lahariplatz

    Für die Umgestaltung des zentralen Lahariplatzes wurden im Dezember 2025 die Planungsleistungen vergeben. Das Projekt umfasst sowohl die Neugestaltung des öffentlichen Raums als auch Konzepte für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der angrenzenden Gebäude. Die Umsetzung ist für das Programmjahr 2027 geplant.

    Schulhof der Grundschule Laer

    Der zweite Bauabschnitt zur Aufwertung des Schulhofs begann im Herbst 2025 und soll im Herbst 2026 fertiggestellt werden. Die Maßnahme umfasst die Neugestaltung der zentralen Schulhoffläche mit verschiedenen Aufenthaltsbereichen sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung.

    Soziales Stadtteilzentrum nimmt Gestalt an

    Die Stadt erwarb 2025 das Grundstück mit der ehemaligen Fronleichnamkirche für das geplante Soziale Stadtteilzentrum. Der Umbau wurde erfolgreich in die geförderte Gesamtmaßnahme aufgenommen. Eine Trägergemeinschaft aus der Evangelischen Kirchengemeinde Altenbochum-Laer und der Inneren Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V. soll den späteren Betrieb übernehmen.

    Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit

    Das städtische Stadtteilbüro Laer/Mark 51°7 blieb auch 2025 wichtiger Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger. Am 20. Februar 2025 fand die 7. Stadtteilkonferenz mit etwa 45 Teilnehmern statt. Das Büro steht außerdem verschiedenen bürgerschaftlichen Gruppen für Aktivitäten zur Verfügung, darunter ein Spieletreff für Senioren und Angebote für Kinder mit Migrationshintergrund.

    Weitere Projekte und Ausblick

    Zusätzlich zu den Städtebauförderungsmaßnahmen wurden weitere Projekte vorangetrieben: Das Gesundheitsamt startete das dreijährige Projekt „Bochum bewegt gesund“ zur Entwicklung einer gesamtstädtischen Bewegungsstrategie. Der VfL Bochum führte sein Angebot „Blau-Weiße Bewegungsräume“ in Laer fort. Im Dezember 2025 wurde die Opeltrasse als Fuß- und Radweg feierlich eröffnet.

    Das Stadterneuerungsprogramm wird in den kommenden Jahren fortgeführt. Die Fördermittel für mehrere Baumaßnahmen sind bereits gesichert, weitere Städtebauförderungsmittel sind vom Fördermittelgeber in Aussicht gestellt.

  • Verwaltung rechtfertigt vorzeitige Baumfällungen für Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf Kritik der Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ an vorzeitigen Baumfällungen am Walter-Lohmann-Ring reagiert. 34 Bäume wurden bereits vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens für den geplanten Radsport-Sportpark gefällt. Die Verwaltung begründet das Vorgehen mit der erreichten „Planreife“ nach § 33 BauGB.

    Die Kontroverse um die Entwicklung des Sportparks Feldmark zwischen Hauptfriedhof und Kleingartenverein Bochum-Laer hat eine neue Wendung genommen. Bereits am 14. Januar 2026 wurden 34 Bäume gefällt, obwohl das Bebauungsplanverfahren Nr. 1027 noch nicht abgeschlossen ist.

    Kritik an vorzeitigen Fakten

    Die Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ hatte in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit kritisiert, dass durch die Fällungen bereits vor dem Satzungsbeschluss Fakten geschaffen würden. Dies mache eine ernsthafte politische Debatte über alternative Umsetzungsvorschläge aus der Bürgerschaft unmöglich und das Verfahren zur „Farce“.

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    Verwaltung beruft sich auf Planreife

    Das Umwelt- und Grünflächenamt rechtfertigt das Vorgehen mit der attestierten „Planreife“ des Bebauungsplans. Nach § 33 BauGB seien Vorhaben bereits vor dem Satzungsbeschluss zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – insbesondere die abgeschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

    Ein Abwarten bis zum Ratsbeschluss hätte laut Verwaltung zu einem weiteren Jahr Verzögerung geführt, da Fällungen nur in der Winterperiode durchgeführt werden können. Zudem sei die Fläche als Stützpunkt für die Internationale Gartenausstellung gemeldet.

    Zustand der gefällten Bäume

    Zu den gefällten Bäumen erklärt die Verwaltung, dass „an mehreren Stellen umgestürzte und nicht mehr verkehrssichere Bäume im Streckenverlauf der Trails vorhanden“ gewesen seien. Fotos lägen vor. Die Gehölze seien einzeln markiert und mit besonderer Sorgfalt entnommen worden, nur das Baufeld sei gesamtflächig geräumt worden.

    Ausgleichsmaßnahmen bereits erfolgt

    Für den Waldverlust sei bereits eine Überkompensation erfolgt – das Baufeld mit dem Faktor 1:2,4 und die restliche Fläche mit 1:1,7. Die Verwaltung betont, dass die Fällungen die Abwägung des Rates nicht vorwegnähmen und eine ergebnisoffene Prüfung des Umweltberichts weiterhin möglich sei.

  • Stadterneuerung in Werne und Langendreer-Alter Bahnhof geht in Verstetigungsphase

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach fast einem Jahrzehnt erfolgreicher Städtebauförderung endet der Stadterneuerungsprozess in den Stadtteilen Werne und Langendreer-Alter Bahnhof. Die Stadt plant eine einjährige Verstetigungsphase, um die geschaffenen Strukturen und Netzwerke nachhaltig zu sichern.

    Erfolgreiche Bilanz der Städtebauförderung

    Von 2015 bis Ende 2025 wurden im Programmgebiet Werne – Langendreer-Alter Bahnhof (WLAB) unter dem Leitbild „Stadtteile für Generationen!“ rund 33 Millionen Euro Fördermittel von Bund, Land NRW und der Europäischen Union eingesetzt. Damit konnten 31 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, darunter die Gestaltung von Parkanlagen, neue Kinder- und Jugendfreizeithäuser, Schulhofsanierungen, Zentrenstärkung und verschiedene soziale Projekte.

    Ergänzend haben erhebliche private Investitionen in Wohnungsbau, Seniorenpflegeheime und Einzelhandel sowie weitere EU-Förderprogramme wie „Grüne Infrastruktur“ zusätzliche Entwicklungsimpulse gesetzt.

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    Workshops definieren Ziele der Verstetigungsphase

    In Akteurs-Workshops im September und Oktober 2025 entwickelten Stadtteilakteure gemeinsam mit der Verwaltung sechs zentrale Ziele für die kommende Phase:

    • Langfristiger Erhalt der Aufenthalts- und Nutzungsqualität im öffentlichen Raum
    • Sicherung des Kinder-, Jugend- und Beratungsangebots
    • Stärkung der sozialräumlichen Strukturen und Vernetzungen
    • Erhalt der Schnittstelle zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung
    • Belebung der sanierten Flächen zur Imageverbesserung
    • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

    Professionelle Begleitung bis März 2027

    Da die lokalen Vereine noch bei der Stabilisierung ihrer eigenen Standorte gebunden sind, wird ein professionelles Verstetigungsmanagement die Übergangsphase begleiten. Der bisherige Auftragnehmer des Stadtteilmanagements soll um ein Jahr bis Ende März 2027 verlängert werden.

    Das Verstetigungsmanagement übernimmt während dieser Zeit die Stadtteilkoordination und qualifiziert die Akteure durch fachliche Beratung und Mentoring für eine künftig selbsttragende Organisationsstruktur. Besonderer Fokus liegt auf der Etablierung der „Guten Stuben“ – dem Erich-Brühmann-Haus und dem LutherLAB – als zentrale Treffpunkte für Engagement und Stadtteilarbeit.

    Finanzierung und weiteres Vorgehen

    Die einjährige Verstetigungsphase wird mit Restmitteln aus der Städtebauförderung in Höhe von etwa 90.000 Euro und 40.000 Euro von der Bezirksvertretung Bochum-Ost finanziert.

    Im März ist eine offizielle Abschlussveranstaltung für die Städtebauförderungsmaßnahme geplant. Anfang April beginnt die Umsetzung der Verstetigungsphase mit Stadtteilworkshops als inhaltlichem Auftakt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 4. März 2026 über das weitere Vorgehen informiert.

  • Stadt verkauft Teilfläche an Langendreerstraße für Bahntrassen-Zugang

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant den Verkauf einer rund 90 Quadratmeter großen Teilfläche eines städtischen Grundstücks an der Langendreerstraße. Die Fläche soll als Zuwegung zu einer Bahntrasse dienen.

    Grundstücksverkauf für Infrastruktur

    Die Stadt ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Langendreerstraße im Stadtteil Langendreer. Von diesem soll eine Teilfläche von etwa 90 Quadratmetern verkauft werden, um den Zugang zu einer Bahntrasse zu ermöglichen und die Pflege der angrenzenden Böschung zu gewährleisten.

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    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. März zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend befasst sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April mit dem Verkaufsvorhaben.

    Nichtöffentliche Beschlussfassung

    Die endgültige Beschlussfassung erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Damit sollen die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt werden.

  • Stadt plant Verkauf städtischer Grundstücke in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei sieben Enthaltungen (CDU, AfD)

    Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Liste ersetzt eine frühere Vorlage und enthält erstmals seit 2021 wieder neue vermarktbare Flächen.

    Erste neue Grundstücksliste seit Jahren

    Nach mehrjähriger Pause aufgrund der schwachen Marktlage am Immobiliensektor legt die Stadt erstmals wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vor. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021. Seither verhinderten stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage neue Vermarktungsaktivitäten.

    Die Beschlussvorlage 20260409 ersetzt die ursprünglich geplante Vorlage 20252690 und berücksichtigt kurzfristig ein weiteres vermarktbares Grundstück in der Alte Bahnhofstraße 106.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die Liste führt die Grundstücke nach unterschiedlichen Vermarktungsverfahren auf:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke

    • Höchstgebotsverfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Maklerbeauftragung


    Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

    Entsprechend der städtischen Neuausrichtung der Bodenpolitik kennzeichnet die Liste, welche Grundstücke alternativ zum Verkauf auch im Erbbaurecht vergeben werden können. Diese Entscheidung erfolgt auf Basis der Ratsbeschlüsse zur „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“.

    Beratungsverfahren und Zuständigkeiten

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. März 2026.

    Bei späteren Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung auf weitere Einzelbeschlüsse und informiert die Gremien nur noch quartalsweise über abgeschlossene Geschäfte.

    Transparenz und Planungssicherheit

    Die Grundstücksliste soll Transparenz schaffen und Planungssicherheit für die kommenden Jahre bieten. Sie berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre und bildet den aktuellen Sachstand ab. Dabei ist der Bestand städtischer Grundstücke durch jahrelange Verkäufe und Erbbaurechtsverträge bereits deutlich reduziert worden.

    Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses entsprechend den städtischen Grundstücksrichtlinien bestimmt. Die in der Liste angegebenen zonalen Bodenrichtwerte dienen zunächst nur der groben Orientierung.

  • Stadt stellt Grundstücke in Bochum-Südwest zum Verkauf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)

    Die Verwaltung legt eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken im Stadtbezirk Bochum-Südwest vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Bezirksvertretung entscheidet im März über die Freigabe zur Vermarktung.

    Erste Grundstücksliste seit 2021

    Nach mehrjähriger Pause wird erstmals seit Sommer 2021 wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vorgelegt. In den vergangenen Jahren war aufgrund der schwierigen Marktlage mit gestiegenen Baukosten, höheren Finanzierungskosten und zurückhaltender Nachfrage keine Aktualisierung erforderlich gewesen.

    Die vorliegende Liste ersetzt die Vorlage Nr. 20252689 und wurde um ein vermarktbares Grundstück am Gisela-Piedboeuf-Weg erweitert. Sie bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt alle in den vergangenen viereinhalb Jahren getätigten Geschäfte.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen

    Die aufgelisteten Grundstücke werden nach unterschiedlichen Verfahren vermarktet:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog (vor allem für Ein- bis Zweifamilienhäuser mit Selbstnutzung)

    • Veröffentlichung zum Höchstgebot (hauptsächlich Mehrfamilienhausgrundstücke)

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Maklerbeauftragung


    Transparenz bei Preisfindung und Grundstückszustand

    Die Liste enthält neben den Vermarktungsverfahren auch die aktuellen zonalen Bodenrichtwerte zur grundsätzlichen Orientierung. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestimmt.

    Zusätzlich informiert die Aufstellung über den Bewuchs der Flächen – von „kein Aufwuchs“ bis „dichter Aufwuchs“ – sowie über den Versiegelungsgrad in Prozent. Diese Angaben basieren auf Luftbildauswertungen und Ortsbesichtigungen.

    Beratungsfolge im März

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 3. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 4. März 2026.

    Bei späteren Verkäufen nach bestimmten Verfahren ist kein weiterer Einzelbeschluss erforderlich. Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss werden dann quartalsweise über abgeschlossene Verkäufe informiert.

  • Bebauungsplan für Technologie- und Wissenschaftsgebiet an der Alten Wittener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt plant die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebiets für Büro- und Technologienutzungen im Stadtteil Laer. Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll eine bereits gewerblich vorgeprägte Fläche von rund 31.000 Quadratmetern im Rahmen des Flächenrecyclings einer neuen Nutzung zuführen.

    Plangebiet wird verkleinert

    Das ursprünglich geplante Gebiet wird um Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 sowie einen Bereich des Flurstücks 582 verkleinert. Diese Flächen, die im Besitz der Bundesstraßenverwaltung und der Stadt stehen, sollen nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden, da dort keine städtebaulich relevanten Regelungen getroffen werden müssen.

    Das Plangebiet liegt nördlich der Wittener Straße und der A 448-Abfahrt, östlich der Schattbachstraße, westlich der Diesterwegstraße und südlich der Alten Wittener Straße. Die Fläche wurde lange Zeit von der Adam Opel AG als Abstellfläche für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7.

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    Sondergebiet für Technologie und Wissenschaft

    Der qualifizierte Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden sollen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Forschungseinrichtungen sowie Werkshallen zur Fertigung von Prototypen.

    Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem zurückgesetzten Staffelgeschoss geplant, im hinteren Bereich werden maximal vier Vollgeschosse ermöglicht. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Eine bestehende Waldfläche im Osten entlang der Diesterwegstraße bleibt erhalten.

    Umsetzung des Schwammstadtprinzips

    Zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung sind Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Begrünung von Stellplätzen vorgesehen. Parkplätze sollen hauptsächlich in Tiefgaragen, Garagengeschossen oder Parkhäusern untergebracht werden, um zusätzliche Oberflächenversiegelung zu vermeiden.

    Positive Umweltauswirkungen erwartet

    Durch die Neubebauung wird sich der Versiegelungsgrad der bereits vollflächig asphaltierten Fläche reduzieren. Die geplante Entsiegelung und Begrünung soll zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen, die über den Bedarf des Bebauungsplans hinausgehen.

    Lärmgutachten zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Verkehrslärmzunahme beträgt nur 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.

    Zeitplan und nächste Schritte

    Die Bezirksvertretung Ost wird am 4. März 2026 angehört, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April 2026. Die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 geplant, der Satzungsbeschluss soll im vierten Quartal 2026 erfolgen.

    Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.