Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Bochum sichert sich Vorkaufsrecht für ehemaliges Thyssen-Krupp-Gelände

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Stadt Bochum will sich ein Vorkaufsrecht für das Gelände der ehemaligen Bochumer Stahlwerke sichern. Der Rat soll eine entsprechende Satzung für das rund 67 Hektar große Areal an der Castroper Straße beschließen, wie aus einer Beschlussvorlage der Stadtverwaltung hervorgeht.

    Hintergrund ist die angekündigte Schließung des Produktionsstandorts von Thyssenkrupp Steel Europe (TKSE). Das Unternehmen hatte Ende November 2024 bekannt gegeben, den Standort bis 2030 aufgeben zu wollen. Nach einem Sanierungstarifvertrag zwischen IG Metall NRW und TKSE vom Juli 2025 soll die Schließung nun bereits stufenweise bis Ende September 2028 erfolgen.

    Großes Entwicklungspotenzial

    Das Plangebiet liegt östlich der Bochumer Innenstadt und umfasst neben dem etwa 31 Hektar großen TKSE-Produktionsgelände auch das Stadtteilzentrum Große Voede mit Einzelhandel und Wohnungen sowie kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe in den Randbereichen.

    Die Stadtverwaltung sieht in der Fläche großes Potenzial für die Stadtentwicklung. „Ein über viele Jahrzehnte gewachsenes Industrieareal kann wieder in das Siedlungsgefüge zurückgeführt werden“, heißt es in der Vorlage. Geplant sei eine wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung unter stadtplanerischen, verkehrlichen und ökologischen Aspekten.

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    Heterogene Eigentümerstruktur

    Die Stadt besitzt derzeit nur wenige Flächen im Plangebiet. Ein Großteil gehört TKSE, der Rest verteilt sich auf verschiedene private Eigentümer. Mit dem Vorkaufsrecht könne die Stadt bei Grundstücksverkäufen eingreifen, wenn diese nicht den Entwicklungszielen entsprächen, so die Begründung.

    Parallel zur Vorkaufssatzung soll der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst werden. Die Bezirksvertretungen Bochum-Nord und Bochum-Mitte werden Anfang Dezember angehört. Über die finanziellen Auswirkungen macht die Vorlage keine Angaben – diese sollen im weiteren Verfahren ermittelt werden.

  • Batteriespeicher soll im Landschaftsschutzgebiet Osterholt entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.11.2025Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung will den Bau eines Großbatteriespeicher-Systems auf einer Fläche von rund einem Hektar am Kreuzacker genehmigen. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet und auf Flächen, die eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten sind.

    Ein Antragsteller plant die Errichtung eines stationären Batteriespeichersystems in modularer Containerbauweise. Die Anlage soll Batteriecontainer, Wechselrichter- und Transformatorstationen sowie einen Betriebscontainer umfassen – bei einer maximalen Bauhöhe von drei Metern über der Geländeoberfläche.

    Nähe zum Umspannwerk Laer ausschlaggebend

    Die Standortwahl begründet sich durch die unmittelbare Nähe zum Umspannwerk Laer. Über Erdkabel soll die Anlage mit dem Umspannwerk verbunden werden, um elektrische Energie zu entnehmen und zeitversetzt wieder einzuspeisen. Der Betrieb erfolgt automatisiert und fernüberwacht – dauerhaftes Personal vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Verkehr beschränkt sich auf gelegentliche Wartungsfahrten.

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    Privilegiertes Vorhaben trotz Flächenkonflikt

    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 334 a, der seit 1980 eine landwirtschaftliche Nutzung festsetzt. Zudem befindet sich die Fläche in der Verbandsgrünfläche Nr. 9 und im Landschaftsschutzgebiet Osterholt.

    Die Verwaltung stuft das Projekt dennoch als privilegiertes Vorhaben gemäß Baugesetzbuch ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien mit netzdienlicher Einspeisung leiste einen Beitrag zur Netzstabilisierung.

    Befristete Nutzung für 20 bis 30 Jahre

    Die Betriebsdauer soll mindestens 20, nach Möglichkeit 30 Jahre betragen. Nach Nutzungsende ist der Rückbau vorgesehen, sodass die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden könnte.

    Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen und die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden – sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

    Die Bezirksvertretung Ost befasst sich am 12. November 2025 mit dem Vorhaben, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026.

  • Grünfläche im Neubaugebiet am Neuen Gymnasium kommt – aber erst 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.11.2025Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Bedenken von Anwohnern zerstreut: Die im Bebauungsplan festgesetzte Gemeinschaftsgrünfläche zwischen den Grundstücken Großer Einberg 13b und 13c wird wie geplant angelegt. Der Investor hat sich vertraglich zur Umsetzung verpflichtet.

    Die SPD-Fraktion hatte in der Bezirksvertretung Mitte die Sorgen der Anwohner aufgegriffen, wonach der Investor die Grünfläche möglicherweise nicht realisieren werde. In ihrer schriftlichen Antwort stellt die Verwaltung nun klar: Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht vorgesehen.

    Städtebaulicher Vertrag sichert Umsetzung

    Mit der Bollmann Bauen und Wohnen GmbH wurde ergänzend zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser verpflichtet den Investor zur Herrichtung und dauerhaften Unterhaltung der Gemeinschaftsgrünfläche entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplan. Geplant ist eine Grünfläche mit naturnah gestalteten Spielmöglichkeiten.

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    Zwischennutzung bis Herbst 2027

    Die Verzögerung hat einen praktischen Grund: Das Areal wird noch bis Herbst 2027 als Baustelleneinrichtung genutzt. Erst danach soll die Anlage der Grünfläche erfolgen. Die Firma Bollmann werde die Anlieger über den zeitlichen Ablauf informieren, heißt es in der Vorlage.

    Durchsetzungsmöglichkeiten der Stadt

    Sollte der Bebauungsplan nicht umgesetzt werden, könnte die Verwaltung ein ordnungsbehördliches Verfahren einleiten. Eine Befreiung von Festsetzungen ist nach dem Baugesetzbuch nur unter strengen Voraussetzungen möglich – etwa bei Gründen des Allgemeinwohls oder unbeabsichtigten Härten.

    Die Bezirksvertretungen Mitte und Süd nehmen die Antwort in ihren November-Sitzungen zur Kenntnis.

  • Bochum: Stadt will Gartenhütte auf Friedhofs-Grünfläche genehmigen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.11.2025Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Bochum. Die Stadt Bochum beabsichtigt, den Bau einer Gartenhütte auf einem Grundstück an der Kirchharpener Straße 59 zu genehmigen – obwohl das Areal im Bebauungsplan als „öffentliche Grünfläche – Friedhof“ ausgewiesen ist. Das geht aus einer Mitteilung des Bauordnungsamtes hervor, die am 11. November der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

    Die Antragstellerin plant demnach eine Gartenhütte mit den Maßen 5,90 mal 2,50 Meter. Das Gebäude soll dem benachbarten Wohnhaus zugeordnet werden und ausschließlich der Lagerung von Gartengeräten dienen. Aufenthaltsräume sind nicht vorgesehen.

    Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des seit Mai 1969 gültigen Bebauungsplans Nr. 351. Zudem befindet sich das Grundstück innerhalb einer Verbandsgrünfläche und im Landschaftsschutzgebiet.

    Die Verwaltung stuft das Projekt als „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich ein, da keine baurechtliche Privilegierung vorliege. Nach Einschätzung des Bauordnungsamtes werden öffentliche Belange durch die Hütte nicht beeinträchtigt. Die Erschließung des Grundstücks bleibe unverändert gesichert.

    Trotz des Widerspruchs zur Bebauungsplan-Festsetzung sieht die Stadt keine Bedenken gegen eine Befreiung. Die endgültige Baugenehmigung soll erteilt werden, sobald feststeht, dass keine naturschutzrechtlichen Einwände bestehen.

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  • Stadt setzt auf Bodenbevorratung für künftige Flächenbedarfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage aus der Bezirksvertretung Wattenscheid zum Erwerb eines Flächenpakets Stellung genommen. Darin erläutert sie ihre Strategie der vorausschauenden Grundstückspolitik.

    Anfrage zu langfristiger Sicherung

    Dr. Rolf Heyer hatte in der 42. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid nachgefragt, wie die Stadtverwaltung sicherstelle, dass bei Grundstücksbevorratungen die Ziele des Ankaufs – etwa für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – auch mittel- und langfristig gesichert seien.

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    Flexibilität als oberstes Ziel

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster stellt in seiner Antwort klar: Das primäre Ziel des Flächenerwerbs sei zunächst die Bodenbevorratung an sich. Die Verwaltung erwerbe frühzeitig Flächen, um im Bedarfsfall darauf zugreifen zu können.

    Die Grundstücke würden demnach so lange „auf Vorrat“ gehalten, bis sie aufgrund neuer Entwicklungsentscheidungen einem bestimmten Zweck zugeordnet werden könnten. Der Ankauf diene damit der Vergrößerung des Handlungsspielraums für künftig auftretende Flächenbedarfe.

    Beratung im Dezember

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird die Stellungnahme in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen.

  • Stadt will Grundstücke im Bezirk Mitte verkaufen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages

    Nach über vier Jahren Pause legt die Verwaltung erstmals wieder eine Sammelliste mit städtischen Grundstücken zur Veräußerung vor. Die Bezirksvertretung Mitte soll im März 2026 über den Verkauf entscheiden.

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine aktualisierte Übersicht der zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht vorgesehenen Grundstücke im Stadtbezirk Mitte erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026, die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung am 5. März 2026.

    Marktschwäche bremste Verkäufe

    Die letzte Beschlussfassung zu einer solchen Grundstücksliste liegt bereits viereinhalb Jahre zurück. Als Gründe für die lange Pause nennt die Verwaltung die schwierige Lage am Immobilienmarkt: Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung sowie eine insgesamt zurückhaltende Nachfrage hätten die Vermarktung erschwert. Zudem seien im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden.

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    Fünf verschiedene Vermarktungsverfahren

    Je nach Art der Grundstücke kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke werden nach einem Kriterienkatalog mit Selbsteinzugspflicht vergeben, Mehrfamilienhausgrundstücke gehen an den Höchstbietenden. Für größere Projekte sind Investorenaufrufe vorgesehen, bei anderen Flächen erfolgen individuelle Verhandlungen.

    Erbbaurecht als Alternative

    Entsprechend der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bodenpolitik enthält die Liste auch Angaben dazu, welche Grundstücke alternativ im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die konkreten Kaufpreise werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses ermittelt.

    Bei Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung künftig auf parlamentarische Einzelbeschlüsse. Stattdessen werden die Gremien quartalsweise über abgeschlossene Verträge informiert.

  • Stadt will Bebauungspläne teilweise aufheben, um Aufforstungsflächen zu schaffen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen plant die Teilaufhebung zweier Bebauungspläne aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf den derzeit als Landwirtschaftsflächen festgesetzten Arealen sollen künftig Wälder als ökologische Ausgleichsflächen entstehen.

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll im Januar 2026 über die öffentliche Auslegung der Aufhebungspläne entscheiden. Betroffen sind drei Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 „Tippelsberg / Berger Mühle“ im Ortsteil Bergen sowie ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 351 „Ölbachtal Teilgebiet Bochum I“ im Ortsteil Gerthe. Insgesamt geht es um rund 21 Hektar Fläche.

    Waldausgleich als Hintergrund

    Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem dringenden Bedarf an Flächen für den forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich. Mit einem Waldanteil von nur etwa zehn Prozent gilt die Stadt als waldarme Kommune. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Verpflichtung zur Waldvermehrung, sondern auch zu strengeren Ausgleichsanforderungen bei Eingriffen in bestehende Waldflächen.

    Angesichts zahlreicher laufender und geplanter Bebauungsplanverfahren – insbesondere für Wohn- und Gewerbeflächen – seien kaum noch geeignete Flächen für den Waldausgleich verfügbar, heißt es in der Vorlage.

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    Verbindung bestehender Waldflächen geplant

    Die ausgewählten Areale grenzen überwiegend an bereits vorhandene Waldflächen oder Baumreihen. Die geplanten Aufforstungen sollen diese Bereiche miteinander verbinden und so einen zusammenhängenden Biotopverbund schaffen. Die Flächen im Bereich Bergen befinden sich nördlich der Bundesautobahn 43 nahe der Stadtgrenze zu Herne.

    Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2024 waren keine Stellungnahmen eingegangen. Die Bezirksvertretungen Nord und Mitte werden Anfang Dezember angehört, bevor der Planungsausschuss am 22. Januar 2026 abschließend entscheidet.

  • Bochum plant Neugestaltung des Thyssenkrupp-Stahlwerksgeländes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (AfD)

    Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan nach angekündigter Werksschließung – 67 Hektar großes Areal soll zu urbanem Stadtquartier werden

    BOCHUM – Die Stadt Bochum treibt die Nachnutzung des Thyssenkrupp-Stahlwerksgeländes an der Castroper Straße voran. Die Verwaltung hat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1050 vorgelegt, der Anfang Dezember in den Bezirksvertretungen Bochum-Nord und Bochum-Mitte beraten werden soll.

    Anlass ist die geplante Schließung des Werks der Thyssenkrupp Steel Europe AG (TKSE) bis Ende September 2028. Der Stahlkonzern hatte im November 2024 das Aus für den Standort verkündet. Im Juli 2025 einigten sich IG Metall NRW und TKSE in einem Sanierungstarifvertrag auf eine stufenweise Stilllegung.

    Gewerbeflächen und Wohnungen geplant

    Das Plangebiet umfasst rund 67 Hektar, davon entfallen etwa 31 Hektar auf das eigentliche Werksgelände. Die Stadt will dort Gewerbeflächen mit hoher Arbeitsplatzdichte sowie gemischt genutzte Flächen schaffen. Das bestehende Stadtquartier an der Castroper Straße mit Wohnungen, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen soll nach Norden erweitert werden.

    Ob bestehende Produktionshallen umgenutzt werden können, werde im weiteren Verfahren geprüft, heißt es in der Vorlage.

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    Ausschluss von Logistik und Vergnügungsstätten

    Die Planung sieht vor, weitere Logistiknutzungen auszuschließen – begründet mit der bereits überlasteten Verkehrssituation an der Castroper Straße sowie der geringen Arbeitsplatzdichte solcher Betriebe. Bestehende Unternehmen sollen Bestandsschutz genießen. Auch Vergnügungsstätten und Wettbüros sollen wegen befürchteter Trading-down-Effekte nicht zugelassen werden.

    Neue Verkehrsverbindungen und Grünflächen

    Eine neue Nord-Süd-Erschließung zwischen Castroper und Harpener Straße soll den stark belasteten Knotenpunkt Castroper Straße/Harpener Hellweg entlasten. Zudem plant die Stadt, den nördlich und südlich angrenzenden Grünzug E durch das Gebiet zu verbinden und neue Fuß- und Radwege anzulegen.

    Die finanziellen Auswirkungen und klimarelevanten Folgen seien noch nicht absehbar und würden im weiteren Verfahren ermittelt, teilte die Verwaltung mit. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.

  • Rat soll Jahresabschluss 2024 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung feststellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2024 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung am 19. März beschließen.

    Die Verwaltung legt den Kommunalgremien den Jahresabschluss für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung vor. Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 29,17 Millionen Euro.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits im Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wirtschaftet.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar vor, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss folgt am 11. März. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 19. März. Mit dem Beschluss soll auch der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden.

  • Bauantrag für Einfamilienhaus Am Hedtberg 53 steht vor Genehmigung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach jahrelangem Rechtsstreit und einem Vergleich mit der Naturschutzbehörde kann das Bauordnungsamt das Verfahren für ein teilweise illegal erweitertes Wohnhaus im Außenbereich abschließen. Die Bezirksvertretung Südwest wird im Dezember über den Sachstand informiert.

    Das Bauantragsverfahren für die Liegenschaft Am Hedtberg 53 hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Bereits 2021 hatte die Verwaltung bei einem Ortstermin mit dem Bezirksältestenrat festgestellt, dass der Eigentümer zwei Terrassen ohne Genehmigung errichtet hatte.

    Vergleich nach Klagerücknahme

    Der Bauherr beantragte daraufhin auch die Legalisierung der Terrassen. Die untere Naturschutzbehörde lehnte das Gesamtvorhaben jedoch ab, woraufhin das Verfahren ruhte. Nach Rücknahme seiner Klage einigte sich der Eigentümer auf einen Vergleich: Die untere Terrasse samt Treppenstufen wurde zurückgebaut.

    Im Gegenzug erteilte die Naturschutzbehörde nach Zustimmung des Naturschutzbeirats eine Befreiung für den Umbau des Einfamilienhauses, die Nutzungsänderung einer ehemaligen Scheune mit Taubenhaus zu Wohnzwecken, einen Geräteschuppen, einen Treppenaufgang sowie zwei Stellplätze und eine Stützmauer entlang der Straße.

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    Außenbereich mit besonderen Auflagen

    Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen. Es befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet L 6. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als begünstigtes sonstiges Vorhaben nach Baugesetzbuch.

    Die Gesamtwohnfläche von 184 Quadratmetern überschreitet zwar die Orientierungsgröße von 160 Quadratmetern. Aufgrund des besonderen Gebäudezuschnitts mit umfangreichen Erschließungsflächen wird dies jedoch toleriert. Als Kompensation muss der Eigentümer Gehölze pflanzen und eine Saatgutmischung aufbringen.

    Die Verwaltung beabsichtigt nun, die Baugenehmigung zu erteilen.